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   EuG, 20.03.2002 - T-356/00   

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https://dejure.org/2002,992
EuG, 20.03.2002 - T-356/00 (https://dejure.org/2002,992)
EuG, Entscheidung vom 20.03.2002 - T-356/00 (https://dejure.org/2002,992)
EuG, Entscheidung vom 20. März 2002 - T-356/00 (https://dejure.org/2002,992)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Wort CARCARD - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    DaimlerChrysler / OHMI (CARCARD)

  • EU-Kommission PDF

    DaimlerChrysler AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c
    1. Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Absolute Eintragungshindernisse - Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können - Ziel - Freihaltebedürfnis - Prüfungsumfang

  • EU-Kommission

    DaimlerChrysler AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Wort CARCARD - Absolute Eintragungshindernisse - Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke mit dem Wort CARCARD; Absolute Eintragungshindernisse; Fehlende Unterscheidungskraft der Wortmarke; Ableitung der fehlenden Unterscheidungskraft aus dem beschreibenden Charakter

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. b; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2002, 751
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 07.06.2001 - T-359/99

    DKV / OHMI (EuroHealth)

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-356/00
    Die Durchschnittsverbraucher gelten als durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26, und Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache T-359/99, DKV/HABM [EuroHealth], Slg. 2001, II-1645, Randnr. 27).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-356/00
    Unter diesem Blickwinkel fallen unter Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94 diejenigen Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können (Urteil des Gerichtshofes vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-383/99 P, Procter & Gamble/OHMI, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 39).
  • EuG, 31.01.2001 - T-24/00

    Sunrider / HABM (VITALITE)

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-356/00
    Soweit dem Wort CARCARD für die von der angefochtenen Entscheidung erfassten Waren und Dienstleistungen oben in Randnummer 39 beschreibender Charakter zuerkannt wurde, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Zeichen schon dann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann, wenn eines der Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile des Gerichts vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-345/99, Harbinger/OHMI [TRUSTEDLINK], Slg. 2000, II-3525, Randnr. 31; vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-360/99, Community Concepts/OHMI [Investorworld], Slg. 2000, II-3545, Randnr. 26, und vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-24/00, Sunrider/OHMI [VITALITE], Slg. 2001, II-449, Randnr. 28).
  • EuG, 26.10.2000 - T-345/99

    Harbinger / HABM (TRUSTEDLINK)

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-356/00
    Soweit dem Wort CARCARD für die von der angefochtenen Entscheidung erfassten Waren und Dienstleistungen oben in Randnummer 39 beschreibender Charakter zuerkannt wurde, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Zeichen schon dann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann, wenn eines der Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile des Gerichts vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-345/99, Harbinger/OHMI [TRUSTEDLINK], Slg. 2000, II-3525, Randnr. 31; vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-360/99, Community Concepts/OHMI [Investorworld], Slg. 2000, II-3545, Randnr. 26, und vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-24/00, Sunrider/OHMI [VITALITE], Slg. 2001, II-449, Randnr. 28).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-356/00
    Die Durchschnittsverbraucher gelten als durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26, und Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2001 in der Rechtssache T-359/99, DKV/HABM [EuroHealth], Slg. 2001, II-1645, Randnr. 27).
  • EuG, 26.10.2000 - T-360/99

    Community Concepts / OHMI (Investorworld)

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-356/00
    Soweit dem Wort CARCARD für die von der angefochtenen Entscheidung erfassten Waren und Dienstleistungen oben in Randnummer 39 beschreibender Charakter zuerkannt wurde, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Zeichen schon dann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann, wenn eines der Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile des Gerichts vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-345/99, Harbinger/OHMI [TRUSTEDLINK], Slg. 2000, II-3525, Randnr. 31; vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-360/99, Community Concepts/OHMI [Investorworld], Slg. 2000, II-3545, Randnr. 26, und vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-24/00, Sunrider/OHMI [VITALITE], Slg. 2001, II-449, Randnr. 28).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus EuG, 20.03.2002 - T-356/00
    Diese Bestimmung verfolgt mithin das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von allen frei verwendet werden können (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 4. Mai 1999 in den Rechtssachen C-108/97 und C-109/97, Windsurfing Chiemsee, Slg. 1999, I-2779, Randnr. 25).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-273/05

    HABM / Celltech - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und

    Denn eine solche Verwendung wäre allenfalls eines der vielfachen Anwendungsgebiete, nicht aber eine technische Funktion (Urteil [des Gerichts vom 20. März 2002, DaimlerChrysler/HABM] CARCARD [T-356/00, Slg. 2002, II-1963], Randnr. 40).
  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE VON AUDI GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES

    Das Amt legt unter Hinweis auf das Urteil des Gerichts vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-356/00 (DaimlerChrysler/HABM [CARCARD], Slg. 2002, II-1963, Randnr. 28) dar, dass für die Anwendung des Artikels 7 Absatz l Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94 auf der Grundlage einer bestimmten Bedeutung des fraglichen Wortzeichens zu prüfen sei, ob aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang zwischen dem Zeichen und den Kategorien der beanspruchten Waren und Dienstleistungen bestehe.
  • EuG, 09.07.2008 - T-304/06

    Reber / OHMI - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli (Mozart) - Gemeinschaftsmarke -

    Ob ein Zeichen beschreibenden Charakter hat, kann daher nur in Bezug auf die betroffenen Waren und Dienstleistungen sowie unter Berücksichtigung des Verständnisses, das die aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen bestehenden angesprochenen Verkehrskreise von ihm haben, beurteilt werden (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, DaimlerChrysler/HABM [CARCARD], T-356/00, Slg. 2002, II-1963, Randnr. 25, und vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, Slg. 2005, II-47, Randnr. 17).
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