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   EuG, 19.02.2004 - T-297/01, T-298/01   

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https://dejure.org/2004,13336
EuG, 19.02.2004 - T-297/01, T-298/01 (https://dejure.org/2004,13336)
EuG, Entscheidung vom 19.02.2004 - T-297/01, T-298/01 (https://dejure.org/2004,13336)
EuG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - T-297/01, T-298/01 (https://dejure.org/2004,13336)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Öffentlich-rechtliche Fernsehveranstalter - Beschwerde - Untätigkeitsklage - Stellungnahme der Kommission - Charakter einer neuen Beihilfe oder einer bestehenden Beihilfe - Antrag, die Hauptsache für erledigt zu erklären - Antrag auf Zurückweisung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    SIC / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    SIC / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    SIC - Sociedade Independente de Comunicação, SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Öffentlich-rechtliche Fernsehveranstalter - Beschwerde - Untätigkeitsklage - Stellungnahme der Kommission - Charakter einer neuen Beihilfe oder einer bestehenden Beihilfe - Antrag, die Hauptsache für erledigt zu erklären - Antrag auf Zurückweisung ...

  • EU-Kommission

    SIC - Sociedade Independente de Comunicação, SA gegen Kommission der Europäischen

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage wegen Untätigkeit der Kommission hinsichtlich einer Entscheidung über staatliche Beihilfen im Rahmen der Umsetzung des Urteils SIC; Mittelzuweisungen der Portugiesischen Republik an einen öffentlichen Fersehdienst als staatliche Beihilfe; Notwendigkeit der ...

  • Judicialis

    EGV Art. 232; ; EGV Art. 233; ; EGV Art. 87; ; EGV Art. 88; ; Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art. [88] des EG-Vertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    SIC / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Öffentlich-rechtliche Fernsehveranstalter - Beschwerde - Untätigkeitsklage - Stellungnahme der Kommission - Charakter einer neuen Beihilfe oder einer bestehenden Beihilfe - Antrag, die Hauptsache für erledigt zu erklären - Antrag auf Zurückweisung ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    SIC / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Untätigkeitsklage auf Feststellung, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus dem Urteil des Gerichts vom 10. Mai 2000 in der Rechtssache T-46/97, SIC/Kommission, ergeben, mit dem die ablehnende Entscheidung über eine ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 10.05.2000 - T-46/97

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER

    Auszug aus EuG, 19.02.2004 - T-297/01
    betreffend Untätigkeitsklagen gemäß Artikel 232 EG, mit denen festgestellt werden soll, dass die Kommission dadurch gegen ihre Pflichten aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, dass sie keine Entscheidung über die von der Klägerin am 30. Juli 1993, am 22. Oktober 1996 und am 20. Juni 1997 gegen die Portugiesische Republik wegen Verstoßes gegen Artikel 87 EG eingereichten Beschwerden erlassen hat, und dass sie es unter Verstoß gegen Artikel 233 EG und den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung unterlassen hat, die sich aus dem Urteil des Gerichts vom 10. Mai 2000 in der Rechtssache T-46/97 (SIC/Kommission, Slg. 2000, II-2125) ergebenden Maßnahmen zu ergreifen, und das in Artikel 88 Absatz 2 EG vorgesehene förmliche Untersuchungsverfahren einzuleiten,.

    9 Am 3. März 1997 erhob die Klägerin beim Gericht eine unter der Nummer T-46/97 in das Register eingetragene Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung vom 7. November 1996 und der im Schreiben vom 20. Dezember 1996 enthaltenen Entscheidung der Kommission.

    12 In seinem Urteil vom 10. Mai 2000 in der Rechtssache T-46/97 (SIC/Kommission, Slg. 2000, II-2125; im Folgenden: SIC-Urteil) hat das Gericht die Entscheidung vom 7. November 1996 für nichtig erklärt, soweit sie sich auf die von der Portugiesischen Republik zugunsten der RTP ergriffenen Maßnahmen bezog, die in als Ausgleichsentschädigungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen gewährten Mittelzuweisungen von 1992 bis 1995, Steuerbefreiungen, Zahlungserleichterungen für die Nutzung des TDP-Fernsehnetzes und der gestaffelten Tilgung einer Schuld gegenüber der Segurança social zusammen mit dem Verzicht auf die Beitreibung von Verzugszinsen bestanden.

  • EuG, 17.02.1998 - T-105/96

    Pharos / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.02.2004 - T-297/01
    In einem solchen Fall ist der Rechtsstreit daher ebenso gegenstandslos geworden, wie wenn das beklagte Organ der Aufforderung, tätig zu werden, innerhalb der Zweimonatsfrist entsprochen hat, so dass die Hauptsache erledigt ist (siehe Beschluss des Gerichtshofes vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache C-44/00 P, Sodima/Kommission, Slg. 2000, I-11231, Randnr. 83, und die dort zitierte Rechtsprechung; Urteil des Gerichts vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96, Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285, Randnrn.

    53 Dazu ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung auch eine Handlung, die nicht mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden kann, eine die Untätigkeit beendende Stellungnahme darstellen kann, wenn sie in Verbindung mit einem Verfahren steht, das grundsätzlich zu einer ihrerseits mit der Nichtigkeitsklage anfechtbaren Rechtshandlung führen soll (siehe Urteile Pharos/Kommission, Randnr. 43, und die dort zitierte Rechtsprechung, und Branco/Kommission, Randnr. 54).

  • EuG, 27.01.2000 - T-194/97

    Branco / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.02.2004 - T-297/01
    Daraus folgt, dass die Kommission zu den Aufforderungen der Klägerin, tätig zu werden, nicht wirksam im Sinne von Artikel 232 Absatz 2 EG Stellung genommen hat, da diese Aufforderungen die Ad-hoc-Maßnahmen erst nach Erhebung der vorliegenden Klagen betreffen (siehe in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. Januar 2000 in den Rechtssachen T-194/97 und T-83/98, Branco/Kommission, Slg. 2000, II-69, Randnr. 55).

    53 Dazu ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung auch eine Handlung, die nicht mit der Nichtigkeitsklage angefochten werden kann, eine die Untätigkeit beendende Stellungnahme darstellen kann, wenn sie in Verbindung mit einem Verfahren steht, das grundsätzlich zu einer ihrerseits mit der Nichtigkeitsklage anfechtbaren Rechtshandlung führen soll (siehe Urteile Pharos/Kommission, Randnr. 43, und die dort zitierte Rechtsprechung, und Branco/Kommission, Randnr. 54).

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Auszug aus EuG, 19.02.2004 - T-297/01
    48 und 49, und die dort zitierte Rechtsprechung, und vom 6. März 2003 in den Rechtssachen T-228/99 und T-233/99, Westdeutsche Landesbank Girozentrale/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 167, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.06.1992 - C-47/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.02.2004 - T-297/01
    Demzufolge - und da die, sei es auch nur vorläufige, Beantwortung dieser Frage eine Vorbedingung für die Einleitung des förmlichen Prüfungsverfahrens ist (siehe in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 30. Juli 1992 in der Rechtssache C-312/90, Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117, Randnr. 20, und in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145, Randnr. 26; Urteil des Gerichts vom 30. April 2002 in den Rechtssachen T-195/01 und T-207/01, Government of Gibraltar/Kommission, Slg. 2002, II-2309, Randnr. 82) - konnte die sofortige Einleitung des förmlichen Prüfungsverfahrens in Bezug auf die von 1992 bis 1995 getätigten Mittelzuweisungen, die in der Klage T-297/01 angesprochen werden, nicht zu den Maßnahmen zur Durchführung des Urteils SIC gehören.
  • EuG, 30.04.2002 - T-195/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST ERSTMALS IM BEREICH DER STAATLICHEN BEIHILFEN

    Auszug aus EuG, 19.02.2004 - T-297/01
    Demzufolge - und da die, sei es auch nur vorläufige, Beantwortung dieser Frage eine Vorbedingung für die Einleitung des förmlichen Prüfungsverfahrens ist (siehe in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 30. Juli 1992 in der Rechtssache C-312/90, Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117, Randnr. 20, und in der Rechtssache C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145, Randnr. 26; Urteil des Gerichts vom 30. April 2002 in den Rechtssachen T-195/01 und T-207/01, Government of Gibraltar/Kommission, Slg. 2002, II-2309, Randnr. 82) - konnte die sofortige Einleitung des förmlichen Prüfungsverfahrens in Bezug auf die von 1992 bis 1995 getätigten Mittelzuweisungen, die in der Klage T-297/01 angesprochen werden, nicht zu den Maßnahmen zur Durchführung des Urteils SIC gehören.
  • EuGH, 26.04.1988 - 97/86

    Asteris / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.02.2004 - T-297/01
    32 Außerdem geht aus der Rechtsprechung hervor, dass die Untätigkeitsklage den geeigneten Weg darstellt, um einen Streit darüber zu entscheiden, ob das Organ über die Ersetzung des für nichtig erklärten Rechtsakts hinaus gemäß Artikel 233 EG verpflichtet war, andere Maßnahmen im Hinblick auf andere Rechtsakte zu ergreifen, die im Rahmen der ursprünglichen Nichtigkeitsklage nicht angefochten worden waren (siehe in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 26. April 1988 in den Rechtssachen 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Asteris u. a./Kommission, Slg. 1988, 2181, Randnrn.
  • EuG, 30.01.2002 - T-54/99

    max.mobil / Kommission

    Auszug aus EuG, 19.02.2004 - T-297/01
    105 bis 107, und die dort zitierte Rechtsprechung; Urteile des Gerichts vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-54/99, max.mobil/Kommission, Slg. 2002, II-313, Randnrn.
  • EuGH, 13.12.2000 - C-44/00

    Sodima v Commission

    Auszug aus EuG, 19.02.2004 - T-297/01
    In einem solchen Fall ist der Rechtsstreit daher ebenso gegenstandslos geworden, wie wenn das beklagte Organ der Aufforderung, tätig zu werden, innerhalb der Zweimonatsfrist entsprochen hat, so dass die Hauptsache erledigt ist (siehe Beschluss des Gerichtshofes vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache C-44/00 P, Sodima/Kommission, Slg. 2000, I-11231, Randnr. 83, und die dort zitierte Rechtsprechung; Urteil des Gerichts vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96, Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285, Randnrn.
  • EuGH, 25.04.2002 - C-154/00

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuG, 19.02.2004 - T-297/01
    31 Nach ständiger Rechtsprechung beruht die in Artikel 232 EG vorgesehene Klagemöglichkeit, mit der andere Ziele verfolgt werden als mit der in Artikel 226 EG eröffneten Klagemöglichkeit (siehe in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 25. April 2002 in der Rechtssache C-154/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-3879, Randnr. 28) auf der Vorstellung, dass die rechtswidrige Untätigkeit des betroffenen Organs es ermöglicht, den Gerichtshof anzurufen, um dessen Feststellung zu erwirken, dass die Unterlassung, wenn das betroffene Organ sie nicht abgestellt hat, gegen den Vertrag verstößt.
  • EuG, 18.09.1996 - T-387/94

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin Automobiles SA, Europe Auto

  • EuG, 26.06.2008 - T-442/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER BESTIMMTE MASSNAHMEN

    T-297/01 und T-298/01 eingetragen wurden.

    Nach einer Initiative der Kommission vom 7. November 2001 und Stellungnahmen derselben vom 13. November 2001 und 30. September 2003 (siehe nachstehend, Randnrn. 13 und 14) wurde der Rechtsstreit in diesen beiden Rechtssachen für in der Hauptsache erledigt erklärt (Urteil des Gerichts vom 19. Februar 2004, SIC/Kommission, T-297/01 und T-298/01, Slg. 2004, II-743).

  • EuG, 05.09.2014 - T-471/11

    Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi

    Demgegenüber stellt die in Art. 265 AEUV vorgesehene Untätigkeitsklage den geeigneten Klageweg dar, um die rechtswidrige Unterlassung eines Organs festzustellen, die sich aus einem Urteil ergebenden Maßnahmen zu treffen (Urteil vom 19. Februar 2004, SIC/Kommission, T-297/01 und T-298/01, Slg, EU:T:2004:48, Rn. 32) oder zu klären, ob das Organ über die Ersetzung des für nichtig erklärten Rechtsakts hinaus verpflichtet war, andere Maßnahmen zu ergreifen, die im Rahmen der ursprünglichen Nichtigkeitsklage nicht angefochten worden waren (Urteile Asteris u. a./Kommission, oben in Rn. 56 angeführt, EU:C:1988:199, Rn. 22 bis 24, und vom 18. September 1996, Asia Motor France u. a./Kommission, T-387/94, Slg, EU:T:1996:120, Rn. 40).
  • EuG, 04.05.2005 - T-86/03

    Holcim (France) / Kommission - Durchführung eines Urteils des Gerichts -

    22 bis 24 und 32, und Greencore, Randnr. 46, und Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs zum Urteil Greencore, Nr. 22, sowie Urteile des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-387/94, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-961, Randnr. 40, und vom 19. Februar 2004 in den Rechtssachen T-297/01 und T-298/01, SIC/Kommission, Slg. 2004, II-743, Randnr. 31) und einer Schadensersatzklage gemäß den Artikeln 233 EG und 288 Absatz 2 EG (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 8. Oktober 1992 in der Rechtssache T-84/91, Meskens/Parlament, Slg. 1992, II-2335, Randnr. 81, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-412/92 P, Parlament/Meskens, Slg. 1994, I-3757, vom 28. September 1999 in der Rechtssache T-48/97, Frederiksen/Parlament, Slg. ÖD 1999, I-A-167 und II-867, Randnr. 96, und vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache T-11/00, Hautem/EIB, Slg. 2000, II-4019, Randnrn.
  • EuG, 23.10.2015 - T-552/13

    Oil Turbo Compressor / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Außen- und

    Soweit die Klägerin dem Rat vorwirft, sich im Anschluss an das Urteil Oil Turbo Compressor/Rat (oben in Rn. 12 angeführt, EU:T:2012:579) rechtswidrig geweigert zu haben, ihren Namen von der Liste der Personen und Einrichtungen zu streichen, gegen die sich die restriktiven Maßnahmen gegen Iran richten, ist ferner darauf hinzuweisen, dass die Untätigkeitsklage nach Art. 265 AEUV der geeignete Weg ist, um einen Streit darüber zu entscheiden, ob es ein Organ rechtswidrig unterlassen hat, die sich aus dem Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen (Urteil vom 19. Februar 2004, SIC/Kommission, T-297/01 und T-298/01, Slg, EU:T:2004:48, Rn. 32), oder um festzustellen, ob das Organ über die Ersetzung des für nichtig erklärten Rechtsakts hinaus verpflichtet war, weitere Maßnahmen im Hinblick auf andere Rechtsakte zu ergreifen, die im Rahmen der ursprünglichen Nichtigkeitsklage nicht angefochten worden waren (Urteile vom 26. April 1988, Asteris u. a./Kommission, 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Slg, EU:C:1988:199, Rn. 22 bis 24, und vom 18. September 1996, Asia Motor France u. a./Kommission, T-387/94, Slg, EU:T:1996:120, Rn. 40).
  • EuG, 19.05.2011 - T-423/07

    Ryanair / Kommission

    In einem solchen Fall ist der Rechtsstreit daher ebenso gegenstandslos geworden, wie wenn das beklagte Organ der Aufforderung, tätig zu werden, innerhalb der Zweimonatsfrist entsprochen hat, so dass die Hauptsache erledigt ist (vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 13. Dezember 2000, Sodima/Kommission, C-44/00 P, Slg. 2000, I-11231, Randnr. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil des Gerichts vom 19. Februar 2004, SIC/Kommission, T-297/01 und T-298/01, Slg. 2004, II-743, Randnr. 31).
  • EuG, 28.03.2006 - T-451/04

    Mediocurso / Kommission

    18 La Commission estime que, conformément à la jurisprudence, le recours en carence est sans objet, dès lors que les décisions sollicitées par la requérante ont déjà été adoptées (arrêt du Tribunal du 19 février 2004, SIC/Commission, T-297/01 et T-298/01, Rec.
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