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   EuG, 04.03.2010 - T-401/06   

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EuG, 04.03.2010 - T-401/06 (https://dejure.org/2010,6350)
EuG, Entscheidung vom 04.03.2010 - T-401/06 (https://dejure.org/2010,6350)
EuG, Entscheidung vom 04. März 2010 - T-401/06 (https://dejure.org/2010,6350)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam - Status eines unter marktwirtschaftlichen Bedingungen tätigen Unternehmens - Individuelle Behandlung - Stichprobe - Unterstützung des Antrags durch den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Brosmann Footwear (HK) u.a. / Rat

    Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in China und Vietnam - Status eines unter marktwirtschaftlichen Bedingungen tätigen Unternehmens - Individuelle Behandlung - Stichprobenauswahl - Unterstützung des Antrags durch den Wirtschaftszweig der ...

  • EU-Kommission PDF

    Brosmann Footwear (HK) u.a. / Rat

    Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in China und Vietnam - Status eines unter marktwirtschaftlichen Bedingungen tätigen Unternehmens - Individuelle Behandlung - Stichprobenauswahl - Unterstützung des Antrags durch den Wirtschaftszweig der ...

  • EU-Kommission

    Brosmann Footwear (HK) u.a. / Rat

    Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam - Status eines unter marktwirtschaftlichen Bedingungen tätigen Unternehmens - Individuelle Behandlung - Stichprobe - Unterstützung des Antrags durch den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Dumpingspanne bei Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Dumpingspanne bei Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam; Brosmann Footwear (HK) Ltd u.a. Rat der Europäischen Union

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Brosmann Footwear (HK) u.a. / Rat

    Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in China und Vietnam - Status eines unter marktwirtschaftlichen Bedingungen tätigen Unternehmens - Individuelle Behandlung - Stichprobenauswahl - Unterstützung des Antrags durch den Wirtschaftszweig der ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 28. Dezember 2006 - Brosmann Footwear (HK) Ltd u. a. / Rat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1472/2006 des Rates vom 5. Oktober 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 27.06.1991 - 49/88

    Al-Jubail Fertilizer Company u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 04.03.2010 - T-401/06
    Schließlich ist zu der von den Klägerinnen geltend gemachten Verletzung ihrer Verteidigungsrechte daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die Unternehmen, die von einem dem Erlass einer Antidumpingverordnung vorausgehenden Untersuchungsverfahren betroffen sind, gemäß dem Grundsatz der Beachtung der Verteidigungsrechte im Lauf des Verwaltungsverfahrens in die Lage versetzt worden sein müssen, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihre Auffassung zum Vorliegen einer Dumpingpraktik und des daraus resultierenden Schadens stützt, sachgerecht zu vertreten (Urteile des Gerichtshofs vom 27. Juni 1991, Al-Jubail Fertilizer/Rat, C-49/88, Slg. 1991, I-3187, Randnr. 17, und vom 3. Oktober 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, C-458/98 P, Slg. 2000, I-8147, Randnr. 99; Urteile des Gerichts vom 19. November 1998, Champion Stationery u. a./Rat, T-147/97, Slg. 1998, II-4137, Randnr. 55, und vom 21. November 2002, Kundan und Tata/Rat, T-88/98, Slg. 2002, II-4897, Randnr. 132).
  • EuG, 19.11.1998 - T-147/97

    Champion Stationery Manufacturing u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 04.03.2010 - T-401/06
    Schließlich ist zu der von den Klägerinnen geltend gemachten Verletzung ihrer Verteidigungsrechte daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die Unternehmen, die von einem dem Erlass einer Antidumpingverordnung vorausgehenden Untersuchungsverfahren betroffen sind, gemäß dem Grundsatz der Beachtung der Verteidigungsrechte im Lauf des Verwaltungsverfahrens in die Lage versetzt worden sein müssen, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihre Auffassung zum Vorliegen einer Dumpingpraktik und des daraus resultierenden Schadens stützt, sachgerecht zu vertreten (Urteile des Gerichtshofs vom 27. Juni 1991, Al-Jubail Fertilizer/Rat, C-49/88, Slg. 1991, I-3187, Randnr. 17, und vom 3. Oktober 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, C-458/98 P, Slg. 2000, I-8147, Randnr. 99; Urteile des Gerichts vom 19. November 1998, Champion Stationery u. a./Rat, T-147/97, Slg. 1998, II-4137, Randnr. 55, und vom 21. November 2002, Kundan und Tata/Rat, T-88/98, Slg. 2002, II-4897, Randnr. 132).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-458/98

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Auszug aus EuG, 04.03.2010 - T-401/06
    Schließlich ist zu der von den Klägerinnen geltend gemachten Verletzung ihrer Verteidigungsrechte daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die Unternehmen, die von einem dem Erlass einer Antidumpingverordnung vorausgehenden Untersuchungsverfahren betroffen sind, gemäß dem Grundsatz der Beachtung der Verteidigungsrechte im Lauf des Verwaltungsverfahrens in die Lage versetzt worden sein müssen, ihren Standpunkt zur Richtigkeit und Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den Beweisen, auf die die Kommission ihre Auffassung zum Vorliegen einer Dumpingpraktik und des daraus resultierenden Schadens stützt, sachgerecht zu vertreten (Urteile des Gerichtshofs vom 27. Juni 1991, Al-Jubail Fertilizer/Rat, C-49/88, Slg. 1991, I-3187, Randnr. 17, und vom 3. Oktober 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, C-458/98 P, Slg. 2000, I-8147, Randnr. 99; Urteile des Gerichts vom 19. November 1998, Champion Stationery u. a./Rat, T-147/97, Slg. 1998, II-4137, Randnr. 55, und vom 21. November 2002, Kundan und Tata/Rat, T-88/98, Slg. 2002, II-4897, Randnr. 132).
  • EuG, 15.10.1998 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Auszug aus EuG, 04.03.2010 - T-401/06
    Es genügt insoweit, dass die Gedankenführung der Gemeinschaftsorgane in den Verordnungen klar und eindeutig zum Ausdruck kommt (Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 1998, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, T-2/95, Slg. 1998, II-3939, Randnrn.
  • EuGH, 07.05.1987 - 258/84

    Nippon Seiko / Rat

    Auszug aus EuG, 04.03.2010 - T-401/06
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Wirtschaftsteilnehmer, wenn die Gemeinschaftsorgane über einen Ermessensspielraum bei der Wahl der zur Verwirklichung ihrer Politik erforderlichen Mittel verfügen, nicht auf die Beibehaltung des ursprünglich gewählten Mittels vertrauen, das durch Entscheidungen der Gemeinschaftsorgane im Rahmen ihrer Befugnisse verändert werden kann (Urteile des Gerichtshofs vom 7. Mai 1987, Nippon Seiko/Rat, 258/84, Slg. 1987, 1923, Randnr. 34, und vom 10. März 1992, Canon/Rat, C-171/87, Slg. 1992, I-1237, Randnr. 41).
  • EuGH, 11.06.1992 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

    Auszug aus EuG, 04.03.2010 - T-401/06
    Der Rat und die Kommission müssen bei der Feststellung, ob eine Schädigung vorliegt, prüfen, ob die von ihnen angenommene Schädigung tatsächlich auf die gedumpten Einfuhren zurückgeht, und jede auf andere Faktoren zurückgehende Schädigung, insbesondere eine solche, die durch das eigene Verhalten der Gemeinschaftshersteller verursacht worden ist, außer Betracht lassen (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juni 1992, Extramet Industrie/Rat, C-358/89, Slg. 1992, I-3813, Randnr. 16).
  • EuG, 13.07.2006 - T-413/03

    Shandong Reipu Biochemicals / Rat - Dumping - Einfuhren von Parakresol mit

    Auszug aus EuG, 04.03.2010 - T-401/06
    Da es nämlich kein Mittel für die Erzwingung einer Untersuchung gibt, sind die Antworten der Parteien auf den in Art. 6 Abs. 2 der Grundverordnung vorgesehenen Fragebogen sowie die in Art. 16 der Grundverordnung vorgesehene spätere Kontrolle, die die Kommission an Ort und Stelle vornehmen kann, für den Ablauf des Antidumpingverfahrens unabdingbar (Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2006, Shandong Reipu Biochemicals/Rat, T-413/03, Slg. 2006, II-2243, Randnr. 65).
  • EuG, 14.11.2006 - T-138/02

    Nanjing Metalink / Rat - Dumping - Einfuhr von Ferromolybdän mit Ursprung in

    Auszug aus EuG, 04.03.2010 - T-401/06
    Die Untersuchung ist daher auf der Grundlage möglichst aktueller Daten durchzuführen, damit die Antidumpingzölle festgesetzt werden können, die der Schutz des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft gegen Dumpingpraktiken erfordert (Urteil Industrie des poudres sphériques/Rat, Randnrn. 91 und 92, und Urteil des Gerichts vom 14. November 2006, Nanjing Metalink/Rat, T-138/02, Slg. 2006, II-4347, Randnr. 60).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG,

    Auszug aus EuG, 04.03.2010 - T-401/06
    Niemand kann eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine konkreten Zusicherungen gegeben hat (Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 147).
  • EuGH, 11.01.2007 - C-404/04

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuG, 04.03.2010 - T-401/06
    Außerdem sind die Gemeinschaftsorgane nicht verpflichtet, sich zu allen Argumenten zu äußern, die die Betroffenen ihnen gegenüber vorbringen; es genügt vielmehr, die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anzuführen, denen nach dem Aufbau der Entscheidung wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 11. Januar 2007, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, C-404/04 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30).
  • EuG, 21.11.2002 - T-88/98

    Kundan und Tata / Rat

  • EuGH, 10.03.1992 - 171/87

    Canon / Rat

  • EuGH, 03.05.2005 - C-387/02

    IN EINEM STRAFVERFAHREN WEGEN BILANZFÄLSCHUNG KÖNNEN SICH DIE BEHÖRDEN EINES

  • EuGH, 04.02.2016 - C-659/13

    Die Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter

    Mit zwei Urteilen vom 4. März 2010, Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (T-401/06, EU:T:2010:67) sowie Zhejiang Aokang Shoes und Wenzhou Taima Shoes/Rat (T-407/06 und T-408/06, EU:T:2010:68), wies das Gericht der Europäischen Union drei Klagen auf Nichtigerklärung der endgültigen Verordnung ab, die einige in China niedergelassene Unternehmen, die die betreffenden Waren herstellten und ausführten, erhoben hatten.

    Sie begründete diesen Antrag damit, dass die endgültige Verordnung ungültig sei, und regte bei der Steuer- und Zollverwaltung an, die Entscheidung über diese Frage bis zur Verkündung der Urteile Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (C-249/10 P, EU:C:2012:53) und Zhejiang Aokang Shoes/Rat (C-247/10 P, EU:C:2012:710) auszusetzen.

    Sie begründete diesen Bescheid erstens damit, dass der Gerichtshof die endgültige Verordnung mit den Urteilen Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (C-249/10 P, EU:C:2012:53) und Zhejiang Aokang Shoes/Rat (C-247/10 P, EU:C:2012:710) lediglich für nichtig erklärt habe, soweit sie die Rechtsmittelführerinnen in den Verfahren, in denen diese Urteile ergangen seien, betreffe, und zweitens damit, dass keine der von Clark in die Union eingeführten Waren von diesen Rechtsmittelführerinnen stamme.

    Dieses hat Zweifel an der Gültigkeit der endgültigen Verordnung, insbesondere in Anbetracht der Urteile Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (C-249/10 P, EU:C:2012:53) und Zhejiang Aokang Shoes/Rat (C-247/10 P, EU:C:2012:710).

    Es begründete diesen Bescheid erstens damit, dass der Gerichtshof die endgültige Verordnung mit dem Urteil Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (C-249/10 P, EU:C:2012:53) lediglich für nichtig erklärt habe, soweit sie die Rechtsmittelführerinnen in dem Verfahren, in dem dieses Urteil ergangen sei, betreffe, und zweitens damit, dass keine der von Puma in die Union eingeführten Waren von diesen Rechtsmittelführerinnen stamme.

    Dieses hat Zweifel an der Gültigkeit der streitigen Verordnungen, insbesondere in Anbetracht der Urteile Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (C-249/10 P, EU:C:2012:53) und Zhejiang Aokang Shoes/Rat (C-247/10 P, EU:C:2012:710).

    Sind die endgültige Verordnung und die Verlängerungsverordnung insgesamt gültig, soweit sie nicht durch die Urteile Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (C-249/10 P, EU:C:2012:53) und Zhejiang Aokang Shoes/Rat (C-247/10 P, EU:C:2012:710) für nichtig erklärt wurden?.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-659/13

    C & J Clark International - Vorabentscheidungsersuchen - Dumping - Gültigkeit der

    Die Brosmann Footwear (HK) Ltd, die Seasonable Footwear (Zhongshan) Ltd, die Lung Pao Footwear (Guangzhou) Ltd und die Risen Footwear (HK) Co., Ltd (im Folgenden zusammen: Brosmann u. a.) legten gegen das Urteil Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (T-401/06, EU:T:2010:67), mit dem das Gericht der Europäischen Union ihre Klage auf teilweise Nichtigerklärung der streitigen Verordnung abwies, Rechtsmittel ein.

    43 - Vgl. Urteil Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (T-401/06, EU:T:2010:67, Rn. 78), in dem das Gericht richtigerweise diese Feststellung getroffen hat, ohne daraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen.

    Vgl. auch Urteil Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (T-401/06, EU:T:2010:67, Rn. 109 und 110).

    74 - T-401/06, EU:T:2010:67.

    78 - Vgl. auch Urteil Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (T-401/06, EU:T:2010:67, Rn. 167).

    In diesem Zusammenhang hatte das Gericht in der mit dem Urteil Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (T-401/06, EU:T:2010:67) abgeschlossenen Rechtssache Gelegenheit, diese Punkte im Einzelnen zu untersuchen, und es hat die Rüge zurückgewiesen, wonach der Kausalzusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren und der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft nicht hinreichend dargetan sei (Rn. 190 bis 200).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-232/14

    Portmeirion Group

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteile Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (T-401/06, EU:T:2010:67, Rn. 131), Whirlpool Europe/Rat (T-314/06, EU:T:2010:390, Rn. 138), EWRIA u. a./Kommission (T-369/08, EU:T:2010:549, Rn. 82) sowie Photo USA Electronic Graphic/Rat (T-394/13, EU:T:2014:964, Rn. 29).

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteile Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (T-401/06, EU:T:2010:67, Rn. 132) sowie EWRIA u. a./Kommission (T-369/08, EU:T:2010:549, Rn. 83).

    23 - Vgl. Urteil Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (T-401/06, EU:T:2010:67, Rn. 133).

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteile Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (T-401/06, EU:T:2010:67, Rn. 132) sowie EWRIA u. a./Kommission (T-369/08, EU:T:2010:549, Rn. 83).

  • EuGH, 02.02.2012 - C-249/10

    Brosmann Footwear (HK) u.a. / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EG) Nr.

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Brosmann Footwear (HK) Ltd (im Folgenden: Brosmann), die Seasonable Footwear (Zhongshan) Ltd, die Lung Pao Footwear (Guangzhou) Ltd (im Folgenden: Lung Pao) und die Risen Footwear (HK) Co. Ltd die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 4. März 2010, Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (T-401/06, Slg. 2010, II-671, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem ihre Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1472/2006 des Rates vom 5. Oktober 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam (ABl. L 275, S. 1, im Folgenden: streitige Verordnung) abgewiesen worden ist.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 4. März 2010, Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (T-401/06), wird aufgehoben.

  • EuG, 17.12.2010 - T-369/08

    EWRIA u.a. / Kommission - Dumping - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Eisen

    Die Gemeinschaftsorgane können bei der Definition der betroffenen Ware mehrere Kriterien berücksichtigen, wie materielle, technische oder chemische Merkmale der Waren, ihre Verwendung, ihre Austauschbarkeit, die Vorstellung, die sie beim Verbraucher erwecken, Vertriebswege, Herstellungsprozess, Produktionskosten usw. (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 4. März 2010, Brosmann Footwear [HK] u. a./Rat, T-401/06, Slg. 2010, II-0000, Randnr. 131).

    Was somit die den Ausschluss einer bestimmten Ware von der Definition der betroffenen Ware rechtfertigende Änderung der Umstände angeht, muss das Vorbringen, die Kommission habe dadurch, dass sie es abgelehnt habe, eine Interimsüberprüfung einzuleiten, einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen, auf Gründen beruhen, mit denen dargetan werden soll, dass die Kommission im Rahmen ihrer Beurteilung der Frage der Einleitung einer Überprüfung die von ihr für einschlägig gehaltenen Kriterien falsch beurteilt hat oder dass diese Ware unter Anwendung anderer, einschlägigerer Kriterien von der Definition der betroffenen Ware hätte ausgeschlossen werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil Brosmann Footwear [HK] u. a./Rat, oben in Randnr. 82 angeführt, Randnr. 132).

  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 11 K 1567/10

    Anwendung von § 68 FGO auf Nacherhebungsbescheide - Wirksamkeit der

    Das Vorbringen, dass eine bestimmte Ware von der Definition der betroffenen Ware auszunehmen sei, muss daher auf Gründen beruhen, mit denen dargetan werden soll, dass die Gemeinschaftsorgane die von ihnen für einschlägig gehaltenen Kriterien falsch beurteilt haben oder dass diese Ware unter Anwendung anderer, einschlägiger Kriterien von der Definition der betroffenen Ware hätte ausgeschlossen werden müssen (Urteil des EuG vom 4. März 2010 T-401/06 - Brosmann Footwear [HK] u. a./Rat -, Slg. 2010, II-671, Rn. 131, 132).

    Die Gemeinschaftsorgane können bei der Definition der betroffenen Ware mehrere Kriterien berücksichtigen, wie materielle, technische oder chemische Merkmale der Waren, ihre Verwendung, ihre Austauschbarkeit, die Vorstellung, die sie beim Verbraucher erwecken, Vertriebswege, Herstellungsprozess, Produktionskosten usw. (Urteile des EuG vom 4. März 2010 T-401/06 - Brosmann Footwear [HK] u. a./Rat -, Slg. 2010, II-671, Rn. 131, 132 und vom 17. Dezember 2010 Rs. T-369/08 - EWRIA Rn. 82, 83).

  • FG Bremen, 21.09.2017 - 4 K 78/16

    Erstattung von Antidumpingzöllen nach Nichtigerklärung der entsprechenden

    Die Erhebung der Klage vor dem EuG in der Rechtssache T-401/06 am 28. Dezember 2006 ist im Amtsblatt der Europäischen Union (Nr. C 42/34 vom 24. Februar 2007) bekannt gegeben worden.

    Insbesondere hätte sie spätestens nach der Bekanntgabe der Klageerhebung in der Rechtssache T-401/06 noch innerhalb der Frist des Art. 236 Abs. 2 UAbs. 2 ZK einen Erstattungsantrag stellen können.".

  • FG Düsseldorf, 24.06.2015 - 4 K 1372/13

    Antidumpingzoll für Schuhe aus China und Vietnam, Anspruchsgrundlage für

    Die Erhebung der Klage vor dem EuG in der Rechtssache T-401/06 am 28. Dezember 2006 ist im Amtsblatt der Europäischen Union (Nr. C 42/34 vom 24. Februar 2007) bekannt gegeben worden.

    Insbesondere hätte sie spätestens nach der Bekanntgabe der Klageerhebung in der Rechtssache T-401/06 noch innerhalb der Frist des Art. 236 Abs. 2 UAbs. 2 ZK einen Erstattungsantrag stellen können.

  • FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 58/10

    Zollrecht - Einfuhrabgaben - Zolltarif: Erhebung von Antidumpingzoll für Schuhe,

    Hinsichtlich der gegen die Rechtmäßigkeit der VO (EG) Nr. 1472/2006 geäußerten Bedenken verweist sie auf das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 04.03.2010 (Az: T-401/06, in: juris), in welchem anerkannt werde, dass es durchaus Schuhe gebe, welche aufgrund ihrer speziellen Beschaffenheit und Vertriebswege in Fachgeschäften nicht unter die VO (EG) Nr. 1472/2006 hätten fallen sollen, und regt eine entsprechende Vorlage an den Europäischen Gerichtshof an.

    Denn es fehlt bereits an dem nach der Zielsetzung der VO (EG) Nr. 1472/2006 wegen der erforderlichen Abgrenzung zu anderen Schuharten der Gemeinschaftsproduktion vorauszusetzenden besonderen Verwendungszweck der Reitschuhe nach den entsprechenden äußerlich erkennbaren Merkmalen, wie oben bereits ausgeführt (vgl. zu vergleichbaren Erwägungen in Bezug auf orthopädische Schuhe auch: Gericht der Europäischen Union - EuG -, Urteil vom 04.03.2010, Az.: T-401/06, in: juris, dort: Rnrn.

  • EuG, 04.03.2010 - T-410/06

    Foshan City Nanhai Golden Step Industrial / Rat - Dumping - Einfuhren von Schuhen

    Außerdem hat das Gericht in seinem heutigen Urteil Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (T-401/06, Slg. 2006, II-0000, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2011 - C-249/10

    Brosmann Footwear (HK) u.a. / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Handelspolitik -

  • EuG, 19.10.2009 - T-410/08

    GEMA / Kommission - Streithilfe - Berechtigtes Interesse am Ausgang des

  • FG Hamburg, 17.06.2014 - 4 K 88/13

    Vorabentscheidungsersuchen: Ausweitung des Antidumpingzolls auf Einfuhren nicht

  • EuG, 20.05.2015 - T-310/12

    Yuanping Changyuan Chemicals / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-371/14

    APEX - Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Antidumpingzölle -

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