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   EuG, 02.03.1998 - T-310/97 R   

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EuG, 02.03.1998 - T-310/97 R (https://dejure.org/1998,18835)
EuG, Entscheidung vom 02.03.1998 - T-310/97 R (https://dejure.org/1998,18835)
EuG, Entscheidung vom 02. März 1998 - T-310/97 R (https://dejure.org/1998,18835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Rat der Europäischen Union.

    Assoziierungsregelung für die überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) - Beschluß zur Halbzeitänderung des ÜLG-Beschlusses - Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz - Keine Dringlichkeit.

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    1 Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Zulässigkeit der Klage - Unerheblichkeit - Grenzen; (EG-Vertrag, Artikel 185 und 186; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 1); 2 Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • EuGH, 25.06.1998 - C-159/98

    Nederlandse Antillen / Rat

    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 2. März 1998 in der Rechtssache T-310/97 R (Regierung der Niederländischen Antillen/Rat, Slg. 1998, II-0000) wegen - Aufhebung dieses Beschlusses und Aussetzung des Vollzugs des Artikels 1 Absätze 31 und 32 des Beschlusses 97/803/EG des Rates vom 24. November 1997 zur Halbzeitänderung des Beschlusses 91/482/EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. L 329, S. 50) in bezug auf Reis und Zucker, die auf den Niederländischen Antillen be- oder verarbeitet werden, vorausgesetzt, die Niederländischen Antillen behalten für die in diesen Absätzen genannten Erzeugnisse Mindestausfuhrpreise bei, die mindestens so hoch sind wie die Interventionspreise in der Gemeinschaft, oder führen solche ein, und Verurteilung des Rates zur Tragung der Kosten oder, hilfsweise, - Aufhebung dieses Beschlusses, Zurückverweisung der Sache an das Gericht zu erneuter Entscheidung und Verurteilung des Rates zur Tragung der Kosten, anderer Verfahrensbeteiligter: Rat der Europäischen Union, vertreten durch J. Huber und G. Houttuin, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: A. Morbilli, Generaldirektor der Direktion für Rechtsfragen der Europäischen Investitionsbank, 100, boulevard Konrad Adenauer, Luxemburg,.

    Mit am 24. April 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingereichtem Schriftsatz hat die Regierung der Niederländischen Antillen gemäß Artikel 50 Absatz 2 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel eingelegt gegen den Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 2. März 1998 in der Rechtssache T-310/97 R (Regierung der Niederländischen Antillen/Rat, Slg. 1998, II-0000; im folgenden: angefochtener Beschluß), durch den dieser ihren Antrag auf einstweilige Anordnung zurückgewiesen hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98

    Emesa Sugar

    5: - Die Rechtssache T-310/97, Niederländische Antillen/Rat, in der die Nichtigerklärung des Beschlusses 97/803 begehrt wird, ist mit Beschluß vom 16. November 1998 bis zur Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits ausgesetzt worden.

    Der in jener Rechtssache gestellte Antrag, den Vollzug verschiedener Bestimmungen des Änderungsbeschlusses vorläufig auszusetzen, ist mit Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 2. März 1998 in der Rechtssache T-310/97 R zurückgewiesen worden (Slg. 1998, II-455); auf Rechtsmittel wurde dies mit Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 25. Juni 1998 in der Rechtssache C-159/98 P(R) (Slg. 1998, I-4147) bestätigt.

  • EuGH, 17.12.1998 - C-364/98

    Emesa Sugar / Kommission

    Er beruft sich hierfür auf den Beschluß des Gerichts vom 2. März 1998 in der Rechtssache T-310/97 R (Niederländische Antillen/Rat, Slg. 1998, II-455, Randnr. 65) und auf den Beschluß des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-110/97 R (Niederlande/Rat, Slg. 1997, I-1795, Randnrn. 32 und 33), der auch von der Kommission angeführt wird.
  • EuG, 07.07.2004 - T-37/04

    Região autónoma dos Açores / Rat - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes -

    138 Im Licht dieser Erwägungen kann der Richter der einstweiligen Anordnungn außer im Fall offenkundiger Dringlichkeit nicht, ohne das Ermessen des Rates zu beeinträchtigen, dessen Beurteilung durch seine eigene ersetzen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 2. März 1998 in der Rechtssache T-310/97 R, Niederländische Antillen/Rat, Slg 1998, II-455, Randnrn.
  • EuG, 14.08.1998 - T-44/98

    Emesa Sugar / Kommission

    Im vorliegenden Fall hat der Rat durch den Erlaß des Beschlusses 97/803 von seinem Ermessen bei der Wahl der Maßnahme Gebrauch gemacht, die am besten geeignet ist, Störungen auf dem Gemeinschaftsmarkt für Zucker zu verhindern (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 2. März 1998 in der Rechtssache T-310/97 R, Regierung der Niederländischen Antillen/Rat, Slg. 1998, II-455, Randnr. 64).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-363/98

    Emesa Sugar / Rat

    Er beruftsich hierfür auf den Beschluß des Gerichts vom 2. März 1998 in der Rechtssache T-310/97 R (Niederländische Antillen/Rat, Slg. 1998, II-455, Randnr. 65) und auf den Beschluß des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-110/97 R (Niederlande/Rat, Slg. 1997, I-1795, Randnrn. 32 und 33), der auch von der Kommission angeführt wird.
  • EuG, 14.08.1998 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

    In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kann das Gericht zudem nur im Fall offenkundiger Dringlichkeit die Entscheidung des Rates über die Schutzmaßnahme, die am besten geeignet ist, Störungen auf den Gemeinschaftsmärkten für Zucker zu verhindern und gleichzeitig den Erfordernissen in bezug auf die Assoziation der ÜLG mit der Gemeinschaft Rechnung zu tragen, durch seine eigene Beurteilung ersetzen, ohne das Ermessen des Rates zu verletzen (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 2. März 1998 in der Rechtssache T-310/97 R, Regierung der Niederländischen Antillen/Rat, Slg. 1998, II-455, Randnr. 64).
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   EuG, 17.09.2003 - T-310/97   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission

    Nederlandse Antillen gegen Rat der Europäischen Union.

    Aussetzung.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Antilles Néerlandaises / Rat

    Nichtigerklärung des Beschlusses 97/803/EG des Rates vom 24. November 1997 zur Halbzeitänderung des Beschlusses 91/482/EWG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der EWG (ABl. L 329, S. 50)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • EuG, 10.02.2000 - T-32/98

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Kommission der Europäischen

    Die Klägerin erhob beim Gericht Klage auf Nichtigerklärung des Halbzeitänderungsbeschlusses (Rechtssache T-310/97).

    Das Gericht hat mit Beschluß vom 16. November 1998 in der Rechtssache T-310/97 (Niederländische Antillen/Rat, Slg. 1998, II-4131) das Verfahren in dieser Rechtssache bis zur Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache C-17/98 ausgesetzt.

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