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   EuG, 21.03.1996 - T-230/94   

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EuG, 21.03.1996 - T-230/94 (https://dejure.org/1996,10324)
EuG, Entscheidung vom 21.03.1996 - T-230/94 (https://dejure.org/1996,10324)
EuG, Entscheidung vom 21. März 1996 - T-230/94 (https://dejure.org/1996,10324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Frederick Farrugia gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Entscheidung der Kommission, mit der die Vergabe eines Stipendiums an den Kläger abgelehnt wurde - Eignungskriterien - 'Britischer überseeischer Bürger' - Fehlerhafte Begründung - Außervertragliche Haftung - Immaterieller Schaden.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 173

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 02.06.1965 - 9/64

    Feram u.a. / EGKS Hohe Behörde

    Auszug aus EuG, 21.03.1996 - T-230/94
    46 Folglich ist der Antrag auf Ersatz des behaupteten immateriellen Schadens abzuweisen, da der Kläger nicht nachgewiesen hat, daß seine Stipendienbewerbung, hätte die Kommission sie nicht aufgrund ihres Irrtums über seine Staatsangehörigkeit abgelehnt, die Voraussetzungen für ihre Berücksichtigung und Annahme erfuellt hätte und ihm damit ein tatsächlicher und sicherer Schaden entstanden ist (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 2. Juni 1965 in der Rechtssache 9/64, Acciaieria Ferriera di Roma/Hohe Behörde, Slg. 1965, 421, 435, und vom 13. Juli 1972 in der Rechtssache 79/71, Heinemann/Kommission, Slg. 1972, 579, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 18. Mai 1995 in der Rechtssache T-478/93, Wafer Zoo/Kommission, Randnr. 49, Slg. 1995, II-1479).
  • EuGH, 16.10.1975 - 90/74

    Deboeck / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.03.1996 - T-230/94
    37 Ebensowenig greift das Vorbringen der Kommission durch, der Kläger habe kein berechtigtes Interesse an der Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, weil er nicht die sachlichen Vergabevoraussetzungen für das streitige Stipendium erfuelle und sie daher seine Bewerbung auch ungeachtet des Irrtums über seine Staatsangehörigkeit ohne weiteres ablehnen müsse (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123, und vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 30/78, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2229, und Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 1992 in der Rechtssache T-50/91, De Persio/Kommission, Slg. 1992, II-2365, Randnr. 24).
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus EuG, 21.03.1996 - T-230/94
    42 Die Haftung der Gemeinschaft ist nach ständiger Rechtsprechung an das Zusammentreffen mehrerer Voraussetzungen geknüpft; es ist erforderlich, daß die den Organen vorgeworfene Handlung rechtswidrig ist, daß ein tatsächlicher Schaden eingetreten ist und daß zwischen der Handlung und dem Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. zuletzt Urteile des Gerichtshofes vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, und des Gerichts vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache T-185/94, Geotronics/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuG, 18.05.1995 - T-478/93

    Investitionen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Verarbeitungsbedingungen

    Auszug aus EuG, 21.03.1996 - T-230/94
    46 Folglich ist der Antrag auf Ersatz des behaupteten immateriellen Schadens abzuweisen, da der Kläger nicht nachgewiesen hat, daß seine Stipendienbewerbung, hätte die Kommission sie nicht aufgrund ihres Irrtums über seine Staatsangehörigkeit abgelehnt, die Voraussetzungen für ihre Berücksichtigung und Annahme erfuellt hätte und ihm damit ein tatsächlicher und sicherer Schaden entstanden ist (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 2. Juni 1965 in der Rechtssache 9/64, Acciaieria Ferriera di Roma/Hohe Behörde, Slg. 1965, 421, 435, und vom 13. Juli 1972 in der Rechtssache 79/71, Heinemann/Kommission, Slg. 1972, 579, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 18. Mai 1995 in der Rechtssache T-478/93, Wafer Zoo/Kommission, Randnr. 49, Slg. 1995, II-1479).
  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.03.1996 - T-230/94
    37 Ebensowenig greift das Vorbringen der Kommission durch, der Kläger habe kein berechtigtes Interesse an der Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, weil er nicht die sachlichen Vergabevoraussetzungen für das streitige Stipendium erfuelle und sie daher seine Bewerbung auch ungeachtet des Irrtums über seine Staatsangehörigkeit ohne weiteres ablehnen müsse (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123, und vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 30/78, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2229, und Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 1992 in der Rechtssache T-50/91, De Persio/Kommission, Slg. 1992, II-2365, Randnr. 24).
  • EuG, 09.10.1992 - T-50/91

    Elsa De Persio gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 21.03.1996 - T-230/94
    37 Ebensowenig greift das Vorbringen der Kommission durch, der Kläger habe kein berechtigtes Interesse an der Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, weil er nicht die sachlichen Vergabevoraussetzungen für das streitige Stipendium erfuelle und sie daher seine Bewerbung auch ungeachtet des Irrtums über seine Staatsangehörigkeit ohne weiteres ablehnen müsse (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123, und vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 30/78, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2229, und Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 1992 in der Rechtssache T-50/91, De Persio/Kommission, Slg. 1992, II-2365, Randnr. 24).
  • EuG, 19.05.1994 - T-465/93
    Auszug aus EuG, 21.03.1996 - T-230/94
    15 Dieser Einwand gegen die Zulässigkeit der Klage, die das Gericht von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361, Randnr. 24), greift nicht durch.
  • EuG, 26.10.1995 - T-185/94

    Geotronics SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - PHARE-Programm

    Auszug aus EuG, 21.03.1996 - T-230/94
    42 Die Haftung der Gemeinschaft ist nach ständiger Rechtsprechung an das Zusammentreffen mehrerer Voraussetzungen geknüpft; es ist erforderlich, daß die den Organen vorgeworfene Handlung rechtswidrig ist, daß ein tatsächlicher Schaden eingetreten ist und daß zwischen der Handlung und dem Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. zuletzt Urteile des Gerichtshofes vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, und des Gerichts vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache T-185/94, Geotronics/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 13.07.1972 - 79/71

    Heinemann / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.03.1996 - T-230/94
    46 Folglich ist der Antrag auf Ersatz des behaupteten immateriellen Schadens abzuweisen, da der Kläger nicht nachgewiesen hat, daß seine Stipendienbewerbung, hätte die Kommission sie nicht aufgrund ihres Irrtums über seine Staatsangehörigkeit abgelehnt, die Voraussetzungen für ihre Berücksichtigung und Annahme erfuellt hätte und ihm damit ein tatsächlicher und sicherer Schaden entstanden ist (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 2. Juni 1965 in der Rechtssache 9/64, Acciaieria Ferriera di Roma/Hohe Behörde, Slg. 1965, 421, 435, und vom 13. Juli 1972 in der Rechtssache 79/71, Heinemann/Kommission, Slg. 1972, 579, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 18. Mai 1995 in der Rechtssache T-478/93, Wafer Zoo/Kommission, Randnr. 49, Slg. 1995, II-1479).
  • EuGH, 07.02.1990 - 343/87

    Culin / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.03.1996 - T-230/94
    36 Jedenfalls kann sie die angefochtene Entscheidung nicht mit Gründen rechtfertigen, die in dieser selbst nicht enthalten sind und die sie erst nach Klageerhebung angeführt hat, denn der Kläger konnte sich für die Frage, ob die Ablehnung seiner Bewerbung begründet und die Erhebung einer Klage vor dem Gericht zweckmässig sei, ausschließlich auf die in der Entscheidung selbst genannten Gründe stützen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 7. Februar 1990 in der Rechtssache C-343/87, Culin/Kommission, Slg. 1990, I-225, und Urteil des Gerichts vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache T-52/90, Volger/Parlament, Slg. 1992, II-121).
  • EuG, 12.02.1992 - T-52/90

    Cornelis Volger gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren zur Besetzung

  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

    Ferner muß nach der Rechtsprechung, falls nichtaußergewöhnliche Umstände vorliegen, die Begründung einer Entscheidung in derEntscheidung selbst enthalten sein, die Entscheidung kann nicht zum ersten Malund nachträglich vor dem Richter erörtert werden (Urteil des Gerichts vom 2. Juli1992 in der Rechtssache T-61/89, Dansk Pelsdyravlerforening/Kommission, Slg.1992, II-1931, Randnr. 131, vom 21. März 1996 in der Rechtssache T-230/94,Farrugia/Kommission, Slg. 1996, II-195, Randnr. 36, und vom 12. Dezember 1996in der Rechtssache 16/91 RV, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1996, II-1827,Randnr. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-348/06

    Kommission / Girardot - Rechtsmittel - Bedienstete auf Zeit - Haftung der

    Was erstens die Frage betreffe, ob der Schaden tatsächlich und sicher bestehe, habe das Gericht, da es sich um einen sich aus dem Verlust einer Chance ergebenden Schaden handele, schon früher festgestellt, dass die Voraussetzung des tatsächlichen Schadens erfüllt sei, sobald der Kläger beweise, dass ihm die Chance aufgrund des rechtswidrigen Verhaltens des Organs entgangen sei (Urteil des Gerichts vom 21. März 1996, Farrugia/Kommission, T-230/94, Slg. 1996, II-195, Randnr. 43).

    Ein ähnlicher Ansatz, wenn auch nicht so kategorisch, wurde in dem Urteil Farrugia/Kommission(38) gewählt.

  • EuG, 06.06.2006 - T-10/02

    Girardot v Commission

    C'est donc seulement dans l'affirmative que la chance dont l'a privée le comportement illégal de la Commission peut être tenue pour réelle (voir, par analogie, concernant la perte d'une chance d'obtenir une bourse, arrêt du Tribunal du 21 mars 1996, Farrugia/Commission, T-230/94, Rec. p. II-195, point 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-127/13

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu

    62 - Auf ähnlichen Erwägungen beruhen das Urteil Richez-Parise u. a./Kommission (19/69, 20/69, 25/69 und 30/69, EU:C:1970:47, Rn. 43 und 44) sowie die Urteile des Gerichts Odigitria/Rat und Kommission (T-572/93, EU:T:1995:131, Rn. 65) und Farrugia/Kommission (T-230/94, EU:T:1996:40, Rn. 43).
  • KG, 24.06.2011 - 9 U 233/10

    Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Schadensersatzanspruch eines

    Hier kann, wie das Landgericht zutreffend ausführt, ein hypothetischer Kausalverlauf berücksichtigt und gefragt werden, ob der Mitgliedstaat auch pflichtgemäß hätte handeln können, ohne dass der Schaden dadurch entfallen wäre (EuG, Urteil vom 21. März 1996 - T-230/94 - Farrugia, Slg. 1996, II-195 Tz. 43 ff.; Urteil vom 30. September 1998 - T-149/96 - Coldiretti, Slg. 1998, II-3841 Tz. 115 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Oktober 1996 - III ZR 127/91 - juris Tz. 37 = BGHZ 134, 30 = NJW 1997, 123; von Bogdandy, a.a.O. Rn. 107).
  • EuG, 28.11.2002 - T-40/01

    Scan Office Design / Kommission

    Hierzu ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Klägerin zu beweisen hat, dass ihr Angebot alle Bedingungen für seine Berücksichtigung erfüllt (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts vom 18. Mai 1995 in der Rechtssache T-478/93, Wafer Zoo/Kommission, Slg. 1995, II-1479, Randnr. 49, und vom 21. März 1996 in der Rechtssache T-230/94, Farrugia/Kommission, Slg. 1996, II-195, Randnr. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-168/00

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS TIZZANO HAFTET DER REISEVERMITTLER, DER EINEN

    17: - Siehe insbesondere Urteile vom 21. März 1996 in der Rechtssache T-230/94 (Farrugia/Kommission, Slg. 1996, II-195, Randnr. 213), vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache T-230/95 (BAI/Kommission, Slg. 1999, II-123, Randnr. 38) und vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache T-13/96 (TEAM/Kommission, Slg. 1998, II-4073, Randnr. 77).
  • EuG, 28.01.1999 - T-230/95

    BAI / Kommission

    Sie kann sich daher grundsätzlich nicht nur darauf berufen, daß das Verhalten der Kommission ihr gegenüber pflichtwidrig sei (in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 21. März 1996 in der Rechtssache T-230/94, Farrugia/Kommission, Slg. 1996, II-195, Randnr. 46).
  • EuG, 04.05.2022 - T-30/19

    CRIA und CCCMC/ Kommission

    Daraus folgt, dass die Kommission die angefochtenen Verordnungen nicht mit Gründen rechtfertigen kann, die in diesen selbst nicht enthalten sind und die sie erst nach Klageerhebung angeführt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 1996, Farrugia/Kommission, T-230/94, EU:T:1996:40, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.07.2022 - T-194/20

    JF/ EUCAP Somalia

    Nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen von Nichtigkeitsklagen, die auf den vertraglichen Kontext des vorliegenden Falles übertragen werden kann, schließt es die Begründungspflicht aus, dass ein beklagtes Organ im Laufe des Rechtsstreits die ursprüngliche Begründung der angefochtenen Entscheidung durch eine völlig neue Begründung ersetzt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1990, Culin/Kommission, C-343/87, EU:C:1990:49, Rn. 15, vom 21. März 1996, Farrugia/Kommission, T-230/94, EU:T:1996:40, Rn. 36, und vom 22. April 2015, Tomana u. a./Rat und Kommission, T-190/12, EU:T:2015:222, Rn. 151 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.11.1997 - T-71/96

    Sonja Edith Berlingieri Vinzek gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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