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Rechtsprechung
   EuG, 09.09.2010 - T-319/05   

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EuG, 09.09.2010 - T-319/05 (https://dejure.org/2010,3847)
EuG, Entscheidung vom 09.09.2010 - T-319/05 (https://dejure.org/2010,3847)
EuG, Entscheidung vom 09. September 2010 - T-319/05 (https://dejure.org/2010,3847)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Außenbeziehungen - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr - Deutsche Maßnahmen bezüglich der An-/Abflüge zum/vom Flughafen Zürich - Verordnung (EWG) Nr. 2408/02 - Verteidigungsrechte - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Schweiz / Kommission

    Außenbeziehungen - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr - Deutsche Maßnahmen bezüglich der An-/Abflüge zum/vom Flughafen Zürich - Verordnung (EWG) Nr. 2408/02 - Verteidigungsrechte - ...

  • EU-Kommission PDF

    Schweiz / Kommission

    Außenbeziehungen - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr - Deutsche Maßnahmen bezüglich der An-/Abflüge zum/vom Flughafen Zürich - Verordnung (EWG) Nr. 2408/02 - Verteidigungsrechte - ...

  • EU-Kommission

    Schweiz / Kommission

    Außenbeziehungen - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr - Deutsche Maßnahmen bezüglich der An-/Abflüge zum/vom Flughafen Zürich - Verordnung (EWG) Nr. 2408/02 - Verteidigungsrechte - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außenbeziehungen; Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr (Deutsche Maßnahmen bezüglich der An-/Abflüge zum/vom Flughafen Zürich nach der 213. DVO zur LuftVO); Verteidigungsrechte (Länge der Frist zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außenbeziehungen; Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr [Deutsche Maßnahmen bezüglich der An-/Abflüge zum/vom Flughafen Zürich nach der 213. DVO zur LuftVO]; Verteidigungsrechte [Länge der Frist zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für gültig, mit der die deutschen Maßnahmen bezüglich der An-/Abflüge zum/vom Flughafen Zürich gebilligt werden

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Schweiz / Kommission

    Außenbeziehungen - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr - Deutsche Maßnahmen bezüglich der An-/Abflüge zum/vom Flughafen Zürich - Verordnung (EWG) Nr. 2408/02 - Verteidigungsrechte - ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Deutsche Beschränkungen für den Anflug auf Zürich-Kloten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nachtflugverbot für Flughafen Zürich bestätigt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Deutschland darf Regelungen zu Nachtflügen nach Zürich weiter anwenden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutsche Regelung zu Nachtflügen nach Zürich weiterhin gültig - Maßnahmen stellen kein Verbot der Ausübung von Verkehrsrechten dar

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.9.2010)

    EU-Gericht bestätigt deutsche Nachtflugbeschränkung für Zürich // Schweiz klagt ohne Erfolg

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EuGH, 07.03.2013 - C-547/10

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Schweiz in der Rechtssache, die die

    EuG, 09.09.2010 - T-319/05

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für gültig, mit der die

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Fluglärmstreit zwischen der Schweiz und Deutschland

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/12/EG der Kommission vom 5. Dezember 2003 zu einem Verfahren bezüglich der Anwendung von Art. 18 Abs. 2 Satz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 18.01.2001 - C-361/98

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.09.2010 - T-319/05
    Die Kommission stellt insoweit zunächst fest, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kein Kriterium sei, das sie im Zusammenhang mit dem Abkommen zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz anzuwenden habe, und dass das Urteil des Gerichtshofs vom 18. Januar 2001, 1talien/Kommission (C-361/98, Slg. 2001, I-385, im Folgenden: Urteil Malpensa) nicht notifiziert und von dem in Art. 21 Abs. 1 des Abkommens vorgesehenen Luftverkehrsausschuss Gemeinschaft/Schweiz (im Folgenden: Gemischter Ausschuss) behandelt worden sei, so dass es keine Handhabe für die Auslegung des Luftverkehrsabkommens zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz biete.

    Außerdem werde mit der Verordnung Nr. 2408/92, wie sich aus dem Urteil Malpensa (siehe oben, Randnr. 33) ergebe, die Dienstleistungsfreiheit im Bereich des Luftverkehrs endgültig verwirklicht.

    Insoweit bestreitet die Schweizerische Eidgenossenschaft die von der Kommission im 35. Erwägungsgrund der angefochtenen Entscheidung unter b) geäußerte These, das Urteil Malpensa (siehe oben, Randnr. 33) könne nicht berücksichtigt werden, weil es nach Abschluss des Abkommens ergangen und weder der Schweizerischen Eidgenossenschaft übermittelt noch vom Gemischten Ausschuss geprüft worden sei, wie es in Art. 1 Abs. 2 des Abkommens vorgesehen sei.

    Darüber hinaus sei die angefochtene Entscheidung in diesem Punkt widersprüchlich, da einerseits das Urteil Malpensa (siehe oben, Randnr. 33) herangezogen werde, um die These zu begründen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur in Verbindung mit der Dienstleistungsfreiheit verwirklicht werden könne, und andererseits ausgeführt werde, dass dieses Urteil nicht berücksichtigt werden dürfe.

  • EuGH, 19.03.2002 - C-224/00

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE BESTIMMUNGEN DES ITALIENISCHEN

    Auszug aus EuG, 09.09.2010 - T-319/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung zum Verbot jeglicher Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts verbieten die Vorschriften über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder - bei Gesellschaften - des Sitzes, sondern auch alle verdeckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (Urteile des Gerichtshofs vom 13. Juli 1993, Commerzbank, C-330/91, Slg. 1993, I-4017, Randnr. 14, vom 19. März 2002, Kommission/Italien, C-224/00, Slg. 2002, I-2965 Randnr. 15, und vom 27. Oktober 2009, CEZ, C-115/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 92).

    Nur wenn dies nicht der Fall ist, ist die fragliche Maßnahme nach Art. 12 EG oder hier nach Art. 3 des Abkommens verboten (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Italien, angeführt in Randnr. 140, Randnr. 20, und CEZ, angeführt in Randnr 140, Randnr. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.07.2005 - C-70/04

    Schweiz / Kommission - Auswärtige Beziehungen - Abkommen EG-Schweiz über den

    Auszug aus EuG, 09.09.2010 - T-319/05
    Mit Klageschrift, die am 13. Februar 2004 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen und unter dem Aktenzeichen C-70/04 eingetragen worden ist, hat die Schweizerische Eidgenossenschaft die vorliegende Klage erhoben.

    Mit Beschluss vom 14. Juli 2005, Schweiz/Kommission (C-70/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), hat der Gerichtshof die Rechtssache an das Gericht verwiesen.

  • EuGH, 16.10.2008 - C-527/06

    BEI DER BERECHNUNG DES STEUERPFLICHTIGEN EINKOMMENS IM

    Auszug aus EuG, 09.09.2010 - T-319/05
    Zwar setzt die Rechtfertigung einer Beschränkung der im EG-Vertrag verankerten Grundfreiheiten unabhängig vom Bestehen eines legitimen Ziels voraus, dass die fragliche Maßnahme geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was hierzu erforderlich ist (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 16. Oktober 2008, Renneberg (C-527/06, Slg. 2008, I-7735, Randnr. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.02.2002 - C-23/00

    Rat / Boehringer

    Auszug aus EuG, 09.09.2010 - T-319/05
    Unter den vorliegenden Umständen braucht über die Zulässigkeit der Klage nicht entschieden zu werden, da sie jedenfalls als unbegründet abzuweisen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 26. Februar 2002, Rat/Boehringer, C-23/00 P, Slg. 2002, I-1873, Randnr. 52, und vom 23. März 2004, Frankreich/Kommission, C-233/02, Slg. 2004, I-2759, Randnr. 26).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-233/02

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 09.09.2010 - T-319/05
    Unter den vorliegenden Umständen braucht über die Zulässigkeit der Klage nicht entschieden zu werden, da sie jedenfalls als unbegründet abzuweisen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 26. Februar 2002, Rat/Boehringer, C-23/00 P, Slg. 2002, I-1873, Randnr. 52, und vom 23. März 2004, Frankreich/Kommission, C-233/02, Slg. 2004, I-2759, Randnr. 26).
  • EuGH, 14.12.2004 - C-309/02

    Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz - Umwelt - Freier Warenverkehr -

    Auszug aus EuG, 09.09.2010 - T-319/05
    Nach ständiger Rechtsprechung gehört der Umweltschutz zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die Beschränkungen der durch den EG-Vertrag verbürgten Grundfreiheiten, insbesondere auch des freien Dienstleistungsverkehrs, rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 20. September 1988, Kommission/Dänemark, 302/86, Slg. 1988, 4607, Randnr. 9, und vom 14. Dezember 2004, Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz, C-309/02, Slg. 2004, I-11763, Randnr. 75).
  • EuGH, 13.07.1993 - C-330/91

    The Queen / Inland Revenue Commissioners, ex parte Commerzbank

    Auszug aus EuG, 09.09.2010 - T-319/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung zum Verbot jeglicher Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts verbieten die Vorschriften über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder - bei Gesellschaften - des Sitzes, sondern auch alle verdeckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (Urteile des Gerichtshofs vom 13. Juli 1993, Commerzbank, C-330/91, Slg. 1993, I-4017, Randnr. 14, vom 19. März 2002, Kommission/Italien, C-224/00, Slg. 2002, I-2965 Randnr. 15, und vom 27. Oktober 2009, CEZ, C-115/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 92).
  • EuGH, 20.09.1988 - 302/86

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuG, 09.09.2010 - T-319/05
    Nach ständiger Rechtsprechung gehört der Umweltschutz zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die Beschränkungen der durch den EG-Vertrag verbürgten Grundfreiheiten, insbesondere auch des freien Dienstleistungsverkehrs, rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 20. September 1988, Kommission/Dänemark, 302/86, Slg. 1988, 4607, Randnr. 9, und vom 14. Dezember 2004, Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz, C-309/02, Slg. 2004, I-11763, Randnr. 75).
  • EuGH, 27.10.2009 - C-115/08

    DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON

    Auszug aus EuG, 09.09.2010 - T-319/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung zum Verbot jeglicher Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts verbieten die Vorschriften über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder - bei Gesellschaften - des Sitzes, sondern auch alle verdeckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (Urteile des Gerichtshofs vom 13. Juli 1993, Commerzbank, C-330/91, Slg. 1993, I-4017, Randnr. 14, vom 19. März 2002, Kommission/Italien, C-224/00, Slg. 2002, I-2965 Randnr. 15, und vom 27. Oktober 2009, CEZ, C-115/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 92).
  • EuGH, 07.03.2013 - C-547/10

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Schweiz in der Rechtssache, die die

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Schweizerische Eidgenossenschaft die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 9. September 2010, Schweiz/Kommission (T-319/05, Slg. 2010, II-4265, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/12/EG der Kommission vom 5. Dezember 2003 zu einem Verfahren bezüglich der Anwendung von Artikel 18 (2), erster Satz, des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates (Sache TREN/AMA/11/03 - Deutsche Maßnahmen bezüglich An-/Abflügen zum/vom Flughafen Zürich) (ABl. 2004, L 4, S. 13, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.

    Mit Beschluss vom 7. Juli 2006, Schweiz/Kommission (T-319/05, Slg. 2006, II-2073), ließ das Gericht den Landkreis Waldshut als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Kommission zu.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - 20 D 117/08

    Klagen auf besseren Schutz vor Nachtfluglärm am Flughafen Köln/Bonn abgewiesen

    vgl. EuG, Urteil vom 9. September 2010 - T-319/05 -, ZLW 2010, 630.
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Rechtsprechung
   EuG, 07.07.2006 - T-319/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22506
EuG, 07.07.2006 - T-319/05 (https://dejure.org/2006,22506)
EuG, Entscheidung vom 07.07.2006 - T-319/05 (https://dejure.org/2006,22506)
EuG, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - T-319/05 (https://dejure.org/2006,22506)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Schweiz / Kommission

    Streithilfe - Auswärtige Beziehungen - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr - Nichtigkeitsklage eines Drittstaats

  • EU-Kommission PDF

    Schweizerische Eidgenossenschaft / Kommission

    Streithilfe - Auswärtige Beziehungen - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr - Nichtigkeitsklage eines Drittstaats

  • EU-Kommission

    Schweizerische Eidgenossenschaft / Kommission

    Verkehr , Außenbeziehungen

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    Entscheidung 2004/12/EG; ; Verordnung (EWG) Nr. 2408/92

  • rechtsportal.de

    Streithilfe - Auswärtige Beziehungen - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr - Nichtigkeitsklage eines Drittstaats - Auswärtige Beziehungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Schweiz / Kommission

    Streithilfe - Auswärtige Beziehungen - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr - Nichtigkeitsklage eines Drittstaats

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.07.2005 - C-70/04

    Schweiz / Kommission - Auswärtige Beziehungen - Abkommen EG-Schweiz über den

    Auszug aus EuG, 07.07.2006 - T-319/05
    Verfahren vor dem Gerichtshof und dem Gericht (Rechtssache C-70/04, nunmehr, nach Verweisung durch den Gerichtshof an das Gericht, Rechtssache T-319/05).

    2 Mit Klageschrift, die am 13. Februar 2004 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen und unter dem Aktenzeichen C-70/04 in das Register eingetragen worden ist, hat die Schweizerische Eidgenossenschaft die Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/12/EG der Kommission vom 5. Dezember 2003 zu einem Verfahren bezüglich der Anwendung von Artikel 18 (2), erster Satz, des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates (Sache TREN/AMA/11/03 - Deutsche Maßnahmen bezüglich An-/Abflügen zum/vom Flughafen Zürich) (ABl. 2004, L 4, S. 13, im Folgenden: angefochtene Entscheidung) beantragt.

    5 Mit Telefax, das am 27. Mai 2004 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, hat der Landkreis Waldshut beantragt, als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Beklagten in der Rechtssache C-70/04, nach deren Verweisung an das Gericht durch den Gerichtshof nunmehr Rechtssache T-319/05, zugelassen zu werden.

    8 Durch Beschluss vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-70/04 (Schweizerische Eidgenossenschaft/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) hat der Gerichtshof diese Rechtssache an das Gericht verwiesen.

  • EuG, 14.08.1998 - T-44/98

    Emesa Sugar / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.07.2006 - T-319/05
    Das Gleiche gelte, wenn ein Staat ein völkerrechtliches Abkommen mit der Gemeinschaft geschlossen habe (Beschluss des Gerichtshofes vom 23. Februar 1983 in den Rechtssachen 91/82 R und 200/82 R, Chris International Foods/Kommission, Slg. 1983, 417; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R, Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, II-3079, Randnrn.
  • EuGH, 10.07.1986 - 282/85

    DEFI / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.07.2006 - T-319/05
    Dabei sei der vom Gerichtshof aufgestellte Grundsatz anzuwenden (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 282/85, DEFI/Kommission, Slg. 1986, 2469), wonach eine Körperschaft kein Recht auf die Ergreifung eines Rechtsbehelfs habe, wenn eine ihr übergeordnete Körperschaft bereits einen solchen Rechtsbehelf ergriffen habe und wenn die Interessen, die von der fraglichen Körperschaft vertreten würden, in den Interessen der übergeordneten Körperschaft enthalten seien oder in ihnen aufgingen.
  • EuGH, 23.02.1983 - 91/82

    Chris International Foods / Kommission

    Auszug aus EuG, 07.07.2006 - T-319/05
    Das Gleiche gelte, wenn ein Staat ein völkerrechtliches Abkommen mit der Gemeinschaft geschlossen habe (Beschluss des Gerichtshofes vom 23. Februar 1983 in den Rechtssachen 91/82 R und 200/82 R, Chris International Foods/Kommission, Slg. 1983, 417; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R, Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, II-3079, Randnrn.
  • EuGH, 07.03.2013 - C-547/10

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Schweiz in der Rechtssache, die die

    Mit Beschluss vom 7. Juli 2006, Schweiz/Kommission (T-319/05, Slg. 2006, II-2073), ließ das Gericht den Landkreis Waldshut als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Kommission zu.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-547/10

    Generalanwalt Jääskinen schlägt vor, das Rechtsmittel der Schweiz in der

    2 - T-319/05, Slg. 2010, II-4265.

    8 - Beschluss Schweiz/Kommission (T-319/05, Slg. 2006, II-2073).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-273/04

    Polen / Rat - Gemeinsame Agrarpolitik - Reform - Erweiterung der Europäischen

    53 - Vgl. Beschluss des Gerichts vom 7. Juli 2006, Schweizerische Eidgenossenschaft/Kommission (T-319/05, Slg. 2006, II-2073).
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