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   EuG, 14.10.1999 - T-309/97   

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EuG, 14.10.1999 - T-309/97 (https://dejure.org/1999,4976)
EuG, Entscheidung vom 14.10.1999 - T-309/97 (https://dejure.org/1999,4976)
EuG, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - T-309/97 (https://dejure.org/1999,4976)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Transparenz - Zugang zur Information - Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom der Kommission über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten - Tragweite der Ausnahme zum Schutz des öffentlichen Interesses - Entwurf einer mit Gründen versehenen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Bavarian Lager / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    The Bavarian Lager Company Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]; Beschluß 94/90 der Kommission
    Kommission - Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Kommissionsdokumenten - Beschluß 94/90 - Transparenz - Ausnahmen vom Grundsatz des Zugangs zu Dokumenten - Schutz des öffentlichen Interesses - Gerichtliche Verfahren - Vorbereitendes Dokument, das sich auf die ...

  • EU-Kommission

    The Bavarian Lager Company Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Transparenz - Zugang zur Information - Beschluß 94/90/EGKS, EG, Euratom der Kommission über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten - Tragweite der Ausnahme zum Schutz des öffentlichen Interesses - Entwurf einer mit Gründen versehenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschluss der Kommission über den Zugang der Öffentlichkeit zu den der Kommission vorliegenden Dokumenten; Tragweite der Ausnahme zum Schutz des öffentlichen Interesses; Entwurf einer mit Gründen versehenen Stellungnahme; Transparenz des Beschlußverfahrens als stärkung ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schutz des öffentlichen Interesses contra Einsichtsrecht in EU-Dokumente

  • Judicialis

    Beschluss 94/90/EGKS, EG, Euratom; ; EG Art. 169-Vertrag (jetzt EG Art. 226)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission vom 16. Mai, 9. Juli und 18. September 1997, mit denen diese es abgelehnt hat, der Klägerin Zugang zu dem Entwurf einer mit Gründen versehenen Stellungnahme zu gewähren, die die Kommission im Rahmen eines ...

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 06.02.1998 - T-124/96

    Interporc / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.10.1999 - T-309/97
    Der Beschluß 94/90 ist ein Rechtsakt, der den Bürgern einen Anspruch auf Zugang zu den Dokumenten im Besitz der Kommission gewährt (Urteil WWF, Randnr. 55; Urteile des Gerichts vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96, Van derWal/Kommission, Slg. 1998, II-545, Randnr. 41, und vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, Randnr. 46).

    Wie das Gericht bereits entschieden hat, ergibt sich aus der Systematik des Beschlusses 94/90, daß er für Anträge auf Zugang zu Dokumenten allgemein gilt und daß jedermann Einsicht in jedes beliebige unveröffentlichte Kommissionsdokument beantragen kann, ohne seinen Antrag begründen zu müssen (Urteil Interporc/Kommission, Randnr. 48, und, zu den entsprechenden Bestimmungen des Beschlusses 93/731, das Urteil in der Rechtsache Svenska Journalistförbundet/Rat, Randnr. 109).

    Die Ausnahmen vom Zugang zu Dokumenten sind jedoch eng auszulegen, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit "möglichst umfassenden Zugang zu den Dokumenten der Kommission" zu gewähren, nicht zu beeinträchtigen (Urteile WWF, Randnr. 56, und in der Rechtssache Interporc/Kommission, Randnr. 49).

  • EuG, 17.06.1998 - T-174/95

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, MIT DER DER ZUGANG

    Auszug aus EuG, 14.10.1999 - T-309/97
    L 340, S. 43], Urteil des Gerichts vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95, Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 66).

    Wie das Gericht bereits entschieden hat, ergibt sich aus der Systematik des Beschlusses 94/90, daß er für Anträge auf Zugang zu Dokumenten allgemein gilt und daß jedermann Einsicht in jedes beliebige unveröffentlichte Kommissionsdokument beantragen kann, ohne seinen Antrag begründen zu müssen (Urteil Interporc/Kommission, Randnr. 48, und, zu den entsprechenden Bestimmungen des Beschlusses 93/731, das Urteil in der Rechtsache Svenska Journalistförbundet/Rat, Randnr. 109).

  • EuG, 05.03.1997 - T-105/95

    ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN ZU VERWEIGERN, FÜR NICHTIG

    Auszug aus EuG, 14.10.1999 - T-309/97
    Das Gericht erster Instanz hat in der Rechtssache T-105/95 (WWF/Kommission) bereits entschieden, .daß es die Vertraulichkeit, die die Mitgliedstaaten in solchen Situationen von der Kommission erwarten dürfen, im Hinblick auf den Schutz des öffentlichen Interesses [rechtfertigt], daß der Zugang zu den Dokumenten in bezug auf solche Untersuchungen verweigert wird, die zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen könnten, auch wenn seit dem Abschluß dieser Untersuchungen einige Zeit verstrichen ist' (Randnr. 63).

    Die Klägerin beruft sich auf das Urteil vom 5. März 1997 in der Rechtssache T-105/95 (WWF UK/Kommission, Slg. 1997, II-313; im folgenden: Urteil WWF), in dem das Gericht festgestellt habe, daß der Beschluß 94/90 die Antwort der Kommission auf die Forderungen des Europäischen Rates darstelle, dem in den Rechtsvorschriften der meisten Mitgliedstaaten anerkannten Recht der Bürger auf Zugang zu den im Besitz der Behörden befindlichen Dokumente auch auf Gemeinschaftsebene Geltung zu verschaffen.

  • EuGH, 06.10.1997 - C-55/97

    AIUFFASS und AKT / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.10.1999 - T-309/97
    Der Prüfung der Klage darf nämlich eine solche verfälschende Einordnung nicht zugrunde gelegt werden, denn darin läge ein Rechtsfehler, der die Rechtswidrigkeit des Urteils des Gerichts zur Folge hätte (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P, Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, Randnr. 42, und vom 16. September 1997, C-362/95 P, Blackspur DIY u. a./Rat und Kommission, Slg. 1997, I-4775, Randnr. 29, und Beschlüsse des Gerichts vom 6. Oktober 1997 in der Rechtssache C-55/97 P, AIUFFASS und AKT/Kommission, Slg. 1997, I-5383, Randnr. 25, und vom 16. Oktober 1997 in der Rechtssache C-140/96 P, Dimitriadis/Rechnungshof, Slg. 1997, I-5635, Randnr. 35).
  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.10.1999 - T-309/97
    Der Prüfung der Klage darf nämlich eine solche verfälschende Einordnung nicht zugrunde gelegt werden, denn darin läge ein Rechtsfehler, der die Rechtswidrigkeit des Urteils des Gerichts zur Folge hätte (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P, Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, Randnr. 42, und vom 16. September 1997, C-362/95 P, Blackspur DIY u. a./Rat und Kommission, Slg. 1997, I-4775, Randnr. 29, und Beschlüsse des Gerichts vom 6. Oktober 1997 in der Rechtssache C-55/97 P, AIUFFASS und AKT/Kommission, Slg. 1997, I-5383, Randnr. 25, und vom 16. Oktober 1997 in der Rechtssache C-140/96 P, Dimitriadis/Rechnungshof, Slg. 1997, I-5635, Randnr. 35).
  • EuGH, 16.09.1997 - C-362/95

    Blackspur DIY u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 14.10.1999 - T-309/97
    Der Prüfung der Klage darf nämlich eine solche verfälschende Einordnung nicht zugrunde gelegt werden, denn darin läge ein Rechtsfehler, der die Rechtswidrigkeit des Urteils des Gerichts zur Folge hätte (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P, Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, Randnr. 42, und vom 16. September 1997, C-362/95 P, Blackspur DIY u. a./Rat und Kommission, Slg. 1997, I-4775, Randnr. 29, und Beschlüsse des Gerichts vom 6. Oktober 1997 in der Rechtssache C-55/97 P, AIUFFASS und AKT/Kommission, Slg. 1997, I-5383, Randnr. 25, und vom 16. Oktober 1997 in der Rechtssache C-140/96 P, Dimitriadis/Rechnungshof, Slg. 1997, I-5635, Randnr. 35).
  • EuGH, 16.10.1997 - C-140/96

    Dimitriadis / Rechnungshof

    Auszug aus EuG, 14.10.1999 - T-309/97
    Der Prüfung der Klage darf nämlich eine solche verfälschende Einordnung nicht zugrunde gelegt werden, denn darin läge ein Rechtsfehler, der die Rechtswidrigkeit des Urteils des Gerichts zur Folge hätte (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P, Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, Randnr. 42, und vom 16. September 1997, C-362/95 P, Blackspur DIY u. a./Rat und Kommission, Slg. 1997, I-4775, Randnr. 29, und Beschlüsse des Gerichts vom 6. Oktober 1997 in der Rechtssache C-55/97 P, AIUFFASS und AKT/Kommission, Slg. 1997, I-5383, Randnr. 25, und vom 16. Oktober 1997 in der Rechtssache C-140/96 P, Dimitriadis/Rechnungshof, Slg. 1997, I-5635, Randnr. 35).
  • EuG, 19.03.1998 - T-83/96

    INSTITUTIONNELLES RECHT

    Auszug aus EuG, 14.10.1999 - T-309/97
    Der Beschluß 94/90 ist ein Rechtsakt, der den Bürgern einen Anspruch auf Zugang zu den Dokumenten im Besitz der Kommission gewährt (Urteil WWF, Randnr. 55; Urteile des Gerichts vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96, Van derWal/Kommission, Slg. 1998, II-545, Randnr. 41, und vom 6. Februar 1998 in der Rechtssache T-124/96, Interporc/Kommission, Slg. 1998, II-231, Randnr. 46).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

    Auszug aus EuG, 14.10.1999 - T-309/97
    Käme es nämlich während der Verhandlungen zwischen der Kommission und dem betroffenen Mitgliedstaat zu einer Verbreitung von Dokumenten, die sich auf die Untersuchungsphase beziehen, so könnte dies den ordnungsmäßigen Ablauf des Vertragsverletzungsverfahrens beeinträchtigen und sein Ziel gefährden, es dem Mitgliedstaat zu ermöglichen, seine Vertragspflichten freiwillig zu erfüllen oder gegebenenfalls seine Position zu rechtfertigen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 44).
  • EuG, 19.10.1995 - T-194/94

    John Carvel und Guardian Newspapers Ltd gegen Rat der Europäischen Union. -

    Auszug aus EuG, 14.10.1999 - T-309/97
    Mit Schreiben vom 27. Mai 1997 wiederholte der Vertreter der Klägerin seinen Antrag unter Hinweis auf das Urteil des Gerichts vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache T-194/94, Carvel und Guardian Newspapers/Rat (Slg. 1995, II-2765), und den Grundsatz der ordnungsmäßigen Verwaltung.
  • EuGH, 27.10.2005 - C-166/04

    Kommission / Griechenland

  • EuG, 08.11.2007 - T-194/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE KOMMISSION ES

    Gegen die Entscheidung vom 18. September 1997 erhob die Klägerin beim Gericht eine Klage, die unter dem Aktenzeichen T-309/97 in das Register der Kanzlei eingetragen wurde.

    Mit Urteil vom 14. Oktober 1999, Bavarian Lager/Kommission (T-309/97, Slg. 1999, II-3217), wies das Gericht diese Klage mit der Begründung ab, die Sicherung des Zwecks, es dem Mitgliedstaat zu ermöglichen, seine Vertragspflichten freiwillig zu erfüllen oder gegebenenfalls seine Position zu rechtfertigen, rechtfertige es, zum Schutz des öffentlichen Interesses den Zugang zu einem Entwurf zu verweigern, der sich auf die Untersuchungsphase eines Verfahrens nach Art. 169 EG-Vertrag beziehe.

    Der bloße Umstand, dass das betreffende Dokument mit einem Vertragsverletzungsverfahren in Zusammenhang steht und damit Untersuchungstätigkeiten betrifft, genügt jedoch nicht, um die Anwendung der geltend gemachten Ausnahme zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Bavarian Lager/Kommission, Randnr. 41).

    Dazu ist festzustellen, dass diese Ausnahme, wie sich aus ihrer Formulierung ergibt, nicht die Untersuchungstätigkeiten als solche, sondern deren Zweck schützen soll, der im Fall eines Vertragsverletzungsverfahrens, wie aus dem Urteil Bavarian Lager/Kommission (Randnr. 46) folgt, darin besteht, den betreffenden Mitgliedstaat dazu zu bewegen, das Gemeinschaftsrecht zu beachten.

  • EuG, 12.09.2007 - T-36/04

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN FÜR DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN DER ORGANE IN

    Da diese Ausnahmen vom Grundsatz des größtmöglichen Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten abweichen, sind sie eng auszulegen und anzuwenden (Urteil Sison/Rat, oben in Randnr. 51 angeführt, Randnr. 63; Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/94, Slg. 2006, II-2023, Randnr. 84; zum Verhaltenskodex von 1993 vgl. auch entsprechend Urteile des Gerichtshofs Niederlande und van der Wal/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 27, und vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala, C-353/99 P, Slg. 2001, I-9565, Randnr. 25; Urteile des Gerichts vom 14. Oktober 1999, Bavarian Lager/Kommission, T-309/97, Slg. 1999, II-3217, Randnr. 39, und Petrie u. a./Kommission, oben in Randnr. 17 angeführt, Randnr. 66).

    Nach der zur Zeit der Geltung des Verhaltenskodex von 1993 entwickelten Rechtsprechung zu dieser Ausnahme hat die Kommission sie zu Recht angeführt, um den Zugang zu Dokumenten zu verweigern, die sich auf die Untersuchung eines etwaigen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht beziehen, die zur Einleitung eines Verfahrens nach Art. 226 EG führen konnte (Urteile WWF UK/Kommission, oben in Randnr. 67 angeführt, und Bavarian Lager/Kommission, oben in Randnr. 53 angeführt) oder tatsächlich zur Einleitung eines solchen Verfahrens geführt hat (Urteil Petrie u. a./Kommission, oben in Randnr. 17 angeführt).

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich somit, dass eine Freigabe von Dokumenten, die sich auf die Untersuchungsphase beziehen, während der Verhandlungen zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat den ordnungsgemäßen Ablauf des Vertragsverletzungsverfahrens beeinträchtigen könnte, da dessen Ziel, dem Mitgliedstaat zu ermöglichen, seinen Vertragspflichten freiwillig nachzukommen oder gegebenenfalls seine Auffassung zu rechtfertigen (Urteil des Gerichtshofs vom 29. September 1998, Kommission/Deutschland, C-191/95, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 44), gefährdet werden könnte (Urteil Bavarian Lager/Kommission, oben in Randnr. 53 angeführt, Randnr. 46).

  • EuGH, 29.06.2010 - C-28/08

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes personenbezogener Daten beim

    25 Gegen die Entscheidung vom 18. September 1997 erhob [Bavarian Lager] beim Gericht eine Klage, die unter dem Aktenzeichen T-309/97 in das Register der Kanzlei eingetragen wurde.

    Mit Urteil vom 14. Oktober 1999, Bavarian Lager/Kommission (T-309/97, Slg. 1999, II-3217), wies das Gericht diese Klage mit der Begründung ab, die Sicherung des Zwecks, es dem Mitgliedstaat zu ermöglichen, seine Vertragspflichten freiwillig zu erfüllen oder gegebenenfalls seine Position zu rechtfertigen, rechtfertige es, zum Schutz des öffentlichen Interesses den Zugang zu einem Entwurf zu verweigern, der sich auf die Untersuchungsphase eines Verfahrens nach Art. 169 [EG] beziehe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-139/07

    Kommission / Technische Glaswerke Ilmenau - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten -

    45 - Siehe zum Beschluss 94/90 die Urteile WWF UK/Kommission (zitiert in Fn. 16, Randnr. 63), vom 14. Oktober 1999, Bavarian Lager/Kommission (T-309/97, Slg. 1999, II-3217, Randnr. 46), und vom 11. Dezember 2001, Petrie u. a./Kommission (T-191/99, Slg. 2001, II-3677, Randnr. 68), sowie zur Verordnung Nr. 1049/2001 das Urteil des Gerichts vom 12. September 2007, API/Kommission (T-36/04, Slg. 2007, II-3201, Randnr. 120).

    48 - Siehe die in Fn. 45 zitierten Urteile des Gerichts Bavarian Lager/Kommission, Randnr. 46, und API/Kommission, Randnr. 121.

  • EuG, 30.11.2004 - T-168/02

    IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang

    Seien die Ausnahmen anwendbar, so seien sie eng und umsichtig auszulegen, wie dies bei Ausnahmen von einem allgemeinen Grundprinzip geboten sei (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 11. Januar 2000 in den Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P, Niederlande und Van der Wal/Kommission, Slg. 2000, I-1, Randnr. 27, und Urteile des Gerichts vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache T-309/97, Bavarian Lager/Kommission, Slg. 1999, II-3217, Randnr. 39, vom 10. Oktober 2001 in der Rechtssache T-111/00, American Tobacco International [Investments]/Kommission, Slg. 2001, II-2997, Randnr. 40, und vom 11. Dezember 2001, in der Rechtssache T-191/99, Petrie u. a./Kommission, Slg. 2001, II-3677, Randnr. 66).
  • EuG, 23.11.2004 - T-84/03

    Turco / Rat - Transparenz - Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Rates -

    60 Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung die Ausnahmen vom Zugang zu Dokumenten eng auszulegen und anzuwenden, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit möglichst umfassenden Zugang zu den Dokumenten der Organe zu gewähren, nicht zu beeinträchtigen (vgl. entsprechend zur Entscheidung 94/90 Urteile des Gerichts vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache T-309/97, Bavarian Lager/Kommission, Slg. 1999, II-3217, Randnr. 39, und vom 11. Dezember 2001 in der Rechtssache T-191/99, Petrie u. a./Kommission, Slg. 2001, II-3677, Randnr. 66).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2009 - C-28/08

    Kommission / Bavarian Lager - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der

    21 - Urteil vom 14. Oktober 1999, Bavarian Lager/Kommission (T-309/97, Slg. 1999, II-3217, Randnrn. 45 und 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-353/01

    Mattila / Rat und Kommission

    32 - Vgl. zum Beschluss 93/731 das zitierte Urteil Svenska Journalistförbundet/Rat (Randnr. 109) und zum Beschluss 94/90 das zitierte Urteil Interporc/Kommission (Randnr. 48), das Urteil vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache T-309/97 (Bavarian Lager/Kommission, Slg. 1999, II-3217, Randnr. 37) und vom 10. Oktober 2001 in der Rechtssache T-111/00 (British American Tobacco International [Investments]/Kommission, Slg. 2001, II-2997, Randnr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-64/05

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe -

    50 - Vgl. Urteile des Gerichts vom 17. Juni 1998, Svenska Journalistförbundet/Rat (T-174/95, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 66), vom 14. Oktober 1999, Bavarian Lager/Kommission (T-309/97, Slg. 1999, II-3217, Randnr. 36), und Petrie u. a./Kommission (angeführt in Fn. 9, Randnr. 64).
  • EuG, 11.12.2001 - T-191/99

    Petrie u.a. / Kommission

    Die Ausnahmen vom Zugang zu Dokumenten sind eng auszulegen, um die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit "möglichst umfassenden Zugang zu den Dokumenten der Kommission" zu gewähren, nicht zu beeinträchtigen (Urteil des Gerichts vom 14. Oktober 1999 in der RechtssacheT-309/97, Bavarian Lager/Kommission, Slg. 1999, II-3217, Randnr. 39 und zitierte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem -

  • EuG, 12.10.2000 - T-123/99

    'JT''s Corporation / Kommission'

  • EuG, 14.02.2012 - T-59/09

    Deutschland / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001-

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2015 - C-612/13

    ClientEarth / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung Nr. 1049/2001 und Verordnung

  • EuG, 07.02.2002 - T-211/00

    Kuijer / Rat

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