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   EuG, 04.07.2006 - T-304/02   

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EuG, 04.07.2006 - T-304/02 (https://dejure.org/2006,3189)
EuG, Entscheidung vom 04.07.2006 - T-304/02 (https://dejure.org/2006,3189)
EuG, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - T-304/02 (https://dejure.org/2006,3189)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für Industrie- und medizinische Gase - Preisfestsetzung - Festsetzung der Höhe der Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung der Höhe von Geldbußen - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung

  • Europäischer Gerichtshof

    Hoek Loos / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für Industrie- und medizinische Gase - Preisfestsetzung - Festsetzung der Höhe der Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung der Höhe von Geldbußen - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung

  • EU-Kommission PDF

    Hoek Loos / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für Industrie- und medizinische Gase - Preisfestsetzung - Festsetzung der Höhe der Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung der Höhe von Geldbußen - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung

  • EU-Kommission

    Hoek Loos / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission zu den Wettbewerb beschränkenden Vereinbarungen von Unternehmen auf dem niederländischen Markt für Industriegase und medizinische Gase; Antrag auf Aufhebung oder Herabsetzung der Geldbuße; Leitlinien für das Verfahren ...

  • Judicialis

    Entscheidung 2003/207/EG; ; Verordnung Nr. 17 Art. 15 Abs. 2; ; EG Art 253

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für Industrie- und medizinische Gase - Preisfestsetzung - Festsetzung der Höhe der Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung der Höhe von Geldbußen - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Hoek Loos / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für Industrie- und medizinische Gase - Preisfestsetzung - Festsetzung der Höhe der Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung der Höhe von Geldbußen - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Hoek Loos / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Artikels 3 der Entscheidung C(2002)2782 endg. der Kommission vom 24. Juli 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/E-3/36.700 - Technische und medizinische Gase) bezüglich eines Preiskartells auf dem niederländischen Markt für ...

 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.07.2006 - T-304/02
    Sei eine Entscheidung über die Festsetzung einer Geldbuße an eine Tochtergesellschaft gerichtet, so schließe dies nicht aus, dass die Obergrenze von 10 % sich auf den Gesamtumsatz des Konzerns beziehe, zu dem die Tochtergesellschaft gehöre (Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-9/99, HFB u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1487, Randnrn.

    119 In diesem Zusammenhang verweist die Klägerin zu Unrecht auf das Urteil HFB u. a./Kommission (oben in Randnr. 37 angeführt).

    Zwar hat das Gericht in diesem Urteil die Obergrenze von 10 % tatsächlich auf der Grundlage der kumulierten Umsätze von drei Unternehmen, die die fragliche Gruppe bildeten, berechnet, doch hat es zugleich die Entscheidung der Kommission bestätigt, jedes dieser Unternehmen gesamtschuldnerisch für die Zuwiderhandlung haftbar zu machen, die in Bezug auf die Gruppe festgestellt worden war, bei der es sich um das Unternehmen handelte, das die Zuwiderhandlung im Sinne von Artikel 81 EG begangen hatte (Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 37 angeführt, Randnr. 527).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die für den Betrieb des Unternehmens verantwortlichen juristischen Personen nach der Begehung der Zuwiderhandlung rechtlich erloschen sind (Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-49/92 P, Kommission/Anic Partecipazioni, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 145, und Urteil HFB u. a./Kommission, oben in Randnr. 37 angeführt, Randnr. 104), was vorliegend der Fall ist.

  • EuG, 14.05.1998 - T-327/94

    SCA Holding / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.07.2006 - T-304/02
    113 Soweit die Klägerin geltend macht, die Herabsetzung der Geldbuße von AGA Gas sei rechtswidrig, und sofern unterstellt wird, die Kommission hätte diesem Unternehmen aufgrund einer falschen Anwendung der Obergrenze von 10 % ohne Rechtsgrund eine Herabsetzung gewährt, ist daran zu erinnern, dass die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden muss, das besagt, dass sich niemand darauf berufen kann, Recht sei zugunsten eines anderen fehlerhaft angewendet worden (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 134/84, Williams/Rechnungshof, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14; Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-327/94, SCA Holding/Kommission, Slg. 1998, II-1373, Randnr. 160, bestätigt im Rechtsmittelverfahren durch Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-297/98 P, SCA Holding/Kommission, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 160, und Urteil LR AF 1998/Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnr. 367).

    121 Hierzu ist daran zu erinnern, dass grundsätzlich die natürliche oder juristische Person, die das fragliche Unternehmen leitete, als die Zuwiderhandlung begangen wurde, für diese einstehen muss, auch wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung ergeht, mit der die Zuwiderhandlung festgestellt wird, eine andere Person für den Betrieb des Unternehmens verantwortlich ist (Urteile des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-279/98 P, Cascades/Kommission, Slg. 2000, I-9693, Randnr. 78, und SCA Holding/Kommission, oben in Randnr. 113 angeführt, Randnr. 27).

    130 Zur Behauptung der Klägerin, der Endbetrag ihrer Geldbuße widerspreche der angestrebten Abschreckungswirkung, da er viel höher sei als die Geldbußen, die den niederländischen Tochtergesellschaften (der großen multinationalen Gaslieferanten), die Adressaten der Entscheidung sind, auferlegt wurden, ist an die ständige Rechtsprechung zu erinnern, dass die Kommission bei der Festsetzung des allgemeinen Niveaus der Geldbußen der Tatsache Rechnung tragen darf, dass offenkundige Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft immer noch verhältnismäßig häufig sind, und dass es ihr daher freisteht, das Niveau der Geldbußen anzuheben, um deren abschreckende Wirkung zu verstärken (Urteil vom 14. Mai 1998, SCA Holding/Kommission, oben in Randnr. 113 angeführt, Randnr. 179).

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.07.2006 - T-304/02
    Das Verhalten einer Tochtergesellschaft kann der Muttergesellschaft zugerechnet werden, wenn die Tochtergesellschaft ihr Vorgehen auf dem Markt nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 48/69, ICI/Kommission, Slg. 1972, 619, Randnr. 133).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuG, 04.07.2006 - T-304/02
    Sie muss jedoch bei ihrer Entscheidung das Gemeinschaftsrecht wahren, zu dem nicht nur die Vorschriften des EG-Vertrags gehören, sondern auch die allgemeinen Rechtsgrundsätze (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 38).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-297/98

    SCA Holding / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.07.2006 - T-304/02
    113 Soweit die Klägerin geltend macht, die Herabsetzung der Geldbuße von AGA Gas sei rechtswidrig, und sofern unterstellt wird, die Kommission hätte diesem Unternehmen aufgrund einer falschen Anwendung der Obergrenze von 10 % ohne Rechtsgrund eine Herabsetzung gewährt, ist daran zu erinnern, dass die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden muss, das besagt, dass sich niemand darauf berufen kann, Recht sei zugunsten eines anderen fehlerhaft angewendet worden (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 134/84, Williams/Rechnungshof, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14; Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-327/94, SCA Holding/Kommission, Slg. 1998, II-1373, Randnr. 160, bestätigt im Rechtsmittelverfahren durch Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-297/98 P, SCA Holding/Kommission, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 160, und Urteil LR AF 1998/Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnr. 367).
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
    Auszug aus EuG, 04.07.2006 - T-304/02
    62 Zur Behauptung der Klägerin, die Entscheidung sei rechtswidrig wegen fehlerhafter Begründung hinsichtlich der Behandlung, die den Muttergesellschaften von Air Products und von Air Liquide zuteil wurde, an die die Entscheidung nicht gerichtet ist und denen daher keine Sanktion auferlegt wurde, ist festzustellen, dass sich die Klägerin hierauf nicht mit dem Ziel berufen kann, selbst der ihr wegen Verstoßes gegen Artikel 81 EG auferlegten Sanktion zu entgehen, da das Gericht mit den Fällen dieser beiden anderen Unternehmen nicht befasst ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 197, und Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports/Kommission, Slg. 1996, II-1799, Randnr. 56).
  • EuGH, 04.07.1985 - 134/84

    Williams / Rechnungshof

    Auszug aus EuG, 04.07.2006 - T-304/02
    113 Soweit die Klägerin geltend macht, die Herabsetzung der Geldbuße von AGA Gas sei rechtswidrig, und sofern unterstellt wird, die Kommission hätte diesem Unternehmen aufgrund einer falschen Anwendung der Obergrenze von 10 % ohne Rechtsgrund eine Herabsetzung gewährt, ist daran zu erinnern, dass die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden muss, das besagt, dass sich niemand darauf berufen kann, Recht sei zugunsten eines anderen fehlerhaft angewendet worden (Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 1985 in der Rechtssache 134/84, Williams/Rechnungshof, Slg. 1985, 2225, Randnr. 14; Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-327/94, SCA Holding/Kommission, Slg. 1998, II-1373, Randnr. 160, bestätigt im Rechtsmittelverfahren durch Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-297/98 P, SCA Holding/Kommission, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 160, und Urteil LR AF 1998/Kommission, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnr. 367).
  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.07.2006 - T-304/02
    96 Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung nur dann vor, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1984 in der Rechtssache 106/83, Sermide, Slg.1984, 4209, Randnr. 28, und vom 28. Juni 1990 in der Rechtssache C-174/89, Hoche, Slg. 1990, I-2681, Randnr. 25; Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-311/94, BPB de Eendracht/Kommission, Slg. 1998, II-1129, Randnr. 309).
  • EuGH, 28.06.1990 - C-174/89

    Hoche / BALM

    Auszug aus EuG, 04.07.2006 - T-304/02
    96 Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung nur dann vor, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1984 in der Rechtssache 106/83, Sermide, Slg.1984, 4209, Randnr. 28, und vom 28. Juni 1990 in der Rechtssache C-174/89, Hoche, Slg. 1990, I-2681, Randnr. 25; Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-311/94, BPB de Eendracht/Kommission, Slg. 1998, II-1129, Randnr. 309).
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
    Auszug aus EuG, 04.07.2006 - T-304/02
    62 Zur Behauptung der Klägerin, die Entscheidung sei rechtswidrig wegen fehlerhafter Begründung hinsichtlich der Behandlung, die den Muttergesellschaften von Air Products und von Air Liquide zuteil wurde, an die die Entscheidung nicht gerichtet ist und denen daher keine Sanktion auferlegt wurde, ist festzustellen, dass sich die Klägerin hierauf nicht mit dem Ziel berufen kann, selbst der ihr wegen Verstoßes gegen Artikel 81 EG auferlegten Sanktion zu entgehen, da das Gericht mit den Fällen dieser beiden anderen Unternehmen nicht befasst ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 197, und Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports/Kommission, Slg. 1996, II-1799, Randnr. 56).
  • EuG, 29.11.2005 - T-52/02

    SNCZ / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartell - Zinkphosphatmarkt -

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-294/98

    Metsä-Serla u.a. / Kommission

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

  • EuG, 15.06.2005 - T-71/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 14.07.2005 - C-65/02

    ThyssenKrupp Stainless (früher Krupp Thyssen Stainless) / Kommission -

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuGH, 13.12.1984 - 106/83

    Sermide

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 16.11.2000 - C-283/98

    Mo och Domsjö / Kommission - Prasymas priimti prejudicinį sprendima - Direktyva

  • EuG, 11.12.1996 - T-49/95

    Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 12.11.1985 - 183/83

    Krupp / Kommission

  • EuG, 11.03.1999 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

  • EuG, 05.12.2006 - T-303/02

    Westfalen Gassen Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuG, 17.09.2007 - T-125/03

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN, DIE FÜR DEN SCHUTZ DER VERTRAULICHKEIT DER

    Was drittens das Vorbringen der Klägerinnen und einiger Streithelfer betrifft, die unterschiedliche Behandlung unternehmensangehöriger Juristen im Urteil AM & S verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und werfe Probleme des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit auf, ist bekanntlich nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz der Gleichbehandlung nur verletzt, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich behandelt oder unterschiedliche Sachverhalte gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine derartige Behandlung objektiv gerechtfertigt wäre (Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 1990, Hoche, C-174/89, Slg. 1990, I-2681, Randnr. 25, sowie Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998, BPB de Eendracht/Kommission, T-311/94, Slg. 1998, II-1129, Randnr. 309, und vom 4. Juli 2006, Hoek Loos/Kommission, T-304/02, Slg. 2006, II-1887, Randnr. 96).
  • EuG, 13.07.2011 - T-144/07

    ThyssenKrupp Liften Ascenseurs / Kommission

    Viertens ist nach der Rechtsprechung die Kommission bei der Ermittlung der Höhe der Geldbußen anhand von Schwere und Dauer der betreffenden Zuwiderhandlung nicht verpflichtet, für den Fall, dass gegen mehrere an derselben Zuwiderhandlung beteiligte Unternehmen Geldbußen festgesetzt werden, dafür zu sorgen, dass in den von ihr errechneten Endbeträgen der Geldbußen der betreffenden Unternehmen alle Unterschiede in Bezug auf ihren Gesamtumsatz oder ihren Umsatz auf dem von der Zuwiderhandlung betroffenen Markt zum Ausdruck kommen (vgl. in diesem Sinne Urteil Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Randnr. 94 angeführt, Randnr. 312, und Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2006, Hoek Loos/Kommission, T-304/02, Slg. 2006, II-1887, Randnr. 84).

    Für die Ermittlung dieses Endbetrags sind nämlich u. a. verschiedene Umstände maßgeblich, die nicht mit dem Marktanteil oder dem Umsatz des fraglichen Unternehmens, sondern mit seinem individuellen Verhalten zusammenhängen, etwa der Dauer der Zuwiderhandlung, dem Vorliegen erschwerender oder mildernder Umstände und dem Umfang der Zusammenarbeit des Unternehmens (Urteil Hoek Loos/Kommission, oben in Randnr. 455 angeführt, Randnrn. 85 und 86).

  • EuG, 13.07.2011 - T-59/07

    Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Für die Festlegung dieses Betrags sind u. a. verschiedene Umstände maßgeblich, die mit dem individuellen Verhalten des fraglichen Unternehmens zusammenhängen, etwa dem Vorliegen erschwerender oder mildernder Umstände (Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2006, Hoek Loos/Kommission, T-304/02, Slg. 2006, II-1887, Randnrn. 82 und 85).

    Zudem ist hervorzuheben, dass die Kommission bei der Festlegung der Höhe der Geldbuße über ein Ermessen verfügt und nicht verpflichtet ist, eine genaue mathematische Formel anzuwenden (vgl. Urteil Hoek Loos/Kommission, oben in Randnr. 232 angeführt, Randnr. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.07.2011 - T-59/07

    Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und

    Für die Festlegung dieses Betrags sind u. a. verschiedene Umstände maßgeblich, die mit dem individuellen Verhalten des fraglichen Unternehmens zusammenhängen, etwa dem Vorliegen von erschwerenden oder mildernden Umständen (Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2006, Hoek Loos/Kommission, T-304/02, Slg. 2006, II-1887, Randnrn. 82 und 85).

    Zudem ist hervorzuheben, dass die Kommission bei der Festlegung der Höhe der Geldbuße über ein Ermessen verfügt und nicht verpflichtet ist, eine genaue mathematische Formel anzuwenden (vgl. Urteil Hoek Loos/Kommission, oben in Randnr. 232 angeführt, Randnr. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 03.03.2011 - T-122/07

    Siemens Österreich und VA Tech Transmission & Distribution / Kommission -

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der individuellen Straf- und Sanktionsfestsetzung eine natürliche oder juristische Person nur für die Handlungen bestraft werden darf, die ihr individuell zur Last gelegt worden sind (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2001, Krupp Thyssen Stainless und Acciai speciali Terni/Kommission, T-45/98 und T-47/98, Slg. 2001, II-3757, Randnr. 63); dieser Grundsatz gilt in allen Verwaltungsverfahren, die aufgrund des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft zu Sanktionen führen können (Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2006, Hoek Loos/Kommission, T-304/02, Slg. 2006, II-1887, Randnr. 118).
  • EuG, 14.03.2013 - T-588/08

    Dole Food und Dole Germany / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt -

    Soweit Dole behauptet, die angefochtene Entscheidung sei rechtswidrig, weil die Begründung hinsichtlich der Behandlung von Fyffes und Van Parys, die nicht Adressaten der angefochtenen Entscheidung und daher nicht mit Sanktionen belegt worden seien, unzureichend sei oder es ihr an Klarheit fehle, ist festzustellen, dass sich Dole hierauf nicht mit dem Ziel berufen kann, selbst der ihr wegen Verstoßes gegen Art. 81 EG auferlegten Sanktion zu entgehen, da das Gericht mit den Fällen dieser beiden anderen Unternehmen nicht befasst ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2006, Hoek Loos/Kommission, T-304/02, Slg. 2006, II-1887, Randnr. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.05.2011 - T-299/08

    Das Gericht erhält die gegen Elf Aquitaine und Arkema France wegen Beteiligung an

    Nach dem Grundsatz der individuellen Zumessung von Strafen und Sanktionen darf eine natürliche oder juristische Person nur für ihr individuell zur Last gelegte Handlungen mit Sanktionen belegt werden (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2001, Krupp Thyssen Stainless und Acciai speciali Terni/Kommission, T-45/98 und T-47/98, Slg. 2001, II-3757, Randnr. 63); dieser Grundsatz gilt in allen Verwaltungsverfahren, die zu Sanktionen gemäß den Wettbewerbsregeln führen können (Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2006, Hoek Loos/Kommission, T-304/02, Slg. 2006, II-1887, Randnr. 118).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil Hoek Loos/Kommission, oben in Randnr. 178 angeführt, Randnr. 58).

  • EuG, 31.03.2009 - T-405/06

    ArcelorMittal Luxembourg u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Trägermarkt

    Die Klägerinnen beziehen sich insoweit auf das Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2006, Hoek Loos/Kommission (T-304/02, Slg. 2006, II-1887, Randnr. 118 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.10.2011 - T-41/05

    Alliance One International / Kommission

    Der in diesen Bestimmungen genannte Umsatz bezieht sich nach ständiger Rechtsprechung zu Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 auf den Gesamtumsatz des betroffenen Unternehmens (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 119; Urteile des Gerichts vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Slg. 2004, II-1181, Randnr. 367, und vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 533), d. h. des Unternehmens, dem die Zuwiderhandlung zugerechnet wurde und das daher für verantwortlich erklärt wurde (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, ABB Asea Brown Boveri/Kommission, T-31/99, Slg. 2002, II-1881, Randnr. 181, und vom 4. Juli 2006, Hoek Loos/Kommission, T-304/02, Slg. 2006, II-1887, Randnr. 116).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil Hoek Loos/Kommission, oben in Randnr. 100 angeführt, Randnr. 58).

  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich und rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen von Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2006, Hoek Loos/Kommission, T-304/02, Slg. 2006, II-1887, Randnr. 58).
  • EuG, 30.09.2009 - T-161/05

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRES WETTBEWERBSWIDRIGEN VERHALTENS

  • EuG, 18.06.2008 - T-410/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRER BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 12.12.2012 - T-332/09

    Das Gericht bestätigt eine Geldbuße in Höhe von 20 Mio. Euro, die gegen

  • EuG, 27.10.2010 - T-24/05

    Alliance One International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer

  • EuG, 27.02.2014 - T-91/11

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen InnoLux und LG Display wegen

  • EuG, 28.04.2010 - T-452/05

    BST v Commission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Industriegarne

  • EuG, 14.05.2014 - T-198/12

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, wonach Deutschland seine

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-201/09

    ArcelorMittal Luxembourg / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf

  • EuG, 30.04.2009 - T-12/03

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE GEGEN DIE NINTENDO-GRUPPE AUF 119,24 MILLIONEN

  • EuG, 23.01.2014 - T-391/09

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 13.09.2013 - T-566/08

    Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 19.05.2010 - T-11/05

    In den Rechtssachen betreffend das Kupfer-Installationsrohr-Kartell ermäßigt das

  • EuG, 08.10.2008 - T-68/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS KARTELL AUF DEM

  • EuG, 13.07.2011 - T-39/07

    ENI / Kommission

  • EuG, 03.03.2011 - T-123/07

    Siemens Transmission & Distribution / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt

  • EuG, 12.12.2014 - T-551/08

    H & R ChemPharm / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse -

  • EuG, 29.06.2012 - T-370/09

    GDF Suez / Kommission

  • EuG, 12.10.2011 - T-38/05

    Agroexpansión / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den

  • EuG, 09.07.2009 - T-450/05

    Peugeot und Peugeot Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von

  • EuG, 11.07.2014 - T-540/08

    Esso u.a. / Kommission

  • EuG, 06.05.2009 - T-116/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION BETREFFEND EIN KARTELL AUF

  • EuG, 12.12.2014 - T-544/08

    Hansen & Rosenthal und H & R Wax Company Vertrieb / Kommission - Wettbewerb -

  • EuG, 27.02.2014 - T-128/11

    LG Display und LG Display Taiwan / Kommission

  • EuG, 14.05.2014 - T-406/09

    Donau Chemie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und

  • EuG, 13.07.2011 - T-42/07

    Dow Chemical u.a. / Kommission

  • EuG, 12.12.2014 - T-558/08

    Eni / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12

    YKK u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse,

  • EuG, 14.07.2011 - T-190/06

    Total und Elf Aquitaine / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-216/09

    Kommission / ArcelorMittal Luxembourg u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle

  • EuG, 06.07.2011 - T-318/09

    Audi und Volkswagen / HABM (TDI) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 13.09.2010 - T-40/06

    Trioplast Industrier / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 12.04.2013 - T-401/08

    Säveltäjäin Tekijänoikeustoimisto Teosto / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 15.12.2016 - T-421/09

    DEI / Kommission

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