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Rechtsprechung
   EuG, 13.09.2010 - T-166/07 und T-285/07   

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https://dejure.org/2010,37524
EuG, 13.09.2010 - T-166/07 und T-285/07 (https://dejure.org/2010,37524)
EuG, Entscheidung vom 13.09.2010 - T-166/07 und T-285/07 (https://dejure.org/2010,37524)
EuG, Entscheidung vom 13. September 2010 - T-166/07 und T-285/07 (https://dejure.org/2010,37524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Kommission

    (fremdsprachig)

  • EU-Kommission PDF

    Italienische Republik gegen Europäische Kommission.

    Sprachenregelung (fremdsprachig)

  • EU-Kommission

    Italienische Republik gegen Europäische Kommission.

    Sprachenregelung - Bekanntmachungen allgemeiner Auswahlverfahren für Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte und Beamtinnen und Beamte der Funktionsgruppe Assistenz - Veröffentlichung in drei Amtssprachen - Änderungen - Veröffentlichung in allen Amtssprachen - Wahl der ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 8. Mai 2007 - Italien / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Bekanntmachungen der Auswahlverfahren EPSO/AD/94/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 im Bereich Information, Kommunikation und Medien (ABl. 2007, C 45 A, S. 3) und EPSO/AST/37/07 zur ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 16.12.2008 - T-285/07

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.09.2010 - T-166/07
    (Verbundene Rechtssachen T-166/07 und T-285/07).
  • EuGH, 27.11.2012 - C-566/10

    Die Veröffentlichung der EU-Stellenausschreibungen in drei Sprachen und die

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Italienische Republik die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2010, 1talien/Kommission (T-166/07 und T-285/07, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Bekanntmachungen der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/94/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 im Bereich Information, Kommunikation und Medien (ABl. 2007, C 45 A, S. 3), EPSO/AST/37/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Beamtinnen und Beamten der Funktionsgruppe Assistenz (AST 3) im Bereich Kommunikation und Information (ABl. 2007, C 45 A, S. 15) und EPSO/AD/95/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 für den Fachbereich "Information" (Bibliothek/Dokumentation) (ABl. 2007, C 103 A, S. 7) (im Folgenden: streitige Stellenausschreibungen) abgewiesen wurden.

    Mit Klageschrift, die am 8. Mai 2007 bei der Kanzlei des Gerichts einging, erhob die Italienische Republik Klage auf Nichtigerklärung der Stellenausschreibungen EPSO/AD/94/07 und EPSO/AST/37/07. Die Republik Litauen trat dem unter dem Aktenzeichen T-166/07 in das Register eingetragenen Rechtsstreit als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Italienischen Republik bei.

    Mit Beschluss vom 9. November 2009 wurden die Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    Die Hellenische Republik beantragt, das Urteil des Gerichts vom 13. September 2010 (T-166/07 und T-285/07), wie in ihrer Rechtsmittelbeantwortung beantragt, aufzuheben.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2010, 1talien/Kommission (T-166/07 und T-285/07), wird aufgehoben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-566/10

    Italien / Kommission - Rechtsmittel - Sprachenregelung - Bekanntmachung von

    Die Bekanntmachung der beiden ersten Auswahlverfahren war Gegenstand der Klage T-166/07; die Bekanntmachung des dritten Auswahlverfahrens wurde mit der Klage T-285/07 angegriffen.

    Das Gericht ließ die Republik Litauen als Streithelfer Italiens in der Rechtssache T-166/07 zu und ebenso die Hellenische Republik in der Rechtssache T-285/07.

    - gemäß den Art. 56, 58 und 61 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2010 in den verbundenen Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 aufzuheben, mit dem über ihre Klagen auf Nichtigerklärung folgender Bekanntmachungen entschieden worden ist:.

    - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2010 in den verbundenen Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 aufzuheben.

    Das Urteil des Gerichts vom 13. September 2010, 1talien/Kommission, in den Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 wird aufgehoben.

  • EuG, 17.12.2015 - T-295/13

    Italien / Kommission

    Par ce dernier, la Cour a annulé l'arrêt du 13 septembre 2010, 1talie/Commission (T-166/07 et T-285/07, EU:T:2010:393), en considérant qu'une limitation aux seules langues anglaise, française et allemande du choix de la langue autre que la première langue du concours en cause en l'espèce, utilisée pour la communication avec l'EPSO et pour les épreuves de ce concours, et, partant, l'exigence de la connaissance de l'une des trois langues en cause, devait être justifiée par l'intérêt du service (arrêt Italie/Commission, point 58 supra, EU:C:2012:752, point 87), lequel peut constituer un objectif légitime pouvant être pris en considération (arrêt Italie/Commission, point 58 supra, EU:C:2012:752, point 88).
  • EuGöD, 29.06.2011 - F-7/07

    Angioi / Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Aufruf zur

    Schließlich haben sich außer der Republik Italien alle Verfahrensbeteiligten auf Aufforderung des Gerichts zu den Auswirkungen der Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2010, Spanien/Kommission (T-156/07 und T-232/07) und Italien/Kommission (T-166/07 und T-285/07), auf den vorliegenden Rechtsstreit geäußert.
  • EuGöD, 28.10.2010 - F-77/08

    Vicente Carbajosa u.a. / Kommission

    Par lettre déposée au greffe le 10 décembre 2008, 1a Commission a demandé au Tribunal de suspendre la procédure dans la présente affaire jusqu'au prononcé des arrêts du Tribunal de l'Union européenne dans plusieurs affaires alors pendantes (T-156/07 et T-232/07 ayant depuis donné lieu à l'arrêt du 13 septembre 2010, Espagne/Commission, non publié au Recueil ; T-166/07 et T-285/07, ayant depuis donné lieu à l'arrêt du 13 septembre 2010, 1talie/Commission, non publié au Recueil ; T-205/07, T-142/08 et T-164/08, Italie/Commission et T-117/08, Italie/CESE).
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Rechtsprechung
   EuG, 16.12.2008 - T-285/07   

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https://dejure.org/2008,43615
EuG, 16.12.2008 - T-285/07 (https://dejure.org/2008,43615)
EuG, Entscheidung vom 16.12.2008 - T-285/07 (https://dejure.org/2008,43615)
EuG, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - T-285/07 (https://dejure.org/2008,43615)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Italienische Republik gegen Europäisches Parlament und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage

  • EU-Kommission

    Italienische Republik gegen Europäisches Parlament und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Zwischenstreit - Einrede der Unzulässigkeit - Teilweise Unzulässigkeit der Klage - Keine Möglichkeit, die angefochtene Handlung dem Parlament zuzurechnen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-566/10

    Italien / Kommission - Rechtsmittel - Sprachenregelung - Bekanntmachung von

    Die Bekanntmachung der beiden ersten Auswahlverfahren war Gegenstand der Klage T-166/07; die Bekanntmachung des dritten Auswahlverfahrens wurde mit der Klage T-285/07 angegriffen.

    Das Gericht ließ die Republik Litauen als Streithelfer Italiens in der Rechtssache T-166/07 zu und ebenso die Hellenische Republik in der Rechtssache T-285/07.

    - gemäß den Art. 56, 58 und 61 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2010 in den verbundenen Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 aufzuheben, mit dem über ihre Klagen auf Nichtigerklärung folgender Bekanntmachungen entschieden worden ist:.

    - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2010 in den verbundenen Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 aufzuheben.

    Der Gerichtshof prüft unverzichtbare Prozessvoraussetzungen von Amts wegen.(10) Daher ist auf den zunächst überraschenden Umstand einzugehen, dass im Verfahren T-285/07 ein Urteil gegen die Kommission ausgesprochen wurde, obwohl sie am betreffenden Auswahlverfahren nicht beteiligt war.(11).

    Das Urteil des Gerichts vom 13. September 2010, 1talien/Kommission, in den Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 wird aufgehoben.

    13 - So im Ergebnis auch der Beschluss des Gerichts vom 16. Dezember 2008, 1talien/Parlament und Kommission (T-285/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuGH, 27.11.2012 - C-566/10

    Die Veröffentlichung der EU-Stellenausschreibungen in drei Sprachen und die

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Italienische Republik die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2010, 1talien/Kommission (T-166/07 und T-285/07, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Bekanntmachungen der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/94/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 im Bereich Information, Kommunikation und Medien (ABl. 2007, C 45 A, S. 3), EPSO/AST/37/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Beamtinnen und Beamten der Funktionsgruppe Assistenz (AST 3) im Bereich Kommunikation und Information (ABl. 2007, C 45 A, S. 15) und EPSO/AD/95/07 zur Bildung einer Einstellungsreserve von Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräten der Funktionsgruppe AD 5 für den Fachbereich "Information" (Bibliothek/Dokumentation) (ABl. 2007, C 103 A, S. 7) (im Folgenden: streitige Stellenausschreibungen) abgewiesen wurden.

    Mit Klageschrift, die am 18. Juli 2007 bei der Kanzlei des Gerichts einging, erhob die Italienische Republik Klage auf Nichtigerklärung der Stellenausschreibung EPSO/AD/95/07. Die Hellenische Republik trat dem unter dem Aktenzeichen T-285/07 in das Register eingetragenen Rechtsstreit als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Italienischen Republik bei.

    Mit Beschluss vom 9. November 2009 wurden die Rechtssachen T-166/07 und T-285/07 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    Die Hellenische Republik beantragt, das Urteil des Gerichts vom 13. September 2010 (T-166/07 und T-285/07), wie in ihrer Rechtsmittelbeantwortung beantragt, aufzuheben.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. September 2010, 1talien/Kommission (T-166/07 und T-285/07), wird aufgehoben.

  • EuG, 13.09.2010 - T-166/07

    Italien / Kommission

    (Verbundene Rechtssachen T-166/07 und T-285/07).
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