Rechtsprechung
   EuG, 14.02.2012 - T-366/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,59301
EuG, 14.02.2012 - T-366/08 (https://dejure.org/2012,59301)
EuG, Entscheidung vom 14.02.2012 - T-366/08 (https://dejure.org/2012,59301)
EuG, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - T-366/08 (https://dejure.org/2012,59301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,59301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Federcoopesca u.a. / Kommission

  • EU-Kommission

    Federazione Nazionale delle Cooperative della Pesca (Federcoopesca) und andere gegen Europäische Kom

    Nichtigkeitsklage - Verordnung [EG] Nr. 530/2008 - Wiederauffüllung der Bestände von Rotem Thun - Festsetzung der TAC für 2008 - Handlung mit allgemeiner Geltung - Fehlende individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit.

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 530/2008 der Kommission vom 12. Juni 2008 über Sofortmaßnahmen für Ringwadenfischer, die im Atlantik östlich von 45 °W und im Mittelmeer Fischerei auf Roten Thun betreiben (ABl. L 155, S. 9)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 13.09.2017 - C-350/16

    Das im Jahr 2008 von der Kommission ausgesprochene vorzeitige Verbot der

    Am selben Tag hat das Gericht mit Beschluss vom 14. Februar 2012, Federcoopesca u. a./Kommission (T-366/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:74), die u. a. von den Rechtsmittelführern erhobene Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung Nr. 530/2008 als unzulässig abgewiesen.
  • EuG, 03.09.2014 - T-113/11

    Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse / Kommission - Nichtigkeitsklage -

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Kläger, da er eine Vereinigung ist, zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage grundsätzlich nur dann befugt ist, wenn er bestimmte besondere Umstände insbesondere verfahrensrechtlicher Art geltend machen kann oder wenn die von ihm vertretenen Mitglieder oder einige von ihnen selbst eine zulässige Klage hätten erheben können (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996, AIUFFASS und AKT/Kommission, T-380/94, Slg. 1996, II-2169, Rn. 50, Beschlüsse des Gerichts vom 29. April 1999, Unione provinciale degli agricoltori di Firenze u. a./Kommission, T-78/98, Slg. 1999, II-1377, Rn. 36, und vom 14. Februar 2012, Federcoopesca u. a./Kommission, T-366/08, Rn. 34).
  • EuG, 03.09.2014 - T-112/11

    Schutzgemeinschaft Milch und Milcherzeugnisse / Kommission - Nichtigkeitsklage -

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Kläger, da er eine Vereinigung ist, zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage grundsätzlich nur dann befugt ist, wenn er bestimmte besondere Umstände insbesondere verfahrensrechtlicher Art geltend machen kann oder wenn die von ihm vertretenen Mitglieder oder einige von ihnen selbst eine zulässige Klage hätten erheben können (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996, AIUFFASS und AKT/Kommission, T-380/94, Slg. 1996, II-2169, Rn. 50, Beschlüsse des Gerichts vom 29. April 1999, Unione provinciale degli agricoltori di Firenze u. a./Kommission, T-78/98, Slg. 1999, II-1377, Rn. 36, und vom 14. Februar 2012, Federcoopesca u. a./Kommission, T-366/08, Rn. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht