Rechtsprechung
   EuG, 27.11.1997 - T-224/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3441
EuG, 27.11.1997 - T-224/95 (https://dejure.org/1997,3441)
EuG, Entscheidung vom 27.11.1997 - T-224/95 (https://dejure.org/1997,3441)
EuG, Entscheidung vom 27. November 1997 - T-224/95 (https://dejure.org/1997,3441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Urheberrechte - Zurückweisung einer Beschwerde - Durchführung eines Nichtigkeitsurteils - Abschottung des Marktes - Begründung - Ermessensmißbrauch

  • Europäischer Gerichtshof

    Tremblay u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Roger Tremblay, Harry Kestenberg und Syndicat des exploitants de lieux de loisirs (SELL) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 173 und 176
    1 Nichtigkeitsklage - Befugnis des Gemeinschaftsrichters - Antrag auf Erlaß einer Anordnung, die zur Erbringung des Nachweises für ein in einer Beschwerde gerügtes Kartell erforderlichen Ermittlungen anzustellen - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Roger Tremblay, Harry Kestenberg und Syndicat des exploitants de lieux de loisirs (SELL) gegen Kommi

    Wettbewerb - Urheberrechte - Zurückweisung einer Beschwerde - Durchführung eines Nichtigkeitsurteils - Abschottung des Marktes - Begründung - Ermessensmißbrauch.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Marktaufteilung unter den Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten der verschiedenen Mitgliedstaaten; Abschottung des Marktes; Verpflichtung der Kommission zur Vornahme der zum Nachweis des gerügten Kartells erforderlichen Ermittlungen; ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 17; ; Verordnung Nr. 99/63/EWG; ; EGV Art. 85; ; EGV Art. 86; ; EGV Art. 176

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, mit der die aufgrund der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag eingelegte Beschwerde der Kläger (Nr. IV/31.773) gegen ein Kartell zwischen den Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten in verschiedenen Mitgliedstaaten ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 13.07.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Tournier

    Auszug aus EuG, 27.11.1997 - T-224/95
    In seinen Urteilen vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 395/87 (Tournier, Slg. 1989, 2521, 2580) und in den Rechtssachen 110/88, 241/88 und 242/88 (Lucazeau u. a., Slg. 1989, 2811, 2834) stellte der Gerichtshof u. a. folgendes fest: "Artikel 85 EWG-Vertrag ist dahin auszulegen, daß er jegliche zwischen nationalen Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten abgestimmte Verhaltensweise untersagt, die bezweckt oder bewirkt, daß jede Gesellschaft den in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Benutzern den unmittelbaren Zugang zu ihren Beständen verweigert.

    Im Abschnitt "Rechtliche Würdigung" ihres Schreibens gemäß Artikel 6 gab die Kommission zunächst die vom Gerichtshof in seinen oben genannten Urteilen Tournier und Lucazeau u. a. gegebenen Antworten auf die Fragen nach dem von den nationalen Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten aufgebauten Netz von Verträgen über die gegenseitige Vertretung und der Praxis dieser Gesellschaften wieder, gemeinsam den in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Benutzern von aufgezeichneter Musik jeden unmittelbaren Zugang zu ihren Beständen zu verweigern.

    Die Kommission nahm insoweit auf die Schlußanträge von Generalanwalt Jacobs zu den vorgenannten Urteilen Tournier und Lucazeau u. a. (Slg. 1989, 2536) Bezug, in denen er den Ausnahmecharakter des Marktes für Urheberrechte hervorgehoben habe, deren wirksamer Schutz eine ständige Überwachung und Verwaltung innerhalb der nationalen Hoheitsgebiete erfordere.

    Die von ihr bereits in Punkt 12 ihrer Entscheidung vom 12. November 1992 gegebene Begründung treffe jedoch nach wie vor zu; sie laute, daß zwar das Vorliegen eines Kartells oder einer abgestimmten Verhaltensweise der im Groupement européen des sociétes d'auteurs et de compositeurs (GESAC) vertretenen Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten nicht ausgeschlossen werden könne, auch wenn ein Nachweis dafür fehle, daß ihm aber jedenfalls offenbar keine konkreten Auswirkungen auf die Tarife beigemessen werden könnten, die seit dem Erlaß der vorgenannten Urteile Tournier und Lucazeau u. a. zum Teil gesunken und zum Teil gestiegen seien und vor allem nach wie vor untereinander erhebliche Abweichungen aufwiesen.

    Die Kommission hat nämlich, vor allem in ihrem Schreiben gemäß Artikel 6, auf das in der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich Bezug genommen wird, die Antworten des Gerichtshofes in seinen vorgenannten Urteilen Tournier und Lucazeau u. a. zur Beurteilung der Verträge über die gegenseitige Vertretung zwischen den Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten im Hinblick auf Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages ausführlich wiedergegeben.

  • EuGH, 22.03.1961 - 42/59

    Société nouvelle des usines de Pontlieue - Aciéries du Temple (S.N.U.P.A.T.)

    Auszug aus EuG, 27.11.1997 - T-224/95
    Ein Rechtsakt, mit dem lediglich ein früherer Rechtsakt bestätigt wird, kann den Beteiligten nämlich nicht die Möglichkeit eröffnen, die Rechtmäßigkeit des bestätigten Aktes erneut in Frage zu stellen (Urteil vom 22. März 1961 in den Rechtssachen 42/59 und 49/59, Snupat/Hohe Behörde, Slg. 1961, 111, 158).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

    Auszug aus EuG, 27.11.1997 - T-224/95
    Im übrigen könne der Umstand, daß den Argumenten, die die Beschwerdeführer im Lauf der Untersuchung vorgetragen hätten, in der streitigen Entscheidung nicht gefolgt worden sei, als solcher keinen Ermessensmißbrauch begründen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-69/89, Nakajima/Rat, Slg. 1991, I-2069).
  • EuG, 02.02.1995 - T-106/92

    Erik Dan Frederiksen gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Vorübergehende

    Auszug aus EuG, 27.11.1997 - T-224/95
    Gemäß Artikel 176 des Vertrages muß die Kommission zwar dafür sorgen, daß der Rechtsakt, der den für nichtig erklärten Akt ersetzen soll, nicht ebenfalls mit den im Nichtigkeitsurteil festgestellten Rechtsverstößen behaftet ist (Urteil des Gerichts vom 2. Februar 1995 in der Rechtssache T-106/92, Frederiksen/Parlament, Slg. ÖD 1995, II-99, Randnr. 32); von ihr kann jedoch nicht verlangt werden, daß sie sich erneut zu Aspekten ihrer Entscheidung äußert, die im Nichtigkeitsurteil nicht in Frage gestellt wurden.
  • EuG, 09.01.1996 - T-575/93

    Mustervereinbarung über die Kabelübertragung von Fernsehprogrammen ; Faktische

    Auszug aus EuG, 27.11.1997 - T-224/95
    Zweitens ist hinsichtlich der Begründung der streitigen Entscheidung, soweit darin die Rüge einer Marktabschottung zurückgewiesen wird, darauf hinzuweisen, daß die Begründung nach ständiger Rechtsprechung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben muß, daß der Kläger zur Wahrnehmung seiner Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahme erkennen und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1995 in der Rechtssache C-360/92 P, Publishers Association/Kommission, Slg. 1995, I-23, Randnr. 39, Urteile des Gerichts vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache T-7/92, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1993, II-669, Randnr. 30, und vom 9. Januar 1996 in der Rechtssache T-575/93, Koelman/Kommission, Slg. 1996, II-1, Randnr. 83).
  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 27.11.1997 - T-224/95
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kommission, wenn sie gemäß Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 angerufen wird, nicht zur Durchführung einer Untersuchung verpflichtet, sondern zur aufmerksamen Prüfung der ihr vom Beschwerdeführer mitgeteilten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, um zu ermitteln, ob diese eine Verhaltensweise erkennen lassen, die geeignet ist, den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes zu verfälschen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (Urteil des Gerichtshofes vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-19/93 P, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1995, I-3319, Randnr. 27, und Urteil des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-24/90, Automec/Kommission, "Automec II", Slg. 1992, II-2223, Randnr. 79).
  • EuG, 29.06.1993 - T-7/92

    Asia Motor France SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 27.11.1997 - T-224/95
    Zweitens ist hinsichtlich der Begründung der streitigen Entscheidung, soweit darin die Rüge einer Marktabschottung zurückgewiesen wird, darauf hinzuweisen, daß die Begründung nach ständiger Rechtsprechung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben muß, daß der Kläger zur Wahrnehmung seiner Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahme erkennen und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1995 in der Rechtssache C-360/92 P, Publishers Association/Kommission, Slg. 1995, I-23, Randnr. 39, Urteile des Gerichts vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache T-7/92, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1993, II-669, Randnr. 30, und vom 9. Januar 1996 in der Rechtssache T-575/93, Koelman/Kommission, Slg. 1996, II-1, Randnr. 83).
  • EuG, 12.01.1995 - T-102/92

    VIHO Europe BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 27.11.1997 - T-224/95
    In der Klageschrift ist deshalb darzulegen, worin der Klagegrund besteht, auf den die Klage gestützt wird, so daß seine bloß abstrakte Nennung den Erfordernissen der Satzung des Gerichtshofes und der Verfahrensordnung nicht entspricht (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-102/92, Viho/Kommission, Slg. 1995, II-17, Randnr. 68).
  • EuGH, 16.09.1997 - C-59/96

    Koelman / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.11.1997 - T-224/95
    In Anbetracht all dieser Gesichtspunkte ist das Gericht der Ansicht, daß die Kommission der ihr obliegenden Verpflichtung nachgekommen ist, im Fall der Zurückweisung einer Beschwerde klar anzugeben, weshalb die aufmerksame Prüfung der ihr von den Beschwerdeführern vorgetragenen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte sie nicht veranlaßt hat, ein Verfahren zur Feststellung eines Verstoßes gegen Artikel 85 des Vertrages einzuleiten (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 16. September 1997 in der Rechtssache C-59/96 P, Koelman/Kommission, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 42, und Urteil Koelman/Kommission des Gerichts, a. a. O., Randnr. 40).
  • EuGH, 19.10.1995 - C-19/93

    Rendo u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.11.1997 - T-224/95
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kommission, wenn sie gemäß Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 angerufen wird, nicht zur Durchführung einer Untersuchung verpflichtet, sondern zur aufmerksamen Prüfung der ihr vom Beschwerdeführer mitgeteilten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, um zu ermitteln, ob diese eine Verhaltensweise erkennen lassen, die geeignet ist, den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes zu verfälschen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (Urteil des Gerichtshofes vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-19/93 P, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1995, I-3319, Randnr. 27, und Urteil des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-24/90, Automec/Kommission, "Automec II", Slg. 1992, II-2223, Randnr. 79).
  • EuGH, 11.01.1996 - C-480/93

    Zunis Holding u.a. / Kommission

  • EuGH, 17.01.1992 - C-107/90

    Hochbaum / Kommission

  • EuGH, 17.01.1995 - C-360/92

    Publishers Association / Kommission

  • EuGH, 08.06.1988 - 135/87

    Vlachou / Rechnungshof

  • EuGH, 26.04.1988 - 97/86

    Asteris / Kommission

  • EuGH, 15.12.1988 - 166/86

    Irish Cement Ltd / Kommission

  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

  • EuGH, 08.07.1965 - 3/64

    Chambre syndicale de la sidérurgie française u.a. / EGKS Hohe Behörde

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85

    A. Ahlström Osakeyhtiö und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 24.01.1995 - T-5/93

    Roger Tremblay, François Lucazeau und Harry Kestenberg gegen Kommission der

  • EuG, 13.12.1995 - T-109/94

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs-KG gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuGH, 24.10.1996 - C-91/95

    Tremblay u.a. / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 13.07.1989 - 110/88

    Lucazeau u.a. / SACEM u.a.

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuG, 25.05.2000 - T-77/95

    Ufex u.a. / Kommission

    Die Kläger hätten nicht auf dieses Schreiben hin substantiiert, daß die fraglichen Praktiken andauerten oder weiterhin Wirkungen zeitigten, so daß eine Fortführung der Untersuchung gerechtfertigt gewesen wäre (Urteil des Gerichts vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-224/95, Tremblay u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2215, Randnrn. 62 bis 64).

    Da es in der vorliegenden Rechtssache um die Anwendung des Artikels 86 des Vertrages geht, für die die Kommission und die nationalen Behörden gemeinsam zuständig sind, liegt ein solcher Fall jedoch nicht vor (Rechtsmittelurteil, Randnr. 87, Urteil des Gerichts vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-5/93, Tremblay u. a./Kommission, Slg. 1995, II-185, Randnrn.

    Daraus ergibt sich, daß die Kommission nicht nur befugt ist, bei der Prüfung der Beschwerden unterschiedliche Prioritäten zu setzen, sondern eine Beschwerde auch wegen mangelnden Gemeinschaftsinteresses an der Fortführung der Untersuchung der Sache zurückzuweisen (Urteil Tremblay u. a./Kommission vom 24. Januar 1995, Randnr. 60).

    Was schließlich die Würdigung des Gemeinschaftsinteresses an der Fortführung der Untersuchung einer Sache anbelangt, hat die Kommission die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und insbesondere den Grad der möglichen Beeinträchtigung des Funktionierens des Gemeinsamen Marktes durch das beanstandete Verhalten, die Wahrscheinlichkeit, eine Zuwiderhandlung nachweisen zu können, und das Ausmaß der erforderlichen Untersuchungsmaßnahmen so gegeneinander abzuwägen, daß sie ihre Aufgabe, die Einhaltung der Artikel 85 und 86 des Vertrages zu überwachen, bestmöglich erfüllen kann (Urteile des Gerichts vom 13. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-189/95, T-39/96 und T-123/96, SGA/Kommission, Slg. 1999, II-3587, Randnr. 52, und vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Riviera Auto Service u. a./Kommission, Slg. 1999, II-93, Randnr. 46, Urteil Automec/Kommission, Randnr. 86, und Urteil Tremblay u. a./Kommission vom 24. Januar 1995, Randnr. 62).

  • EuG, 16.09.1998 - T-188/95

    Waterleiding Maatschappij / Kommission

    Denn der Rechtsprechung, nach der eine Entscheidung, mit der nur eine frühere Entscheidung bestätigt wird, nicht mit einer Nichtigkeitsklage anfechtbar ist (Urteile des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, Randnr. 4, vom 15. Dezember 1988 in den Rechtssachen 166/86 und 220/86, Irish Cement/Kommission, Slg. 1988, 6473, Randnr. 16, vom 11. Januar 1996 in der Rechtssache C-480/93 P, Zunis Holding u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1, Randnr. 14; Urteile des Gerichts vom 18. September 1997 in den Rechtssachen T-121/96 und T-151/96, Mutual Aid Administration Services/Kommission, Slg. 1997, II-1355, Randnr. 48, vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-224/95, Tremblay u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2215, Randnr. 49, und Beschluß des Gerichts vom 16. März 1998 in der Rechtssache T-235/95, Goldstein/Kommission, Slg. 1998, II-0000, Randnr. 41), liegt der Gedanke zugrunde, daß einmal abgelaufene Klagefristen nicht wieder in Gang gesetzt werden dürfen.

    Es stellt sich somit die Frage, ob die angefochtene Entscheidung, soweit sie die bereits mit den Entscheidungen vom 25. November 1992 und vom 29. März 1994 genehmigten Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt hat, nur deren Bestätigung diente, so daß sie keine mit einer Klage anfechtbare Maßnahme darstellt (vgl. die in Randnr. 108 angeführte Rechtsprechung), da eine solche Entscheidung den Beteiligten nicht die Möglichkeit eröffnet, die Rechtmässigkeit des bestätigten Aktes erneut in Frage zu stellen (Urteil des Gerichtshofes vom 22. März 1961 in den Rechtssachen 42/59 und 49/59, Snupat/Hohe Behörde, Slg. 1961, 111, 158; Urteil des Gerichts Tremblay u. a./Kommission, Randnr. 49).

  • EuG, 05.09.2014 - T-471/11

    Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi

    Auch braucht es sich nicht erneut zu Aspekten seiner ursprünglichen Entscheidung zu äußern, die im Nichtigkeitsurteil nicht in Frage gestellt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 1997, Tremblay u. a./Kommission, T-224/95, Slg, EU:T:1997:187, Rn. 53 und 72).
  • EuG, 21.03.2001 - T-206/99

    Métropole télévision / Kommission

    Es ist nämlich diese Begründung, aus der sich zum einen genau ergibt, welche Vorschrift als rechtswidrig angesehen wird, und die zum anderen die genauen Gründe für die im Tenor festgestellte Rechtswidrigkeit erkennen lässt, die von dem betreffenden Organ bei der Ersetzung der für nichtig erklärten Handlung zu beachten sind (Urteile des Gerichtshofes vom 26. April 1988 in den Rechtssachen 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Asteris u. a./Kommission, Slg. 1988, 2181, Randnr. 27, und des Gerichts vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-224/95, Tremblay u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2215, Randnr. 72).

    Es reicht aus, wenn sie die Tatsachen anführt und die Rechtsausführungen macht, denen in der Entscheidung eine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. z. B. Urteil des Gerichts vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-5/93, Tremblay u. a./Kommission, Slg. 1995, II-185, Randnr. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01

    International Power (früher National Power ) / Kommission

    61: - Urteile des Gerichts vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-224/95 (Tremblay u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2215, Randnr. 63) und Automec/Kommission (zitiert in Fußnote 46, Randnr. 79).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-308/07

    Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Rechtsmittel - Europäisches Parlament -

    Urteile des Gerichts vom 18. September 1997, Mutual Aid Administration Services/Kommission (T-121/96 und T-151/96, Slg. 1997, II-1355, Randnr. 48), vom 27. November 1997, Tremblay u. a./Kommission (T-224/95, Slg. 1997, II-2215, Randnr. 49), und vom 16. September 1998, Waterleiding Maatschappij/Kommission (T-188/95, Slg. 1998, II-3713, Randnrn. 88 bis 141), sowie Beschluss des Gerichts vom 16. März 1998, Goldstein/Kommission (T-235/95, Slg. 1998, II-523, Randnr. 41).
  • EuG, 26.10.2000 - T-154/98

    Asia Motor France u.a. / Kommission

    Es ist nämlich diese Begründung, aus der sich zum einen genau ergibt, welche Vorschrift als rechtswidrig angesehen wird, und die zum anderen die genauen Gründe für die im Tenor festgestellte Rechtswidrigkeit erkennen läßt, die das betreffende Organ bei der Ersetzung der für nichtig erklärten Handlung zu beachten hat (Urteile des Gerichtshofes vom 26. April 1988 in den Rechtssachen 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Asteris u. a./Kommission, Slg. 1988, 2181, Randnr. 27, und des Gerichts vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-224/95, Tremblay u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2215, Randnr. 72).
  • EuG, 30.11.2000 - T-5/97

    Industrie des poudres sphériques / Kommission

    199 Speziell in Bezug auf eine Entscheidung der Kommission, mit der eine Beschwerde zurückgewiesen wird, hat das Gericht entschieden, dass die Kommission in der Begründung von Entscheidungen, die sie erlässt, um die Anwendung der Wettbewerbsregeln sicherzustellen, nicht auf alle Argumente einzugehen braucht, die die Betroffenen für ihren Antrag vorbringen, sondern dass es ausreicht, dass sie die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführt, denen nach der Systematik der Entscheidung eine wesentliche Bedeutung zukommt (Urteile des Gerichts vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache T-7/92, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1993, II-669, Randnr. 31, und vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-224/95, Tremblay u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2215, Randnr. 57).
  • EuG, 26.09.2018 - T-574/14

    EAEPC / Kommission

    Auch braucht es sich nicht erneut zu Aspekten seiner ursprünglichen Entscheidung zu äußern, die im Nichtigkeitsurteil nicht in Frage gestellt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 1997, Tremblay u. a./Kommission, T-224/95, EU:T:1997:187, Rn. 53).
  • EuG, 18.06.2013 - T-406/08

    ICF / Kommission

    Diese Minimalanforderungen einer Klageschrift werden nicht erfüllt durch eine Klageschrift, die nicht einmal eine kurze Darstellung der Klagegründe oder der geltend gemachten rechtlichen Gründe enthält, aus denen der Beklagte entnehmen könnte, auf welche Gründe der Kläger seine Klage stützt, oder die verständlich machten, inwiefern die Anträge stichhaltig sein könnten (Urteile des Gerichts vom 27. November 1997, Tremblay u. a./Kommission, T-224/95, Slg. 1997, II-2215, Randnr. 79, und vom 26. März 2010, Proges/Kommission, T-577/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 19 bis 21).
  • EuG, 05.04.2017 - T-361/14

    HB u.a. / Kommission - Institutionelles Recht - Europäische Bürgerinitiative -

  • EuG, 15.09.1998 - T-23/96

    Elsa De Persio gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 15.12.2016 - T-421/09

    DEI / Kommission

  • EuG, 20.11.2017 - T-618/15

    Voigt / Parlament - Mitglied des Europäischen Parlaments - Verweigerung der

  • EuG, 25.02.1999 - T-282/97

    Giannini / Kommission

  • EuG, 20.11.2017 - T-452/15

    Petrov u.a. / Parlament - Mitglied des Europäischen Parlaments - Verweigerung des

  • EuG, 19.03.2012 - T-273/09

    Associazione "Giùlemanidallajuve" / Kommission

  • EuG, 28.09.1999 - T-48/97

    Frederiksen / Parlament

  • EuG, 11.03.1999 - T-257/97

    Herold / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht