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   EuG, 24.06.2014 - T-273/12   

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https://dejure.org/2014,14063
EuG, 24.06.2014 - T-273/12 (https://dejure.org/2014,14063)
EuG, Entscheidung vom 24.06.2014 - T-273/12 (https://dejure.org/2014,14063)
EuG, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - T-273/12 (https://dejure.org/2014,14063)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Werbeslogan "Ab in den Urlaub" kann nicht als Marke eingetragen werden

  • Europäischer Gerichtshof

    Unister / HABM (Ab in den Urlaub)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke "Ab in den Urlaub" - Aus einem Werbeslogan bestehende Marke - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Fehlender Nachweis einer ...

  • EU-Kommission

    Unister GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    [fremdsprachig] Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke "Ab in den Urlaub" - Aus einem Werbeslogan bestehende Marke - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Fehlender ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbespruch als Marke; Fehlende Unterscheidungskraft der Wortmarke "Ab in den Urlaub" für Werbung und Reisedienstleistungen; Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei fehlendem Unternehmensbezug und unzureichendem Nachweis des ...

  • kanzlei.biz
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbespruch als Marke; fehlende Unterscheidungskraft der Wortmarke "Ab in den Urlaub" für Werbung und Reisedienstleistungen; unbegründete Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei fehlendem Unternehmensbezug und unzureichendem ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "Ab in den Urlaub" nicht als Marke eintragungsfähig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Fehlende Unterscheidungskraft der Wortmarke "Ab in den Urlaub" für Werbung und Reisedienstleistungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eintragungsfähigkeit des Werbeslogans Ab - in - den - Urlaub

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Schutz von Werbeslogans als Marke

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Unister / HABM (Ab in den Urlaub)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 2150/2011"1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 3. April 2012, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Eintragung der Wortmarke "Ab in den Urlaub" für ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 24.06.2014 - T-273/12
    An die Beurteilung der Unterscheidungskraft solcher Marken sind keine strengeren Maßstäbe anzulegen als an sonstige Zeichen (Urteile des Gerichtshofs vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, Slg. 2010, I-535, Rn. 35 und 36, und vom 12. Juli 2012, Smart Technologies/HABM, C-311/11 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 25).

    Die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind zwar für alle Markenkategorien dieselben, aber im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Kriterien kann sich zeigen, dass nicht jede dieser Kategorien von den maßgeblichen Verkehrskreisen notwendig in gleicher Weise wahrgenommen wird und dass es daher schwieriger sein kann, die Unterscheidungskraft der Marken bestimmter Kategorien nachzuweisen als die anderer Kategorien von Marken (Urteile Audi/HABM, oben in Rn. 17 angeführt, Rn. 37, und Smart Technologies/HABM, oben in Rn. 17 angeführt, Rn. 26).

    Solche Schwierigkeiten rechtfertigen es jedenfalls nicht, besondere Kriterien aufzustellen, die das Kriterium der Unterscheidungskraft für aus Werbeslogans bestehende Wortmarken ersetzen oder von ihm abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteile Audi/HABM, oben in Rn. 17 angeführt, Rn. 38, und Smart Technologies/HABM, oben in Rn. 17 angeführt, Rn. 27).

    Es kann insbesondere nicht verlangt werden, dass ein Werbeslogan "phantasievoll" sein oder gar "ein begriffliches Spannungsfeld, das einen Überraschungs- und damit Merkeffekt zur Folge hätte", aufweisen muss, um unterscheidungskräftig zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteile Audi/HABM, oben in Rn. 17 angeführt, Rn. 39, und Smart Technologies/HABM, oben in Rn. 17 angeführt, Rn. 28).

    Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, stellen solche Merkmale zwar keine notwendige Voraussetzung für die Feststellung der Unterscheidungskraft eines Werbeslogans dar, doch ist ihr Vorliegen grundsätzlich gleichwohl geeignet, einem Werbeslogan Unterscheidungskraft zu verleihen (vgl. in diesem Sinne Urteil Audi/HABM, oben in Rn. 17 angeführt, Rn. 47).

  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Auszug aus EuG, 24.06.2014 - T-273/12
    An die Beurteilung der Unterscheidungskraft solcher Marken sind keine strengeren Maßstäbe anzulegen als an sonstige Zeichen (Urteile des Gerichtshofs vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, Slg. 2010, I-535, Rn. 35 und 36, und vom 12. Juli 2012, Smart Technologies/HABM, C-311/11 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 25).

    Die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft sind zwar für alle Markenkategorien dieselben, aber im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Kriterien kann sich zeigen, dass nicht jede dieser Kategorien von den maßgeblichen Verkehrskreisen notwendig in gleicher Weise wahrgenommen wird und dass es daher schwieriger sein kann, die Unterscheidungskraft der Marken bestimmter Kategorien nachzuweisen als die anderer Kategorien von Marken (Urteile Audi/HABM, oben in Rn. 17 angeführt, Rn. 37, und Smart Technologies/HABM, oben in Rn. 17 angeführt, Rn. 26).

    Solche Schwierigkeiten rechtfertigen es jedenfalls nicht, besondere Kriterien aufzustellen, die das Kriterium der Unterscheidungskraft für aus Werbeslogans bestehende Wortmarken ersetzen oder von ihm abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteile Audi/HABM, oben in Rn. 17 angeführt, Rn. 38, und Smart Technologies/HABM, oben in Rn. 17 angeführt, Rn. 27).

    Es kann insbesondere nicht verlangt werden, dass ein Werbeslogan "phantasievoll" sein oder gar "ein begriffliches Spannungsfeld, das einen Überraschungs- und damit Merkeffekt zur Folge hätte", aufweisen muss, um unterscheidungskräftig zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteile Audi/HABM, oben in Rn. 17 angeführt, Rn. 39, und Smart Technologies/HABM, oben in Rn. 17 angeführt, Rn. 28).

  • EuG, 15.12.2005 - T-262/04

    'BIC / HABM (Forme d''un briquet à pierre)' - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 24.06.2014 - T-273/12
    Zunächst ergibt sich hinsichtlich der oben in Rn. 34 angeführten Bestimmungen des Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 aus der Rechtsprechung, dass der Erwerb von Unterscheidungskraft durch Benutzung der Marke erfordert, dass zumindest ein erheblicher Teil der maßgeblichen Verkehrskreise die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 2005, BIC/HABM [Form eines Steinfeuerzeugs], T-262/04, Slg. 2005, II-5959, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 01.03.2005 - T-169/03

    Sergio Rossi / OHMI - Sissi Rossi (SISSI ROSSI)

    Auszug aus EuG, 24.06.2014 - T-273/12
    Es ist daher nicht Aufgabe des Gerichts, den Sachverhalt im Licht erstmals bei ihm eingereichter Beweismittel zu überprüfen (Urteil des Gerichts vom 1. März 2005, Sergio Rossi/HABM - Sissi Rossi [SISSI ROSSI], T-169/03, Slg. 2005, II-685, Rn. 24 und 25).
  • EuG, 27.10.2005 - T-336/03

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM AB, DIE MARKE

    Auszug aus EuG, 24.06.2014 - T-273/12
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich eine beim Gericht erhobene Klage auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern im Sinne des Art. 65 der Verordnung Nr. 207/2009 gerichtet, wobei bei einer Aufhebungsklage die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rechtsakts nach der Sach- und Rechtslage zur Zeit seines Erlasses zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 21. April 2005, Ampafrance/HABM - Johnson & Johnson [monBeBé], T-164/03, Slg. 2005, II-1401, Rn. 29, und vom 27. Oktober 2005, Éditions Albert René/HABM - Orange [MOBILIX], T-336/03, Slg. 2005, II-4667, Rn. 16).
  • EuG, 30.03.2000 - T-91/99

    Ford Motor / OHMI (OPTIONS)

    Auszug aus EuG, 24.06.2014 - T-273/12
    Ferner muss nach der Rechtsprechung im Hinblick auf die Eintragungsfähigkeit einer Marke nach Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 die durch Benutzung der Marke erlangte Unterscheidungskraft in dem Teil der Union nachgewiesen werden, in dem die Marke gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung nicht unterscheidungskräftig wäre (Urteil des Gerichts vom 30. März 2000, Ford Motor/HABM [OPTIONS], T-91/99, Slg. 2000, II-1925, Rn. 27).
  • EuG, 21.04.2010 - T-7/09

    'Schunk / HABM (Représentation d''une partie d''un mandrin)' - Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 24.06.2014 - T-273/12
    Im Übrigen muss eine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft vor der Anmeldung der Marke erlangt worden sein (vgl. Urteil des Gerichts vom 21. April 2010, Schunk/HABM [Abbildung eines Teils eines Spannfutters], T-7/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.04.2005 - T-164/03

    Ampafrance / OHMI - Johnson & Johnson (monBeBé) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 24.06.2014 - T-273/12
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich eine beim Gericht erhobene Klage auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern im Sinne des Art. 65 der Verordnung Nr. 207/2009 gerichtet, wobei bei einer Aufhebungsklage die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rechtsakts nach der Sach- und Rechtslage zur Zeit seines Erlasses zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 21. April 2005, Ampafrance/HABM - Johnson & Johnson [monBeBé], T-164/03, Slg. 2005, II-1401, Rn. 29, und vom 27. Oktober 2005, Éditions Albert René/HABM - Orange [MOBILIX], T-336/03, Slg. 2005, II-4667, Rn. 16).
  • EuG, 19.09.2001 - T-337/99

    Henkel / OHMI (Tablette ronde rouge und blanc)

    Auszug aus EuG, 24.06.2014 - T-273/12
    Schon bei einem Mindestmaß an Unterscheidungskraft greift jedoch das absolute Eintragungshindernis nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 nicht ein (Urteile des Gerichts vom 19. September 2001, Henkel/HABM [Runde, rot-weiße Tablette], T-337/99, Slg. 2001, II-2597, Rn. 44, und vom 29. September 2009, The Smiley Company/HABM [Darstellung eines halben Smileys], T-139/08, Slg. 2009, II-3535, Rn. 16).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-473/01

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 24.06.2014 - T-273/12
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-473/01 P und C-474/01 P, Slg. 2004, I-5173, Rn. 33, und vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 29.09.2009 - T-139/08

    'The Smiley Company / HABM (Représentation de la moitié d''un sourire de smiley)'

  • EuG, 12.12.2007 - T-117/06

    DeTeMedien / OHMI (suchen.de) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

  • EuG, 25.04.2018 - T-213/17

    Romantik Hotels & Restaurants/ EUIPO - Hotel Preidlhof (ROMANTIK) - Unionsmarke -

    Da die Schweiz jedoch nicht Mitglied der Union ist, sind die Beweismittel, die von der Klägerin in Bezug auf die Benutzung der angemeldeten Marke in diesem Staat vorgelegt wurden, für den Nachweis, dass die genannte Marke Unterscheidungskraft erlangt habe, irrelevant (vgl. entsprechend Urteil vom 24. Juni 2014, Unister/HABM [Ab in den Urlaub], T-273/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:568, Rn. 45).
  • EuG, 21.02.2024 - T-172/23

    Dendiki/ EUIPO - D-Market (hepsiburada)

    Dès lors, les documents susmentionnés et les arguments qui se fondent sur ces documents, qui ont été respectivement produits et exposés pour la première fois devant le Tribunal, ne peuvent être pris en considération et doivent être déclarés irrecevables [arrêt du 24 juin 2014, Unister/OHMI (Ab in den Urlaub), T-273/12, non publié, EU:T:2014:568, points 43 et 44].
  • EuG, 02.02.2017 - T-510/15

    Mengozzi / EUIPO - Consorzio per la tutela dell'olio extravergine di oliva

    Es ist daher nicht Aufgabe des Gerichts, den Sachverhalt im Licht erstmals bei ihm eingereichter Beweise zu überprüfen (vgl. Urteil vom 24. Juni 2014, Unister/HABM [Ab in den Urlaub], T-273/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:568, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.11.2017 - T-239/16

    Polskie Zdroje / EUIPO (perlage) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    En dernier lieu, dans un souci d'exhaustivité, il y a lieu de constater que le reste des éléments de preuve soumis par la requérante, notamment les factures de vente dans des États tiers (Corée du Sud, États-Unis et Russie), sont dénués de pertinence, dans la mesure où ils ne peuvent permettre de tirer des conclusions sur l'usage de la marque demandée au sein de l'Union [voir, en ce sens, arrêt du 24 juin 2014, Unister/OHMI (Ab in den Urlaub), T-273/12, non publié, EU:T:2014:568, point 45].
  • EuG, 16.04.2015 - T-319/14

    Drogenhilfe Köln Projekt / HABM (Rauschbrille) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

    Diese Unterscheidungskraft eines Zeichens ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die es angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf seine Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. Urteile vom 12. Juli 2012, medi/HABM [medi], T-470/09, EU:T:2012:369, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 24. Juni 2014, Unister/HABM [Ab in den Urlaub], T-273/12, EU:T:2014:568, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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