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   EuG, 22.03.2017 - T-336/15   

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https://dejure.org/2017,7174
EuG, 22.03.2017 - T-336/15 (https://dejure.org/2017,7174)
EuG, Entscheidung vom 22.03.2017 - T-336/15 (https://dejure.org/2017,7174)
EuG, Entscheidung vom 22. März 2017 - T-336/15 (https://dejure.org/2017,7174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Windrush Aka / EUIPO - Dammers (The Specials)

    Unionsmarke - Verfallsverfahren - Unionswortmarke The Specials - Ernsthafte Benutzung - Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Zustimmung des Markeninhabers - Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Windrush Aka / EUIPO - Dammers (The Specials)

    Unionsmarke - Verfallsverfahren - Unionswortmarke The Specials - Ernsthafte Benutzung - Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Zustimmung des Markeninhabers - Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Windrush Aka / EUIPO - Dammers (The Specials)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Unionsmarke - Verfallsverfahren - Unionswortmarke The Specials - Ernsthafte Benutzung - Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Zustimmung des Markeninhabers - Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 13.01.2011 - T-28/09

    Park / OHMI - Bae (PINE TREE) - Gemeinschaftsmarke - Verfallsverfahren -

    Auszug aus EuG, 22.03.2017 - T-336/15
    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Inhaber einer streitigen Marke im Rahmen eines Verfallsverfahrens den Nachweis erbringen muss, dass er der geltend gemachten Benutzung dieser Marke durch einen Dritten zugestimmt hat (vgl. Urteil vom 13. Januar 2011, Park/HABM - Bae [PINE TREE], T-28/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:7, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass er sich in bestimmten Fällen konkludent aus Umständen und Anhaltspunkten vor, bei oder nach der Benutzung der fraglichen Marke durch einen Dritten ergeben kann, die ebenfalls mit Bestimmtheit einen Verzicht des Inhabers auf sein Recht erkennen lassen (vgl. Urteil vom 13. Januar 2011, PINE TREE, T-28/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:7, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 30. Januar 2015, Now Wireless/HABM - Starbucks [HK] [now], T-278/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:57, Rn. 35).

    Nach der Rechtsprechung behauptet nämlich der Inhaber einer Unionsmarke implizit, wenn er Benutzungshandlungen, die ein Dritter in Bezug auf diese Marke vorgenommen hat, als ernsthafte Benutzung im Sinne von Art. 15 der Verordnung Nr. 207/2009 geltend macht, dass diese Benutzung mit seiner Zustimmung erfolgt ist (vgl. Urteile vom 13. Januar 2011, PINE TREE, T-28/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:7, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 30. Januar 2015, now, T-278/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:57, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 30.01.2015 - T-278/13

    Now Wireless / OHMI - Starbucks (HK)

    Auszug aus EuG, 22.03.2017 - T-336/15
    Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass er sich in bestimmten Fällen konkludent aus Umständen und Anhaltspunkten vor, bei oder nach der Benutzung der fraglichen Marke durch einen Dritten ergeben kann, die ebenfalls mit Bestimmtheit einen Verzicht des Inhabers auf sein Recht erkennen lassen (vgl. Urteil vom 13. Januar 2011, PINE TREE, T-28/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:7, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 30. Januar 2015, Now Wireless/HABM - Starbucks [HK] [now], T-278/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:57, Rn. 35).

    Nach der Rechtsprechung behauptet nämlich der Inhaber einer Unionsmarke implizit, wenn er Benutzungshandlungen, die ein Dritter in Bezug auf diese Marke vorgenommen hat, als ernsthafte Benutzung im Sinne von Art. 15 der Verordnung Nr. 207/2009 geltend macht, dass diese Benutzung mit seiner Zustimmung erfolgt ist (vgl. Urteile vom 13. Januar 2011, PINE TREE, T-28/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:7, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 30. Januar 2015, now, T-278/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:57, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 25.11.2015 - T-223/14

    Ewald Dörken / OHMI - Schürmann (VENT ROLL) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 22.03.2017 - T-336/15
    Jedoch geht aus den Art. 51 und 55 der Verordnung Nr. 207/2009 hervor, dass der Unionsmarke eine Vermutung der Gültigkeit zugutekommt (vgl. entsprechend Urteile vom 13. September 2013, Fürstlich Castell'sches Domänenamt/HABM - Castel Frères [CASTEL], T-320/10, EU:T:2013:424, Rn. 27, und vom 25. November 2015, Ewald Dörken/HABM - Schürmann [VENT ROLL], T-223/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:879, Rn. 56).
  • EuG, 12.09.2013 - T-320/10

    'Fürstlich Castell''sches Domänenamt / OHMI - Castel Frères (CASTEL)'

    Auszug aus EuG, 22.03.2017 - T-336/15
    Jedoch geht aus den Art. 51 und 55 der Verordnung Nr. 207/2009 hervor, dass der Unionsmarke eine Vermutung der Gültigkeit zugutekommt (vgl. entsprechend Urteile vom 13. September 2013, Fürstlich Castell'sches Domänenamt/HABM - Castel Frères [CASTEL], T-320/10, EU:T:2013:424, Rn. 27, und vom 25. November 2015, Ewald Dörken/HABM - Schürmann [VENT ROLL], T-223/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:879, Rn. 56).
  • EuG, 15.09.2011 - T-427/09

    centrotherm Clean Solutions / OHMI - Centrotherm Systemtechnik (CENTROTHERM) -

    Auszug aus EuG, 22.03.2017 - T-336/15
    Der Normzweck des Erfordernisses, wonach eine Marke ernsthaft benutzt worden sein muss, um nach dem Unionsrecht geschützt zu sein, liegt darin, dass das Register des EUIPO nicht als ein strategisches und statisches Depot aufgefasst werden darf, das einem untätigen Rechtsinhaber auf unbestimmte Zeit ein rechtliches Monopol verschafft (Urteil vom 15. September 2011, centrotherm Clean Solutions/HABM - Centrotherm Systemtechnik [CENTROTHERM], T-427/09, EU:T:2011:480, Rn. 24).
  • EuG, 10.12.2015 - T-690/14

    Sony Computer Entertainment Europe / OHMI - Marpefa (Vieta)

    Auszug aus EuG, 22.03.2017 - T-336/15
    Dem Zweck dieser Bestimmung entsprechend ist ihr sachlicher Geltungsbereich auf Fälle beschränkt, in denen das Zeichen, das vom Inhaber einer Marke konkret zur Bezeichnung von Waren oder Dienstleistungen, für die diese eingetragen worden ist, verwendet wird, die Form darstellt, in der diese Marke gewerblich genutzt wird (vgl. Urteil vom 10. Dezember 2015, Sony Computer Entertainment Europe/HABM - Marpefa [Vieta], T-690/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:950, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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