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   EuG, 14.05.1998 - T-339/94, T-340/94, T-341/94 und T-342/94   

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https://dejure.org/1998,1127
EuG, 14.05.1998 - T-339/94, T-340/94, T-341/94 und T-342/94 (https://dejure.org/1998,1127)
EuG, Entscheidung vom 14.05.1998 - T-339/94, T-340/94, T-341/94 und T-342/94 (https://dejure.org/1998,1127)
EuG, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - T-339/94, T-340/94, T-341/94 und T-342/94 (https://dejure.org/1998,1127)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tampella / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    Kyro / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Metsä-Serla Oy, United Paper Mills Ltd, Tampella Corporation und Oy Kyro AB gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 15 Absatz 2
    Wettbewerb - Geldbussen - Gesamtschuldnerische Haftung für die Zahlung - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Metsä-Serla Oy, United Paper Mills Ltd, Tampella Corporation und Oy Kyro AB gegen Kommission der Eur

    Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 - Gesamtschuldnerische Haftung für die Zahlung der Geldbuße.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung von Geldbußen gegen 19 Kartonhersteller und -lieferanten aus der Gemeinschaft wegen Verstößen gegen Art. 85 Abs. 1 EGV; Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft wegen gleichzeitiger und einheitlicher Preiserhöhungen durch das Vereinigte Königreich ...

  • Wolters Kluwer

    Verhängung von Geldbußen gegen 19 Kartonhersteller und -lieferanten aus der Gemeinschaft wegen Verstößen gegen Art. 85 Abs. 1 EGV; Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft wegen gleichzeitiger und einheitlicher Preiserhöhungen durch das Vereinigte Königreich ...

  • Wolters Kluwer

    Verhängung von Geldbußen gegen 19 Kartonhersteller und -lieferanten aus der Gemeinschaft wegen Verstößen gegen Art. 85 Abs. 1 EGV; Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft wegen gleichzeitiger und einheitlicher Preiserhöhungen durch das Vereinigte Königreich ...

  • Wolters Kluwer

    Verhängung von Geldbußen gegen 19 Kartonhersteller und -lieferanten aus der Gemeinschaft wegen Verstößen gegen Art. 85 Abs. 1 EGV; Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft wegen gleichzeitiger und einheitlicher Preiserhöhungen durch das Vereinigte Königreich ...

  • Judicialis

    Entscheidung 94/601/EG; ; Entscheidung K[94] 2135 endg.; ; EGV Art. 85; ; Verordnung (EWG) Nr. 17/62 Art. 15 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Artikels 1 der Entscheidung 94/601/EG der Kommission betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/C/33.833) oder, hilfsweise, Herabsetzung der gegen die Klägerin festgesetzten Geldbuße - Karton

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuG, 21.12.1994 - T-301/94

    Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-339/94
    Gegen die Entscheidung wurden von allen übrigen Adressaten mit Ausnahme derRena Kartonfabrik AS und der Papeteries de Lancey SA siebzehn weitere Klagenerhoben (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94, T-309/94, T-310/94,T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94,T-348/94, T-352/94 und T-354/94).

    Die Klägerin in der Rechtssache T-301/94, die Laakmann Karton GmbH, hat ihre Klage jedoch mit Schreiben, das am 10. Juni1996 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, zurückgenommen; durchBeschluß vom 18. Juli 1996 in der Rechtssache T-301/94 (LaakmannKarton/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) ist dieseRechtssache im Register des Gerichts gestrichen worden.

  • EuG, 10.03.1992 - T-68/89

    Società Italiana Vetro SpA u. a. gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-339/94
    Obwohl die Klägerinnen und Finnboard eigene Rechtspersönlichkeiten seien, könnedas Finnboard zur Last gelegte Verhalten nach der Rechtsprechung jeder einzelnenKlägerin zugerechnet werden (vgl. Urteile ICI/Kommission, Randnrn. 132 ff., undIstituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents/Kommission, Randnrn.36 ff., Urteil des Gerichts vom 10. März 1992 in den Rechtssachen T-68/89, T-77/89und T-78/89, SIV u. a./Kommission, Slg. 1992, II-1403, Randnr. 357, und UrteilViho/Kommission, Randnr. 47).
  • EuG, 10.07.1990 - T-64/89

    VIHO Europe BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 14.05.1998 - T-339/94
    Die Unzulässigkeit, die ein Verstoß gegendiese Bestimmung zur Folge hat, kann von Amts wegen festgestellt werden (vgl.u. a. Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89,Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, Randnrn. 73 und 74).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94 und T-352/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-298/98

    Finnboard / Kommission

    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).

    Überdies sei es widersprüchlich, wenn das Gericht die Verhängung einer Geldbuße gegen die Rechtsmittelführerin damit begründe, dass diese selbständig gehandelt habe (vgl. Randnrn. 273 bis 280 des angefochtenen Urteils), und im Urteil vom 14. Mai 1998 in den Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94 (Metsä-Serla u. a./Kommission, Slg. 1998, II-1727, speziell Randnrn. 55, 56 und 58) die gesamtschuldnerische Haftung der Mitgliedsunternehmen für die Zahlung der Geldbuße der Rechtsmittelführerin daraus ableite, dass diese nur als "Hilfsorgan" ihrer Mitglieder gehandelt habe.

    Hinsichtlich des angeblichen Widerspruchs zwischen dem angefochtenen Urteil und dem Urteil Metsä-Serla u. a./Kommission ist der Kommission darin zuzustimmen, dass das letztgenannte Urteil dem angefochtenen Urteil keineswegs widerspricht, sondern einen zusätzlichen Grund für die Heranziehung des Umsatzes der Mitglieder der Rechtsmittelführerin bei der Ermittlung ihrer Geldbuße liefert; aus den Randnummern 55 und 58 des Urteils Metsä-Serla u. a./Kommission geht nämlich hervor, dass die Rechtsmittelführerin berechtigt war, unter Beachtung der von ihren Mitgliedern festgelegten Richtlinien mit den Endabnehmern die Preise und sonstigen Verkaufsbedingungen auszuhandeln, so dass vom Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit mit jedem ihrer Mitgliedsunternehmen ausgegangen werden konnte.

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

    Da die Kommission die HFB GmbH und die HFB KG für die fraglichen Verstöße habe mitverantwortlich machen können, habe sie sie auch in den Kreis der Schuldner der Geldbuße einbeziehen können (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in den Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94, Metsä-Serla u. a./Kommission, Slg. 1998, II-1727).
  • EuG, 27.09.2006 - T-314/01

    Avebe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG -

    131 Avebe beruft sich ferner auf das Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in den Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94 (Metsä-Serla u. a./Kommission, Slg. 1998, II-1727, Randnrn. 51 bis 58).

    135 Zunächst ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das wettbewerbswidrige Verhalten eines Unternehmens, das sein Marktverhalten nicht selbständig bestimmt, sondern vor allem wegen der wirtschaftlichen und rechtlichen Bindungen zu einem anderen Unternehmen im Wesentlichen dessen Weisungen befolgt hat, dem anderen Unternehmen zugerechnet werden kann (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Juni 2005 in den Rechtssachen C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P, C-208/02 P und C-213/02 P, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 117, und vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-294/98 P, Metsä-Serla u. a./Kommission, Slg. 2000, II-10065, Randnr. 27).

  • EuGH, 16.11.2002 - C-298/98

    Kartell von Kartonherstellern; Orientierung am Betonstahlmatten-Urteil;

    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).

    Überdies sei es widersprüchlich, wenn das Gericht die Verhängung einer Geldbuße gegen die Rechtsmittelführerin damit begründe, dass diese selbständig gehandelt habe (vgl. Randnrn. 273 bis 280 des angefochtenen Urteils), und im Urteil vom 14. Mai 1998 in den Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94 (Metsä-Serla u. a./Kommission, Slg. 1998, II-1727, speziell Randnrn. 55, 56 und 58) die gesamtschuldnerische Haftung der Mitgliedsunternehmen für die Zahlung der Geldbuße der Rechtsmittelführerin daraus ableite, dass diese nur als Hilfsorgan ihrer Mitglieder gehandelt habe.

    Hinsichtlich des angeblichen Widerspruchs zwischen dem angefochtenen Urteil und dem Urteil Metsä-Serla u. a./Kommission ist der Kommission darin zuzustimmen, dass das letztgenannte Urteil dem angefochtenen Urteil keineswegs widerspricht, sondern einen zusätzlichen Grund für die Heranziehung des Umsatzes der Mitglieder der Rechtsmittelführerin bei der Ermittlung ihrer Geldbuße liefert; aus den Randnummern 55 und 58 des Urteils Metsä-Serla u. a./Kommission geht nämlich hervor, dass die Rechtsmittelführerin berechtigt war, unter Beachtung der von ihren Mitgliedern festgelegten Richtlinien mit den Endabnehmern die Preise und sonstigen Verkaufsbedingungen auszuhandeln, so dass vom Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit mit jedem ihrer Mitgliedsunternehmen ausgegangen werden konnte.

  • EuGH, 16.11.2000 - C-294/98

    Metsä-Serla u.a. / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 14. Mai 1998 in den Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94 (Metsä-Serla u. a./Kommission, Slg. 1998, II-1727) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch R. Lyal, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten im Beistand von Rechtsanwalt D. Schroeder, Köln, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Metsä-Serla Oyj, die UPM-Kymmene Oyj, die Tamrock Oy und die Kyro Oyj Abp haben mit Rechtsmittelschrift, die am 29. Juli 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. Mai 1998 in den Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94 (Metsä-Serla u. a./Kommission, Slg. 1998, II-1727; im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Klagen gegen die Entscheidung 94/601/EG der Kommission vom 13. Juli 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/C/33.833 - Karton) (ABl. L 243, S. 1; im Folgenden: Entscheidung) abwies.

  • EuGH, 16.11.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-309/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-297/98

    SCA Holding / Kommission

    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94 bis T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).
  • EuG, 16.09.2013 - T-373/10

    Villeroy & Boch Austria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

    33 und 34; Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998, Metsä-Serla u. a./Kommission, T-339/94 bis T-342/94, Slg. 1998, II-1727, Randnrn.
  • EuG, 03.03.2011 - T-122/07

    Siemens Österreich und VA Tech Transmission & Distribution / Kommission -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-294/98

    Metsä-Serla u.a. / Kommission

  • EuG, 09.09.2011 - T-25/06

    Alliance One International / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Italienischer

  • EuG, 31.03.2009 - T-405/06

    ArcelorMittal Luxembourg u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Trägermarkt

  • EuGH, 16.11.2000 - C-248/98

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-327/94

    SCA Holding / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94

    Sarriò / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-283/98

    Mo och Domsjö / Kommission - Prasymas priimti prejudicinį sprendima - Direktyva

  • EuGH, 16.11.2000 - C-280/98

    Weig / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-298/98

    Finnboard / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-317/94

    Weig / Kommission

  • EuG, 16.09.2013 - T-386/10

    Dornbracht / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 03.03.2011 - T-123/07

    Siemens Transmission & Distribution / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt

  • EuGH, 16.11.2000 - C-282/98

    Enso Española / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-309/94

    KNP BT / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-295/94

    WETTBEWERB

  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Europa Carton / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-319/94

    Fiskeby Board / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-310/94

    Gruber & Weber / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-337/94

    Enso-Gutzeit / Kommission

  • EuG, 12.09.2007 - T-196/02

    MTU Friedrichshafen / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 27.11.2014 - T-517/09

    Alstom / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94
  • EuG, 14.05.1998 - T-354/94
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