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   EuG, 15.09.2011 - T-379/11 R   

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https://dejure.org/2011,2697
EuG, 15.09.2011 - T-379/11 R (https://dejure.org/2011,2697)
EuG, Entscheidung vom 15.09.2011 - T-379/11 R (https://dejure.org/2011,2697)
EuG, Entscheidung vom 15. September 2011 - T-379/11 R (https://dejure.org/2011,2697)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vorläufiger Rechtsschutz - Umwelt - Kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten aufgrund der Richtlinie 2003/87/EG - Festlegung der zuteilungsrelevanten Produkt-Benchmarks durch Beschluss der Kommission - Antrag auf einstweilige Anordnung - Zulässigkeit - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Hüttenwerke Krupp Mannesmann u.a. / Kommission

    Vorläufiger Rechtsschutz - Umwelt - Kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten aufgrund der Richtlinie 2003/87/EG - Festlegung der zuteilungsrelevanten Produkt-Benchmarks durch Beschluss der Kommission - Antrag auf einstweilige Anordnung - Zulässigkeit - ...

  • EU-Kommission

    Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH und andere gegen Europäische Kommission.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz - Umwelt - Kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten aufgrund der Richtlinie 2003/87/EG - Festlegung der zuteilungsrelevanten Produkt-Benchmarks durch Beschluss der Kommission - Antrag auf einstweilige Anordnung - Zulässigkeit - ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Auszug aus EuG, 15.09.2011 - T-379/11
    Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter kann somit die Aussetzung des Vollzugs anordnen und einstweilige Anordnungen treffen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass diese Anordnungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht notwendig ( Fumus boni iuris ) und dringlich in dem Sinne sind, dass es zur Verhinderung eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Interessen des Antragstellers erforderlich ist, sie bereits vor der Entscheidung zur Hauptsache zu erlassen und wirksam werden zu lassen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Juli 1995, Kommission/Atlantic Container Line u. a., C-149/95 P[R], Slg. 1995, I-2165, Randnr. 22).

    Im Übrigen verfügt der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter im Rahmen dieser Gesamtprüfung über ein weites Ermessen; er kann im Einzelfall die Art und Weise, in der diese verschiedenen Voraussetzungen zu prüfen sind, sowie die Reihenfolge dieser Prüfung frei bestimmen, da keine Vorschrift des Unionsrechts ihm ein feststehendes Prüfungsschema für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer vorläufigen Entscheidung vorschreibt (Beschluss Kommission/Atlantic Container Line u. a., Randnr. 23, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. April 2007, Vischim/Kommission, C-459/06 P[R], nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).

  • EuG, 07.05.2002 - T-306/01

    Yusuf und Al Barakaat International Foundation / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 15.09.2011 - T-379/11
    Angesichts dieses Vorbringens ist zunächst die Zulässigkeit des Eilantrags zu prüfen und zu untersuchen, ob die Antragstellerinnen ein Rechtsschutzinteresse an der beantragten einstweiligen Anordnung nachweisen (vgl. u. a. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996, Moccia Irme/Kommission, T-164/96 R, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 26, und vom 7. Mai 2002, Aden u. a./Rat und Kommission, T-306/01 R, Slg. 2002, II-2387, Randnr. 57).

    Wie aus Art. 104 § 1 der Verfahrensordnung hervorgeht, muss ein enger Zusammenhang zwischen der beantragten einstweiligen Anordnung und dem Gegenstand der diesem Antrag zugrunde liegenden Klage bestehen, zumal das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich die volle Wirksamkeit der künftigen Entscheidung in der Hauptsache sicherstellen soll (in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. Mai 1996, Deutschland/Kommission, C-399/95 R, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 46, und Beschluss Aden u. a./Rat und Kommission, Randnrn.

  • EuG, 24.04.2009 - T-52/09

    Nycomed Danmark / EMA

    Auszug aus EuG, 15.09.2011 - T-379/11
    Dass die Erfolgsaussichten einer solchen Klage ungewiss sind, spielt dabei keine Rolle, da die Irreparabilität eines finanziellen Schadens nach der Rechtsprechung grundsätzlich bereits dann ausgeschlossen ist, wenn die bloße Möglichkeit besteht, eine Schadensersatzklage zu erheben (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Dezember 2001, Kommission/Euroalliages u. a. C-404/01 P[R], Slg. 2001, I-10367, Randnrn. 70 bis 75, und des Gerichts vom 24. April 2009, Nycomed Danmark/EMEA, T-52/09 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 14.12.2001 - C-404/01

    Kommission / Euroalliages u.a.

    Auszug aus EuG, 15.09.2011 - T-379/11
    Dass die Erfolgsaussichten einer solchen Klage ungewiss sind, spielt dabei keine Rolle, da die Irreparabilität eines finanziellen Schadens nach der Rechtsprechung grundsätzlich bereits dann ausgeschlossen ist, wenn die bloße Möglichkeit besteht, eine Schadensersatzklage zu erheben (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Dezember 2001, Kommission/Euroalliages u. a. C-404/01 P[R], Slg. 2001, I-10367, Randnrn. 70 bis 75, und des Gerichts vom 24. April 2009, Nycomed Danmark/EMEA, T-52/09 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 14.12.1999 - C-364/99

    DSR-Senator Lines / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.09.2011 - T-379/11
    Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ist somit auch mangels Dringlichkeit zurückzuweisen, ohne dass das Vorbringen zum Fumus boni iuris geprüft oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen der Verfahrensbeteiligten vorgenommen zu werden braucht (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 14. Dezember 1999, DSR-Senator Lines/Kommission, C-364/99 P[R], Slg. 1999, I-8733, Randnr. 61).
  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

    Auszug aus EuG, 15.09.2011 - T-379/11
    Der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der bestehenden Interessen vor (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 23. Februar 2001, Österreich/Rat, C-445/00 R, Slg. 2001, I-1461, Randnr. 73, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 4. April 2002, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, T-198/01 R, Slg. 2002, II-2153, Randnr. 50).
  • EuGH, 03.04.2007 - C-459/06

    Vischim / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.09.2011 - T-379/11
    Im Übrigen verfügt der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter im Rahmen dieser Gesamtprüfung über ein weites Ermessen; er kann im Einzelfall die Art und Weise, in der diese verschiedenen Voraussetzungen zu prüfen sind, sowie die Reihenfolge dieser Prüfung frei bestimmen, da keine Vorschrift des Unionsrechts ihm ein feststehendes Prüfungsschema für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer vorläufigen Entscheidung vorschreibt (Beschluss Kommission/Atlantic Container Line u. a., Randnr. 23, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 3. April 2007, Vischim/Kommission, C-459/06 P[R], nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).
  • EuG, 17.10.2005 - T-28/02

    First Data u.a. / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG -

    Auszug aus EuG, 15.09.2011 - T-379/11
    Ein solches Interesse besteht insbesondere nur dann, wenn der Eilantrag, mit dem die Aussetzung des Vollzugs des durch Nichtigkeitsklage angefochtenen Beschlusses begehrt wird, den Antragstellerinnen im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 17. Oktober 2005, First Data u. a./Kommission, T-28/02, Slg. 2005, II-4119, Randnr. 34, und Urteil des Gerichts vom 28. September 2004, MCI/Kommission, T-310/00, Slg. 2004, II-3253, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.11.2001 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.09.2011 - T-379/11
    Der Antragsteller ist dafür beweispflichtig, dass er die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen solchen Schaden persönlich zu erleiden (vgl. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. November 2001, Duales System Deutschland/Kommission, T-151/01 R, Slg. 2001, II-3295, Randnr. 187 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. Dezember 2007, Cheminova u. a./Kommission, T-326/07 R, Slg. 2007, II-4877, Randnrn.
  • EuGH, 24.03.2009 - C-60/08

    Cheminova u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.09.2011 - T-379/11
    50 und 51; Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 24. März 2009, Cheminova u. a./Kommission, C-60/08 P[R], nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35).
  • EuG, 09.11.2007 - T-183/07

    Polen / Kommission

  • EuG, 04.12.2007 - T-326/07

    Cheminova u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie 91/414/EWG -

  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

  • EuG, 28.09.2004 - T-310/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS VERBOT DES

  • EuGH, 25.07.2000 - C-377/98

    Niederlande / Parlament und Rat

  • EuG, 29.10.2009 - T-352/09

    Novácke chemické závody / Kommission

  • EuG, 21.03.1997 - T-41/97

    Antillean Rice Mills NV gegen Rat der Europäischen Union. - Regelung über die

  • EuGH, 14.12.1999 - C-335/99

    HFB u.a. / Kommission

  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

  • EuGH, 03.05.1996 - C-399/95

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 17.12.2009 - T-396/09

    Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht /

  • EuG, 17.12.1996 - T-164/96

    Moccia Irme SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS -

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Rechtsprechung
   EuG, 04.06.2012 - T-379/11   

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https://dejure.org/2012,4424
EuG, 04.06.2012 - T-379/11 (https://dejure.org/2012,4424)
EuG, Entscheidung vom 04.06.2012 - T-379/11 (https://dejure.org/2012,4424)
EuG, Entscheidung vom 04. Juni 2012 - T-379/11 (https://dejure.org/2012,4424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hüttenwerke Krupp Mannesmann u.a. / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - Kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten ab 2013 - Beschluss der Kommission zur Festlegung von Produkt-Benchmarks für die Berechnung der Zuteilung von Emissionszertifikaten - Art. 263 Abs. 4 AEUV - Keine ...

  • EU-Kommission

    Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH und andere gegen Europäische Kommission.

    Nichtigkeitsklage - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - Kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten ab 2013 - Beschluss der Kommission zur Festlegung von Produkt-Benchmarks für die Berechnung der Zuteilung von Emissionszertifikaten - Art. 263 Abs. 4 AEUV - Keine ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 27. April 2011 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 05.05.2009 - C-355/08

    WWF-UK / Rat

    Auszug aus EuG, 04.06.2012 - T-379/11
    Der genaue Umfang des Anfechtungsrechts eines Einzelnen gegenüber einer Unionshandlung hängt nämlich von seiner durch das Unionsrecht bestimmten rechtlichen Stellung zum Schutz der so anerkannten legitimen Interessen ab (vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 5. Mai 2009, WWF-UK/Rat, C-355/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 44 und die angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem geht aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen nicht hervor, dass den Klägerinnen eine Möglichkeit, die materiell-rechtliche Gültigkeit des angefochtenen Beschlusses anzufechten, zuerkannt werden kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss WWF-UK/Rat, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnrn. 45 und 46).

    So kann die Tatsache allein, dass vor dem Unionsrichter das Bestehen einer Verfahrensgarantie geltend gemacht wird, nicht die Zulässigkeit der Klage nach sich ziehen, sofern sie auf Klagegründe, mit denen ein Verstoß gegen materielle Regeln gerügt wird, gestützt wird (vgl. in diesem Sinne Beschluss WWF-UK/Rat, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnr. 47; vgl. entsprechend Beschluss des Gerichts vom 11. Januar 2012, Phoenix-Reisen und DRV/Kommission, T-58/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).

    Angesichts des bisher Gesagten sind die Klägerinnen, da sie im vorliegenden Fall nicht ihre Verfahrensrechte wahren, sondern die materiell-rechtliche Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses zu bestreiten versuchen, nicht individuell betroffen im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV (vgl. in diesem Sinne Beschluss WWF-UK/Rat, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnrn. 48 und 49).

  • EuG, 23.09.2008 - T-195/07

    Lafarge Cement / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.06.2012 - T-379/11
    Zwar ist das Fehlen eines Ermessensspielraums ein Merkmal, das zwecks Feststellung, ob die Bedingung der unmittelbaren Betroffenheit eines Klägers erfüllt ist, geprüft werden muss (vgl. Beschluss des Gerichts vom 23. September 2008, Lafarge Cement/Kommission, T-195/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22 und die angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 11.01.2012 - T-58/10

    Phoenix-Reisen und DRV / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuG, 04.06.2012 - T-379/11
    So kann die Tatsache allein, dass vor dem Unionsrichter das Bestehen einer Verfahrensgarantie geltend gemacht wird, nicht die Zulässigkeit der Klage nach sich ziehen, sofern sie auf Klagegründe, mit denen ein Verstoß gegen materielle Regeln gerügt wird, gestützt wird (vgl. in diesem Sinne Beschluss WWF-UK/Rat, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnr. 47; vgl. entsprechend Beschluss des Gerichts vom 11. Januar 2012, Phoenix-Reisen und DRV/Kommission, T-58/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuG, 04.06.2012 - T-379/11
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine natürliche oder juristische Person, die nicht der Adressat einer Maßnahme ist, nur dann geltend machen, individuell im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV betroffen zu sein, wenn sie von der fraglichen Maßnahme wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wird wie ein Adressat (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, Slg. 1963, 213, 238, vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36, und vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 45).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-263/02

    DER GERICHTSHOF HAT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN EIN

    Auszug aus EuG, 04.06.2012 - T-379/11
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine natürliche oder juristische Person, die nicht der Adressat einer Maßnahme ist, nur dann geltend machen, individuell im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV betroffen zu sein, wenn sie von der fraglichen Maßnahme wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wird wie ein Adressat (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, Slg. 1963, 213, 238, vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36, und vom 1. April 2004, Kommission/Jégo-Quéré, C-263/02 P, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 45).
  • EuGH, 16.09.2005 - C-342/04

    Schmoldt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Bauprodukte - Harmonisierte Normen

    Auszug aus EuG, 04.06.2012 - T-379/11
    Wenn durch eine unionsrechtliche Bestimmung für den Erlass eines Beschlusses die Anwendung eines Verfahrens vorgeschrieben ist, in dessen Rahmen eine Person gegebenenfalls Rechte wie das Anhörungsrecht geltend machen kann, ist diese aufgrund ihrer besonderen rechtlichen Situation im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV individualisiert (vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 16. September 2005, Schmoldt u. a/Kommission, C-342/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 39 und 40 sowie die angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-483/07

    Galileo Lebensmittel / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage -

    Auszug aus EuG, 04.06.2012 - T-379/11
    Was schließlich die Argumentation der Klägerinnen angeht, dass die Möglichkeit einer Klage, die ausschließlich gegen die von den Mitgliedstaaten vorgenommene Festlegung der endgültigen Jahresmenge an kostenlos zuzuteilenden Zertifikaten für alle betreffenden Anlagen gerichtet sei, ungewisse Folgen aufgrund der Ausschöpfung der Gesamtmenge an Zertifikaten, die zu diesem Zeitpunkt kostenlos zugeteilt werden müssten, nach sich ziehe und daher den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes beeinträchtige, ist erstens festzustellen, dass eine solche Ausschöpfung nicht dargetan ist, und zweitens, dass diese Umstände nicht die vom AEUV aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Nichtigkeitsklage ändern können (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 17. Februar 2009, Galileo Lebensmittel/Kommission, C-483/07 P, Slg. 2009, I-959, Randnr. 59).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-274/12

    Telefónica / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

    21 - Vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 4. Juni 2012, Hüttenwerke Krupp Mannesmann u. a./Kommission (T-379/11, Randnr. 52), und Eurofer/Kommission (zitiert in Fn. 12, Randnr. 60).
  • EuG, 06.06.2013 - T-279/11

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission - Landwirtschaft - Sondermaßnahmen

    53 Nach der Rechtsprechung des Gerichts ist die Frage, ob der angefochtene Rechtsakt mit Verordnungscharakter den mit den Durchführungsmaßnahmen betrauten Behörden einen Ermessensspielraum lässt, nicht relevant, um zu bestimmen, ob er Durchführungsmaßnahmen im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV nach sich zieht oder nicht (Beschlüsse des Gerichts vom 4. Juni 2012, Hüttenwerke Krupp Mannesmann u. a. /Kommission, T-379/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 51, und Eurofer/Kommission, T-381/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 59).
  • EuG, 16.02.2016 - T-296/15

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

    Selon une jurisprudence constante, une personne physique ou morale autre que le destinataire d'un acte ne saurait prétendre être concernée individuellement, au sens de l'article 263, quatrième alinéa, TFUE, que si elle est atteinte, par l'acte en cause, en raison de certaines qualités qui lui sont particulières ou d'une situation de fait qui la caractérise par rapport à toute autre personne et, de ce fait, l'individualise d'une manière analogue à celle dont le serait le destinataire de l'acte (arrêt du 15 juillet 1963, Plaumann/Commission, 25/62, Rec, EU:C:1963:17, p. 223 ; voir, également, arrêt du 28 avril 2015, T & L Sugars et Sidul Açúcares/Commission, C-456/13 P, Rec, EU:C:2015:284, point 63 et jurisprudence citée, et ordonnance du 4 juin 2012, Hüttenwerke Krupp Mannesmann e.a./Commission, T-379/11, EU:T:2012:272, point 22 et jurisprudence citée).
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