Weitere Entscheidung unten: EuG, 17.01.2001

Rechtsprechung
   EuG, 03.04.2003 - T-342/00   

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https://dejure.org/2003,8572
EuG, 03.04.2003 - T-342/00 (https://dejure.org/2003,8572)
EuG, Entscheidung vom 03.04.2003 - T-342/00 (https://dejure.org/2003,8572)
EuG, Entscheidung vom 03. April 2003 - T-342/00 (https://dejure.org/2003,8572)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 - Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Erdölsektor - Verpflichtungen - Entscheidung über die Ablehnung von Erwerbern - Unzulässigkeit - Obligatorische und endgültige ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Petrolessence und SG2R / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Petrolessence SA und Société de gestion de restauration Routière SA (SG2R) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 230 EG
    1. Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen - Beurteilung im Hinblick auf den Sachgehalt der Handlung - Unternehmenszusammenschluss, der von der Kommission vorbehaltlich der Veräußerung von Vermögenswerten an Dritte, die ...

  • EU-Kommission

    Petrolessence SA und Société de gestion de restauration Routière SA (SG2R) gege

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird; Entscheidung über die Ablehnung von Erwerbern; Verstoß gegen wesentliche Formvorschriften; Verfahrensrechtliche Beantwortungsfristen; Nichtigerklärung der Entscheidung, mit ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen Art. 8 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung SG (2000) D/106729 der Kommission vom 13. September 2000, mit der diese den Antrag auf Zustimmung zu den Bewerbern für die Übernahme von Tankstellen an den französischen Autobahnen zurückgewiesen hat, der in Ausführung der von der Firma ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 25.03.1999 - T-102/96

    Gencor / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-342/00
    223 und 224, und Urteile des Gerichts vom 25. März 1999 in der Rechtssache T-102/96, Gencor/Kommission, Slg. 1999, II-753, Randnrn.

    223 und 224, und Gencor/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-342/00
    Nach ständiger Rechtsprechung verfüge jedoch die Kommission über ein gewisses Ermessen, das bei der gerichtlichen Kontrolle zu berücksichtigen sei (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnrn.

    Daher muss die vom Gemeinschaftsrichter vorzunehmende Kontrolle der Ausübung dieses Ermessens, die bei der Anwendung der Regeln für Zusammenschlüsse wesentlich ist, unter Berücksichtigung des Beurteilungsspielraums erfolgen, der den wirtschaftlichen Bestimmungen, die Teil der Regelung für Zusammenschlüsse sind, zugrunde liegt (vgl. die oben angeführten Urteile Frankreich u. a./Kommission, Randnrn.

  • EuG, 29.06.1993 - T-7/92

    Asia Motor France SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-342/00
    Wenn nämlich der Überschreitung der in Punkt 4 der Verpflichtungen vorgeschriebenen Frist von zehn Tagen keine rechtlichen Wirkungen zuerkannt würden, würde dies eine unbefristete Verschiebung der Stellungnahme der Kommission ermöglichen (Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache T-7/92, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1993, II-669).
  • EuGH, 18.03.1997 - C-282/95

    Guérin automobiles / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-342/00
    In der Erwiderung machen die Klägerinnen geltend, es stelle einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, dass die Kommission Entscheidungen, mit denen Verwaltungsverfahren auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik abgeschlossen würden, innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu erlassen habe (Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1997 in der Rechtssache C-282/95 P, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, I-1503).
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-342/00
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen, Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG gegeben ist (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 29. Januar 2002 in der Rechtssache T-160/98, Van Parys und Pacific Fruit Company/Kommission, Slg. 2002, II-233, Randnr. 60).
  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-342/00
    Zudem ergebe eine Prüfung der Rechtsprechung zur Verletzung wesentlicher Formvorschriften, dass insoweit nur Zuwiderhandlungen einer bestimmten Schwere die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Entscheidung der Kommission beeinträchtigen könnten (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 17, und vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache C-137/92 P, Kommission/BASF, Slg. 1994, I-2555, Randnrn.
  • EuG, 28.04.1999 - T-221/95

    Endemol / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-342/00
    164 und 165, vom 28. April 1999 in der Rechtssache T-221/95, Endemol/Kommission, Slg. 1999, II-1299, und vom 15. Dezember 1999 in der Rechtssache T-22/97, Kesko/Kommission, Slg. 1999, II-3775, Randnr. 142).
  • EuGH, 14.10.1999 - C-104/97

    Atlanta / Europäische Gemeinschaft

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-342/00
    Nach Ansicht der Kommission ist der Vortrag der Klägerinnen über eine Verletzung des Grundsatzes der angemessenen Frist unzulässig, da er ein erstmals im Stadium der Erwiderung geltend gemachtes neues Angriffsmittel darstelle (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-104/97, Atlanta/Europäische Gemeinschaft, Slg. 1999, I-6983).
  • EuG, 29.01.2002 - T-160/98

    Van Parys und Pacific Fruit Company / Kommission

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-342/00
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen, Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG gegeben ist (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, und Urteil des Gerichts vom 29. Januar 2002 in der Rechtssache T-160/98, Van Parys und Pacific Fruit Company/Kommission, Slg. 2002, II-233, Randnr. 60).
  • EuGH, 15.02.2001 - C-99/98

    DIE KOMMISSION MUSS DIE VORPRÜFUNG STAATLICHER BEIHILFEN BINNEN EINER FRIST VON

    Auszug aus EuG, 03.04.2003 - T-342/00
    Die Französische Republik vertritt die Auffassung, die Klägerinnen irrten, wenn sie meinten, dass Beginn der Zehntagesfrist der 12. August 2000 gewesen sei, an dem die erste Bewerberliste eingereicht worden sei; diese Frist habe vielmehr am 29. August 2000 begonnen, dem Tag, an dem die Kommission zusätzliche Informationen von TotalFina Elf erhalten habe und ihr alle für eine Entscheidung erforderlichen Informationen vorgelegen hätten (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 15. Februar 2001 in der Rechtssache C-99/98, Österreich/Kommission, Slg. 2001, I-1101, Randnr. 56, sowie Artikel 4 der Verordnung [EG] Nr. 447/98 der Kommission vom 1. März 1998 über die Anmeldungen, über die Fristen sowie über die Anhörung nach der Verordnung Nr. 4064/89 [ABl.
  • EuG, 15.12.1999 - T-22/97

    Kesko / Kommission

  • EuGH, 07.05.1991 - C-291/89

    Interhotel / Kommission

  • EuG, 06.06.2002 - T-342/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG,

  • EuG, 23.02.2006 - T-282/02

    Cementbouw Handel & Industrie / Kommission - Wettbewerb - Kontrolle von

    Insbesondere ist es nicht Sache des Gerichts, seine wirtschaftliche Beurteilung an die Stelle derjenigen der Kommission zu setzen (Urteil des Gerichts vom 3. April 2003 in der Rechtssache T-342/00, Petrolessence und SG2R/Kommission, Slg. 2003, II-1161, Randnr. 101).
  • EuG, 13.07.2006 - T-464/04

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE

    233 Siebtens weisen die Streithelferinnen darauf hin, dass das Gericht zwar die Tatsachen- und Rechtsfragen umfassend prüfe, seine Kontrolle sich jedoch nur auf offenkundige Beurteilungsfehler bei komplexen wirtschaftlichen Beurteilungen wie der Würdigung der Schaffung oder Verstärkung einer kollektiven beherrschenden Stellung erstrecke (Urteil des Gerichts vom 3. April 2003, T-342/00, Petrolessence und SG2R/Kommission, Slg. 2003, II-1161, Randnr. 101).
  • EuG, 05.09.2014 - T-471/11

    Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi

    Insbesondere ist es nicht Sache des Gerichts, seine wirtschaftliche Beurteilung an die Stelle derjenigen der Kommission zu setzen (Urteil vom 3. April 2003, Petrolessence und SG2R/Kommission, T-342/00, Slg, EU:T:2003:97, Rn. 101).

    Soweit die Erfüllung der Verpflichtungszusagen zu beurteilen ist, ist die gerichtliche Kontrolle die gleiche wie hinsichtlich der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt oder der Notwendigkeit, Verpflichtungszusagen einzuholen, um einen Zusammenschluss zu genehmigen (Urteil Petrolessence und SG2R/Kommission, EU:T:2003:97, Rn. 101 bis 103).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

    198 - Urteile vom 3. April 2003, Petrolessence und SG2R/Kommission (T-342/00, Slg. 2003, II-1161, Randnr. 101), EDP/Kommission (zitiert in Fn. 177, Randnr. 151), und vom 4. Juli 2006, easyJet/Kommission (T-177/04, Slg. 2006, II-1931, Randnr. 44).
  • EuG, 04.07.2006 - T-177/04

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

    44 Nach ständiger Rechtsprechung hat sich die vom Gemeinschaftsrichter ausgeübte Kontrolle der komplexen wirtschaftlichen Beurteilungen, die die Kommission im Rahmen der Ausübung des ihr durch die Verordnung Nr. 4064/89 eingeräumten Ermessens vornimmt, auf die Prüfung zu beschränken, ob die Verfahrens- und Begründungsvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt worden ist und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteile des Gerichts vom 3. April 2003 in der Rechtssache T-342/00, Petrolessence und SG2R/Kommission, Slg. 2003, II-1161, Randnr. 101, und vom 21. September 2005 in der Rechtssache T-87/05, EDP/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnr. 151).
  • EuG, 21.09.2005 - T-87/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DAS VERBOT DES ERWERBS VON GAS DE PORTUGAL DURCH ENERGIAS

    In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass, da es sich um komplexe wirtschaftliche Beurteilungen handelt, die Beweislast, die der Kommission obliegt, deren weites Ermessen in diesem Bereich unberührt lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 3. April 2003 in der Rechtssache T-342/00, Petrolessence und SG2R/Kommission, Slg. 2003, II-1161, Randnr. 101 und die dort zitierte Rechtsprechung, sowie Urteil des Gerichtshofes vom 15. Februar 2005 in der Rechtssache C-12/03 P, Kommission/Tetra Laval, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 38).
  • EuG, 09.07.2007 - T-282/06

    Sun Chemical Group u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

    Weiter ist daran zu erinnern, dass sich nach ständiger Rechtsprechung die vom Gemeinschaftsrichter ausgeübte Kontrolle der komplexen wirtschaftlichen Beurteilungen, die die Kommission im Rahmen der Ausübung des ihr durch die Fusionskontrollverordnung eingeräumten Ermessens vornimmt, auf die Prüfung zu beschränken hat, ob die Verfahrens- und Begründungsvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt worden ist und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteile des Gerichts vom 3. April 2003, Petrolessence und SG2R/Kommission, T-342/00, Slg. 2003, II-1161, Randnr. 101, vom 21. September 2005, EDP/Kommission, T-87/05, Slg. 2005, II-3745, Randnr. 151, und easyJet/Kommission, oben in Randnr. 59 angeführt, Randnr. 44).
  • EuG, 07.06.2013 - T-405/08

    Spar Österreichische Warenhandels / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

    223 und 224; Urteile des Gerichts vom 3. April 2003, Petrolessence und SG2R/Kommission, T-342/00, Slg. 2003, II-1161, Randnr. 101, und vom 21. September 2005, EDP/Kommission, T-87/05, Slg. 2005, II-3745, Randnr. 151).
  • EuG, 16.05.2018 - T-712/16

    Die Kommission muss den Antrag von Lufthansa und Swiss auf Aufhebung ihrer

    Dies gilt nicht nur für die Beurteilung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt, sondern auch für die Beurteilung, ob Zusagen einzuholen sind, um die gegen ein Zusammenschlussvorhaben bestehenden ernsthaften Bedenken zu zerstreuen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 2003, ARD/Kommission, T-158/00, EU:T:2003:246, Rn. 328, und vom 4. Juli 2006, easyJet/Kommission, T-177/04, EU:T:2006:187, Rn. 128), und für die Umsetzung solcher Zusagen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 3. April 2003, Petrolessence und SG 2R/Kommission, T-342/00, EU:T:2003:97, Rn. 102 und 103).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-551/10

    Nach Ansicht von Generalanwalt Mazák ist das Urteil des Gerichts zu bestätigen,

    54 - Urteil des Gerichts vom 3. April 2003 (T-342/00, Slg. 2003, II-1161).
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   EuG, 17.01.2001 - T-342/00 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9707
EuG, 17.01.2001 - T-342/00 R (https://dejure.org/2001,9707)
EuG, Entscheidung vom 17.01.2001 - T-342/00 R (https://dejure.org/2001,9707)
EuG, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - T-342/00 R (https://dejure.org/2001,9707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Petrolessence und SG2R / Kommission

  • EU-Kommission

    Petrolessence und Société de gestion de restauration routière (SG2R) gegen Kommission der Europäisch

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb - Zusammenschluss - Zulässigkeit - Dringlichkeit - Interessenabwägung.

  • Wolters Kluwer

    Übernahme von Elf Aquitaine durch TotalFina; Genehmigung des Erwerbs von sechs Autobahntankstellen; Ausschluss vom Markt für den Verkauf von Kraftstoffen an der Autobahn für die Zukunft als Schaden im Rahmen der Dringlichkeit einer einstweiligen Anordnung; Schaden durch ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EGV Art. 242; ; EGV Art. 243; ; Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom Art. 4; ; Verfahrensordnung Art. 104 § 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 Art. 8 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuG, 06.07.1993 - T-12/93

    Comité Central d'Entreprise de la SA Vittel und Comité d'Etablissement de Pierval

    Auszug aus EuG, 17.01.2001 - T-342/00
    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass in einer Situation wie der hier vorliegenden, in der die im Verfahren der einstweiligen Anordnung beantragten Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Interessen Dritter haben können, insbesondere von TotalFina Elf und der Erwerber der sechs Tankstellen, die nichtParteien des Rechtsstreits sind und deshalb nicht gehört werden konnten, solche Maßnahmen nur zu rechtfertigen wären, wenn erkennbar wäre, dass die Antragstellerinnen andernfalls in eine Lage gerieten, die ihre Existenz bedrohen könnte (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 6. Juli 1993 in der Rechtssache T-12/93 R, CCE Vittel und CE Pierval/Kommission, Slg. 1993, II-785, Randnr. 20).
  • EuG, 04.02.1999 - T-196/98

    Eduardo Peña Abizanda u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 17.01.2001 - T-342/00
    Nach ständiger Rechtsprechung würde es jedoch der Entscheidung des Gerichts über die Hauptsache vorgreifen, im Stadium des vorläufigen Rechtsschutzes über die Zulässigkeit zu entscheiden, wenn diese nicht dem ersten Anschein nach völlig ausgeschlossen ist (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 4. Februar 1999 in der Rechtssache T-196/98 R, Peña Abizanda u. a./Kommission, Slg. ÖD 1999, I-A-5 und II-15, Randnr. 10).
  • EuG, 16.06.1992 - T-24/92

    Langnese Iglo GmbH und Schöller Lebensmittel GmbH & Co KG gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 17.01.2001 - T-342/00
    Es ergebe sich insbesondere aus dem Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R (Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1992, II-1839), dass der endgültige Ausschluss von einem kaum zugänglichen Markt, wie in diesem Fall, einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden darstelle.
  • EuG, 02.12.1994 - T-322/94

    Union Carbide Corporation gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 17.01.2001 - T-342/00
    Selbst wenn die Kommission befugt sein sollte, der anmeldenden Partei aufzugeben, die Durchführung von Verpflichtungen auszusetzen, ergebe sich aus dem Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 2. Dezember 1994 in der Rechtssache T-322/94 R, Union Carbide/Kommission, Slg. 1994, II-1159, Randnr. 27), dass der Antrag der Antragstellerinnen auf jeden Fall unzulässig sei, denn er gehe über den Rahmen der gerichtlichen Kontrolle, die das Gericht ausüben könne, hinaus.
  • EuG, 02.10.1997 - T-213/97

    Eurocoton u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 17.01.2001 - T-342/00
    Zweitens sei die Aussetzung der Durchführung für die Klägerinnen insofern, als sie eine negative Handlung betreffe und insbesondere das betroffene Gemeinschaftsorgan nicht verpflichten würde, die von ihnen letztlich begehrten Maßnahmen zu erlassen, ohne Interesse und könne somit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht angeordnet werden (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache T-213/97 R, Eurocoton u. a./Rat, Slg. 1997, II-1609, Randnr. 41).
  • EuG, 15.12.1992 - T-96/92

    Comité Central d'Entreprise de la Société Générale des Grandes Sources und andere

    Auszug aus EuG, 17.01.2001 - T-342/00
    Was die Interessenabwägung angehe, sei das Interesse der Antragstellerinnen offensichtlich nicht vom gleichen Gewicht wie das der Kommission, der an dem Zusammenschluss Beteiligten und der als Erwerber zugelassenen Dritten (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Dezember 1992 in der Rechtssache T-96/92 R, CCE de la Société générale des Grandes sources u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2579, Randnrn.
  • EuG, 30.06.1999 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Auszug aus EuG, 17.01.2001 - T-342/00
    Selbst wenn die Antragstellerinnen einen solchen Schaden erlitten hätten, wäre er rein finanzieller Art. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein solcher Schaden grundsätzlich nicht als ein nicht oder auch nur schwer wieder gutzumachender Schaden anzusehen, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24, und des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-70/99 R, Alpharma/Rat, Slg. 1999, II-2027, Randnr. 128, und Esedra/Kommission, Randnr. 44).
  • EuG, 15.07.1998 - T-73/98

    Prayon Rupel / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.01.2001 - T-342/00
    Diese Partei ist dafür beweispflichtig, dass sie die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen derartigen Schaden zu erleiden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-73/98 R, Prayon-Rupel/Kommission, Slg. 1998, II-2769, Randnr. 36, und vom 20. Juli 2000 in der Rechtssache T-169/00 R, Esedra/Kommission, Slg. 2000, II-2951, Randnr. 43, sowie des Präsidenten des Gerichtshofes vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-278/00 R, Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-8787, Randnr. 14).
  • EuGH, 12.10.2000 - C-278/00

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.01.2001 - T-342/00
    Diese Partei ist dafür beweispflichtig, dass sie die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen derartigen Schaden zu erleiden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-73/98 R, Prayon-Rupel/Kommission, Slg. 1998, II-2769, Randnr. 36, und vom 20. Juli 2000 in der Rechtssache T-169/00 R, Esedra/Kommission, Slg. 2000, II-2951, Randnr. 43, sowie des Präsidenten des Gerichtshofes vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-278/00 R, Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-8787, Randnr. 14).
  • EuG, 20.07.2000 - T-169/00

    Esedra / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.01.2001 - T-342/00
    Diese Partei ist dafür beweispflichtig, dass sie die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen derartigen Schaden zu erleiden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-73/98 R, Prayon-Rupel/Kommission, Slg. 1998, II-2769, Randnr. 36, und vom 20. Juli 2000 in der Rechtssache T-169/00 R, Esedra/Kommission, Slg. 2000, II-2951, Randnr. 43, sowie des Präsidenten des Gerichtshofes vom 12. Oktober 2000 in der Rechtssache C-278/00 R, Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-8787, Randnr. 14).
  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

  • EuGH, 29.06.1999 - C-107/99

    Italien / Kommission

  • EuGH, 18.10.1991 - C-213/91

    Abertal / Kommission

  • EuG, 16.03.1998 - T-235/95

    Goldstein / Kommission

  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung würde es jedoch der Entscheidung des Gerichts über die Hauptsache vorgreifen, im Stadium des vorläufigen Rechtsschutzes über die Zulässigkeit zu entscheiden, wenn diese nicht dem ersten Anschein nach völlig ausgeschlossen ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 17. Januar 2001 in der Rechtssache T-342/00 R, Petrolessence und SG2R/Kommission, Slg. 2001, II-67, Randnr. 17, und vom 19. Dezember 2001 in den Rechtssachen T-195/01 R und T-207/01 R, Government of Gibraltar/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47).
  • EuG, 11.03.2013 - T-462/12

    Pilkington Group / Kommission

    Doch auch wenn die Interessen von Dritten, die unmittelbar von einer etwaigen Aussetzung des Vollzugs des angefochtenen Beschlusses betroffen wären, im Rahmen der Interessenabwägung berücksichtigt werden könnten (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Januar 2001, Petrolessence und SG2R/Kommission, T-342/00 R, Slg. 2001, II-67, Randnr. 51), kann dieses Vorbringen der Kommission gegenüber dem Interesse der Antragstellerin nicht überwiegen.
  • EuG, 04.12.2007 - T-326/07

    Cheminova u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie 91/414/EWG -

    Es würde nämlich der Entscheidung des Gerichts über die Hauptsache vorgreifen, wenn im Stadium des vorläufigen Rechtsschutzes über die Zulässigkeit entschieden würde, falls diese nicht dem ersten Anschein nach völlig ausgeschlossen ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 17. Januar 2001, Petrolessence und SG2R/Kommission, T-342/00 R, Slg. 2001, II-67, Randnr. 17, vom 19. Dezember 2001, Government of Gibraltar/Kommission, T-195/01 R und T-207/01 R, Slg. 2001, II-3915, Randnr. 47, und vom 7. Juli 2004, Região autónoma dos Açores/Rat, T-37/04 R, Slg. 2004, II-2153, Randnr. 110).
  • EuG, 15.06.2001 - T-339/00

    Bactria / Kommission

    Selbst wenn man unterstellt, dass die Antragstellerin hinreichend nachgewiesen hat, dass ihr ohne eine Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Verordnung ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden entstehen würde, führt jedenfalls eine Abwägung ihres Interesses am Erlass der beantragten vorläufigen Maßnahme gegen das öffentliche Interesse an der Durchführung eines Rechtsetzungsaktes und die Interessen Dritter, die von einer etwaigen Aussetzung der Verordnung Nr. 1896/2000 unmittelbar betroffen wären (in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. Dezember 1992 in derRechtssache T-96/92 R, CCE des Grandes Sources u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2579, Randnr. 39, vom 10. Mai 1994 in der Rechtssache T-88/94 R, Société commerciale des potasses et de l'azote et Entreprise minière et chimique/Commission, Slg. 1994, II- 263, Randnr. 44, vom 2. Dezember 1994 in der Rechtssache T-322/94 R, Union Carbide/Kommission, Slg. 1994, II-1159, Randnr. 36, und vom 17. Januar 2001 in der Rechtssache T-342/00 R, Petrolessence et SG2R/Kommission, Slg. 2001, II-67, Randnr. 51), zur Zurückweisung des vorliegenden Antrags.
  • EuG, 19.12.2001 - T-195/01

    Government of Gibraltar / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung würde es jedoch der Entscheidung des Gerichts zur Hauptsache vorgreifen, wenn im Stadium des Verfahrens der einstweiligen Anordnung über die Zulässigkeit entschieden würde, es sei denn, diese ist dem ersten Anschein nach völlig ausgeschlossen (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Januar 2001 in der Rechtssache T-342/00 R, Petrolessence und SG2R/Kommission, Slg. 2001, II-67, Randnr. 17).
  • EuG, 01.08.2001 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

    Der nicht wieder gutzumachende Charakter des Schadens sei ebenfalls bewiesen, da sich die betroffenen Unternehmen ohne Erlass der beantragten einstweiligen Anordnungen in einer Situation befänden, die für sie existenzgefährdend sein könnte (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Januar 2001 in der Rechtssache T-342/00 R, Petrolessence und SG2R/Kommission, Slg. 2001, II-67, Randnr. 47).
  • EuG, 28.05.2001 - T-53/01

    Poste Italiane / Kommission

    Die Wirkungen des Vollzugs der streitigen Entscheidung für die Antragstellerin seien daher nur potenziell und mittelbar (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Januar 2001 in der Rechtssache T-342/00 R, Petrolessence und SG2R/Kommission Slg. 2001, II-67, Randnr. 48).
  • EuG, 12.09.2001 - T-139/01

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Schaden, den die Antragstellerin möglicherweise erleidet, im Rahmen eines Verfahrens der einstweiligen Anordnungausnahmsweise auch dann, wenn er rein finanzieller Natur ist, als irreparabel angesehen werden, nämlich dann, wenn die Durchführung der im Verfahren zur Hauptsache angefochtenen Maßnahme geeignet ist, eine nicht wieder rückgängig zu machende Veränderung des Marktes, auf dem die Antragstellerin bereits vertreten ist, zu bewirken (vgl. Beschluss RTE u. a./Kommission, Randnr. 18, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R, Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1992, II-1839, Randnr. 29, Comafrica und Dole, Randnr. 39, vom 10. Dezember 1997 in der Rechtssache T-260/97 R, Camar/Kommission und Rat, Slg. 1997, II-2357, Randnr. 42, auf ein Rechtsmittel bestätigt durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. April 1998 in der Rechtssache C-43/98 P[R], Camar/Kommission und Rat, Slg. 1998, I-1815, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Januar 2001 in der Rechtssache T-342/00 R, Petrolessence und SG2R/Kommission, Slg. 2001, II-67, Randnr. 48).
  • EuG, 07.07.2004 - T-37/04

    Região autónoma dos Açores / Rat - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes -

    Anderenfalls würde es der Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache vorgreifen, wenn im Stadium des vorläufigen Rechtsschutzes über die Zulässigkeit entschieden würde, falls diese nicht dem ersten Anschein nach völlig ausgeschlossen ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 17. Januar 2001 in der Rechtssache T-342/00 R, Petrolessence und SG2R/Kommission, Slg. 2001, II-67, Randnr. 17, und vom 19. Dezember 2001 in den Rechtssachen T-195/01 R und T-207/01 R, Government of Gibraltar/Kommission, Slg. 2001, II-3915, Randnr. 47).
  • EuG, 05.08.2003 - T-158/03

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

    Das könnte eine nicht wieder rückgängig zu machende Veränderung des Marktes, auf dem die Antragstellerin vertreten ist, bewirken, und diese Veränderung könnte nach der Rechtsprechung als nicht wieder gutzumachender Schaden angesehen werden (siehe in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 16. Juni 1992 in den Rechtssachen T-24/92 R und T-28/92 R, Langnese-Iglo und Schöller Lebensmittel/Kommission, Slg. 1992, II-1839, Randnr. 29; vom 17. Januar 2001 in der Rechtssache T-342/00 R, Petrolessence und SG2R/Kommission, Slg. 2001, II-67, Randnr. 48, und vom 12. September 2001 in der Rechtssache T-139/01 R, Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, Slg. 2001, II-2415, Randnr. 94).
  • EuG, 08.04.2008 - T-92/08

    Zypern / Kommission

  • EuG, 19.07.2007 - T-31/07

    Du Pont de Nemours (France) u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag

  • EuG, 07.06.2007 - T-346/06

    IMS / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs

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