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   EuG, 19.09.2012 - T-329/10   

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https://dejure.org/2012,26800
EuG, 19.09.2012 - T-329/10 (https://dejure.org/2012,26800)
EuG, Entscheidung vom 19.09.2012 - T-329/10 (https://dejure.org/2012,26800)
EuG, Entscheidung vom 19. September 2012 - T-329/10 (https://dejure.org/2012,26800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fraas / HABM () und rouge foncé)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein Karomuster in schwarz, grau, beige und dunkelrot darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, Art. 75 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. ...

  • EU-Kommission

    V. Fraas GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die ein Karomuster in schwarz, grau, beige und dunkelrot darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, Art. 75 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung [EG] Nr. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 191/2010-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 7. Juni 2010, mit der die Beschwerde gegen die zurückweisende Entscheidung des Prüfers über die Anmeldung einer Bildmarke, die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 13.09.2011 - C-546/10
    Auszug aus EuG, 19.09.2012 - T-329/10
    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 13. September 2011, Wilfer/HABM (C-546/10 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 55), die These zurückgewiesen hat, wonach Waren, bei denen der Verbraucher daran gewöhnt sei, dass die Formen bestimmter Elemente des Gesamtprodukts als Hinweis auf dessen Herkunft dienten, von der Anwendung der oben in Randnr. 46 genannten Rechtsprechung ausgenommen seien.

    Er hat darauf hingewiesen, dass aus dieser Rechtsprechung vielmehr hervorgeht, dass in den Fällen, in denen das Erscheinungsbild von Waren einer bestimmten Branche oder eines Elements dieser Waren als Herstellerhinweis dient, dies sich nur deshalb so verhält, weil das Erscheinungsbild einer ausreichenden Zahl dieser Waren oder ihrer Elemente erheblich von der Branchennorm oder -üblichkeit abweicht (Beschluss Wilfer/HABM, Randnr. 56).

  • EuG, 10.10.2007 - T-460/05

    'Bang & Olufsen / HABM (Forme d''un haut-parleur)' - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 19.09.2012 - T-329/10
    Die Aufmerksamkeit des als durchschnittlich informiert und angemessen aufmerksam und verständig anzusehenden Durchschnittsverbrauchers kann je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein (Urteile des Gerichtshofs vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26, und des Gerichts vom 10. Oktober 2007, Bang & Olufsen/HABM [Form eines Lautsprechers], T-460/05, Slg. 2007, II-4207, Randnr. 32).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus EuG, 19.09.2012 - T-329/10
    Die Aufmerksamkeit des als durchschnittlich informiert und angemessen aufmerksam und verständig anzusehenden Durchschnittsverbrauchers kann je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein (Urteile des Gerichtshofs vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26, und des Gerichts vom 10. Oktober 2007, Bang & Olufsen/HABM [Form eines Lautsprechers], T-460/05, Slg. 2007, II-4207, Randnr. 32).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

    Auszug aus EuG, 19.09.2012 - T-329/10
    Daher bedeutet Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, dass diese Marke geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, Slg. 2004, I-5089, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-473/01

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    Auszug aus EuG, 19.09.2012 - T-329/10
    Im Übrigen ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass die Unterscheidungskraft einer Marke zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen ist, die sich aus den Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder -empfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-473/01 P und C-474/01 P, Slg. 2004, I-5173, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 25).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 19.09.2012 - T-329/10
    Denn wenn grafische oder Wortelemente fehlen, schließen die Durchschnittsverbraucher aus der Form der Waren oder der ihrer Verpackung gewöhnlich nicht auf die Herkunft dieser Waren; daher kann es schwieriger sein, die Unterscheidungskraft einer solchen dreidimensionalen Marke nachzuweisen als diejenige einer Wort- oder Bildmarke (Urteile des Gerichtshofs vom 7. Oktober 2004, Mag Instrument/HABM, C-136/02 P, Slg. 2004, I-9165, Randnr. 30, Storck/HABM, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnrn.
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 19.09.2012 - T-329/10
    Aus diesen Erwägungen ergibt sich, dass eine dreidimensionale Marke, die aus dem Erscheinungsbild der Ware selbst besteht, nur dann Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 besitzt, wenn sie erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllen kann (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 31, und Storck/HABM, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 28).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    HABM / Borco-Marken-Import Matthiesen - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 19.09.2012 - T-329/10
    Im Übrigen ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass die Unterscheidungskraft einer Marke zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen ist, die sich aus den Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder -empfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (Urteile des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Procter & Gamble/HABM, C-473/01 P und C-474/01 P, Slg. 2004, I-5173, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 25).
  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Wilfer / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildzeichen, das einen

    Auszug aus EuG, 19.09.2012 - T-329/10
    26 und 27, und vom 25. Oktober 2007, Develey/HABM, C-238/06 P, Slg. 2007, I-9375, Randnr. 80).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Fraas / HABM () und rouge foncé) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    Auszug aus EuG, 19.09.2012 - T-329/10
    Was Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 betrifft, so ist der Begriff des Allgemeininteresses offensichtlich nicht zu trennen von der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der mit der Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung dadurch zu garantieren, dass sie ihm die Unterscheidung dieser Ware oder Dienstleistung ohne etwaige Verwechslung von denjenigen anderer Herkunft ermöglicht (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 8. Mai 2008, Eurohypo/HABM, C-304/06 P, Slg. 2008, I-3297, Randnrn.
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Fraas / HABM () und rouge foncé) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

  • EuG, 28.04.2004 - T-124/02

    Sunrider / OHMI - Vitakraft-Werke Wührmann (VITATASTE)

  • EuG, 11.05.2006 - T-194/05

    TeleTech Holdings / OHMI - Teletech International (TELETECH INTERNATIONAL) -

  • EuG, 09.07.2008 - T-302/06

    Hartmann / HABM (E) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E

  • EuG, 09.07.2008 - T-304/06

    Reber / OHMI - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli (Mozart) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 03.02.2011 - T-299/09

    Gühring / HABM () und de gris argent) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

  • EuG, 14.12.2011 - T-504/09

    Völkl / OHMI - Marker Völkl (VÖLKL) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren

  • EuG, 19.09.2012 - T-231/11

    Fraas / HABM () und brun) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

  • EuG, 19.09.2012 - T-26/11

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • EuG, 19.09.2012 - T-31/11

    Henkel / HABM

  • EuG, 19.09.2012 - T-326/10

    Procter & Gamble / HABM

  • EuG, 19.09.2012 - T-50/11

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

  • EuGH, 09.09.2010 - C-265/09
  • EuG, 19.09.2012 - T-231/11

    Fraas / HABM () und beige) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    aufgrund des Beschlusses vom 23. März 2012, mit dem die Rechtssachen T-326/10 bis T-329/10, T-26/11, T-31/11, T-50/11 und T-231/11 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden sind,.
  • EuG, 19.09.2012 - T-50/11

    Fraas / HABM () und rouge clair) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    aufgrund des Beschlusses vom 23. März 2012, mit dem die Rechtssachen T-326/10 bis T-329/10, T-26/11, T-31/11, T-50/11 und T-231/11 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden sind,.
  • EuG, 19.09.2012 - T-31/11

    Fraas / HABM () und gris foncé) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    aufgrund des Beschlusses vom 23. März 2012, mit dem die Rechtssachen T-326/10 bis T-329/10, T-26/11, T-31/11, T-50/11 und T-231/11 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden sind,.
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