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   EuG, 16.01.2008 - T-306/05   

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https://dejure.org/2008,39119
EuG, 16.01.2008 - T-306/05 (https://dejure.org/2008,39119)
EuG, Entscheidung vom 16.01.2008 - T-306/05 (https://dejure.org/2008,39119)
EuG, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - T-306/05 (https://dejure.org/2008,39119)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Scippacercola und Terezakis / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Scippacercola und Terezakis / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Entscheidung, mit der ein aufgrund einer Beschwerde über eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln eingeleitetes Verfahren eingestellt wird (Art. ...

  • EU-Kommission

    Scippacercola und Terezakis / Kommission

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 10. August 2005 - Scippacercola und Terezakis / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 2. Mai 2005, mit der die von den Klägerinnen erhobene Beschwerde darüber, dass der internationale Flughafen von Athen in Spata (Griechenland) seine marktbeherrschende Stellung durch die Erhebung überhöhter ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EuG, 16.05.2017 - T-480/15

    Agria Polska u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Missbrauch einer

    Da bei der Einschätzung des durch eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht begründeten Unionsinteresses auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist (Urteil vom 12. Juli 2007, AEPI/Kommission, T-229/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:224, Rn. 38), ist es nicht angebracht, die Zahl der Beurteilungskriterien, die die Kommission heranziehen kann, einzuschränken oder ihr umgekehrt die ausschließliche Anwendung bestimmter Kriterien vorzuschreiben (Urteile vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-450/98 P, EU:C:2001:276, Rn. 58, und vom 16. Januar 2008, Scippacercola und Terezakis/Kommission, T-306/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:9, Rn. 189).

    Entscheidet die Kommission wie im vorliegenden Fall, keine Untersuchung einzuleiten, so ist sie nicht verpflichtet, zur Untermauerung einer solchen Entscheidung festzustellen, dass keine Zuwiderhandlung vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Januar 2008, Scippacercola und Terezakis/Kommission, T-306/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:9, Rn. 130 und 180 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Übrigen darf die vom Unionsrichter vorgenommene Kontrolle nicht dazu führen, dass er seine Beurteilung des Unionsinteresses an die Stelle der Beurteilung durch die Kommission setzt (vgl. Urteil vom 16. Januar 2008, Scippacercola und Terezakis/Kommission, T-306/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:9, Rn. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 24.11.2011 - T-296/09

    EFIM / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Missbrauch einer beherrschenden

    Die Kommission kann jedoch der Prüfung zweier der drei genannten Kriterien Vorrang geben (vgl. Urteil des Gerichts vom 16. Januar 2008, Scippacercola und Terezakis/Kommission, T-306/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 190 und die dort angeführte Rechtsprechung) oder sich auf ein ganz anderes Kriterium stützen (vgl. in diesem Sinne Urteil IECC/Kommission, Randnrn. 48 und 49).
  • EuG, 11.01.2017 - T-699/14

    Topps Europe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer

    À cet égard, premièrement, il suffit de rappeler que, selon une jurisprudence bien établie, la Commission peut rejeter une plainte pour défaut d'intérêt de l'Union suffisant à poursuivre l'examen de l'affaire aux seuls motifs qu'il n'existe qu'une probabilité limitée d'établir une violation des articles 101 et 102 TFUE et que l'étendue des mesures d'investigation nécessaires est disproportionnée (voir, en ce sens, arrêt du 16 janvier 2008, Scippacercola et Terezakis/Commission, T-306/05, non publié, EU:T:2008:9, points 187 à 190).
  • EuG, 14.09.2017 - T-751/15

    Contact Software / Kommission

    Nach gefestigter Rechtsprechung darf die Kommission eine Beschwerde bereits dann mangels hinreichenden Unionsinteresses an der Fortführung der Untersuchung der Sache zurückweisen, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verstoß gegen die Art. 101 und 102 AEUV nachgewiesen wird, nur begrenzt ist und der Umfang der notwendigen Ermittlungsmaßnahmen unverhältnismäßig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Januar 2008, Scippacercola und Terezakis/Kommission, T-306/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:9, Rn. 187 bis 190).
  • EuG, 23.01.2014 - T-384/09

    SKW Stahl-Metallurgie Holding und SKW Stahl-Metallurgie / Kommission - Wettbewerb

    Auch wenn dieses Versäumnis der Kommission als eine fehlende oder unzureichende Begründung der angefochtenen Entscheidung angesehen werden könnte, kann jedoch eine solche Rüge aus den oben in Rn. 120 dargelegten Gründen jedenfalls nicht zur Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung führen, da sie sich auf einen hilfsweise angeführten Grund bezieht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 16. Januar 2008, Scippacercola und Terezakis/Kommission, T-306/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 145).
  • EuG, 23.01.2014 - T-391/09

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Zwar geht dieses Vorbringen, soweit mit ihm dargetan werden soll, dass die genannten Randnummern, die eine Hilfserwägung der angefochtenen Entscheidung enthalten, rechtlich oder tatsächlich fehlerhaft sind, ins Leere (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 16. Januar 2008, Scippacercola und Terezakis/Kommission, T-306/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 145).
  • EuG, 16.12.2020 - T-515/18

    Fakro/ Kommission

    Étant donné que l'évaluation de l'intérêt pour l'Union que présente une plainte en matière de concurrence dépend des circonstances factuelles et juridiques de chaque espèce (arrêt du 12 juillet 2007, AEPI/Commission, T-229/05, non publié, EU:T:2007:224, point 38), il ne convient ni de limiter le nombre de critères d'appréciation auxquels la Commission peut se référer, ni, à l'inverse, de lui imposer le recours exclusif à certains critères (arrêts du 17 mai 2001, 1ECC/Commission, C-450/98 P, EU:C:2001:276, point 58 ; du 16 janvier 2008, Scippacercola et Terezakis/Commission, T-306/05, non publié, EU:T:2008:9, point 189, et du 16 mai 2017, Agria Polska e.a./Commission, T-480/15, EU:T:2017:339, point 35).
  • EuGH, 25.03.2009 - C-159/08

    Scippacercola und Terezakis / Kommission

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 16. Januar 2008, 1sabella Scippacercola und Ioannis Terezakis/Kommission (T-306/05), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 2. Mai 2005 abgewiesen hat, die Beschwerde der Rechtsmittelführer, dass der internationale Flughafen von Athen in Spata (Griechenland) durch die Erhebung überhöhter Gebühren von den Nutzern eine beherrschende Stellung missbrauche, zu den Akten zu legen.
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