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   EuG, 13.09.2000 - T-20/99   

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EuG, 13.09.2000 - T-20/99 (https://dejure.org/2000,6126)
EuG, Entscheidung vom 13.09.2000 - T-20/99 (https://dejure.org/2000,6126)
EuG, Entscheidung vom 13. September 2000 - T-20/99 (https://dejure.org/2000,6126)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Beschluss 94/90/EGKS, EG, Euratom - Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten - Inspektionsbericht - Ausnahmen zum Schutz des öffentlichen Interesses (Inspektionstätigkeiten) und des Geschäftsgeheimnisses

  • Europäischer Gerichtshof

    Denkavit Nederland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Denkavit Nederland BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beschluss 94/90 der Kommission
    Kommission - Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Kommissionsdokumenten - Beschluss 94/90 - Ausnahmen vom Grundsatz des Zugangs zu Dokumenten - Auslegung - Umfang

  • EU-Kommission

    Denkavit Nederland BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beschluss 94/90/EGKS, EG, Euratom - Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten - Inspektionsbericht - Ausnahmen zum Schutz des öffentlichen Interesses (Inspektionstätigkeiten) und des Geschäftsgeheimnisses.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten; Bericht über die Bekämpfung der Schweinepest in den Niederlanden; Ausnahmen zum Schutz des öffentlichen Interesses (Inspektionstätigkeiten) und des Geschäftsgeheimnisses; Stichhaltigkeit der Annahme ...

  • Judicialis

    Beschluss 94/90/EGKS, EG, Euratom; ; EGV Art. 253; ; EGV Art. 226

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses SG.C.2/VJ/CD D(98) 158/207.132 der Kommission vom 17. November 1998, mit dem die Offenlegung bestimmter Dokumente über die Schweinepest abgelehnt wurde

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 17.06.1998 - T-174/95

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, MIT DER DER ZUGANG

    Auszug aus EuG, 13.09.2000 - T-20/99
    Die Kommission kann sich zugleich auf eine Ausnahme der ersten und eine Ausnahme der zweiten Gruppe berufen, um den Zugang zu Dokumenten zu verweigern, die sich in ihrem Besitz befinden (Urteil WWF UK/Kommission, Randnr. 61; in Bezug auf den Rat vgl. Urteil des Gerichts vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95, Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 114); sie kann aber auch Veranlassung haben, sich zugleich auf mehrere Ausnahmen der ersten Gruppe zu berufen.
  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

    Auszug aus EuG, 13.09.2000 - T-20/99
    Darüber hinaus ergebe sich aus dem Urteil des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95 (WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnr. 64), dass sich die Kommission nicht lediglich auf die mögliche Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens berufen könne, um die Verweigerung des Zugangs zu sämtlichen Dokumenten zu rechtfertigen, auf die sich der Antrag eines Bürgers beziehe.
  • EuGH, 11.01.2000 - C-174/98

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.09.2000 - T-20/99
    Nach der Rechtsprechung ist nämlich jede Ausnahme vom Recht auf Zugang zu Dokumenten der Kommission, die unter den Beschluss 94/90 fallen, eng auszulegen und anzuwenden (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Januar 2000 in der Rechtssache C-174/98 P, Niederlande und Van der Wal/Kommission, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 27).
  • EuG, 06.07.2006 - T-391/03

    Franchet und Byk / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    Nach der Rechtsprechung ist jede Ausnahme vom Recht auf Zugang zu Dokumenten der Kommission eng auszulegen und anzuwenden (Urteil des Gerichts vom 13. September 2000 in der Rechtssache T-20/99, Denkavit Nederland/Kommission, Slg. 2000, II-3011, Randnr. 45).

    110 Aus der Rechtsprechung ergibt sich zwar, dass Untersuchungs- oder Inspektionshandlungen auch noch unter die Ausnahme zum Schutz von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten fallen können, solange die Untersuchungs- oder Inspektionstätigkeiten noch im Gange sind, selbst wenn die konkrete Untersuchung oder Inspektion, die Grundlage des Berichts ist, zu dem Zugang begehrt wird, beendet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Denkavit Nederland/Kommission, Randnr. 48).

    Zum einen kann der bloße Umstand, dass ein Dokument ein durch eine Ausnahme geschütztes Interesse betrifft, nicht ausreichen, um die Anwendung der Ausnahme zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Denkavit Nederland/Kommission, Randnr. 45).

  • EuGH, 01.07.2008 - C-39/05

    DER GERICHTSHOF GESTATTET GRUNDSÄTZLICH DEN ZUGANG ZU RECHTSGUTACHTEN DES RATES

    Denn jede Ausnahme vom Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Organe, die unter die Verordnung Nr. 1049/2001 fallen, ist strikt auszulegen und anzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 13. September 2000 in der Rechtssache T-20/99, Denkavit Nederland/Kommission, Slg. 2000, II-3011, Randnr. 45).
  • EuGH, 01.02.2007 - C-266/05

    Sison / Rat - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Verordnung

    Daraus folgt, dass die Organe verpflichtet sind, den Zugang zu den Dokumenten zu verweigern, die nachweislich unter diese Ausnahmeregelungen fallen (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95, WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnr. 58, und vom 13. September 2000 in der Rechtssache T-20/99, Denkavit Nederland/Kommission, Slg. 2000, II-3011, Randnr. 39).
  • EuG, 08.11.2007 - T-194/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE KOMMISSION ES

    Denn wie bereits ausgeführt, ist jede Ausnahme vom Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe, die unter die Verordnung Nr. 1049/2001 fallen, eng auszulegen (Urteil des Gerichts vom 13. September 2000, Denkavit Nederland/Kommission, T-20/99, Slg. 2000, II-3011, Randnr. 45).

    Zum einen kann der bloße Umstand, dass ein Dokument ein durch eine Ausnahme geschütztes Interesse betrifft, nicht ausreichen, um die Anwendung der Ausnahme zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Denkavit Nederland/Kommission, Randnr. 45).

  • EuG, 26.04.2005 - T-110/03

    Sison / Rat - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente zu

    Daraus folgt, dass die Organe verpflichtet sind, den Zugang zu den Dokumenten zu verweigern, die nachweislich unter diese Ausnahmeregelungen fallen (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95, WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313, Randnr. 58, und vom 13. September 2000 in der Rechtssache T-20/99, Denkavit Nederland/Kommission, Slg. 2000, II-3011, Randnr. 39).

    75 Allerdings reicht der Umstand, dass das angeforderte Dokument die öffentliche Sicherheit betrifft, für sich genommen nicht aus, um die Anwendung der geltend gemachten Ausnahmeregelung zu rechtfertigen (vgl. entsprechend das oben in Randnr. 51 zitierte Urteil Denkavit Nederland/Kommission, Randnr. 45).

  • EuG, 19.01.2010 - T-355/04

    Co-Frutta / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Kommission kumulativ Mitgliedstaaten konsultieren und sich auf eine Ausnahme nach Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 berufen (Urteile des Gerichts vom 5. März 1997, WWF UK/Kommission, T-105/95, Slg. 1997, II-313, Randnr. 61, vom 17. Juni 1998, Svenska Journalistförbundet/Rat, T-174/95, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 114, und vom 13. September 2000, Denkavit Nederland/Kommission, T-20/99, Slg. 2000, II-3011, Randnr. 40).

    Der bloße Umstand, dass ein Dokument ein durch eine Ausnahme geschütztes Interesse betrifft, kann nicht ausreichen, um die Anwendung der Ausnahme zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil Denkavit Nederland/Kommission, Randnr. 45).

  • EuG, 14.12.2006 - T-237/02

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung

    Die Klägerin verweist darauf, dass "[d]er bloße Umstand, dass das fragliche Dokument eine Inspektionstätigkeit betrifft, ... nicht ausreichen [kann], um die Heranziehung der geltend gemachten Ausnahme zu rechtfertigen" (Urteil des Gerichts vom 13. September 2000 in der Rechtssache T-20/99, Denkavit Nederland/Kommission, Slg. 2000, II-3011, Randnr. 45).

    Doch kann der bloße Umstand, dass ein Dokument ein durch eine Ausnahme geschütztes Interesse betrifft, nicht ausreichen, um die Anwendung der Ausnahme zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Denkavit Nederland/Kommission, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 45).

  • EuG, 12.09.2007 - T-36/04

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN FÜR DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN DER ORGANE IN

    Aus diesem Grund können die verschiedenen Untersuchungshandlungen auch weiterhin unter die fragliche Ausnahme fallen, solange dieser Zweck nicht erreicht worden ist, selbst wenn die konkrete Untersuchung oder Inspektion, die zu dem Dokument geführt hat, zu dem Zugang begehrt wird, beendet ist (Urteil Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 110, und entsprechend für die Anwendung des Verhaltenskodex von 1993, Urteil des Gerichts vom 13. September 2000, Denkavit Nederland/Kommission, T-20/99, Slg. 2000, II-3011, Randnr. 48).
  • EuG, 22.05.2012 - T-344/08

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung

    Aus diesem Grund können die zu den verschiedenen Untersuchungshandlungen gehörenden Aktenstücke, solange dieser Zweck nicht erreicht worden ist, auch dann noch unter die fragliche Ausnahme fallen, wenn die konkrete Untersuchung oder Inspektion abgeschlossen ist, aus der das Dokument, zu dem Zugang begehrt wird, hervorgegangen ist (Urteil des Gerichts vom 12. September 2007, API/Kommission, T-36/04, Slg. 2007, II-3201, Randnr. 133; vgl. entsprechend Urteile des Gerichts vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/04, Slg. 2006, II-2023, Randnr. 110, und - zur Anwendung des Verhaltenskodex von 1993 - vom 13. September 2000, Denkavit Nederland/Kommission, T-20/99, Slg. 2000, II-3011, Randnr. 48).
  • EuG, 27.11.2007 - T-3/00

    Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung -

    Daraus folgt, dass die Organe verpflichtet sind, den Zugang zu den Dokumenten zu verweigern, die nachweislich unter diese Ausnahmeregelungen fallen (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts vom 5. März 1997, WWF UK/Kommission, T-105/95, Slg. 1997, II-313, Randnr. 58, und vom 13. September 2000, Denkavit Nederland/Kommission, T-20/99, Slg. 2000, II-3011, Randnr. 39); anders als bei den in Art. 4 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 1049/2001 genannten Ausnahmen sieht die Bestimmung keine Abwägung gegen ein "überwiegendes öffentliches Interesse" vor.
  • EuG, 13.04.2005 - T-2/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER EIN

  • EuG, 19.01.2010 - T-446/04
  • EuG, 23.11.2004 - T-84/03

    Turco / Rat - Transparenz - Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Rates -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-139/07

    Kommission / Technische Glaswerke Ilmenau - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten -

  • EuG, 15.01.2013 - T-392/07

    Strack / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • EuG, 10.10.2001 - T-111/00

    British American Tobacco International (Investments) / Kommission

  • EuG, 15.12.2011 - T-437/08

    CDC Hydrogene Peroxide / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 22.05.2012 - T-300/10

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG)

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-266/05

    Sison / Rat - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite

  • EuG, 14.02.2012 - T-59/09

    Deutschland / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001-

  • EuG, 07.06.2011 - T-471/08

    Toland / Parlament

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