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   EuG, 13.12.2006 - T-304/01   

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https://dejure.org/2006,12875
EuG, 13.12.2006 - T-304/01 (https://dejure.org/2006,12875)
EuG, Entscheidung vom 13.12.2006 - T-304/01 (https://dejure.org/2006,12875)
EuG, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - T-304/01 (https://dejure.org/2006,12875)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gesundheitspolizei - Bovine spongiforme Enzephalopathie - Vorschriften zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Kausalzusammenhang - Formfehler - Vereinigung von Wirtschaftsteilnehmern - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Abad Pérez u.a. / Rat und Kommission

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gesundheitspolizei - Bovine spongiforme Enzephalopathie - Vorschriften zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Kausalzusammenhang - Formfehler - Vereinigung von Wirtschaftsteilnehmern - ...

  • EU-Kommission PDF

    Abad Pérez u.a. / Rat und Kommission

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gesundheitspolizei - Bovine spongiforme Enzephalopathie - Vorschriften zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Kausalzusammenhang - Formfehler - Vereinigung von Wirtschaftsteilnehmern - ...

  • EU-Kommission

    Abad Pérez u.a. / Rat und Kommission

    Landwirtschaft , Rindfleisch , Veterinärrecht , Gesundheitsschutz , Haftung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz eines durch Handlungen und Unterlassungen des Europäischen Rates und der Kommission infolge des Auftretens der Tierkrankheit der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) in Spanien entstanden Schadens; Nachweis des Bestehens eines Kausalzusammenhangs zwischen ...

  • Judicialis

    EG Art. 288; ; EG Art. 288 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Abad Pérez u.a. / Rat und Kommission

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gesundheitspolizei - Bovine spongiforme Enzephalopathie - Vorschriften zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Kausalzusammenhang - Formfehler - Vereinigung von Wirtschaftsteilnehmern - ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Abad Pérez u.a. / Rat und Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Ersatz des Schadens, der den Klägern angeblich dadurch entstanden ist, dass der Rat und die Kommission beim Auftreten der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE), des so genannten "Rinderwahnsinns", keine geeigneten Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 05.05.1998 - C-180/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-304/01
    Der Schutz der öffentlichen Gesundheit stelle ein unbestreitbares Allgemeininteresse dar, dem gegenüber wirtschaftlichen Erwägungen vorrangige Bedeutung beizumessen sei (Beschluss des Gerichtshofes vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache C-180/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-3903, Randnrn.

    61 ff., und in der Rechtssache C-180/96, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2265, Randnr. 37).

    Auch die Richtlinien 89/662 und 90/425 wiesen den Mitgliedstaaten die Hauptverantwortung für die viehseuchenrechtlichen Kontrollen und die tierärztliche Kontrollen tierischer Erzeugnisse zu (Beschluss Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnrn. 53 und 54) und übertrügen der Kommission lediglich Aufsichtsbefugnisse.

    Der Gerichtshof und das Gericht seien in Rechtssachen, in denen es um die Gültigkeit der Entscheidung 96/239 gegangen sei, auf die Anwendung dieses Prinzips eingegangen und hätten festgestellt, dass die Organe, wenn das Vorliegen und der Umfang von Gefahren für die menschliche Gesundheit ungewiss sei, Schutzmaßnahmen treffen könnten, ohne abwarten zu müssen, dass das Vorliegen und die Größe dieser Gefahren klar dargelegt seien (Urteil Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 99, Urteil des Gerichts vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-199/96, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 1998, II-2805, Randnr. 66).

  • EuGH, 15.09.1994 - C-146/91

    KYDEP / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-304/01
    Den Nachweis eines solchen Verstoßes müssten die Kläger erbringen (Urteil des Gerichtshofes vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-146/91, KYDEP/Rat und Kommission, Slg. 1994, I-4199, Randnrn.

    Hier hätten die Kläger lediglich allgemein dargelegt, dass sie mit der von den Gemeinschaftsorganen vorgenommenen Abwägung der in Rede stehenden Interessen nicht einverstanden seien, ohne jedoch darzutun, dass die einschlägigen Vorschriften zum Zeitpunkt ihres Erlasses offensichtlich fehlerhaft gewesen seien (vgl. in diesem Sinne Urteil KYDEP/Rat und Kommission, Randnr. 47).

    Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, so ist die Klage insgesamt abzuweisen, ohne dass die übrigen Voraussetzungen geprüft werden müssen (Urteil KYDEP/Rat und Kommission, Randnrn.

  • EuG, 16.07.1998 - T-199/96

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN WAR BERECHTIGT, BERGAMOTTÖL IN

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-304/01
    Der Gerichtshof und das Gericht seien in Rechtssachen, in denen es um die Gültigkeit der Entscheidung 96/239 gegangen sei, auf die Anwendung dieses Prinzips eingegangen und hätten festgestellt, dass die Organe, wenn das Vorliegen und der Umfang von Gefahren für die menschliche Gesundheit ungewiss sei, Schutzmaßnahmen treffen könnten, ohne abwarten zu müssen, dass das Vorliegen und die Größe dieser Gefahren klar dargelegt seien (Urteil Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 99, Urteil des Gerichts vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-199/96, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 1998, II-2805, Randnr. 66).

    In Bezug auf die erste Voraussetzung verlangt die Rechtsprechung den Nachweis eines hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen eine Rechtsnorm, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 42).

  • EuGH, 04.10.1979 - 238/78

    Ireks-Arkady / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-304/01
    Die Beklagten führen aus, dass sich das rechtswidrige Verhalten, das die Kläger ihnen zur Last legten, auf den Bereich ihrer rechtsetzenden Tätigkeit beziehe, in dem die Haftung der Gemeinschaft nur ausnahmsweise (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 9) bei Verletzung einer höherrangigen, die Bürger schützenden Rechtsnorm (Urteil Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Randnr. 81) ausgelöst werden könne.

    Der Rat erinnert daran, dass eine Haftung der Gemeinschaft voraussetze, dass der behauptete Schaden die Grenzen der gewöhnlichen wirtschaftlichen Risiken überschreite, die mit den Tätigkeiten in dem betreffenden Sektor verbunden seien (Urteil Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Randnr. 11).

  • EuG, 11.07.1996 - T-175/94

    International Procurement Services SA gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-304/01
    Nach ständiger Rechtsprechung hängt die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für rechtswidriges Verhalten ihrer Einrichtungen im Sinne von Artikel 288 Absatz 2 EG von einer Reihe von Voraussetzungen ab, nämlich von der Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, vom tatsächlichen Vorliegen eines Schadens und vom Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem behaupteten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1982 in der Rechtssache 26/81, Oleifici Mediterranei/EWG, Slg. 1982, 3057, Randnr. 16; Urteile des Gerichts vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-175/94, International Procurement Services/Kommission, Slg. 1996, II-729, Randnr. 44, vom 16. Oktober 1996 in der Rechtssache T-336/94, Efisol/Kommission, Slg. 1996, II-1343, Randnr. 30, und vom 11. Juli 1997 in der Rechtssache T-267/94, Oleifici Italiani/Kommission, Slg. 1997, II-1239, Randnr. 20).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-304/01
    Habe der Gemeinschaftsgesetzgeber künftige Auswirkungen einer zu erlassenden Regelung zu beurteilen, die nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden könnten, so könne seine Beurteilung nur beanstandet werden, wenn sie sich im Licht der Informationen, über die er zum Zeitpunkt des Erlasses der betreffenden Regelung verfügt habe, als offensichtlich fehlerhaft erweise (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Februar 1990 in den Rechtssachen C-267/88 bis C-285/88, Wuidart u. a., Slg. 1990, I-435, Randnr. 14, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 90).
  • EuGH, 21.02.1990 - 267/88

    Wuidart u.a. / Laiterie coopérative eupenoise u.a.

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-304/01
    Habe der Gemeinschaftsgesetzgeber künftige Auswirkungen einer zu erlassenden Regelung zu beurteilen, die nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden könnten, so könne seine Beurteilung nur beanstandet werden, wenn sie sich im Licht der Informationen, über die er zum Zeitpunkt des Erlasses der betreffenden Regelung verfügt habe, als offensichtlich fehlerhaft erweise (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Februar 1990 in den Rechtssachen C-267/88 bis C-285/88, Wuidart u. a., Slg. 1990, I-435, Randnr. 14, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 90).
  • EuG, 11.07.1997 - T-267/94

    Oleifici Italiani / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-304/01
    Nach ständiger Rechtsprechung hängt die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für rechtswidriges Verhalten ihrer Einrichtungen im Sinne von Artikel 288 Absatz 2 EG von einer Reihe von Voraussetzungen ab, nämlich von der Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, vom tatsächlichen Vorliegen eines Schadens und vom Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem behaupteten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1982 in der Rechtssache 26/81, Oleifici Mediterranei/EWG, Slg. 1982, 3057, Randnr. 16; Urteile des Gerichts vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache T-175/94, International Procurement Services/Kommission, Slg. 1996, II-729, Randnr. 44, vom 16. Oktober 1996 in der Rechtssache T-336/94, Efisol/Kommission, Slg. 1996, II-1343, Randnr. 30, und vom 11. Juli 1997 in der Rechtssache T-267/94, Oleifici Italiani/Kommission, Slg. 1997, II-1239, Randnr. 20).
  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-304/01
    Der Schaden sei völlig unvorhersehbar gewesen und überschreite die Grenzen der gewöhnlichen wirtschaftlichen Risiken, die mit den Tätigkeiten in dem betreffenden Sektor verbunden seien (Urteil des Gerichtshofes vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 28).
  • EuG, 11.03.1996 - T-195/95

    Guérin Automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 13.12.2006 - T-304/01
    Auch setze der Begriff des berechtigten Vertrauens voraus, dass beim Betroffenen durch klare Zusicherungen der Gemeinschaftsverwaltung berechtigte Erwartungen geweckt worden seien (Beschluss des Gerichts vom 11. März 1996 in der Rechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1996, II-171, Randnr. 20).
  • EuG, 19.03.1997 - T-73/95

    Estabelecimentos Isidoro M. Oliveira SA gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 18.05.1993 - C-220/91

    Kommission / Stahlwerke Peine-Salzgitter

  • EuGH, 29.09.1982 - 26/81

    Oleifici Mediterranei / EEC

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

  • EuGH, 30.01.1992 - 363/88

    Finsider u.a. / Kommission

  • EuGH, 21.02.1990 - 285/88
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuGH, 10.12.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico

  • EuG, 12.07.2001 - T-198/95

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

  • EuGH, 13.12.2001 - C-1/00

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik

  • EuG, 20.02.2002 - T-170/00

    Förde-Reederei / Rat und Kommission

  • EuG, 16.10.1996 - T-336/94

    Efisol SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verordnung (EWG)

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 30.09.1998 - T-149/96

    Coldiretti u.a. / Rat und Kommission

  • EuG, 06.12.2001 - T-196/99

    Area Cova u.a. / Rat und Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-262/97

    Goldstein / Kommission

  • EuGH, 12.07.1996 - C-180/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • EuGH, 05.05.1998 - C-157/96

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN GEGEN BSE

  • EuG, 06.07.1995 - T-572/93

    Abgrenzung der Meeresgebiete zwischen der Republik Senegal und der Republik

  • EuGH, 17.07.1997 - C-183/95

    Affish

  • EuG, 21.11.1996 - T-53/96

    Syndicat des producteurs de viande bovine de la coordination rurale, Syndicat des

  • EuGH, 15.09.1982 - 106/81

    Kind / EEC

  • EuG, 29.11.1993 - T-56/92

    Casper Koelman gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Klage -

  • EuGH, 25.05.1978 - 83/76

    HNL / Rat und Kommission

  • EuG, 18.09.1996 - T-387/94

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin Automobiles SA, Europe Auto

  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

  • EuG, 02.03.2010 - T-16/04

    Das Gericht weist die gegen die Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den

    36 und 37, vom 13. Dezember 2006, Abad Pérez u. a./Rat und Kommission, T-304/01, Slg. 2006, II-4857, Randnr. 44, und É.

    Nach ständiger Rechtsprechung wird die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für ein rechtswidriges Verhalten ihrer Organe im Sinne von Art. 288 Abs. 2 EG nur dann ausgelöst, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, und zwar muss das den Organen vorgeworfene Verhalten rechtswidrig sein, es muss ein Schaden entstanden sein, und zwischen dem behaupteten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden muss ein Kausalzusammenhang bestehen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 2006, Agraz u. a./Kommission, C-243/05 P, Slg. 2006, I-10833, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteile des Gerichts vom 16. November 2006, Masdar [UK]/Kommission, T-333/03, Slg. 2006, II-4377, Randnr. 59, Abad Pérez u. a./Rat und Kommission, oben in Randnr. 132 angeführt, Randnr. 97, É.

    Da diese Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen, ist die Klage insgesamt abzuweisen, wenn auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Abad Pérez u. a./Rat und Kommission, oben in Randnr. 132 angeführt, Randnr. 99, und É. R. u. a./Rat und Kommission, oben in Randnr. 132 angeführt, Randnr. 101 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nur wenn dieses Organ lediglich über einen erheblich verringerten oder gar auf null reduzierten Ermessensspielraum verfügt, kann die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts ausreichen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen (Urteil des Gerichtshofs vom 10. Dezember 2002, Kommission/Camar und Tico, C-312/00 P, Slg. 2002, I-11355, Randnr. 54, Urteile des Gerichts vom 12. Juli 2001, Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, T-198/95, T-171/96, T-230/97, T-174/98 und T-225/99, Slg. 2001, II-1975, Randnr. 134, Abad Pérez u. a./Rat und Kommission, oben in Randnr. 132 angeführt, Randnr. 98, und É.

  • EuGöD, 12.05.2011 - F-50/09

    Missir Mamachi di Lusignano / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    Diese Auffassung ergebe sich aus dem Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. Dezember 2006, Abad Pérez u. a./Rat und Kommission (T-304/01).
  • EuG, 15.10.2013 - T-13/12

    Andechser Molkerei Scheitz / Kommission - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage -

    Eine Klageschrift, die auf Ersatz von Schäden gerichtet ist, die ein Gemeinschaftsorgan verursacht haben soll, genügt diesen Erfordernissen nur, wenn sie die Angaben enthält, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen lässt, die Gründe angibt, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem behaupteten Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens bezeichnet (vgl. Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2006, Abad Pérez u. a./Rat und Kommission, T-304/01, Slg. 2006, II-4857, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Münster, 08.08.2007 - 6 K 1923/05

    Verfütterungsverbot von Mischfuttermitteln mit Wiederkäuerfetten an Wiederkäuer

    sowie Verhütung, Kontrolle und Tilgung transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE)", letzte Änderung 29. März 2007, unter http://- europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/f83001.htm.; umfassende Darstellung der europäischen Maßnahmen zum BSE-Schutz durch den EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2006 - T-304/01 -, Julia Abad Pérez und andere gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaft, juris.
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