Weitere Entscheidung unten: EuG, 25.10.2011

Rechtsprechung
   EuG, 25.10.2011 - T-348/08, T-349/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,143
EuG, 25.10.2011 - T-348/08, T-349/08 (https://dejure.org/2011,143)
EuG, Entscheidung vom 25.10.2011 - T-348/08, T-349/08 (https://dejure.org/2011,143)
EuG, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - T-348/08, T-349/08 (https://dejure.org/2011,143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Natriumchloratmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird - Nichtigkeitsklage - Aufteilung des Marktes - Preisfestsetzung - Indizienbündel - Zeitpunkt der Beweise - Aussagen von ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Aragonesas Industrias y Energía / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Natriumchloratmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird - Nichtigkeitsklage - Aufteilung des Marktes - Preisfestsetzung - Indizienbündel - Zeitpunkt der Beweise - Aussagen von ...

  • EU-Kommission PDF

    Aragonesas Industrias y Energía / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Natriumchloratmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird - Nichtigkeitsklage - Aufteilung des Marktes - Preisfestsetzung - Indizienbündel - Zeitpunkt der Beweise - Aussagen von ...

  • EU-Kommission

    Aragonesas Industrias y Energía / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Natriumchloratmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird - Nichtigkeitsklage - Aufteilung des Marktes - Preisfestsetzung - Indizienbündel - Zeitpunkt der Beweise - Aussagen von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerb; Kartelle [Natriumchloratmarkt]; Feststellung der Zuwiderhandlung; Marktaufteilung und Preisfestsetzung; Beweisführung [Aussagen von Wettbewerbern]; Indizienbündel; Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung; Mildernde Umstände, Höhe der Geldbuße; Aragonesas ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 81; EWR-Abkommen Art. 53
    Wettbewerb; Kartelle [Natriumchloratmarkt]; Feststellung der Zuwiderhandlung; Marktaufteilung und Preisfestsetzung; Beweisführung [Aussagen von Wettbewerbern]; Indizienbündel; Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung; Mildernde Umstände, Höhe der Geldbuße; Aragonesas ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Das Gericht erklärt die Geldbuße von 9,9 Mio. Euro für nichtig, die gegen Aragonesas und Uralita wegen einer Beteiligung an einem Kartell auf dem Natriumchloratmarkt verhängt wurde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafe für Kartellbeteiligung nichtig

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 26. August 2008 - Aragonesas Industrias y Energía / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2008) 2626 final der Kommission vom 11. Juni 2008 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/38.695 - Natriumchlorat) betreffend ein Kartell auf dem Markt für Natriumchlorat im EWR, das die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (46)

  • EuG, 09.07.2003 - T-220/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄUTERT IN EINEM KARTELLFALL AUF DEM LYSINMARKT DIE

    Auszug aus EuG, 25.10.2011 - T-348/08
    Insoweit ist nach der Rechtsprechung, wenn eine Zuwiderhandlung von mehreren Unternehmen begangen worden ist, die relative Schwere des Tatbeitrags jedes einzelnen von ihnen zu prüfen (Urteile des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 623, und Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 90 angeführt, Randnr. 150), um festzustellen, ob bei ihnen erschwerende oder mildernde Umstände vorliegen (Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003, Cheil Jedang/Kommission, T-220/00, Slg. 2003, II-2473, Randnr. 165).

    Dies ist die logische Folge des Grundsatzes der individuellen Zumessung von Strafen und Sanktionen, wonach ein Unternehmen nur für Handlungen bestraft werden darf, die ihm individuell zur Last gelegt werden; dieser Grundsatz gilt für alle Verwaltungsverfahren, die zu Sanktionen nach den Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft führen können (Urteil Cheil Jedang/Kommission, oben in Randnr. 277 angeführt, Randnr. 185, vgl. zur Verhängung einer Geldbuße Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2001, Krupp Thyssen Stainless und Acciai speciali Terni/Kommission, T-45/98 und T-47/98, Slg. 2001, II-3757, Randnr. 63).

    Nach der Rechtsprechung impliziert die passive Mitwirkung eines Unternehmens bei der Zuwiderhandlung, dass sich das betroffene Unternehmen "nicht hervorgetan" hat, d. h. nicht aktiv an der Ausarbeitung der wettbewerbswidrigen Absprache oder Absprachen teilgenommen hat (Urteil Cheil Jedang/Kommission, oben in Randnr. 277 angeführt, Randnr. 167).

    Es ist zu prüfen, ob die von der Klägerin vorgetragenen Umstände belegen können, dass sie sich der Durchführung der rechtswidrigen Vereinbarungen in dem Zeitraum, in dem sie ihnen beigetreten war, nämlich vom 28. Januar bis 31. Dezember 1998, tatsächlich durch wettbewerbskonformes Verhalten auf dem Markt entzogen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Cimenteries CBR u. a./Kommission, oben in Randnr. 103 angeführt, Randnrn. 4872 bis 4874, und Cheil Jedang/Kommission, oben in Randnr. 277 angeführt, Randnr. 192).

    Denn ein Unternehmen, das trotz der Absprache mit seinen Konkurrenten eine mehr oder weniger unabhängige Marktpolitik verfolgt, versucht möglicherweise nur, das Kartell zu seinem Vorteil auszunutzen (Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998, Cascades/Kommission, T-308/94, Slg. 1998, II-925, Randnr. 230, und Cheil Jedang/Kommission, oben in Randnr. 277 angeführt, Randnr. 190).

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

    Auszug aus EuG, 25.10.2011 - T-348/08
    Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsrichter im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG nur die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Handlung nachzuprüfen hat (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 174).

    Der Richter kann also, besonders im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer eine Geldbuße verhängenden Entscheidung, nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kommission die betreffende Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn ihm in dieser Frage ein Zweifel verbleibt (Urteil des Gerichts JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 91 angeführt, Randnr. 177).

    Andernfalls wäre die der Kommission obliegende Beweislast für Verhaltensweisen, die den Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen zuwiderlaufen, nicht tragbar und mit ihrer Aufgabe, die richtige Anwendung dieser Bestimmungen zu überwachen, nicht zu vereinbaren (vgl. entsprechend Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 91 angeführt, Randnr. 192).

    Erklärungen kann im Übrigen ein besonders hoher Beweiswert beigemessen werden, wenn sie erstens verlässlich sind, zweitens im Namen eines Unternehmens abgegeben wurden, drittens von einer Person stammen, die beruflich verpflichtet ist, im Interesse dieses Unternehmens zu handeln, viertens den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, fünftens von einem unmittelbaren Zeugen der Vorgänge stammen, auf die sie sich beziehen, und sechstens bedacht sowie nach reiflicher Überlegung schriftlich abgegeben werden (vgl. in diesem Sinne Urteil JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Randnr. 91 angeführt, Randnrn. 205 bis 210).

  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

    Auszug aus EuG, 25.10.2011 - T-348/08
    Hinsichtlich der Beweismittel, die zum Nachweis einer Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen herangezogen werden dürfen, gilt im Unionsrecht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Dalmine/Kommission, T-50/00, Slg. 2004, II-2395, Randnr. 72).

    Was den Beweiswert der verschiedenen Beweisstücke anbelangt, ist das alleinige Kriterium für die Beurteilung der beigebrachten Beweise ihre Glaubhaftigkeit (Urteil Dalmine/Kommission, oben in Randnr. 98 angeführt, Randnr. 72).

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.10.2011 - T-348/08
    Es reicht aus, dass das von der Kommission angeführte Indizienbündel bei seiner Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. in diesem Sinne Urteil PVC II, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnrn. 768 bis 778, insbesondere Randnr. 777, in dieser konkreten Frage vom Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren bestätigt im Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnrn.

    Dagegen hat es der kontradiktorische Abschnitt, der sich von der Mitteilung der Beschwerdepunkte bis zum Erlass der abschließenden Entscheidung erstreckt, der Kommission zu ermöglichen, sich abschließend zu der gerügten Zuwiderhandlung zu äußern (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Randnr. 96 angeführt, Randnr. 183, und vom 21. September 2006, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, C-105/04 P, Slg. 2006, I-8725, Randnr. 38).

  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Auszug aus EuG, 25.10.2011 - T-348/08
    Hierzu ergibt sich aus der angefochtenen Entscheidung sowie den Leitlinien von 2006, deren Grundsätze dort angewandt worden sind, und schließlich der Rechtsprechung, dass die Schwere der Zuwiderhandlung zwar in einem ersten Schritt anhand der Merkmale der Zuwiderhandlung selbst, wie etwa ihrer Art, des kumulierten Marktanteils sämtlicher beteiligten Unternehmen, des Umfangs des von ihr betroffenen räumlichen Marktes und ihrer etwaigen Umsetzung in der Praxis, beurteilt wird, diese Beurteilung in einem zweiten Schritt aber jeweils entsprechend den erschwerenden oder mildernden Umständen, die jedem einzelnen an der Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen zuzurechnen sind, modifiziert wird (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 12. Juli 2001, Tate & Lyle u. a./Kommission, T-202/98, T-204/98 und T-207/98, Slg. 2001, II-2035, Randnr. 109, vom 19. März 2003, CMA CGM u. a./Kommission, T-213/00, Slg. 2003, II-913, Randnr. 401, und vom 30. September 2003, Atlantic Container Line u. a./Kommission, T-191/98, T-212/98 bis T-214/98, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 1530).
  • EuG, 20.03.2002 - T-23/99

    LR AF 1998 / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.10.2011 - T-348/08
    Die wirksame Anwendung der Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft verlangt vielmehr, dass die Kommission das Niveau der Geldbußen jederzeit den Erfordernissen dieser Politik anpassen kann (Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 109, und Urteil des Gerichts vom 20. März 2002, LR AF 1998/Kommission, T-23/99, Slg. 2002, II-1705, Randnr. 237).
  • EuG, 27.09.2006 - T-59/02

    Archer Daniels Midland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure -

    Auszug aus EuG, 25.10.2011 - T-348/08
    Nach der Rechtsprechung befreit die Tatsache, dass die Prüfung der Klagegründe, die gegen die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung angeführt wurden, mit der wegen Verletzung der Wettbewerbsregeln der Union eine Geldbuße verhängt wurde, einen Rechtsmangel ergeben hat, das Gericht nicht von der Prüfung, ob es die angefochtene Entscheidung in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung entsprechend den Folgen dieses Rechtsmangels abändern muss (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Archer Daniels Midland/Kommission, T-59/02, Slg. 2006, II-3627, Randnr. 443).
  • EuGH, 01.07.2010 - C-407/08

    Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres

    Auszug aus EuG, 25.10.2011 - T-348/08
    Was das Eingeständnis der Klägerin betreffend ihre Teilnahme an der rechtswidrigen Zusammenkunft vom 28. Januar 1998 angeht, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung das ausdrückliche oder stillschweigende Eingeständnis tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkte durch ein Unternehmen während des Verwaltungsverfahrens vor der Kommission ein ergänzendes Beweismittel bei der Beurteilung der Begründetheit einer Klage darstellen kann (Urteil des Gerichtshofs vom 1. Juli 2010, Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, Slg. 2010, I-6375, Randnr. 90).
  • EuG, 11.12.1996 - T-49/95

    Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 25.10.2011 - T-348/08
    Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission nämlich bei der Festsetzung der Geldbußen über ein Ermessen, damit sie die Unternehmen dazu anhalten kann, die Wettbewerbsregeln einzuhalten (Urteile des Gerichts vom 6. April 1995, Martinelli/Kommission, T-150/89, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 59, vom 11. Dezember 1996, Van Megen Sports/Kommission, T-49/95, II-1799, Randnr. 53, und vom 21. Oktober 1997, Deutsche Bahn/Kommission, T-229/94, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 127).
  • EuG, 16.11.2006 - T-120/04

    Peróxidos Orgánicos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Organische Peroxide -

    Auszug aus EuG, 25.10.2011 - T-348/08
    Jeder Versuch einer Irreführung der Kommission könnte nämlich die Aufrichtigkeit und Vollständigkeit der Kooperation des Antragstellers in Frage stellen und damit die Möglichkeit gefährden, dass er in den vollen Genuss der Mitteilung über Zusammenarbeit gelangt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 16. November 2006, Peróxidos Orgánicos/Kommission, T-120/04, Slg. 2006, II-4441, Randnr. 70).
  • EuG, 14.05.1998 - T-308/94

    Cascades / Kommission

  • EuGH, 10.12.1985 - 240/82

    Stichting Sigarettenindustrie / Kommission

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuG, 19.03.2003 - T-213/00

    CMA CGM u.a. / Kommission

  • EuG, 12.07.2001 - T-202/98

    Tate & Lyle / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-317/94

    Weig / Kommission

  • EuG, 15.03.2000 - T-25/95

    DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

  • EuG, 10.03.1992 - T-12/89

    Solvay & Cie SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Europa Carton / Kommission

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuG, 12.09.2007 - T-36/05

    Coats Holdings und Coats / Kommission

  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    Deutsche Bahn / Kommission

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuG, 10.03.1992 - T-68/89

    Società Italiana Vetro SpA u. a. gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuG, 27.09.2006 - T-44/02

    DAS GERICHT ERHÄLT DIE NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHEIDUNG AUFRECHT, MIT DER DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EGMR, 21.02.1984 - 8544/79

    Öztürk ./. Deutschland

  • EuGH, 28.03.1984 - 30/83

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Abstimmung von Verhaltensweisen auf dem

  • EuG, 08.09.2016 - T-472/13

    Lundbeck / Kommission

    The proper application of the European Union competition rules in fact requires that the Commission may at any time adjust the level of fines to the needs of that policy (see judgment of 25 October 2011 in Aragonesas Industrias y Energía v Commission, T-348/08, ECR, EU:T:2011:621, paragraph 293 and the case-law cited).
  • EuG, 16.09.2013 - T-386/10

    Dornbracht / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    In einem zweiten Schritt kann die Kommission diesen Grundbetrag mit Blick auf erschwerende oder mildernde Umstände, die die Mitwirkung jedes einzelnen der an der Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen kennzeichnen, nach oben oder nach unten anpassen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2011, Aragonesas Industrias y Energía/Kommission, T-348/08, Slg. 2011, II-7583, Randnrn. 260 und 264 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was genauer den ersten Schritt der Methode für die Festsetzung der Geldbußen gemäß den Nrn. 13 bis 25 der Leitlinien von 2006 betrifft, so ist zwar der Grundbetrag der Geldbuße an den Koeffizienten für die Schwere der Zuwiderhandlung geknüpft, der den Grad der Schwere der Zuwiderhandlung als solche abbildet und im Allgemeinen, wie oben in Randnr. 72 ausgeführt, unter Berücksichtigung der in Nr. 22 dieser Leitlinien genannten Umstände auf bis zu 30 % des zu berücksichtigenden Umsatzes festgesetzt werden kann (vgl. in diesem Sinne Aragonesas Industrias y Energía/Kommission, oben in Randnr. 147 angeführt, Randnr. 261).

    Der Koeffizient für die Schwere der Zuwiderhandlung kommt nämlich zusammen mit zwei individuellen objektiven Parametern zur Anwendung, d. h. zum einen dem Umsatz, den jedes einzelne Unternehmen mit den betreffenden Waren oder Dienstleistungen in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit der Zuwiderhandlung auf dem relevanten räumlichen Markt innerhalb des EWR erzielt hat, und zum anderen der Dauer der Beteiligung des einzelnen Unternehmens an der fraglichen Zuwiderhandlung insgesamt (vgl. in diesem Sinne Urteil Aragonesas Industrias y Energía/Kommission, oben in Randnr. 147 angeführt, Randnr. 269).

    Wie oben in Randnr. 72 festgestellt, wird der Koeffizient für den Zusatzbetrag, der unabhängig von der Dauer der Beteiligung eines Unternehmens an der Zuwiderhandlung zur Anwendung kommt, innerhalb einer Bandbreite von 15 % bis 25 % des Umsatzes bestimmt, der mit Blick auf die in Nr. 22 der Leitlinien von 2006 genannten Umstände zu berücksichtigen ist (Urteil Aragonesas Industrias y Energía/Kommission, oben in Randnr. 147 angeführt, Randnr. 261).

  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Erklärungen ein besonders hoher Beweiswert beigemessen werden kann, wenn sie erstens verlässlich sind, zweitens im Namen eines Unternehmens abgegeben wurden, drittens von einer Person stammen, die beruflich verpflichtet ist, im Interesse dieses Unternehmens zu handeln, viertens den Interessen des Erklärenden zuwiderlaufen, fünftens von einem unmittelbaren Zeugen der Vorgänge stammen, auf die sie sich beziehen, und sechstens bedacht sowie nach reiflicher Überlegung schriftlich abgegeben werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2011, Aragonesas Industrias y Energía/Kommission, T-348/08, Slg. 2011, II-7583, Randnr. 104).

    Diese genauen und übereinstimmenden Erklärungen von Dole und Del Monte, die bedacht sowie nach reiflicher Überlegung schriftlich abgegeben wurden, haben einen hohen Beweiswert (vgl. in diesem Sinne Urteil Aragonesas Industrias y Energía/Kommission, oben in Randnr. 364 angeführt, Randnr. 104) im Hinblick auf die Rolle des - allgemein erwähnten - Listenpreises als erstes Preisangebot der Importeure und auf seine Bedeutung in Geschäftsverhandlungen.

  • EuG, 27.02.2014 - T-91/11

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen InnoLux und LG Display wegen

    In einem zweiten Schritt wird diese Beurteilung jeweils entsprechend den erschwerenden oder mildernden Umständen, die jedem einzelnen an der Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmen zuzurechnen sind, modifiziert (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2011, Aragonesas Industrias y Energía/Kommission, T-348/08, Slg. 2011, II-7583, Rn. 264 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Jeder dieser Multiplikationsfaktoren wird anhand von Umständen bestimmt, die die Merkmale der Zuwiderhandlung als Gesamtheit betrachtet widerspiegeln, d. h. die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen aller an ihr Beteiligten insgesamt (vgl. in diesem Sinne Urteil Aragonesas Industrias y Energía/Kommission, Rn. 265).

  • EuG, 14.03.2013 - T-588/08

    Dole Food und Dole Germany / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt -

    Diese genauen, wiederholten und übereinstimmenden Erklärungen von Dole, die bedacht sowie nach reiflicher Überlegung schriftlich abgegeben wurden, haben einen hohen Beweiswert (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2011, Aragonesas Industrias y Energía/Kommission, T-348/08, Slg. 2011, II-7583, Randnr. 104) für die Rolle der Listenpreise als erstes Preisangebot der Importeure und ihre Bedeutung in Geschäftsverhandlungen.
  • EuG, 16.09.2013 - T-375/10

    Hansa Metallwerke u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

    Im Hinblick auf das Vorbringen der Klägerinnen, um das es hier geht, ist zwar festzustellen, dass, wie sich aus den Nrn. 13 bis 25 der Leitlinien von 2006 ergibt, jeder der beiden Multiplikatoren, die auf der Stufe der Ermittlung des Grundbetrags zur Anwendung kommen, also zum einen der Koeffizient für die Schwere der Zuwiderhandlung und zum anderen der Koeffizient für den Zusatzbetrag, anhand von Umständen bestimmt wird, die die Merkmale der Zuwiderhandlung in ihrer Gesamtheit betrachtet, d. h. sämtliche wettbewerbswidrige Verhaltensweisen aller an ihr Beteiligten zusammen genommen, widerspiegeln (Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2011, Aragonesas Industrias y Energía/Kommission, T-348/08, Slg. 2011, II-7583, Randnr. 265).

    Somit ermöglicht es, wie aus Nr. 6 der Leitlinien von 2006 hervorgeht, die Verbindung des von den einzelnen Unternehmen im Zusammenhang mit der Zuwiderhandlung erzielten Umsatzes mit der Dauer ihrer jeweiligen Mitwirkung, dass bereits auf der ersten Stufe der Methode für die Festsetzung der Geldbußen sowohl die wirtschaftliche Bedeutung der Zuwiderhandlung in ihrer Gesamtheit als auch das jeweilige Gewicht des einzelnen an der Zuwiderhandlung beteiligten Unternehmens wiedergegeben werden (Urteil Aragonesas Industrias y Energía/Kommission, oben in Randnr. 84 angeführt, Randnr. 269).

  • EuG, 17.12.2014 - T-72/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Beteiligung der

    Il ressort des lignes directrices pour le calcul des amendes infligées en application de l'article 23, paragraphe 2, sous a), du règlement n° 1/2003 (JO 2006, C 210, p. 2, ci-après les « lignes directrices de 2006 "), appliquées dans la décision attaquée, de même que de la jurisprudence que, en principe, si la gravité de l'infraction est, dans un premier temps, appréciée en fonction des éléments propres à l'infraction, tels que sa nature, la part de marché cumulée de toutes les parties concernées, l'étendue géographique de l'infraction et sa mise en oeuvre ou non, dans un second temps, cette appréciation est modulée en fonction de circonstances aggravantes ou atténuantes propres à chacune des entreprises ayant participé à l'infraction (voir, en ce sens, arrêt du Tribunal du 25 octobre 2011, Aragonesas Industrias y Energía/Commission, T-348/08, Rec. p. II-7583, point 264, et la jurisprudence citée).
  • EuG, 27.03.2014 - T-56/09

    Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen

    Die Fähigkeit der Kommission, Zuwiderhandlungen gegen Art. 81 EG allgemein vorzubeugen, wäre aber gefährdet wenn sie bei der Festsetzung des Grundbetrags einer Geldbuße das Ziel der Abschreckung nicht berücksichtigen könnte, da dieser letztgenannte Betrag, der auf der ersten Stufe der Festsetzung der Geldbuße ermittelt wird, die Schwere der Zuwiderhandlung anhand der Merkmale der Zuwiderhandlung selbst, wie ihrer Art, des kumulierten Marktanteils sämtlicher beteiligten Unternehmen, des Umfangs des von ihr betroffenen räumlichen Marktes und ihrer etwaigen Umsetzung widerspiegeln soll (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2011, Aragonesas Industrias y Energía/Kommission, T-348/08, Slg. 2011, II-7583, Rn. 264 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 29.02.2016 - T-254/12

    Kühne + Nagel International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

    Ist eine Zuwiderhandlung von mehreren Unternehmen begangen worden, ist, um festzustellen, ob bei ihnen erschwerende oder mildernde Umstände vorliegen, die relative Schwere des Tatbeitrags jedes einzelnen von ihnen zu prüfen (Urteil vom 25. Oktober 2011, Aragonesas Industrias y Energía/Kommission, T-348/08, Slg, EU:T:2011:621, Rn. 277).
  • EuG, 08.09.2016 - T-470/13

    Merck / Kommission

    L'application efficace des règles de la concurrence de l'Union exige au contraire que la Commission puisse à tout moment adapter le niveau des amendes aux besoins de cette politique (voir arrêt du 25 octobre 2011, Aragonesas Industrias y Energía/Commission, T-348/08, Rec, EU:T:2011:621, point 293 et jurisprudence citée).
  • EuG, 12.04.2013 - T-442/08

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission, mit der eine

  • EuG, 29.02.2016 - T-267/12

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission

  • EuG, 12.04.2013 - T-410/08

    GEMA / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die

  • EuG, 30.03.2022 - T-337/17

    Air France-KLM / Kommission

  • EuG, 12.07.2018 - T-438/14

    Silec Cable und General Cable / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer

  • EuG, 29.02.2016 - T-264/12

    UTi Worldwide u.a. / Kommission

  • EuG, 12.04.2013 - T-401/08

    Säveltäjäin Tekijänoikeustoimisto Teosto / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 12.04.2013 - T-432/08

    AKM / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die

  • EuG, 12.07.2018 - T-439/14

    LS Cable & System / Kommission

  • EuG, 12.07.2018 - T-448/14

    Hitachi Metals / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

  • EuG, 12.07.2018 - T-450/14

    Sumitomo Electric Industries und J-Power Systems / Kommission

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuG, 25.10.2011 - T-349/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22026
EuG, 25.10.2011 - T-349/08 (https://dejure.org/2011,22026)
EuG, Entscheidung vom 25.10.2011 - T-349/08 (https://dejure.org/2011,22026)
EuG, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - T-349/08 (https://dejure.org/2011,22026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,22026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • EU-Kommission PDF (Kurzinformation)

    Uralita, SA gegen Europäische Kommission.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 26. August 2008 - Uralita / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 2626 final der Kommission vom 11. Juni 2008 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.695 - Natriumchlorat) betreffend ein Kartell auf dem Natriumchloratmarkt des Europäischen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-690/20

    Casino, Guichard-Perrachon und Achats Marchandises Casino/ Kommission

    18 T-349/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:622, Rn. 36.

    19 T-349/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:622, Rn. 36.

  • EuG, 27.09.2012 - T-343/06

    Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer

    Zunächst ist festzustellen, dass das Wettbewerbsrecht der Union die Tätigkeit von Unternehmen betrifft (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 59) und dass der Begriff "Unternehmen" im Sinne von Art. 81 EG wirtschaftliche Einheiten umfasst, die jeweils in einer einheitlichen Organisation persönlicher, materieller und immaterieller Mittel bestehen, mit der dauerhaft ein bestimmter wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird und die an einer Zuwiderhandlung im Sinne dieser Vorschrift beteiligt sein kann (Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2011, Uralita/Kommission, T-349/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht