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   EuG, 19.05.2008 - T-220/07   

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https://dejure.org/2008,37319
EuG, 19.05.2008 - T-220/07 (https://dejure.org/2008,37319)
EuG, Entscheidung vom 19.05.2008 - T-220/07 (https://dejure.org/2008,37319)
EuG, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - T-220/07 (https://dejure.org/2008,37319)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Transports Schiocchet - Excursions / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Transports Schiocchet - Excursions / Kommission

    Außervertragliche Haftung - Voraussetzungen - Rechtswidrigkeit - Schaden - Kausalzusammenhang - Sicherer Schaden - Begriff - Unmittelbar bevorstehender und vorhersehbarer Schaden (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 30 und 33)

  • EU-Kommission

    Transports Schiocchet - Excursions / Kommission

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 18. Juni 2007 - Transports Schiocchet - Excursions / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage wegen außervertraglicher Haftung auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin nach dem Erlass der Entscheidung 89/524/EWG vom 7. September 1989 über eine Streitigkeit zwischen Luxemburg und Frankreich betreffend die Einrichtung eines Sonder-Linienverkehrsdienstes für ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 08.11.2012 - C-469/11

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Ablehnung

    Diese Frist betreffe nur die Verfahrensfristen und nicht die in Art. 46 der Satzung des Gerichtshofs geregelte Verjährungsfrist, deren Ablauf zum Untergang der Klage aus außervertraglicher Haftung führe (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 11. Januar 2002, Biret und Cie/Rat, T-210/00, Slg. 2002, II-47, Randnrn. 19 und 45, und vom 21. April 2005, Holcim [Deutschland]/Kommission, T-28/03, Slg. 2005, II-1357, Randnr. 74, sowie Beschlüsse des Gerichts vom 19. Mai 2008, Transport Schiocchet - Excursions/Kommission, T-220/07, Randnrn. 15 und 35, und vom 16. Dezember 2009, Cattin/Kommission, T-194/08, Randnrn. 61 und 65).
  • EuG, 22.06.2011 - T-409/09

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Außervertragliche Haftung - Öffentliche

    Gemäß Art. 102 § 2 der Verfahrensordnung betrifft die Entfernungsfrist nur Verfahrensfristen und nicht die Verjährungsfrist, die in Art. 46 der Satzung geregelt ist und deren Ablauf zum Untergang der Klage aus außervertraglicher Haftung führt, so dass sie nicht um eine Entfernungsfrist zu verlängern ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 11. Januar 2002, Biret et Cie/Rat, T-210/00, Slg. 2002, II-47, Randnrn. 19 und 45, und vom 21. April 2005, Holcim [Deutschland]/Kommission, T-28/03, Slg. 2005, II-1357, Randnr. 74; Beschlüsse des Gerichts vom 19. Mai 2008, Transport Schiocchet - Excursions/Kommission, T-220/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 15 und 35, und Cattin/Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnrn. 61 und 65).
  • EuGH, 06.06.2013 - C-397/12

    Transports Schiocchet - Excursions / Rat und Kommission

    Dans l'ordonnance du 19 mai 2008, Transports Schiocchet - Excursions/Commission (T-220/07 [...]), le Tribunal a considéré que ce recours était prescrit et l'a rejeté comme irrecevable.
  • EuGH, 11.06.2009 - C-335/08

    Transports Schiocchet - Excursions / Kommission

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 19. Mai 2008, Transports Schiocchet - Excursions/Kommission (T-220/07), mit dem das Gericht die von der Rechtsmittelführerin erhobene Klage aus außervertraglicher Haftung auf Ersatz eines aufgrund verschiedener ihrer Ansicht nach rechtswidriger Verhaltensweisen der Gemeinschaftsorgane erlittenen Schadens wegen Verjährung als unzulässig abgewiesen hat - Voraussetzungen für eine Schadensersatzklage - Begriffe des Linienverkehrs und der Sonderformen des Linienverkehrs im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 517/72 des Rates vom 28. Februar 1972 über die Einführung gemeinsamer Regeln für den Linienverkehr und die Sonderformen des Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 67, S. 19), die durch die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates vom 16. März 1992 zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen (ABl. L 74, S. 1) aufgehoben und ersetzt wurde.
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