Weitere Entscheidung unten: EuG, 12.07.2001

Rechtsprechung
   EuG, 12.07.2001 - T-202/98, T-204/98 und T-207/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1382
EuG, 12.07.2001 - T-202/98, T-204/98 und T-207/98 (https://dejure.org/2001,1382)
EuG, Entscheidung vom 12.07.2001 - T-202/98, T-204/98 und T-207/98 (https://dejure.org/2001,1382)
EuG, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - T-202/98, T-204/98 und T-207/98 (https://dejure.org/2001,1382)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Zuckermarkt - Zuwiderhandlung gegen Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) - Geldbußen

  • Europäischer Gerichtshof

    Tate & Lyle / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Tate & Lyle plc, British Sugar plc und Napier Brown & Co. Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 85 Absatz 1 [jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG]
    1. Wettbewerb - Kartelle - Abgestimmte Verhaltensweise - Begriff - Mit der Pflicht jedes Unternehmens, sein Marktverhalten selbständig zu bestimmen, unvereinbare Koordinierung und Zusammenarbeit - Zusammenkünfte von Wettbewerbern zum Austausch von Informationen zwecks ...

  • EU-Kommission

    Tate & Lyle plc, British Sugar plc und Napier Brown & Co. Ltd gegen Kommission der Europäischen Geme

    Wettbewerb - Zuckermarkt - Zuwiderhandlung gegen Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) - Geldbußen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuckermarktordnung der Gemeinschaft und die Lage auf dem Zuckermarkt in Großbritannien; Anwendungsbereich für die Wettbewerbsregeln im Bereich des Zuckermarktes; Oligopolistische Struktur des Zuckermarkts in Großbritannien; Wettbewerbswidriger Zweck von Sitzungen; ...

  • Wolters Kluwer

    Zuckermarktordnung der Gemeinschaft und die Lage auf dem Zuckermarkt in Großbritannien; Anwendungsbereich für die Wettbewerbsregeln im Bereich des Zuckermarktes; Oligopolistische Struktur des Zuckermarkts in Großbritannien; Wettbewerbswidriger Zweck von Sitzungen; ...

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der durch Artikel 3 der Entscheidung der Kommisison vom 14. Oktober 1998 betreffend ein Verfahren zur Anwendung des Artikels 85 EG-Vertrag (IV/F-3/33.708 - British Sugar plc; IV/F-3/33.709 - Tate & Lyle plc; IV/F-3/33.710 - Napier Brown & Company Ltd; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-202/98
    Im Übrigen habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Dezember 1995 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73 (Suiker Unie/Kommission, Slg. 1975, 1663, im Folgenden: Urteil Suiker Unie) anerkannt, dass die Zuckerindustrie in der Gemeinschaft stark reglementiert sei und die Zuckerregelung der Gemeinschaft den Wettbewerbsregeln nur ein schmales Anwendungsfeld belasse.

    Was die Verhältnisse auf dem Zuckermarkt der Gemeinschaft angeht, so hat der Gerichtshof entgegen dem Vorbringen von British Sugar und Napier Brown im Urteil Suiker Unie trotz seiner Feststellung, dass die Gemeinschaftsregelung einer Abschottung der nationalen Märkte Vorschub leisten kann, festgestellt, dass "für die Wettbewerbsregeln ein echter, wenn auch schmaler Anwendungsbereich bleibt" (Randnr. 24).

    Die Kriterien hinsichtlich der Koordinierung und Zusammenarbeit, auf die die Rechtsprechung zu abgestimmten Verhaltensweisen abstellt, verlangen nämlich nicht die Ausarbeitung eines eigentlichen "Plans"; sie sind vielmehr im Sinne des Grundgedankens der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages zu verstehen, wonach jeder Unternehmer selbstständig zu bestimmen hat, welche Politik er auf dem gemeinsamen Markt zu betreiben gedenkt (Urteil Suiker Unie, Randnr. 173).

    Es ist zwar richtig, dass diese Anforderung der Selbstständigkeit nicht das Recht der Unternehmen beseitigt, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Wettbewerber mit wachem Sinne anzupassen; sie steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen Unternehmen entgegen, die bezweckt oder bewirkt, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potentiellen Mitbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Mitbewerber über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, das man selbst an den Tag zu legen entschlossen ist oder in Erwägung zieht (Urteil Suiker Unie, Randnr. 174).

    Wie der Gerichtshof im Urteil Suiker Unie festgestellt habe, solle die Regelung für Zucker der Abschottung der nationalen Märkte Vorschub leisten.

    British Sugar und Napier Brown führen weiter aus, in seinem Urteil Suiker Unie habe der Gerichtshof festgestellt, dass die Kommission die sich aus der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker ergebenden Beschränkungen des Wettbewerbs nicht genügend berücksichtigt habe (Randnrn. 612 bis 621).

    Nach dem Urteil Suiker Unie habe die Kommission die tatsächlichen Auswirkungen wettbewerbsfeindlicher Verhaltensweisen im Licht des rechtlichen und wirtschaftlichen Kontextes zu würdigen.

    Was die Rüge angeht, die Struktur des relevanten Marktes sei nicht berücksichtigt worden, so hat der Gerichtshof im Urteil Suiker Unie entschieden, dass der rechtliche und wirtschaftliche Kontext des Zuckermarkts eine weniger strenge Beurteilung potenziell wettbewerbsfeindlicher Praktiken rechtfertigen könne.

    Die Kommission hat jedoch zutreffend darauf hingewiesen, dass die vom Urteil Suiker Unie betroffenen Absprachen keine Preiserhöhung, sondern die Aufteilung der Märkte nach bestimmten Quoten zum Gegenstand hatten.

  • EuGH, 11.07.1989 - 246/86

    Belasco u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-202/98
    (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 246/86, Belasco u. a./Kommission, Slg. 1989, 2117, Randnrn.

    Für eine vorsätzlich begangene Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln des Vertrages ist es nach ständiger Rechtsprechung nicht erforderlich, dass sich das Unternehmen des Verstoßes gegen diese Regeln bewusst gewesen ist, sondern es genügt, dass es sich nicht in Unkenntnis darüber befinden konnte, dass sein Verhalten eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckte (Urteile des Gerichtshofes vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ u. a./Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnr. 45, und Belasco u. a./Kommission, Randnr. 41; Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-141/89, Tréfileurope/Kommission, Slg. 1995, II-791, Randnr. 176, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-310/94, Gruber + Weber/Kommission, 1998, II-1043, Randnr. 259).

  • EuG, 14.05.1998 - T-354/94

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-202/98
    Außerdem darf die Kommission bei ihrer Beurteilung des allgemeinen Niveaus der Tatsache Rechnung tragen, dass offenkundige Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft immer noch verhältnismäßig häufig sind; es steht ihr daher frei, das Niveau der Geldbußen anzuheben, um deren abschreckende Wirkung zu verstärken (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-354/94, Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission, Slg. 1998, II-2111, Randnr. 167).

    Schließlich darf die Kommission bei der Festsetzung des allgemeinen Niveaus von Geldbußen u. a. die lange Dauer und die Offenkundigkeit einer Zuwiderhandlung gegen Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag berücksichtigen, die trotz der Warnung begangen wurde, die die frühere Entscheidungspraxis der Kommission hätte darstellen müssen (Urteil Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission, Randnr. 169).

  • EuG, 21.02.1995 - T-29/92

    Vereniging van Samenwerkende Prijsregelende Organisaties in de Bouwnijverheid und

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-202/98
    So ist es insbesondere nicht erforderlich, dass das beanstandete Verhalten den Handel zwischen Mitgliedstaaten tatsächlich spürbar beeinträchtigt hat; es genügt der Nachweis, dass dieses Verhalten geeignet ist, eine derartige Wirkung zu entfalten (Urteil des Gerichts vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-29/92, SPO u. a./Kommission, Slg. 1995, II-289, Randnr. 235).
  • EuG, 06.04.1995 - T-141/89

    Tréfileurope Sales SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-202/98
    Für eine vorsätzlich begangene Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln des Vertrages ist es nach ständiger Rechtsprechung nicht erforderlich, dass sich das Unternehmen des Verstoßes gegen diese Regeln bewusst gewesen ist, sondern es genügt, dass es sich nicht in Unkenntnis darüber befinden konnte, dass sein Verhalten eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckte (Urteile des Gerichtshofes vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 105/82, 108/82 und 110/82, IAZ u. a./Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnr. 45, und Belasco u. a./Kommission, Randnr. 41; Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-141/89, Tréfileurope/Kommission, Slg. 1995, II-791, Randnr. 176, und vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-310/94, Gruber + Weber/Kommission, 1998, II-1043, Randnr. 259).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85

    A. Ahlström Osakeyhtiö und andere gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-202/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen oder eine abgestimmte Verhaltensweise geeignet, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell in einem der Erreichung der Ziele eines einheitlichen zwischenstaatlichen Marktes nachteiligen Sinne beeinflussen kann (Urteile des Gerichtshofes vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 5/69, Völk, Slg. 1969, 295, Randnr. 5, vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 171, und vom 31. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeytihö, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 143; Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FMK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 175, und vom 8. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1201, Randnr. 201).
  • EuG, 17.12.1991 - T-7/89

    SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-202/98
    Nach Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag müssen nämlich die Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen lediglich geeignet sein, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 279).
  • EuG, 06.04.1995 - T-152/89

    ILRO SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-202/98
    Nach der Rechtsprechung brauchen die konkreten Auswirkungen von Absprachen nicht berücksichtigt zu werden, wenn, wie im vorliegenden Fall, feststeht, dass diese eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des gemeinsamen Marktes bezwecken (Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in den Rechtssachen T-142/89, Boël/Kommission, Slg. 1995, II-867, Randnr. 89, und T-152/89, ILRO/Kommission, Slg. 1995, II-1197, Randnr. 32).
  • EuG, 08.10.1996 - T-24/93

    Compagnie maritime belge transports SA und Compagnie maritime belge SA,

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-202/98
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen oder eine abgestimmte Verhaltensweise geeignet, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, wenn sich anhand einer Gesamtheit objektiver rechtlicher oder tatsächlicher Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt, dass sie den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell in einem der Erreichung der Ziele eines einheitlichen zwischenstaatlichen Marktes nachteiligen Sinne beeinflussen kann (Urteile des Gerichtshofes vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 5/69, Völk, Slg. 1969, 295, Randnr. 5, vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Slg. 1980, 3125, Randnr. 171, und vom 31. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeytihö, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 143; Urteile des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den verbundenen Rechtssachen T-213/95 und T-18/96, SCK und FMK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 175, und vom 8. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1201, Randnr. 201).
  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-202/98
    Die Dauer der Zuwiderhandlung ist somit nach dem Wortlaut dieser Bestimmung einer der Gesichtspunkte, die bei der Festsetzung der Höhe der Geldbuße für Unternehmen, die gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen haben, zu berücksichtigen sind (Urteil des Gerichts vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92, Dunlop Slazenger/Kommission, Slg. 1994, II-441, Randnr. 154).
  • EuG, 06.04.1995 - T-142/89

    Usines Gustave Boël SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 10.03.1992 - T-14/89

    Montedipe SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

  • EuG, 13.06.2000 - T-204/97

    EPAC / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-283/98

    Mo och Domsjö / Kommission - Prasymas priimti prejudicinį sprendima - Direktyva

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuGH, 09.07.1969 - 5/69

    Voelk / Vervaecke

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    Deutsche Bahn / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-310/94

    Gruber & Weber / Kommission

  • EuG, 02.02.2022 - T-799/17

    Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission

    Aufgrund dieser Feststellung ist der vorliegende Klagegrund zurückzuweisen, und zwar unabhängig von der Frage, ob Scania DE auch Informationen geliefert hat, deren Tragweite über den deutschen Markt hinausging (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 12. Juli 2001, Tate & Lyle u. a./Kommission, T-202/98, T-204/98 und T-207/98, EU:T:2001:185, Rn. 58).
  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

    Selbst wenn die Kommission befugt sei, das allgemeine Niveau der Geldbußen zu verändern, müsse sie doch vergleichbare Sachverhalte gleichbehandeln (Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-202/98, T-204/98 und T-207/98, Tate & Lyle u. a./Kommission, Slg. 2001, II-2035, Randnr. 118).

    Zur Behauptung, dass die der Klägerin vorgeworfene Zuwiderhandlung in ihrer Intensität nach und nach abgenommen habe, ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht im Urteil Tate & Lyle u. a./Kommission (zitiert oben in Randnr. 249, Randnr. 106) entschieden hat, dass eine Erhöhung der Geldbuße nach Maßgabe der Dauer nicht auf den Fall beschränkt ist, dass zwischen der Dauer und einer erhöhten Schädigung der mit den Wettbewerbsregeln verfolgten Ziele der Gemeinschaft ein unmittelbarer Zusammenhang besteht.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-202/98, T-204/98 und T-207/98 (Tate & Lyle u. a./Kommission, Slg. 2001, II-2035) wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    1 Die British Sugar plc (im Folgenden: British Sugar) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 21. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-202/98, T-204/98 und T-207/98 (Tate & Lyle u. a./Kommission, Slg. 2001, II-2035) (im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 1999/210/EG der Kommission vom 14. Oktober 1998 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (Sache Nr. IV/F-3/33.708 - British Sugar plc, Sache Nr. IV/F-3/33.709 - Tate & Lyle plc, Sache Nr. IV/F-3/33.710 - Napier Brown & Company Ltd, Sache Nr. IV/F-3/33.711 - James Budgett Sugars Ltd) (ABl. L 76, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    4 Tate & Lyle plc (im Folgenden: Tate & Lyle), British Sugar und Napier Brown & Co. Ltd (im Folgenden: Napier Brown) haben am 18. Dezember 1998 (Rechtssache T-202/98), 21. Dezember 1998 (Rechtssache T-204/98) bzw. am 23. Dezember 1998 (Rechtssache T-207/98) Klage vor dem Gericht wegen Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung erhoben.

    5 In dem angefochtenen Urteil hat das Gericht dem ersten Klagegrund von Tate & Lyle in der Rechtssache T-202/98 entsprochen und die Geldbuße auf 5, 6 Millionen Euro herabgesetzt.

    6 Dagegen hat das Gericht die einzelnen Klagegründe von British Sugar und Napier Brown in den Rechtssachen T-204/98 und T-207/98 zurückgewiesen.

    102 Zur Frage der Verhältnismäßigkeit der verhängten Geldbußen führen die Klägerinnen in den Rechtssachen T-204/98 und T-207/98 im Wesentlichen aus, die unverhältnismäßige Höhe der Geldbußen folge daraus, dass die Zuwiderhandlung als "schwer" eingestuft worden sei.

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

    108 und 109, oben in Randnr. 46 angeführtes Urteil LR AF 1998/Kommission, Randnr. 237, und Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-202/98, T-204/98 und T-207/98, Tate & Lyle u. a./Kommission, Slg. 2001, II-2035, Randnrn.

    Im Übrigen habe das Gericht die Gültigkeit von Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 nie in Zweifel gezogen, sondern bejaht (oben in Randnr. 58 angeführtes Urteil Tate & Lyle u. a./Kommission, Randnrn. 98 bis 101).

    Die der Kommission durch diese Verordnung eingeräumte Befugnis zur Verhängung von Geldbußen ergibt sich somit aus den Bestimmungen des Vertrages selbst und soll die effektive Anwendung der in den genannten Artikeln vorgesehenen Verbote ermöglichen (vgl. in diesem Sinne das oben in Randnr. 58 angeführte Urteil Tate & Lyle u. a./Kommission, Randnr. 133).

  • BGH, 29.10.2019 - KZR 39/19

    Trassenentgelte

    Art. 101, 102 AEUV sind hingegen anwendbar, wenn die nationalen Rechtsvorschriften Raum für Wettbewerb belassen, der durch selbständige Verhaltensweisen der Unternehmen verhindert, eingeschränkt oder verfälscht werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Dezember 1975 - C-40/73, Slg. 1975, 1663 Rn. 19/23 - Suiker Unie u.a./Kommission; Urteil vom 11. November 1997 - C-359/95 und C-379/95, EuZW 1997, 759 Rn. 34 - Ladbroke Racing; Urteil vom 14. Oktober 2010 - C-280/08 P, Slg. 2010, I-9691 Rn. 80 ff. - Deutsche Telekom; Urteil vom 17. Februar 2011 - C-52/09, EuZW 2011, 339 Rn. 49 ff. - TeliaSonera Sverige; EuG, Urteil vom 12. Juli 2001 - T-207/98, Slg. 2001, II-2035 Rn. 44 ff. - Tate & Lyle u.a./Kommission).
  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    Im Übrigen muss nach der Rechtsprechung der Betrag der Geldbußen zumindest in angemessenem Verhältnis zu den Faktoren stehen, die bei der Beurteilung der Schwere des Verstoßes herangezogen wurden (Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-202/98, T-204/98 und T-207/98, Tate & Lyle u. a./Kommission, Slg. 2001, II-2035, Randnr. 106).
  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN

    Ferner ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass diese Grundsätze entsprechend auf Sitzungen Anwendung finden, an denen nicht nur miteinander konkurrierende Hersteller, sondern auch ihre Kunden teilgenommen haben (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2001, Tate & Lyle u. a./Kommission, T-202/98, T-204/98 und T-207/98, Slg. 2001, II-2035, Randnrn.
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Aus der Entscheidung und aus den Leitlinien, deren Grundsätze dort angewandt worden sind, ergibt sich nämlich, dass die Schwere der Zuwiderhandlung zwar in einem ersten Schritt anhand der Merkmale der Zuwiderhandlung selbst, wie etwa ihrer Natur und ihrer Auswirkung auf den Markt, beurteilt wird, diese Beurteilung in einem zweiten Schritt aber entsprechend den Umständen, die dem Unternehmen individuell zuzurechnen sind, angepasst wird, so dass die Kommission neben der Größe und den Möglichkeiten des Unternehmens nicht nur etwaige erschwerende Umstände, sondern auch eventuelle mildernde Umstände berücksichtigt (Urteile des Gerichts vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-202/98, T-204/98 und T-207/98, Tate & Lyle u. a./Kommission, Slg. 2001, II-2035, Randnr. 109, und CMA CGM u. a./Kommission, zitiert oben in Randnr. 427, Randnr. 401).
  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

    Zu der Behauptung, dass die Intensität der den Klägerinnen zur Last gelegten Zuwiderhandlung abgenommen habe, ist daran zu erinnern, dass eine Erhöhung der Geldbuße nach Maßgabe der Dauer nicht auf den Fall beschränkt ist, dass zwischen der Dauer und einer erhöhten Schädigung der mit den Wettbewerbsregeln verfolgten Zielen der Gemeinschaft ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-202/98, T-204/98 und T-207/98, Tate & Lyle u. a./Kommission, Slg. 2001, II-2035, Randnr. 106; vgl. auch Urteil des Gerichts vom 30. September 2003 in der Rechtssache T-203/01, Michelin/Kommission, Slg. 2003, II-4071, Randnr. 278).
  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

    Dieses System ermöglichte es, ein Klima gegenseitiger Gewissheit über ihre künftigen Preispolitiken zu schaffen (Urteil vom 12. Juli 2001, Tate & Lyle u. a./Kommission, T-202/98, T-204/98 und T-207/98, Slg. 2001, II-2035, Randnr. 60), das durch den nachträglichen Austausch von Listenpreisen, sobald diese am Donnerstagmorgen festgelegt waren, noch verstärkt wurde.

    Selbst wenn ausgetauschte Informationen aus anderen Quellen bezogen werden konnten, wurde es den betroffenen Unternehmen durch das eingeführte System des Austauschs ermöglicht, diese Informationen einfacher, schneller und unmittelbarer zu erhalten (Urteil Tate & Lyle u. a./Kommission, oben in Randnr. 338 angeführt, Randnr. 60) und sie gemeinsam aktualisiert zu bewerten.

    - die Marktstruktur sei im vorliegenden Fall für die Feststellung einer Zuwiderhandlung unerheblich, denn das Gericht habe im Urteil Tate & Lyle u. a./Kommission (oben in Randnr. 368 angeführt, Randnr. 113) darauf hingewiesen,.

  • EuG, 01.07.2010 - T-321/05

    Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der

  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE

  • EuG, 15.03.2006 - T-15/02

    BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte -

  • EuG, 12.07.2001 - T-204/98

    Tate & Lyle / Kommission - Wettbewerb

  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

  • EuG, 27.09.2006 - T-43/02

    Jungbunzlauer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81

  • EuG, 27.07.2005 - T-49/02

    Brasserie nationale / Kommission - Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt -

  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit

  • EuG, 27.03.2014 - T-56/09

    Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

  • EuG, 14.03.2013 - T-588/08

    Dole Food und Dole Germany / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt -

  • EuG, 08.07.2008 - T-52/03

    Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt -

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro,

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 23.01.2014 - T-395/09

    Gigaset / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und

  • EuG, 13.07.2011 - T-38/07

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über das Kartell auf dem

  • EuG, 13.07.2011 - T-42/07

    Dow Chemical u.a. / Kommission

  • EuG, 08.10.2008 - T-69/04

    Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-8/08

    T-Mobile Netherlands u.a. - Wettbewerb - Art. 81 Abs. 1 EG - Aufeinander

  • EuG, 27.09.2006 - T-59/02

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure -

  • EuG, 27.09.2006 - T-329/01

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat -

  • EuG, 17.12.2014 - T-72/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Beteiligung der

  • EuG, 29.11.2005 - T-52/02

    SNCZ / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt -

  • EuG, 08.09.2010 - T-29/05

    Das Gericht setzt die gegen Deltafina wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2003 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

  • EuG, 30.04.2009 - T-12/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE GEGEN DIE NINTENDO-GRUPPE AUF 119,24 MILLIONEN

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07

    Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 28.04.2010 - T-452/05

    BST v Commission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel -

  • EuG, 13.09.2013 - T-566/08

    Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 13.07.2011 - T-39/07

    ENI / Kommission

  • EuG, 05.10.2020 - T-254/17

    Intermarché Casino Achats/ Kommission

  • EuG, 12.12.2014 - T-551/08

    H & R ChemPharm / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse -

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

  • EuG, 29.11.2005 - T-64/02

    Heubach / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt -

  • EuG, 25.10.2011 - T-348/08

    Das Gericht erklärt die Geldbuße von 9,9 Mio. Euro für nichtig, die gegen

  • EuG, 12.12.2014 - T-544/08

    Hansen & Rosenthal und H & R Wax Company Vertrieb / Kommission - Wettbewerb -

  • EuG, 29.11.2005 - T-62/02

    Union Pigments / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell -

  • EuG, 30.04.2009 - T-13/03

    Nintendo und Nintendo of Europe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 12.12.2014 - T-558/08

    Eni / Kommission

  • EuG, 17.05.2013 - T-154/09

    MRI / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-286/11

    Kommission / Tomkins - Kartelle - Europäischer Markt für Rohrverbindungen aus

  • EuG, 29.04.2004 - T-239/01

    Showa Denko / Kommission

  • EuG, 30.09.2003 - T-213/98

    Nippon Yusen Kaisha / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-137/07

    Österreichische Volksbanken / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales

  • EuG, 29.04.2004 - T-245/01

    Showa Denko / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-133/07

    Raiffeisen Zentralbank Österreich / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-135/07

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-321/99

    ARAP u.a. / Kommission

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Rechtsprechung
   EuG, 12.07.2001 - T-204/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,25893
EuG, 12.07.2001 - T-204/98 (https://dejure.org/2001,25893)
EuG, Entscheidung vom 12.07.2001 - T-204/98 (https://dejure.org/2001,25893)
EuG, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - T-204/98 (https://dejure.org/2001,25893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tate & Lyle / Kommission

    Wettbewerb

  • Wolters Kluwer

    Zuckermarktordnung der Gemeinschaft und die Lage auf dem Zuckermarkt in Großbritannien; Anwendungsbereich für die Wettbewerbsregeln im Bereich des Zuckermarktes; Oligopolistische Struktur des Zuckermarkts in Großbritannien; Wettbewerbswidriger Zweck von Sitzungen; ...

  • Judicialis
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 12.07.2001 - T-202/98

    Tate & Lyle / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-204/98
    Artikel 3 der Entscheidung 1999/210/EG der Kommission vom 14. Oktober 1998 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (Sache Nr. IV/F-3/33.708 British Sugar Plc, Sache Nr. IV/F-3/33.709 Tate & Lyle Plc, Sache Nr. IV/F-3/33.710 Napier Brown & Company Ltd, Sache Nr. IV/F-3/33.711 James Budgett Sugars Ltd) wird für nichtig erklärt, soweit er die Klägerin in der Rechtssache T-202/98 betrifft.

    Der Betrag der in Artikel 3 der Entscheidung 1999/210 gegen die Klägerin in der Rechtssache T-202/98 verhängten Geldbuße wird auf 5, 6 Millionen Euro festgesetzt.

    In der Rechtssache T-202/98 trägt die Kommission ihre eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin.

    Die Klagen in den Rechtssachen T-204/98 und T-207/98 werden abgewiesen.

    Die Klägerin in der Rechtssache T-207/98 trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission in dieser Rechtssache.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-202/98, T-204/98 und T-207/98 (Tate & Lyle u. a./Kommission, Slg. 2001, II-2035) wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    1 Die British Sugar plc (im Folgenden: British Sugar) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 21. September 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-202/98, T-204/98 und T-207/98 (Tate & Lyle u. a./Kommission, Slg. 2001, II-2035) (im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 1999/210/EG der Kommission vom 14. Oktober 1998 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (Sache Nr. IV/F-3/33.708 - British Sugar plc, Sache Nr. IV/F-3/33.709 - Tate & Lyle plc, Sache Nr. IV/F-3/33.710 - Napier Brown & Company Ltd, Sache Nr. IV/F-3/33.711 - James Budgett Sugars Ltd) (ABl. L 76, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    4 Tate & Lyle plc (im Folgenden: Tate & Lyle), British Sugar und Napier Brown & Co. Ltd (im Folgenden: Napier Brown) haben am 18. Dezember 1998 (Rechtssache T-202/98), 21. Dezember 1998 (Rechtssache T-204/98) bzw. am 23. Dezember 1998 (Rechtssache T-207/98) Klage vor dem Gericht wegen Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung erhoben.

    6 Dagegen hat das Gericht die einzelnen Klagegründe von British Sugar und Napier Brown in den Rechtssachen T-204/98 und T-207/98 zurückgewiesen.

    102 Zur Frage der Verhältnismäßigkeit der verhängten Geldbußen führen die Klägerinnen in den Rechtssachen T-204/98 und T-207/98 im Wesentlichen aus, die unverhältnismäßige Höhe der Geldbußen folge daraus, dass die Zuwiderhandlung als "schwer" eingestuft worden sei.

    - der Kommission die Kosten und Auslagen von British Sugar im Rechtsmittelverfahren und in der Rechtssache T-204/98 einschließlich derjenigen des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes aufzuerlegen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2003 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

    Im vorliegenden Fall soll das Urteil des Gerichts erster Instanz (im Folgenden: Gericht) vom 12. Juli 2001 in den verbundenen Rechtssachen T-202/98, T-204/98 und T-207/98 (2) (im Folgenden: angefochtenes Urteil) überprüft werden.

    der Kommission die Kosten der Rechtsmittelführerin für das Rechtsmittel und in der Rechtssache T-204/98 einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes aufzuerlegen.

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