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   EuG, 17.04.2013 - T-404/11   

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https://dejure.org/2013,6875
EuG, 17.04.2013 - T-404/11 (https://dejure.org/2013,6875)
EuG, Entscheidung vom 17.04.2013 - T-404/11 (https://dejure.org/2013,6875)
EuG, Entscheidung vom 17. April 2013 - T-404/11 (https://dejure.org/2013,6875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    TCMFG / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation - Einfrieren von Geldern - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler

  • EU-Kommission

    Turbo Compressor Manufacturer (TCMFG) gegen Rat der Europäischen Union.

    [fremdsprachig] Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation - Einfrieren von Geldern - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen den Iran zur Verhinderung einer nuklearen Proliferation; Erfolgsaussichten der Nichtigkeitsklage eines iranischen Unternehmens gegen den Rat der Europäischen Union bei unzureichender Begründung hinsichtlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation; Nichtigkeitsklage eines iranischen Unternehmens gegen den Rat der Europäischen Union bei unzureichender Begründung hinsichtlich Identität und Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 25. Juli 2011 - Turbo Compressor Manufacturer/Rat

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/299/GASP des Rates vom 23. Mai 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen den Iran (ABl. L 136, S. 65), soweit der Name der Klägerin in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuG, 14.10.2009 - T-390/08

    Bank Melli Iran / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

    Auszug aus EuG, 17.04.2013 - T-404/11
    Die Begründung ist dem Betroffenen außerdem grundsätzlich gleichzeitig mit dem ihn beschwerenden Rechtsakt mitzuteilen; ihr Fehlen kann nicht dadurch geheilt werden, dass der Betroffene die Gründe für den Rechtsakt während des Verfahrens vor dem Unionsrichter erfährt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. Oktober 2009, Bank Melli Iran/Rat, T-390/08, Slg. 2009, II-3967, Randnr. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Er hat somit die sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme abhängt, und die Erwägungen aufzuführen, die ihn zu ihrem Erlass veranlasst haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Bank Melli Iran/Rat, oben in Randnr. 19 angeführt, Randnr. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere ist ein beschwerender Rechtsakt hinreichend begründet, wenn er in einem Zusammenhang ergangen ist, der dem Betroffenen bekannt war und ihn in die Lage versetzt, die Tragweite der ihm gegenüber getroffenen Maßnahme zu verstehen (vgl. Urteil Bank Melli Iran/Rat, oben in Randnr. 19 angeführt, Randnr. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Fall des Bestreitens obliegt es dem Rat, diese Beweise und Informationen dem Unionsrichter zur Überprüfung vorzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Bank Melli Iran/Rat, oben in Randnr. 19 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

    Auszug aus EuG, 17.04.2013 - T-404/11
    Folglich kann der Unionsrichter nach der Rechtsprechung nicht zulassen, dass die Begründung lediglich aus einer allgemeinen und stereotypen Formulierung besteht, die dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung entnommen ist, in der die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der fraglichen Maßnahme enthalten sind (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2006, 0rganisation des Modjahedines du peuple d'Iran/Rat, T-228/02, Slg. 2006, II-4665, Randnr. 143).
  • EuG, 11.07.2007 - T-47/03

    Sison / Rat

    Auszug aus EuG, 17.04.2013 - T-404/11
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass restriktive Maßnahmen zwar keine strafrechtliche Sanktion darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 11. Juli 2007, Sison/Rat, T-47/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 101, und vom 7. Dezember 2010, Fahas/Rat, T-49/07, Slg. 2010, II-5555, Randnr. 67), dass es jedoch dem Rat nach der in Randnr. 30 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung gleichwohl obliegt, die Identität der Personen und Einrichtungen, gegen die er restriktive Maßnahmen erlässt, rechtlich hinreichend zu beweisen.
  • EuG, 23.10.2008 - T-256/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS 2007/868/EG DES RATES

    Auszug aus EuG, 17.04.2013 - T-404/11
    Zum einen beruhen nämlich restriktive Maßnahmen mehr auf einer Einschätzung einer aktuellen oder zukünftigen Bedrohung als auf der Beurteilung eines Verhaltens in der Vergangenheit (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, T-256/07, Slg. 2008, II-3019, Randnr. 110).
  • EuG, 07.12.2010 - T-49/07

    Fahas / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

    Auszug aus EuG, 17.04.2013 - T-404/11
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass restriktive Maßnahmen zwar keine strafrechtliche Sanktion darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 11. Juli 2007, Sison/Rat, T-47/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 101, und vom 7. Dezember 2010, Fahas/Rat, T-49/07, Slg. 2010, II-5555, Randnr. 67), dass es jedoch dem Rat nach der in Randnr. 30 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung gleichwohl obliegt, die Identität der Personen und Einrichtungen, gegen die er restriktive Maßnahmen erlässt, rechtlich hinreichend zu beweisen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-348/12

    Rat / Manufacturing Support & Procurement Kala Naft - Rechtsmittel - Gemeinsame

    6 - Unter den kürzlich ergangenen Urteilen des Gerichts vgl. insbesondere Urteile vom 26. Oktober 2012, CF Sharp Shipping Agencies/Rat (T-53/12), und Oil Turbo Compressor/Rat (T-63/12), vom 5. Dezember 2012, Qualitest/Rat (T-421/11), vom 11. Dezember 2012, Sina Bank/Rat (T-15/11), vom 29. Januar 2013, Bank Mellat/Rat (T-496/10), vom 5. Februar 2013, Bank Saderat Iran/Rat (T-494/10), vom 20. März 2013, Bank Saderat/Rat (T-495/10), vom 17. April 2013, TCMFG/Rat (T-404/11), vom 16. Mai 2013, 1ran Transfo/Rat (T-392/11), und vom 12. Juni 2013, HTTS/Rat (T-128/12 und T-182/12).
  • EuG, 09.06.2021 - T-580/19

    Borborudi/ Rat

    Der Umstand, dass der Beschluss 2019/870 anwendbar bleibt, selbst wenn der angefochtene Rechtsakt für nichtig erklärt wird, kann indessen eine ernsthafte Beeinträchtigung der Rechtssicherheit herbeiführen, da mit diesen beiden Rechtsakten gegen den Kläger identische Maßnahmen verhängt werden (Urteil vom 17. April 2013, TCMFG/Rat, T-404/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:194, Rn. 43).
  • EuG, 09.09.2016 - T-719/14

    Tri Ocean Energy / Rat

    S'agissant de la question de savoir si c'est à bon droit que le Conseil a considéré que Tri-Ocean Trading et la requérante constituaient une seule et même entité, il y a lieu de rappeler que, même si les mesures restrictives ne constituent pas une sanction pénale, il n'en demeure pas moins qu'il appartient au Conseil, conformément à la jurisprudence rappelée aux points 23 et 25 ci-dessus, d'établir à suffisance de droit l'identité des personnes et des entités à l'égard desquelles il adopte des mesures restrictives (voir, en ce sens, arrêt du 17 avril 2013, TCMFG/Conseil, T-404/11, non publié, EU:T:2013:194, point 33).
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