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Rechtsprechung
   EuG, 12.04.2013 - T-401/08   

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EuG, 12.04.2013 - T-401/08 (https://dejure.org/2013,6412)
EuG, Entscheidung vom 12.04.2013 - T-401/08 (https://dejure.org/2013,6412)
EuG, Entscheidung vom 12. April 2013 - T-401/08 (https://dejure.org/2013,6412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die öffentliche Aufführung von Musikwerken über Internet, Satellit und Kabelweiterverbreitung - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Aufteilung des räumlichen Marktes - Bilaterale ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Säveltäjäin Tekijänoikeustoimisto Teosto / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die öffentliche Aufführung von Musikwerken über Internet, Satellit und Kabelweiterverbreitung - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Aufteilung des räumlichen Marktes - Bilaterale ...

  • EU-Kommission

    Säveltäjäin Tekijänoikeustoimisto Teosto / Kommission

    Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die öffentliche Aufführung von Musikwerken über Internet, Satellit und Kabelweiterverbreitung - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Aufteilung des räumlichen Marktes - Bilaterale ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Europäischen Kommission zu Wettbewerbsverstößen nationaler Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte im Bereich Musik bei unzureichendem Nachweis abgestimmter Verhaltensweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnichtige Entscheidung der Europäischen Kommission zu Wettbewerbsverstößen nationaler Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte im Bereich Musik bei unzureichendem Nachweis abgestimmter Verhaltensweisen; unzulässiger Antrag auf Nichtigerklärung bezüglich anderer ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zweifel des Gerichts an einem Wettbewerbsverstoß können dem beklagten Unternehmen zugutekommen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K (2008) 3435 endg. der Kommission vom 16. Juli 2008 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/C2/38.698 - CISAC) betreffend ein Kartell im Rahmen der Bedingungen der Verwaltung und der Lizenzierung von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuG, 27.09.2006 - T-44/02

    DAS GERICHT ERHÄLT DIE NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHEIDUNG AUFRECHT, MIT DER DIE

    Auszug aus EuG, 12.04.2013 - T-401/08
    Das Gericht kann daher nicht darauf schließen, dass die Kommission das Vorliegen der betreffenden Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn bei ihm daran noch Zweifel bestehen; dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung zur Verhängung einer Geldbuße handelt (Urteile des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnr. 60, und vom 5. Oktober 2011, Romana Tabacchi/Kommission, T-11/06, Slg. 2011, II-2491 , Randnr. 129).

    Daher ist es erforderlich, dass die Kommission aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringt, um das Vorliegen der Zuwiderhandlung nachzuweisen (Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, Randnr. 62) und die feste Überzeugung zu begründen, dass die behaupteten Verstöße eine Einschränkung des Wettbewerbs im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG darstellen (Urteile des Gerichts vom 21. Januar 1999, Riviera Auto Service u. a./Kommission, T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Slg. 1999, II-93, Randnr. 47, und Romana Tabacchi/Kommission, Randnr. 129).

    Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (Urteile Dresdner Bank u. a./Kommission, Randnr. 63, und Romana Tabacchi/Kommission, Randnr. 130).

    Ergibt sich nämlich aus dem Kontext, in dem die Zusammenkünfte der Unternehmen, denen Wettbewerbsverstöße vorgeworfen werden, stattgefunden haben, dass diese Zusammenkünfte erforderlich waren, um gemeinsam Fragen zu besprechen, die keinen Bezug zu Wettbewerbsverstößen aufweisen, kann die Kommission nicht davon ausgehen, dass mit diesen Zusammenkünften bezweckt wurde, wettbewerbswidrige Verhaltensweisen abzustimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, Randnrn.

  • EuG, 05.10.2011 - T-11/06

    Romana Tabacchi / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.04.2013 - T-401/08
    Das Gericht kann daher nicht darauf schließen, dass die Kommission das Vorliegen der betreffenden Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn bei ihm daran noch Zweifel bestehen; dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung zur Verhängung einer Geldbuße handelt (Urteile des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnr. 60, und vom 5. Oktober 2011, Romana Tabacchi/Kommission, T-11/06, Slg. 2011, II-2491 , Randnr. 129).

    Angesichts der Art der fraglichen Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der Sanktionen, die ihretwegen verhängt werden können, gilt die Unschuldsvermutung auch in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, in denen Geldbußen oder Zwangsgelder verhängt werden können (Urteil Romana Tabacchi/Kommission, Randnr. 129; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofs vom 8. Juli 1999, Hüls/Kommission, C-199/92 P, Slg. 1999, I-4287, Randnrn.

    Daher ist es erforderlich, dass die Kommission aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringt, um das Vorliegen der Zuwiderhandlung nachzuweisen (Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, Randnr. 62) und die feste Überzeugung zu begründen, dass die behaupteten Verstöße eine Einschränkung des Wettbewerbs im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG darstellen (Urteile des Gerichts vom 21. Januar 1999, Riviera Auto Service u. a./Kommission, T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Slg. 1999, II-93, Randnr. 47, und Romana Tabacchi/Kommission, Randnr. 129).

    Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (Urteile Dresdner Bank u. a./Kommission, Randnr. 63, und Romana Tabacchi/Kommission, Randnr. 130).

  • EuGH, 13.07.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Tournier

    Auszug aus EuG, 12.04.2013 - T-401/08
    Im Übrigen schließt die Ausschließlichkeitsklausel auch die Erteilung von Direktlizenzen aus; ein solcher Ausschluss ist in den Urteilen des Gerichtshofs vom 13. Juli 1989, Tournier (395/87, Slg. 1989, 2521, Randnr. 20) und Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, Slg. 1989, 2811, Randnr. 14), als wettbewerbswidrig eingestuft worden.

    Der Gerichtshof hat sich in seinen Urteilen Tournier und Lucazeau u. a. mit zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen französischer Gerichte auseinandergesetzt, die die Vereinbarkeit mit den Wettbewerbsregeln in einer Situation betrafen, in der bei herkömmlichen Formen der Offline-Verwertung von Urheberrechten die Verwertungsgesellschaft B sich weigerte, das Repertoire B im Gebiet A zu lizenzieren, wodurch die Nutzer im Land A gezwungen waren, sich an die Verwertungsgesellschaft A zu wenden, die höhere Tarife verlangte.

    Die Beurteilung der Frage, ob eine nach den Wettbewerbsregeln verbotene Abstimmung tatsächlich stattgefunden hat, wurde den nationalen Gerichten, die die Vorabentscheidungsersuchen eingereicht hatten, überlassen (Urteile Tournier, Randnrn.

  • EuGH, 01.07.2010 - C-407/08

    Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres

    Auszug aus EuG, 12.04.2013 - T-401/08
    In den meisten Fällen muss eine wettbewerbswidrige Verhaltensweise oder Vereinbarung aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 1. Juli 2010, Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, Slg. 2010, I-6375, Randnrn.

    Auch wenn die Beweislast nach diesen Grundsätzen entweder der Kommission oder dem betreffenden Unternehmen bzw. Unternehmensverband obliegt, können die tatsächlichen Gesichtspunkte, auf die sich eine Partei beruft, die andere Partei zu einer Erläuterung oder Rechtfertigung zwingen, ohne die der Schluss zulässig ist, dass der Beweislast Genüge getan wurde (vgl. Urteil Knauf Gips/Kommission, Randnr. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 08.06.1995 - T-9/93

    Schöller Lebensmittel GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 12.04.2013 - T-401/08
    Zwar steht nach der Rechtsprechung Art. 81 Abs. 1 EG dem Abschluss von Verträgen, die eine Klausel enthalten, die eine Form der Exklusivität vorsieht, im Allgemeinen nicht entgegen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 9. Juli 1969, Völk, 5/69, Slg. 1969, 295, Randnr. 7, vom 6. Mai 1971, Cadillon, 1/71, Slg. 1971, 351, Randnr. 9, und des Gerichts vom 8. Juni 1995, Schöller/Kommission, T-9/93, Slg. 1995, II-1611, Randnr. 161).
  • EuG, 21.01.1999 - T-185/96

    Riviera Auto Service / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.04.2013 - T-401/08
    Daher ist es erforderlich, dass die Kommission aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringt, um das Vorliegen der Zuwiderhandlung nachzuweisen (Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, Randnr. 62) und die feste Überzeugung zu begründen, dass die behaupteten Verstöße eine Einschränkung des Wettbewerbs im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG darstellen (Urteile des Gerichts vom 21. Januar 1999, Riviera Auto Service u. a./Kommission, T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Slg. 1999, II-93, Randnr. 47, und Romana Tabacchi/Kommission, Randnr. 129).
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Auszug aus EuG, 12.04.2013 - T-401/08
    Nach Auffassung der Kommission stellen die in Randnr. 83 des vorliegenden Urteils angeführten Anhaltspunkte "Unterlagen" im Sinne des Urteils des Gerichts vom 20. April 1999, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, "PVC II" (T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Slg. 1999, II-931, Randnr. 727), dar; sie habe daher nicht prüfen müssen, ob sich die Parallelität des Verhaltens der Verwertungsgesellschaften anders erklären lasse als mit einer Abstimmung.
  • EuG, 11.12.2003 - T-59/99

    Ventouris / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.04.2013 - T-401/08
    Soweit die Kommission vor dem Gericht geltend macht, dass es sich bei den Gebietsbeschränkungen auf das Inland nur um eine Fortsetzung der Ausschließlichkeit nach der Streichung der entsprechenden Klausel aus den Gegenseitigkeitsvereinbarungen handele, ist schließlich festzustellen, dass Art. 81 EG nach der Rechtsprechung durchaus anwendbar ist, wenn ein Parallelverhalten nach dem Außerkrafttreten einer alten Vereinbarung, ohne dass eine neue erfolgt, fortgesetzt wird, weil es bei außer Kraft getretenen Kartellen für die Anwendbarkeit dieser Bestimmung ausreicht, dass ihre Wirkungen über ihr formales Außerkrafttreten hinaus fortbestehen (Urteil des Gerichtshofs vom 3. Juli 1985, Binon, 243/83, Slg. 1985, 2015, Randnr. 17; vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 2003, Ventouris/Kommission, T-59/99, Slg. 2003, II-5257, Randnr. 182).
  • EuG, 04.07.2006 - T-304/02

    Hoek Loos / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Markt für

    Auszug aus EuG, 12.04.2013 - T-401/08
    Diejenigen Teile, die andere Adressaten betreffen, gehören dagegen nicht zum Streitgegenstand, über den der Unionsrichter in dem betreffenden Fall zu entscheiden hat (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 1999, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., C-310/97 P, Slg. 1999, I-5363, Randnr. 53, und Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2006, Hoek Loos/Kommission, T-304/02, Slg. 2006, II-1887, Randnrn.
  • EuG, 25.10.2011 - T-348/08

    Das Gericht erklärt die Geldbuße von 9,9 Mio. Euro für nichtig, die gegen

    Auszug aus EuG, 12.04.2013 - T-401/08
    Nach Art. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 und ständiger Rechtsprechung hat die Kommission im Bereich des Wettbewerbsrechts bei Streitigkeiten über das Vorliegen einer Zuwiderhandlung die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweismittel beizubringen, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend belegen (Urteile des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 58, und vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 86; Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2011, Aragonesas Industrias y Energía/Kommission, T-348/08, Slg. 2011, II-7583 , Randnr. 90).
  • EuGH, 09.07.1969 - 5/69

    Voelk / Vervaecke

  • EuGH, 06.05.1971 - 1/71

    Cadillon / Höss

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

  • EuGH, 03.07.1985 - 243/83

    Binon / AMP

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

  • EFTA-Gerichtshof, 18.04.2012 - E-15/10

    Posten Norge AS v EFTA Surveillance Authority - Action for annulment of a

  • EuGH, 28.03.1984 - 30/83

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Abstimmung von Verhaltensweisen auf dem

  • EuG, 19.05.1999 - T-176/95

    Accinauto / Kommission

  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01

    Scandinavian Airlines System / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt -

  • EuG, 27.07.2005 - T-49/02

    Brasserie nationale / Kommission - Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt -

  • EuG, 09.07.2009 - T-450/05

    Peugeot und Peugeot Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 116/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 125/85
  • EuGH, 27.09.1988 - 129/85
  • EuGH, 13.07.1989 - 110/88

    Lucazeau u.a. / SACEM u.a.

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE

  • EuGH, 27.09.1988 - 89/85

    Ahlström / Kommission

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Rechtsprechung
   EuG, 14.11.2008 - T-401/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39384
EuG, 14.11.2008 - T-401/08 R (https://dejure.org/2008,39384)
EuG, Entscheidung vom 14.11.2008 - T-401/08 R (https://dejure.org/2008,39384)
EuG, Entscheidung vom 14. November 2008 - T-401/08 R (https://dejure.org/2008,39384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Säveltäjäin Tekijänoikeustoimisto Teosto / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Säveltäjäin Tekijänoikeustoimisto Teosto / Kommission

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - "Fumus boni iuris" - Dringlichkeit - Kumulativer Charakter - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung (Art. 225 Abs. 1 EG, 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. ...

  • EU-Kommission

    Säveltäjäin Tekijänoikeustoimisto Teosto / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines vorläufigen Rechtsschutzes durch den EuGH

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 24. September 2008 - Säveltäjäin Tekijänoikeustoimisto Teosto / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

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