Rechtsprechung
EuG, 12.12.1991 - T-30/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- EU-Kommission
Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Wettbewerb - Bolzen für Bolzenschussgeräte - Relevanter Markt - Beherrschende Stellung - Missbrauch - Produkthaftung - Geldbuße.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Judicialis
EWG Art. 86; ; EWG Art. 190; ; Verordnung Nr. 17 und die Verordnung Nr. 99/63/EWG vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17 Art. 15 Abs. 2
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 04.04.1990 - T-30/89
- EuG, 12.12.1991 - T-30/89
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-53/92
- EuGH, 02.03.1994 - C-53/92
Wird zitiert von ... (69) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 21.02.1973 - 6/72
Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission
Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
Die Kommission verweist insoweit namentlich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72 (Europemballage und Continental Can/Kommission, Slg. 1973, 215) bezueglich der Substituierbarkeit auf der Angebotsseite und - bezueglich der Substituierbarkeit auf der Nachfrageseite - auf das Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76 (United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207).64 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß für die Beurteilung der Marktstellung der Klägerin zunächst die Abgrenzung des relevanten Marktes von Bedeutung ist, denn die Wettbewerbsmöglichkeiten lassen sich nur nach Maßgabe derjenigen Merkmale der fraglichen Erzeugnisse beurteilen, die diese als zur Befriedigung eines gleichbleibenden Bedarfs besonders geeignet und mit anderen Erzeugnissen nur in geringem Masse austauschbar erscheinen lassen (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72, Continental Can, a. a. O., Randnr. 32).
- EuGH, 14.02.1978 - 27/76
United Brands / Kommission
Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
Die Kommission verweist insoweit namentlich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72 (Europemballage und Continental Can/Kommission, Slg. 1973, 215) bezueglich der Substituierbarkeit auf der Angebotsseite und - bezueglich der Substituierbarkeit auf der Nachfrageseite - auf das Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76 (United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207).90 Wie der Gerichtshof entschieden hat (Urteile vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, und vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461), ist mit der beherrschenden Stellung im Sinne des Artikels 86 EWG-Vertrag die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens gemeint, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und schließlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten; danach ergibt sich das Vorliegen einer beherrschenden Stellung im allgemeinen aus dem Zusammentreffen mehrerer Faktoren, die jeweils für sich genommen nicht ausschlaggebend sein müssen, unter denen jedoch das Vorliegen erheblicher Marktanteile in hohem Masse kennzeichnend ist.
- EuGH, 07.06.1983 - 100/80
Musique Diffusion française / Kommission
Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. das Urteil vom 7. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique Diffusion Française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825) bezieht sich dieser vom Prozentsatz auf den Gesamtumsatz des Unternehmens.
- EuGH, 13.07.1988 - 102/87
Frankreich / Kommission
Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
Die Kommission verweist insoweit auf die Schlussanträge des Generalanwalts Warner in der Rechtssache 30/78 (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1980, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2291) und auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067). - EuGH, 25.02.1986 - 193/83
Windsurfing International / Kommission
Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
109 Die Kommission macht geltend, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83 (Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611) und vom 11. November 1986 in der Rechtssache 226/84 (British Leyland/Kommission, Slg. 1986, 3263, Schlussanträge des Generalanwalts M. Darmon, S. 3286) eine Argumentation wie der Klägerin verworfen habe. - EuGH, 10.07.1980 - 30/78
Distillers / Kommission
Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
Die Kommission verweist insoweit auf die Schlussanträge des Generalanwalts Warner in der Rechtssache 30/78 (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1980, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2291) und auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 102/87 (Frankreich/Kommission, Slg. 1988, 4067). - EuGH, 13.02.1979 - 85/76
Hoffmann-La Roche / Kommission
Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
90 Wie der Gerichtshof entschieden hat (Urteile vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, und vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461), ist mit der beherrschenden Stellung im Sinne des Artikels 86 EWG-Vertrag die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens gemeint, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und schließlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten; danach ergibt sich das Vorliegen einer beherrschenden Stellung im allgemeinen aus dem Zusammentreffen mehrerer Faktoren, die jeweils für sich genommen nicht ausschlaggebend sein müssen, unter denen jedoch das Vorliegen erheblicher Marktanteile in hohem Masse kennzeichnend ist. - EuGH, 03.07.1991 - 62/86
AKZO / Kommission
Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
Ein solcher Marktanteil stellt für sich genommen bereits ein klares Indiz für eine beherrschende Stellung auf dem relevanten Markt dar (vgl. in diesem Sinne das Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, Akzo Chemie BV/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 60). - EuGH, 11.11.1986 - 226/84
British Leyland / Kommission
Auszug aus EuG, 12.12.1991 - T-30/89
109 Die Kommission macht geltend, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83 (Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611) und vom 11. November 1986 in der Rechtssache 226/84 (British Leyland/Kommission, Slg. 1986, 3263, Schlussanträge des Generalanwalts M. Darmon, S. 3286) eine Argumentation wie der Klägerin verworfen habe.
- EuG, 17.09.2007 - T-201/04
Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …
Die genannten Voraussetzungen lassen sich nicht nur aus dem Begriff des Kopplungsgeschäfts selbst, sondern auch aus der Rechtsprechung herleiten (vgl. insbesondere Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1991, Hilti/Kommission, T-30/89, Slg. 1991, II-1439, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 2. März 1994, Hilti/Kommission, C-53/92 P, Slg. 1994, I-667, sowie Urteile vom 6. Oktober 1994 und vom 14. November 1996, Tetra Pak/Kommission, oben in Randnr. 293 angeführt). - EuGH, 15.12.1994 - C-250/92
Gøttrup-Klim und others Grovvareforeninger / Dansk Landbrugs Grovvareselskab
47 Der Begriff der beherrschenden Stellung ist nach ständiger Rechtsprechung als wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens zu verstehen, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und schließlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten; danach ergibt sich das Vorliegen einer beherrschenden Stellung im allgemeinen aus dem Zusammentreffen mehrerer Faktoren, die jeweils für sich genommen nicht ausschlaggebend sein müssen (siehe u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnrn. 65 und 66, und des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 90). - EuG, 06.10.1994 - T-83/91
Tetra Pak International SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Nach ständiger Rechtsprechung steht es jedem unabhängigen Hersteller in Ermangelung zwingender Rechtsnormen und allgemeiner Regeln nach dem Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft vollkommen frei, Verbrauchsgüter herzustellen, die zur Verwendung in von anderen hergestellten Geräten bestimmt sind, es sei denn, daß er damit ein dem Schutz des geistigen Eigentums dienendes Recht eines Wettbewerbers verletzt (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 68, und Urteil des Gerichtshofes vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P, Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, Randnrn.
- EuG, 01.07.2010 - T-321/05
Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der …
Was zunächst die Relevanz betrifft, die dem Innehaben wesentlicher Marktanteile für die Feststellung einer eventuellen beherrschenden Stellung von AZ zuerkannt wird, so ist daran zu erinnern, dass die Bedeutung der Marktanteile zwar von einem Markt zum anderen unterschiedlich sein kann, das dauerhafte Innehaben eines besonders hohen Marktanteils jedoch - von außergewöhnlichen Umständen abgesehen - den Beweis für das Vorliegen einer beherrschenden Stellung liefert (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, oben in Randnr. 239 angeführt, Randnr. 41; Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1991, Hilti/Kommission, T-30/89, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 91, und vom 8. Oktober 1996, Compagnie maritime belge transports u. a./Kommission, T-24/93 bis T-26/93 und T-28/93, Slg. 1996, II-1201, Randnr. 76).Hierzu geht aus der Rechtsprechung hervor, dass Marktanteile von mehr als 50 % besonders hohe Marktanteile darstellen (Urteil des Gerichtshofs vom 3. Juli 1991, AKZO/Kommission, C-62/86, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 60) und dass ein Marktanteil von 70 % bis 80 % für sich genommen ein klares Indiz für eine beherrschende Stellung darstellt (Urteile des Gerichts Hilti/Kommission, oben in Randnr. 242 angeführt, Randnr. 92, und vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-191/98, T-212/98 bis T-214/98, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 907).
- EuG, 30.09.2003 - T-191/98
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO …
Nach der Rechtsprechung stellen Marktanteile von mehr als 50 % extrem hohe Marktanteile dar (Urteil AKZO/Kommission, zitiert oben in Randnr. 95, Randnr. 60, Urteile des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 89, und vom 6. Oktober 1994 in der Rechtssache T-83/91, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1994, II-755, Randnr. 109). - EuGH, 02.03.1994 - C-53/92
Hilti / Kommission
1 Die Hilti AG hat mit Rechtsmittelschrift, die am 25. Februar 1992 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, nach Artikel 49 der EWG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89 (Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem ihre Klage gegen die Entscheidung 88/138/EWG der Kommission vom 22. Dezember 1987 betreffend ein Verfahren nach Artikel 86 EWG-Vertrag (…IV/30.787 und 31.488 - Eurofix-Bauco/Hilti, ABl. 1988, L 65, S. 19, im folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen worden ist. - EuG, 15.12.2010 - T-427/08
CEAHR / Kommission - Kartelle - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …
Allerdings ergibt sich aus der oben in Randnr. 67 angeführten Rechtsprechung und der Bekanntmachung über die Definition des relevanten Marktes, dass, damit der Primärmarkt und die Anschlussmärkte - gegebenenfalls als ein einziger einheitlicher Markt oder ein "Systemmarkt" - zusammen geprüft werden können, in der von der Kommission ins Auge gefassten Fallgestaltung (siehe oben, Randnr. 103) erwiesen sein muss, dass sich genügend Verbraucher den anderen Primärprodukten zuwenden würden, wenn die Preise der Waren oder Dienstleistungen auf den Anschlussmärkten gemäßigt erhöht würden, so dass sich eine solche Erhöhung als nicht gewinnträchtig erwiese (vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1991, Hilti/Kommission, T-30/89, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 75).Nach der Rechtsprechung liegt aber, wenn manche Wirtschaftsteilnehmer spezialisiert und nur auf dem Kundendienstmarkt eines Primärmarkts tätig sind, darin an sich ein ernstzunehmendes Indiz, dass ein eigener Markt besteht (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil Hilti/Kommission, oben in Randnr. 105 angeführt, Randnr. 67).
- EuG, 14.05.1998 - T-347/94
Mayr-Melnhof / Kommission
Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß die Begründung einer Entscheidung nach ständiger Rechtsprechung in der Entscheidung selbst enthalten sein muß und daß nachträgliche Erläuterungen der Kommission nur unter außergewöhnlichen Umständen berücksichtigt werden können (vgl. Urteil des Gerichts vom 2. Juli 1992 in der Rechtssache T-61/89, Dansk Pelsdyravlerforening/Kommission, Slg. 1992, II-1931, Randnr. 131; in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 136). - EuG, 01.04.1993 - T-65/89
BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen …
Folglich ist weder dem Vorbringen, wonach BG verpflichtet gewesen sei, die Kontinuität und Regelmässigkeit der Belieferungen zu sichern, noch dem Hinweis auf die Handelspraktiken von Iberian zu folgen (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 118, und Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1986 in der Rechtssache 226/84, British Leyland/Kommission, Slg. 1986, 3263). - EuGH, 16.11.2000 - C-291/98
Sarrió / Kommission
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Begründung einer Entscheidung nach ständiger Rechtsprechung in der Entscheidung selbst enthalten sein muss und dass nachträgliche Erläuterungen der Kommission nur unter außergewöhnlichen Umständen berücksichtigt werden können (vgl. Urteil des Gerichts vom 2. Juli 1992 in der Rechtssache T-61/89, Dansk Pelsdyravlerforening/Kommission, Slg. 1992, II-1931, Randnr. 131; in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 136). - EuG, 29.03.2012 - T-336/07
Das Gericht bestätigt die von der Kommission gegen Telefónica wegen Missbrauchs …
- EuG, 12.12.2000 - T-128/98
Aéroports de Paris / Kommission
- EuG, 21.10.1997 - T-229/94
Deutsche Bahn / Kommission
- EuG, 19.05.1994 - T-2/93
Société anonyme à participation ouvrière Compagnie nationale Air France gegen …
- EuG, 10.05.2023 - T-34/21
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die von …
- EuG, 11.03.1999 - T-141/94
Thyssen Stahl / Kommission
- EuG, 25.10.2002 - T-5/02
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIESE DEN …
- EuG, 08.10.1996 - T-24/93
Compagnie maritime belge transports SA und Compagnie maritime belge SA, …
- EuG, 22.12.2004 - T-201/04
DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF …
- EuG, 12.07.2011 - T-132/07
Fuji Electric / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-352/94
Mo och Domsjö / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-248/98
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE …
- EuG, 14.05.1998 - T-327/94
SCA Holding / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-308/94
Cascades / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-334/94
Sarriò / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-338/94
Finnboard / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-354/94
Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission
- EuG, 22.10.1997 - T-213/95
SCK und FNK / Kommission
- EuG, 04.07.2006 - T-177/04
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM …
- EuG, 28.02.2002 - T-86/95
Compagnie générale maritime u.a. / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-298/98
Finnboard / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-283/98
Mo och Domsjö / Kommission - Prasymas priimti prejudicinį sprendima - Direktyva …
- EuG, 11.03.1999 - T-134/94
NMH Stahlwerke / Kommission
- EuG, 11.03.1999 - T-156/94
Aristrain / Kommission
- EuG, 25.06.2010 - T-66/01
Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- EuG, 17.12.2009 - T-57/01
Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …
- EuG, 28.02.2002 - T-395/94
Atlantic Container Line u.a. / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-348/94
Enso Española / Kommission
- EuG, 07.07.1994 - T-43/92
Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-67/96
Albany
- EuG, 27.11.1997 - T-290/94
Kaysersberg / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-280/98
Weig / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-317/94
Weig / Kommission
- EuG, 12.06.1997 - T-504/93
Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen; …
- EuG, 02.07.1992 - T-61/89
Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 28.04.1999 - T-221/95
Endemol / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2001 - C-309/99
NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS KANN EIN VERBOT BESTIMMTER FORMEN DER …
- EuG, 08.11.2001 - T-65/96
Kish Glass / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-309/94
KNP BT / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-295/94
WETTBEWERB
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-176/19
Kommission/ Servier u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-457/10
AstraZeneca / Commisson - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- EuG, 16.09.1998 - T-110/95
IECC / Kommission
- EuG, 11.03.1999 - T-148/94
Preussag / Kommission
- EuG, 09.07.1992 - T-66/89
Publishers Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 16.11.2000 - C-282/98
Enso Española / Kommission
- EuG, 11.03.1999 - T-136/94
Eurofer / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-95/04
British Airways / Kommission - Rechtsmittel - Missbrauch einer …
- EuG, 14.05.1998 - T-319/94
Fiskeby Board / Kommission
- EuG, 30.03.2022 - T-340/17
Japan Airlines / Kommission
- EuGH, 16.11.2002 - C-298/98
Kartell von Kartonherstellern; Orientierung am Betonstahlmatten-Urteil; …
- EuG, 11.03.1999 - T-147/94
Krupp Hoesch / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-549/10
Tomra Systems u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2011 - C-209/10
Post Danmark - Art. 102 AEUV - Dänischer Markt für die Verteilung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-407/08
Knauf Gips / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Gipsplattenmarkt …
- EuG, 30.09.2003 - T-213/98
Nippon Yusen Kaisha / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-185/91
Bundesanstalt für den Güterfernverkehr gegen Gebrüder Reiff GmbH & Co. KG. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1994 - C-250/92
Gøttrup-Klim u. a. Grovvareforeninger gegen Dansk Landbrugs Grovvareselskab AmbA.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1996 - C-181/95
Biogen Inc. gegen Smithkline Beecham Biologicals SA. - Verordnung (EWG) Nr. …
Rechtsprechung
EuG, 04.04.1990 - T-30/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Hilti Aktiengesellschaft gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Vertrauliche Behandlung.
- Wolters Kluwer
Antrag auf vertrauliche Behandlung ; Übermittlung von Schriftstücken an einen Streithelfer
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 85; ; EG-Vertrag Art. 86
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- EuG, 04.04.1990 - T-30/89
- EuG, 12.12.1991 - T-30/89
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-53/92
- EuGH, 02.03.1994 - C-53/92
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 18.05.1982 - 155/79
AM & S / Kommission
Auszug aus EuG, 04.04.1990 - T-30/89
13 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteil vom 18. Mai 1982 in der Rechtssache 155/79, AM & S/Kommission, Slg. 1982, 1575 ) ist die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962 - Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages (… ABl. 1962, S. 204 ) - dahin auszulegen, daß sie die Vertraulichkeit des Schriftverkehrs zwischen Rechtsanwalt und Mandant schützt, wenn der Schriftwechsel zum einen im Rahmen und im Interesse des Rechts des Mandanten auf Verteidigung geführt wird und zum anderen von unabhängigen Rechtsanwälten, das heisst von Anwälten ausgeht, die nicht durch einen Dienstvertrag an den Mandanten gebunden sind.
- EuG, 17.09.2007 - T-125/03
DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN, DIE FÜR DEN SCHUTZ DER VERTRAULICHKEIT DER …
Zudem verlangten das Urteil AM & S und der Beschluss des Gerichts vom 4. April 1990, Hilti/Kommission (T-30/89, Slg. 1990, II-163, auszugsweise veröffentlicht), keineswegs, dass in dem geschützten Schriftwechsel ein Hinweis zu finden sei, der eine Verbindung mit der Anforderung einer rechtlichen Beratung herstelle, oder dass die Mitteilungen ausschließlich verfasst worden seien, um eine solche Beratung anzufordern. - Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-550/07
Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott gilt das Anwaltsgeheimnis in …
Vgl. ergänzend den Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 4. April 1990, Hilti/Kommission (T-30/89, Slg. 1990, II-163, Randnrn. - EuG, 30.10.2003 - T-125/03
Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals / Kommission
Er gebe also entgegen den Anforderungen der Rechtsprechung (Beschluss des Gerichts vom 4. April 1990 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1990, II-163, auszugsweise Veröffentlichung, Randnr. 18) nicht Erörterungen mit einem externen Rechtsberater wieder.
- LG Bonn, 21.06.2012 - 27 Qs 2/12
Zulässigkeit einer Beschlagnahme von zivilrechtlicher Anwaltskorrespondenz im …
Im Beschluss Hilti/Kommission (EuG, Beschluss v. 04.04.1990, T-30/89 - Hilti, Slg. 1990, II-163) ist klargestellt worden, dass der vorgenannte Schutz im Hinblick auf seinen Zweck auch für interne Aufzeichnungen im Unternehmen zu gelten hat, in denen nur der Wortlaut oder der Inhalt einer priviligierten Kommunikation mit einem unabhängigen Rechtsanwalt, die eine rechtliche Beratung beinhaltet , wiedergegeben wird (Randnrn. 16 bis 18 des Beschlusses). - EuG, 15.06.2006 - T-271/03
Deutsche Telekom / Kommission - Vertraulichkeit - Einwendungen der Streithelfer
10 Nach der Rechtsprechung müssen zur Beurteilung der Voraussetzungen, unter denen bestimmte Angaben in den Akten vertraulich behandelt werden können, für jedes Aktenstück oder jede Passage in einem Aktenstück, dessen oder deren vertrauliche Behandlung beantragt wird, das berechtigte Anliegen der Klägerin, zu verhindern, dass ihre geschäftlichen Interessen wesentlich beeinträchtigt werden, und das ebenso berechtigte Anliegen der Streithelferinnen, über die notwendigen Informationen zu verfügen, um vollständig in der Lage zu sein, vor dem Gemeinschaftsrichter ihre Rechte geltend zu machen und ihre Auffassung zu vertreten, gegeneinander abgewogen werden (Beschlüsse des Gerichts vom 4. April 1990 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1990, II-163, Randnr. 11, und des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichts vom 5. August 2003 in der Rechtssache T-168/01, Glaxo Wellcome/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35). - EuG, 02.05.2007 - T-388/02
Kronoply und Kronotex / Kommission - Vertraulichkeit
24 In dieser Vorschrift wird der Grundsatz aufgestellt, dass alle den Parteien zugestellten Schriftstücke den Streithelfern zu übermitteln sind und nur ausnahmsweise bestimmte geheime oder vertrauliche Aktenstücke oder Angaben von dieser Übermittlung ausgenommen werden können (Beschlüsse des Gerichts vom 4. April 1990, Hilti/Kommission, T-30/89, Slg. 1990, II-163, auszugsweise Veröffentlichung, Randnr. 10, und des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts vom 22. Februar 2005, Hynix Semiconductor/Rat, T-383/03, Slg. 2005, II-621, auszugsweise Veröffentlichung, Randnr. 18).30 Wird die vertrauliche Behandlung im Interesse des Antragstellers beantragt, so muss der Präsident für jedes dieser Aktenstücke oder jede dieser Angaben das berechtigte Interesse des Antragstellers daran, dass seine Interessen nicht ernsthaft verletzt werden, gegen das ebenso berechtigte Interesse der Streithelfer abwägen, über die zur Ausübung ihrer Verfahrensrechte erforderlichen Angaben zu verfügen (Beschlüsse Hilti/Kommission, Randnr. 11, und Hynix Semiconductor/Rat, Randnr. 44).
- EuG, 22.02.2005 - T-383/03
Hynix Semiconductor / Rat - Vertraulichkeit - Einwände
18 In dieser Vorschrift ist der Grundsatz verankert, dass alle den Parteien zugestellten Schriftstücke den Streithelfern zu übermitteln sind und nur ausnahmsweise bestimmte geheime oder vertrauliche Aktenstücke oder Angaben von dieser Verpflichtung zur Übermittlung ausgenommen werden können (Beschlüsse des Gerichts vom 4. April 1990 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1990, II-163, auszugsweise Veröffentlichung, Randnr. 10, und des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichts vom 5. August 2003 in der Rechtssache T-168/01, Glaxo Wellcome/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34). - EuG, 31.07.2008 - T-336/07
Telefónica und Telefónica de España / Kommission
Cette disposition pose pour principe que tous les actes de procédure signifiés aux parties doivent être communiqués aux intervenants et ne permet qu'à titre dérogatoire d'exclure certaines pièces ou informations secrètes ou confidentielles de cette communication (ordonnances du Tribunal du 4 avril 1990, Hilti/Commission, T-30/89, Rec. - EuG, 04.03.2005 - T-289/03
BUPA u.a. / Kommission - Streithilfe - Vertraulichkeit
Nur ausnahmsweise erlaubt daher Satz 2 dieser Vorschrift, bestimmte Unterlagen vertraulich zu behandeln und deshalb von der Verpflichtung zur Übermittlung an die Streithelfer auszunehmen (Beschluss des Gerichts vom 4. April 1990 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1990, II-163, auszugsweise veröffentlicht, Randnr. 10). - EuG, 28.01.2014 - T-67/13
Novartis Europharm / Kommission
Cette disposition pose pour principe que tous les actes de procédure signifiés aux parties doivent être communiqués aux intervenants et ne permet qu'à titre dérogatoire d'exclure certaines pièces secrètes ou confidentielles de cette communication (ordonnances du Tribunal du 4 avril 1990, Hilti/Commission, T-30/89, non publiée au Recueil, point 10 ; du président de la quatrième chambre du Tribunal du 22 février 2005, Hynix Semiconductor/Conseil, T-383/03, Rec. - EuG, 18.11.2008 - T-274/07
Zhejiang Harmonic Hardware Products / Rat
- EuG, 26.09.2019 - T-130/19
Spadafora/ Kommission
- EuG, 21.09.2015 - T-688/13
Deloitte Consulting / Kommission
- EuG, 05.10.2012 - T-258/10
Orange / Kommission
- EuG, 19.06.2007 - T-452/04
Éditions Odile Jacob / Kommission
- EuG, 27.03.2015 - T-429/13
Bayer CropScience / Kommission
- EuG, 17.07.2014 - T-73/13
InterMune UK u.a. / EMA
- EuG, 09.12.2013 - T-57/11
Castelnou Energía / Kommission
- EuG, 13.09.2017 - T-121/15
Fortischem / Kommission
- EuG, 08.10.2009 - T-314/06
Whirlpool Europe / Rat
- EuG, 30.01.2017 - T-451/13
Syngenta Crop Protection u.a. / Kommission
- EuG, 12.07.2011 - T-198/09
UOP / Kommission
- EuG, 27.03.2015 - T-584/13
BASF Agro u.a. / Kommission
- EuG, 04.07.2013 - T-151/11
Telefónica de España und Telefónica Móviles España / Kommission
- EuG, 24.04.2012 - T-75/10
Embraer u.a. / Kommission
- EuG, 01.03.2007 - T-336/04
SBS TV und SBS Danish Television / Kommission - Vertraulichkeit
- EuG, 04.09.2014 - T-296/12
'Health Food Manufacturer''s Association u.a. / Kommission'
- EuG, 10.05.2012 - T-354/08
Spira / Kommission
- EuG, 10.05.2012 - T-339/08
BVGD / Kommission
- EuG, 26.11.2010 - T-484/10
Gas Natural Fenosa SDG / Kommission
- EuG, 19.06.2007 - T-279/04
Éditions Odile Jacob / Kommission
- EuG, 01.03.2007 - T-309/04
TV 2/Danmark / Kommission
- EuG, 01.03.2007 - T-329/04
Viasat Broadcasting UK / Kommission
- EuG, 01.03.2007 - T-16/05
Viasat Broadcasting UK / Kommission
- EuG, 06.02.1995 - T-66/94
Auditel Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Streithilfe - …
- EuG, 20.09.2019 - T-139/18
Avio/ Kommission
- EuG, 01.04.2015 - T-451/13
Syngenta Crop Protection u.a. / Kommission
- EuG, 29.04.2008 - T-275/06
Omya / Kommission