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   EuG, 21.11.2013 - T-337/12   

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https://dejure.org/2013,32871
EuG, 21.11.2013 - T-337/12 (https://dejure.org/2013,32871)
EuG, Entscheidung vom 21.11.2013 - T-337/12 (https://dejure.org/2013,32871)
EuG, Entscheidung vom 21. November 2013 - T-337/12 (https://dejure.org/2013,32871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das einen Korkenzieher darstellt - Älteres nationales Geschmacksmuster - Nichtigkeitsgrund - Fehlende Eigenart - Kein anderer Gesamteindruck - Informierter Benutzer - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das einen Korkenzieher darstellt - Älteres nationales Geschmacksmuster - Nichtigkeitsgrund - Fehlende Eigenart - Kein anderer Gesamteindruck - Informierter Benutzer - ...

  • EU-Kommission

    El Hogar Perfecto del Siglo XXI / OHMI - Wenf International Advisers (Tire-bouchon)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    El Hogar Perfecto del Siglo XXI / OHMI - Wenf International Advisers (Tire-bouchon)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Klage der Inhaberin des Geschmacksmusters Nr. 0083 0831-0001 (Korkenzieher) auf Aufhebung der Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 1. Juni 2012 in der Sache R 89/2011-3, mit der ...

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2014, 494
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-337/12
    Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass der Begriff des informierten Benutzers zwischen dem im Markenbereich anwendbaren Begriff des Durchschnittsverbrauchers, von dem keine speziellen Kenntnisse erwartet werden und der im Allgemeinen keinen direkten Vergleich zwischen den einander gegenüberstehenden Marken anstellt, und dem des Fachmanns als Sachkundigem mit profunden technischen Fertigkeiten liegt (Urteil des Gerichts vom 20. Oktober 2011, PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, C-281/10 P, Slg. 2011, I-10153, Randnr. 53).

    Mithin ist der informierte Benutzer zwar nicht der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher, der ein Geschmacksmuster in der Regel als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet, er ist aber auch kein Sachkundiger oder Fachmann, der minimale Unterschiede, die zwischen den einander gegenüberstehenden Geschmacksmustern bestehen können, im Detail feststellen kann (Urteil PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, oben in Randnr. 21 angeführt, Randnr. 59).

    Außerdem setzt das Adjektiv "informiert" voraus, dass der Benutzer, ohne ein Entwerfer oder technischer Sachverständiger zu sein, die verschiedenen Geschmacksmuster, die es in dem betreffenden Bereich gibt, kennt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit verhältnismäßig großer Aufmerksamkeit benutzt (Urteile PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, oben in Randnr. 21 angeführt, Randnr. 59, und Fernmeldegeräte, Randnr. 47).

    Somit kann der Begriff des informierten Benutzers als Bezeichnung eines Benutzers verstanden werden, dem keine durchschnittliche Aufmerksamkeit, sondern eine besondere Wachsamkeit eigen ist, sei es wegen seiner persönlichen Erfahrung oder seiner umfangreichen Kenntnisse in dem betreffenden Bereich (Urteil PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, oben in Randnr. 21 angeführt, Randnr. 53; Urteil des Gerichts vom 25. April 2013, Bell & Ross/HABM - KIN [Gehäuse einer Armbanduhr], T-80/10, Randnr. 103).

  • EuG, 22.06.2010 - T-153/08

    Shenzhen Taiden / OHMI - Bosch Security Systems (Équipement de communication) -

    Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-337/12
    Ferner setzt die Benutzereigenschaft voraus, dass der Betreffende das Produkt, welches das Geschmacksmuster verkörpert, zu dem für dieses Produkt vorgesehenen Zweck benutzt (Urteil des Gerichts vom 22. Juni 2010, Shenzhen Taiden/HABM - Bosch Security Systems [Fernmeldegeräte], T-153/08, Slg. 2010, II-2517, Randnr. 46).
  • EuG, 25.04.2013 - T-80/10

    Bell & Ross / OHMI - KIN (Boîtier de montre-bracelet)

    Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-337/12
    Somit kann der Begriff des informierten Benutzers als Bezeichnung eines Benutzers verstanden werden, dem keine durchschnittliche Aufmerksamkeit, sondern eine besondere Wachsamkeit eigen ist, sei es wegen seiner persönlichen Erfahrung oder seiner umfangreichen Kenntnisse in dem betreffenden Bereich (Urteil PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, oben in Randnr. 21 angeführt, Randnr. 53; Urteil des Gerichts vom 25. April 2013, Bell & Ross/HABM - KIN [Gehäuse einer Armbanduhr], T-80/10, Randnr. 103).
  • EuG, 06.10.2011 - T-246/10

    Industrias Francisco Ivars / OHMI - Motive (Réducteur mécanique de vitesse)

    Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-337/12
    Nach der Rechtsprechung gehören dann, wenn die Beschwerdekammer die Entscheidung der unteren Instanz des HABM in vollem Umfang bestätigt, diese Entscheidung sowie ihre Begründung zu dem Kontext, in dem die angefochtene Entscheidung erlassen wurde und der dem Kläger bekannt ist und es dem Richter ermöglicht, seine Rechtmäßigkeitskontrolle in Bezug auf die Richtigkeit der Beurteilung der Eigenart des fraglichen Geschmacksmusters in vollem Umfang auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 2011, 1ndustrias Francisco Ivars/HABM - Motive [Mechanisches Untersetzungsgetriebe], T-246/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20, und vom 22. Mai 2012, Sport Eybl & Sports Experts/HABM - Seven [SEVEN SUMMITS], T-179/11, Randnr. 50).
  • EuG, 22.05.2012 - T-179/11

    Sport Eybl & Sports Experts / OHMI - Seven (SEVEN SUMMITS)

    Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-337/12
    Nach der Rechtsprechung gehören dann, wenn die Beschwerdekammer die Entscheidung der unteren Instanz des HABM in vollem Umfang bestätigt, diese Entscheidung sowie ihre Begründung zu dem Kontext, in dem die angefochtene Entscheidung erlassen wurde und der dem Kläger bekannt ist und es dem Richter ermöglicht, seine Rechtmäßigkeitskontrolle in Bezug auf die Richtigkeit der Beurteilung der Eigenart des fraglichen Geschmacksmusters in vollem Umfang auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 6. Oktober 2011, 1ndustrias Francisco Ivars/HABM - Motive [Mechanisches Untersetzungsgetriebe], T-246/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20, und vom 22. Mai 2012, Sport Eybl & Sports Experts/HABM - Seven [SEVEN SUMMITS], T-179/11, Randnr. 50).
  • EuG, 09.09.2011 - T-11/08

    Kwang Yang Motor / OHMI - Honda Giken Kogyo (Moteur à combustion interne)

    Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-337/12
    Es handelt sich mithin um eine Person, die über eine gewisse Kenntnis der in dem betreffenden Bereich existierenden Geschmacksmuster verfügt, ohne jedoch zu wissen, welche Aspekte des Produkts durch eine technische Funktion geboten sind (Urteile des Gerichts Gehäuse einer Armbanduhr, oben in Randnr. 24 angeführt, Randnr. 104, und vom 9. September 2011, Kwang Yang Motor/HABM - Honda Giken Kogyo [Verbrennungsmotor], T-11/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26).
  • EuG, 14.06.2011 - T-68/10

    Sphere Time / OHMI - Punch (Montre attachée à une lanière) -

    Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-337/12
    Selbst wenn im Übrigen unterstellt wird, dass das Geschmacksmuster, wie die Klägerin geltend macht, als Werbeartikel angesehen werden könne, den Weinproduzenten nach Personalisierung der sichtbaren Oberfläche des Griffs verschenkten, würde sich die Definition des informierten Benutzers nicht ändern, da sie, ebenso wie die von der Beschwerdekammer vorgenommene Definition, zum einen den professionellen Nutzer, der sie erwirbt, um sie an die Endnutzer weiterzugeben, und zum anderen diese Endnutzer selbst umfassen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. Juni 2011, Sphere Time/HABM - Punch [An einem Band befestigte Taschenuhr], T-68/10, Slg. 2011, II-2275, Randnr. 53).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Die Benutzereigenschaft setzt voraus, dass die Person das Produkt, das das Geschmacksmuster bzw. das eingetragene Design verkörpert, zu dem für dieses Produkt vorgesehenen Zweck verwendet (zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster vgl. EuG, Urteil vom 22. Juni 2010 - T-153/08, Slg. 2010, II-2517 = GRUR-RR 2010, 425 Rn. 46 - Shenzhen Taiden und Bosch Security Systems; Urteil vom 21. November 2013 - T-337/12, GRUR Int 2014, 494 Rn. 23 - El Hogar Perfecto del Siglo XXI).

    Die Gewichtung eines Merkmals für den Gesamteindruck hängt deshalb davon ab, inwieweit es bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Erzeugnisses für den informierten Benutzer sichtbar ist (vgl. zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster EuG, GRUR-RR 2010, 425 Rn. 66 - Shenzhen Taiden und Bosch Security Systems; Urteil vom 14. Juni 2011 - T-68/10, Slg. 2011, II-2775, GRUR Int 2011, 746 Rn. 78 - Sphere Time; GRUR Int 2014, 494 Rn. 46 - El Hogar Perfecto del Siglo XXI/HABM).

  • EuG, 13.05.2015 - T-15/13

    Group Nivelles / OHMI - Easy Sanitairy Solutions (Caniveau d'évacuation de

    Mithin ist der informierte Benutzer nicht der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher, der ein Geschmacksmuster in der Regel als Ganzes wahrnimmt und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet, er ist aber auch kein Sachkundiger oder Fachmann, der minimale Unterschiede, die zwischen den einander gegenüberstehenden Geschmacksmustern bestehen können, im Detail feststellen kann (vgl. Urteil vom 21. November 2013, El Hogar Perfecto del Siglo XXI/HABM - Wenf International Advisers [Korkenzieher], T-337/12, Slg, EU:T:2013:601, Rn. 21 und 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Das Adjektiv "informiert" setzt zudem voraus, dass der Benutzer, ohne ein Entwerfer oder ein technischer Sachverständiger zu sein, die verschiedenen Geschmacksmuster, die es in dem betreffenden Bereich gibt, kennt, dass er gewisse Kenntnisse in Bezug auf die Elemente besitzt, die diese Geschmacksmuster für gewöhnlich aufweisen, und dass er diese Produkte aufgrund seines Interesses an ihnen mit verhältnismäßig großer Aufmerksamkeit benutzt (vgl. Urteil Korkenzieher, oben in Rn. 127 angeführt, EU:T:2013:601, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • LG Düsseldorf, 08.12.2022 - 14c O 46/21

    Zum Schutz des LEGO-Bausteins vor Nachahmungen

    Die Benutzereigenschaft setzt voraus, dass die Person das Produkt, das das Geschmacksmuster verkörpert, zu dem für dieses Produkt vorgesehenen Zweck verwendet (vgl. EuG, Urt. v. 22.06.2010, Rs. T-153/08, Rn. 46 - Shenzhen Taiden, EuG, Urt. v. 21.11.2013, Rs. T-337/12, Rn. 23 - El Hogar Perfecto del Siglo XXI).
  • EuG, 24.09.2019 - T-219/18

    Piaggios Rechte des geistigen Eigentums an dem Motorroller Vespa LX wurden nicht

    Als Zweites ist zum Vorbringen der Klägerin, dass die von der Beschwerdekammer aufgezeigten Unterschiede im Wesentlichen Details von untergeordneter Bedeutung beträfen, festzustellen, dass Unterschiede für den von den einander gegenüberstehenden Geschmacksmustern hervorgerufenen Gesamteindruck unerheblich sind, wenn sie nicht hinreichend markant sind, um die fraglichen Erzeugnisse in der Wahrnehmung eines informierten Benutzers zu unterscheiden oder die zwischen diesen Geschmacksmustern festgestellten Ähnlichkeiten aufzuwiegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. November 2013, El Hogar Perfecto del Siglo XXI/HABM - Wenf International Advisers [Korkenzieher], T-337/12, EU:T:2013:601, Rn. 49 bis 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2017 - C-395/16

    DOCERAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches Eigentum -

    68 Siehe u. a. Urteile des Gerichts vom 22. Juni 2010, Shenzhen Taiden/HABM - Bosch Security Systems (Fernmeldegeräte) (T-153/08, EU:T:2010:248, Rn. 47 und 48), vom 21. November 2013, El Hogar Perfecto del Siglo XXI/HABM - Wenf International Advisers (Korkenzieher) (T-337/12, EU:T:2013:601, Rn. 25), und vom 12. März 2014, Tubes Radiatori/HABM - Antrax It (Heizkörper) (T-315/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:115, Rn. 61).
  • EuG, 10.09.2015 - T-525/13

    Das Gericht der EU weist die von H&M erhobenen Klagen gegen die Eintragung zweier

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Beurteilung des beim informierten Benutzer hervorgerufenen Gesamteindrucks auch die Art und Weise zu berücksichtigen ist, wie das von dem Geschmacksmuster dargestellte Produkt benutzt wird (vgl. Urteil vom 21. November 2013, El Hogar Perfecto del Siglo XXI/HABM - Wenf International Advisers [Korkenzieher], T-337/12, Slg, EU:T:2013:601, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.06.2019 - T-74/18

    Visi/one/ EUIPO - EasyFix (Porte-affichette pour véhicules) -

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsrichter den Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers als groß oder sehr groß ansieht, wenn für ein Erzeugnis verschiedene Gestaltungen vorstellbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2012, Heizkörper, T-83/11 und T-84/11, EU:T:2012:592, Rn. 46 bis 52), wenn das Erzeugnis in einer Vielzahl von Formen, Farben oder Materialien hergestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 2017, Gamet/EUIPO - "Metal-Bud II" Robert Guba?‚a [Türgriff], T-306/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:466, Rn. 45 bis 47), wenn die Beschreibung des betreffenden Erzeugnisses sehr weit ist und keine Angaben über seine Art oder Funktionalität enthält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2015, Promarc Technics/HABM - PIS (Türenteil), T-251/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:780, Rn. 55) oder wenn die funktionalen Zwänge betreffend das Vorhandensein bestimmter wesentlicher Elemente sich nicht in bedeutsamem Maße auf die Form und das allgemeine Erscheinungsbild des Erzeugnisses auswirken, das verschiedene Formen haben und auf verschiedene Art und Weise gestaltet sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2011, An einem Schlüsselbund befestigte Uhr, T-68/10, EU:T:2011:269, Rn. 68 und 69, vom 21. November 2013, El Hogar Perfecto del Siglo XXI/HABM - Wenf International Advisers [Korkenzieher], T-337/12, EU:T:2013:601, Rn. 36 bis 39, und vom 29. Oktober 2015, Roca Sanitario/HABM - Villeroy & Boch [Einhandmischer], T-334/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:817, Rn. 45 bis 52).
  • BPatG, 04.03.2021 - 30 W (pat) 811/18

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Schachtel und

    Die Benutzereigenschaft setzt voraus, dass die Person das Produkt, das das eingetragene Design verkörpert, zu dem für dieses Produkt vorgesehenen Zweck verwendet (BGH GRUR 2016, 803, Rn. 34 - Armbanduhr; vgl. auch EuG GRUR-RR 2010, 425 Rn. 46 - Shenzhen Taiden und Bosch Security Systems; GRUR Int 2014, 494 Rn. 23 - El Hogar Perfecto del Siglo XXI).
  • EuG, 07.02.2018 - T-794/16

    Sölen Çikolata Gida Sanayi ve Ticaret / EUIPO - Zaharieva (Emballage pour cornets

    Toutefois, d'une part, cette circonstance n'est pas significative, dans la mesure où aucune couleur n'a été revendiquée pour le dessin ou modèle contesté [voir, en ce sens et par analogie, arrêts du 14 juin 2011, Sphere Time/OHMI - Punch (Montre attachée à une lanière), T-68/10, EU:T:2011:269, point 82, et du 21 novembre 2013, El Hogar Perfecto del Siglo XXI/OHMI - Wenf International Advisers (Tire-bouchon), T-337/12, EU:T:2013:601, point 50].
  • EuG, 21.04.2021 - T-326/20

    Bibita Group/ EUIPO - Benkomers (Bouteille pour boissons) -

    Im Übrigen sind Unterschiede im Gesamteindruck, den die einander gegenüberstehenden Geschmacksmuster hervorrufen, unbedeutend, wenn sie nicht hinreichend markant sind, um die fraglichen Erzeugnisse in der Wahrnehmung eines informierten Benutzers zu unterscheiden oder die festgestellten Ähnlichkeiten zwischen diesen Geschmacksmustern aufzuwiegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. November 2013, El Hogar Perfecto del Siglo XXI/HABM - Wenf International Advisers [Korkenzieher], T-337/12, EU:T:2013:601, Rn. 53).
  • EuG, 10.09.2015 - T-526/13

    H&M Hennes & Mauritz / OHMI - Yves Saint Laurent (Sacs à main)

  • EuG, 07.02.2018 - T-793/16

    Sölen Çikolata Gida Sanayi ve Ticaret/ EUIPO - Zaharieva (Boîte présentoir à

  • EuG, 14.03.2017 - T-174/16

    Wessel-Werk / EUIPO - Wolf PVG (Semelles de suceur d'aspirateur) -

  • LG Düsseldorf, 05.10.2023 - 14c O 97/23
  • EuG, 14.03.2017 - T-175/16

    Wessel-Werk / EUIPO - Wolf PVG (semelles de suceur d'aspirateur) -

  • LG Düsseldorf, 16.02.2023 - 14c O 87/22
  • LG Köln, 05.07.2016 - 31 O 476/15
  • EuG, 28.01.2016 - T-194/14

    Bristol Global / OHMI - Bridgestone (AEROSTONE)

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