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Rechtsprechung
   EuG, 15.10.1998 - T-2/95   

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EuG, 15.10.1998 - T-2/95 (https://dejure.org/1998,1861)
EuG, Entscheidung vom 15.10.1998 - T-2/95 (https://dejure.org/1998,1861)
EuG, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - T-2/95 (https://dejure.org/1998,1861)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Antidumping - Verordnung (EWG) Nr. 2423/88 - Calciummetall - Wiederaufnahme einer Antidumpinguntersuchung - Verfahrensrechte - Gleichartiges Erzeugnis - Schädigung - Interesse der Gemeinschaft - Begründung - Ermessensmißbrauch - Antidumpingverordnung, die einem Importeur ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Industrie des poudres sphériques / Rat

  • EU-Kommission PDF

    Industrie des Poudres Sphériques gegen Rat der Europäischen Union.

    EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 4
    1 Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung, mit der Antidumpingzölle eingeführt werden - Importeur und Endverbraucher des fraglichen Erzeugnisses

  • EU-Kommission

    Industrie des Poudres Sphériques gegen Rat der Europäischen Union.

    Antidumping - Verordnung (EWG) Nr. 2423/88 - Calciummetall - Wiederaufnahme einer Antidumpinguntersuchung - Verfahrensrechte - Gleichartiges Erzeugnis - Schädigung - Interesse der Gemeinschaft - Begründung - Ermessensmißbrauch - Antidumpingverordnung, die einem Importeur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Calciummetall mit Ursprung in der Volksrepublik China und Rußland; Charakter einer Entscheidung gegenüber einem Importeur hinsichtlich einer Verordnung über die Auferlegung von Antidumpingzöllen; ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2423/88; ; Verordnung (EG) Nr. 2557/94; ; EGV Art. 173 Abs. 2; ; EGV Art. 190

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 16.05.1991 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

    Auszug aus EuG, 15.10.1998 - T-2/95
    Die Klage wurde mit Urteil des Gerichtshofes vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89 (Extramet Industrie, Slg. 1991, I-2501; Urteil Extramet I) für zulässig erklärt.

    Mit Urteil vom 11. Juni 1992 in der Rechtssache C-358/89 (Extramet Industrie, Slg. 1992, I-3813; Urteil Extramet II) hat der Gerichtshof die angefochtene Verordnung Nr. 2808/89 mit der Begründung für nichtig erklärt, die Gemeinschaftsorgane hätten die Frage, ob der Gemeinschaftshersteller des von der Verordnung erfaßten Erzeugnisses, nämlich die PEM, durch seine Verkaufsverweigerung nicht selbst zu der Schädigung beigetragen habe, nicht tatsächlich geprüft und festgestellt, daß die festgestellte Schädigung nicht auf die von der Klägerin angeführten Faktoren zurückgehe, so daß sie bei der Feststellung der Schädigung nicht ordnungsgemäß vorgegangen seien (Randnrn. 19 und 20 des Urteils Extramet II).

    Daß die Klage der früheren Firma Extramet gegen die Verordnung Nr. 2808/89 in der Rechtssache C-358/89 für zulässig erklärt worden sei, habe nicht ohne weiteres zur Folge, daß die Klage der Klägerin, die der Extramet nachgefolgt sei, in der vorliegenden Rechtssache zulässig sei.

    Entgegen ihrem Vorbringen hat der Gerichtshof nämlich in der Rechtssache C-358/89 die Zulässigkeit der Klage nicht ausschließlich auf die Schwierigkeiten der Extramet gestützt, sich bei dem einzigen Gemeinschaftshersteller zu versorgen.

    Da die Umstände, die zur Zulässigkeit der Klage in der Rechtssache C-358/89 führten (siehe oben, Randnr. 52), nach wie vor vorliegen, ist die Klage für zulässig zu erklären.

  • EuGH, 26.04.1988 - 97/86

    Asteris / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.10.1998 - T-2/95
    Daher habe die Kommission die Untersuchung im Rahmen dieses Verfahrens wiederaufnehmen dürfen (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 26. April 1988 in den Rechtssachen 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Asteris u. a./Kommission, Slg. 1988, 2181, Randnr. 30).

    Nach dem Urteil Asteris u. a./Kommission dürfe sich das Organ, dem das für nichtig erklärte Handeln zur Last falle, nicht darauf beschränken, die Folgen der rechtswidrigen Handlung für die Vergangenheit zu beseitigen.

    Die Nichtigerklärung einer Handlung, die ein Verwaltungsverfahren abschließt, das mehrere Phasen umfaßt, hat nicht notwendig und unabhängig von den materiellen oder formellen Gründen des Nichtigkeitsurteils die Nichtigkeit des gesamten Verfahrens zur Folge, auf dem die angefochtene Handlung beruht (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes Asteris u. a./Kommission, Randnr. 30, und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 34; Urteile des Gerichts vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache T-38/89, Hochbaum/Kommission, Slg. 1990, II-43, Randnr. 13, und vom 15. Juli 1993 in den Rechtssachen T-17/90, T-28/91 und T-17/92, Camara Alloisio u. a./Kommission, Slg. 1993, II-841, Randnr. 79).

    Hinzuweisen ist darauf, daß das Organ dem Nichtigkeitsurteil nur dann nachkommt und es nur dann voll durchführt, wenn es gemäß Artikel 176 EG-Vertrag nicht nur den Tenor des Urteils beachtet, sondern auch die Gründe, die zu diesem geführt haben und die ihn tragen (Urteil Asteris u. a./Kommission, Randnr. 27).

  • EuG, 15.07.1993 - T-17/90

    E. Camara Alloisio und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 15.10.1998 - T-2/95
    Die Nichtigerklärung einer Handlung, die ein Verwaltungsverfahren abschließt, das mehrere Phasen umfaßt, hat nicht notwendig und unabhängig von den materiellen oder formellen Gründen des Nichtigkeitsurteils die Nichtigkeit des gesamten Verfahrens zur Folge, auf dem die angefochtene Handlung beruht (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes Asteris u. a./Kommission, Randnr. 30, und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 34; Urteile des Gerichts vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache T-38/89, Hochbaum/Kommission, Slg. 1990, II-43, Randnr. 13, und vom 15. Juli 1993 in den Rechtssachen T-17/90, T-28/91 und T-17/92, Camara Alloisio u. a./Kommission, Slg. 1993, II-841, Randnr. 79).
  • EuG, 28.09.1995 - T-164/94

    Ferchimex SA gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumpingzölle auf

    Auszug aus EuG, 15.10.1998 - T-2/95
    Die Organe verfügen bei der Würdigung komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte über einen weiten Beurteilungsspielraum (vgl. etwa Urteil des Gerichts vom 28. September 1995 in der Rechtssache T-164/94, Ferchimex/Rat, Slg. 1995, II-2681, Randnr. 66); die Bestimmung der "gleichartigen Erzeugnisse" fällt in diesen Rahmen (Urteil des Gerichts vom 25. September 1997 in der Rechtssache T-170/94, Shanghai Bicycle/Rat, Slg. 1997, II-1383, Randnr. 63).
  • EuG, 18.09.1995 - T-167/94

    Detlef Nölle gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 15.10.1998 - T-2/95
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Entscheidung oder eine Handlung der Gemeinschaft nur dann ermessensmißbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, daß sie zu anderen als den angegebenen Zwecken getroffen wurde (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-323/88, Sermes, Slg. 1990, I-3027, Randnr. 33, und Urteil des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-167/94, Nölle/Rat und Kommission, Slg. 1995, II-2589, Randnr. 66).
  • EuG, 13.07.1995 - T-466/93

    Entscheidung zur gemeinsamen Marktorganisation und Bekämpfung der

    Auszug aus EuG, 15.10.1998 - T-2/95
    Es ist jedoch nicht erforderlich, daß in der Begründung von Verordnungen die verschiedenen, manchmal sehr zahlreichen und komplexen tatsächlichen und rechtlichen Einzelheiten dargelegt werden, die deren Gegenstand sind, wenn diese Verordnungen sich im systematischen Rahmen des Maßnahmebündels halten, zu dem sie gehören (Urteile des Gerichtshofes vom 26. Juni 1986 in der Rechtssache 203/85, Nicolet Instrument, Slg. 1986, 2049, Randnr. 10, vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 240/84, NTN Toyo Bearing u. a./Rat, Slg. 1987, 1809, Randnr. 31, und in der Rechtssache 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 39, vom 13. Oktober 1992 in den Rechtssachen C-63/90 und C-67/90, Portugal und Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5073, Randnr. 16, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-353/92, Griechenland/Rat, Slg. 1994, I-3411, Randnr. 19, sowie Urteil des Gerichts vom 13. Juli 1995 in den Rechtssachen T-466/93, T-469/93, T-473/93, T-474/94 und T-477/93, O'Dwyer u. a./Rat, Slg. 1995, II-2071, Randnr. 67).
  • EuG, 11.07.1996 - T-161/94

    Sinochem Heilongjiang gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumping -

    Auszug aus EuG, 15.10.1998 - T-2/95
    Gleichwohl ergibt sich aus der Rechtsprechung (Urteil des Gerichts vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-161/94, Sinochem Heilongjiang/Rat, Slg. 1996, II-695, Randnr. 88), daß die Prüfung von Daten für einen Zeitraum nach der Untersuchung erforderlich sein kann, wenn sich aus ihr neue Gesichtspunkte ergeben, die die beabsichtigte Verhängung eines Antidumpingzolls als offenkundig unangebracht erscheinen lassen.
  • EuG, 14.07.1995 - T-166/94

    Koyo Seiko Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumping - Schädigung.

    Auszug aus EuG, 15.10.1998 - T-2/95
    Sie können sich dann den Herstellern dieser Drittländer zuwenden, oder, wenn sie, wie die PEM, vertikal integriert sind, ihre Preise senken, damit ihre Rentabilität verringern und wahrscheinlich Verluste, also eine Schädigung im Sinne des Artikels 4 der Grundverordnung, erleiden (siehe Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1995 in der Rechtssache T-166/94, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1995, II-2129, Randnrn. 2 bis 42 und insbesondere Randnrn. 35 und 36).
  • EuG, 14.02.1990 - T-38/89

    Ingfried Hochbaum gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 15.10.1998 - T-2/95
    Die Nichtigerklärung einer Handlung, die ein Verwaltungsverfahren abschließt, das mehrere Phasen umfaßt, hat nicht notwendig und unabhängig von den materiellen oder formellen Gründen des Nichtigkeitsurteils die Nichtigkeit des gesamten Verfahrens zur Folge, auf dem die angefochtene Handlung beruht (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes Asteris u. a./Kommission, Randnr. 30, und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 34; Urteile des Gerichts vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache T-38/89, Hochbaum/Kommission, Slg. 1990, II-43, Randnr. 13, und vom 15. Juli 1993 in den Rechtssachen T-17/90, T-28/91 und T-17/92, Camara Alloisio u. a./Kommission, Slg. 1993, II-841, Randnr. 79).
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuG, 15.10.1998 - T-2/95
    Die Nichtigerklärung einer Handlung, die ein Verwaltungsverfahren abschließt, das mehrere Phasen umfaßt, hat nicht notwendig und unabhängig von den materiellen oder formellen Gründen des Nichtigkeitsurteils die Nichtigkeit des gesamten Verfahrens zur Folge, auf dem die angefochtene Handlung beruht (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes Asteris u. a./Kommission, Randnr. 30, und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 34; Urteile des Gerichts vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache T-38/89, Hochbaum/Kommission, Slg. 1990, II-43, Randnr. 13, und vom 15. Juli 1993 in den Rechtssachen T-17/90, T-28/91 und T-17/92, Camara Alloisio u. a./Kommission, Slg. 1993, II-841, Randnr. 79).
  • EuGH, 11.07.1990 - 323/88

    Sermes / Directeur des services des douanes de Strasbourg

  • EuGH, 10.03.1992 - 171/87

    Canon / Rat

  • EuGH, 28.11.1989 - 121/86

    Epicheiriseon Metalleftikon Viomichanikon kai Naftiliakon u.a. / Rat

  • EuGH, 14.07.1988 - 188/85

    FEDIOL / Kommission EWG

  • EuGH, 26.06.1986 - 203/85

    Nicolet Instrument / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen

  • EuGH, 07.05.1987 - 255/84

    Nachi Fujikoshi / Rat

  • EuGH, 23.04.1986 - 150/84

    Bernardi / Parlament

  • EuGH, 07.05.1987 - 240/84

    Toyo / Rat

  • EuGH, 18.05.1982 - 155/79

    AM & S / Kommission

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuG, 25.09.1997 - T-170/94

    Shanghai Bicycle / Rat

  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

  • EuGH, 14.07.1994 - C-353/92

    Griechenland / Rat

  • EuGH, 13.10.1992 - C-63/90

    Portugal und Spanien / Rat

  • EuG, 24.02.1995 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques gegen Rat der Europäischen Union. - Dumping -

  • EuG, 23.02.1994 - T-39/92

    Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 11.06.1992 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

  • EuGH, 27.06.1991 - 49/88

    Al-Jubail Fertilizer Company u.a. / Rat

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

  • EuG, 30.11.2000 - T-5/97

    Industrie des poudres sphériques / Kommission

    18 Mit Urteil vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache T-2/95 (Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1998, II-3939) wies das Gericht diese Klage ab.

    19 Am 16. Dezember 1998 legte IPS ein Rechtsmittel gegen das Urteil Industrie des poudres sphériques/Rat ein.

    Mit Urteil des Gerichtshofes vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-458/98 P (Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 2000, I-0000) wurde dieses Rechtsmittel zurückgewiesen.

    52 In Bezug auf die russischen und chinesischen Hersteller hat das Gericht im Urteil Industrie des poudres sphériques/Rat (Randnr. 304) entschieden, dass die Einführung eines spezifischen Zolles im Gegensatz zur Festsetzung von Zöllen nach Maßgabe eines Schwellenpreises bei der Einfuhr erlaubt, die Gefahr einer Umgehung der Zölle durch Preismanipulationen zu minimieren, da der Betrag der erhobenen Zölle nicht zurückgeht, wenn die Exporteure ihre Preise senken.

    53 Somit verhindert die Verhängung eines spezifischen Zolles als solche die Einfuhren mit Ursprung in China und Russland nicht (Urteil des Gerichts in der Rechtssache Industrie des poudres sphériques/Rat, Randnr. 305).

    Daraus folgt, wie das Gericht in seinem Urteil Industrie des poudres sphériques/Rat entschieden hat, dass der Laurent-Bericht nicht entscheidend ist (vgl. hierzu Randnrn. 259 und 260 des Urteils).

    134 Überdies hat das Gericht für die Zeit von 1991 bis Oktober 1994, als die Antidumpingzölle eingeführt wurden, im Urteil Industrie des poudres sphériques/Rat (Randnr. 255) festgestellt, dass der Gemeinschaftshersteller PEM nicht unerhebliche Anpassungsbemühungen unternommen hatte, um den technischen Bedürfnissen der Klägerin zu entsprechen.

    Dies hat das Gericht in seinem Urteil Industrie des poudres sphériques/Rat bestätigt.

  • EuG, 07.03.2000 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    wegen Festsetzung der Kosten, die die Klägerin der Streithelferin Péchiney électrométallurgie aufgrund des Urteils des Gerichts vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache T-2/95 (Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1998, II-3939) zu erstatten hat, erläßt DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Fünfte erweiterte Kammer).

    Das Gericht hat die Klage mit Urteil vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache T-2/95 (Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1998, II-3939; im folgenden: Urteil IPS/Rat) abgewiesen und die Klägerin zur Tragung ihrer eigenen Kosten, der Kosten des Rates einschließlich derjenigen des Verfahrens der einstweiligen Anordnung sowie der Kosten der Streithelferin PEM verurteilt.

    Im Urteil IPS/Rat habe das Gericht auch komplexe Fragen im Zusammenhang mit den Verteidigungsrechten, dem Interesse der Gemeinschaft an der Einführung von Antidumpingzöllen und der Prüfung der Gleichartigkeit des von PEM hergestellten Calciummetalls und des aus China oder Rußland eingeführten Erzeugnisses behandeln müssen.

    So sei im Urteil IPS/Rat die Darstellung der Beziehungen zwischen PEM und der Klägerin von 1991 bis 1994 übernommen worden, die insbesondere für den Nachweis maßgebend gewesen sei, daß PEM sich nicht geweigert habe, den Bedürfnissen der Klägerin bezüglich des Calciummetalls zu entsprechen (Randnrn. 231 bis 284); PEM habe gezeigt, daß die Gemeinschaftsorgane durch die Wiederaufnahme der Untersuchung der Klägerin mehr Rechte als im Rahmen eines neuen Verfahrens gewährt hätten (Randnr. 101); sie habe in bezug auf die Verfahrensrechte dargetan, daß die Klägerin von einer Stellungnahme vor der Wiederaufnahme der Untersuchung abgesehen habe und die Angaben der Unternehmen des Referenzlandes, die für die Berechnung des Normalwerts verwendet worden seien, eine vertrauliche Behandlung verlangt hätten (Randnrn. 111, 113 und 162 bis 164); sie habe die Nachteile einer Nichterhebung von Zöllen für PEM aufgezeigt (Randnrn. 186 bis 194) und schließlich die Gleichartigkeit des von PEM hergestellten Calciummetalls und des aus China oder Rußland eingeführten Erzeugnisses geprüft.

    Nach dem Urteil IPS/Rat habe die Chambre syndicale ihre eigenen Kosten zu tragen.

  • EuG, 05.09.2014 - T-471/11

    Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi

    Die Nichtigerklärung einer Handlung, die ein Verwaltungsverfahren abschließt, das mehrere Phasen umfasst, hat nicht notwendig und unabhängig von den materiellen oder formellen Gründen des Nichtigkeitsurteils die Nichtigkeit des gesamten Verfahrens zur Folge, auf dem die angefochtene Handlung beruht (vgl. Urteil vom 15. Oktober 1998, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, T-2/95, Slg, EU:T:1998:242, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit, nicht das gesamte Verfahren, das dem Erlass des für nichtig erklärten Rechtsakts vorausgegangen ist, noch einmal durchzuführen, nicht davon abhängig ist, dass dieser andere Rechtsakt wegen Verfahrensfehlern für nichtig erklärt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile Industrie des poudres sphériques/Rat, oben in Rn. 58 angeführt, EU:T:1998:242, Rn. 91, und vom 9. Juli 2008, Alitalia/Kommission, T-301/01, Slg, EU:T:2008:262, Rn. 103).

  • EuGH, 03.10.2000 - C-458/98

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte erweiterte Kammer) vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache T-2/95 (Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1998, II-3939) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Rat der Europäischen Union , vertreten durch Rechtsberater S. Marquardt als Bevollmächtigten im Beistand von Barrister P. Bentley, Zustellungsbevollmächtigter: A. Morbilli, Generaldirektor der Direktion für Rechtsfragen der Europäischen Investitionsbank, 100, boulevard Konrad Adenauer, Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Firma Industrie des poudres sphériques, früher Extramet Industrie (im Folgenden: Klägerin) hat mit Schriftsatz, der am 16. Dezember 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache T-2/95 (Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1998, II-3939; im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingereicht, mit der dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2557/94 des Rates vom 19. Oktober 1994 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Calciummetall mit Ursprung in der Volksrepublik China und Russland (ABl. L 270, S. 27; im Folgenden: streitige Verordnung) abgewiesen hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-458/98

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Das Rechtsmittel der Firma Industrie des poudres sphériques (nachstehend: IPS) in der vorliegenden Rechtssache ist auf Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 15. Oktober 1998 in Rechtssache T-2/95 (IPS/Rat)(2) gerichtet.

    Die Kommission beantragt, a) das angefochtene Urteil insoweit aufzuheben, als es die Klage in der Rechtssache T-2/95 für zulässig erklärt, und b) die Klage für unzulässig zu erklären.

    2: - Slg. 1998, II-3939.3: - Urteile vom 16. Mai 1991 (Slg. 1991, I-2501; nachstehend: Urteil Extramet I) und vom 11. Juni 1992 (Slg. 1992, I-3813; nachstehend: Urteil Extramet II).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-351/04

    Ikea Wholesale - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in

    62 - Siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Toyo/Rat (Randnr. 19) sowie Urteile des Gerichts in der Rechtssache Thai Bicycle/Rat (Randnr. 33), vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache T-2/95 (Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1998, II-3939, Randnr. 292), in der Rechtssache Euroalliages u. a./Kommission (Randnr. 49) und in der Rechtssache Arne Mathisen/Rat (Randnr. 54.

    63 - Urteil Industrie des poudres sphériques/Rat (Randnr. 306).

  • EuG, 10.03.2009 - T-249/06

    Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter

    Dies bedeutet, wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, dass im Rahmen eines Antidumpingverfahrens Unregelmäßigkeiten bei der Übermittlung nichtvertraulicher gekürzter Fassungen durch die Kommission nur dann eine Verletzung der Verfahrensrechte darstellen können, die die Nichtigerklärung der Verordnung, mit der die Antidumpingzölle eingeführt werden, rechtfertigt, wenn der Betroffene keine hinreichende Kenntnis vom wesentlichen Inhalt des oder der fraglichen Papiere hatte und sich deshalb zu deren Vorliegen oder Erheblichkeit nicht sinnvoll äußern konnte (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf Art. 8 Abs. 4 der Verordnung [EWG] Nr. 2423/88 des Rates vom 11. Juli 1988 über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern [ABl. L 209, S. 1], dessen Regelungsgehalt im Wesentlichen identisch ist mit dem von Art. 19 Abs. 3 der Grundverordnung, Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 1998, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, T-2/95, Slg. 1998, II-3939, Randnr. 137).
  • EuG, 09.12.2014 - T-90/10

    Ferriere Nord / Kommission

    p. I-8375, point 73 ; voir arrêts du Tribunal du 15 octobre 1998, 1ndustrie des poudres sphériques/Conseil, T-2/95, Rec.
  • EuGH, 14.12.2001 - C-404/01

    Kommission / Euroalliages u.a.

    Angesichts des weiten Ermessens, das der Kommission im vorliegenden Fall insbesondere bei der Beurteilung des Gemeinschaftsinteresses zusteht (Urteile des Gerichtshofes vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87, Gestetner Holding/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 63, und vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-179/87, Sharp Corporation/Rat, Slg. 1992, I-1635, Randnr. 58; Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache T-2/95, Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1998, II-3939, Randnr. 292), erwiese sich der spätere Ersatz des Schadens als zumindest ungewiss.
  • EuG, 09.07.2008 - T-301/01

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE

    Die Nichtigerklärung eines Rechtsakts, der ein Verwaltungsverfahren abschließt, das mehrere Phasen umfasst, hat nicht notwendig und unabhängig von den materiellen oder formellen Gründen des Nichtigkeitsurteils die Nichtigkeit des gesamten Verfahrens zur Folge, das dem Erlass des angefochtenen Rechtsakts vorausgegangen ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 1998, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, T-2/95, Slg. 1998, II-3939, Randnr. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.08.2001 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-83/10

    Riva Fire / Kommission

  • FG Baden-Württemberg, 20.09.2005 - 11 K 286/04

    Nacherhebung von Antidumpingzöllen auf Einfuhren von Silizium aus China -

  • EuG, 09.11.2022 - T-246/19

    Cambodge und CRF/ Kommission

  • EuG, 26.09.2018 - T-574/14

    EAEPC / Kommission

  • EuG, 04.03.2010 - T-401/06

    Brosmann Footwear (HK) u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil

  • EuG, 06.07.2017 - T-1/15

    SNCM / Kommission

  • EuG, 18.09.2012 - T-156/11

    Since Hardware (Guangzhou) / Rat - Dumping - Einfuhren von Bügelbrettern und

  • EuG, 08.07.2003 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-91/10

    Lucchini / Kommission

  • EuG, 12.10.1999 - T-48/96

    Acme / Rat

  • EuG, 06.07.2017 - T-74/14

    Das Gericht bestätigt, dass die Kapitalzuführung und die

  • EuG, 11.09.2014 - T-443/11

    Gold East Paper y Gold Huasheng Paper/Consejo

  • EuG, 22.12.2005 - T-146/04

    Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung

  • EuG, 06.07.2022 - T-278/20

    Zhejiang Hangtong Machinery Manufacture und Ningbo Hi-Tech Zone Tongcheng Auto

  • FG Düsseldorf, 04.06.2014 - 4 K 3304/13

    Gültigkeit der DVO (EU) Nr. 158/2013 zur Wiedereinführung eines Antidumpingzolls

  • EuG, 14.12.2004 - T-317/02

    DAS GERICHT ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUR VERORDNUNG ÜBER HANDELSHEMMNISSE

  • EuG, 20.06.2001 - T-188/99

    Euroalliages / Kommission

  • EuGöD, 14.09.2010 - F-85/09

    Rossi Ferreras / Kommission

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Rechtsprechung
   EuG, 07.03.2000 - T-2/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15440
EuG, 07.03.2000 - T-2/95 (https://dejure.org/2000,15440)
EuG, Entscheidung vom 07.03.2000 - T-2/95 (https://dejure.org/2000,15440)
EuG, Entscheidung vom 07. März 2000 - T-2/95 (https://dejure.org/2000,15440)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Kostenfestsetzung - Kosten eines Streithelfers - Anwaltshonorar - Reise- und Aufenthaltskosten

  • Europäischer Gerichtshof

    Industrie des poudres sphériques / Rat

  • EU-Kommission

    Industrie des poudres sphériques gegen Rat der Europäischen Union.

    Kostenfestsetzung - Kosten eines Streithelfers - Anwaltshonorar - Reise- und Aufenthaltskosten.

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Kosten, die der Streithelferin in der Rechtssache T-2/95 zu erstatten sind; Reise- und Aufenthaltskosten im Rahmen eines Anwaltshonorars; Gemeinschaftsrechtliche Bedeutung des Rechtsstreits; Hinzufügen neuer Argumente; Einbeziehung von Taxi- und ...

  • Judicialis

    VerfO Art. 91 b

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Kostenfestsetzung - Kosten eines Streithelfers - Anwaltshonorar - Reise- und Aufenthaltskosten.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 15.10.1998 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    wegen Festsetzung der Kosten, die die Klägerin der Streithelferin Péchiney électrométallurgie aufgrund des Urteils des Gerichts vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache T-2/95 (Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1998, II-3939) zu erstatten hat, erläßt DAS GERICHT ERSTER INSTANZ DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Fünfte erweiterte Kammer).

    Das Gericht hat die Klage mit Urteil vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache T-2/95 (Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1998, II-3939; im folgenden: Urteil IPS/Rat) abgewiesen und die Klägerin zur Tragung ihrer eigenen Kosten, der Kosten des Rates einschließlich derjenigen des Verfahrens der einstweiligen Anordnung sowie der Kosten der Streithelferin PEM verurteilt.

    Im Urteil IPS/Rat habe das Gericht auch komplexe Fragen im Zusammenhang mit den Verteidigungsrechten, dem Interesse der Gemeinschaft an der Einführung von Antidumpingzöllen und der Prüfung der Gleichartigkeit des von PEM hergestellten Calciummetalls und des aus China oder Rußland eingeführten Erzeugnisses behandeln müssen.

    So sei im Urteil IPS/Rat die Darstellung der Beziehungen zwischen PEM und der Klägerin von 1991 bis 1994 übernommen worden, die insbesondere für den Nachweis maßgebend gewesen sei, daß PEM sich nicht geweigert habe, den Bedürfnissen der Klägerin bezüglich des Calciummetalls zu entsprechen (Randnrn. 231 bis 284); PEM habe gezeigt, daß die Gemeinschaftsorgane durch die Wiederaufnahme der Untersuchung der Klägerin mehr Rechte als im Rahmen eines neuen Verfahrens gewährt hätten (Randnr. 101); sie habe in bezug auf die Verfahrensrechte dargetan, daß die Klägerin von einer Stellungnahme vor der Wiederaufnahme der Untersuchung abgesehen habe und die Angaben der Unternehmen des Referenzlandes, die für die Berechnung des Normalwerts verwendet worden seien, eine vertrauliche Behandlung verlangt hätten (Randnrn. 111, 113 und 162 bis 164); sie habe die Nachteile einer Nichterhebung von Zöllen für PEM aufgezeigt (Randnrn. 186 bis 194) und schließlich die Gleichartigkeit des von PEM hergestellten Calciummetalls und des aus China oder Rußland eingeführten Erzeugnisses geprüft.

    Nach dem Urteil IPS/Rat habe die Chambre syndicale ihre eigenen Kosten zu tragen.

  • EuGH, 26.11.1985 - 318/82

    Leeuwarder Papierwarenfabriek BV / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gemeinschaftsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13, sowie vom 9. Juni 1993 in der Rechtssache T-78/89 Dépens, PPG Industries Glass/Kommission, Slg. 1993, II-573, Randnr. 36).

    Zu diesem Zweck braucht er weder eine nationale Gebührenordnung für Rechtsanwälte noch eine eventuelle Gebührenvereinbarung zwischen dem betroffenen Beteiligten und seinen Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (Beschluß Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Randnr. 3, und Beschlüsse des Gerichts Tagaras/Gerichtshof, Randnr. 13, vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 (92), Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, und vom 24. März 1998 in der Rechtssache T-175/94 (92), International Procurement Services/Kommission, Slg. 1998, II-601, Randnr. 10).

  • EuG, 30.10.1998 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Dies konnte nicht nur ihre Arbeit erleichtern, sondern auch die Zeit verringern, die sie für den Fall aufwenden mußten (Beschluß des Gerichts vom 30. Oktober 1998 in der Rechtssache T-290/94 [92], Kaysersberg/Kommission, Slg. 1998, II-4105, Randnr. 20).
  • EuG, 09.06.1993 - T-78/89

    PPG Industries Glass SpA, vormals Vernante Pennitalia SpA gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gemeinschaftsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13, sowie vom 9. Juni 1993 in der Rechtssache T-78/89 Dépens, PPG Industries Glass/Kommission, Slg. 1993, II-573, Randnr. 36).
  • EuG, 08.03.1995 - T-2/93

    Air France gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Zu diesem Zweck braucht er weder eine nationale Gebührenordnung für Rechtsanwälte noch eine eventuelle Gebührenvereinbarung zwischen dem betroffenen Beteiligten und seinen Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (Beschluß Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Randnr. 3, und Beschlüsse des Gerichts Tagaras/Gerichtshof, Randnr. 13, vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 (92), Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, und vom 24. März 1998 in der Rechtssache T-175/94 (92), International Procurement Services/Kommission, Slg. 1998, II-601, Randnr. 10).
  • EuG, 22.03.1999 - T-97/95

    Sinochem National Chemicals Import & Export Corporation gegen Rat der

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Da eine Streithilfe ihrem Wesen nach einer Klage untergeordnet ist, kann sie demnach, abgesehen von außergewöhnlichen Fällen, nicht denselben Schwierigkeitsgrad haben wie die Klage (Beschluß vom 22. März 1999 in der Rechtssache T-97/95 [92], Sinochem/Rat, Slg. 1999, II-743, Randnr. 17).
  • EuG, 25.02.1992 - T-24/89

    Festsetzung von erstattungsfähigen Kosten wegen Zahlung von Anwaltsgebühren

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gemeinschaftsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13, sowie vom 9. Juni 1993 in der Rechtssache T-78/89 Dépens, PPG Industries Glass/Kommission, Slg. 1993, II-573, Randnr. 36).
  • EuG, 25.02.1992 - T-18/89

    Harissios Tagaras gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gemeinschaftsrichter nicht die von den Parteien ihren eigenen Anwälten geschuldeten Vergütungen festzusetzen, sondern den Betrag zu bestimmen, bis zu dem die Erstattung dieser Vergütungen von der zur Tragung der Kosten verurteilten Partei verlangt werden kann (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 26. November 1985 in der Rechtssache 318/82, Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Slg. 1985, 3727, Randnr. 2, und des Gerichts vom 25. Februar 1992 in den Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1992, II-153, Randnr. 13, sowie vom 9. Juni 1993 in der Rechtssache T-78/89 Dépens, PPG Industries Glass/Kommission, Slg. 1993, II-573, Randnr. 36).
  • EuG, 24.03.1998 - T-175/94

    Kommission / International Procurement Services

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Zu diesem Zweck braucht er weder eine nationale Gebührenordnung für Rechtsanwälte noch eine eventuelle Gebührenvereinbarung zwischen dem betroffenen Beteiligten und seinen Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (Beschluß Leeuwarder Papierwarenfabriek/Kommission, Randnr. 3, und Beschlüsse des Gerichts Tagaras/Gerichtshof, Randnr. 13, vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 (92), Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, und vom 24. März 1998 in der Rechtssache T-175/94 (92), International Procurement Services/Kommission, Slg. 1998, II-601, Randnr. 10).
  • EuGH - 191/86 (anhängig)

    Tokyo Electric / Rat

    Auszug aus EuG, 07.03.2000 - T-2/95
    Schließlich ist zu berücksichtigen, daß in der Regel die Aufgabe eines Streithelfers im Verfahren durch die Arbeit der Partei, zu deren Unterstützung er dem Verfahren beigetreten ist, spürbar erleichtert wird (Beschluß des Gerichtshofes vom 4. Februar 1993 in der Rechtssache C-191/86 DEP, TEC/Rat, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuG, 08.10.2008 - T-324/00

    CDA Datenträger Albrechts / Kommission - Kostenfestsetzung

    Daraus folgt, dass die tatsächliche Arbeitslast von Herrn Koenig, die zudem nicht hinsichtlich der Arbeitszeit präzisiert worden ist und pauschal vergütet wurde, nicht als repräsentativ für diejenige Arbeitslast angesehen werden kann, die für eine angemessene Verteidigung der Kommission erforderlich war (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 7. März 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, T-2/95 DEP, Slg. 2000, II-463, Randnr. 25) und dass sie somit auch nicht als Vergleichsmaßstab für die mit der für die Vertretung von CDA im vorliegenden Rechtsstreit erforderliche Arbeitslast herangezogen werden kann.
  • EuG, 08.07.2020 - T-19/17

    Fastweb / Kommission

    Il s'ensuit que le litige justifiait, d'une part, des honoraires élevés et, d'autre part, l'intervention de plusieurs avocats spécialisés (voir, en ce sens, ordonnances du 10 janvier 2002, Starway/Conseil, T-80/97 DEP, EU:T:2002:1, point 31 et jurisprudence citée, et du 7 mars 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Conseil, T-2/95 DEP, EU:T:2000:57, points 26 à 29 et jurisprudence citée).
  • EuG, 18.04.2006 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

    Les honoraires de l'avocat de la partie intervenante ne sauraient, ainsi, en principe, être plus élevés que ceux de la partie principale (voir ordonnance du Tribunal du 7 mars 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Conseil, T-2/95 DEP, Rec.
  • EuG, 06.05.2008 - T-318/00

    Freistaat Thüringen / Kommission - Kostenfestsetzung

    Dem stünden die nicht untermauerten Tatsachenfeststellungen in Randnr. 25 des Beschlusses des Gerichts vom 7. März 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat (T-2/95 DEP, Slg. 2000, II-463, Randnr. 25), die unerheblich seien, nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   EuG, 24.02.1995 - T-2/95 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10253
EuG, 24.02.1995 - T-2/95 R (https://dejure.org/1995,10253)
EuG, Entscheidung vom 24.02.1995 - T-2/95 R (https://dejure.org/1995,10253)
EuG, Entscheidung vom 24. Februar 1995 - T-2/95 R (https://dejure.org/1995,10253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Industrie des poudres sphériques gegen Rat der Europäischen Union.

    EG-Vertrag, Artikel 185; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 2
    Vorläufiger Rechtsschutz; Aussetzung des Vollzugs; Aussetzung des Vollzugs einer Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls; Voraussetzungen; Besonderer Schaden; Sicherheitsleistung

  • EU-Kommission

    Industrie des poudres sphériques gegen Rat der Europäischen Union.

    Dumping - Endgültige Zölle - Calciummetall - Aussetzung des Vollzugs.

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aussetzung eines Vollzugs; Zulassung einer Streithilfe; Einführung eines Antidumpingzolls

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 16.05.1991 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

    Auszug aus EuG, 24.02.1995 - T-2/95
    Der letztgenannte Antrag wurde durch Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-358/89 R (Extramet Industrie/Rat, Slg. 1990, I-431) mit der Begründung zurückgewiesen, die Antragstellerin sei nicht in der Lage, darzutun, daß die von ihr geltend gemachte Gefahr, die Auferlegung des Antidumpingzolls nicht zu überleben, unmittelbar drohe.

    3 Die von der Extramet Industrie erhobene Nichtigkeitsklage wurde durch Urteil des Gerichtshofes vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89 (Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501) für zulässig erklärt.

    Mit Urteil vom 11. Juni 1992 in der Rechtssache C-358/89 (Extramet Industrie/Rat, Slg. 1992, I-3813) erklärte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 2808/89 für nichtig.

  • EuG, 21.12.1994 - T-301/94

    Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 24.02.1995 - T-2/95
    Die beantragten Maßnahmen müssen in dem Sinn vorläufig sein, daß sie die Entscheidung zur Hauptsache nicht vorwegnehmen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 21. Dezember 1994 in den Rechtssachen T-295/94 R, Buchmann/Kommission, Randnr. 9, und T-301/94 R, Laakmann Karton/Kommission, Randnr. 10, noch nicht in der amtlichen Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht).
  • EuGH, 11.06.1992 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

    Auszug aus EuG, 24.02.1995 - T-2/95
    Mit Urteil vom 11. Juni 1992 in der Rechtssache C-358/89 (Extramet Industrie/Rat, Slg. 1992, I-3813) erklärte der Gerichtshof die Verordnung Nr. 2808/89 für nichtig.
  • EuG, 07.07.1994 - T-185/94

    Geotronics SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - PHARE-Programm

    Auszug aus EuG, 24.02.1995 - T-2/95
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein rein finanzieller Schaden grundsätzlich nicht als ein nicht wiedergutzumachender oder auch nur schwer wiedergutzumachender Schaden angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-185/94 R, Geotronics/Kommission, Slg. 1994, II-519, Randnr. 22).
  • EuG, 21.12.1994 - T-295/94

    Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 24.02.1995 - T-2/95
    Die beantragten Maßnahmen müssen in dem Sinn vorläufig sein, daß sie die Entscheidung zur Hauptsache nicht vorwegnehmen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 21. Dezember 1994 in den Rechtssachen T-295/94 R, Buchmann/Kommission, Randnr. 9, und T-301/94 R, Laakmann Karton/Kommission, Randnr. 10, noch nicht in der amtlichen Sammlung der Rechtsprechung veröffentlicht).
  • EuGH, 14.10.1977 - 113/77

    NTN Toyo Bearing / Rat

    Auszug aus EuG, 24.02.1995 - T-2/95
    35 Selbst wenn man annähme, daß die Voraussetzung der Dringlichkeit derzeit als erfuellt anzusehen wäre, könnte der Richter im Verfahren der einstweiligen Anordnung die beantragte Aussetzung, da er die Frage der Rechtmässigkeit der angefochtenen Verordnung nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilen kann, nur unter dem Vorbehalt anordnen, daß die Antragstellerin für die Beträge, die sie gemäß dieser Verordnung schuldet, Sicherheit leistet (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1977 in den verbundenen Rechtssachen 113/77 R und 113/77 R-Int., NTN Toyo/Rat, Slg. 1977, 1721, Randnr. 9).
  • EuGH, 11.03.1994 - C-6/94

    Descom Scales Manufacturing / Rat

    Auszug aus EuG, 24.02.1995 - T-2/95
    Es ist nämlich gerade Zweck eines Antidumpingzolls, zum Ausgleich der festgestellten Dumpingspanne eine Erhöhung des Preises der betreffenden Ware herbeizuführen (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. März 1994 in der Rechtssache C-6/94 R, Descom/Rat, Slg. 1994, I-867, Randnr. 16).
  • EuGH, 14.02.1990 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

    Auszug aus EuG, 24.02.1995 - T-2/95
    Der letztgenannte Antrag wurde durch Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-358/89 R (Extramet Industrie/Rat, Slg. 1990, I-431) mit der Begründung zurückgewiesen, die Antragstellerin sei nicht in der Lage, darzutun, daß die von ihr geltend gemachte Gefahr, die Auferlegung des Antidumpingzolls nicht zu überleben, unmittelbar drohe.
  • EuG, 16.07.1992 - T-29/92
    Auszug aus EuG, 24.02.1995 - T-2/95
    Zwar kann der Richter im Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht alle mit der Klage vorgebrachten Klagegründe und Tatsachen gründlich prüfen, er hat jedoch das Vorbringen der Antragstellerin in ihrem Antrag auf einstweilige Anordnung und ihre mündlichen Ausführungen zu berücksichtigen und zu prüfen, ob Gesichtspunkte erkennbar sind, die die Ergebnisse, zu denen die Gemeinschaftsbehörde gelangt ist, in Frage stellen könnten (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache T-29/92 R, SPO u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2161, Randnr. 34).
  • EuG, 15.10.1998 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Diesen Antrag hat der Präsident des Gerichts mit Beschluß vom 24. Februar 1995 in der Rechtssache T-2/95 R (Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1995, II-485) zurückgewiesen.
  • EuG, 02.10.1997 - T-213/97

    Eurocoton u.a. / Rat

    Diese Aussetzung halte den Status quo für alle Beteiligten bis zur Entscheidung zur Hauptsache aufrecht (vgl. zur Möglichkeit einer solchen Lösung Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 24. Februar 1995 in der Rechtssache T-2/95 R, Industries des poudres sphériques/Rat, Slg. 1995, II-485, Randnr. 35).
  • EuG, 07.11.1995 - T-168/95

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA und andere gegen Rat der Europäischen Union.

    31 bis 35, und vom 24. Februar 1995 in der Rechtssache T-2/95 R, Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1995, II-485, Randnr. 24).
  • EuG, 01.10.1997 - T-230/97

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein rein finanzieller Schaden grundsätzlich nicht als ein nicht oder auch nur schwer wiedergutzumachender Schaden angesehen werden, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (vgl. u. a. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-185/94 R, Geotronics/Kommission, Slg. 1994, II-519, Randnr. 22, und vom 24. Februar 1995 in der Rechtssache T-2/95 R, Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1995, II-485, Randnr. 28).
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