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Rechtsprechung
   EuG, 14.11.2002 - T-332/00 und T-350/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6028
EuG, 14.11.2002 - T-332/00 und T-350/00 (https://dejure.org/2002,6028)
EuG, Entscheidung vom 14.11.2002 - T-332/00 und T-350/00 (https://dejure.org/2002,6028)
EuG, Entscheidung vom 14. November 2002 - T-332/00 und T-350/00 (https://dejure.org/2002,6028)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Verordnung (EG) Nr. 2081/2000 - Einfuhr von Zucker und Zucker-Kakao-Mischungen - Ursprungskumulierung EG/ÜLG - Schutzmaßnahme - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage - Artikel 109 des ÜLG-Beschlusses - Grundsatz der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Rica Foods / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Rica Foods (Free Zone) NV und Free Trade Foods NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 230 EG, Absatz 4; Verordnung Nr. 2081/2000 der Kommission
    1. Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung über Schutzmaßnahmen betreffend Einfuhren von Erzeugnissen des Zuckersektors mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG aus überseeischen Ländern und ...

  • EU-Kommission

    Rica Foods (Free Zone) NV und Free Trade Foods NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Verordnung (EG) Nr. 2081/2000 - Einfuhr von Zucker und Zucker-Kakao-Mischungen - Ursprungskumulierung EG/ÜLG - Schutzmaßnahme - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage - Artikel 109 des ÜLG-Beschlusses - Grundsatz der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einführung von Schutzmaßnahmen betreffend Einfuhren von Erzeugnissen des Zuckersektors aus überseeischen Ländern und Gebieten mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG; Unmittelbare und individuelle Betroffenheit der Erzeugnisse des Zuckersektors in die Gemeinschaft Ausführenden ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2081/2000; ; Verordnung (EG) Nr. 2038/1999; ; Beschluss 97/803/EG; ; Beschluss 91/482/EWG; ; ÜLG-Beschluss; ; EGV Art. 230 Abs. 4; ; EGV Art. 253

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2081/2000 der Kommission vom 29. September 2000 zur weiteren Anwendung von Schutzmaßnahmen betreffend Einfuhren von Erzeugnissen des Zuckersektors mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG aus den überseeischen Ländern und Gebieten (ABl. L ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 22.11.2001 - C-301/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-332/00
    Hierzu ist zum einen daran zu erinnern, dass die Gemeinschaftsorgane bei der Anwendung des Artikels 109 des ÜLG-Beschlusses entsprechend der ihnen in den Artikeln 182 EG bis 188 EG übertragenen politischen Verantwortung über ein weites Ermessen verfügen (Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 144).

    Zum anderen kann der Gemeinschaftsrichter angesichts dieses Ermessens nur prüfen, ob die Gemeinschaftsorgane bei dessen Ausübung keinen offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmissbrauch begangen haben oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums nicht offensichtlich überschritten haben (Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 149, Randnr. 145).

    Diese Verordnung, die den freien Zugang von Zucker mit Ursprung in den ÜLG zum Gemeinschaftsmarkt in einem Maß beschränkte, das mit der Lage dieses Marktes vereinbar war, und zugleich auf eine mit den Zielen des ÜLG-Beschlusses abgestimmte Art und Weise eine Vorzugsbehandlung für dieses Erzeugnis beibehielt (siehe unten, Randnrn. 178 bis 191), war zur Erreichung des von der Kommission verfolgten Zieles geeignet und ging nicht über das dazu Erforderliche hinaus (in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 149, Randnr. 148).

    Es ist daran zu erinnern, dass der Gemeinschaftsrichter zwar über die Rechte der ÜLG zu wachen hat, jedoch nicht - da er sonst möglicherweise in das weite Ermessen der Kommission eingreifen würde - die Beurteilung der Kommission hinsichtlich der Wahl des geeignetsten Mittels zur Vermeidung von Störungen des Zuckermarktes der Gemeinschaft durch seine eigene Beurteilung ersetzen kann, wenn der Beweis nicht erbracht ist, dass die ergriffene Maßnahme zur Verwirklichung des verfolgten Zieles offensichtlich ungeeignet war (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 94, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-189/01, Jippes u. a., Slg. 2001, I-5689, Randnr. 83; Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, zitiert in Randnr. 149, Randnr. 135).

    Die Klägerinnen haben nicht dargetan, dass die Kommission dadurch, dass sie die durch die Ursprungskumulierung EG/ÜLG begünstigten Einfuhren von Zucker oder Mischungen in die Gemeinschaft für die Geltungsdauer der angefochtenen Verordnung auf 4 848 Tonnen beschränkt hat, eine offensichtlich ungeeignete Maßnahme ergriffen oder die Informationen, über die sie zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verordnung verfügte, offensichtlich falsch bewertet hat (in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 149, Randnr. 136).

    Unter diesen Umständen konnte die Kommission im Rahmen des Ausgleichs zwischen den Zielen der gemeinsamen Agrarpolitik und denen der Assoziierung der ÜLG mit der Gemeinschaft in vertretbarer Weise annehmen, dass die zeitweilige Beschränkung der durch die Ursprungskumulierung EG/ÜLG begünstigten Einfuhren von Zucker oder Mischungen zur Erreichung des gesetzten Zieles geeignet war und nicht über das dazu Erforderliche hinausging (in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 149, Randnr. 137).

    Es ist daran zu erinnern, dass sich der Gemeinschaftsrichter im Rahmen seiner Kontrolle auf die Prüfung zu beschränken hat, ob der Kommission, die im vorliegenden Fall über ein weites Ermessen verfügte, beim Erlass der angefochtenen Verordnung ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen ist (Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 149, Randnr. 112).

    Es ist jedoch daran zu erinnern, dass die Bestimmungen der WTO-Übereinkünfte nach ständiger Rechtsprechung wegen ihrer Natur und ihrer Struktur grundsätzlich nicht zu den Vorschriften gehören, an denen das Gemeinschaftsgericht die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Gemeinschaftsorgane misst (Urteile des Gerichtshofes vom 23. November 1999 in der Rechtssache C-149/96, Portugal/Rat, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 47, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 149, Randnr. 53).

    Ebenso verhält es sich, wenn die Gemeinschaftshandlung, die der Gemeinschaftsrichter zu beurteilen hat, den Handel zwischen der Gemeinschaft und den ÜLG beschränkt (Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 149, Randnrn.

    Nur dann, wenn die Gemeinschaft eine bestimmte, im Rahmen der WTO übernommene Verpflichtung umsetzt oder wenn die Gemeinschaftshandlung ausdrücklich auf spezielle Bestimmungen der WTO-Übereinkünfte verweist, ist es Sache des Gemeinschaftsgerichts, die Rechtmäßigkeit der fraglichen Gemeinschaftshandlung anhand der Vorschriften der WTO zu prüfen (Urteile Portugal/Rat, Randnr. 49, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 149, Randnr. 54).

  • EuGH, 08.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-332/00
    Außerdem ist die Gemeinschaft, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. Februar 2000 in der Rechtssache C-17/98 (Emesa Sugar, Slg. 2000, I-675, Randnr. 56) ausgeführt hat, im Rahmen der WTO-Übereinkünfte verpflichtet, bestimmte Zuckermengen aus Drittländern einzuführen.

    Unter diesen Umständen würde, wenn die Zuckererzeugung der Gemeinschaft nicht verringert wird, jede zusätzliche durch die Ursprungskumulierung EG/ÜLG begünstigte Einfuhr von Zucker den Zuckerüberschuss auf dem Gemeinschaftsmarkt erhöhen und zu einer Zunahme der subventionierten Ausfuhren führen (Urteil Emesa Sugar, zitiert in Randnr. 80, Randnr. 56).

    Außerdem ist die Gemeinschaft, wie der Gerichtshof in seinem in Randnummer 80 zitierten Urteil Emesa Sugar ausgeführt hat (Randnr. 56), nach den im Rahmen der WTO geschlossenen Übereinkünften "zur Einfuhr bestimmter Zuckermengen aus Drittländern" verpflichtet.

    Hinzu kommen noch die Einfuhren von "Rohrzucker aus den AKP-Ländern ..., um die spezielle Nachfrage nach diesem Erzeugnis zu decken" (Urteil Emesa Sugar, zitiert in Randnr. 80, Randnr. 56).

    Außerdem liefe es den Zielen der Agrarpolitik der Gemeinschaft zuwider, die Produktionsquoten der Gemeinschaft zu senken, um eine Zunahme der Zuckereinfuhren zu ermöglichen (Urteil Emesa Sugar, zitiert in Randnr. 80, Randnr. 56).

  • EuGH, 22.11.2001 - C-451/98

    Antillean Rice Mills / Rat

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-332/00
    In der mündlichen Verhandlung hat sich die Kommission ferner auf das Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-451/98 (Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 2001, I-8949) berufen.

    Die bloße Feststellung, dass eine solche Verpflichtung besteht, lässt jedoch noch nicht den Schluss zu, dass die Unternehmen, die von einer auf der Grundlage des Artikels 109 Absatz 1 des ÜLG-Beschlusses erlassenen Schutzmaßnahme betroffen sind, von dieser Maßnahme im Sinne des Artikels 230 Absatz 4 EG individuell betroffen sind (Urteil Antillean Rice Mills/Rat, zitiert in Randnr. 48, Randnr. 60).

    Ihre Klage ist nur zulässig, wenn die betroffenen Unternehmen nachweisen, dass sie durch die Schutzmaßnahme aufgrund einer tatsächlichen Situation beeinträchtigt sind, die sie aus dem Kreis aller anderen Wirtschaftsteilnehmer heraushebt (Urteil Antillean Rice Mills/Rat, zitiert in Randnr. 48, Randnr. 62).

  • EuGH, 22.11.2001 - C-110/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-332/00
    Angesichts dieses Ermessens hat sich der Gemeinschaftsrichter auf die Prüfung zu beschränken, ob die Gemeinschaftsorgane bei der Ausübung dieses Ermessens keinen offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmissbrauch begangen haben oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums nicht offensichtlich überschritten haben (Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-110/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8763, Randnr. 61, und die zitierte Rechtsprechung).

    Hierzu ist zum einen daran zu erinnern, dass die Gemeinschaftsorgane bei der Anwendung des Artikels 109 des ÜLG-Beschlusses entsprechend der ihnen in den Artikeln 182 EG bis 188 EG übertragenen politischen Verantwortung über ein weites Ermessen verfügen (Urteil des Gerichtshofes vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, Slg. 2001, I-8853, Randnr. 144).

  • EuG, 05.04.2001 - T-82/00

    Bic u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-332/00
    Es ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die nach Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrzunehmen vermag (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 13. Oktober 1992 in den Rechtssachen C-63/90 und C-67/90, Portugal und Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5073, Randnr. 16; Urteil des Gerichts vom 5. April 2001 in der Rechtssache T-82/00, BIC u. a./Rat, Slg. 2001, II-1241, Randnr. 24).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen von Artikel 253 EG genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63; Urteil BIC u. a./Rat, Randnr. 24).

  • EuGH, 23.11.1999 - C-149/96

    Portugal / Rat

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-332/00
    Es ist jedoch daran zu erinnern, dass die Bestimmungen der WTO-Übereinkünfte nach ständiger Rechtsprechung wegen ihrer Natur und ihrer Struktur grundsätzlich nicht zu den Vorschriften gehören, an denen das Gemeinschaftsgericht die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Gemeinschaftsorgane misst (Urteile des Gerichtshofes vom 23. November 1999 in der Rechtssache C-149/96, Portugal/Rat, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 47, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 149, Randnr. 53).

    Nur dann, wenn die Gemeinschaft eine bestimmte, im Rahmen der WTO übernommene Verpflichtung umsetzt oder wenn die Gemeinschaftshandlung ausdrücklich auf spezielle Bestimmungen der WTO-Übereinkünfte verweist, ist es Sache des Gemeinschaftsgerichts, die Rechtmäßigkeit der fraglichen Gemeinschaftshandlung anhand der Vorschriften der WTO zu prüfen (Urteile Portugal/Rat, Randnr. 49, und vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-301/97, Niederlande/Rat, zitiert in Randnr. 149, Randnr. 54).

  • EuG, 14.11.2002 - T-94/00

    Rica Foods / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-332/00
    Jedenfalls führte die Verordnung Nr. 2423/1999 zu keiner Verringerung der durch die Ursprungskumulierung EG/ÜLG begünstigten Zuckereinfuhren, was die Wirksamkeit der durch diese Verordnung erlassenen Maßnahme, nämlich die Festsetzung eines Einfuhrmindestpreises für das betreffende Erzeugnis, fraglich erscheinen lässt (Urteil des Gerichts vom heutigen Tag in den Rechtssachen T-94/00, T-110/00 und T-159/00, Rica Foods u. a./Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 172).

    Der Präsident des Gerichts hat in seinen Beschlüssen vom 12. Juli 2000 in den Rechtssachen T-94/00 R und T-110/00 R (Rica Foods und Free Trade Foods/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) und vom 8. August 2000 in der Rechtssache T-159/00 R (Suproco/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), festgestellt, dass die Kommission in der Verordnung Nr. 465/2000 ein Gesamtvolumen von 4 465 Tonnen Zucker zugrunde gelegt hat, die 1997 begünstigt durch die Ursprungskumulierung EG/ÜLG in die Gemeinschaft eingeführt worden seien.

  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-332/00
    Der allgemeine Charakter der angefochtenen Verordnung schließt jedoch nicht aus, dass sie bestimmte natürliche oder juristische Personen unmittelbar und individuell betreffen kann (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19; Urteile des Gerichts Antillean Rice Mills u. a./Kommission, zitiert in Randnr. 39, Randnr. 66, und vom 13. Dezember 1995 in den Rechtssachen T-481/93 und T-484/93, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 50).
  • EuG, 05.06.1996 - T-162/94

    NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-332/00
    51 und 52; Urteile des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-162/94, NMB France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-427, Randnr. 69, und vom 29. September 2000 in der Rechtssache T-87/98, International Potash Company/Rat, Slg. 2000, II-3179, Randnr. 39).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-332/00
    Die Klägerin sei nicht wegen persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen, gegenwärtigen oder künftigen in den ÜLG Zucker oder Mischungen herstellenden Unternehmen heraushebender Umstände von der angefochtenen Verordnung betroffen (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann, Slg. 1963, 213, 238; Urteil des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 66).
  • EuG, 06.04.1995 - T-143/89

    Ferriere Nord SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuG, 17.06.1998 - T-174/95

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, MIT DER DER ZUGANG

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuGH, 12.07.2001 - C-189/01

    Jippes u.a.

  • EuG, 17.06.1999 - T-82/96

    ARAP u.a. / Kommission

  • EuG, 06.12.2001 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

  • EuG, 17.01.2002 - T-47/00

    Rica Foods / Kommission

  • EuGH, 14.12.2000 - C-300/98

    Dior

  • EuG, 12.12.2000 - T-296/97

    Alitalia / Kommission

  • EuG, 29.09.2000 - T-87/98

    International Potash Company / Rat

  • EuG, 10.02.2000 - T-32/98

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuGH, 16.06.1998 - C-53/96

    Hermès

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

  • EuGH, 25.06.1997 - C-285/94

    Italien / Kommission

  • EuGH, 13.10.1992 - C-63/90

    Portugal und Spanien / Rat

  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-40/03

    Rica Foods / Kommission

    Im Urteil Rica Foods III hat das Gericht hinzugefügt:.

    3 - Urteile in den Rechtssachen T-94/00, T-110/00 und T-159/00 (Rica Foods u. a./Kommission, Slg. 2002, II-4677, im Folgenden: Urteil Rica Foods II) und in den Rechtssachen T-332/00 und T-350/00 (Rica Foods und Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2002, II-4755, im Folgenden: Urteil Rica Foods III).

    44 - Urteil Rica Foods III (Randnr. 128, Hervorhebung von mir).

  • EuGH, 14.07.2005 - C-40/03

    Rica Foods / Kommission - Rechtsmittel - Regelung über die Assoziierung der

    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Rica Foods (Free Zone) NV (im Folgenden: Rica Foods oder Rechtsmittelführerin) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. November 2002 in den Rechtssachen T-332/00 und T-350/00 (Rica Foods und Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2002, II-4755, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2081/2000 der Kommission vom 29. September 2000 zur weiteren Anwendung von Schutzmaßnahmen betreffend Einfuhren von Erzeugnissen des Zuckersektors mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG aus überseeischen Ländern und Gebieten (ABl. L 246, S. 64, im Folgenden: angefochtene Verordnung oder Verordnung) abgewiesen worden ist.

    28 Mit Klageschriften, die am 27. Oktober und 20. November 2000 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen sind, haben Rica Foods und ein weiteres in den ÜLG (Aruba und Niederländische Antillen) ansässiges zuckerverarbeitendes Unternehmen (im Folgenden zusammen: Klägerinnen) Klagen auf Nichtigerklärung der angefochtenen Verordnung und Ersatz des angeblich durch die Verordnung verursachten Schadens erhoben (Rechtssachen T-332/00 und T-350/00).

    29 Der Präsident der Dritten Kammer des Gerichts hat mit Beschlüssen vom 15. März und 30. April 2001 das Königreich der Niederlande zur Unterstützung der Anträge von Rica Foods in der Rechtssache T-332/00 und das Königreich Spanien zur Unterstützung der Anträge der Kommission in den Rechtssachen T-332/00 und T-350/00 als Streithelfer zugelassen.

  • EuGH, 14.07.2005 - C-452/00

    Netherlands v Commission - Regelung über die Assoziierung der überseeischen

    32 Mit am 19. und 25. April 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangenen Schreiben haben die Kommission und das Königreich der Niederlande mitgeteilt, dass sie gegen eine Aussetzung des Verfahrens vor dem Gerichtshof bis zur Verkündung der Endentscheidung des Gerichts in den Rechtssachen T-332/00 und T-350/00 (Rica Foods und Free Trade Foods/Kommission) keine Einwände haben; diese Rechtssachen betrafen ebenfalls die Nichtigerklärung der angefochtenen Verordnung.

    33 Mit Beschluss vom 5. Juni 2001 hat der Präsident des Gerichtshofes nach Artikel 47 Absatz 3 der EG-Satzung des Gerichtshofes in Verbindung mit Artikel 82a § 1 Absatz 1 Buchstabe a der Verfahrensordnung des Gerichtshofes das Verfahren bis zur Verkündung der Endentscheidung des Gerichts in den Rechtssachen T-332/00 und T-350/00 ausgesetzt.

    34 Das Gericht hat die Klagen in den Rechtssachen T-332/00 und T-350/00 mit Urteil vom 14. November 2002 (Slg. 2002, II-4755) als unbegründet abgewiesen.

  • EuG, 19.10.2005 - T-415/03

    Cofradía de pescadores "San Pedro" de Bermeo u.a. / Rat - Fischerei - Erhaltung

    34 Es ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung im Bereich der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft wegen eines Rechtsverstoßes ihrer Organe ein Schadensersatzanspruch unter den drei Voraussetzungen anerkannt wird, dass die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, den Schutz des Einzelnen bezweckt und der Verstoß hinreichend qualifiziert ist, dass der Eintritt des Schadens nachgewiesen ist und dass schließlich zwischen dem der Gemeinschaft zur Last fallenden Verstoß und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (Urteile des Gerichts vom 14. November 2002 in den Rechtssachen T-332/00 und T-350/00, Rica Foods und Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2002, II-4755, Randnr. 222, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache T-195/00, Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services/Kommission, Slg. 2003, II-1677, Randnr. 54 ; siehe auch in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 42 , vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-312/00 P, Kommission/Camar und Tico, Slg. 2002, I-11355, Randnr. 53, und vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-472/00 P, Kommission/Fresh Marine, Slg. 2003, I-7541, Randnr. 25).

    79 Was den angeblichen Ermessensmissbrauch betrifft, so ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den vom beklagten Gemeinschaftsorgan angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht (Urteil Rica Foods und Free Trade Foods/Kommission, zitiert vorstehend in Randnr. 34, Randnr. 200).

  • EuG, 23.11.2011 - T-341/07

    und Sicherheitspolitik - Das Gericht weist den von Jose Maria Sison nach dem

    58 und 59) oder gegen eine Rechtsnorm, "die bezweckt, den Einzelnen zu schützen" (Urteile des Gerichts vom 14. November 2002, Rica Foods/Kommission, T-332/00 und T-350/00, Slg. 2002, II-4755, Randnr. 222, und vom 25. Februar 2003, Renco/Rat, T-4/01, Slg. 2003, II-171, Randnr. 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-26/00

    Niederlande / Kommission

    3 - Urteile in den Rechtssachen T-94/00, T-110/00 und T-159/00 (Rica Foods u. a./Kommission, Slg. 2002, II-4677, im Folgenden: Urteil Rica Foods II) und in den Rechtssachen T-332/00 und T-350/00 (Rica Foods und Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2002, II-4755, im Folgenden: Urteil Rica Foods III).
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Rechtsprechung
   EuG, 01.02.2001 - T-350/00 R   

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https://dejure.org/2001,13338
EuG, 01.02.2001 - T-350/00 R (https://dejure.org/2001,13338)
EuG, Entscheidung vom 01.02.2001 - T-350/00 R (https://dejure.org/2001,13338)
EuG, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - T-350/00 R (https://dejure.org/2001,13338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Free Trade Foods / Kommission

  • EU-Kommission

    Free Trade Foods NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Schutzmaßnahme - Erzeugnisse des Zuckersektors mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG - Dringlichkeit.

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf einstweilige Anordnung ; Schutzmaßnahmen für Erzeugnisse des Zuckersektors mit Ursprungskumulierung; Befreiung von Einfuhrabgaben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 15.07.1997 - T-179/97

    Nederlandse Antillen / Rat

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Unter diesen Umständen gebietet es die Abwägung der widerstreitenden Interessen, dass der Richter der einstweiligen Anordnung wegen der endgültigen Wirkungen, die sein Beschluss haben kann, und auch wegen der Natur der angefochtenen Maßnahme die Beurteilung der Kommission nur unteraußergewöhnlichen Umständen durch seine eigene Beurteilung ersetzen kann (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-110/97 R, Niederlande/Rat, Slg. 1997, I-1795, Randnr. 33); diese außergewöhnlichen Umstände müssen durch einen besonders ernsthaften Fumus boni iuris und eine offensichtliche Dringlichkeit gekennzeichnet sein (zum letztgenannten Kriterium vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1997 in der Rechtssache T-179/97 R, Regierung der niederländischen Antillen/Rat, Slg. 1997, II-1297, Randnr. 36).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Sodann verfügt die Kommission im Bereich der Anwendung des Artikels 109 des ÜLG-Beschlusses über ein weites Ermessen (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 48.) nicht nur in Bezug auf das Vorliegen der Voraussetzungen, die den Erlass einer Schutzmaßnahme rechtfertigen, sondern auch im Hinblick auf den grundsätzlichen Erlass einer solchen Maßnahme (Urteil des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 122).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-364/98

    Emesa Sugar / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Daher erfordere die Abwägung der Interessen der Antragstellerin und der Gemeinschaft die Glaubhaftmachung einer offensichtlichen Dringlichkeit und eines besonders ausgeprägten Fumus boni iuris (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-364/98 P[R], Emesa Sugar/Kommission. Slg. 1998, II-8815, Randnr. 49); doch seien diese Beurteilungskriterien im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
  • EuGH, 21.03.1997 - C-110/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Unter diesen Umständen gebietet es die Abwägung der widerstreitenden Interessen, dass der Richter der einstweiligen Anordnung wegen der endgültigen Wirkungen, die sein Beschluss haben kann, und auch wegen der Natur der angefochtenen Maßnahme die Beurteilung der Kommission nur unteraußergewöhnlichen Umständen durch seine eigene Beurteilung ersetzen kann (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-110/97 R, Niederlande/Rat, Slg. 1997, I-1795, Randnr. 33); diese außergewöhnlichen Umstände müssen durch einen besonders ernsthaften Fumus boni iuris und eine offensichtliche Dringlichkeit gekennzeichnet sein (zum letztgenannten Kriterium vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1997 in der Rechtssache T-179/97 R, Regierung der niederländischen Antillen/Rat, Slg. 1997, II-1297, Randnr. 36).
  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Sodann verfügt die Kommission im Bereich der Anwendung des Artikels 109 des ÜLG-Beschlusses über ein weites Ermessen (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 48.) nicht nur in Bezug auf das Vorliegen der Voraussetzungen, die den Erlass einer Schutzmaßnahme rechtfertigen, sondern auch im Hinblick auf den grundsätzlichen Erlass einer solchen Maßnahme (Urteil des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 122).
  • EuGH, 10.06.1988 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Hierdurch würde auch glaubhaft gemacht, dass der Schaden, der ihr bei Fehlen einstweiliger Anordnungen entstünde, nicht wieder gutzumachen wäre (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 10. Juni 1988 in der Rechtssache 152/88 R, Sofrimport/Kommission, Slg. 1988, 2931, Randnr. 32).
  • EuGH, 27.09.1988 - 194/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Ebenso hat der Präsident des Gerichtshofes im erwähnten Beschluss Kommission/Belgien ausgeführt, dass der Antragsgegner selbst zur Entstehung einer Sachlage beigetragen habe, die die zwingenden Erfordernisse der Sicherheit, von denen sich jedes Handeln des öffentlichen Dienstes leiten lassen müsse, beeinträchtigt habe, und festgestellt, dass eine Unterlassung "grundsätzlich verhindern [kann], dass die Interessenabwägung zugunsten der pflichtwidrig handelnden Partei ausfällt" (vgl. auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. September 1988 in der Rechtssache 194/88 R, Kommission/Italien, Slg. 1988, 5647, Randnr. 16).
  • EuGH, 01.02.1984 - 1/84

    Ilford / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    So hat der Präsident des Gerichtshofes in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung einer Antragstellerin das Verhalten entgegengehalten, das sie in voller Kenntnis der Marktlage gezeigt hatte, weil er der Ansicht war, dass die Reaktion, die dieses Verhalten bei der Kommission hervorgerufen hatte, zum "Unternehmensrisiko" gehöre (Beschluss vom 1. Februar 1984 in der Rechtssache 1/84 R, Ilford/Kommission, Slg. 1984, 423, Randnr. 22).
  • EuG, 30.06.1999 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Diese Voraussetzungen sind kumulativ zu erfüllen, so dass der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zurückzuweisen ist, sofern eine Voraussetzung fehlt (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-70/99 R, Alpharma/Rat, Slg. 1999, II-2027, Randnr. 42).
  • EuGH, 22.04.1994 - C-87/94

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuG, 01.02.2001 - T-350/00
    Insoweit müsse eine Partei, die einstweilige Anordnungen beantrage, jede erforderliche Sorgfalt beweisen, um einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden zu vermeiden (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. April 1994 in der Rechtssache C-87/94 R, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1395).
  • EuG, 14.11.2002 - T-94/00

    Rica Foods / Kommission

  • EuG, 15.11.2001 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission

    Diese Voraussetzungen sind kumulativ, so dass der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zurückzuweisen ist, sofern eine von ihnen fehlt (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-286/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30, und des Präsidenten des Gerichts vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache T-350/00 R, Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2001, II-493, Randnr. 32).
  • EuG, 07.07.2004 - T-37/04

    Região autónoma dos Açores / Rat - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes -

    Die Abwägung der Interessen gebietet es daher, wie bereits dargelegt, dass der Richter der einstweiligen Anordnung die Beurteilung des Rates nur unter außergewöhnlichen Umständen, die durch einen besonders ernsthaften Fumus boni iuris und eine offensichtliche Dringlichkeit gekennzeichnet sind, durch seine eigene Beurteilung ersetzen kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache T-350/00 R, Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2001, II-493, Randnr. 48 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.05.2002 - T-306/01

    Yusuf und Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

    Diese Voraussetzungen bestehen kumulativ, so dass der Antrag auf einstweilige Anordnung zurückzuweisen ist, sofern eine von ihnen fehlt (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30, und des Präsidenten des Gerichts vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache T-350/00 R, Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2001, II-493, Randnr. 32).
  • EuG, 23.11.2018 - T-733/17

    GMPO/ Kommission

    Selon cette même jurisprudence, à défaut d'avoir fait preuve de toute la diligence que devrait montrer une entreprise prudente et avertie, la partie qui demande des mesures provisoires doit supporter même des préjudices dont elle prétend qu'ils sont susceptibles de mettre en péril son existence ou de modifier de manière irrémédiable sa position sur le marché (voir, en ce sens, ordonnances du 1 er février 2001, Free Trade Foods/Commission, T-350/00 R, EU:T:2001:37, points 50, 51 et 59, et du 15 juillet 2008, CLL Centres de langues/Commission, T-202/08 R, non publiée, EU:T:2008:293, point 74).
  • EuG, 01.08.2001 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

    Diese Voraussetzungen sind kumulativ, so dass der Antrag auf einstweilige Anordnung zurückzuweisen ist, sofern eine von ihnen fehlt (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30, und des Präsidenten des Gerichts vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache T-350/00 R, Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2001, II-493, Randnr. 32).
  • EuG, 15.12.2014 - T-672/14

    August Wolff und Remedia / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung von

    Soweit die Antragstellerinnen geltend machen, Remedia drohten Verluste in Höhe eines Drittels ihres jährlichen Gesamtumsatzes, ist darauf hinzuweisen, dass es dem Antragsteller als umsichtigem und besonnenem Wirtschaftsteilnehmer obliegt, eine angemessene Sorgfalt an den Tag zu legen, um die Entstehung des befürchteten Schadens zu verhindern bzw. dessen Umfang zu begrenzen; andernfalls hat er den Schaden im Rahmen seines unternehmerischen Risikos selbst zu tragen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 15. Juli 2008, CLL Centres de langues/Kommission, T-202/08 R, EU:T:2008:293, Rn. 73 und 74, vom 1. Februar 2001, Free Trade Foods/Kommission, T-350/00 R, Slg, EU:T:2001:37, Rn. 59, und vom 10. Juli 2009, TerreStar Europe/Kommission, T-196/09 R, EU:T:2009:270, Rn. 85 bis 87).
  • EuG, 27.02.2002 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

    Diese Voraussetzungen bestehen kumulativ, so dass ein Antrag auf einstweilige Anordnung abzuweisen ist, sofern eine Voraussetzung nicht vorliegt (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30, und des Präsidenten des Gerichts vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache T-350/00 R, Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2001, II-493, Randnr. 32).
  • EuG, 28.05.2001 - T-53/01

    Poste Italiane / Kommission

    Diese Voraussetzungen sind kumulativ, so dass ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zurückgewiesen werden muss, wenn eine davon fehlt (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P(R), SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30, und des Präsidenten des Gerichts vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache T-350/00 R, Free Trade Foods/Kommission, Slg. 2001, II-493, Randnr. 32).
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Rechtsprechung
   EuG, 02.01.2001 - T-350/00 R   

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https://dejure.org/2001,39493
EuG, 02.01.2001 - T-350/00 R (https://dejure.org/2001,39493)
EuG, Entscheidung vom 02.01.2001 - T-350/00 R (https://dejure.org/2001,39493)
EuG, Entscheidung vom 02. Januar 2001 - T-350/00 R (https://dejure.org/2001,39493)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung des Vollzugs der Verordnung der Kommission vom 29. September 2000 zur weiteren Anwendung von Schutzmaßnahmen betreffend Einfuhren von Erzeugnissen des Zuckersektors mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG aus den überseeischen Ländern und Gebieten; Senkung der ...

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   EuG, 18.04.2002 - T-350/00   

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EuG, 18.04.2002 - T-350/00 (https://dejure.org/2002,77407)
EuG, Entscheidung vom 18.04.2002 - T-350/00 (https://dejure.org/2002,77407)
EuG, Entscheidung vom 18. April 2002 - T-350/00 (https://dejure.org/2002,77407)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   EuG, 14.11.2002 - T-350/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22217
EuG, 14.11.2002 - T-350/00 (https://dejure.org/2002,22217)
EuG, Entscheidung vom 14.11.2002 - T-350/00 (https://dejure.org/2002,22217)
EuG, Entscheidung vom 14. November 2002 - T-350/00 (https://dejure.org/2002,22217)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Rica Foods / Kommission

    Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete

  • Wolters Kluwer

    Einführung von Schutzmaßnahmen betreffend Einfuhren von Erzeugnissen des Zuckersektors aus überseeischen Ländern und Gebieten mit Ursprungskumulierung EG/ÜLG; Unmittelbare und individuelle Betroffenheit der Erzeugnisse des Zuckersektors in die Gemeinschaft Ausführenden ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2081/2000; ; Verordnung (EG) Nr. 2038/1999; ; Beschluss 97/803/EG; ; Beschluss 91/482/EWG; ; ÜLG-Beschluss; ; EGV Art. 230 Abs. 4; ; EGV Art. 253

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Detmold, 16.11.2000 - 3 T 332/00

    Berücksichtigung eines unterhaltspflichtigen Kindes bei der Berechnung des

    Auszug aus EuG, 14.11.2002 - T-350/00
    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter EuG - 14.11.2002 - AZ: 3 T 332/00.
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