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   EuG, 28.11.2013 - T-424/12   

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https://dejure.org/2013,33685
EuG, 28.11.2013 - T-424/12 (https://dejure.org/2013,33685)
EuG, Entscheidung vom 28.11.2013 - T-424/12 (https://dejure.org/2013,33685)
EuG, Entscheidung vom 28. November 2013 - T-424/12 (https://dejure.org/2013,33685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Gaumina / EIGE

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) vom 26. Juli 2012, mit der das Angebot der Klägerin für das Los 4 betreffend die Beschaffung von Dienstleistungen für die Entwicklung des Internet im Rahmen des ...

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuG, 05.03.2019 - T-169/17

    Pethke / EUIPO - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstliche Verwendung -

    Nach Art. 85 der Verfahrensordnung können die Parteien zwar in der Erwiderung oder in der Gegenerwiderung Beweisangebote für ihr Vorbringen vorlegen, doch lässt das Gericht die Vorlage von Beweisangeboten nach der Gegenerwiderung nur unter außergewöhnlichen Umständen zu, nämlich dann, wenn der Beweisantragsteller vor dem Abschluss des schriftlichen Verfahrens nicht über die betreffenden Beweise verfügen konnte oder wenn die Verspätung, mit der sein Gegner Beweise vorgelegt hat, es rechtfertigt, die Verfahrensakte zur Wahrung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens zu vervollständigen (Urteile vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, T-51/07, EU:T:2008:420, Rn. 57, vom 24. November 2011, EFIM/Kommission, T-296/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:693, Rn. 22, und vom 28. November 2013, Gaumina/EIGE, T-424/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:617, Rn. 44).
  • EuG, 18.09.2014 - T-317/12

    Holcim (Romania) / Kommission - Außervertragliche Haftung - System für den Handel

    Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und einer geordneten Rechtspflege muss zumindest die Tragweite eines Rechtsbehelfs auf kohärente und verständliche Weise deutlich werden, damit er als zulässig angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 28. November 2013, Gaumina/EIGE, T-424/12, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 31.07.2020 - T-272/19

    TO/ EAD

    Darüber hinaus ist es möglich, dass eine E-Mail, selbst wenn sie den Adressaten tatsächlich erreicht, am Tag ihrer Absendung nicht empfangen wird (Urteil vom 8. Oktober 2008, Sogelma/EAR, T-411/06, EU:T:2008:419, Rn. 77, vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 28. November 2013, Gaumina/EIGE, T-424/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:617, Rn. 40, und vom 7. Dezember 2018, GE.CO.P./Kommission, T-280/17, EU:T:2018:889, Rn. 51 [nicht veröffentlicht]).
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