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   EuG, 27.10.2005 - T-305/04   

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https://dejure.org/2005,17994
EuG, 27.10.2005 - T-305/04 (https://dejure.org/2005,17994)
EuG, Entscheidung vom 27.10.2005 - T-305/04 (https://dejure.org/2005,17994)
EuG, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - T-305/04 (https://dejure.org/2005,17994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Riechmarke Odeur de fraise mûre - Absolutes Eintragungshindernis - Nicht grafisch darstellbares Zeichen - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • markenmagazin:recht

    Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 40/94
    Sieckmann

  • Europäischer Gerichtshof

    Eden / HABM (Odeur de fraise mûre)

    Gemeinschaftsmarke - Riechmarke Odeur de fraise mûre - Absolutes Eintragungshindernis - Nicht grafisch darstellbares Zeichen - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission PDF

    Eden / OHMI (Odeur de fraise mûre)

    Gemeinschaftsmarke - Riechmarke Odeur de fraise mûre - Absolutes Eintragungshindernis - Nicht grafisch darstellbares Zeichen - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission

    Eden / OHMI (Odeur de fraise mÃ"re)

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen die Ablehnung der Eintragung einer visuell nicht wahrnehmbaren Riechmarke als Gemeinschaftsmarke für Waren der Klassen 3, 16, 18 und 25; Anforderungen des Art. l 4 der Verordnung Nr. 40/94 an die grafische Darstellbarkeit von visuell nicht wahrnehmbaren ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 40/94/EG Art. 7 Abs. 1 Buchst. a; ; Verordnung Nr. 40/94/EG Art. 4; ; Richtlinie 89/104/EWG Art. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Eden / HABM (Odeur de fraise mûre)

    Gemeinschaftsmarke - Riechmarke Odeur de fraise mûre - Absolutes Eintragungshindernis - Nicht grafisch darstellbares Zeichen - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 40/94

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage von Eden gegen das Harmonisierungsamt für den Binnemarkt (HABM), eingereicht am 26. Juli 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 591/2003-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 24. Mai 2004 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, mit der die Anmeldung der Riechmarke ...

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 327
  • GRUR Int. 2006, 134
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.12.2002 - C-273/00

    Sieckmann

    Auszug aus EuG, 27.10.2005 - T-305/04
    11 Die Klägerin trägt vor, der Gerichtshof habe im Urteil vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-273/00 (Sieckmann, Slg. 2002, I-11737) entschieden, dass Zeichen, die als solche nicht visuell wahrnehmbar seien, wie Klänge oder Düfte, Marken sein könnten, sofern sie grafisch darstellbar seien.

    In dem betreffenden Urteil habe der Gerichtshof festgestellt, dass ein Duft mit Hilfe von Figuren, Linien oder Schriftzeichen grafisch dargestellt werden könne und dass die Darstellung "klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv" sein müsse (Urteil Sieckmann, Randnr. 55).

    Was insbesondere Riechzeichen angehe, so habe der Gerichtshof entschieden, dass "den Anforderungen an die grafische Darstellung weder durch eine chemische Formel noch durch eine Beschreibung in Worten, die Hinterlegung einer Probe des Geruchs oder die Kombination dieser Elemente genügt" werde (Urteil Sieckmann, Randnr. 73).

    13 Erstens enthalte die vorliegende Anmeldung anders als die, um die es im Urteil Sieckmann gegangen sei, weder eine Probe noch eine chemische Formel.

    16 Unter Bezugnahme auf das Urteil Sieckmann macht die Klägerin geltend, es genüge, dass die grafische Darstellung "unzweideutig" sei, und es brauche nicht nachgeforscht zu werden, ob diese Darstellung vom Verbraucher mehr oder weniger subjektiv wahrgenommen werde.

    24 Was speziell die Eintragung von Riechmarken angeht, so hat der Gerichtshof zu Artikel 2 der Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1), der den gleichen Wortlaut wie Artikel 4 der Verordnung Nr. 40/94 hat, entschieden, "dass ein Zeichen, das als solches nicht visuell wahrnehmbar ist, eine Marke sein kann, sofern es insbesondere mit Hilfe von Figuren, Linien oder Schriftzeichen grafisch dargestellt werden kann und die Darstellung klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist" (Urteil Sieckmann).

    25 Vorab ist festzustellen, dass zwar, wie in der mündlichen Verhandlung vorgetragen worden ist, das Gedächtnis für Gerüche wahrscheinlich das zuverlässigste ist, über das der Mensch verfügt, und die Wirtschaftsteilnehmer folglich ein offensichtliches Interesse daran haben, Riechzeichen für die Kennzeichnung ihrer Waren zu verwenden, dass aber die grafische Darstellung des Zeichens gleichwohl dessen genaue Identifizierung ermöglichen muss, um die Funktionsfähigkeit des Systems der Eintragung der Marken zu gewährleisten (Urteile des Gerichtshofes Sieckmann, Randnrn.

    28 Hierzu stellt das Gericht fest, dass sich, wie aus dem Urteil Sieckmann hervorgeht, mit einer Beschreibung zwar keine Riechzeichen grafisch darstellen lassen, für die zahlreiche Beschreibungen in Frage kommen, dass aber nicht völlig auszuschließen ist, dass ein Riechzeichen Gegenstand einer Beschreibung sein kann, die alle Voraussetzungen des Artikels 4 der Verordnung Nr. 40/94 in seiner Auslegung durch die Rechtsprechung erfüllt.

    39 Der Gerichtshof hat jedoch in seinem Urteil Sieckmann (Randnr. 69) entschieden, dass die grafische Darstellung einer Riechmarke, um zugelassen zu werden, den Duft darstellen muss, dessen Eintragung beantragt wird, und nicht die Ware, die ihn verströmt.

    45 Hierzu ist zunächst zu bemerken, dass nach ständiger Rechtsprechung die Kombination von Darstellungsformen, die nicht geeignet sind, als solche den Anforderungen an die grafische Darstellung zu genügen, diesen Anforderungen nicht entsprechen kann und dass mindestens einer der Bestandteile der grafischen Darstellung alle Voraussetzungen erfüllen muss (Urteile Sieckmann, Randnr. 72, und Libertel, Randnr. 36).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus EuG, 27.10.2005 - T-305/04
    46 und 47, vom 6. Mai 2003 in der Rechtssache C-104/01, Libertel, Slg. 2004, I-3793, Randnr. 28, und vom 24. Juni 2004 in der Rechtssache C-49/02, Heidelberger Bauchemie, Slg. 2004, I-6129, Randnrn.
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus EuG, 27.10.2005 - T-305/04
    46 und 47, vom 6. Mai 2003 in der Rechtssache C-104/01, Libertel, Slg. 2004, I-3793, Randnr. 28, und vom 24. Juni 2004 in der Rechtssache C-49/02, Heidelberger Bauchemie, Slg. 2004, I-6129, Randnrn.
  • EuG, 01.02.2005 - T-57/03

    SPAG / OHMI - Dann und Backer (HOOLIGAN) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 27.10.2005 - T-305/04
    Da die Klage beim Gericht auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern des HABM im Sinne von Artikel 63 der Verordnung Nr. 40/94 gerichtet ist, ist es nämlich nicht Aufgabe des Gerichts, die tatsächlichen Umstände im Licht der erstmals ihm vorgelegten Beweise zu überprüfen (Urteile des Gerichts vom 3. Juli 2003 in der Rechtssache T-129/01, Alejandro/HABM - Anheuser-Busch [BUDMEN], Slg. 2003, II-2251, Randnr. 67, und vom 1. Februar 2005 in der Rechtssache T-57/03, SPAG/HABM - Dann und Backer [HOOLIGAN], Slg. 2005, II-0000, Randnr. 20).
  • EuG, 03.07.2003 - T-129/01

    Alejandro / OHMI - Anheuser-Busch (BUDMEN)

    Auszug aus EuG, 27.10.2005 - T-305/04
    Da die Klage beim Gericht auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern des HABM im Sinne von Artikel 63 der Verordnung Nr. 40/94 gerichtet ist, ist es nämlich nicht Aufgabe des Gerichts, die tatsächlichen Umstände im Licht der erstmals ihm vorgelegten Beweise zu überprüfen (Urteile des Gerichts vom 3. Juli 2003 in der Rechtssache T-129/01, Alejandro/HABM - Anheuser-Busch [BUDMEN], Slg. 2003, II-2251, Randnr. 67, und vom 1. Februar 2005 in der Rechtssache T-57/03, SPAG/HABM - Dann und Backer [HOOLIGAN], Slg. 2005, II-0000, Randnr. 20).
  • BPatG, 20.09.2023 - 29 W (pat) 515/21
    Das EuG habe in seinem Urteil "Duft reifer Erdbeeren" (MarkenR 2005, 536) entschieden, dass sogar die Angabe einer chemischen Formel keine Gewissheit über den Geruch gebe, da unterschiedliche chemische Formeln einen fast identischen Geruch erzeugen könnten.
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