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   EuG, 28.11.2012 - T-29/12   

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https://dejure.org/2012,36767
EuG, 28.11.2012 - T-29/12 (https://dejure.org/2012,36767)
EuG, Entscheidung vom 28.11.2012 - T-29/12 (https://dejure.org/2012,36767)
EuG, Entscheidung vom 28. November 2012 - T-29/12 (https://dejure.org/2012,36767)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Alva Management / OHMI - BenQ Materials (Daxon)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Daxon - Ältere Gemeinschaftswortmarke DALTON - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • EU-Kommission

    Erika Bauer gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    [fremdsprachig] Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Daxon - Ältere Gemeinschaftswortmarke DALTON - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wortzeichen "Daxon" und Gemeinschaftsmarke DALTON; unbegründete Aufhebungsklage der Rechteinhaberin gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei fehlender Verwechselungsgefahr aufgrund normaler Kennzeichnungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Alva Management / OHMI - BenQ Materials (Daxon)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der Wortmarke "DALTON" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 5, 18, 25, 35, 41 und 44 auf Aufhebung der Entscheidung R 2191/2010"2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • EuG, 06.10.2011 - T-488/08

    Galileo International Technology / OHMI - Galileo Sistemas y Servicios (GSS

    Auszug aus EuG, 28.11.2012 - T-29/12
    Hieraus folgt, dass das Vorbringen der Klägerin, wonach die "künstliche Haut für chirurgische Zwecke" und die pharmazeutischen Hautpflegeprodukte ähnlich seien, als ins Leere gehend zurückzuweisen ist, ohne dass ein Vergleich dieser Waren vorgenommen zu werden brauchte (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 2011, Galileo International Technology/HABM - Galileo Sistemas y Servicios [GSS GALILEO SISTEMAS Y SERVICIOS], T-488/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 50 und 51).
  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

    Auszug aus EuG, 28.11.2012 - T-29/12
    Nach dieser Rechtsprechung ist die Verwechslungsgefahr umfassend, entsprechend der Wahrnehmung der Zeichen und der betreffenden Waren oder Dienstleistungen durch die maßgeblichen Verkehrskreise und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, zu beurteilen (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 30 bis 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2006 - T-81/03

    Mast-Jägermeister / OHMI - Licorera Zacapaneca (VENADO avec cadre) -

    Auszug aus EuG, 28.11.2012 - T-29/12
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteil des Gerichtshofs vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 17, und Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, Slg. 2006, II-5409, Randnr. 74).
  • EuG, 10.09.2008 - T-325/06

    Boston Scientific / OHMI - Terumo (CAPIO)

    Auszug aus EuG, 28.11.2012 - T-29/12
    Die Wechselbeziehung zwischen diesen Faktoren hat im achten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 207/2009 Ausdruck gefunden, wonach der Begriff der Ähnlichkeit im Hinblick auf die Verwechslungsgefahr auszulegen ist, deren Beurteilung ihrerseits von zahlreichen Faktoren abhängt, u. a. von dem Bekanntheitsgrad der Marke auf dem Markt, der gedanklichen Verbindung, die zwischen ihr und dem benutzten oder eingetragenen Zeichen hergestellt werden kann, und dem Grad der Ähnlichkeit zwischen der Marke und dem Zeichen sowie zwischen den damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen (vgl. Urteil des Gerichts vom 10. September 2008, Boston Scientific/HABM - Terumo [CAPIO], T-325/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.01.2009 - T-316/07

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 28.11.2012 - T-29/12
    Es handelt sich hierbei um kumulative Voraussetzungen (vgl. Urteil des Gerichts vom 22. Januar 2009, Commercy/HABM - easyGroup IP Licensing [easyHotel], T-316/07, Slg. 2009, II-43, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.07.2009 - T-240/08

    Procter & Gamble / OHMI - Laboratorios Alcala Farma (oli)

    Auszug aus EuG, 28.11.2012 - T-29/12
    Ebenso ist auch, was die in Klasse 5 fallenden pharmazeutischen Waren betrifft, die Feststellung der Beschwerdekammer in Randnr. 38 der angefochtenen Entscheidung bezüglich des Fehlens einer Verwechslungsgefahr dadurch gerechtfertigt, dass entschieden worden ist, dass der Verbraucher bei diesen Waren einen hohen Grad an Aufmerksamkeit aufwendet (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2009, Procter & Gamble/HABM - Laboratorios Alcala Farma [oli], T-240/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50, und vom 15. März 2012, Cadila Healthcare/HABM - Novartis [ZYDUS], T-288/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36).
  • EuG, 16.09.2009 - T-221/06

    Hipp & Co / OHMI - Laboratorios Ordesa (Bebimil)

    Auszug aus EuG, 28.11.2012 - T-29/12
    40 und 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), doch geht aus der Rechtsprechung auch hervor, dass bei vergleichsweise kurzen Zeichen die Anfangs- und Endbestandteile des Zeichens dieselbe Bedeutung haben wie die mittleren Bestandteile (vgl. Urteil des Gerichts vom 16. September 2009, Hipp & Co/HABM - Laboratorios Ordesa [Bebimil], T-221/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.03.2011 - T-455/09

    Jiménez Sarmiento / OHMI - Oxygène sport international (Q)

    Auszug aus EuG, 28.11.2012 - T-29/12
    Der beantragte Parteiwechsel auf der Klägerseite ist zulässig, da die Verfahrensbeteiligten in ihren Stellungnahmen keine Einwände hiergegen vorgebracht haben und der Rechtsübergang am 10. August 2012 in das Register des HABM eingetragen worden ist; nach ständiger Rechtsprechung hat der Rechtsinhaber, im vorliegenden Fall Alva Management, den Rechtsstreit in der Lage anzunehmen, in der sich dieser zur Zeit des Parteiwechsels befindet (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts vom 10. September 2010, Jiménez Sarmiento/HABM - Robin u. a. [Q], T-455/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 11, und vom 26. Mai 2011, Google/HABM - Giersch Ventures [GMail], T-527/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).
  • EuG, 26.05.2011 - T-527/10

    Google / OHMI - G-mail (GMail)

    Auszug aus EuG, 28.11.2012 - T-29/12
    Der beantragte Parteiwechsel auf der Klägerseite ist zulässig, da die Verfahrensbeteiligten in ihren Stellungnahmen keine Einwände hiergegen vorgebracht haben und der Rechtsübergang am 10. August 2012 in das Register des HABM eingetragen worden ist; nach ständiger Rechtsprechung hat der Rechtsinhaber, im vorliegenden Fall Alva Management, den Rechtsstreit in der Lage anzunehmen, in der sich dieser zur Zeit des Parteiwechsels befindet (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts vom 10. September 2010, Jiménez Sarmiento/HABM - Robin u. a. [Q], T-455/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 11, und vom 26. Mai 2011, Google/HABM - Giersch Ventures [GMail], T-527/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).
  • EuG, 18.10.2011 - T-304/10

    dm-drogerie markt / OHMI - Semtee (caldea)

    Auszug aus EuG, 28.11.2012 - T-29/12
    Entgegen dem Vorbringen der Klägerin hat nämlich die Beschwerdekammer, auch wenn die in Klasse 3 fallenden Kosmetikartikel als Massenware bezeichnet werden könnten, in Randnr. 39 der angefochtenen Entscheidung zu Recht festgestellt, dass die Verbraucher jedenfalls dazu neigen, beim Erwerb von Körperpflegeprodukten aufmerksam zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 18. Oktober 2011, dm-drogerie markt/HABM - Semtee [caldea], T-304/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 58).
  • EuG, 15.03.2012 - T-288/08

    Cadila Healthcare / OHMI - Novartis (ZYDUS)

  • EuG, 18.09.2012 - T-460/11

    Scandic Distilleries / OHMI - Bürgerbräu, Röhm & Söhne (BÜRGER)

  • EuG, 21.09.2012 - T-278/10

    Wesergold Getränkeindustrie / OHMI - Lidl Stiftung (WESTERN GOLD) -

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuG, 11.06.2014 - T-401/12

    Klingel / OHMI - Develey (JUNGBORN) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren

    Diese "üblicherweise" geltende Regel hat aber Ausnahmen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. Juli 2004, Grupo El Prado Cervera/HABM - Héritiers Debuschewitz [CHUFAFIT], T-117/02, Slg. 2004, II-2073, Rn. 48, vom 28. November 2012, Bauer/HABM - BenQ Materials [Daxon], T-29/12, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 28, und vom 15. Januar 2013, Lidl Stiftung/HABM - Lactimilk [BELLRAM], T-237/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 99).
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