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   EuG, 24.05.2023 - T-2/21   

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EuG, 24.05.2023 - T-2/21 (https://dejure.org/2023,11307)
EuG, Entscheidung vom 24.05.2023 - T-2/21 (https://dejure.org/2023,11307)
EuG, Entscheidung vom 24. Mai 2023 - T-2/21 (https://dejure.org/2023,11307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Emmentaler Switzerland/ EUIPO (EMMENTALER)

    Unionsmarke - Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union - Wortmarke EMMENTALER - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 - Kollektivmarke - Art. 74 Abs. 2 der Verordnung ...

  • Wolters Kluwer

    Unionsmarke; Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union; Wortmarke EMMENTALER; Absolutes Eintragungshindernis; Beschreibender Charakter; Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001; Kollektivmarke; Art. 74 Abs. 2 der Verordnung 2017/1001; ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Geistiges und gewerbliches Eigentum - Der Begriff "Emmentaler" kann nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Emmentaler kann nicht als Unionsmarke für Käse eingetragen werden da für deutsche Verkehrskreise rein beschreibend für Käsesorte

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Markenstreit um Emmentaler

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Markenschutz für Emmentaler

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 892
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 05.12.2000 - C-448/98

    DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN

    Auszug aus EuG, 24.05.2023 - T-2/21
    - Zum Urteil vom 5. Dezember 2000, Guimont (C - 448/98).

    Die Klägerin macht geltend, dass aus dem Urteil vom 5. Dezember 2000, Guimont (C-448/98, EU:C:2000:663), der generische Charakter des Begriffs "Emmentaler" nicht hervorgehe.

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 32 des Urteils vom 5. Dezember 2000, Guimont (C-448/98, EU:C:2000:663), bestätigt hat, dass Emmentaler Käse, wie sich oben aus den Rn. 45 bis 53 ergibt, in anderen Mitgliedstaaten als Frankreich rechtmäßig hergestellt und vermarktet wird.

    Unter diesen Umständen ist die Rüge der Klägerin, die Beschwerdekammer habe sich nicht auf das Urteil vom 5. Dezember 2000, Guimont (C-448/98, EU:C:2000:663), als eines von mehreren Indizien für den beschreibenden Charakter der angemeldeten Marke stützen dürfen, zurückzuweisen.

  • EuG, 17.04.2013 - T-383/10

    Continental Bulldog Club Deutschland / HABM (CONTINENTAL) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 24.05.2023 - T-2/21
    Zudem ergibt sich aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001, dass ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Unionsmarke ausgeschlossen ist, wenn eines der dort genannten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteile vom 8. Juli 2008, Lancôme/HABM- CMS Hasche Sigle [COLOR EDITION], T-160/07, EU:T:2008:261, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 17. April 2013, Continental Bulldog Club Deutschland/HABM [CONTINENTAL], T-383/10, EU:T:2013:193, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem fehlt nach ständiger Rechtsprechung einer Wortmarke, die im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 Merkmale der betreffenden Waren oder Dienstleistungen beschreibt, aus diesem Grund zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung (vgl. Urteil vom 17. April 2013, CONTINENTAL, T-383/10, EU:T:2013:193, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.09.2007 - T-291/03

    "GRANA" IST AUF GEMEINSCHAFTSEBENE GESCHÜTZT UND STELLT KEINE GATTUNGSBEZEICHNUNG

    Auszug aus EuG, 24.05.2023 - T-2/21
    Hierzu ergibt sich zunächst aus der Rechtsprechung, dass die Einstufung einer Bezeichnung im Codex Alimentarius als Gattungsbezeichnung ein relevanter Gesichtspunkt für die Beurteilung ist, ob die angemeldete Marke für eine Käsesorte beschreibend sein kann (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 12. September 2007, Consorzio per la tutela del formaggio Grana Padano/HABM - Biraghi [GRANA BIRAGHI], T-291/03, EU:T:2007:255, Rn. 67, sowie vom 14. Dezember 2017, Consejo Regulador "Torta del Casar"/EUIPO - Consejo Regulador "Queso de La Serena" [QUESO Y TORTA DE LA SERENA], T-828/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:918, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.03.2009 - T-191/07

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM, DEN BEGRIFF "BUDWEISER" NICHT

    Auszug aus EuG, 24.05.2023 - T-2/21
    Allerdings ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Begründung auch implizit erfolgen kann, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe für die Entscheidung der Beschwerdekammer zu erfahren, und dem zuständigen Gericht ausreichende Angaben an die Hand gibt, damit es seine Kontrolle wahrnehmen kann (vgl. Urteile vom 25. März 2009, Anheuser-Busch/HABM - Budejovický Budvar [BUDWEISER], T-191/07, EU:T:2009:83, Rn. 128 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 13. April 2011, Safariland/HABM - DEF-TEC Defense Technology [FIRST DEFENSE AEROSOL PEPPER PROJECTOR], T-262/09, EU:T:2011:171, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.02.2008 - C-132/05

    NUR KÄSE, DER DIE GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG (G. U.) "PARMIGIANO REGGIANO"

    Auszug aus EuG, 24.05.2023 - T-2/21
    Was die Auswirkung dieser Herstellung von Emmentaler in Deutschland auf die Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise hinsichtlich des beschreibenden Charakters des Zeichens EMMENTALER angeht, geht aus der Rechtsprechung hervor, dass die Herstellung und Vermarktung unter einer bestimmten Bezeichnung, ohne dass diese in einer Weise verwendet wird, die auf den Ursprung der Ware hinweist, ein relevantes Indiz bei der Beurteilung der Frage sein kann, ob diese Bezeichnung mittlerweile zu einer Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2005, Deutschland und Dänemark/Kommission, C-465/02 und C-466/02, EU:C:2005:636, Rn. 75 bis 100, und vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 53 bis 57).
  • EuGH, 25.10.2005 - C-465/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEZEICHNUNG "FETA" ALS GESCHÜTZTE

    Auszug aus EuG, 24.05.2023 - T-2/21
    Was die Auswirkung dieser Herstellung von Emmentaler in Deutschland auf die Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise hinsichtlich des beschreibenden Charakters des Zeichens EMMENTALER angeht, geht aus der Rechtsprechung hervor, dass die Herstellung und Vermarktung unter einer bestimmten Bezeichnung, ohne dass diese in einer Weise verwendet wird, die auf den Ursprung der Ware hinweist, ein relevantes Indiz bei der Beurteilung der Frage sein kann, ob diese Bezeichnung mittlerweile zu einer Gattungsbezeichnung geworden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2005, Deutschland und Dänemark/Kommission, C-465/02 und C-466/02, EU:C:2005:636, Rn. 75 bis 100, und vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 53 bis 57).
  • EuGH, 24.05.2012 - C-196/11

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, das die markenrechtliche

    Auszug aus EuG, 24.05.2023 - T-2/21
    Ob ein Zeichen als beschreibend oder als Gattungsbegriff bezeichnet wird, macht nämlich keinen großen Unterschied, da einem solchen Zeichen in beiden Situationen die Unterscheidungskraft fehlt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2012, Formula One Licensing/HABM, C-196/11 P, EU:C:2012:314, Rn. 41).
  • EuG, 08.11.2001 - T-65/96

    Kish Glass / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.05.2023 - T-2/21
    Im Hinblick darauf kann eine Begründung durch Verweisung auf ein anderes Dokument zulässig sein, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe für die betreffende Entscheidung zu erfahren, und dem zuständigen Gericht ausreichende Angaben an die Hand gibt, damit es seine Kontrolle wahrnehmen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. März 2000, Kish Glass/Kommission, T-65/96, EU:T:2000:93, Rn. 51, vom 12. Mai 2016, Zuffa/EUIPO [ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP], T-590/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:295, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 5. Februar 2018, Edeka-Handelsgesellschaft Hessenring/Kommission, T-611/15, EU:T:2018:63, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.05.2016 - T-590/14

    Zuffa / EUIPO (ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP)

    Auszug aus EuG, 24.05.2023 - T-2/21
    Im Hinblick darauf kann eine Begründung durch Verweisung auf ein anderes Dokument zulässig sein, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe für die betreffende Entscheidung zu erfahren, und dem zuständigen Gericht ausreichende Angaben an die Hand gibt, damit es seine Kontrolle wahrnehmen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. März 2000, Kish Glass/Kommission, T-65/96, EU:T:2000:93, Rn. 51, vom 12. Mai 2016, Zuffa/EUIPO [ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP], T-590/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:295, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 5. Februar 2018, Edeka-Handelsgesellschaft Hessenring/Kommission, T-611/15, EU:T:2018:63, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 05.02.2018 - T-611/15

    Edeka-Handelsgesellschaft Hessenring / Kommission - Zugang zu Dokumenten -

    Auszug aus EuG, 24.05.2023 - T-2/21
    Im Hinblick darauf kann eine Begründung durch Verweisung auf ein anderes Dokument zulässig sein, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe für die betreffende Entscheidung zu erfahren, und dem zuständigen Gericht ausreichende Angaben an die Hand gibt, damit es seine Kontrolle wahrnehmen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. März 2000, Kish Glass/Kommission, T-65/96, EU:T:2000:93, Rn. 51, vom 12. Mai 2016, Zuffa/EUIPO [ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP], T-590/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:295, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 5. Februar 2018, Edeka-Handelsgesellschaft Hessenring/Kommission, T-611/15, EU:T:2018:63, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.05.2005 - C-466/02

    Schlussantrag eines Generalanwalt vor dem Gerichtshof der Europäischen

  • EuG, 14.12.2017 - T-828/16

    Consejo Regulador "Torta del Casar"/ EUIPO - Consejo Regulador "Queso de La

  • EuG, 13.04.2011 - T-262/09

    Safariland / OHMI - DEF-TEC Defense Technology (FIRST DEFENSE AEROSOL PEPPER

  • EuG, 24.02.2021 - T-809/19

    Liga Nacional de Fútbol Profesional/ EUIPO (El Clasico)

  • EuG, 25.10.2005 - T-379/03

    Peek & Cloppenburg / HABM (Cloppenburg) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

  • EuG, 17.05.2011 - T-341/09

    Consejo Regulador de la Denominación de Origen Txakoli de Álava u.a. / HABM

  • EuG, 31.01.2018 - T-44/16

    Novartis / EUIPO - SK Chemicals (Représentation d'un timbre transdermique) -

  • EuG, 12.01.2005 - T-334/03

    Deutsche Post EURO EXPRESS / HABM (EUROPREMIUM) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuG, 07.10.2015 - T-292/14

    Das Gericht der EU weist die von der Republik Zypern gegen die Zurückweisung der

  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

  • EuG, 08.07.2008 - T-160/07

    Lancôme / OHMI - CMS Hasche Sigle (COLOR EDITION) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

  • EuGH, 11.10.2023 - C-458/23

    Emmentaler Switzerland/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Zulassung von

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt Emmentaler Switzerland die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 24. Mai 2023, Emmentaler Switzerland/EUIPO (EMMENTALER) (T-2/21, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2023:278), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 28. Oktober 2020 (Sache R 2402/2019-2) über die internationale Registrierung des Wortzeichens EMMENTALER mit Benennung der Europäischen Union abgewiesen hat.
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