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   EuG, 21.03.2002 - T-231/99   

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EuG, 21.03.2002 - T-231/99 (https://dejure.org/2002,3791)
EuG, Entscheidung vom 21.03.2002 - T-231/99 (https://dejure.org/2002,3791)
EuG, Entscheidung vom 21. März 2002 - T-231/99 (https://dejure.org/2002,3791)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Bierlieferungsverträge - Einzelfreistellung - Artikel 81 Absatz 3 EG

  • Europäischer Gerichtshof

    Joynson / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Colin Joynson gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 230 Absatz 4 EG
    1. Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Entscheidung der Kommission, mit der eine Einzelfreistellung für eine Vereinbarung erteilt wird - Klage eines an der Vereinbarung Beteiligten, der ...

  • EU-Kommission

    Colin Joynson gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Bierlieferungsverträge - Einzelfreistellung - Artikel 81 Absatz 3 EG.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung des Ermessen nach Artikel 81 Absatz 3 EG; Gruppenfreistellung nach der Verordnung Nr. 1884/83 bei Bierlieferungsverträge mit einer Bindung nach Biersorten; Einzelfreistellung und Wettbewerbsverbot; Bass-Gruppe als ein internationaler Konzern, der im Hotel-, ...

  • Judicialis

    EGV Art. 81 Abs. 3; ; Entscheidung 1999/473/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 16. Juni 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG (Rechtssache IV/36.081/F3 - Bass), mit der diese für die Musterpachtverträge, die die Firma Bass bei den Pächtern ihrer Schankwirtschaften anwendet, für die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.03.2002 - T-231/99
    Die nach Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung muss die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die getroffene Maßnahme entnehmen können, damit sie ihre Rechte vertreten können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98, Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 96).

    Die Begründung braucht nicht sämtliche tatsächlich oder rechtlich erheblichen Gesichtspunkte zu enthalten, da die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur im Hinblick auf ihren Wortlaut, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften, die das betreffende Gebiet regeln, zu beurteilen ist (Urteil Deutschland/Kommission, Randnr. 97).

  • EuG, 30.11.2000 - T-5/97

    Industrie des poudres sphériques / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.03.2002 - T-231/99
    Die Kommission muss auch nicht zu allen Argumenten Stellung nehmen, die die Betroffenen für ihren Antrag vorbringen; vielmehr reicht es aus, dass sie die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführt, denen nach der Systematik der Entscheidung eine wesentliche Bedeutung zukommt (Urteil des Gerichts vom 30. November 2000 in der Rechtssache T-5/97, Industrie des poudres sphériques/Kommission, Slg. 2000, II-3755, Randnr. 199).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.03.2002 - T-231/99
    Insbesondere braucht die Kommission nicht auf alle sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte einzugehen, die im Verwaltungsverfahren behandelt worden sind (Urteil des Gerichtshofes vom 6. April 1995 in den Rechtssachen C-241/91 P und C-242/91 P, RTE und ITP/Kommission, Slg. 1995, I-743, Randnr. 99).
  • EuG, 08.07.1999 - T-266/97

    Vlaamse Televisie Maatschappij / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.03.2002 - T-231/99
    Die Beanstandung des Fehlens oder der Unzulänglichkeit einer Begründung stellt nämlich die Rüge einer Verletzung wesentlicher Formvorschriften dar, die sich von der Rüge der Unrichtigkeit der Gründe der angefochtenen Entscheidung unterscheidet, deren Kontrolle zur Prüfung der Begründetheit dieser Entscheidung gehört (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-266/97, Vlaamse Televisie Maatschapij/Kommission, Slg. 1999, II-2329, Randnr. 144).
  • EuG, 16.12.1999 - T-198/98

    Micro Leader / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.03.2002 - T-231/99
    Das Begründungserfordernis ist nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach dem Inhalt des Rechtsakts, der Art der angeführten Gründe und nach dem Interesse der Adressaten oder anderer durch den Rechtsakt unmittelbar und individuell betroffener Personen an Erläuterungen zu beurteilen (Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache T-198/98, Micro Leader Business/Kommission, Slg. 1999, II-3989, Randnr. 40).
  • EuG, 21.05.1999 - T-154/98

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin automobiles SA und Europe auto

    Auszug aus EuG, 21.03.2002 - T-231/99
    Zwar kann der Text der Klageschrift zu bestimmten Punkten durch Bezugnahmen auf in der Anlage beigefügte Aktenauszüge untermauert und ergänzt werden, doch kann eine pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke, auch wenn sie der Klageschrift als Anlagen beigefügt sind, nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile der rechtlichen Ausführungen ausgleichen, die nach den genannten Bestimmungen in der Klageschrift enthalten sein müssen (Beschluss des Gerichts vom 21. Mai 1999 in der Rechtssache T-154/98, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1703, Randnr. 49).
  • EuG, 20.09.1990 - T-37/89

    Jack Hanning gegen Europäisches Parlament. - Beamter - In die Eignungsliste

    Auszug aus EuG, 21.03.2002 - T-231/99
    Allerdings ist ein Vorbringen, das eine Erweiterung eines bereits unmittelbar oder mittelbar in der Klageschrift vorgetragenen Angriffsmittels darstellt und in engem Zusammenhang mit diesem steht, als zulässig anzusehen (vgl. z. B. Urteil des Gerichts vom 20. September 1990 in der Rechtssache T-37/89, Hanning/Parlament, Slg. 1990, II-463, Randnr. 38).
  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.03.2002 - T-231/99
    Entsprechende Erfordernisse gelten für eine zur Stützung eines Klagegrundes vorgebrachte Rüge (vgl. z. B. Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-352/94, Mo och Domsjö/Kommission, Slg. 1998, II-1989, Randnrn. 333).
  • EuG, 17.09.1992 - T-138/89

    Nederlandse Bankiersvereniging und Nederlandse Vereniging van Banken gegen

    Auszug aus EuG, 21.03.2002 - T-231/99
    Eine natürliche oder juristische Person muss ein bestehendes und gegenwärtiges Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung nachweisen (Urteil des Gerichts vom 17. September 1992 in der Rechtssache T-138/89, NBV und NVB/Kommission, Slg. 1992, II-2181, Randnr. 33).
  • EuGH, 29.01.1997 - C-393/96

    Antonissen / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 21.03.2002 - T-231/99
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Bürger nach dem Gemeinschaftsrecht einen Anspruch auf umfassenden und effektiven gerichtlichen Rechtsschutz haben (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 29. Januar 1997 in der Rechtssache C-393/96 P [R], Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, I-441, Randnr. 36) und dass im EG-Vertrag ein umfassendes System des Rechtsschutzes gegen Handlungen der Gemeinschaftsorgane geschaffen werden sollte, die Rechtswirkungen entfalten können (Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in der Rechtssache 302/87, Parlament/Rat, Slg. 1988, 5615, Randnr. 20).
  • EuGH, 30.03.2000 - C-265/97

    VBA / Florimex u.a.

  • EuGH, 23.05.2000 - C-106/98

    'Comité d''entreprise de la Société française de production u.a. / Kommission'

  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuGH, 27.09.1988 - 302/87

    Parlament / Rat

  • EuG, 24.02.2000 - T-145/98

    ADT Projekt / Kommission

  • EuG, 07.11.1997 - T-84/96

    Cipeke / Kommission

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Außerdem ist es nicht Sache des Gerichts, die Klagegründe und Argumente, auf die sich die Klage möglicherweise stützen lässt, in den Anlagen zu suchen und zu bestimmen, denn die Anlagen haben eine bloße Beweis- und Hilfsfunktion (Urteile des Gerichts vom 7. November 1997, Cipeke/Kommission, T-84/96, Slg. 1997, II-2081, Randnr. 34, und vom 21. März 2002, Joynson/Kommission, T-231/99, Slg. 2002, II-2085, Randnr. 154).
  • EuG, 04.02.2016 - T-287/11

    Heitkamp BauHolding / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche

    Das Gleiche gilt für eine zur Stützung eines Klagegrundes vorgebrachte Rüge (Urteil vom 21. März 2002, Joynson/Kommission, T-231/99, Slg, EU:T:2002:84, Rn. 156, bestätigt durch Beschluss vom 10. Dezember 2003, Joynson/Kommission, C-204/02 P, Slg, EU:C:2003:660).
  • EuG, 27.09.2006 - T-168/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG TEILWEISE FÜR NICHTIG, MIT DER GLAXO

    248 Die Kommission hat somit an erster Stelle zu prüfen, ob mit den ihr vorgelegten Sachargumenten und Beweisen überzeugend nachgewiesen wird, dass mit der fraglichen Vereinbarung spürbare objektive Vorteile erreicht werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Metro I, oben zitiert in Randnr. 109, Randnr. 43, Urteil Metro II, oben zitiert in Randnr. 58, Randnr. 55, sowie Urteile des Gerichts M6 u. a./Kommission, oben zitiert in Randnr. 171, Randnr. 143, und vom 21. März 2002 in der Rechtssache T-231/99, Joynson/Kommission, Slg. 2002, II-2085, Randnrn. 48 und 49), wobei diese nicht unbedingt auf dem fraglichen Markt eintreten müssen, sondern auch auf anderen Märkten eintreten können (Urteil des Gerichts vom 28. Februar 2002 in der Rechtssache T-86/95, Compagnie générale maritime u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1011, Randnr. 343).
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