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Rechtsprechung
   EuG, 21.09.2005 - T-315/01   

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https://dejure.org/2005,1893
EuG, 21.09.2005 - T-315/01 (https://dejure.org/2005,1893)
EuG, Entscheidung vom 21.09.2005 - T-315/01 (https://dejure.org/2005,1893)
EuG, Entscheidung vom 21. September 2005 - T-315/01 (https://dejure.org/2005,1893)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Grundrechte - Jus cogens - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kadi / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Grundrechte - Ius cogens - ...

  • EU-Kommission PDF

    Kadi / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Grundrechte - Ius cogens - ...

  • EU-Kommission

    Kadi / Rat und Kommission

    Freier Kapitalverkehr , Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen eine Verordnung des Rates bezüglich des Einfrierens von Geldern und wirtschaftlicher Ressourcen im Antiterrorkampf; Zuständigkeit des Rates zum Erlass einer Verordnung infolge der Resolution 1390 (2002) des Sicherheitsrats; Rückgriff auf Artikel 308 EG als ...

  • Judicialis

    EG Art. 60; ; EG Art. 301; ; EG Art. 308; ; Charta der Vereinten Nationen Art. 25; ; Erstes Zusatzprotokoll zur EMRK Art. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kadi / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Grundrechte - Ius cogens - ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kadi / Rat und Kommission

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 117 (Entscheidungsbesprechung)

    Das EuG konstitutionalisiert die Vereinten Nationen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der

    EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Yassin Kadi

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2062/2001 der Kommission vom 19. Oktober 2001 zur drittmaligen Änderung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2005, 672 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (60)

  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

    Auszug aus EuG, 21.09.2005 - T-315/01
    195 Sie konnten der Gemeinschaft nicht durch eine untereinander geschlossene Vereinbarung mehr Befugnisse übertragen, als ihnen zustanden, oder sich von den nach der genannten Charta gegenüber Drittländern bestehenden Verpflichtungen lösen (vgl. analog Urteil des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1972 in den Rechtssachen 21/72 bis 24/72, International Fruit Company u. a., Slg. 1972, 1219, im Folgenden: Urteil International Fruit, Randnr. 11).

    196 Vielmehr ergibt sich ihr Wille, ihre Verpflichtungen aus dieser Charta zu beachten, aus den Vorschriften des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft selbst und kommt insbesondere in dessen Artikeln 224 und 234 Absatz 1 zum Ausdruck (vgl. analog Urteil International Fruit, Randnrn. 12 und 13, und Schlussanträge von Generalanwalt Mayras zu diesem Urteil, Slg. 1972, 1231 bis 1237).

    200 Durch die Übertragung dieser Befugnisse auf die Gemeinschaft haben die Mitgliedstaaten also ihren Willen erkennen lassen, die Gemeinschaft an die von ihnen aufgrund der Charta der Vereinten Nationen eingegangenen Verpflichtungen zu binden (vgl. analog Urteil International Fruit, Randnr. 15).

    201 Seit dem Inkrafttreten des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist die in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft eingetretene Zuständigkeitsverlagerung im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund der Charta der Vereinten Nationen auf verschiedene Weise konkretisiert worden (vgl. analog Urteil International Fruit, Randnr. 16).

    203 Soweit demnach die Gemeinschaft aufgrund des EG-Vertrags Befugnisse übernommen hat, die zuvor von den Mitgliedstaaten im Anwendungsbereich der Charta der Vereinten Nationen ausgeübt wurden, ist sie an die Bestimmungen dieser Charta gebunden (vgl. analog in Bezug auf die Frage, ob die Gemeinschaft an das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen [GATT] von 1947 gebunden ist, Urteil International Fruit, Randnr. 18; vgl. auch oben in Randnr. 158 zitiertes Urteil Dorsch Consult/Rat und Kommission, Randnr. 74, worin festgestellt wird, dass die Gemeinschaft bei der Umsetzung eines durch eine Resolution des Sicherheitsrats verhängten Handelsembargos eine gebundene Befugnis ausübt).

  • EuGH, 30.07.1996 - C-84/95

    Bosphorus / Minister for Transport, Energy und Communications u.a.

    Auszug aus EuG, 21.09.2005 - T-315/01
    189 Die Resolutionen des Sicherheitsrats nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen haben also bindende Wirkung für alle Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, die daher in dieser Eigenschaft alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um ihre Umsetzung zu gewährleisten (Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zum Urteil des Gerichtshofes vom 30. Juli 1996 in der Rechtssache C-84/95, Bosphorus, Slg. 1996, I-3953, I-3956, Nr. 2, und zum Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache C-177/95, Ebony Maritime und Loten Navigation, Slg. 1997, I-1111, I-1115, Nr. 27).

    231 Die inzidente Kontrolle, die das Gericht im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsrechtsakts ausübt, der ohne jede Ermessensausübung zur Umsetzung einer Resolution des Sicherheitsrats ergangen ist, kann sich daher ganz ausnahmsweise auf die Prüfung erstrecken, ob die zum Ius cogens gehörenden übergeordneten Regeln des Völkerrechts und insbesondere auch die zwingenden Normen zum universellen Schutz der Menschenrechte eingehalten wurden, von denen weder die Mitgliedstaaten noch die Organe der UNO abweichen dürfen, weil sie "unveräußerliche Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts" darstellen (Gutachten des Internationalen Gerichtshofes vom 8. Juli 1996, Zulässigkeit der Drohung mit oder des Gebrauchs von Nuklearwaffen, I.C.J. Reports 1996, S. 226, Randnr. 79; vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zu dem oben in Randnr. 189 zitierten Urteil Bosphorus, Nr. 65).

    Er ist zu einer wichtigen ständigen Einrichtung für die laufende Überwachung der Durchsetzung der Sanktionen geworden und kann die einheitliche Auslegung und Anwendung der Resolutionen durch die Völkergemeinschaft fördern (Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zum oben in Randnr. 189 zitierten Urteil Bosphorus, Nr. 46).

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

    Auszug aus EuG, 21.09.2005 - T-315/01
    64 In seinen schriftlichen Fragen an den Rat und die Kommission hat das Gericht darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Gutachten 2/94 vom 28. März 1996 (Slg. 1996, I-1759, Randnrn. 29 und 30) ausgeführt hat, dass Artikel 235 EG-Vertrag (jetzt Artikel 308 EG) einen Ausgleich in Fällen schaffen soll, in denen den Gemeinschaftsorganen durch spezifische Bestimmungen des Vertrages ausdrücklich oder implizit verliehene Befugnisse fehlen, die gleichwohl erforderlich erscheinen, damit die Gemeinschaft ihre Aufgaben im Hinblick auf die Erreichung eines der vom Vertrag festgelegten Ziele wahrnehmen kann.

    81 Außerdem könnten Maßnahmen zum Einfrieren der Gelder von Privatpersonen zwecks Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen zu internationalen Terrororganisationen statt zu Drittländern nicht als Ausdehnung des Bereichs der Gemeinschaftsbefugnisse "über den allgemeinen Rahmen hinaus ..., der sich aus der Gesamtheit der Vertragsbestimmungen ... ergibt", im Sinne des oben in Randnummer 64 angeführten Gutachtens 2/94 angesehen werden.

    So habe der Gerichtshof in dem oben in Randnummer 64 angeführten Gutachten 2/94 entschieden, dass diese Bestimmung nicht den Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gestatte, obwohl das Ziel der Achtung der Menschenrechte im EU-Vertrag ausdrücklich erwähnt werde.

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Mit ihren Rechtsmitteln beantragen Herr Kadi (C-402/05 P) und die Al Barakaat International Foundation (im Folgenden: Al Barakaat) (C-415/05 P) die Aufhebung der Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 21. September 2005, Kadi/Rat und Kommission (T-315/01, Slg. 2005, II-3649) sowie Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (T-306/01, Slg. 2005, II-3533) (im Folgenden: angefochtenes Urteil Kadi bzw. angefochtenes Urteil Yusuf und Al Barakaat sowie - zusammen - angefochtene Urteile).

    Die Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 21. September 2005, Kadi/Rat und Kommission (T-315/01) sowie Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (T-366/01), werden aufgehoben.

  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der

    Mit Urteil vom 21. September 2005, Kadi/Rat und Kommission (T-315/01, Slg. 2005, II-3649), wies das Gericht diese Klage ab.

    Mit seinem Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, im Folgenden: Urteil Kadi), hob der Gerichtshof das Urteil Kadi/Rat und Kommission auf und erklärte die Verordnung Nr. 881/2002 für nichtig, soweit sie Herrn Kadi betraf.

  • EuG, 30.09.2010 - T-85/09

    Kadi / Kommission: Verordnung, mit der die Gelder von Yassin Abdullah Kadi

    3 bis 45 des Urteils des Gerichtshofs vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, im Folgenden: Urteil Kadi des Gerichtshofs), verwiesen, das auf ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts vom 21. September 2005, Kadi/Rat und Kommission (T-315/01, Slg. 2005, II-3649, im Folgenden: Urteil Kadi des Gerichts), hin erlassen wurde, mit dem das Gericht über die vom Kläger, Herrn Yassin Abdullah Kadi, gegen die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan (ABl. L 139, S. 9) - soweit dieser Rechtsakt den Kläger betraf - erhobene Nichtigkeitsklage entschied.

    Die Urteile Kadi des Gerichts und des Gerichtshofs.

    Der Gerichtshof hob mit seinem Urteil Kadi vom 3. September 2008 das Urteil Kadi des Gerichts auf und erklärte die Verordnung Nr. 881/2002, soweit sie den Kläger betraf, für nichtig.

    Der Gerichtshof kam deshalb in Randnr. 328 seines Urteils Kadi zu dem Ergebnis, dass die Rechtsmittelgründe in diesem Punkt begründet waren, so dass das Urteil Kadi des Gerichts insoweit aufzuheben war.

    Weitere Entwicklung nach den Urteilen Kadi des Gerichts und des Gerichtshofs.

  • EGMR, 21.06.2016 - 5809/08

    AL-DULIMI AND MONTANA MANAGEMENT INC. v. SWITZERLAND

    8.4 Consequently, contrary to what the appellant has claimed, neither the fundamental procedural safeguards, nor the right to an effective remedy, under Articles 6 and 13 ECHR and Article 14 ICCPR, have per se the nature of peremptory norms of general international law (jus cogens), in particular in the context of the confiscation procedure affecting the appellant's property (see, to the same effect, the judgment of the Swiss Federal Court no. 1A.45/2007 of 14 November 2007 in the case of Nada v. DFE, point 7.3; judgment of the Court of First Instance of the European Communities, 21 September 2005, Yusuf and Al Barakaat International Foundation v. Council and Commission, T-306/01 Reports 2005 II, p. 3533, paragraphs 307 and 341; judgment of the Court of First Instance of the European Communities, 21 September 2005, Kadi v. Council and Commission, T-315/01 Reports 2005 II p. 3649, paragraphs 268 and 286; judgment of the Court of First Instance of the European Communities, 12 July 2006, Ayadi v. Council, T-253/02 Reports 2006 II p. 2139, paragraph 116; judgment of the Court of First Instance of the European Communities, 12 July 2006, Hassan v. Council and Commission, T-49/04 Reports 2006 II p. 52, paragraph 92).

    CFI, cases T-315/01, Reports II-3649, and T-306/01, Reports II-3533, respectively.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2005 - C-317/04

    GENERALANWALT LÉGER SCHLÄGT VOR, DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION UND DES RATES

    78 - Zur Verhängung wirtschaftlicher und finanzieller Sanktionen - wie das Einfrieren von Geldern - gegenüber Privatpersonen und Organisationen, die im Verdacht stehen, zur Finanzierung des Terrorismus beizutragen, siehe Urteile des Gerichts vom 21. September 2005 in der Rechtssache T-306/01 (Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 152) und in der Rechtssache T-315/01 (Kadi/Rat und Kommission, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 116).

    Im speziellen Zusammenhang jener Rechtssachen hat das Gericht jedoch "das bei der Überarbeitung durch den Vertrag von Maastricht geschaffene spezielle Bindeglied zwischen dem mit wirtschaftlichen Sanktionen verbundenen Handeln der Gemeinschaft gemäß den Artikeln 60 EG und 301 EG und den Zielen des EU-Vertrags im Bereich der auswärtigen Beziehungen" berücksichtigt (Randnr. 159 des Urteils T-306/01 und Randnr. 123 des Urteils T-315/01).

    Allgemeiner hat das Gericht auch festgestellt, dass "der Kampf gegen den internationalen Terrorismus und dessen Finanzierung unbestreitbar zu den in Artikel 11 EU festgelegten Zielen der Union im Rahmen der GASP [gehört]" (Randnr. 167 des Urteils T-306/01 und Randnr. 131 des Urteils T-315/01).

  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

    66 Durch Beschluss des Präsidenten der Zweiten erweiterten Kammer des Gerichts vom 18. September 2003 sind die vorliegende Rechtssache und die Rechtssache T-315/01, Kadi/Rat und Kommission, gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - GENERALANWALT POIARES MADURO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF

    Mit Urteil vom 21. September 2005 in der Rechtssache Kadi/Rat und Kommission (T-315/01)(10) (im Folgenden: angefochtenes Urteil) bestätigte das Gericht die Gültigkeit der angefochtenen Verordnung und wies die Klage des Rechtsmittelführers in allen Klagegründen ab.

    das Urteil des Gerichts vom 21. September 2005, Kadi/Rat und Kommission (T-315/01), aufzuheben;.

    10 - Slg. 2005, II-3649.

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren -

    Die Revision beruft sich ferner auf die Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Union vom 21. September 2005 T-306/01 --Yusuf-- (Slg. 2005, II-3533) und T-315/01 --Kadi-- (Slg. 2005, II-3649, Europäische Grundrechte Zeitschrift 2005, 592), in denen das Gericht den Vorrang des UN-Rechts vor EU-Recht anerkannt habe.
  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

    In den Urteilen vom 21. September 2005 in den Rechtssachen T-306/01 (Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, Slg. 2005, II-3533, mit Rechtsmittel angefochten, im Folgenden: Urteil Yusuf, Randnr. 73) und T-315/01 (Kadi/Rat und Kommission, Slg. 2005, II-3649, mit Rechtsmittel angefochten, im Folgenden: Urteil Kadi, Randnr. 54) hat das Gericht diese Rechtsprechung auf den Fall übertragen, dass eine Verordnung, die einen Einzelnen unmittelbar und individuell betrifft, während des Verfahrens durch eine Verordnung mit gleichem Gegenstand ersetzt wird.
  • EuG, 12.07.2006 - T-253/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT MACHT WEITERE DARLEGUNGEN ZU DEN RECHTEN DER

    108 bis 124 und 125 bis 170, und in der Rechtssache T-315/01, Kadi/Rat und Kommission, Slg. 2005, II-0000, in der Rechtsmittelinstanz anhängig, im Folgenden: Urteil Kadi, Randnrn.
  • BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08

    Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz - Zur Gültigkeit

  • EuG, 23.10.2008 - T-256/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS 2007/868/EG DES RATES

  • EuG, 21.03.2014 - T-306/10

    Yusef / Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

  • EuGH, 03.12.2009 - C-399/06

    Der Gerichtshof erklärt die Verordnung des Rates, mit der die Gelder von Herrn

  • VG München, 23.06.2008 - M 16 K 07.5545

    Restriktive Maßnahmen gegen Iran; Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen

  • EGMR, 26.11.2013 - 5809/08

    Der "Kadi"-Moment des EGMR

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2013 - C-292/11

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  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2013 - C-584/10

    und Sicherheitspolitik - Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, das

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-443/05

    Common Market Fertilizers / Kommission - Anfechtung eines Urteils des Gerichts

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Artikel 47 EU - Gemeinsame Außen- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2017 - C-361/15

    Easy Sanitary Solutions / Group Nivelles

  • EuG, 11.06.2009 - T-318/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DIE VERORDNUNG DES RATES, MIT DER

  • BSG, 07.07.2017 - B 13 SF 9/17 S

    Kostentragung im sozialgerichtlichen Verfahren - nichtrechtsfähige

  • EuG, 31.01.2007 - T-362/04

    Minin / Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

  • EuG, 29.09.2010 - T-137/06

    Abdrabbah / Rat

  • EuG, 29.09.2010 - T-136/06

    Sanabel Relief Agency / Rat

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Rechtsprechung
   EuG, 21.09.2005 - T-306/01, T-315/01   

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EuG, 21.09.2005 - T-306/01, T-315/01 (https://dejure.org/2005,1211)
EuG, Entscheidung vom 21.09.2005 - T-306/01, T-315/01 (https://dejure.org/2005,1211)
EuG, Entscheidung vom 21. September 2005 - T-306/01, T-315/01 (https://dejure.org/2005,1211)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Grundrechte - Jus cogens - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Yusuf und Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Grundrechte - Ius cogens - ...

  • EU-Kommission PDF

    Yusuf und Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Grundrechte - Ius cogens - ...

  • EU-Kommission

    Yusuf und Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

    Freier Kapitalverkehr , Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Beschließung von restriktiven Maßnahmen gegen die Taliban durch die Vereinten Nationen; Einfrieren von Geldern und anderen Finanzmitteln des Al-Qaida-Netzwerks; Festlegung von Maßnahmen gegen Osama bin Laden, Mitglieder der Al-Qaida-Organisation und ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EGV Art. 230; ; EGV Art. 243; ; VO (EG) Nr. 337/2000; ; VO (EG) Nr. 467/2001; ; VO (EG) Nr. 2199/2001; ; VO (EG) Nr. 881/2002; ; VO (EG) Nr. 561/2003; ; Resolution 1267 (1999) des ... Sicherheitsrats der Vereinten Nationen; ; Resolution 1452 (2002) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE IN BEZUG AUF RECHTSAKTE, DIE IM RAHMEN DES KAMPFES GEGEN DEN TERRORISMUS ERGANGEN SIND

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Einfrieren von Vermögen in der EU

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Yusuf und Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Grundrechte - Ius cogens - ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einfrieren von Vermögen in der EU

  • bdo.de PDF, S. 13 (Kurzinformation)

    Rechtsschutz gegen Antiterrorverordnung?

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 117 (Entscheidungsbesprechung)

    Das EuG konstitutionalisiert die Vereinten Nationen

  • nomos.de PDF, S. 107 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Effektiver Rechtsschutz gegen "targeted sanctions" des UN-Sicherheitsrates?

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Solange-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - Das Kooperationsverhältnis zwischen EGMR und EuGH - (PD Dr. iur. Andreas Haratsch; ZaöRV 66 (2006), 927-947)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2199/2001 der Kommission vom 12. November 2001 zur vierten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots ...

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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (71)

  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

    Auszug aus EuG, 21.09.2005 - T-306/01
    245 Sie konnten der Gemeinschaft nicht durch eine untereinander geschlossene Vereinbarung mehr Befugnisse übertragen, als ihnen zustanden, oder sich von den nach der genannten Charta gegenüber Drittländern bestehenden Verpflichtungen lösen (vgl. analog Urteil des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1972 in den Rechtssachen 21/72 bis 24/72, International Fruit Company u. a., Slg. 1972, 1219, im Folgenden: Urteil International Fruit, Randnr. 11).

    246 Vielmehr ergibt sich ihr Wille, ihre Verpflichtungen aus dieser Charta zu beachten, aus den Vorschriften des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft selbst und kommt insbesondere in dessen Artikeln 224 und 234 Absatz 1 zum Ausdruck (vgl. analog Urteil International Fruit, Randnrn. 12 und 13, und Schlussanträge von Generalanwalt Mayras zu diesem Urteil, Slg. 1972, 1231 bis 1237).

    250 Durch die Übertragung dieser Befugnisse auf die Gemeinschaft haben die Mitgliedstaaten also ihren Willen erkennen lassen, die Gemeinschaft an die von ihnen aufgrund der Charta der Vereinten Nationen eingegangenen Verpflichtungen zu binden (vgl. analog Urteil International Fruit, Randnr. 15).

    251 Seit dem Inkrafttreten des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist die in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft eingetretene Zuständigkeitsverlagerung im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund der Charta der Vereinten Nationen auf verschiedene Weise konkretisiert worden (vgl. analog Urteil International Fruit, Randnr. 16).

    253 Soweit demnach die Gemeinschaft aufgrund des EG-Vertrags Befugnisse übernommen hat, die zuvor von den Mitgliedstaaten im Anwendungsbereich der Charta der Vereinten Nationen ausgeübt wurden, ist sie an die Bestimmungen dieser Charta gebunden (vgl. analog in Bezug auf die Frage, ob die Gemeinschaft an das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen [GATT] von 1947 gebunden ist, Urteil International Fruit, Randnr. 18; vgl. auch oben in Randnr. 82 zitiertes Urteil Dorsch Consult/Rat und Kommission, Randnr. 74, worin festgestellt wird, dass die Gemeinschaft bei der Umsetzung eines durch eine Resolution des Sicherheitsrats verhängten Handelsembargos eine gebundene Befugnis ausübt).

  • EuGH, 30.07.1996 - C-84/95

    Bosphorus / Minister for Transport, Energy und Communications u.a.

    Auszug aus EuG, 21.09.2005 - T-306/01
    239 Die Resolutionen des Sicherheitsrats nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen haben also bindende Wirkung für alle Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, die daher in dieser Eigenschaft alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um ihre Umsetzung zu gewährleisten (Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zum Urteil des Gerichtshofes vom 30. Juli 1996 in der Rechtssache C-84/95, Bosphorus, Slg. 1996, I-3953, I-3956, Nr. 2, und zum Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache C-177/95, Ebony Maritime und Loten Navigation, Slg. 1997, I-1111, I-1115, Nr. 27).

    282 Die inzidente Kontrolle, die das Gericht im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsrechtsakts ausübt, der ohne jede Ermessensausübung zur Umsetzung einer Resolution des Sicherheitsrats ergangen ist, kann sich daher gegebenenfalls auf die Prüfung erstrecken, ob die zum Ius cogens gehörenden übergeordneten Regeln des Völkerrechts und insbesondere auch die zwingenden Normen zum universellen Schutz der Menschenrechte eingehalten wurden, von denen weder die Mitgliedstaaten noch die Organe der UNO abweichen dürfen, weil sie "unveräußerliche Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts" darstellen (Gutachten des Internationalen Gerichtshofes vom 8. Juli 1996, Zulässigkeit der Drohung mit oder des Gebrauchs von Nuklearwaffen, I.C.J. Reports 1996, S. 226, Randnr. 79; vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zu dem oben in Randnr. 239 zitierten Urteil Bosphorus, Nr. 65).

    Er ist zu einer wichtigen ständigen Einrichtung für die laufende Überwachung der Durchsetzung der Sanktionen geworden und kann die einheitliche Auslegung und Anwendung der Resolutionen durch die Völkergemeinschaft fördern (Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zum oben in Randnr. 239 zitierten Urteil Bosphorus, Nr. 46).

  • EuGH, 16.06.1998 - C-162/96

    Racke

    Auszug aus EuG, 21.09.2005 - T-306/01
    Die Kommission trägt dazu vor, dass die Befugnisse der Gemeinschaft unter Beachtung des Völkerrechts ausgeübt werden müssten (Urteile des Gerichtshofes vom 24. November 1992 in der Rechtssache C-286/90, Poulsen und Diva Navigation, Slg. 1992, I-6019, Randnr. 9, und vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-162/96, Racke, Slg. 1998, I-3655, Randnr. 45).

    249 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass nach Artikel 48 Absatz 2 der Charta der Vereinten Nationen die Beschlüsse des Sicherheitsrats von den Mitgliedern der Vereinten Nationen "unmittelbar sowie durch Maßnahmen in den geeigneten internationalen Einrichtungen durchgeführt [werden], deren Mitglieder sie sind", und dass nach der Rechtsprechung (oben in Randnr. 210 zitierte Urteile Poulsen und Diva Navigation, Randnr. 9, und Racke, Randnr. 45; vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 22) die Befugnisse der Gemeinschaft unter Beachtung des Völkerrechts auszuüben sind, so dass die Auslegung des Gemeinschaftsrechts und die Umschreibung seines Anwendungsbereichs im Licht der einschlägigen Regeln des Völkerrechts zu erfolgen haben.

    Sie wäre außerdem unvereinbar mit dem Grundsatz, dass die Befugnisse der Gemeinschaft und damit die des Gerichts unter Beachtung des Völkerrechts ausgeübt werden müssen (oben in Randnr. 210 zitierte Urteile Poulsen und Diva Navigation, Randnr. 9, und Racke, Randnr. 45).

  • EuGH, 24.11.1992 - C-286/90

    Anklagemindigheden / Poulsen und Diva Navigation

    Auszug aus EuG, 21.09.2005 - T-306/01
    Die Kommission trägt dazu vor, dass die Befugnisse der Gemeinschaft unter Beachtung des Völkerrechts ausgeübt werden müssten (Urteile des Gerichtshofes vom 24. November 1992 in der Rechtssache C-286/90, Poulsen und Diva Navigation, Slg. 1992, I-6019, Randnr. 9, und vom 16. Juni 1998 in der Rechtssache C-162/96, Racke, Slg. 1998, I-3655, Randnr. 45).

    249 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass nach Artikel 48 Absatz 2 der Charta der Vereinten Nationen die Beschlüsse des Sicherheitsrats von den Mitgliedern der Vereinten Nationen "unmittelbar sowie durch Maßnahmen in den geeigneten internationalen Einrichtungen durchgeführt [werden], deren Mitglieder sie sind", und dass nach der Rechtsprechung (oben in Randnr. 210 zitierte Urteile Poulsen und Diva Navigation, Randnr. 9, und Racke, Randnr. 45; vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 22) die Befugnisse der Gemeinschaft unter Beachtung des Völkerrechts auszuüben sind, so dass die Auslegung des Gemeinschaftsrechts und die Umschreibung seines Anwendungsbereichs im Licht der einschlägigen Regeln des Völkerrechts zu erfolgen haben.

    Sie wäre außerdem unvereinbar mit dem Grundsatz, dass die Befugnisse der Gemeinschaft und damit die des Gerichts unter Beachtung des Völkerrechts ausgeübt werden müssen (oben in Randnr. 210 zitierte Urteile Poulsen und Diva Navigation, Randnr. 9, und Racke, Randnr. 45).

  • EuGH, 14.01.1997 - C-124/95

    The Queen, ex parte Centro-Com / HM Treasury und Bank of England

    Auszug aus EuG, 21.09.2005 - T-306/01
    236 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes soll durch diese Bestimmung im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts klargestellt werden, dass die Geltung des EG-Vertrags die Verpflichtung des betreffenden Mitgliedstaats, Rechte dritter Länder aus einer früheren Übereinkunft zu achten und seine entsprechenden Pflichten zu erfüllen, nicht berührt (Urteil des Gerichtshofes vom 28. März 1995 in der Rechtssache C-324/93, Evans Medical und Macfarlan Smith, Slg. 1995, I-563, Randnr. 27; vgl. auch Urteile des Gerichtshofes vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, Slg. 1962, 3, vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-158/91, Levy, Slg. 1993, I-4287, und vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-124/95, Centro-Com, Slg. 1997, I-81, Randnr. 56).

    241 So hat der Gerichtshof in dem oben in Randnummer 236 zitierten Urteil Centro-Com ausdrücklich entschieden, dass nationale Maßnahmen, die im Widerspruch zu Artikel 113 EG-Vertrag stehen, gemäß Artikel 234 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 307 EG) gerechtfertigt sein können, wenn sie erforderlich erscheinen, um sicherzustellen, dass der betreffende Mitgliedstaat seine Verpflichtungen aufgrund der Charta der Vereinten Nationen und einer Resolution des Sicherheitsrats erfüllt.

  • EuGH, 05.12.1989 - 114/88

    Delbar / Caisse d'allocations familiales de Roubaix-Tourcoing

    Auszug aus EuG, 21.09.2005 - T-306/01
    96 Der Gerichtshof habe die Rechtmäßigkeit dieser Praxis selbst anerkannt (Urteil vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache C-114/88, Delbar, Slg. 1989, 4067).

    Zum anderen wurden die Rechtsakte, um die es in diesen Beispielsfällen ging, insoweit nicht vor dem Gerichtshof beanstandet, was auch für die Rechtssache gilt, die zum Urteil Delbar (vgl. oben, Randnr. 96) geführt hat.

  • EuGH, 27.11.2001 - C-424/99

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuG, 21.09.2005 - T-306/01
    192 Speziell zur geltend gemachten Verletzung des Rechts auf eine gerichtliche Kontrolle führen die Kläger aus, im Urteil vom 27. November 2001 in der Rechtssache C-424/99 (Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-9285, Randnr. 45) habe der Gerichtshof entschieden, dass nach ständiger Rechtsprechung das Erfordernis einer solchen Kontrolle einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstelle, der sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten ergebe und in den Artikeln 6 und 13 EMRK verankert sei.

    261 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat (Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18; vgl. auch Urteile des Gerichtshofes vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleifici Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14, und vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-1/99, Kofisa Italia, Slg. 2001, I-207, Randnr. 46, oben in Randnr. 192 zitiertes Urteil Kommission/Österreich, Randnr. 45, und Urteil vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 39), ist die gerichtliche Kontrolle "Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes, der den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten zugrunde liegt [und der] auch in den Artikeln 6 und 13 der [EMRK] verankert [ist]".

  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

    Auszug aus EuG, 21.09.2005 - T-306/01
    190 Die Kläger, die sowohl auf Artikel 6 Absatz 2 EU als auch auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 29/69, Stauder, Slg. 1969, 419, vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70, Internationale Handelsgesellschaft, Slg. 1970, 1125, und vom 14. Mai 1974 in der Rechtssache 4/73, Nold/Kommission, Slg. 1974, 491, Randnr. 13) verweisen, tragen vor, die angefochtene Verordnung verletze ihre Grundrechte, insbesondere das Verfügungsrecht über ihr Eigentum und die Verteidigungsrechte, die durch Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gewährleistet würden, da ihnen durch diese Verordnung scharfe Sanktionen sowohl zivil- als auch strafrechtlicher Art auferlegt würden, ohne dass sie zuvor angehört oder in die Lage versetzt worden seien, sich zu verteidigen, und ohne dass der genannte Rechtsakt irgendeiner gerichtlichen Kontrolle unterzogen worden sei.

    275 Hinzuzufügen ist, dass insbesondere im Hinblick auf Artikel 307 EG und Artikel 103 der Charta der Vereinten Nationen die Berufung auf eine Verletzung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechte oder der Grundsätze dieser Rechtsordnung die Gültigkeit einer Resolution des Sicherheitsrats oder deren Wirkung im Gebiet der Gemeinschaft nicht berühren kann (vgl. analog oben in Randnr. 190 zitiertes Urteil Internationale Handelsgesellschaft, Randnr. 3, und Urteile des Gerichtshofes vom 8. Oktober 1986 in der Rechtssache 234/85, Keller, Slg. 1986, 2897, Randnr. 7, und vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 97/87 bis 99/87, Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission, Slg. 1989, 3165, Randnr. 38).

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

    Auszug aus EuG, 21.09.2005 - T-306/01
    89 Auf eine schriftliche Aufforderung des Gerichts, im Licht des Gutachtens 2/94 des Gerichtshofes vom 28. März 1996 (Slg. 1996, I-1759, Randnrn. 29 und 30) zu der oben in Randnummer 84 wiedergegebenen These der Kläger Stellung zu nehmen und insbesondere anzugeben, welche der im EG-Vertrag festgelegten Ziele der Gemeinschaft er mit den Bestimmungen der angefochtenen Verordnung erreichen wollte, hat der Rat im Wesentlichen geantwortet, dass das mit diesen Bestimmungen verfolgte Ziel in der Ausübung wirtschaftlichen und finanziellen Zwanges bestehe und dass es sich dabei um ein Ziel des EG-Vertrags handele.

    105 Außerdem könnten Maßnahmen zum Einfrieren der Gelder von Privatpersonen zwecks Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen zu internationalen Terrororganisationen statt zu Drittländern nicht als Ausdehnung des Bereichs der Gemeinschaftsbefugnisse "über den allgemeinen Rahmen hinaus ..., der sich aus der Gesamtheit der Vertragsbestimmungen ... ergibt", im Sinne des oben in Randnummer 89 angeführten Gutachtens 2/94 angesehen werden.

  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.09.2005 - T-306/01
    190 Die Kläger, die sowohl auf Artikel 6 Absatz 2 EU als auch auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 29/69, Stauder, Slg. 1969, 419, vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70, Internationale Handelsgesellschaft, Slg. 1970, 1125, und vom 14. Mai 1974 in der Rechtssache 4/73, Nold/Kommission, Slg. 1974, 491, Randnr. 13) verweisen, tragen vor, die angefochtene Verordnung verletze ihre Grundrechte, insbesondere das Verfügungsrecht über ihr Eigentum und die Verteidigungsrechte, die durch Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gewährleistet würden, da ihnen durch diese Verordnung scharfe Sanktionen sowohl zivil- als auch strafrechtlicher Art auferlegt würden, ohne dass sie zuvor angehört oder in die Lage versetzt worden seien, sich zu verteidigen, und ohne dass der genannte Rechtsakt irgendeiner gerichtlichen Kontrolle unterzogen worden sei.
  • EuGH, 27.02.1962 - 10/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

  • EuG, 02.10.2001 - T-222/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGEN VON ABGEORDNETEN UND DER FRONT

  • EuG, 15.05.2003 - T-47/03

    Sison / Rat

  • EuG, 11.12.1996 - T-521/93

    Klage gegen die Einführung einer gemeinsamen Marktorganisation für Bananen durch

  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

  • EuGH, 14.10.1999 - C-104/97

    Atlanta / Europäische Gemeinschaft

  • EuGH, 27.06.1991 - 49/88

    Al-Jubail Fertilizer Company u.a. / Rat

  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

  • EuGH, 05.10.2000 - C-376/98

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON

  • EuGH, 11.07.1968 - 6/68

    Zuckerfabrik Watenstedt GmbH / Rat

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

  • EuGH, 30.09.1982 - 242/81

    Roquette Frères / Rat

  • EuGH, 23.03.1993 - C-314/91

    Weber / Parlament

  • EuGH, 14.10.1980 - 812/79

    Attorney General / Burgoa

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuGH, 12.07.1984 - 170/83

    Hydrotherm

  • EuGH, 23.10.1974 - 17/74

    Transocean Marine Paint Association / Kommission

  • EuGH, 02.08.1993 - C-158/91

    Ministère public und Direction du travail und de l'emploi / Levy

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

  • EuGH, 24.10.1996 - C-32/95

    Kommission / Lisrestal u.a.

  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Hercules Chemicals / Kommission

  • EuGH, 10.07.1986 - 40/85

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 11.01.2001 - C-1/99

    Kofisa Italia

  • EuGH, 29.06.1993 - C-298/89

    Gibraltar / Rat

  • EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

  • EuGH, 27.02.1997 - C-177/95

    Ebony Maritime und Loten Navigation

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

  • EuGH, 31.05.2001 - C-41/99

    Sadam Zuccherifici u.a. / Rat

  • EuGH, 14.12.1962 - 19/62

    Fédération nationale de la boucherie en gros et du commerce en gros des viandes

  • EuGH, 29.06.1994 - C-135/92

    Fiskano / Kommission

  • EuG, 06.05.2003 - T-45/02

    DOW AgroSciences / Parlament und Rat

  • EuGH, 03.12.1992 - C-97/91

    Oleificio Borelli / Kommission

  • EuGH, 17.10.1989 - 97/87

    Dow Chemical Ibérica u.a. / Kommission

  • EuGH, 28.03.1995 - C-324/93

    The Queen / Secretary of State for the Home Department, ex parte Evans Medical

  • EuGH, 08.03.1993 - C-123/92

    Lezzi Pietro / Kommission

  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

  • EuGH, 04.10.1991 - C-367/89

    Strafverfahren gegen Richardt

  • EuGH, 24.04.1996 - C-87/95

    Cassa nazionale di previdenza ed assistenza a favore degli avvocati e procuratori

  • EuGH, 21.09.2000 - C-462/98

    Mediocurso / Kommission

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

  • EuGH, 08.10.1986 - 234/85

    Strafverfahren gegen Keller

  • RG, 09.07.1897 - 2229/97

    1. Leitungsrecht des Vorsitzenden. Wiederholte Wortentziehung. Aussetzung der

  • EuGH, 13.05.1971 - 44/70
  • EuGH, 14.12.1962 - 22/62
  • RG, 17.02.1887 - 99/87

    1. Ist der zur Anstiftung oder Hilfeleistung erforderliche Dolus bei demjenigen

  • EuGH, 07.06.1983 - 103/80
  • EuGH, 13.11.2000 - C-317/00

    "Invest" Import und Export und Invest Commerce / Kommission

  • EuG, 03.02.2000 - T-46/98

    CCRE / Kommission

  • EuGH, 29.09.1987 - 351/85

    Fabrique de fer de Charleroi / Kommission

  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

  • EuGH, 14.07.1988 - 103/85

    Stahlwerke Peine-Salzgitter / Kommission

  • EuGH, 15.12.1987 - 348/85

    Denmark / Kommission

  • EuG, 02.08.2000 - T-189/00

    "Invest" Import und Export und Invest commerce / Kommission

  • EuG, 28.04.1998 - T-184/95

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

  • EuGH, 29.09.1987 - 360/85

    Klage auf Erklärung der Nichtigkeit von Entscheidungen der Kommission zur

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Mit ihren Rechtsmitteln beantragen Herr Kadi (C-402/05 P) und die Al Barakaat International Foundation (im Folgenden: Al Barakaat) (C-415/05 P) die Aufhebung der Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 21. September 2005, Kadi/Rat und Kommission (T-315/01, Slg. 2005, II-3649) sowie Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (T-306/01, Slg. 2005, II-3533) (im Folgenden: angefochtenes Urteil Kadi bzw. angefochtenes Urteil Yusuf und Al Barakaat sowie - zusammen - angefochtene Urteile).
  • VK Niedersachsen, 27.01.2017 - VgK-49/16

    Auftraggeber muss Informationsvorsprung eines Projektanten ausgleichen!

    Da das Nachprüfungsverfahren zwar vorrangig, aber nicht allein dem individuellen Interesse des Bieters an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens dient (EuGH, Urteil vom 19.06.2003, Rs. 315/01, Rdnr. 56; Ohlerich in: Kulanz/Kus/Portz/Prieß, GWB Vergaberecht, § 163, Rn. 17), entschließt sich die Vergabekammer in diesem Grenzfall dazu, der Beseitigung des entscheidenden Vergabefehlers den Vorrang zu geben und das Verfahren zurückzuversetzen.
  • EGMR, 21.06.2016 - 5809/08

    AL-DULIMI AND MONTANA MANAGEMENT INC. v. SWITZERLAND

    8.4 Consequently, contrary to what the appellant has claimed, neither the fundamental procedural safeguards, nor the right to an effective remedy, under Articles 6 and 13 ECHR and Article 14 ICCPR, have per se the nature of peremptory norms of general international law (jus cogens), in particular in the context of the confiscation procedure affecting the appellant's property (see, to the same effect, the judgment of the Swiss Federal Court no. 1A.45/2007 of 14 November 2007 in the case of Nada v. DFE, point 7.3; judgment of the Court of First Instance of the European Communities, 21 September 2005, Yusuf and Al Barakaat International Foundation v. Council and Commission, T-306/01 Reports 2005 II, p. 3533, paragraphs 307 and 341; judgment of the Court of First Instance of the European Communities, 21 September 2005, Kadi v. Council and Commission, T-315/01 Reports 2005 II p. 3649, paragraphs 268 and 286; judgment of the Court of First Instance of the European Communities, 12 July 2006, Ayadi v. Council, T-253/02 Reports 2006 II p. 2139, paragraph 116; judgment of the Court of First Instance of the European Communities, 12 July 2006, Hassan v. Council and Commission, T-49/04 Reports 2006 II p. 52, paragraph 92).

    CFI, cases T-315/01, Reports II-3649, and T-306/01, Reports II-3533, respectively.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2005 - C-317/04

    GENERALANWALT LÉGER SCHLÄGT VOR, DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION UND DES RATES

    78 - Zur Verhängung wirtschaftlicher und finanzieller Sanktionen - wie das Einfrieren von Geldern - gegenüber Privatpersonen und Organisationen, die im Verdacht stehen, zur Finanzierung des Terrorismus beizutragen, siehe Urteile des Gerichts vom 21. September 2005 in der Rechtssache T-306/01 (Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 152) und in der Rechtssache T-315/01 (Kadi/Rat und Kommission, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 116).

    Im speziellen Zusammenhang jener Rechtssachen hat das Gericht jedoch "das bei der Überarbeitung durch den Vertrag von Maastricht geschaffene spezielle Bindeglied zwischen dem mit wirtschaftlichen Sanktionen verbundenen Handeln der Gemeinschaft gemäß den Artikeln 60 EG und 301 EG und den Zielen des EU-Vertrags im Bereich der auswärtigen Beziehungen" berücksichtigt (Randnr. 159 des Urteils T-306/01 und Randnr. 123 des Urteils T-315/01).

    Allgemeiner hat das Gericht auch festgestellt, dass "der Kampf gegen den internationalen Terrorismus und dessen Finanzierung unbestreitbar zu den in Artikel 11 EU festgelegten Zielen der Union im Rahmen der GASP [gehört]" (Randnr. 167 des Urteils T-306/01 und Randnr. 131 des Urteils T-315/01).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2007 - 8 A 4728/05

    Türkei, Kommunisten, Oppositionelle, TKP/ML, Kämpfer (ehemalige), Inhaftierung,

    vgl. EuG, Urteil vom 21. September 2005 - T-306/01 -, Slg. 2005 II, 3533, Nr. 231 ff. (302).
  • EuG, 30.09.2010 - T-85/09

    Kadi / Kommission: Verordnung, mit der die Gelder von Yassin Abdullah Kadi

    Im Übrigen hat das Gericht in Randnr. 154 des Urteils OMPI (vgl. auch Urteil PMOI II, Randnr. 74) entschieden, dass sich die gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses der Gemeinschaft über das Einfrieren von Geldern - wie der Rat in seinen Schriftsätzen in der Rechtssache, in der das Urteil des Gerichts vom 21. September 2005, Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (T-306/01, Slg. 2005, II-3533), ergangen ist, ausdrücklich eingeräumt hat (vgl. Randnr. 225 dieses Urteils) - auf die Beurteilung der Tatsachen und Umstände erstreckt, die zu seiner Begründung herangezogen wurden, sowie auf die Prüfung der Beweismittel und Informationen, auf die sich diese Beurteilung stützt.
  • BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren -

    Die Revision beruft sich ferner auf die Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Union vom 21. September 2005 T-306/01 --Yusuf-- (Slg. 2005, II-3533) und T-315/01 --Kadi-- (Slg. 2005, II-3649, Europäische Grundrechte Zeitschrift 2005, 592), in denen das Gericht den Vorrang des UN-Rechts vor EU-Recht anerkannt habe.
  • VG München, 23.06.2008 - M 16 K 07.5545

    Restriktive Maßnahmen gegen Iran; Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen

    Hingewiesen sei lediglich auf die Rechtsprechung des EuG (v .21.9.2005 Az. T-306/01 und T-315/01), wonach der Wortlaut der genannten Artikel den Erlass restriktiver Maßnahmen unmittelbar gegenüber Einzelpersonen und Organisationen - gleichgültig wo sie sich befinden - nicht ausschließt.

    Das EuG (vom 21.9.2005, Az. T-306/01) hat bereits entschieden, dass es irrelevant sei, wenn sich Maßnahmen auch auf Transaktionen ohne grenzüberschreitendes Element erstreckten.

    Zudem hat das EuG (vom 21.9.2005 Az.: T-306/01) entschieden, dass Grundrechte der Betroffenen durch das Einfrieren von Geldern nicht verletzt sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2007 - 8 A 5118/05

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    vgl. EuG, Urteil vom 21. September 2005 - T-306/01 -, Slg. 2005 II, 3533, Nr. 231 ff. (302).
  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

    In den Urteilen vom 21. September 2005 in den Rechtssachen T-306/01 (Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, Slg. 2005, II-3533, mit Rechtsmittel angefochten, im Folgenden: Urteil Yusuf, Randnr. 73) und T-315/01 (Kadi/Rat und Kommission, Slg. 2005, II-3649, mit Rechtsmittel angefochten, im Folgenden: Urteil Kadi, Randnr. 54) hat das Gericht diese Rechtsprechung auf den Fall übertragen, dass eine Verordnung, die einen Einzelnen unmittelbar und individuell betrifft, während des Verfahrens durch eine Verordnung mit gleichem Gegenstand ersetzt wird.
  • EuG, 12.07.2006 - T-253/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT MACHT WEITERE DARLEGUNGEN ZU DEN RECHTEN DER

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08

    Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz - Zur Gültigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2008 - C-415/05

    Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2007 - 8 A 2632/06

    Anerkennung als Asylberechtigter bei körperlichen Misshandlungen während eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann die Ausübung des Anspruchs auf

  • EuGH, 03.12.2009 - C-399/06

    Der Gerichtshof erklärt die Verordnung des Rates, mit der die Gelder von Herrn

  • EuG, 04.12.2008 - T-284/08

    'People''s Mojahedin Organization of Iran v Council' - Gemeinsame Außen- und

  • VG Hamburg, 22.01.2007 - 15 A 1731/04

    Einzelfall einer Duldung eines ehemaligen PKK-Guerilla-Angehörigen wegen

  • EuG, 15.01.2008 - T-228/02

    'Organisation des Modjahedines du peuple d''Iran / Rat'

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-872/19

    Generalanwalt Hogan: Ein Drittstaat kann zur Erhebung einer Klage auf

  • VGH Bayern, 14.12.2009 - 22 ZB 08.2288

    Europarechtliche Umsetzung von UN-Sanktionen; Einfrieren der inländischen Gelder

  • VG Ansbach, 06.03.2007 - AN 1 K 06.30018

    Türkei, Terrorismusvorbehalt, Grundsätze der Vereinten Nationen,

  • EGMR, 26.11.2013 - 5809/08

    Der "Kadi"-Moment des EGMR

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-101/08

    Audiolux u.a. - Gesellschaftsrecht - Allgemeine Rechtsgrundsätze des

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2011 - C-27/09

    Frankreich / Volksmudschaheddin-Organisation Iran - Rechtsmittel - Restriktive

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Artikel 47 EU - Gemeinsame Außen- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2007 - C-467/05

    'Dell''Orto' - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • EuG, 11.06.2009 - T-318/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DIE VERORDNUNG DES RATES, MIT DER

  • VG Ansbach, 14.12.2006 - AN 1 K 06.30883

    Türkei, Widerruf, Asylberechtigung, Flüchtlingsanerkennung, Bundesamtsbescheid,

  • EuG, 08.04.2008 - T-92/08

    Zypern / Kommission

  • EuG, 31.01.2007 - T-362/04

    Minin / Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

  • VG Ansbach, 08.08.2007 - AN 1 K 05.30468

    Türkei, Terrorismusvorbehalt, nichtpolitisches Verbrechen, Strafurteil,

  • EuG, 27.10.2006 - T-318/01

    Othman / Rat und Kommission

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Rechtsprechung
   EuG, 07.05.2002 - T-306/01 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4598
EuG, 07.05.2002 - T-306/01 R (https://dejure.org/2002,4598)
EuG, Entscheidung vom 07.05.2002 - T-306/01 R (https://dejure.org/2002,4598)
EuG, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - T-306/01 R (https://dejure.org/2002,4598)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Yusuf und Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

  • EU-Kommission

    Abdirisak Aden, Abdulaziz Ali, Ahmed Yusuf und Al Barakaat International Foundation gegen Rat der Eu

    Verfahren der einstweiligen Anordnung - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Sanktionen gegen die Taliban von Afghanistan - Einfrieren von Geldern - Dringlichkeit .

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung des Vollzugs der Verordnung des Rates vom 6. März 2001 über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan; Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EGV Art. 230; ; EGV Art. 242; ; EGV Art. 60; ; EGV Art. 301; ; Verordnung (EG) Nr. 467/2001; ; Verordnung (EG) Nr. 337/2000; ; Verordnung (EG) Nr. 2199/2001; ; Charta der Vereinten Nationen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuG, 30.11.1993 - T-549/93
    Auszug aus EuG, 07.05.2002 - T-306/01
    Zu dem von den Antragstellern geltend gemachten finanziellen Schaden ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung (Beschluss des Präsidenten der Dritten Kammer des Gerichtshofes vom 3. Juli 1984 in der Rechtssache 141/84 R, De Compte/Parlament, Slg. 1984, 2575, Randnr. 4, sowie Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 29. September 1993 in der Rechtssache T-497/93 R II, Hogan/Gerichtshof, Slg. 1993, II-1005, Randnr. 17, und vom 30. November 1993 in der Rechtssache T-549/93 R, D./Kommission, Slg. 1993, II-1347, Randnr. 45) ein bloß finanzieller Schaden grundsätzlich dann nicht als irreparabel oder kaum wiedergutzumachen angesehen werden kann, wenn ein späterer finanzieller Ausgleich möglich ist.
  • EuG, 10.02.1999 - T-211/98

    Claude Willeme gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren des

    Auszug aus EuG, 07.05.2002 - T-306/01
    Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass eine Aussetzung des Vollzugs der Verordnung Nr. 2199/2001 einen derartigen immateriellen Schaden beheben kann, jedoch könnte dies durch eine solche Aussetzung nicht besser geschehen als durch eine etwaige künftige Nichtigerklärung dieser Verordnung am Ende des Verfahrens zur Hauptsache (siehe bezüglich einer Entscheidung über die Dienstenthebung eines Beamten Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. Februar 1999 in der Rechtssache T-211/98 R, Willeme/Kommission, Slg. 1999, ÖD I-A-15 und II-57, Randnr. 43, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 25. März 1999 in der Rechtssache C-65/99 P[R], Willeme/Kommission, Slg. 1999, I-1857, sowie Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 9. August 2001 in der Rechtssache T-120/01 R, De Nicola/EIB, Slg. 2001, ÖD I-A-171 und II-783, Randnr. 43).
  • EuG, 19.02.1993 - T-7/93

    Langnese Iglo GmbH und Schöller Lebensmittel GmbH & Co. KG gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 07.05.2002 - T-306/01
    Wenn jedoch der Irrtum des Arbetsförmedling Kista nicht in Kürze behoben wird, was noch nicht geschehen war, als die Antragsteller am 15. April 2002 ihre Erklärungen abgegeben haben, und Herrn Yusuf keine andere Art von Hilfe zur Verfügung steht, um seinen täglichen Lebensunterhalt bis zur Entscheidung des Gerichts zur Hauptsache hinlänglich zu bestreiten, kann der Richter der einstweiligen Anordnung seinen Beschluss nach Artikel 108 der Verfahrensordnung jederzeit wegen veränderter Umstände abändern oder aufheben (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 19. Februar 1993 in den Rechtssachen T-7/93 R und T-9/93 R, Langnese-Iglo und Schöller/Kommission, Slg. 1993, II-131, Randnr. 46, und vom 19. Dezember 2001 in den Rechtssachen T-195/01 R und T-207/01 R, Regierung von Gibraltar/Kommission, Slg. 2001, II-3915, Randnr. 116).
  • EuG, 29.09.1993 - T-497/93

    Antrag auf einstweilige Anordnung ; Pfändung von Dienstbezügen eines Beamten

    Auszug aus EuG, 07.05.2002 - T-306/01
    Zu dem von den Antragstellern geltend gemachten finanziellen Schaden ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung (Beschluss des Präsidenten der Dritten Kammer des Gerichtshofes vom 3. Juli 1984 in der Rechtssache 141/84 R, De Compte/Parlament, Slg. 1984, 2575, Randnr. 4, sowie Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 29. September 1993 in der Rechtssache T-497/93 R II, Hogan/Gerichtshof, Slg. 1993, II-1005, Randnr. 17, und vom 30. November 1993 in der Rechtssache T-549/93 R, D./Kommission, Slg. 1993, II-1347, Randnr. 45) ein bloß finanzieller Schaden grundsätzlich dann nicht als irreparabel oder kaum wiedergutzumachen angesehen werden kann, wenn ein späterer finanzieller Ausgleich möglich ist.
  • EuG, 30.06.1999 - T-13/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Auszug aus EuG, 07.05.2002 - T-306/01
    Schäden, die andere Beteiligte als der Antragsteller möglicherweise durch den Vollzug des angefochtenen Rechtsakts erleiden, können im Verfahren der einstweiligen Anordnung allenfalls bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen berücksichtigt werden (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-1961, Randnr. 136).
  • EuG, 15.07.1998 - T-73/98

    Prayon Rupel / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.05.2002 - T-306/01
    Der Antragsteller ist dafür beweispflichtig, dass er die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen derartigen Schaden zu erleiden (u. a. Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-73/98 R, Prayon-Rupel/Kommission, Slg. 1998, II-2769, Randnr. 36).
  • EuG, 09.08.2001 - T-120/01

    De Nicola / EIB

    Auszug aus EuG, 07.05.2002 - T-306/01
    Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass eine Aussetzung des Vollzugs der Verordnung Nr. 2199/2001 einen derartigen immateriellen Schaden beheben kann, jedoch könnte dies durch eine solche Aussetzung nicht besser geschehen als durch eine etwaige künftige Nichtigerklärung dieser Verordnung am Ende des Verfahrens zur Hauptsache (siehe bezüglich einer Entscheidung über die Dienstenthebung eines Beamten Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. Februar 1999 in der Rechtssache T-211/98 R, Willeme/Kommission, Slg. 1999, ÖD I-A-15 und II-57, Randnr. 43, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 25. März 1999 in der Rechtssache C-65/99 P[R], Willeme/Kommission, Slg. 1999, I-1857, sowie Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 9. August 2001 in der Rechtssache T-120/01 R, De Nicola/EIB, Slg. 2001, ÖD I-A-171 und II-783, Randnr. 43).
  • EuG, 19.12.2001 - T-195/01

    Government of Gibraltar / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.05.2002 - T-306/01
    Wenn jedoch der Irrtum des Arbetsförmedling Kista nicht in Kürze behoben wird, was noch nicht geschehen war, als die Antragsteller am 15. April 2002 ihre Erklärungen abgegeben haben, und Herrn Yusuf keine andere Art von Hilfe zur Verfügung steht, um seinen täglichen Lebensunterhalt bis zur Entscheidung des Gerichts zur Hauptsache hinlänglich zu bestreiten, kann der Richter der einstweiligen Anordnung seinen Beschluss nach Artikel 108 der Verfahrensordnung jederzeit wegen veränderter Umstände abändern oder aufheben (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 19. Februar 1993 in den Rechtssachen T-7/93 R und T-9/93 R, Langnese-Iglo und Schöller/Kommission, Slg. 1993, II-131, Randnr. 46, und vom 19. Dezember 2001 in den Rechtssachen T-195/01 R und T-207/01 R, Regierung von Gibraltar/Kommission, Slg. 2001, II-3915, Randnr. 116).
  • EuGH, 25.03.1999 - C-65/99

    Willeme / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.05.2002 - T-306/01
    Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass eine Aussetzung des Vollzugs der Verordnung Nr. 2199/2001 einen derartigen immateriellen Schaden beheben kann, jedoch könnte dies durch eine solche Aussetzung nicht besser geschehen als durch eine etwaige künftige Nichtigerklärung dieser Verordnung am Ende des Verfahrens zur Hauptsache (siehe bezüglich einer Entscheidung über die Dienstenthebung eines Beamten Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. Februar 1999 in der Rechtssache T-211/98 R, Willeme/Kommission, Slg. 1999, ÖD I-A-15 und II-57, Randnr. 43, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 25. März 1999 in der Rechtssache C-65/99 P[R], Willeme/Kommission, Slg. 1999, I-1857, sowie Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 9. August 2001 in der Rechtssache T-120/01 R, De Nicola/EIB, Slg. 2001, ÖD I-A-171 und II-783, Randnr. 43).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-329/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Auszug aus EuG, 07.05.2002 - T-306/01
    Die Frage der Dringlichkeit einer einstweiligen Anordnung ist nach gefestigter Rechtsprechung danach zu beurteilen, ob die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist, um zu verhindern, dass dem Antragsteller ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht (z. B. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-329/99 P[R], Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, I-8343, Randnr. 94).
  • EuGH, 03.07.1984 - 141/84

    De Compte / Parlament

  • EuG, 17.12.1996 - T-164/96

    Moccia Irme SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS -

  • EuG, 15.01.2001 - T-236/00

    Stauner u.a. / Parlament und Kommission

  • EuG, 01.02.2001 - T-350/00

    Free Trade Foods / Kommission

  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

  • EuGH, 29.01.1997 - C-393/96

    Antonissen / Rat und Kommission

  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

  • EuGH, 03.05.1996 - C-399/95

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 19.12.1990 - C-358/90

    Compagnia Italiana Alcool / Kommission

  • EuGH, 25.10.1990 - C-257/90

    Italsolar / Kommission

  • EuGH, 21.12.1976 - 61/76

    Geist / Kommission

  • EuGH, 24.11.1992 - C-286/90

    Anklagemindigheden / Poulsen und Diva Navigation

  • EuG, 02.03.2011 - T-22/11

    Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband / Kommission

    Daher ist vor Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung von Amts wegen zu prüfen, ob die betreffenden Vorschriften beachtet worden sind (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 7. Mai 2002, Aden u. a./Rat und Kommission, T-306/01 R, Slg. 2002, II-2387, Randnr. 43).

    Außerdem soll das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die volle Wirksamkeit der künftigen Entscheidung in der Hauptsache sicherstellen und auf diese Weise verhindern, dass eine Lücke in dem vom Unionsrichter gewährten Rechtsschutz entsteht (in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. Mai 1996, Deutschland/Kommission, C-399/95 R, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46, und Beschluss Aden u. a./Rat und Kommission, Randnrn.

    Der Antragsteller muss daher ein Rechtsschutzinteresse an der beantragten Anordnung nachweisen (vgl. u. a. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996, Moccia Irme/Kommission, T-164/96 R, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 26, und Aden u. a./Rat und Kommission, Randnr. 57).

  • EuG, 22.12.2004 - T-201/04

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF

    87 Die Begründetheit des Antrags auf einstweilige Anordnung von Microsoft kann daher nur anhand der tatsächlichen und rechtlichen Angaben beurteilt werden, die sich aus der Antragsschrift und den Unterlagen ergeben, die der Antragsschrift beigefügt sind und ihren Inhalt erläutern sollen (siehe in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 7. Mai 2002 in der Rechtssache T-306/01 R, Aden u. a./Rat und Kommission, Slg. 2002, II-2387, Randnr. 52).
  • EuG, 15.04.2010 - T-22/09

    'Katjes Fassin / HABM (Représentation d''une tête de panda)' - Vorläufiger

    Daher ist vor Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung von Amts wegen zu prüfen, ob die betreffenden Vorschriften beachtet worden sind (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 7. Mai 2002, Aden u. a./Rat und Kommission, T-306/01 R, Slg. 2002, II-2387, Randnr. 43).

    Außerdem soll das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die volle Wirksamkeit der künftigen Entscheidung in der Hauptsache sicherstellen und auf diese Weise verhindern, dass eine Lücke in dem vom Unionsrichter gewährten Rechtsschutz entsteht (in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. Mai 1996, Deutschland/Kommission, C-399/95 R, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46, und Beschluss Aden u. a./Rat und Kommission, Randnrn.

    Der Antragsteller muss daher ein Rechtsschutzinteresse an der beantragten Anordnung nachweisen (vgl. u. a. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996, Moccia Irme/Kommission, T-164/96 R, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 26, und Aden u. a./Rat und Kommission, Randnr. 57).

  • EuG, 05.06.2013 - T-201/13

    Rubinum / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung von

    Soweit ein Teil dieses Schadens bereits eingetreten ist, genügt der Hinweis, dass der Zweck des Eilverfahrens nicht darin besteht, die Wiedergutmachung eines Schadens zu gewährleisten, sondern darin, die volle Wirksamkeit der Entscheidung zur Hauptsache zu sichern (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 7. Mai 2002, Aden u. a./Rat und Kommission, T-306/01 R, Slg. 2002, II-2387, Randnr. 117, und vom 15. Mai 2003, Sison/Rat, T-47/03 R, Slg. 2003, II-2047, Randnr. 41).

    Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass eine etwaige künftige Nichtigerklärung der angefochtenen Verordnung im Verfahren zur Hauptsache eine ausreichende Wiedergutmachung des geltend gemachten immateriellen Schadens darstellen würde (Beschlüsse Aden u. a./Rat und Kommission, Randnr. 117, und Sison/Rat, Randnr. 41, sowie Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 8. April 2008, Zypern/Kommission, T-54/08 R, T-87/08 R, T-88/08 R und T-91/08 R bis T-93/08 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 61).

  • EuG, 24.02.2014 - T-45/14

    HTTS und Bateni / Rat - Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinsame Außen- und

    Der Zweck des Verfahrens der einstweiligen Anordnung besteht jedoch nicht darin, die Wiedergutmachung eines Schadens zu gewähr-leisten (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 7. Mai 2002, Aden u. a./Rat und Kommission, T-306/01 R, Slg. 2002, II-2387, Randnr. 117, und vom 15. Mai 2003, Sison/Rat, T-47/03 R, Slg. 2003, II-2047, Randnr. 41).

    Unter diesen Umständen kann der Antragsteller nicht mit Erfolg geltend machen, er befinde sich in einer Mangellage, aufgrund deren es ihm bei Zurückweisung seines Eilantrags finanziell unmöglich sei, den Erlass des Urteils im Verfahren zur Hauptsache abzuwarten (vgl. in diesem Sinne Beschluss Aden u. a./Rat und Kommission, Randnr. 104).

  • EuGöD, 15.02.2011 - F-104/10

    de Pretis Cagnodo und Trampuz de Pretis Cagnodo / Kommission

    Gerichtshof: 22. Januar 1988, Top Hit Holzvertrieb/Kommission, 378/87 R, Randnr. 18; 18. Oktober 1991, Abertal u. a./Kommission, C-213/91 R, Randnr. 18; 11. April 2001, Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, C-471/00 P(R), Randnr. 113; 7. Mai 2002, Aden u. a./Rat und Kommission, T-306/01 R, Randnr. 94.

    Gerichtshof: Aden u. a./Rat und Kommission, Randnr. 52.

  • EuG, 15.09.2011 - T-381/11

    Eurofer / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Umwelt - Kostenlose Zuteilung

    Angesichts dieses Vorbringens ist zunächst die Zulässigkeit des Eilantrags zu prüfen und zu untersuchen, ob der Antragsteller ein Rechtsschutzinteresse an der beantragten einstweiligen Anordnung nachweist (vgl. u. a. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996, Moccia Irme/Kommission, T-164/96 R, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 26, und vom 7. Mai 2002, Aden u. a./Rat und Kommission, T-306/01 R, Slg. 2002, II-2387, Randnr. 57).

    Wie aus Art. 104 § 1 der Verfahrensordnung hervorgeht, muss ein enger Zusammenhang zwischen der beantragten einstweiligen Anordnung und dem Gegenstand der diesem Antrag zugrunde liegenden Klage bestehen, zumal das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich die volle Wirksamkeit der künftigen Entscheidung in der Hauptsache sicherstellen soll (in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. Mai 1996, Deutschland/Kommission, C-399/95 R, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46, und Beschluss Aden u. a./Rat und Kommission, Randnrn.

  • EuG, 15.09.2011 - T-379/11

    Hüttenwerke Krupp Mannesmann u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Angesichts dieses Vorbringens ist zunächst die Zulässigkeit des Eilantrags zu prüfen und zu untersuchen, ob die Antragstellerinnen ein Rechtsschutzinteresse an der beantragten einstweiligen Anordnung nachweisen (vgl. u. a. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996, Moccia Irme/Kommission, T-164/96 R, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 26, und vom 7. Mai 2002, Aden u. a./Rat und Kommission, T-306/01 R, Slg. 2002, II-2387, Randnr. 57).

    Wie aus Art. 104 § 1 der Verfahrensordnung hervorgeht, muss ein enger Zusammenhang zwischen der beantragten einstweiligen Anordnung und dem Gegenstand der diesem Antrag zugrunde liegenden Klage bestehen, zumal das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich die volle Wirksamkeit der künftigen Entscheidung in der Hauptsache sicherstellen soll (in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. Mai 1996, Deutschland/Kommission, C-399/95 R, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46, und Beschluss Aden u. a./Rat und Kommission, Randnrn.

  • EuG, 04.12.2007 - T-326/07

    Cheminova u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie 91/414/EWG -

    Hierbei muss nach gefestigter Rechtsprechung bereits der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dem Antragsgegner die Vorbereitung seiner Stellungnahme und dem für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter die Entscheidung über den Antrag, gegebenenfalls ohne weitere Informationen, ermöglichen, wobei sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich der Antrag stützt, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Antragsschrift ergeben müssen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts Stauner u. a./Parlament und Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 34, vom 7. Mai 2002, Aden u. a./Rat und Kommission, T-306/01 R, Slg. 2002, II-2387, Randnr. 52, vom 25. Juni 2003, Schmitt/AER, T-175/03 R, Slg. ÖD 2003, I-A-175 und II-883, Randnr. 18, und vom 23. Mai 2005, Dimos Ano Liosion u. a./Kommission, T-85/05 R, Slg. 2005, II-1721, Randnr. 37).
  • EuG, 13.04.2011 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Sie genügt somit nicht den Anforderungen der Rechtsprechung, wonach die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände eines Eilantrags sich zusammenhängend und verständlich aus dem Text der Antragsschrift ergeben müssen, damit der Antragsgegner seine Stellungnahme vorbereiten und der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter seine Entscheidung, gegebenenfalls ohne weitere Informationen, mit der gebotenen Schnelligkeit treffen kann (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. Januar 2001, Stauner u. a./Parlament und Kommission, T-236/00 R, Slg. 2001, II-15, Randnr. 34, vom 7. Mai 2002, Aden u. a./Rat und Kommission, T-306/01 R, Slg. 2002, II-2387, Randnr. 52, und vom 23. Mai 2005, Dimos Ano Liosion u. a./Kommission, T-85/05 R, Slg. 2005, II-1721, Randnr. 37).
  • EuG, 05.07.2013 - T-309/12

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

  • EuG, 25.06.2002 - T-34/02

    Le Levant 001 u.a. / Kommission

  • EuG, 07.07.2004 - T-37/04

    Região autónoma dos Açores / Rat - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes -

  • EuG, 21.01.2004 - T-217/03

    FNCBV / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

  • EuG, 27.04.2010 - T-103/10

    Parlament / U

  • EuG, 11.03.2013 - T-110/12

    Iranian Offshore Engineering & Construction / Rat - Vorläufiger Rechtsschutz -

  • EuG, 19.07.2007 - T-31/07

    Du Pont de Nemours (France) u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag

  • EuG, 30.06.2009 - T-550/08

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Beweisaufnahme -

  • EuG, 01.02.2006 - T-417/05

    Endesa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Fusionskontrolle - Dringlichkeit

  • EuG, 15.05.2003 - T-47/03

    Sison / Rat

  • EuG, 21.01.2004 - T-245/03

    FNSEA u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

  • EuG, 14.11.2008 - T-410/08

    GEMA / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Entscheidung der Kommission mit

  • EuG, 05.07.2005 - T-117/05

    Rodenbröker u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Antrag

  • EuG, 10.11.2004 - T-303/04

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

  • EuG, 12.07.2018 - T-224/18

    PV/ Kommission

  • EuG, 02.06.2005 - T-125/05

    Umwelt- und Ingenieurtechnik Dresden / Kommission - Vergabeverfahren - Verfahren

  • EuG, 02.07.2004 - T-76/04

    Bactria / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Verordnung (EG) Nr. 2032/2003 -

  • EuG, 02.07.2004 - T-422/03

    Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission

  • EuG, 02.07.2004 - T-78/04

    Sumitomo Chemical / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 23.05.2005 - T-85/05

    Dimos Ano Liosion u.a. / Kommission

  • EuG, 12.12.2011 - T-402/11

    Preparados Alimenticios del Sur / Kommission

  • EuG, 25.10.2010 - T-18/10

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat

  • EuG, 30.09.2011 - T-347/11

    Gollnisch / Parlament

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Rechtsprechung
   EuG, 09.10.2003 - T-306/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,85516
EuG, 09.10.2003 - T-306/01 (https://dejure.org/2003,85516)
EuG, Entscheidung vom 09.10.2003 - T-306/01 (https://dejure.org/2003,85516)
EuG, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - T-306/01 (https://dejure.org/2003,85516)
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