Rechtsprechung
   EuG, 12.10.2011 - T-224/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,774
EuG, 12.10.2011 - T-224/10 (https://dejure.org/2011,774)
EuG, Entscheidung vom 12.10.2011 - T-224/10 (https://dejure.org/2011,774)
EuG, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - T-224/10 (https://dejure.org/2011,774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Belgischer Energiemarkt - Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Verpflichtungen in der ersten Phase der Prüfung - Entscheidung, mit der die teilweise Verweisung der Prüfung des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Association belge des consommateurs test-achats / Kommission

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Belgischer Energiemarkt - Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Verpflichtungen in der ersten Phase der Prüfung - Entscheidung, mit der die teilweise Verweisung der Prüfung des ...

  • EU-Kommission PDF

    Association belge des consommateurs test-achats / Kommission

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Belgischer Energiemarkt - Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Verpflichtungen in der ersten Phase der Prüfung - Entscheidung, mit der die teilweise Verweisung der Prüfung des ...

  • EU-Kommission

    Association belge des consommateurs test-achats / Kommission

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Belgischer Energiemarkt - Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Verpflichtungen in der ersten Phase der Prüfung - Entscheidung, mit der die teilweise Verweisung der Prüfung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Belgischer Energiemarkt - Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Verpflichtungen in der ersten Phase der Prüfung - Entscheidung, mit der die teilweise Verweisung der Prüfung des ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Verbraucherverbände haben unter zwei Voraussetzungen ein Anhörungsrecht im Verwaltungsverfahren der Kommission zur Prüfung eines Zusammenschlusses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrecht von Verbraucherverbänden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Anhörungsrecht von Verbraucherverbänden im Verwaltungsverfahren der Kommission zur Prüfung eines Zusammenschlusses

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 7. Mai 2010 - Association Belge des Consommateurs Tests-Achats/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C (2009) 9059 der Kommission vom 12. November 2009, mit der der Zusammenschluss, mit dem beabsichtigt war, dass die Electricité de France S.A. durch den Erwerb von Anteilen der Segebel S.A., vorbehaltlich der Einhaltung der von dieser ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuG, 03.04.2003 - T-119/02

    Royal Philips Electronics / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-224/10
    Zweitens trägt die Kommission vor, dass im Gegensatz zu einer Entscheidung über die Verweisung der Prüfung eines Zusammenschlusses an die nationalen Behörden, die der Gegenstand der Rechtssache gewesen sei, in der das Urteil des Gerichts vom 3. April 2003, Royal Philips Electronics/Kommission (T-119/02, Slg. 2003, II-1433), ergangen sei, die ablehnende Verweisungsentscheidung weder unmittelbar noch individuell Dritte wie die Klägerin betreffe.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Klage eines an einem Zusammenschluss interessierten Dritten gegen die Entscheidung, mit der die Kommission dem Verweisungsantrag einer nationalen Wettbewerbsbehörde stattgibt (im Folgenden: Verweisungsentscheidung), zulässig (Urteile des Gerichts Royal Philips Electronics/Kommission, Randnrn. 299 und 300, und vom 30. September 2003, Cableuropa u. a./Kommission, T-346/02 und T-347/02, Slg. 2003, II-4251, Randnrn.

    Im Übrigen hat das Gericht festgestellt, dass diese Verweisungsentscheidung Dritte daran hindert, die Beurteilung, der die nationalen Behörden den Zusammenschluss unterziehen, bei ihm anzufechten, während ohne eine Verweisung die von der Kommission getroffene Beurteilung beim Gericht anfechtbar wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile Royal Philips Electronics/Kommission, Randnrn. 280 bis 287, und Cableuropa u. a./Kommission, Randnrn. 57 bis 65).

    Nachdem es festgestellt hat, dass dies der Fall wäre, hat es daraus hergeleitet, dass die Verweisungsentscheidung, mit der Dritten die Möglichkeit genommen wird, vor dem Gericht eine Beurteilung anzufechten, die sie ohne die Verweisung hätten anfechten können, diese Dritten in gleicher Weise individuell betrifft wie eine Genehmigungsentscheidung, die ohne die Verweisung erlassen worden wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile Royal Philips Electronics/Kommission, Randnrn. 295 und 297, und Cableuropa u. a./Kommission, Randnrn. 74, 76 und 79).

  • EuG, 30.09.2003 - T-346/02

    Cableuropa u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-224/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Klage eines an einem Zusammenschluss interessierten Dritten gegen die Entscheidung, mit der die Kommission dem Verweisungsantrag einer nationalen Wettbewerbsbehörde stattgibt (im Folgenden: Verweisungsentscheidung), zulässig (Urteile des Gerichts Royal Philips Electronics/Kommission, Randnrn. 299 und 300, und vom 30. September 2003, Cableuropa u. a./Kommission, T-346/02 und T-347/02, Slg. 2003, II-4251, Randnrn.

    Im Übrigen hat das Gericht festgestellt, dass diese Verweisungsentscheidung Dritte daran hindert, die Beurteilung, der die nationalen Behörden den Zusammenschluss unterziehen, bei ihm anzufechten, während ohne eine Verweisung die von der Kommission getroffene Beurteilung beim Gericht anfechtbar wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile Royal Philips Electronics/Kommission, Randnrn. 280 bis 287, und Cableuropa u. a./Kommission, Randnrn. 57 bis 65).

    Nachdem es festgestellt hat, dass dies der Fall wäre, hat es daraus hergeleitet, dass die Verweisungsentscheidung, mit der Dritten die Möglichkeit genommen wird, vor dem Gericht eine Beurteilung anzufechten, die sie ohne die Verweisung hätten anfechten können, diese Dritten in gleicher Weise individuell betrifft wie eine Genehmigungsentscheidung, die ohne die Verweisung erlassen worden wäre (vgl. in diesem Sinne Urteile Royal Philips Electronics/Kommission, Randnrn. 295 und 297, und Cableuropa u. a./Kommission, Randnrn. 74, 76 und 79).

  • EuG, 27.04.1995 - T-12/93

    Comité central d'entreprise de la société anonyme Vittel und Comité

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-224/10
    Was die erste Kategorie betrifft, reicht allein der Umstand, dass eine Entscheidung geeignet ist, die rechtliche Stellung des Klägers zu beeinflussen, nicht aus, um diesen als klagebefugt anzusehen (Urteile des Gerichts vom 27. April 1995, CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, T-96/92, Slg. 1995, II-1213, Randnr. 26, und CCE de Vittel u. a./Kommission, T-12/93, Slg. 1995, II-1247, Randnr. 36).

    Liegt eine solche wesentliche Verletzung der Verfahrensrechte des Klägers nicht vor, dann kann allein der Umstand, dass sich dieser vor dem Unionsrichter auf die Verletzung dieser Rechte im Verwaltungsverfahren beruft, nicht zur Zulässigkeit der Klage führen, soweit sie auf Klagegründe gestützt ist, mit denen die Verletzung materiell-rechtlicher Vorschriften geltend gemacht wird (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Randnr. 46, und CCE de Vittel u. a./Kommission, Randnr. 59).

    Eine Klage, die nicht unter die erste Kategorie fällt, kann demnach nur insoweit für zulässig erklärt werden, als sie auf die Gewährleistung des Schutzes der dem Kläger im Verwaltungsverfahren zuerkannten Verfahrensgarantien gerichtet ist, wobei das Gericht inhaltlich zu prüfen hat, ob die Entscheidung, deren Nichtigerklärung beantragt wird, diese Garantien verletzt (vgl. in diesem Sinne Urteile CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, Randnr. 47, und CCE de Vittel u. a./Kommission, Randnr. 60).

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-224/10
    Um die Rechtssicherheit und eine geordnete Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage oder eines bestimmten Klagegrundes erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage oder der Klagegrund stützt, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Urteile des Gerichts vom 9. Juli 2003, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, T-224/00, Slg. 2003, II-2597, Randnr. 36, und vom 12. Dezember 2007, 1talien/Kommission, T-308/05, Slg. 2007, II-5089, Randnrn.
  • EuGH, 26.11.2009 - C-444/08

    Região autónoma dos Açores / Rat

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-224/10
    Es genügt nämlich der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung über die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Nichtigkeitsklage nicht aufgrund der von der Klägerin vorgenommenen Auslegung des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz hinweggegangen werden kann (Urteil des Gerichtshofs vom 22. November 2007, Sniace/Kommission, C-260/05 P, Slg. 2007, I-10005, Randnr. 64, und Beschluss des Gerichtshofs vom 26. November 2009, Região autónoma dos Açores/Rat, C-444/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 70).
  • EuGH, 17.09.2009 - C-519/07

    Kommission / Koninklijke FrieslandCampina - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-224/10
    Ist jedoch ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer in der Lage, den Erlass einer Maßnahme der Union, die seine Interessen berühren kann, vorherzusehen, so kann er sich im Fall ihres Erlasses nicht auf diesen Grundsatz berufen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 17. September 2009, Kommission/Koninklijke FrieslandCampina, C-519/07 P, Slg. 2009, I-8495, Randnr. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.12.2007 - T-308/05

    Italien / Kommission - Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnungen (EG) Nrn.

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-224/10
    Um die Rechtssicherheit und eine geordnete Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage oder eines bestimmten Klagegrundes erforderlich, dass sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage oder der Klagegrund stützt, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Urteile des Gerichts vom 9. Juli 2003, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, T-224/00, Slg. 2003, II-2597, Randnr. 36, und vom 12. Dezember 2007, 1talien/Kommission, T-308/05, Slg. 2007, II-5089, Randnrn.
  • EuGH, 17.02.2009 - C-483/07

    Galileo Lebensmittel / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage -

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-224/10
    Folglich kann sich ein Einzelner, der von einer Entscheidung der Kommission nicht unmittelbar und individuell betroffen ist und somit durch diese Maßnahme nicht in seinen Interessen verletzt ist, gegenüber einer solchen Entscheidung nicht auf das Recht auf gerichtlichen Schutz berufen (vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 17. Februar 2009, Galileo Lebensmittel/Kommission, C-483/07 P, Slg. 2009, I-959, Randnr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.11.2007 - C-260/05

    Sniace / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Zulässigkeit -

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-224/10
    Es genügt nämlich der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung über die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Nichtigkeitsklage nicht aufgrund der von der Klägerin vorgenommenen Auslegung des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz hinweggegangen werden kann (Urteil des Gerichtshofs vom 22. November 2007, Sniace/Kommission, C-260/05 P, Slg. 2007, I-10005, Randnr. 64, und Beschluss des Gerichtshofs vom 26. November 2009, Região autónoma dos Açores/Rat, C-444/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 70).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-319/07

    3F / Kommission - Rechtsmittel - Maßnahmen zur Steuerermäßigung, die für Seeleute

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-224/10
    Deshalb erklärt der Unionsrichter eine Nichtigkeitsklage eines Beteiligten im Sinne des Art. 108 Abs. 2 AEUV gegen eine solche Entscheidung für zulässig, wenn der Kläger mit dieser Klage die Verfahrensrechte wahren möchte, die ihm nach der letztgenannten Bestimmung zustehen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission, C-319/07 P, Slg. 2009, I-5963, Randnrn.
  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

  • EuG, 18.09.2006 - T-350/03

    Wirtschaftskammer Kärnten und best connect Ampere Strompool / Kommission -

  • EuGH, 18.12.2007 - C-202/06

    Cementbouw Handel & Industrie / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

  • EuG, 27.04.1995 - T-96/92

    Comité central d'entreprise de la Société générale des grandes sources und andere

  • EuG, 27.01.2000 - T-256/97

    BEUC / Kommission

  • EuG, 18.09.2012 - T-156/11

    Since Hardware (Guangzhou) / Rat - Dumping - Einfuhren von Bügelbrettern und

    In der Klageschrift ist deshalb darzulegen, worin der Klagegrund besteht, auf den die Klage gestützt wird, so dass seine bloße abstrakte Nennung den Erfordernissen der Verfahrensordnung nicht entspricht (Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995, Viho/Kommission, T-102/92, Slg. 1995, II-17, Randnr. 68, vom 14. Mai 1998, Mo och Domsjö/Kommission, T-352/94, Slg. 1998, II-1989, Randnr. 333, und vom 12. Oktober 2011, Association belge des consommateurs test-achats/Kommission, T-224/10, Slg. 2011, II-7177, Randnr. 71).
  • EuG, 11.09.2014 - T-443/11

    Gold East Paper y Gold Huasheng Paper/Consejo

    In der Klageschrift ist deshalb darzulegen, worin der Klagegrund besteht, auf den die Klage gestützt wird, so dass seine bloß abstrakte Nennung den Erfordernissen der Verfahrensordnung nicht entspricht (Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995, Viho/Kommission, T-102/92, Slg. 1995, II-17, Rn. 68, vom 14. Mai 1998, Mo och Domsjö/Kommission, T-352/94, Slg. 1998, II-1989, Rn. 333, und vom 12. Oktober 2011, Association belge des consommateurs test-achats/Kommission, T-224/10, Slg. 2011, II-7177, Rn. 71).
  • EuG, 11.09.2014 - T-444/11

    Gold East Paper y Gold Huasheng Paper/Consejo

    In der Klageschrift ist deshalb darzulegen, worin der Klagegrund besteht, auf den die Klage gestützt wird, so dass seine bloß abstrakte Nennung den Erfordernissen der Verfahrensordnung nicht entspricht (Urteile des Gerichts vom 12. Januar 1995, Viho/Kommission, T-102/92, Slg. 1995, II-17, Rn. 68, vom 14. Mai 1998, Mo och Domsjö/Kommission, T-352/94, Slg. 1998, II-1989, Rn. 333, und vom 12. Oktober 2011, Association belge des consommateurs test-achats/Kommission, T-224/10, Slg. 2011, II-7177, Rn. 71).
  • EuG, 12.10.2016 - T-41/16

    Cyprus Turkish Chamber of Industry u.a. / Kommission

    À cet égard, le fait invoqué par les requérantes que, par les actes attaqués, elles ont été informées de ce qu'elles ne seraient pas invitées aux consultations prévues par l'article 51, paragraphe 3, du règlement n° 1151/2012, est sans incidence sur le caractère attaquable desdits actes, dans la mesure où le droit de certains tiers d'être régulièrement entendus à leur demande, au cours d'une procédure administrative devant la Commission, ne peut, en principe, être sanctionné par le juge de l'Union qu'au stade du contrôle de la régularité de la décision finale prise par la Commission (voir, en ce sens, arrêt du 12 octobre 2011, Association belge des consommateurs Test-Achats/Commission, T-224/10, EU:T:2011:588, point 29, et ordonnance du 9 juillet 2003, Commerzbank/Commission, T-219/01, EU:T:2003:201, point 58 ; voir, également, arrêt du 18 décembre 1992, Cimenteries CBR e.a./Commission, T-10/92 à T-12/92 et T-15/92, EU:T:1992:123, point 42) et non au stade d'une étape de la procédure administrative, avant la décision finale.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht