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   EuG, 16.12.2008 - T-335/07   

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https://dejure.org/2008,28043
EuG, 16.12.2008 - T-335/07 (https://dejure.org/2008,28043)
EuG, Entscheidung vom 16.12.2008 - T-335/07 (https://dejure.org/2008,28043)
EuG, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - T-335/07 (https://dejure.org/2008,28043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Patentconsult - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    Mergel u.a. / HABM (Patentconsult)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Patentconsult - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission PDF

    Volker Mergel und andere gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke

  • EU-Kommission

    Volker Mergel und andere gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Patentconsult - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 4. September 2007 - Mergel u.a./HABM (Patentconsult)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 299/2007-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 25. Juni 2007, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, der die Anmeldung der Wortmarke ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 08.07.2004 - T-289/02

    Telepharmacy Solutions / HABM (TELEPHARMACY SOLUTIONS) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-335/07
    Nach der genannten Bestimmung werden Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis der betroffenen Verkehrskreise dazu dienen können, die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, oder eines ihrer wesentlichen Merkmale zu bezeichnen, ihrem Wesen nach als ungeeignet angesehen, die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 30; Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, Telepharmacy Solutions/HABM [TELEPHARMACY SOLUTIONS], T-289/02, Slg. 2004, II-2851, Randnr. 45, und vom 14. Juni 2007, Europig/HABM [EUROPIG], T-207/06, Slg. 2007, II-1961, Randnr. 26].
  • EuG, 07.06.2005 - T-316/03

    Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft / OHMI (MunichFinancialServices) -

    Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-335/07
    Selbst wenn nämlich das Vorbringen der Kläger zu diesem Punkt zutreffen sollte, genügt doch der Umstand, dass das fragliche Zeichen eine grammatikalisch fehlerhafte Struktur aufweist, als solcher noch nicht, um zu dem Schluss zu gelangen, dass es keinen beschreibenden Charakter hat (vgl. Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2005, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft/HABM [MunichFinancialServices], T-316/03, Slg. 2005, II-1951, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-335/07
    Wie die Kläger vortragen, werden nämlich Kombinationen, in denen der Bestandteil "consult" auf den Bestandteil "patent" folgt, etwa "patent consulting" oder "patent consultancy", häufig verwendet, um Dienstleistungen wie die hier in Rede stehenden zu bezeichnen, was bedeutet, dass die Verbindung dieser Bestandteile in dieser Reihenfolge der angemeldeten Marke keine ungewöhnliche Struktur verleiht (Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 43).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-335/07
    Da nach dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der dort genannten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 29), ist das auf Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 gestützte Vorbringen somit nicht zu prüfen.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-335/07
    So sind zunächst weder die Tatsache, dass andere Begriffe verwendet werden können und verfügbar bleiben, um die fraglichen Dienstleistungen zu beschreiben, noch der geltend gemachte Umstand, dass die angemeldete Marke in der Praxis nicht als beschreibende Angabe genutzt werde, für die Frage relevant, ob diese Marke beschreibenden Charakter hat (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg. 2004, I-1619, Randnrn.
  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

    Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-335/07
    Im Rahmen dieser Prüfung ist die angemeldete Marke in ihrer Gesamtheit zu betrachten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 19. April 2007, HABM/Celltech, C-273/05 P, Slg. 2007, I-2883, Randnrn.
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-335/07
    Nach der genannten Bestimmung werden Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis der betroffenen Verkehrskreise dazu dienen können, die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, oder eines ihrer wesentlichen Merkmale zu bezeichnen, ihrem Wesen nach als ungeeignet angesehen, die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 30; Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, Telepharmacy Solutions/HABM [TELEPHARMACY SOLUTIONS], T-289/02, Slg. 2004, II-2851, Randnr. 45, und vom 14. Juni 2007, Europig/HABM [EUROPIG], T-207/06, Slg. 2007, II-1961, Randnr. 26].
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-335/07
    Demnach verfolgt zwar Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass Zeichen oder Angaben, die die Waren- oder Dienstleistungsgruppen beschreiben, für die die Eintragung beantragt wird, von allen frei verwendet werden können (vgl. zu Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken [ABl. 1989, L 40, S. 1], der Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 entspricht, Urteil des Gerichtshofs vom 4. Mai 1999, Windsurfing Chiemsee, C-108/97 und C-109/97, Slg. 1999, I-2779, Randnr. 25), doch setzt seine Anwendung nicht voraus, dass ein konkretes, aktuelles oder ernsthaftes Freihaltebedürfnis zugunsten Dritter besteht [Urteil Windsurfing Chiemsee, Randnr. 35, und Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Randnr. 39].
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-335/07
    Demnach verfolgt zwar Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass Zeichen oder Angaben, die die Waren- oder Dienstleistungsgruppen beschreiben, für die die Eintragung beantragt wird, von allen frei verwendet werden können (vgl. zu Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken [ABl. 1989, L 40, S. 1], der Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 entspricht, Urteil des Gerichtshofs vom 4. Mai 1999, Windsurfing Chiemsee, C-108/97 und C-109/97, Slg. 1999, I-2779, Randnr. 25), doch setzt seine Anwendung nicht voraus, dass ein konkretes, aktuelles oder ernsthaftes Freihaltebedürfnis zugunsten Dritter besteht [Urteil Windsurfing Chiemsee, Randnr. 35, und Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Randnr. 39].
  • EuG, 14.06.2007 - T-207/06

    Europig / HABM (EUROPIG) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 16.12.2008 - T-335/07
    Nach der genannten Bestimmung werden Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis der betroffenen Verkehrskreise dazu dienen können, die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, oder eines ihrer wesentlichen Merkmale zu bezeichnen, ihrem Wesen nach als ungeeignet angesehen, die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 30; Urteile des Gerichts vom 8. Juli 2004, Telepharmacy Solutions/HABM [TELEPHARMACY SOLUTIONS], T-289/02, Slg. 2004, II-2851, Randnr. 45, und vom 14. Juni 2007, Europig/HABM [EUROPIG], T-207/06, Slg. 2007, II-1961, Randnr. 26].
  • EuG, 06.03.2003 - T-128/01

    DaimlerChrysler / HABM (Calandre)

  • EuGH, 05.02.2010 - C-80/09

    Mergel u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Herren Mergel, Kampfenkel, Bill und Herden die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 16. Dezember 2008, Mergel u. a./HABM (Patentconsult) (T-335/07, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 25. Juni 2007 (Sache R 299/2007-4, im Folgenden: streitige Entscheidung), die die Zurückweisung ihrer Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Patentconsult bestätigt hatte, ihrerseits abgewiesen hat.
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