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   EuG, 16.06.1992 - T-24/92 R und T-28/92 R   

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EuG, 16.06.1992 - T-24/92 R und T-28/92 R (https://dejure.org/1992,7488)
EuG, Entscheidung vom 16.06.1992 - T-24/92 R und T-28/92 R (https://dejure.org/1992,7488)
EuG, Entscheidung vom 16. Juni 1992 - T-24/92 R und T-28/92 R (https://dejure.org/1992,7488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Langnese Iglo GmbH und Schöller Lebensmittel GmbH & Co KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinsc

    Wettbewerb - Verfahren der einstweiligen Anordnung - Vorläufige Maßnahmen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 31.03.1982 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.06.1992 - T-24/92
    Aus alldem ergebe sich die Gefahr einer nicht wiedergutzumachenden Zerstörung des gesamten Vertriebssystems der Antragstellerin und folglich die Gefahr eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens, die die Aussetzung des Vollzugs der streitigen Entscheidung rechtfertige (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 31. März 1982 in der Rechtssache 43/82 R, VBVB/Kommission, Slg. 1982, 1241, und vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693).
  • EuGH, 16.02.1987 - 45/87

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuG, 16.06.1992 - T-24/92
    Angesichts einer derartigen Sach- und Rechtslage muß der Richter im Verfahren der einstweiligen Anordnung das Interesse an einer geordneten Rechtspflege (vgl. insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Februar 1987 in der Rechtssache 45/87 R, Kommission/Irland, Slg. 1987, 783) einerseits und die Interessen der Beteiligten, einschließlich des Interesses der Kommission daran, daß die nach ihrer Auffassung festgestellte Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. Juni 1989, Publishers Association, a. a. O.) sofort abgestellt wird, andererseits in der Weise gegeneinander abwägen, daß sowohl die Schaffung einer unumkehrbaren Lage als auch die Entstehung eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens für einen der Beteiligten an dem Rechtsstreit vermieden wird.
  • EuGH, 13.06.1989 - 56/89

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen -

    Auszug aus EuG, 16.06.1992 - T-24/92
    Aus alldem ergebe sich die Gefahr einer nicht wiedergutzumachenden Zerstörung des gesamten Vertriebssystems der Antragstellerin und folglich die Gefahr eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens, die die Aussetzung des Vollzugs der streitigen Entscheidung rechtfertige (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 31. März 1982 in der Rechtssache 43/82 R, VBVB/Kommission, Slg. 1982, 1241, und vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693).
  • EuG, 21.11.1990 - T-39/90

    Samenwerkende Elektriciteits-produktiebedrijven NV gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 16.06.1992 - T-24/92
    Unter diesen Umständen ist es dem Richter im Verfahren der einstweiligen Anordnung verwehrt, das Vorbringen der Antragstellerinnen dem ersten Anschein nach für völlig unbegründet zu erachten und die Anträge auf Aussetzung des Vollzugs der streitigen Entscheidung deswegen zurückzuweisen (vgl. insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. November 1990 in der Rechtssache T-39/90 R, SEP/Kommission, Slg. 1990, II-649).
  • EuGH, 13.06.1989 - C-56/89

    Publishers Association / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.06.1992 - T-24/92
    Aus alldem ergebe sich die Gefahr einer nicht wiedergutzumachenden Zerstörung des gesamten Vertriebssystems der Antragstellerin und folglich die Gefahr eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens, die die Aussetzung des Vollzugs der streitigen Entscheidung rechtfertige (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 31. März 1982 in der Rechtssache 43/82 R, VBVB/Kommission, Slg. 1982, 1241, und vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693).
  • EuGH, 29.09.1982 - 228/82

    Ford / Kommission

    Auszug aus EuG, 16.06.1992 - T-24/92
    Unter Hinweis auf den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 29. September 1982 in der Rechtssache 228/82 (Ford/Kommission, Slg. 1982, 3091) macht die Antragstellerin geltend, für den Vollzug einer Entscheidung wie der hier erlassenen spreche ein geringeres öffentliches Interesse als für den Vollzug einer Entscheidung, die die Kommission in einem "Hauptsache"-Verfahren nach Abschluß der Untersuchungen getroffen habe.
  • EuG, 08.06.1995 - T-7/93

    Langnese Iglo GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    8 Der Präsident des Gerichts hat mit Beschluß vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R (Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1992, II-1839) im Verfahren der einstweiligen Anordnung vorläufige Maßnahmen getroffen.
  • EuG, 15.11.2001 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission

    34 und 35; Beschlüsse des Gerichts vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R, Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1992, II-1839, Randnr. 29, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache T-29/92 R, SPO u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2161, Randnr. 31, vom 10. März 1995 in der Rechtssache T-395/94 R, Atlantic Container u. a./Kommission, Slg. 1995, II-595, Randnr. 55, und vom 7. Juli 1998 in der Rechtssache T-65/98 R, Van den Bergh Foods/Kommission, Slg. 1998, II-2641, Randnr. 66).
  • EuG, 08.05.1992 - T-24/92

    Antrag auf einstweilige Anordnung ; Nichtigerklärung einer Entscheidung ; Antrag

    - RECHTSSACHEN T-24/92 R UND T-28/92 R.

    5 Mit Schriftsätzen, die am 16. und 21. April 1992 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen sind, hat die Mars GmbH (nachstehend: Mars) beantragt, in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Kommission zugelassen zu werden.

    1) Mars wird in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Antragsgegnerin zugelassen.

  • EuG, 19.02.1993 - T-7/93

    Langnese Iglo GmbH und Schöller Lebensmittel GmbH & Co. KG gegen Kommission der

    Die Antragstellerinnen im vorliegenden Verfahren haben beim Gericht zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidung (T-24/92 und T-28/92) erhoben und zwei Anträge auf Aussetzung ihres Vollzugs (T-24/92 R und T-28/92 R) gestellt.

    14 Mit Beschluß vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R (Langnese und Schöller/Kommission, Slg. 1992, II-1839) hat der Präsident des Gerichts den Vollzug der Entscheidung der Kommission vom 25. März 1992 ausser für die Verkaufsstellen in Tankstellen, die durch Ausschließlichkeitsverträge mit den Antragstellerinnen gebunden sind, bis zum Abschluß des laufenden Verwaltungsverfahrens oder bis zum Erlaß des Urteils zur Hauptsache ausgesetzt.

  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    34 und 35, sowie Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R, Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1992, II-1839, Randnr. 29, und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache T-29/92 R, SPO u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2161, Randnr. 31).".
  • EuGH, 28.11.2013 - C-390/13

    EMA / InterMune UK u.a. - Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des vorläufigen

    9 bis 12, sowie Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juni 1992, Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, T-24/92 R und T-28/92 R, Slg. 1992, II-1839, Randnrn.
  • EuG, 21.01.2004 - T-217/03

    FNCBV / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

    92 Das Interesse der Antragstellerin an der Abwendung der sofortigen Beitreibung der Geldbuße für den Fall, dass sie keine Bankbürgschaft zu stellen vermag, ist gegen das finanzielle Interesse der Gemeinschaft an einer Beitreibung und, allgemeiner, das öffentliche Interesse an einer Erhaltung der Wirksamkeit der gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln und der abschreckenden Wirkung der von der Kommission verhängten Geldbußen abzuwägen (in diesem Sinne auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693, Randnr. 35, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R, Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1992, II-1839, Randnr. 28, und vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache T-88/94 R, Société commerciale des potasses et de l'azote und Entreprise minière et chimique/Kommission, Slg. 1994, II-401, Randnr. 32, und Beschluss Cho Yang Shipping/Kommission, Randnr. 53).
  • EuG, 08.06.1995 - T-9/93

    Schöller Lebensmittel GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen

    7 Der Präsident des Gerichts hat mit Beschluß vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R (Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1992, II-1839) im Verfahren der einstweiligen Anordnung vorläufige Maßnahmen getroffen.
  • EuG, 21.01.2004 - T-245/03

    FNSEA u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

    119 Das Interesse der Antragsteller an der Abwendung der sofortigen Beitreibung der Geldbuße für den Fall, dass sie keine Bankbürgschaft zu stellen vermögen, ist gegen das finanzielle Interesse der Gemeinschaft an einer Beitreibung und, allgemeiner, das öffentliche Interesse an einer Erhaltung der Wirksamkeit der gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln und der abschreckenden Wirkung der von der Kommission verhängten Geldbußen abzuwägen (in diesem Sinne auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693, Randnr. 35, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R, Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1992, II-1839, Randnr. 28, und vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache T-88/94 R, Société commerciale des potasses et de l'azote et Entreprise minière et chimique/Kommission, Slg. 1994, II-401, Randnr. 32, und Beschluss Cho Yang Shipping/Kommission, Randnr. 53).
  • EuG, 28.05.2001 - T-53/01

    Poste Italiane / Kommission

    Hinsichtlich der Interessenabwägung sei im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung nicht nur der Interessen der Beteiligten, einschließlich des Interesses der Kommission, die Verletzung der Wettbewerbsvorschriften des Vertrages sofort zu beenden, vorzunehmen, sondern auch des allgemeineren Interesses an einem ordnungsgemäßen Funktionieren der Gerichtsbarkeit und der Interessen Dritter (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache C-56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, I-1693, Randnr. 35; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R, Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1992, II-1839, Randnr. 28, und vom 15. Dezember 1992 in der Rechtssache T-96/92 R, CCE de la Société générale des grandes sources u. a./Kommission, T-96/92 R, Slg. 1992, II-2579, Randnr. 39).
  • EuGH, 28.11.2013 - C-389/13

    EMA / AbbVie

  • EuG, 12.09.2001 - T-139/01

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

  • EuG, 05.08.2003 - T-158/03

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

  • EuG, 10.03.1995 - T-395/94

    Atlantic Container Line AB und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 17.01.2001 - T-342/00

    Petrolessence und SG2R / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-214/99

    Neste

  • EuG, 15.12.1992 - T-96/92

    Comité Central d'Entreprise de la Société Générale des Grandes Sources und andere

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Rechtsprechung
   EuG, 08.05.1992 - T-24/92, T-28/92   

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https://dejure.org/1992,12577
EuG, 08.05.1992 - T-24/92, T-28/92 (https://dejure.org/1992,12577)
EuG, Entscheidung vom 08.05.1992 - T-24/92, T-28/92 (https://dejure.org/1992,12577)
EuG, Entscheidung vom 08. Mai 1992 - T-24/92, T-28/92 (https://dejure.org/1992,12577)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 16.06.1992 - T-24/92

    Langnese Iglo GmbH und Schöller Lebensmittel GmbH & Co KG gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 08.05.1992 - T-24/92
    - RECHTSSACHEN T-24/92 R UND T-28/92 R.

    5 Mit Schriftsätzen, die am 16. und 21. April 1992 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen sind, hat die Mars GmbH (nachstehend: Mars) beantragt, in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Kommission zugelassen zu werden.

    1) Mars wird in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Antragsgegnerin zugelassen.

  • EuG, 19.02.1993 - T-7/93

    Langnese Iglo GmbH und Schöller Lebensmittel GmbH & Co. KG gegen Kommission der

    Die Antragstellerinnen im vorliegenden Verfahren haben beim Gericht zwei Klagen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidung (T-24/92 und T-28/92) erhoben und zwei Anträge auf Aussetzung ihres Vollzugs (T-24/92 R und T-28/92 R) gestellt.

    14 Mit Beschluß vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R (Langnese und Schöller/Kommission, Slg. 1992, II-1839) hat der Präsident des Gerichts den Vollzug der Entscheidung der Kommission vom 25. März 1992 ausser für die Verkaufsstellen in Tankstellen, die durch Ausschließlichkeitsverträge mit den Antragstellerinnen gebunden sind, bis zum Abschluß des laufenden Verwaltungsverfahrens oder bis zum Erlaß des Urteils zur Hauptsache ausgesetzt.

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   EuG - T-28/92   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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https://dejure.org/9999,93376
EuG - T-28/92 (https://dejure.org/9999,93376)
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   EuG, 08.05.1992 - T-28/92 R   

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https://dejure.org/1992,6138
EuG, 08.05.1992 - T-28/92 R (https://dejure.org/1992,6138)
EuG, Entscheidung vom 08.05.1992 - T-28/92 R (https://dejure.org/1992,6138)
EuG, Entscheidung vom 08. Mai 1992 - T-28/92 R (https://dejure.org/1992,6138)
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Wird zitiert von ...

  • EuG, 08.06.1995 - T-9/93

    Schöller Lebensmittel GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen

    6 Die Klägerin hat mit Klageschrift, die am 10. April 1992 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 25. März 1992 erhoben und mit besonderem Schriftsatz, der am selben Tag in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen worden ist, auch einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt (Rechtssachen T-28/92 und T-28/92 R).

    7 Der Präsident des Gerichts hat mit Beschluß vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R (Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1992, II-1839) im Verfahren der einstweiligen Anordnung vorläufige Maßnahmen getroffen.

    Durch Beschluß des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichts vom 1. April 1993 ist die Rechtssache T-28/92 im Register des Gerichts gestrichen worden.

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