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   EuG, 20.09.2012 - T-407/10   

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https://dejure.org/2012,26912
EuG, 20.09.2012 - T-407/10 (https://dejure.org/2012,26912)
EuG, Entscheidung vom 20.09.2012 - T-407/10 (https://dejure.org/2012,26912)
EuG, Entscheidung vom 20. September 2012 - T-407/10 (https://dejure.org/2012,26912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ungarn / Kommission

  • EU-Kommission

    Hongrie gegen Europäische Kommission.

    Strukturfonds - Finanzieller Zuschuss - Eisenbahnstrecke Budapest-Kelenföld-Székesfehérvár-Boba - Mehrwertsteuer - Nicht zuschussfähige Ausgabe.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 14. September 2010 - Ungarn/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2010) 4593 der Kommission vom 8. Juli 2010, mit der die Finanzierung des Großprojekts "Umbau der Eisenbahnstrecke Budapest-Kelenföld-Székesfehérvár-Boba, Abschnitt I, Phase 1" im Rahmen des vom Europäischen Fonds für ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 22.06.2022 - T-357/19

    Italien/ Kommission - EFRE - Regionalpolitik - Operationelle Programme, die unter

    So entspricht entgegen dem Vorbringen der Italienischen Republik die Möglichkeit für den Begünstigten eines finanziellen Beitrags aus einem ESI-Fonds, die Mehrwertsteuer rückerstattet zu bekommen, nicht genau dem Abzugsrecht des Steuerpflichtigen im Rahmen der Mehrwertsteuerrichtlinie (vgl. entsprechend Urteile vom 20. September 2012, Ungarn/Kommission, T-89/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:451, Rn. 47, und vom 20. September 2012, Ungarn/Kommission, T-407/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:453, Rn. 46).

    Drittens trifft es zu, dass, wie die Kommission geltend macht, die Entscheidung, die Einnahmen und Ausgaben auf mehrere öffentliche Einrichtungen desselben Mitgliedstaats und unter mehreren Verantwortlichen eines Vorhabens aufzuteilen, die Beurteilung der Förderfähigkeit der Ausgaben, insbesondere der für die Durchführung dieses Projekts entrichteten Mehrwertsteuer, nicht ändern kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2012, Ungarn/Kommission, T-407/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:453, Rn. 32).

    Insoweit kann sich die Kommission nicht auf die Entscheidung des Gerichts in den Urteilen vom 20. September 2012, Ungarn/Kommission (T-89/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:451), und vom 20. September 2012, Ungarn/Kommission (T-407/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:453), berufen.

  • EuG, 21.05.2014 - T-61/13

    Melt Water / HABM (NUEVA) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Nach einer ständigen Rechtsprechung, die auf Art. 314 EG und Art. 55 EU beruht, sind alle Sprachfassungen einer Bestimmung des Unionsrechts gleichermaßen verbindlich und ist ihnen grundsätzlich der gleiche Wert beizumessen, der nicht je nach der Größe der Bevölkerung der Mitgliedstaaten, die die betreffende Sprache gebraucht, schwanken kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 2. April 1998, EMU Tabac u. a., C-296/95, Slg. 1998, I-1605, Rn. 36, und vom 20. November 2003, Kyocera, C-152/01, Slg. 2003, I-13821, Rn. 32, sowie Urteil des Gerichts vom 20. September 2012, Ungarn/Kommission, T-407/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 39).
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