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   EuG, 12.12.1991 - T-30/89   

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EuG, 12.12.1991 - T-30/89 (https://dejure.org/1991,566)
EuG, Entscheidung vom 12.12.1991 - T-30/89 (https://dejure.org/1991,566)
EuG, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - T-30/89 (https://dejure.org/1991,566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Bolzen für Bolzenschussgeräte - Relevanter Markt - Beherrschende Stellung - Missbrauch - Produkthaftung - Geldbuße.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EWG Art. 86; ; EWG Art. 190; ; Verordnung Nr. 17 und die Verordnung Nr. 99/63/EWG vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17 Art. 15 Abs. 2

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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
    Die Kommission verweist insoweit namentlich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72 (Europemballage und Continental Can/Kommission, Slg. 1973, 215) bezueglich der Substituierbarkeit auf der Angebotsseite und - bezueglich der Substituierbarkeit auf der Nachfrageseite - auf das Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76 (United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207).

    64 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß für die Beurteilung der Marktstellung der Klägerin zunächst die Abgrenzung des relevanten Marktes von Bedeutung ist, denn die Wettbewerbsmöglichkeiten lassen sich nur nach Maßgabe derjenigen Merkmale der fraglichen Erzeugnisse beurteilen, die diese als zur Befriedigung eines gleichbleibenden Bedarfs besonders geeignet und mit anderen Erzeugnissen nur in geringem Masse austauschbar erscheinen lassen (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72, Continental Can, a. a. O., Randnr. 32).

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
    Die Kommission verweist insoweit namentlich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72 (Europemballage und Continental Can/Kommission, Slg. 1973, 215) bezueglich der Substituierbarkeit auf der Angebotsseite und - bezueglich der Substituierbarkeit auf der Nachfrageseite - auf das Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76 (United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207).

    90 Wie der Gerichtshof entschieden hat (Urteile vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, und vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461), ist mit der beherrschenden Stellung im Sinne des Artikels 86 EWG-Vertrag die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens gemeint, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und schließlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten; danach ergibt sich das Vorliegen einer beherrschenden Stellung im allgemeinen aus dem Zusammentreffen mehrerer Faktoren, die jeweils für sich genommen nicht ausschlaggebend sein müssen, unter denen jedoch das Vorliegen erheblicher Marktanteile in hohem Masse kennzeichnend ist.

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. das Urteil vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique Diffusion Française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825) bezieht sich dieser vom Prozentsatz auf den Gesamtumsatz des Unternehmens.
  • EuGH, 13.07.1988 - 102/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
    Die Kommission verweist insoweit auf die Schlussanträge des Generalanwalts Warner in der Rechtssache 30/78 (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1980, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2291) und auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067).
  • EuGH, 25.02.1986 - 193/83

    Windsurfing International / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
    109 Die Kommission macht geltend, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83 (Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611) und vom 11. November 1986 in der Rechtssache 226/84 (British Leyland/Kommission, Slg. 1986, 3263, Schlussanträge des Generalanwalts M. Darmon, S. 3286) eine Argumentation wie der Klägerin verworfen habe.
  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
    Die Kommission verweist insoweit auf die Schlussanträge des Generalanwalts Warner in der Rechtssache 30/78 (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1980, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2291) und auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067).
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
    90 Wie der Gerichtshof entschieden hat (Urteile vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, und vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461), ist mit der beherrschenden Stellung im Sinne des Artikels 86 EWG-Vertrag die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens gemeint, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und schließlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten; danach ergibt sich das Vorliegen einer beherrschenden Stellung im allgemeinen aus dem Zusammentreffen mehrerer Faktoren, die jeweils für sich genommen nicht ausschlaggebend sein müssen, unter denen jedoch das Vorliegen erheblicher Marktanteile in hohem Masse kennzeichnend ist.
  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
    Ein solcher Marktanteil stellt für sich genommen bereits ein klares Indiz für eine beherrschende Stellung auf dem relevanten Markt dar (vgl. in diesem Sinne das Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, Akzo Chemie BV/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 60).
  • EuGH, 11.11.1986 - 226/84

    British Leyland / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
    109 Die Kommission macht geltend, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83 (Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611) und vom 11. November 1986 in der Rechtssache 226/84 (British Leyland/Kommission, Slg. 1986, 3263, Schlussanträge des Generalanwalts M. Darmon, S. 3286) eine Argumentation wie der Klägerin verworfen habe.
  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Die genannten Voraussetzungen lassen sich nicht nur aus dem Begriff des Kopplungsgeschäfts selbst, sondern auch aus der Rechtsprechung herleiten (vgl. insbesondere Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1991, Hilti/Kommission, T-30/89, Slg. 1991, II-1439, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 2. März 1994, Hilti/Kommission, C-53/92 P, Slg. 1994, I-667, sowie Urteile vom 6. Oktober 1994 und vom 14. November 1996, Tetra Pak/Kommission, oben in Randnr. 293 angeführt).
  • EuGH, 15.12.1994 - C-250/92

    Gøttrup-Klim und others Grovvareforeninger / Dansk Landbrugs Grovvareselskab

    47 Der Begriff der beherrschenden Stellung ist nach ständiger Rechtsprechung als wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens zu verstehen, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und schließlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten; danach ergibt sich das Vorliegen einer beherrschenden Stellung im allgemeinen aus dem Zusammentreffen mehrerer Faktoren, die jeweils für sich genommen nicht ausschlaggebend sein müssen (siehe u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnrn. 65 und 66, und des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 90).
  • EuG, 06.10.1994 - T-83/91

    Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Nach ständiger Rechtsprechung steht es jedem unabhängigen Hersteller in Ermangelung zwingender Rechtsnormen und allgemeiner Regeln nach dem Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft vollkommen frei, Verbrauchsgüter herzustellen, die zur Verwendung in von anderen hergestellten Geräten bestimmt sind, es sei denn, daß er damit ein dem Schutz des geistigen Eigentums dienendes Recht eines Wettbewerbers verletzt (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 68, und Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P, Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, Randnrn.
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   EuG, 04.04.1990 - T-30/89   

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EuG, 04.04.1990 - T-30/89 (https://dejure.org/1990,5850)
EuG, Entscheidung vom 04.04.1990 - T-30/89 (https://dejure.org/1990,5850)
EuG, Entscheidung vom 04. April 1990 - T-30/89 (https://dejure.org/1990,5850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Hilti Aktiengesellschaft gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Vertrauliche Behandlung.

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf vertrauliche Behandlung ; Übermittlung von Schriftstücken an einen Streithelfer

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 85; ; EG-Vertrag Art. 86

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 18.05.1982 - 155/79

    AM & S / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.04.1990 - T-30/89
    13 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteil vom 18. Mai 1982 in der Rechtssache 155/79, AM & S/Kommission, Slg. 1982, 1575 ) ist die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962 - Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages ( ABl. 1962, S. 204 ) - dahin auszulegen, daß sie die Vertraulichkeit des Schriftverkehrs zwischen Rechtsanwalt und Mandant schützt, wenn der Schriftwechsel zum einen im Rahmen und im Interesse des Rechts des Mandanten auf Verteidigung geführt wird und zum anderen von unabhängigen Rechtsanwälten, das heisst von Anwälten ausgeht, die nicht durch einen Dienstvertrag an den Mandanten gebunden sind.
  • EuG, 17.09.2007 - T-125/03

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN, DIE FÜR DEN SCHUTZ DER VERTRAULICHKEIT DER

    Zudem verlangten das Urteil AM & S und der Beschluss des Gerichts vom 4. April 1990, Hilti/Kommission (T-30/89, Slg. 1990, II-163, auszugsweise veröffentlicht), keineswegs, dass in dem geschützten Schriftwechsel ein Hinweis zu finden sei, der eine Verbindung mit der Anforderung einer rechtlichen Beratung herstelle, oder dass die Mitteilungen ausschließlich verfasst worden seien, um eine solche Beratung anzufordern.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-550/07

    Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott gilt das Anwaltsgeheimnis in

    Vgl. ergänzend den Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 4. April 1990, Hilti/Kommission (T-30/89, Slg. 1990, II-163, Randnrn.
  • EuG, 30.10.2003 - T-125/03

    Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals / Kommission

    Er gebe also entgegen den Anforderungen der Rechtsprechung (Beschluss des Gerichts vom 4. April 1990 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1990, II-163, auszugsweise Veröffentlichung, Randnr. 18) nicht Erörterungen mit einem externen Rechtsberater wieder.
  • LG Bonn, 21.06.2012 - 27 Qs 2/12

    Zulässigkeit einer Beschlagnahme von zivilrechtlicher Anwaltskorrespondenz im

    Im Beschluss Hilti/Kommission (EuG, Beschluss v. 04.04.1990, T-30/89 - Hilti, Slg. 1990, II-163) ist klargestellt worden, dass der vorgenannte Schutz im Hinblick auf seinen Zweck auch für interne Aufzeichnungen im Unternehmen zu gelten hat, in denen nur der Wortlaut oder der Inhalt einer priviligierten Kommunikation mit einem unabhängigen Rechtsanwalt, die eine rechtliche Beratung beinhaltet , wiedergegeben wird (Randnrn. 16 bis 18 des Beschlusses).
  • EuG, 15.06.2006 - T-271/03

    Deutsche Telekom / Kommission - Vertraulichkeit - Einwendungen der Streithelfer

    10 Nach der Rechtsprechung müssen zur Beurteilung der Voraussetzungen, unter denen bestimmte Angaben in den Akten vertraulich behandelt werden können, für jedes Aktenstück oder jede Passage in einem Aktenstück, dessen oder deren vertrauliche Behandlung beantragt wird, das berechtigte Anliegen der Klägerin, zu verhindern, dass ihre geschäftlichen Interessen wesentlich beeinträchtigt werden, und das ebenso berechtigte Anliegen der Streithelferinnen, über die notwendigen Informationen zu verfügen, um vollständig in der Lage zu sein, vor dem Gemeinschaftsrichter ihre Rechte geltend zu machen und ihre Auffassung zu vertreten, gegeneinander abgewogen werden (Beschlüsse des Gerichts vom 4. April 1990 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1990, II-163, Randnr. 11, und des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichts vom 5. August 2003 in der Rechtssache T-168/01, Glaxo Wellcome/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35).
  • EuG, 02.05.2007 - T-388/02

    Kronoply und Kronotex / Kommission - Vertraulichkeit

    24 In dieser Vorschrift wird der Grundsatz aufgestellt, dass alle den Parteien zugestellten Schriftstücke den Streithelfern zu übermitteln sind und nur ausnahmsweise bestimmte geheime oder vertrauliche Aktenstücke oder Angaben von dieser Übermittlung ausgenommen werden können (Beschlüsse des Gerichts vom 4. April 1990, Hilti/Kommission, T-30/89, Slg. 1990, II-163, auszugsweise Veröffentlichung, Randnr. 10, und des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts vom 22. Februar 2005, Hynix Semiconductor/Rat, T-383/03, Slg. 2005, II-621, auszugsweise Veröffentlichung, Randnr. 18).

    30 Wird die vertrauliche Behandlung im Interesse des Antragstellers beantragt, so muss der Präsident für jedes dieser Aktenstücke oder jede dieser Angaben das berechtigte Interesse des Antragstellers daran, dass seine Interessen nicht ernsthaft verletzt werden, gegen das ebenso berechtigte Interesse der Streithelfer abwägen, über die zur Ausübung ihrer Verfahrensrechte erforderlichen Angaben zu verfügen (Beschlüsse Hilti/Kommission, Randnr. 11, und Hynix Semiconductor/Rat, Randnr. 44).

  • EuG, 22.02.2005 - T-383/03

    Hynix Semiconductor / Rat - Vertraulichkeit - Einwände

    18 In dieser Vorschrift ist der Grundsatz verankert, dass alle den Parteien zugestellten Schriftstücke den Streithelfern zu übermitteln sind und nur ausnahmsweise bestimmte geheime oder vertrauliche Aktenstücke oder Angaben von dieser Verpflichtung zur Übermittlung ausgenommen werden können (Beschlüsse des Gerichts vom 4. April 1990 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1990, II-163, auszugsweise Veröffentlichung, Randnr. 10, und des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichts vom 5. August 2003 in der Rechtssache T-168/01, Glaxo Wellcome/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34).
  • EuG, 31.07.2008 - T-336/07

    Telefónica und Telefónica de España / Kommission

    Cette disposition pose pour principe que tous les actes de procédure signifiés aux parties doivent être communiqués aux intervenants et ne permet qu'à titre dérogatoire d'exclure certaines pièces ou informations secrètes ou confidentielles de cette communication (ordonnances du Tribunal du 4 avril 1990, Hilti/Commission, T-30/89, Rec.
  • EuG, 04.03.2005 - T-289/03

    BUPA u.a. / Kommission - Streithilfe - Vertraulichkeit

    Nur ausnahmsweise erlaubt daher Satz 2 dieser Vorschrift, bestimmte Unterlagen vertraulich zu behandeln und deshalb von der Verpflichtung zur Übermittlung an die Streithelfer auszunehmen (Beschluss des Gerichts vom 4. April 1990 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1990, II-163, auszugsweise veröffentlicht, Randnr. 10).
  • EuG, 28.01.2014 - T-67/13

    Novartis Europharm / Kommission

    Cette disposition pose pour principe que tous les actes de procédure signifiés aux parties doivent être communiqués aux intervenants et ne permet qu'à titre dérogatoire d'exclure certaines pièces secrètes ou confidentielles de cette communication (ordonnances du Tribunal du 4 avril 1990, Hilti/Commission, T-30/89, non publiée au Recueil, point 10 ; du président de la quatrième chambre du Tribunal du 22 février 2005, Hynix Semiconductor/Conseil, T-383/03, Rec.
  • EuG, 18.11.2008 - T-274/07

    Zhejiang Harmonic Hardware Products / Rat

  • EuG, 26.09.2019 - T-130/19

    Spadafora/ Kommission

  • EuG, 21.09.2015 - T-688/13

    Deloitte Consulting / Kommission

  • EuG, 05.10.2012 - T-258/10

    Orange / Kommission

  • EuG, 19.06.2007 - T-452/04

    Éditions Odile Jacob / Kommission

  • EuG, 27.03.2015 - T-429/13

    Bayer CropScience / Kommission

  • EuG, 17.07.2014 - T-73/13

    InterMune UK u.a. / EMA

  • EuG, 09.12.2013 - T-57/11

    Castelnou Energía / Kommission

  • EuG, 13.09.2017 - T-121/15

    Fortischem / Kommission

  • EuG, 08.10.2009 - T-314/06

    Whirlpool Europe / Rat

  • EuG, 30.01.2017 - T-451/13

    Syngenta Crop Protection u.a. / Kommission

  • EuG, 12.07.2011 - T-198/09

    UOP / Kommission

  • EuG, 27.03.2015 - T-584/13

    BASF Agro u.a. / Kommission

  • EuG, 04.07.2013 - T-151/11

    Telefónica de España und Telefónica Móviles España / Kommission

  • EuG, 24.04.2012 - T-75/10

    Embraer u.a. / Kommission

  • EuG, 01.03.2007 - T-336/04

    SBS TV und SBS Danish Television / Kommission - Vertraulichkeit

  • EuG, 04.09.2014 - T-296/12

    'Health Food Manufacturer''s Association u.a. / Kommission'

  • EuG, 10.05.2012 - T-354/08

    Spira / Kommission

  • EuG, 10.05.2012 - T-339/08

    BVGD / Kommission

  • EuG, 26.11.2010 - T-484/10

    Gas Natural Fenosa SDG / Kommission

  • EuG, 19.06.2007 - T-279/04

    Éditions Odile Jacob / Kommission

  • EuG, 01.03.2007 - T-309/04

    TV 2/Danmark / Kommission

  • EuG, 01.03.2007 - T-329/04

    Viasat Broadcasting UK / Kommission

  • EuG, 01.03.2007 - T-16/05

    Viasat Broadcasting UK / Kommission

  • EuG, 06.02.1995 - T-66/94

    Auditel Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Streithilfe -

  • EuG, 20.09.2019 - T-139/18

    Avio/ Kommission

  • EuG, 01.04.2015 - T-451/13

    Syngenta Crop Protection u.a. / Kommission

  • EuG, 29.04.2008 - T-275/06

    Omya / Kommission

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