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   EuG, 13.12.2018 - T-339/16, T-352/16, T-391/16   

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EuG, 13.12.2018 - T-339/16, T-352/16, T-391/16 (https://dejure.org/2018,41641)
EuG, Entscheidung vom 13.12.2018 - T-339/16, T-352/16, T-391/16 (https://dejure.org/2018,41641)
EuG, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - T-339/16, T-352/16, T-391/16 (https://dejure.org/2018,41641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ville de Paris / Kommission

    Umwelt - Verordnung (EU) 2016/646 - Schadstoffemissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6) - Festsetzung von verbindlichen Grenzwerten (NTE-Werten) für Stickstoffoxidemissionen bei den Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb (RDE) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Umwelt und Verbraucher - Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und Madrid statt und erklärt die Verordnung der Kommission, in der für die Prüfungen neuer leichter Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge zu hohe Emissionsgrenzwerte für ...

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Ville de Paris / Kommission

    Umwelt - Verordnung (EU) 2016/646 - Schadstoffemissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6) - Festsetzung von verbindlichen Grenzwerten (NTE-Werten) für die Stickoxidemissionen bei Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb (RDE) - Nichtigkeitsklagen - ...

  • zeit.de (Pressebericht, 13.12.2018)

    Fahrverbote für neuere Dieselfahrzeuge ermöglicht

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Ville de Paris / Kommission

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Emissionsgrenzwerte für Stickoxide für die Prüfungen neuer leichter Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge

  • spiegel.de (Pressebericht, 13.12.2018)

    Euro-6-Norm: Europäische Großstädte dürfen ab 2021 auch neueste Diesel aussperren

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Emissionsgrenzwerte: Auch neueren Diesel-Fahrzeugen droht Verbannung aus den Städten

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (38)

  • EuGH, 06.10.1970 - 9/70

    Grad / Finanzamt Traunstein

    Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung bei verschiedenen möglichen Auslegungen einer Unionsvorschrift derjenigen der Vorzug zu geben, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist (Urteile vom 6. Oktober 1970, Grad, 9/70, EU:C:1970:78, Rn. 12 und 13, vom 22. September 1988, Saarland u. a., 187/87, EU:C:1988:439, Rn. 19, und vom 24. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-434/97, EU:C:2000:98, Rn. 21).

    Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 2 der Richtlinie 2007/46, wonach ein Mitgliedstaat nicht "die Zulassung, den Verkauf, die Inbetriebnahme oder die Teilnahme am Straßenverkehr von Fahrzeugen ... unter Verweis auf die von dieser Richtlinie erfassten Aspekte des Baus oder der Wirkungsweise untersagen, beschränken oder behindern [kann], wenn diese den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen", ist jedoch geeignet, den Einzelnen Rechte zu verschaffen, da er unbedingt, klar und genau ist, auch wenn die Kommission seine Tragweite in Frage gestellt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 1970, Grad, 9/70, EU:C:1970:78, Rn. 9, und vom 4. Dezember 1974, van Duyn, 41/74, EU:C:1974:133, Rn. 14).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-28/09

    Das Fahrverbot für Lastkraftwagen, die bestimmte Güter befördern, auf der

    Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 21. Dezember 2011, Kommission/Österreich (C-28/09, EU:C:2011:854), festgestellt hat, dass ein Mitgliedstaat, der bereits zur Bekämpfung der Luftverschmutzung das Befahren mit Lastkraftwagen, die bestenfalls unter eine alte Euro-Klasse fielen, verboten hatte, anstelle des Erlasses eines sektoralen Fahrverbots, das auf Lastkraftwagen unabhängig von ihrer Euro-Klasse anwendbar war und gegen die Vorschriften des EG-Vertrags über den freien Warenverkehr verstieß, sich darauf hätte beschränken können, das ursprüngliche Verbot auf Lastkraftwagen der Euro-Klasse, die der ursprünglich betroffenen Klasse nachgefolgt war, auszudehnen, um diesen Vorschriften nachzukommen.

    Dass nach der Richtlinie 2008/50 die Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen haben, um die Luftverschmutzung zu bekämpfen, insbesondere im Rahmen der Pläne für kurzfristige Maßnahmen nach dieser Richtlinie, entbindet die Mitgliedstaaten nicht von ihren Verpflichtungen, die sich aus anderen Bestimmungen des Unionsrechts ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, Kommission/Österreich, C-28/09, EU:C:2011:854, Rn. 111).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-274/12

    Telefónica / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Art. 263 Abs. 4 AEUV

    Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
    Zum Bestehen oder Nichtbestehen von Durchführungsmaßnahmen der angefochtenen Verordnung ist darauf hinzuweisen, dass für die Beurteilung der Frage, ob ein angefochtener Rechtsakt mit Verordnungscharakter Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht, bei der Würdigung der Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen diesen Rechtsakt nach Art. 263 Abs. 4 AEUV dritter Satzteil auf die Stellung der Person, die die Klage erhebt, und auf den Klagegegenstand abzustellen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2013, Telefónica/Kommission, C-274/12 P, EU:C:2013:852, Rn. 30 und 31).

    Wenn nämlich alle Umsetzungsentscheidungen, u. a. diejenigen, die "repressiv" oder "negativ" sind und die Nichtbeachtung eines Rechtsakts mit Verordnungscharakter sanktionieren sollen, auch als Durchführungsmaßnahmen angesehen werden müssten, wäre die Einführung des dritten Falls von Art. 263 Abs. 4 in den AEU-Vertrag oft wirkungslos, während sie gerade dem Anliegen entsprach, zu vermeiden, dass die Rechtsunterworfenen verpflichtet sind, "repressive" oder "negative" Maßnahmen ihnen gegenüber auszulösen, um eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit dieses Rechtsakts mit Verordnungscharakter im Wege einer Vorabentscheidung zu erlangen, wie insbesondere im Urteil vom 19. Dezember 2013, Telefónica/Kommission (C-274/12 P, EU:C:2013:852, Rn. 27), festgestellt wurde.

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
    Ohne möglichen Entscheidungen der Gerichte der Mitgliedstaaten vorzugreifen, ist in der Tat darauf hinzuweisen, dass das Bestreben um Sicherung der für den europäischen Aufbauprozess unabdingbaren praktischen Wirksamkeit der Richtlinien zur Theorie der unmittelbaren Wirkung von Richtlinienbestimmungen geführt hat, die den Einzelnen Rechte verschaffen sollen, auf die sich diese gegenüber den Behörden berufen können (Urteil vom 4. Dezember 1974, van Duyn, 41/74, EU:C:1974:133, Rn. 12).

    Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 2 der Richtlinie 2007/46, wonach ein Mitgliedstaat nicht "die Zulassung, den Verkauf, die Inbetriebnahme oder die Teilnahme am Straßenverkehr von Fahrzeugen ... unter Verweis auf die von dieser Richtlinie erfassten Aspekte des Baus oder der Wirkungsweise untersagen, beschränken oder behindern [kann], wenn diese den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen", ist jedoch geeignet, den Einzelnen Rechte zu verschaffen, da er unbedingt, klar und genau ist, auch wenn die Kommission seine Tragweite in Frage gestellt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 1970, Grad, 9/70, EU:C:1970:78, Rn. 9, und vom 4. Dezember 1974, van Duyn, 41/74, EU:C:1974:133, Rn. 14).

  • EuG, 07.10.2015 - T-299/11

    European Dynamics Luxembourg u.a. / EUIPO - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
    Überdies kann nach der Rechtsprechung die Nichtigerklärung der Handlung, auf die ein immaterieller Rufschaden zurückzuführen ist, nach den Umständen für die Wiedergutmachung dieses Schadens ausreichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 2017, Safa Nicu Sepahan/Rat, C-45/15 P, EU:C:2017:402, Rn. 47 bis 49, und vom 7. Oktober 2015, European Dynamics Luxemburg u. a./HABM, T-299/11, EU:T:2015:757, Rn. 155).
  • EuGH, 16.04.2015 - C-317/13

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

    Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
    Diese Bestimmung ist insbesondere dahin ausgelegt worden, dass sie es erlaubt, aus Gründen der Rechtssicherheit, aber auch aus Gründen, die auf die Vermeidung einer Diskontinuität oder eines Rückschritts in der Umsetzung der von der Union verfolgten oder unterstützten Politiken, wie im Bereich des Umweltschutzes oder der öffentlichen Gesundheit, abzielen, die Wirkungen einer für nichtig erklärten Handlung für eine angemessene Frist aufrechtzuerhalten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Februar 1999, Parlament/Rat, C-164/97 und C-165/97, EU:C:1999:99, Rn. 22 bis 24, und vom 16. April 2015, Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 72 bis 74).
  • EuGH, 26.02.2002 - C-23/00

    Rat / Boehringer

    Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
    Nach alledem sind ferner, wie oben in den Rn. 145 und 147 ausgeführt, die verschiedenen Klagegründe zurückzuweisen, soweit sie die übrigen Bestimmungen der angefochtenen Verordnung betreffen; es ist daher nicht erforderlich, über die insoweit von der Kommission aufgeworfene Frage der Zulässigkeit zu befinden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 2002, Rat/Boehringer, C-23/00 P, EU:C:2002:118, Rn. 52).
  • EuGH, 08.03.1988 - 62/87

    Exécutif régional wallon / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
    Dies wurde z. B. in Rechtssachen entschieden, die die Gewährung öffentlicher Beihilfen durch Einheiten unterhalb der staatlichen Ebene betrafen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 1988, Exécutif régional wallon und Glaverbel/Kommission, 62/87 und 72/87, EU:C:1988:132, Rn. 6 und 8, vom 30. April 1998, Vlaamse Gewest/Kommission, T-214/95, EU:T:1998:77, Rn. 29, und vom 26. November 2015, Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi/Kommission, T-462/13, EU:T:2015:902, Rn. 34).
  • EuGH, 22.09.1988 - 187/87

    Land de Sarre / Ministre de l'Industrie

    Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung bei verschiedenen möglichen Auslegungen einer Unionsvorschrift derjenigen der Vorzug zu geben, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist (Urteile vom 6. Oktober 1970, Grad, 9/70, EU:C:1970:78, Rn. 12 und 13, vom 22. September 1988, Saarland u. a., 187/87, EU:C:1988:439, Rn. 19, und vom 24. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-434/97, EU:C:2000:98, Rn. 21).
  • EuGH, 05.10.2000 - C-376/98

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON

    Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
    Art. 95 EG erlaubte nämlich, die "Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben", zu erlassen, und im Urteil vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Parlament und Rat (C-376/98, EU:C:2000:544, Rn. 83), auf das sich die Kommission beruft, wurde entschieden, dass diese Bestimmung dem Unionsgesetzgeber keine allgemeine Kompetenz zur Regelung des Binnenmarktes gewährte.
  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

  • EuG, 10.06.2009 - T-257/04

    Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

  • EuG, 25.10.2011 - T-262/10

    Microban International und Microban (Europe) / Kommission - Öffentliche

  • EuGH, 19.07.2012 - C-112/11

    Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als

  • EuGH, 12.12.2006 - C-380/03

    Tabakwerbe-Richtlinie gültig, Klage Deutschlands abgewiesen

  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

  • EuGH, 24.06.2015 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 07.07.2015 - T-312/14

    Italienische Fischereiverbände können einen Aktionsplan mit nationalen Maßnahmen

  • EuGH, 24.02.2000 - C-434/97

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

  • EuGH, 11.06.2009 - C-327/08

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 17.09.2009 - C-519/07

    Kommission / Koninklijke FrieslandCampina - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 11.12.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 26.04.1988 - 97/86

    Asteris / Kommission

  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • EuGH, 21.12.2016 - C-444/15

    Associazione Italia Nostra Onlus

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-165/97

    Parlament / Rat

  • EuG, 26.11.2015 - T-462/13

    Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi / Kommission

  • EuGH, 17.12.1970 - 25/70

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Köster

  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

  • EuG, 18.12.1992 - T-43/90

    José Miguel Díaz García gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Zulage für

  • EuGH, 30.05.2017 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan / Rat

  • EuGH, 05.05.1970 - 77/69

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 25.02.1999 - C-164/97

    Parlament / Rat

  • VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18

    Emissionen von Dieselfahrzeugen Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen

    Ebenso die Frage, ob bei jeder auch nur geringfügigen Erhöhung der Emissionen unter tatsächlichen Fahrbedingungen eine Abschalteinrichtung anzunehmen wäre oder eine gewisse Diskrepanz der Werte - ähnlich einem Übereinstimmungsfaktor (vgl. hierzu EuG, Urteil vom 13.12.2018 - T-339/16 u.a. -, Rn. 109) etwa in Höhe von 1, 5 zumindest bei bereits länger im Verkehr befindlichen Fahrzeugen - akzeptiert werden könnte.
  • LG Stuttgart, 09.05.2019 - 23 O 220/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog.

    Sie vertritt lediglich die Rechtsauffassung, dass die Grenzwerte wegen ihrer Ausrichtung auf den NEFZ für den realen Fahrbetrieb schon nicht maßgeblich seien, eine Rechtsauffassung, der indes nicht nur der Bundesgerichtshof in dem genannten Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 (BGH - VIII ZR 225/17) u.a. unter Hinweis auf Erwägungsgrund 12 der Verordnung, sondern auch das Gericht der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 13.12.2018 in den verbundenen Rechtssachen T-339/16, T-352/16 und T-391/16 (auf http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=fr&num=T-339/16# bislang u.a. in französischer Sprache veröffentlicht), eine Absage erteilt hat.
  • LG Stuttgart, 16.08.2019 - 46 O 101/19

    Daimler muss Schadensersatz zahlen - Mercedesfahrerin erhält nahezu gesamten

    Sie vertritt lediglich die Rechtsauffassung, dass die Grenzwerte wegen ihrer Ausrichtung auf den NEFZ für den realen Fahrbetrieb schon nicht maßgeblich seien, eine Rechtsauffassung, der indes nicht nur der Bundesgerichtshof in dem genannten Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 (BGH - VIII ZR 225/17) u.a. unter Hinweis auf Erwägungsgrund 12 der Verordnung, sondern auch das Gericht der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 13.12.2018 in den verbundenen Rechtssachen T-339/16, T-352/16 und T-391/16 (auf http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=fr&num=T-339/16# bislang u.a. in französischer Sprache veröffentlicht), eine Absage erteilt hat.
  • LG Stuttgart, 18.09.2020 - 3 O 236/20

    Dieselverfahren: EuGH-Vorlage in Rechtsschutzversicherungsfall

    64So wohl auch EuG, Rs. T-339/16, Ville de Paris vs. Commission, ECLI:EU:T:2018:927, Urteil vom 13. Dezember 2018 -, juris Tz. 115 ff., insbesondere Tz. 118, 122 und 137. Zur Beachtlichkeit der Grenzwerte unter normalen Betriebsbedingungen, vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17, juris Rn. 10; LG Stuttgart, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 29 O 157/19 (unveröffentlicht).So wohl auch EuG, Rs. T-339/16, Ville de Paris vs. Commission, ECLI:EU:T:2018:927, Urteil vom 13. Dezember 2018 -, juris Tz. 115 ff., insbesondere Tz. 118, 122 und 137. Zur Beachtlichkeit der Grenzwerte unter normalen Betriebsbedingungen, vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17, juris Rn. 10; LG Stuttgart, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 29 O 157/19 (unveröffentlicht).

    64) So wohl auch EuG, Rs. T-339/16, Ville de Paris vs. Commission, ECLI:EU:T:2018:927, Urteil vom 13. Dezember 2018 -, juris Tz. 115 ff., insbesondere Tz. 118, 122 und 137. Zur Beachtlichkeit der Grenzwerte unter normalen Betriebsbedingungen, vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17, juris Rn. 10; LG Stuttgart, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 29 O 157/19 (unveröffentlicht).

  • EuGH, 13.01.2022 - C-177/19

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts über die teilweise Nichtigerklärung

    Mit ihren Rechtsmitteln beantragen die Bundesrepublik Deutschland (C-177/19 P), Ungarn (C-178/19 P) und die Europäische Kommission (C-179/19 P) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 13. Dezember 2018 Ville de Paris, Ville de Bruxelles und Ayuntamiento de Madrid/Kommission (T-339/16, T-352/16 und T-391/16, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:927), mit dem das Gericht zum einen Anhang II Nr. 2 der Verordnung (EU) 2016/646 der Kommission vom 20. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6) (ABl. 2016, L 109, S. 1, im Folgenden: streitige Verordnung) für nichtig erklärt hat, soweit er in Anhang IIIA Nrn. 2.1.1 und 2.1.2 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. 2008, L 199, S. 1) den Wert des endgültigen Übereinstimmungsfaktors CF pollutant und den Wert des vorläufigen Übereinstimmungsfaktors CF pollutant für die Masse der Stickstoffoxide festsetzt, und zum anderen verfügt hat, dass die Wirkungen der für nichtig erklärten Bestimmungen bis zum Erlass einer diese Bestimmungen ersetzenden neuen Regelung innerhalb einer angemessenen Frist aufrechterhalten werden, wobei diese Frist zwölf Monate ab dem Tag des Wirksamwerdens jenes Urteils nicht überschreiten darf.

    Mit Klageschriften, die am 26. Juni, 29. Juni und 19. Juli 2016 bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, erhoben die Stadt Paris (Rechtssache T-339/16), die Stadt Brüssel (Rechtssache T-352/16) und der Ayuntamiento de Madrid (Rechtssache T-391/16) jeweils eine Klage auf Nichtigerklärung der streitigen Verordnung.

    Die Rechtssachen T-339/16, T-352/16 und T-391/16 wurden zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer das Verfahren beendender Entscheidung verbunden.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. Dezember 2018, Ville de Paris, Ville de Bruxelles und Ayuntamiento de Madrid/Kommission (T - 339/16, T - 352/16 und T - 391/16, EU:T:2018:927), wird aufgehoben.

    Die von der Stadt Paris, der Stadt Brüssel und dem Ayuntamiento de Madrid erhobenen Nichtigkeitsklagen in den verbundenen Rechtssachen T - 339/16, T - 352/16 und T - 391/16 werden als unzulässig abgewiesen.

  • LG Stuttgart, 13.11.2019 - 3 O 254/18

    Diesel-Skandal: Daimler-Klagen sollen vor den EuGH

    Zutreffend LG Stuttgart, Urt. v. 10.10.2019 - 29 O 157/19 BGH, Beschluss vom 08.01.2019 - VIII ZR 225/17, juris Rn. 10. EuG, Rs. T-339/16, Ville de Paris / Commission, Urteil vom 13.12.2018 , juris Rn. 115 ff., insbesondere Rn. 118, 122 und 137 68 69 70 so auch LG Stuttgart, Urt. v. 26.9.2019 - 20 O 39/19.

    74 Die diese Verordnung erlassende Europäische Kommission hat mit der betreffenden Bestimmung unter Verkennung der Anordnungen der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 die Grenzen ihrer Befugnis nicht beachtet (EuG, Rs. T-339/16, Ville de Paris / Commission, ECLI:EU:T:2018:927 - Urteil vom 13.12.2018 juris Rn. 137.74 Bunar/Moser/lnci/Zimmet in: Tschöke/Mollenhauer/Maier: Handbuch der Dieselmotoren (4. Aufl.), S. 840.50.

  • OLG Bremen, 14.10.2020 - 1 U 4/20

    Klage gegen BMW erfolglos - Behauptung, BMW 320d unterfalle dem Abgasskandal,

    Dass in rechtlicher Hinsicht die Verwendung solcher Berichtigungskoeffizienten durch die Europäische Kommission im Rahmen der VO (EU) 2016/646 vom 20.04.2016 zur Änderung der VO (EG) Nr. 692/2008 hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6) in erster Instanz durch das Gericht der Europäischen Union mangels Abänderungskompetenz der Kommission für unzulässig angesehen worden ist (siehe EuG, Urteil vom 13.12.2018 - T-339/16, T-352/16 und T- 391/16, juris Rn. 127 f., ABl EU 2019, Nr C 82, 42 (Ls.); über das hiergegen eingelegte Rechtsmittel zum EuGH ist noch nicht entschieden), ist insoweit unerheblich, da es hier allein auf die Frage der nicht vollständigen Entsprechung verschiedener Messmethoden ankommt, nicht auf die in der vorgenannten Entscheidung primär maßgebliche Frage der rechtlichen Zulässigkeit der Abänderung in der VO Nr. 715/2007 festgelegter Grenzwerte.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-723/17

    Craeynest u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2008/50/EG - Qualität

    2 Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2018, Ville de Paris u. a./Kommission (T-339/16, T-352/16 und T-391/16, EU:T:2018:927).
  • EuGH, 03.12.2020 - C-352/19

    Der Gerichtshof bestätigt die Unzulässigkeit der Klage der Region

    Viertens stehe der angefochtene Beschluss in offensichtlichem Widerspruch zum Urteil vom 13. Dezember 2018, Ville de Paris, Ville de Bruxelles und Ayuntamiento de Madrid/Kommission (T-339/16, T-352/16 und T-391/16, EU:T:2018:927).

    Viertens lässt sich dem Vorbringen der Rechtsmittelführerin zum Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2018, Ville de Paris, Ville de Bruxelles und Ayuntamiento de Madrid/Kommission (T-339/16, T-352/16 und T-391/16, EU:T:2018:927), nicht entnehmen, inwieweit der Umstand, sein Vorliegen einmal unterstellt, dass die im angefochtenen Beschluss herausgearbeitete Lösung im Widerspruch zu diesem Urteil stünde, als solcher geeignet sein sollte, eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses herbeizuführen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2020 - 4 LA 251/19

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz: Anspruch auf Einsicht in

    Hieraus folgt jedenfalls nach Auffassung des Gerichts der Europäischen Union, dass die in Anhang I dieser Verordnung festgesetzten Grenzwerte für Stickstoffoxidemissionen im tatsächlichen Fahrbetrieb einzuhalten sind (EuG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - T-339/16 -, BeckRS 2018, 32925 Rn. 122).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-352/19

    Generalanwalt Bobek plädiert für eine offenere Auslegung des Kriteriums der

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-177/19

    Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Rechtsmittel gegen das Urteil des

  • LG Stuttgart, 16.07.2019 - 12 O 108/19
  • OLG München, 09.08.2021 - 27 U 1929/21

    Kein Schadensersatzanspruch wegen angeblicher Verwendung einer unzulässigen

  • VG Schleswig, 23.05.2023 - 3 A 3/20

    Anordnung der Ausstattung von Opel-Fahrzeugen mit Dieselmotoren (Euro 6b) mit

  • OLG Hamm, 28.01.2021 - 18 U 21/20

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  • OLG Hamm, 09.08.2022 - 13 U 136/21
  • EuGH, 22.12.2022 - C-125/20

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  • OLG Karlsruhe, 14.05.2021 - 8 U 14/20

    Erwerb eines Dieselfahrzeugs: Haftung des Kraftfahrzeugherstellers aus

  • EuGH, 01.10.2019 - C-178/19

    Hongrie - Ville de Paris u.a./ Kommission

  • EuG, 20.09.2019 - T-65/18

    Venezuela/ Rat

  • EuG, 04.05.2018 - T-197/17

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  • EuGH, 01.10.2019 - C-177/19

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  • OLG Brandenburg, 14.06.2021 - 11 U 173/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Mercedes mit einem Motor der Baureihe

  • OLG München, 14.06.2022 - 36 U 141/22

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines mit einem Thermofenster

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-389/19

    Kommission / Schweden - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

  • OLG München, 28.03.2022 - 21 U 2011/21

    Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung einer unzulässigen

  • OLG München, 26.07.2021 - 21 U 1887/21

    Fahrzeug, Berufung, Staatsanwaltschaft, Leistung, Haftung,

  • EuGH, 01.10.2019 - C-179/19

    Kommission/ Ville de Paris u.a.

  • OLG Dresden, 25.08.2022 - 11a U 881/21
  • LG München I, 16.04.2021 - 8 O 16059/20

    Kein Schadensersatz wegen behaupteter Verwendung einer unzulässigen

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