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   EuG, 29.04.2009 - T-23/07   

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EuG, 29.04.2009 - T-23/07 (https://dejure.org/2009,9509)
EuG, Entscheidung vom 29.04.2009 - T-23/07 (https://dejure.org/2009,9509)
EuG, Entscheidung vom 29. April 2009 - T-23/07 (https://dejure.org/2009,9509)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    BORCO-Marken-Import Matthiesen / HABM (α)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke α - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission PDF

    BORCO-Marken-Import Matthiesen / HABM (α)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke α - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission

    Borco-Marken-Import Matthiesen / HABM (α)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke α - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“

  • aufrecht.de

    Eintragung eines einzelnen Buchstabens als Marke auch ohne besondere grafische Gestaltung

  • kanzlei.biz

    "Alpha"

  • kanzlei.biz

    "Alpha"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    BORCO-Marken-Import Matthiesen / HABM (α)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke α - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Markenrecht - Ein einzelner Buchstabe als Marke

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Griechischer Buchstabe "alpha" als Marke für alkoholische Getränke eintragbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Buchstabe "alpha" trotz fehlender origineller Verzierungen als Marke eintragungsfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Buchstabe als Gemeinschaftsmarke

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ein Buchstabe als Gemeinschaftsmarke

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 5. Februar 2007 - Borco-Marken-Import Matthiesen/HABM (α)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 808/2006-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 30. November 2006, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Eintragung der Bildmarke "α" für Waren ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus EuG, 29.04.2009 - T-23/07
    Jedoch sei, wie die Beschwerdekammer betont habe, auf das Urteil des Gerichtshofs vom 6. Mai 2003, Libertel (C-104/01, Slg. 2003, I-3793), zu verweisen, das sich zur Unterscheidungskraft eines Zeichens geäußert habe.

    Drittens hat die Beschwerdekammer unter Bezugnahme auf das Urteil Libertel in Randnr. 23 der angefochtenen Entscheidung befunden, dass einzelne Buchstaben ebenso wie Farben und einzelne Zahlen als grundlegende Elemente jedermann als "Grundvorrat" zur Kennzeichnung, Beschreibung oder sonstigen Verwendung verfügbar bleiben müssten.

    Was im Übrigen das Urteil Libertel betrifft, das in der angefochtenen Entscheidung erwähnt wird und auf das sich das HABM beruft, so hat der Gerichtshof zwar für Recht erkannt, dass im Bereich des gemeinschaftlichen Markenrechts ein Allgemeininteresse anzuerkennen ist, dass die Verfügbarkeit der Farben für die anderen Wirtschaftsteilnehmer, die Waren oder Dienstleistungen der von der Anmeldung erfassten Art anbieten, nicht ungerechtfertigt beschränkt wird (Urteil Libertel, Randnr. 60).

    Der Gerichtshof hat aber nichtsdestoweniger die Ansicht vertreten, dass einer Farbe Unterscheidungskraft zukommen kann, sofern die Marke in der Wahrnehmung des maßgeblichen Publikums geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteil Libertel, Randnr. 69).

    Die Relevanz dieser Beurteilung für den vorliegenden Rechtsstreit wird nicht durch die im selben Urteil zu findende Regel in Frage gestellt, wonach eine Unterscheidungskraft vor jeder Benutzung nur unter außergewöhnlichen Umständen vorstellbar ist (Urteil Libertel, Randnr. 66), da dieser Vorbehalt im Hinblick auf die zuvor vom Gerichtshof festgestellte Tatsache erwähnt wurde, dass die Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise bei einem aus einer Farbe als solcher bestehenden Zeichen nicht notwendig die gleiche ist wie bei einer Wort- oder Bildmarke, die, wie im vorliegenden Fall, aus einem Zeichen besteht, das vom Erscheinungsbild der Waren, die es kennzeichnet, unabhängig ist (Urteil Libertel, Randnr. 65).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-404/02

    Nichols - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus EuG, 29.04.2009 - T-23/07
    Diese Vorschrift enthält eine Beispielliste von grafisch darstellbaren Zeichen, die eine Marke sein können, sofern sie geeignet sind, die Waren eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, d. h., die der Marke zukommende Funktion eines Hinweises auf die betriebliche Herkunft dieser Waren zu erfüllen (vgl. zu Art. 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken [ABl. 1989, L 40, S. 1], dessen Regelungsgehalt im Wesentlichen mit dem von Art. 4 der Verordnung Nr. 40/94 übereinstimmt, Urteil des Gerichtshofs vom 16. September 2004, Nichols, C-404/02, Slg. 2004, I-8499, Randnr. 22).

    Im Übrigen vermag die Tatsache, dass die konkrete Beurteilung der Unterscheidungskraft bestimmter Marken gegebenenfalls größere Schwierigkeiten bereitet, nicht die Annahme zu rechtfertigen, diese Marken hätten a priori keine Unterscheidungskraft oder könnten diese nur gemäß Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 40/94 infolge ihrer Benutzung erlangen (vgl. entsprechend Urteil Nichols, Randnr. 29).

  • EuG, 13.06.2007 - T-441/05

    IVG Immobilien / HABM (I) - Gemeinschaftsmarke - Bildzeichen - Absolute

    Auszug aus EuG, 29.04.2009 - T-23/07
    Abgesehen davon, dass sich aus Art. 4 der Verordnung Nr. 40/94 ergibt, dass Buchstaben Gemeinschaftsmarken sein können, vorausgesetzt, derartige Zeichen sind geeignet, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteil E, Randnr. 38, vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2007, 1VG Immobilien/HABM [I], T-441/05, Slg. 2007, II-1937, Randnr. 47), hängt die Eintragung eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke nicht von der Feststellung eines bestimmten Niveaus der Kreativität oder des künstlerischen Erfindungsreichtums des Anmelders ab (Urteil vom 16. September 2004, SAT.1/HABM, C-329/02 P, Slg. 2004, I-8317, Randnr. 41), sondern nur von der Eignung des Zeichens, die Waren des Anmelders von denen abzugrenzen, die seine Wettbewerber anbieten (Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2002, Rewe-Zentral/HABM [LITE], T-79/00, Slg. 2002, II-705, Randnr. 30).
  • EuG, 27.02.2002 - T-79/00

    REWE-Zentral / HABM (LITE)

    Auszug aus EuG, 29.04.2009 - T-23/07
    Abgesehen davon, dass sich aus Art. 4 der Verordnung Nr. 40/94 ergibt, dass Buchstaben Gemeinschaftsmarken sein können, vorausgesetzt, derartige Zeichen sind geeignet, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteil E, Randnr. 38, vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2007, 1VG Immobilien/HABM [I], T-441/05, Slg. 2007, II-1937, Randnr. 47), hängt die Eintragung eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke nicht von der Feststellung eines bestimmten Niveaus der Kreativität oder des künstlerischen Erfindungsreichtums des Anmelders ab (Urteil vom 16. September 2004, SAT.1/HABM, C-329/02 P, Slg. 2004, I-8317, Randnr. 41), sondern nur von der Eignung des Zeichens, die Waren des Anmelders von denen abzugrenzen, die seine Wettbewerber anbieten (Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2002, Rewe-Zentral/HABM [LITE], T-79/00, Slg. 2002, II-705, Randnr. 30).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus EuG, 29.04.2009 - T-23/07
    Abgesehen davon, dass sich aus Art. 4 der Verordnung Nr. 40/94 ergibt, dass Buchstaben Gemeinschaftsmarken sein können, vorausgesetzt, derartige Zeichen sind geeignet, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteil E, Randnr. 38, vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2007, 1VG Immobilien/HABM [I], T-441/05, Slg. 2007, II-1937, Randnr. 47), hängt die Eintragung eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke nicht von der Feststellung eines bestimmten Niveaus der Kreativität oder des künstlerischen Erfindungsreichtums des Anmelders ab (Urteil vom 16. September 2004, SAT.1/HABM, C-329/02 P, Slg. 2004, I-8317, Randnr. 41), sondern nur von der Eignung des Zeichens, die Waren des Anmelders von denen abzugrenzen, die seine Wettbewerber anbieten (Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2002, Rewe-Zentral/HABM [LITE], T-79/00, Slg. 2002, II-705, Randnr. 30).
  • EuG, 09.10.2002 - T-173/00

    'KWS Saat / OHMI (Nuance d''orange)'

    Auszug aus EuG, 29.04.2009 - T-23/07
    Zwar werden Buchstaben in Art. 4 der Verordnung Nr. 40/94 ausdrücklich genannt, jedoch folgt daraus, dass eine Kategorie von Zeichen allgemein geeignet ist, eine Marke im Sinne dieser Vorschrift zu sein, nicht, dass diese Zeichen im Hinblick auf eine bestimmte Ware oder Dienstleistung notwendig Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b besitzen (Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 2002, KWS Saat/HABM [Orangeton], T-173/00, Slg. 2002, II-3843, Randnr. 26).
  • EuG, 07.02.2002 - T-88/00

    Mag Instrument / HABM (Forme de lampes de poche)

    Auszug aus EuG, 29.04.2009 - T-23/07
    Im vorliegenden Fall oblag es somit der Beschwerdekammer, durch eine konkrete Prüfung der potenziellen Eigenschaften des angemeldeten Zeichens zu ermitteln, ob es ausgeschlossen erscheint, dass das Zeichen geeignet sein kann, in den Augen der griechischsprachigen Durchschnittsverbraucher die Waren der Klägerin von denen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 5. April 2001, Bank für Arbeit und Wirtschaft/HABM [EASYBANK], T-87/00, Slg. 2001, II-1259, Randnr. 40, und Urteil E, Randnr. 35), wobei ein Minimum an Unterscheidungskraft genügt, um das absolute Eintragungshindernis des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 zu überwinden (Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2002, Mag Instrument/HABM [Form von Taschenlampen], T-88/00, Slg. 2002, II-467, Randnr. 34).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

    Auszug aus EuG, 29.04.2009 - T-23/07
    Außerdem ergibt sich aus Art. 7 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 40/94, dass eine Marke von der Eintragung auszuschließen ist, wenn sie nur in einem Teil der Gemeinschaft keine Unterscheidungskraft besitzt (Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 81).
  • EuG, 05.04.2001 - T-87/00

    Bank für Arbeit und Wirtschaft / OHMI (EASYBANK)

    Auszug aus EuG, 29.04.2009 - T-23/07
    Im vorliegenden Fall oblag es somit der Beschwerdekammer, durch eine konkrete Prüfung der potenziellen Eigenschaften des angemeldeten Zeichens zu ermitteln, ob es ausgeschlossen erscheint, dass das Zeichen geeignet sein kann, in den Augen der griechischsprachigen Durchschnittsverbraucher die Waren der Klägerin von denen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 5. April 2001, Bank für Arbeit und Wirtschaft/HABM [EASYBANK], T-87/00, Slg. 2001, II-1259, Randnr. 40, und Urteil E, Randnr. 35), wobei ein Minimum an Unterscheidungskraft genügt, um das absolute Eintragungshindernis des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 zu überwinden (Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2002, Mag Instrument/HABM [Form von Taschenlampen], T-88/00, Slg. 2002, II-467, Randnr. 34).
  • EuG, 06.03.2003 - T-128/01

    DaimlerChrysler / HABM (Calandre)

    Auszug aus EuG, 29.04.2009 - T-23/07
    Daraus folgt, dass die von der Klägerin erstmals im Verlauf der mündlichen Verhandlung vorgelegten Unterlagen unzulässig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 6. März 2003, DaimlerChrysler/HABM [Kühlergrill], T-128/01, Slg. 2003, II-701, Randnr. 18).
  • EuG, 09.07.2008 - T-302/06

    Hartmann / HABM (E) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 09.09.2010 - C-265/09

    HABM / Borco-Marken-Import Matthiesen - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Mit seinem Rechtsmittel beantragt das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. April 2009, BORCO-Marken-Import Matthiesen/HABM (α) (T-23/07, Slg. 2009, II-861, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 30. November 2006 (Sache R 808/2006-4, im Folgenden: streitige Entscheidung) über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Bildmarke "α" von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke auszuschließen, aufgehoben worden ist.
  • EuG, 29.09.2009 - T-139/08

    'The Smiley Company / HABM (Représentation de la moitié d''un sourire de smiley)'

    Es genügt, dass die Marke es den maßgeblichen Verkehrskreisen ermöglicht, die Herkunft der von ihr erfassten Waren oder Dienstleistungen zu erkennen und diese von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteil des Gerichtshofs vom 16. September 2004, SAT.1/HABM, C-329/02 P, Slg. 2004, I-8317, Randnr. 41, und Urteil des Gerichts vom 29. April 2009, Borco-Marken-Import Matthiesen/HABM [α], T-23/07, Slg. 2009, II-0000, Randnr. 43).
  • EuG, 25.09.2015 - T-209/14

    Bopp / HABM (Représentation d'un cadre octogonal vert) - Gemeinschaftsmarke -

    Es genügt, dass die Marke es den maßgeblichen Verkehrskreisen ermöglicht, die Herkunft der von ihr erfassten Waren oder Dienstleistungen zu erkennen und sie von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteile vom 16. September 2004, SAT.1/HABM, C-329/02 P, Slg, EU:C:2004:532, Rn. 41, vom 29. April 2009, BORCO-Marken-Import Matthiesen/HABM [α], T-23/07, Slg, EU:T:2009:126, Rn. 43, und vom 29. September 2009, The Smiley Company/HABM [Darstellung eines halben Smileys], T-139/08, Slg, EU:T:2009:364, Rn. 27).
  • EuG, 24.04.2018 - T-207/17

    Senetic/ EUIPO - HP Hewlett Packard Group (hp) - Unionsmarke -

    Il ressort de cette jurisprudence que les critères d'appréciation du caractère distinctif de marques consistant en une ou deux lettres sont les mêmes que ceux qui s'appliquent aux autres catégories de marques [voir par analogie, arrêt du 29 avril 2009, BORCO-Marken-Import Matthiesen/OHMI (α), T-23/07, EU:T:2009:126, point 46].
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-265/09

    HABM / Borco-Marken-Import Matthiesen - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    3 - T-23/07 (Slg. 2009, II-861), im Folgenden: angefochtenes Urteil.
  • EuG, 24.04.2018 - T-208/17

    Senetic/ EUIPO - HP Hewlett Packard Group (HP) - Unionsmarke -

    Il ressort de cette jurisprudence que les critères d'appréciation du caractère distinctif de marques consistant en une ou deux lettres sont les mêmes que ceux qui s'appliquent aux autres catégories de marques [voir, par analogie, arrêt du 29 avril 2009, BORCO-Marken-Import Matthiesen/OHMI (α), T-23/07, EU:T:2009:126, point 46].
  • EuG, 16.12.2015 - T-356/14

    CareAbout / OHMI - Florido Rodríquez (Kerashot)

    Bien qu'il ait été constaté par cette jurisprudence qu'une lettre unique peut posséder un minimum de caractère distinctif [voir, en ce sens, arrêt du 29 avril 2009, BORCO-Marken-Import Matthiesen/OHMI (α), T-23/07, Rec, EU:T:2009:126, point 45], le caractère distinctif d'une lettre unique ne possède qu'un caractère distinctif faible, voire très faible [voir, en ce sens, arrêt du 13 juin 2007, 1VG Immobilien/OHMI (I), T-441/05, Rec, EU:T:2007:178, point 25].
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