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   EuG, 15.12.1999 - T-33/98 und T-34/98   

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EuG, 15.12.1999 - T-33/98 und T-34/98 (https://dejure.org/1999,3769)
EuG, Entscheidung vom 15.12.1999 - T-33/98 und T-34/98 (https://dejure.org/1999,3769)
EuG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - T-33/98 und T-34/98 (https://dejure.org/1999,3769)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • EU-Kommission PDF

    Petrotub SA und Republica SA gegen Rat der Europäischen Union.

    Europa-Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits, Artikel 34 Absatz 3 Buchstabe b; Verordnung Nr. 384/96 des Rates
    1 Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Europa-Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits - Verfahrensvorschriften - Verpflichtung der Kommission, den Assoziationsrat von der Einleitung ...

  • EU-Kommission

    Petrotub SA und Republica SA gegen Rat der Europäischen Union.

    Antidumpingzölle - Nahtlose Rohre aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl - Europäisches Abkommen mit Rumänien - Normalwert - Dumpingspanne - Schaden - Verfahrensrechte der Ausführer.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigerklärung der Verordnung zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl mit Ursprung in Ungarn, Polen, Russland, der Tschechischen Republik, Rumänien und der Slowakischen Republik; ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung der Verordnung zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl mit Ursprung in Ungarn, Polen, Russland, der Tschechischen Republik, Rumänien und der Slowakischen Republik; ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2320/97; ; Verordnung (EG) Nr. 2331/96; ; Europa-Abkommen Art. 34

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2320/97 des Rates vom 17. November 1997 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl mit Ursprung in Ungarn, Polen, Rußland, der Tschechischen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 27.06.1991 - 49/88

    Al-Jubail Fertilizer Company u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 15.12.1999 - T-33/98
    Ferner hätten sie durch dieses Versäumnis das Recht der Klägerinnen auf Anhörung verkannt, zu dem das Recht, über alle Umstände unterrichtet zu werden, die sich nachteilig auf ihre Stellung auswirken könnten und für den Schutz ihrerInteressen von Nutzen seien, sowie auch das Recht gehöre, zum Standpunkt der Gemeinschaftsorgane Stellung zu nehmen (Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-49/88, Al-Jubail Fertilizer/Rat, Slg. 1991, I-3187, Randnrn.

    Das Urteil Al-Jubail Fertilizer/Rat bestätige, daß die Feststellungen zum Gemeinschaftsinteresse den Ausführern nicht mitgeteilt werden müßten, weil diese Feststellungen nicht zu den Behauptungen gegenüber den Ausführern gehörten, gegen die diese sich verteidigen können müßten.

    Artikel 20 konkretisiert damit das den betroffenen Parteien, insbesondere den Ausführern, zustehende Recht auf Anhörung, das eines der vom Gemeinschaftsrecht anerkannten fundamentalen Rechte darstellt und das Recht beinhaltet, über die grundlegenden Tatsachen undErwägungen unterrichtet zu werden, auf deren Grundlage beabsichtigt wird, die Einführung endgültiger Antidumpingzölle zu empfehlen (Urteil Al-Jubail Fertilizer/Rat, Randnr. 15, und Urteil des Gerichts vom 19. November 1998 in der Rechtssache T-147/97, Champion Stationery u. a./Rat, Slg. 1998, II-4137, Randnr. 55).

  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

    Auszug aus EuG, 15.12.1999 - T-33/98
    Zwar sind nach gefestigter Rechtsprechung die Vorschriften der Grundverordnung unter Berücksichtigung des Antidumping-Kodex 1994 auszulegen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-69/89, Nakajima/Rat, Slg. 1991, I-2069, Randnrn.

    Die angefochtene Verordnung sei in dieser Hinsicht unzureichend begründet, da die Gemeinschaftsorgane es unterlassen hätten, zum einen die Berücksichtigung eines längeren Zeitraums als den des Untersuchungszeitraums und zum anderen die Entscheidung für das Jahr 1992 als Beginn dieses längeren Zeitraums zu begründen (Urteil Nakajima/Rat, Randnr. 87).

    Für die Bestimmung des Zeitraums, der für die Feststellung der Schädigung im Rahmen eines Antidumpingverfahrens zu berücksichtigen ist, verfügen die Organe über ein weites Ermessen (Urteil Nakajima/Rat, Randnr. 86).

  • EuG, 19.11.1998 - T-147/97

    Champion Stationery Manufacturing u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 15.12.1999 - T-33/98
    Artikel 20 konkretisiert damit das den betroffenen Parteien, insbesondere den Ausführern, zustehende Recht auf Anhörung, das eines der vom Gemeinschaftsrecht anerkannten fundamentalen Rechte darstellt und das Recht beinhaltet, über die grundlegenden Tatsachen undErwägungen unterrichtet zu werden, auf deren Grundlage beabsichtigt wird, die Einführung endgültiger Antidumpingzölle zu empfehlen (Urteil Al-Jubail Fertilizer/Rat, Randnr. 15, und Urteil des Gerichts vom 19. November 1998 in der Rechtssache T-147/97, Champion Stationery u. a./Rat, Slg. 1998, II-4137, Randnr. 55).

    Die Unvollständigkeit der endgültigen Unterrichtung, die den betroffenen Parteien ermöglichen soll, während des Verwaltungsverfahrens ihren Standpunkt sachgerecht zur Geltung zu bringen, führt jedoch nur dann zur Rechtswidrigkeit einer Verordnung, mit der endgültige Antidumpingzölle eingeführt werden, wenn wegen dieser Unvollständigkeit die Parteien nicht in der Lage waren, ihre Interessen sachgerecht wahrzunehmen (Urteil Champion Stationery u. a./Rat, Randnrn. 55, 73 und 81 bis 84).

  • EuG, 14.07.1995 - T-166/94

    Koyo Seiko Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumping - Schädigung.

    Auszug aus EuG, 15.12.1999 - T-33/98
    Die Klägerinnen machen geltend, daß die Gemeinschaftsorgane nach Artikel 3 Absatz 7 der Grundverordnung verpflichtet gewesen seien, zu prüfen, ob andere Faktoren als die gedumpten Einfuhren, die die Kommission gekannt habe oder hätte kennen müssen, für die festgestellte Schädigung mitursächlich gewesen und ob diese Faktoren geeignet gewesen seien, den Kausalzusammenhang zwischen den Einfuhren der betroffenen Ware mit Herkunft aus von der Untersuchung betroffenen Ländern und der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft zu unterbrechen (Urteil des Gerichts vom 14. Juli 1995 in der Rechtssache T-166/94, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1995, II-2120, Randnrn. 79, 81 und 82).
  • EuG, 28.09.1995 - T-164/94

    Ferchimex SA gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumpingzölle auf

    Auszug aus EuG, 15.12.1999 - T-33/98
    Da die Klägerin im Verwaltungsverfahren keinen besonderen Einwand erhoben hat, der gegebenenfalls eine ausführlichere Begründung hätte erforderlich machen können (siehe Urteil des Gerichts vom 28. September 1995 in der Rechtssache T-164/94, Ferchimex/Kommission, Slg. 1995, II-2681, Randnrn. 90 und 118), kann demgemäß die angefochtene Verordnung in bezug auf die Anwendung des Artikels 2 Absatz 11 der Grundverordnung durch die Gemeinschaftsorgane nicht als unzureichend begründet angesehen werden.
  • EuGH, 10.03.1992 - 174/87

    Ricoh / Rat

    Auszug aus EuG, 15.12.1999 - T-33/98
    Die Prüfung dieser Lage setzt die Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte voraus, deren gerichtliche Kontrolle auf die Prüfung der Frage zu beschränken ist, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Beurteilung und kein Ermessensmißbrauch vorliegen (Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-174/87, Ricoh/Rat, Slg. 1992, I-1335, Randnr. 68).
  • EuGH, 10.03.1992 - 171/87

    Canon / Rat

    Auszug aus EuG, 15.12.1999 - T-33/98
    Es genügt, daß diese Verordnung eine klare Begründung der Hauptgesichtspunkte enthält, die im vorliegenden Fall bei der Beurteilung der Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft berücksichtigt wurden, sofern diese Begründung verständlich machen kann, warum der Rat die einschlägigen Argumente, die von den Parteien unter diesem Aspekt im Verwaltungsverfahren geltend gemacht wurden, unberücksichtigt gelassen hat (Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-171/87, Canon/Rat, Slg. 1992, I-1237, Randnr. 55 und 57, und Urteil des Gerichts Ferchimex/Rat, Randnrn.
  • EuG, 12.10.1999 - T-48/96

    Acme / Rat

    Auszug aus EuG, 15.12.1999 - T-33/98
    Der Umfang der Begründungspflicht ist anhand des Zusammenhangs und des Verfahrens zu beurteilen, in deren Rahmen die angefochtene Verordnung erlassen wurde, sowie anhand sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem Gebiet (siehe zuletzt Urteil des Gerichts vom 12.Oktober 1999 in der Rechtssache T-48/96, Acme Industry Co. Ltd/Rat, Slg. 1999, II-3089, Randnr. 141).
  • EuG, 26.08.1996 - T-75/96

    Söktas Pamuk Ve Tarim Ürünlerini DeÄŸerlendirme Ticaret Ve Sanayii AS (Söktas)

    Auszug aus EuG, 15.12.1999 - T-33/98
    Diese Auslegung werde durch den Wortlaut des Artikels 34 Absatz 3 bestätigt, in dessen Buchstaben b und d unterschieden werde zwischen der Unterrichtung des Assoziationsrates einerseits und der Befassung des Assoziationsrats und dessen vorheriger Prüfung andererseits (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 26. August 1996 in der Rechtssache T-75/96 R, Söktas/Kommission, Slg. 1996, II-859, Randnrn.
  • EuG, 05.06.1996 - T-162/94

    NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission

    Auszug aus EuG, 15.12.1999 - T-33/98
    Mit diesem unsinnigen Ergebnis verstoße im vorliegenden Fall die Anwendung des zweiten Kriteriums des Artikels 2 Absatz 4 gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Artikels 3b EG-Vertrag (jetzt Artikel 5 EG) (siehe Urteildes Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-162/94, NMB France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-427, Randnrn. 69 und 73).
  • EuGH, 07.05.1987 - 255/84

    Nachi Fujikoshi / Rat

  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

  • EuGH, 09.01.2003 - C-76/00

    Petrotub und Republica / Rat

    betreffend zwei Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom 15. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-33/98 und T-34/98 (Petrotub und Republica/Rat, Slg. 1999, II-3837) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Rat der Europäischen Union , vertreten durch S. Marquardt als Bevollmächtigten im Beistand von G. Berrisch, Rechtsanwalt, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagter im ersten Rechtszug,.

    Mit gemeinsamer Rechtsmittelschrift, die am 2. März 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, haben die Petrotub SA und die Republica SA (Klägerinnen), soweit sie jeweils betroffen sind, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-33/98 und T-34/98 (Petrotub und Republica/Rat, Slg. 1999, II-3837, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2320/97 des Rates vom 17. November 1997 zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl mit Ursprung in Ungarn, Polen, Russland, der Tschechischen Republik, Rumänien und der Slowakischen Republik, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1189/93 und zur Einstellung des Verfahrens gegenüber solchen Einfuhren mit Ursprung in der Republik Kroatien (ABl. L 322, S. 1, im Folgenden: angefochtene Verordnung) abgewiesen hat.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-33/98 und T-34/98 (Petrotub und Republica/Rat) wird aufgehoben.

    3. Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten der Petrotub SA und der Republica SA in diesem Verfahren und im erstinstanzlichen Verfahren, das zum aufgehobenen Urteil Petrotub und Republica/Rat geführt hat.

    4. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten in diesem Verfahren und im erstinstanzlichen Verfahren, das zum aufgehobenen Urteil Petrotub und Republica/Rat geführt hat.

  • EuG, 03.02.2005 - T-19/01

    Chiquita Brands u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen -

    Sie beträfen in erster Linie Klagen gegen Antidumpingverordnungen (Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-188/88, NMB/Kommission, Slg. 1992, I-1689; Urteile des Gerichts vom 2. Mai 1995 in den Rechtssachen T-163/94 und T-165/94, NTN Corporation und Koyo Seiko/Rat, Slg. 1995, II-1381, vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-162/94, NMB France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-427, und vom 15. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-33/98 und T-34/98, Petrotub und Republica/Rat, Slg. 1999, II-3837, Randnr. 105).

    31 ff., Urteil NMB/Kommission, Randnr. 23, Urteile NTN Corporation/Rat, Randnr. 65, und NMB France u. a./Kommission, Randnr. 99), und diese in zwei Fällen als stichhaltig beurteilt (Urteil des Gerichtshofes vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-76/00 P, Petrotub und Republica/Rat, Slg. 2003, I-79, Randnrn.

    Diese Darlegungen wurden in die Begründungserwägungen der im Urteil Petrotub und Republica/Rat einschlägigen Verordnung Nr. 384/96 übernommen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-76/00

    Petrotub und Republica / Rat

    In der Rechtssache T-33/98 hat Petrotub die Nichtigerklärung von Artikel 1 der streitigen Entscheidung beantragt, soweit dieser sie betrifft.

    In der Rechtssache T-34/98 hat Republica die Nichtigerklärung der streitigen Verordnung beantragt, soweit diese sie betrifft.

    Ich schlage daher vor, - das Urteil des Gerichts erster Instanz in den verbundenen Rechtssachen T-33/98 und T-34/98 aufzuheben; - die Verordnung (EG) Nr. 2320/97 des Rates für nichtig zu erklären, soweit sie die Rechtsmittelführerinnen betrifft; - dem Rat die Kosten des Verfahrens in erster Instanz und des Rechtsmittelverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Kommission, die diese selbst trägt, aufzuerlegen.

    2: - Vom 15. Dezember 1999 in den verbundenen Rechtssachen T-33/98 und T-34/98 (Petrotub und Republica/Rat, Slg. 1999, II-3837, im Folgenden: angefochtenes Urteil).

  • EuG, 28.10.2004 - T-35/01

    Shanghai Teraoka Electronic / Rat - Dumping - Einführung endgültiger

    Der Rat macht unter Berufung auf das Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-33/98 und T-34/98 (Petrotub und Republica/Rat, Slg. 1999, II-3837, auf Rechtsmittel aufgehoben durch Urteil des Gerichtshofes vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-76/00 P, Petrotub und Republica/Rat, Slg. 2003, I-79) geltend, dass die Gemeinschaftsorgane lediglich verpflichtet seien, in der Verordnung zur Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen die Faktoren zu analysieren, deren Relevanz festgestellt worden sei.

    138 Hierzu ist zu sagen, dass die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts nach Möglichkeit im Licht des Völkerrechts auszulegen sind, insbesondere wenn sie einen von der Gemeinschaft geschlossenen völkerrechtlichen Vertrag durchführen sollen (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache C-341/95, Bettati, Slg. 1998, I-4355, Randnr. 20, sowie Urteil Petrotub und Republica/Rat vom 9. Januar 2003, zitiert oben in Randnr. 135, Randnr. 57), wie dies bei der Grundverordnung der Fall ist, die erlassen wurde, um den völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Antidumping-Übereinkommen 1994 nachzukommen (Urteil Petrotub und Republica/Rat vom 9. Januar 2003, zitiert oben in Randnr. 135, Randnr. 56).

  • EuG, 04.10.2006 - T-300/03

    Moser Baer India / Rat - Ausgleichszolluntersuchungen - Bespielbare Compactdiscs

    232 Angesichts dieses bekannten Faktors waren die Gemeinschaftsorgane verpflichtet, bei der Feststellung der durch die indischen Einfuhren verursachten Schädigung zu prüfen, ob die Auswirkungen der taiwanesischen Einfuhren geeignet waren, den Kausalzusammenhang zwischen den indischen Einfuhren und der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft zu unterbrechen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1995 in der Rechtssache T-166/94, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1995, II-2129, Randnr. 81; vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache T-97/95, Sinochem/Rat, Slg. 1998, II-85, Randnr. 98, und vom 15. Dezember 1999 in den Rechtssachen T-33/98 und T-34/98, Petrotub und Republica/Rat, Slg. 1999, II-3837, Randnr. 176).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-308/07

    Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Rechtsmittel - Europäisches Parlament -

    50 - Urteil vom 23. Oktober 1986, Schwiering/Rechnungshof (321/85, Slg. 1986, 3199, Randnr. 18); Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 1999, Petrotub und Republica/Rat (T-33/98 und T-34/98, Slg. 1999, II-3837, Randnr. 133).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2008 - C-535/06

    Moser Baer India / Rat - Rechtsmittel - Subventionen - Import von beschreibbaren

    62 - Vgl. Urteile des Gerichts vom 14. Juli 1995, Koyo Seiko/Rat (T-166/94, Slg. 1995, II-2129, Randnr. 81), vom 29. Januar 1998, Sinochem/Rat (T-97/95, Slg. 1998, II-85, Randnr. 98), und vom 15. Dezember 1999, Petrotub und Republica/Rat (T-33/98 und T-34/98, Slg. 1999, II-3837, Randnr. 176).
  • EuG, 04.03.2010 - T-407/06

    Zhejiang Aokang Shoes / Rat - Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus

    Die Begründung der angefochtenen Verordnung ist nämlich unter Berücksichtigung insbesondere der den Klägerinnen mitgeteilten Informationen und ihrer Stellungnahmen im Verwaltungsverfahren zu beurteilen (Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 1999, Petrotub und Republica/Rat, T-33/98 und T-34/98, Slg. 1999, II-3837, Randnr. 107).
  • EuG, 04.03.2010 - T-409/06

    Sun Sang Kong Yuen Shoes Factory / Rat - Dumping - Einfuhren von Schuhen mit

    Die Begründung der angefochtenen Verordnung ist nämlich unter Berücksichtigung insbesondere der der Klägerin mitgeteilten Informationen und ihrer Stellungnahme im Verwaltungsverfahren zu beurteilen (Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 1999, Petrotub und Republica/Rat, T-33/98 und T-34/98, Slg. 1999, II-3837, Randnr. 107).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2003 - C-76/01

    Eurocoton u.a. / Rat

    15: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-33/98 und T-34/98 (Petrotub und Republica/Rat, Slg. 1999, II-3837, Randnr. 105).
  • EuG, 01.06.2017 - T-442/12

    Changmao Biochemical Engineering / Rat - Dumping - Einfuhren von Weinsäure mit

  • EuG, 04.03.2010 - T-410/06

    Foshan City Nanhai Golden Step Industrial / Rat - Dumping - Einfuhren von Schuhen

  • EuG, 08.07.2003 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

  • EuGH, 28.11.2013 - C-13/12

    CHEMK und KF / Rat

  • EuG, 27.03.2009 - T-407/06

    Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der

  • FG Hamburg, 09.11.2010 - 4 K 69/09

    Ausfuhrerstattung: Begriff des Ausführers im Erstattungsrecht - Korrektur einer

  • EuG, 14.12.2017 - T-460/14

    AETMD / Rat - Dumping - Zubereiteter oder haltbar gemachter Zuckermais in Körnern

  • EuG, 29.09.2000 - T-87/98

    International Potash Company / Rat

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