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   EuG, 12.10.2011 - T-38/05   

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EuG, 12.10.2011 - T-38/05 (https://dejure.org/2011,237)
EuG, Entscheidung vom 12.10.2011 - T-38/05 (https://dejure.org/2011,237)
EuG, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - T-38/05 (https://dejure.org/2011,237)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Preisfestsetzung und Marktaufteilung - Geldbußen - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Obergrenze ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Agroexpansión / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Preisfestsetzung und Marktaufteilung - Geldbußen - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Obergrenze ...

  • EU-Kommission PDF

    Agroexpansión / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Preisfestsetzung und Marktaufteilung - Geldbußen - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Obergrenze ...

  • EU-Kommission

    Agroexpansión / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Preisfestsetzung und Marktaufteilung - Geldbußen - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Obergrenze ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Preisfestsetzung und Marktaufteilung - Geldbußen - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Obergrenze ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Agroexpansión, S. A. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 22. Januar 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Herabsetzung der Geldbuße, die der Klägerin mit Entscheidung K(2004) 4030 der Kommission vom 20. Oktober 2004 in einem Verfahren nach Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag (Sache COMP/C.38.238/B.2 - Rohtabak Spanien) betreffend eine Absprache auf dem spanischen Markt für ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (45)

  • EuGH, 29.06.2006 - C-289/04

    Showa Denko / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-38/05
    Nach ständiger Rechtsprechung sollen mit Geldbußen wegen Verstößen gegen Art. 81 EG, wie sie in Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 und in Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 vorgesehen sind, rechtswidrige Handlungen der betreffenden Unternehmen geahndet und diese Unternehmen und andere Wirtschaftsteilnehmer vor künftigen Verletzungen der wettbewerbsrechtlichen Regeln abgeschreckt werden (Urteil des Gerichtshofs vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission, C-289/04 P, Slg. 2006, I-5859, Randnr. 16).

    Ferner gehören die Größe und die Wirtschaftskraft des betreffenden Unternehmens zu den Faktoren, die bei der Berechnung der Geldbuße und damit bei der Festlegung des Multiplikators, der deren abschreckende Wirkung sicherstellen soll, herangezogen werden können (vgl. Urteil Showa Denko/Kommission, oben in Randnr. 205 angeführt, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass das Gericht annehmen durfte, dass ein Unternehmen aufgrund seines im Verhältnis zu den übrigen Kartellmitgliedern "erheblich höheren" Gesamtumsatzes die zur Zahlung der Geldbuße erforderlichen Mittel leichter würde aufbringen können, was im Hinblick auf eine hinreichend abschreckende Wirkung der Geldbuße die Anwendung eines Multiplikators rechtfertigte (vgl. Urteil Showa Denko/Kommission, oben in Randnr. 205 angeführt, Randnr. 18).

    Zu diesem Ergebnis ist der Gerichtshof nach dem Hinweis darauf gelangt, dass er die Relevanz der Berücksichtigung des Gesamtumsatzes jedes an einem Kartell beteiligten Unternehmens für die Festlegung der Geldbuße bereits hervorgehoben hatte (vgl. Urteil Showa Denko/Kommission, oben in Randnr. 205 angeführt, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 08.03.2011 - T-37/05

    World Wide Tobacco España / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-38/05
    Am Tag zuvor hatten SCC, SCTC und TCLT eine Klage auf Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung (Rechtssache T-24/05) und WWTE eine Klage auf Herabsetzung der ihr mit dieser Entscheidung auferlegten Geldbuße eingereicht (Rechtssache T-37/05).

    Mit am 17. August 2005 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenem Schreiben hat die Klägerin die Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit den Rechtssachen T-24/05, T-37/05 und T-41/05 beantragt.

    Zudem hatte die Kommission in der angefochtenen Entscheidung Cetarsa und WWTE zwar vorgeworfen, in ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte die gleiche Aussage gemacht zu haben, wie sie oben in Randnr. 259 wiedergegeben ist, jedoch hat - wie in der vorliegenden Rechtssache - das Gericht in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 3. Februar 2011, Cetarsa/Kommission (T-33/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 271), und vom 8. März 2011, World Wide Tobacco España/Kommission (T-37/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 197), ergangen sind, festgestellt, dass der Kommission dabei ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen war.

  • EuGH, 11.12.2007 - C-280/06

    DIE VERANTWORTLICHKEIT FÜR EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DIE WETTBEWERBSREGELN KANN

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-38/05
    Verstößt eine solche wirtschaftliche Einheit gegen die Wettbewerbsregeln, hat sie nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit für diese Zuwiderhandlung einzustehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 145, vom 16. November 2000, Cascades/Kommission, C-279/98 P, Slg. 2000, I-9693, Randnr. 78, und vom 11. Dezember 2007, ETI u. a., C-280/06, Slg. 2007, I-10893, Randnr. 39).

    Zur Frage, unter welchen Umständen einer juristischen Person, obwohl sie nicht Urheberin der Zuwiderhandlung ist, dennoch Sanktionen auferlegt werden können, ist der ständigen Rechtsprechung zu entnehmen, dass einer Muttergesellschaft das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden kann, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt (Urteile des Gerichtshofs Imperial Chemical Industries/Kommission, oben in Randnr. 29 angeführt, Randnrn. 132 und 133, vom 14. Juli 1972, Geigy/Kommission, 52/69, Slg. 1972, 787, Randnr. 44, und vom 21. Februar 1973, Europemballage und Continental Can/Kommission, 6/72, Slg. 1973, 215, Randnr. 15), und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen, die die beiden Rechtssubjekte verbinden (vgl. entsprechend Urteile Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Randnr. 99 angeführt, Randnr. 117, und ETI u. a., oben in Randnr. 101 angeführt, Randnr. 49).

  • EuG, 27.10.2010 - T-24/05

    Alliance One International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-38/05
    Am Tag zuvor hatten SCC, SCTC und TCLT eine Klage auf Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung (Rechtssache T-24/05) und WWTE eine Klage auf Herabsetzung der ihr mit dieser Entscheidung auferlegten Geldbuße eingereicht (Rechtssache T-37/05).

    Mit am 17. August 2005 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenem Schreiben hat die Klägerin die Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit den Rechtssachen T-24/05, T-37/05 und T-41/05 beantragt.

  • EuG, 12.10.2011 - T-41/05

    Alliance One International / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-38/05
    Am 28. Januar 2005 hat Dimon eine Klage auf teilweise Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung, hilfsweise, Herabsetzung der ihr mit dieser Entscheidung auferlegten Geldbuße erhoben (Rechtssache T-41/05).

    Mit am 17. August 2005 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenem Schreiben hat die Klägerin die Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit den Rechtssachen T-24/05, T-37/05 und T-41/05 beantragt.

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-38/05
    Zur Frage, unter welchen Umständen einer juristischen Person, obwohl sie nicht Urheberin der Zuwiderhandlung ist, dennoch Sanktionen auferlegt werden können, ist der ständigen Rechtsprechung zu entnehmen, dass einer Muttergesellschaft das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft insbesondere dann zugerechnet werden kann, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt (Urteile des Gerichtshofs Imperial Chemical Industries/Kommission, oben in Randnr. 29 angeführt, Randnrn. 132 und 133, vom 14. Juli 1972, Geigy/Kommission, 52/69, Slg. 1972, 787, Randnr. 44, und vom 21. Februar 1973, Europemballage und Continental Can/Kommission, 6/72, Slg. 1973, 215, Randnr. 15), und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen, die die beiden Rechtssubjekte verbinden (vgl. entsprechend Urteile Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Randnr. 99 angeführt, Randnr. 117, und ETI u. a., oben in Randnr. 101 angeführt, Randnr. 49).
  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-38/05
    Der in diesen Bestimmungen genannte Umsatz bezieht sich nach ständiger Rechtsprechung zu Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 auf den Gesamtumsatz des betroffenen Unternehmens (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 119; Urteile des Gerichts vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Slg. 2004, II-1181, Randnr. 367, und vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg. 2004, II-2501, Randnr. 533), d. h. des Unternehmens, dem die Zuwiderhandlung zugerechnet wurde und das daher für verantwortlich erklärt wurde (Urteile des Gerichts vom 20. März 2002, ABB Asea Brown Boveri/Kommission, T-31/99, Slg. 2002, II-1881, Randnr. 181, und vom 4. Juli 2006, Hoek Loos/Kommission, T-304/02, Slg. 2006, II-1887, Randnr. 116).
  • EuG, 08.07.2004 - T-50/00

    Dalmine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für nahtlose Stahlrohre -

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-38/05
    Nach ständiger Rechtsprechung kann diese Beendigung logischerweise jedoch nur dann einen mildernden Umstand bilden, wenn es Gründe für die Annahme gibt, dass die fraglichen Unternehmen durch dieses Eingreifen zur Beendigung ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens veranlasst wurden, während der Fall, dass die Zuwiderhandlung bereits vor dem ersten Eingreifen der Kommission beendet worden war, dieser Bestimmung der Leitlinien nicht unterfällt (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Dalmine/Kommission, T-50/00, Slg. 2004, II-2395, Randnrn. 328 und 329, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Randnr. 158).
  • EuG, 14.05.1998 - T-319/94

    Fiskeby Board / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-38/05
    Nach der Rechtsprechung ist die Kommission nämlich zwar gemäß Art. 253 EG verpflichtet, in den Gründen ihrer Entscheidungen die sachlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung abhängt, sowie die Erwägungen anzugeben, die sie zu ihrem Erlass veranlasst haben; diese Bestimmung zwingt sie jedoch nicht, auf alle sachlichen und rechtlichen Fragen einzugehen, die während des Verwaltungsverfahrens behandelt wurden (Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 1983, Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission, 322/81, Slg. 1983, 3461, Randnrn. 14 und 15, und Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998, Fiskeby Board/Kommission, T-319/94, Slg. 1998, II-1331, Randnr. 127).
  • EuG, 03.02.2011 - T-33/05

    Cetarsa / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.10.2011 - T-38/05
    Zudem hatte die Kommission in der angefochtenen Entscheidung Cetarsa und WWTE zwar vorgeworfen, in ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte die gleiche Aussage gemacht zu haben, wie sie oben in Randnr. 259 wiedergegeben ist, jedoch hat - wie in der vorliegenden Rechtssache - das Gericht in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 3. Februar 2011, Cetarsa/Kommission (T-33/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 271), und vom 8. März 2011, World Wide Tobacco España/Kommission (T-37/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 197), ergangen sind, festgestellt, dass der Kommission dabei ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen war.
  • EuGH, 07.06.2007 - C-76/06

    Britannia Alloys & Chemicals / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-330/01

    Akzo Nobel / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG

  • EuG, 09.07.2003 - T-224/00

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission

  • EuG, 13.12.2001 - T-45/98

    Krupp Thyssen Stainless / Kommission

  • EuG, 11.03.1999 - T-156/94

    Aristrain / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

  • EuG, 20.03.2002 - T-31/99

    ABB Asea Brown Boveri / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 52/69

    Geigy AG / Kommission

  • EuGH, 10.05.2007 - C-328/05

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Leitlinien für

  • EuG, 12.12.2007 - T-112/05

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER GEGEN FÜNF

  • EuG, 15.06.2005 - T-349/03

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, WONACH DIE GEPLANTE UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFE

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

  • EuG, 08.10.2008 - T-69/04

    Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose

  • EuG, 28.04.1994 - T-38/92

    All Weather Sports Benelux BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 13.12.1984 - 106/83

    Sermide

  • EuG, 12.12.2007 - T-101/05

    DAS GERICHT ERHÖHT DIE VON DER KOMMISSION WEGEN BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

  • EuG, 04.07.2006 - T-304/02

    Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für

  • EuG, 15.09.2005 - T-325/01

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE VON 71,825 AUF 9,8 MILLIONEN EURO HERAB, DIE DIE

  • EuGH, 12.07.1984 - 170/83

    Hydrotherm

  • EuGH, 16.11.2000 - C-286/98

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

  • EuGH, 14.12.2006 - C-217/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE KARTELLVERBOT FINDET AUF EINEN ALLEINVERTRIEBSVERTRAG

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Der Tochtergesellschaft fehlt es an der Eigenständigkeit - sie bestimmt ihr Verhalten also nicht autonom -, wenn die Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf ihr Verhalten (Geschäftspolitik und/oder Marktverhalten) ausüben kann und tatsächlich ausübt (vgl. EuGH, Urteil vom 20.1.2011 - Rs. C-90/09 P, WuW/E EU-R 1899, 1910, Rn. 86 ff - General Quίmica u.a. ./. Kommission; EuGH, Urteil vom 10.9.2009 - Rs. C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237, Rn. 61 ff. - Akzo Nobel: "Einfluss auf die allgemeine Geschäftspolitik"; EuG, Urteil vom 12.10.2011 - T-38/05, WuW/E EU-R 2233-2272, Rn. 102 ff. - Agroexpansion SA ./. Kommission: "entscheidender Einfluss auf die Geschäftspolitik der Tochtergesellschaft").

    Für eine bloße Holdinggesellschaft ohne eigenes operatives Geschäft, die an der Tochtergesellschaft keine unmittelbaren Gesellschaftsanteile hält, gilt nichts anderes, sofern sie, und sei es auch nur mittelbar über eine zwischengeschaltete Gesellschaft, einen bestimmenden Einfluss auf diese Tochtergesellschaft ausübt (vgl. EuGH, Urteil vom 20.1.2011 - Rs. C-90/09 P, WuW/E EU-R 1899 - General Quίmica u.a../. Kommission; EuG, Urteil vom 12.10.2011 - Rs. T 38/05, WuW/E-EU-R 2233-2272; Rn. 102 ff. - Agroexpansion SA ./. Kommission).

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

    Der Tochtergesellschaft fehlt es an der Eigenständigkeit - sie bestimmt ihr Verhalten also nicht autonom -, wenn die Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf ihr Verhalten (Geschäftspolitik und/oder Marktverhalten) ausüben kann und tatsächlich ausübt (vgl. EuGH, Urteil vom 20.1.2011 - Rs. C-90/09 P, WuW/E EU-R 1899, 1910, Rn. 86 ff - General Quί;mica u.a. ./. Kommission; EuGH, Urteil vom 10.9.2009 - Rs. C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237, Rn. 61 ff. - Akzo Nobel: "Einfluss auf die allgemeine Geschäftspolitik"; EuG, Urteil vom 12.10.2011 - T-38/05, WuW/E EU-R 2233-2272, Rn. 102 ff. - Agroexpansion SA ./. Kommission: "entscheidender Einfluss auf die Geschäftspolitik der Tochtergesellschaft").

    Für eine bloße Holdinggesellschaft ohne eigenes operatives Geschäft, die an der Tochtergesellschaft keine unmittelbaren Gesellschaftsanteile hält, gilt nichts anderes, sofern sie, und sei es auch nur mittelbar über eine zwischengeschaltete Gesellschaft, einen bestimmenden Einfluss auf diese Tochtergesellschaft ausübt (vgl. EuGH, Urteil vom 20.1.2011 - Rs. C-90/09 P, WuW/E EU-R 1899 - General Quίmica u.a../. Kommission; EuG, Urteil vom 12.10.2011 - Rs. T 38/05, WuW/E-EU-R 2233-2272; Rn. 102 ff. - Agroexpansion SA ./. Kommission).

  • EuG, 12.10.2011 - T-41/05
    Am 22. Januar 2005 hat Agroexpansión ebenfalls eine Klage auf Herabsetzung der ihr mit der angefochtenen Entscheidung auferlegten Geldbuße eingereicht (Rechtssache T-38/05).

    Mit am 1. August 2005 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenem Schreiben hat die Klägerin die Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit den Rechtssachen T-24/05, T-37/05 und T-38/05 beantragt.

    Als Viertes ist in Bezug auf die Anwendung der Mitteilung über Zusammenarbeit darauf hinzuweisen, dass das Gericht in seinem Urteil vom heutigen Tag in der Rechtssache T-38/05, Agroexpansión/Kommission (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), die Auffassung vertreten hat, dass Agroexpansión für ihre Zusammenarbeit eine zusätzliche Ermäßigung um 5 % zu der in der angefochtenen Entscheidung bereits gewährten Ermäßigung um 20 % zu gewähren ist.

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 4 Kart 7/10

    Flüssiggaskartell

    Der Tochtergesellschaft fehlt es an der Eigenständigkeit - sie bestimmt ihr Verhalten also nicht autonom -, wenn die Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf ihr Verhalten (Geschäftspolitik und/oder Marktverhalten) ausüben kann und tatsächlich ausübt (vgl. EuGH, Urteil vom 20.01.2011 - Rs. C-90/09 P, WuW/E EU-R 1899, 1910, Rn. 86 ff - General Quί;mica u.a. ./. Kommission; EuGH, Urteil vom 10.09.2009 - Rs. C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237, Rn. 61 ff. - Akzo Nobel: "Einfluss auf die allgemeine Geschäftspolitik"; EuG, Urteil vom 12.10.2011 - T-38/05, WuW/E EU-R 2233-2272, Rn. 102 ff. - Agroexpansion SA ./. Kommission: "entscheidender Einfluss auf die Geschäftspolitik der Tochtergesellschaft").
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    129 - In diesem Sinne auch Urteil AOI/Kommission (C-668/11 P, EU:C:2013:614, Rn. 78), wo allerdings - meines Erachtens zu Unrecht - auf die in erster Instanz angenommene Rechtspflicht zur Beantwortung von einfachen Auskunftsverlangen verwiesen wird (vgl. Urteil Agroexpansión/Kommission, T-38/05, EU:T:2011:585, Rn. 268).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-408/12

    YKK u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse,

    68 - Vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 2011, Agroexpansión/Kommission (T-38/05, Slg. 2011, II-7005, Rn. 215).
  • EuGH, 26.09.2013 - C-679/11

    Alliance One International / Kommission

    La Commission européenne a formé un pourvoi incident contre l'arrêt attaqué dans lequel elle demande l'annulation de celui-ci en tant que le Tribunal a appliqué, à la part du montant de l'amende infligée à Agroexpansión et au paiement de laquelle AOI est tenue pour solidairement responsable, la même réduction supplémentaire de 5 % que celle qu'il a octroyée à Agroexpansión, au titre de sa coopération, dans son arrêt du 12 octobre 2011, Agroexpansión/Commission (T-38/05, Rec. p. II-7005).
  • EuGH, 26.09.2013 - C-668/11

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts, mit denen dieses die

    (ci-après «AOI"), venant aux droits d'Agroexpansión SA (ci-après «Agroexpansión"), demande, d'une part, l'annulation de l'arrêt du Tribunal de l'Union européenne du 12 octobre 2011, Agroexpansión/Commission (T-38/05, Rec. p. II-7005, ci-après l'«arrêt attaqué"), par lequel celui-ci a confirmé en partie la décision C(2004) 4030 final de la Commission, du 20 octobre 2004, relative à une procédure d'application de l'article 81, paragraphe 1, [CE] (affaire COMP/C.38.238/B.2 - Tabac brut - Espagne) (ci-après la «décision litigieuse"), ainsi que, d'autre part, la réduction de l'amende qui lui a été infligée par cette décision.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-578/11

    Deltafina / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Erlass und Ermäßigung von

    28 - Den spanischen Rohtabaksektor betrafen die Entscheidungen des Gerichts vom 27. Oktober 2010, Alliance One International u. a./Kommission (T-24/05, Slg. 2010, II-5329), vom 8. September 2010, Deltafina/Kommission (T-29/05, Slg. 2010, II-4077), vom 3. Februar 2011, Cetarsa/Kommission (T-33/05), vom 8. März 2011, World Wide Tobacco España/Kommission (T-37/05), vom 12. Oktober 2011, Agroexpansión/Kommission (T-38/05, Slg. 2011, II-7005), und Alliance One International/Kommission (T-41/05, Slg. 2011, II-7101).
  • EuG, 27.10.2010 - T-24/05
    Am 22. Januar 2005 hat Agroexpansión ebenfalls eine Klage auf Herabsetzung der ihr mit der angefochtenen Entscheidung auferlegten Geldbuße eingereicht (Rechtssache T-38/05).

    Mit am 1. August 2005 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenem Schreiben haben die Klägerinnen die Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit den Rechtssachen T-37/05, T-38/05 und T-41/05 beantragt.

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