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   EuG, 14.02.2006 - T-376/05, T-383/05   

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EuG, 14.02.2006 - T-376/05, T-383/05 (https://dejure.org/2006,14771)
EuG, Entscheidung vom 14.02.2006 - T-376/05, T-383/05 (https://dejure.org/2006,14771)
EuG, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - T-376/05, T-383/05 (https://dejure.org/2006,14771)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    TEA-CEGOS und STG / Kommission

    Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Technische Unterstützung in Form kurzfristiger Expertenleistungen zugunsten von Drittländern, die Empfänger von Außenhilfe sind - Ablehnung von Angeboten

  • EU-Kommission PDF

    TEA-CEGOS und STG / Kommission

    Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Technische Unterstützung in Form kurzfristiger Expertenleistungen zugunsten von Drittländern, die Empfänger von Außenhilfe sind - Ablehnung von Angeboten

  • EU-Kommission

    TEA-CEGOS und STG / Kommission

    Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 Zweiter Teil Titel IV; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 Zweiter Teil Titel III

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    TEA-CEGOS und STG / Kommission

    Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Technische Unterstützung in Form kurzfristiger Expertenleistungen zugunsten von Drittländern, die Empfänger von Außenhilfe sind - Ablehnung von Angeboten

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 13. Oktober 2005 - Tea-Cegos und STG / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 12. Oktober 2005, mit der das Angebot der Klägerinnen im Rahmen des Verfahrens der Ausschreibung des Abschlusses eines Mehrfach-Rahmenvertrags betreffend technische Unterstützung in Form kurzfristiger ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuG, 24.02.2000 - T-145/98

    ADT Projekt / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.02.2006 - T-376/05
    50 Was zweitens die Rüge angeht, dass die angefochtenen Entscheidungen mit einem offensichtlichen Beurteilungsfehler behaftet seien, so verfügt die Kommission bekanntlich über einen weiten Spielraum bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines Auftrags im Wege der Ausschreibung zu berücksichtigen sind, und die Kontrolle des Gerichts muss sich auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrens- und Begründungsvorschriften eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteile des Gerichts vom 24. Februar 2000 in der Rechtssache T-145/98, ADT Projekt/Kommission, Slg. 2000, II-387, Randnr. 147, und vom 26. Februar 2002 in der Rechtssache T-169/00, Esedra/Kommission, Slg. 2002, II-609, Randnr. 95).

    Im Übrigen ist die Kommission verpflichtet, in jedem Abschnitt eines Vergabeverfahrens auf die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und demzufolge auf die Chancengleichheit aller Bieter zu achten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-496/99 P, Kommission/CAS Succhi di Frutta, Slg. 2004, I-3801, Randnr. 108, und Urteil ADT Projekt/Kommission, Randnr. 164).

  • EuGH, 03.03.2005 - C-21/03

    Fabricom

    Auszug aus EuG, 14.02.2006 - T-376/05
    65 Überdies hat der Gerichtshof im Urteil vom 3. März 2005 in den Rechtssachen C-21/03 und C-34/03 (Fabricom, Slg. 2005, I-1559, Randnr. 36) befunden, dass ein Bewerber oder ein Bieter von einem Vergabeverfahren nicht automatisch ausgeschlossen werden kann, ohne die Möglichkeit erhalten zu haben, zu den Gründen, die einen solchen Ausschluss rechtfertigen sollen, Stellung zu nehmen.

    Die Umstände des Einzelfalls weichen damit von denen ab, die zum genannten Urteil Fabricom führten.

  • EuGH, 09.03.1978 - 54/77

    Herpels / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.02.2006 - T-376/05
    Die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts mit Wirkung für die Vergangenheit unterliege jedoch im Allgemeinen strengen Voraussetzungen (Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1978 in der Rechtssache 54/77, Herpels/Kommission, Slg. 1978, 585, Randnr. 38).

    87 Erstens ist darauf hinzuweisen, dass die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts mit Wirkung für die Vergangenheit im Allgemeinen strengen Voraussetzungen unterliegt (Urteil Herpels/Kommission, Randnr. 38).

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuG, 14.02.2006 - T-376/05
    76 Nach ständiger Rechtsprechung gehört zu den Garantien, die die Gemeinschaftsrechtsordnung in Verwaltungsverfahren gewährt, insbesondere der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, aus dem die Verpflichtung des zuständigen Organs folgt, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (Urteil des Gerichtshofes vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-269/90, Technische Universität München, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 14, Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1992 in der Rechtssache T-44/90, La Cinq/Kommission, Slg. 1992, II-1, Randnr. 86, und vom 11. September 2002 in der Rechtssache T-70/99, Alpharma/Rat, Slg. 2002, II-3495, Randnr. 182).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.02.2006 - T-376/05
    Die Begründung muss die Überlegungen des Organs so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass es den Betroffenen möglich ist, Kenntnis von den Gründen für die getroffene Maßnahme zu erlangen, damit sie ihre Rechte verteidigen und prüfen können, ob die Entscheidung in der Sache begründet ist oder nicht, und dass der Gemeinschaftsrichter die ihm obliegende Rechtmäßigkeitskontrolle wahrnehmen kann (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnrn.
  • EuGH, 17.04.1997 - C-90/95

    De Compte / Parlament

    Auszug aus EuG, 14.02.2006 - T-376/05
    Nach ständiger Rechtsprechung sei zwar jedem Gemeinschaftsorgan, das feststelle, dass ein von ihm erlassener Rechtsakt rechtswidrig sei, das Recht zuzuerkennen, diesen Rechtsakt innerhalb eines angemessenen Zeitraums rückwirkend zurückzunehmen, doch könne dieses Recht durch das Erfordernis eingeschränkt werden, das berechtigte Vertrauen des Adressaten des Rechtsakts in dessen Rechtmäßigkeit zu beachten (Urteil des Gerichtshofes vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-90/95 P, de Compte/Parlament, Slg. 1997, I-1999, Randnr. 35).
  • EuGH, 26.02.1987 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.02.2006 - T-376/05
    10 bis 12, vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio Cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, Randnrn.
  • EuG, 18.01.2000 - T-290/97

    Mehibas Dordtselaan / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.02.2006 - T-376/05
    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine bestimmten Zusicherungen gegeben hat (Urteile des Gerichts vom 18. Januar 2000 in der Rechtssache T-290/97, Mehibas Dordtselaan/Kommission, Slg. 2000, II-15, Randnr. 59, und vom 19. März 2003 in der Rechtssache T-273/01, Innova Privat-Akademie/Kommission, Slg. 2003, II-1093, Randnr. 26).
  • EuGH, 20.06.1991 - C-365/89

    Cargill / Produktschap voor Margarine, Vetten en Oliën

    Auszug aus EuG, 14.02.2006 - T-376/05
    12 bis 17, vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-248/89, Cargill/Kommission, Slg. 1991, I-2987, Randnr. 20, vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-365/89, Cargill, Slg. 1991, I-3045, Randnr. 18, und Urteil de Compte/Parlament, Randnr. 35).
  • EuG, 12.12.1996 - T-177/94

    Henk Altmann und Margaret Casson gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 14.02.2006 - T-376/05
    Außerdem ist die Streichung von Artikel 13 der Ausschreibungsbekanntmachung in späteren Ausschreibungen für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits ohne Bedeutung, denn die Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Aktes zu beurteilen (Urteile des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in den Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1976, 321, Randnr. 7, und vom 17. Mai 2001 in der Rechtssache C-449/98 P, IECC/Kommission, Slg. 2001, I-3875, Randnr. 87; Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in den Rechtssachen T-177/94 und T-377/94, Altmann u. a./Kommission, Slg. 1996, II-2041, Randnr. 119).
  • EuG, 19.03.2003 - T-273/01

    Innova Privat-Akademie / Kommission

  • EuG, 24.01.1992 - T-44/90

    La Cinq SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 29.04.2004 - C-496/99

    Kommission / CAS Succhi di Frutta

  • EuG, 26.02.2002 - T-169/00

    Esedra / Kommission

  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

  • EuG, 12.12.1996 - T-377/94
  • EuGH, 20.06.1991 - C-248/89

    Cargill / Kommission

  • EuG, 09.04.2003 - T-217/01

    Forum des migrants / Kommission

  • EuG, 21.07.1998 - T-66/96

    Mellett / Gerichtshof

  • EuGH, 17.05.2001 - C-449/98

    IECC / Kommission

  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 15.09.2005 - T-325/01

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE VON 71,825 AUF 9,8 MILLIONEN EURO HERAB, DIE DIE

  • EuG, 10.12.2009 - T-195/08

    Antwerpse Bouwwerken / Kommission - Öffentliche Aufträge - Gemeinschaftliches

    Nach der Rechtsprechung verfügt die Kommission über einen weiten Spielraum bei der Beurteilung der Gesichtspunkte, die beim Erlass einer Entscheidung über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Wege der Ausschreibung zu berücksichtigen sind (Urteile des Gerichts vom 26. Februar 2002, Esedra/Kommission, T-169/00, Slg. 2002, II-609, Randnr. 95, und vom 14. Februar 2006, TEA-CEGOS u. a./Kommission, T-376/05 und T-383/05, Slg. 2006, II-205, Randnr. 50).

    Sie verfügt in diesem Zusammenhang auch über einen weiten Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung sowohl über den Inhalt als auch die Anwendung der Vorschriften, die für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Wege einer Ausschreibung gelten (Urteil TEA-CEGOS u. a./Kommission, Randnr. 51).

    Im Übrigen muss sich in Anbetracht des weiten Beurteilungsspielraums der Kommission (vgl. Randnr. 49 des vorliegenden Urteils) die gerichtliche Kontrolle auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrens- und Begründungsvorschriften eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. Urteil TEA-CEGOS u. a./Kommission, oben in Randnr. 49 angeführt, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Ebenso wie die EIB über einen weiten Spielraum bei der Beurteilung der Gesichtspunkte verfügt, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines Auftrags im Wege der Ausschreibung zu berücksichtigen sind, verfügt sie über einen weiten Spielraum für die Beurteilung sowohl des Inhalts als auch der Anwendung der Vorschriften über die Vergabe eines Auftrags für eigene Rechnung im Wege einer Ausschreibung (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichts vom 14. Februar 2006, TEA-CEGOS u. a./Kommission, T-376/05 und T-383/05, Slg. 2006, II-205, Randnrn.
  • EuG, 13.09.2011 - T-8/09

    Dredging International und Ondernemingen Jan de Nul / EMSA - Öffentliche

    Außerdem hängt der Umfang der Begründungspflicht nach der Rechtsprechung von der Art des in Rede stehenden Rechtsakts und dem Kontext ab, in dem er erlassen wurde (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. Februar 2006, TEA-CEGOS und STG/Kommission, T-376/05 und T-383/05, Slg. 2006, II-205, RandNr.
  • EuG, 30.11.2009 - T-427/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIE RÜCKFORDERUNG

    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine bestimmten Zusicherungen gegeben hat (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. Februar 2006, TEA-CEGOS u. a./Kommission, T-376/05 und T-383/05, Slg. 2006, II-205, Randnr. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.11.2018 - T-207/10

    Das Gericht bestätigt die Rechtsakte der Europäischen Kommission, mit denen die

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Form, in der Zusicherungen der Verwaltung kommuniziert werden, unerheblich (Urteile vom 14. Februar 2006, TEA-CEGOS u. a./Kommission, T-376/05 und T-383/05, EU:T:2006:47, Rn. 88, und vom 24. September 2008, Kahla/Thüringen Porzellan/Kommission, T-20/03, EU:T:2008:395, Rn. 146).
  • EuG, 26.04.2023 - T-54/21

    Programm Galileo: Die Klage von OHB System gegen die Vergabe des Auftrags für

    Die Begründung muss die Überlegungen des Organs so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass es den Betroffenen möglich ist, Kenntnis von den Gründen für die getroffene Maßnahme zu erlangen, damit sie ihre Rechte verteidigen und prüfen können, ob die Entscheidung in der Sache begründet ist oder nicht, und dass der Unionsrichter die ihm obliegende Rechtmäßigkeitskontrolle vornehmen kann (vgl. Urteil vom 14. Februar 2006, TEA-CEGOS u. a./Kommission, T-376/05 und T-383/05, EU:T:2006:47, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.01.2020 - T-257/18

    Iberpotash/ Kommission

    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine bestimmten Zusicherungen gegeben hat (vgl. Urteil vom 14. Februar 2006, TEA-CEGOS u. a./Kommission, T-376/05 und T-383/05, EU:T:2006:47, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.11.2009 - T-17/05

    France Télécom / Kommission

    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine bestimmten Zusicherungen gegeben hat (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. Februar 2006, TEA-CEGOS u. a./Kommission, T-376/05 und T-383/05, Slg. 2006, II-205, Randnr. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.01.2015 - T-579/13

    'Istituto di vigilanza dell''urbe / Kommission'

    À titre liminaire, d'abord, il y a lieu de rappeler que la Commission dispose d'un large pouvoir d'appréciation quant aux éléments à prendre en considération en vue de la prise d'une décision de passer un marché sur appel d'offres et que le contrôle du Tribunal doit se limiter à la vérification du respect des règles de procédure et de motivation, ainsi que de l'exactitude matérielle des faits, de l'absence d'erreur manifeste d'appréciation et de détournement de pouvoir (arrêts du 24 février 2000, ADT Projekt/Commission, T-145/98, Rec, EU:T:2000:54, point 147, et du 14 février 2006, TEA-CEGOS e.a./Commission, T-376/05 et T-383/05, Rec, EU:T:2006:47, point 50 ; voir également, en ce sens, arrêt du 23 novembre 1978, Agence européenne d'intérims/Commission, 56/77, Rec, EU:C:1978:208, point 20).
  • EuG, 20.09.2023 - T-266/16

    Capsugel Belgium / Kommission

    En revanche, nul ne peut invoquer une violation de ce principe en l'absence d'assurances précises qui lui auraient été fournies par l'administration (voir arrêt du 14 février 2006, TEA-CEGOS e.a./Commission, T-376/05 et T-383/05, EU:T:2006:47, point 88 et jurisprudence citée).
  • EuG, 04.05.2016 - T-129/14

    Andres u.a. / EZB

  • EuGH, 20.04.2007 - C-189/06

    TEA-CEGOS und STG / Kommission

  • EuG, 09.09.2011 - T-36/09

    dm-drogerie markt / OHMI - Distribuciones Mylar (dm) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 09.04.2019 - T-182/15

    Sopra Steria Group / Parlament

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   EuG - T-383/05   

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