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Rechtsprechung
   EuG, 14.08.1998 - T-44/98 R   

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EuG, 14.08.1998 - T-44/98 R (https://dejure.org/1998,6684)
EuG, Entscheidung vom 14.08.1998 - T-44/98 R (https://dejure.org/1998,6684)
EuG, Entscheidung vom 14. August 1998 - T-44/98 R (https://dejure.org/1998,6684)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Assoziationsregelung der überseeischen Länder und Gebiete - Beschlüsse 91/482/EWG und 97/803/EG - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Tätigwerden - Keine Dringlichkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Emesa Sugar / Kommission

  • EU-Kommission

    Emesa Sugar (Free Zone) NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Regelung über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete - Beschlüsse 91/482/EWG und 97/803/EG - Verordnung (EG) Nr. 2553/97 - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Streithilfe - Dringlichkeit - Fehlen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung des Antrags auf Ausstellung von Einfuhrlizenzen für Zuckererzeugnisse; Aufrechterhaltung der Ursprungskumulierung AKP/ÜLG im Hinblick auf einen drohenden Konflikt zwischen den Zielen der Entwicklung der ÜLG und der gemeinsamen Agrarpolitik; Vereinbarkeit der ...

  • Judicialis

    EGV Art. 132 Abs. 1; ; EGV Art. 133 Abs. 1; ; EGV Art. 185; ; EGV Art. 186; ; Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom Art. 4; ; Beschluss 97/803/EG; ; Beschluss 91/482/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuG, 21.03.1997 - T-179/96

    J. Antonissen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Rat der

    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Um zu vermeiden, daß das Gericht durch Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung zur Durchführung des Artikels 108b des ÜLG-Beschlusses im Verfahren der einstweiligen Anordnung dieses Ermessen verletzt, kann dem Antrag der Antragstellerin nur stattgegeben werden, wenn die Dringlichkeit der beantragten Maßnahmen unbestreitbar ist (vgl. u. a. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-179/96 R, Antonissen/Rat und Kommission, Slg. 1997, II-425, Randnr. 22, und Beschluß Regierung der Niederländischen Antillen/Rat, Randnr. 65).
  • EuG, 07.11.1995 - T-168/95

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA und andere gegen Rat der Europäischen Union.

    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Nach ständiger Rechtsprechung läßt sich das Vorliegen der in Randnummer 71 angesprochenen außergewöhnlicher Umstände dann feststellen, wenn die Antragstellerin, sollte die beantragte Anordnung nicht ergehen, in ihrer Existenz gefährdet wäre oder eine irreversible Änderung ihres Marktanteils hinnehmen müßte (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 7. November 1995 in der Rechtssache T-168/95 R, Eridania u. a./Rat, Slg. 1995, II-2817, Randnr. 42).
  • EuG, 02.03.1998 - T-310/97

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Rat der Europäischen Union. -

    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Im vorliegenden Fall hat der Rat durch den Erlaß des Beschlusses 97/803 von seinem Ermessen bei der Wahl der Maßnahme Gebrauch gemacht, die am besten geeignet ist, Störungen auf dem Gemeinschaftsmarkt für Zucker zu verhindern (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 2. März 1998 in der Rechtssache T-310/97 R, Regierung der Niederländischen Antillen/Rat, Slg. 1998, II-455, Randnr. 64).
  • EuGH, 18.10.1991 - C-213/91

    Abertal / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Nach der Rechtsprechung ist jedoch ein rein finanzieller Schaden - von außergewöhnlichen Umständen abgesehen - nicht als irreparabel anzusehen, da er Gegenstand eines späteren finanziellen Ausgleichs sein kann (vgl. u. a. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1991 in der Rechtssache C-213/91 R, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1991, I-5109, Randnr. 24).
  • EuGH, 11.05.1989 - 76/89

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Schwerer

    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes muß das Gericht prüfen, ob die spätere Aufhebung der streitigen Entscheidung durch das Gericht die Umkehrung der Lage erlaubt, die durch den sofortigen Vollzug dieser Entscheidung entstehen würde, bzw. ob die Aussetzung des Vollzugs dieser Entscheidung ein Hindernis für deren volle Wirksamkeit sein kann, falls die Klage in der Hauptsache abgewiesen wird (vgl. insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989 in den Rechtssachen 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, Radio Telefis Eireann u. a./Kommission, Slg. 1989, 1141, Randnr. 15).
  • EuG, 26.10.1994 - T-231/94

    Transacciones Maritimas SA, Recursos Marinos SA und Makuspesca SA gegen

    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Da die Antragstellerin von Konkurs bedroht sei (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 26. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-231/94 R, T-232/94 R und T-234/94 R, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, Slg. 1994, II-885, Randnr. 42) oder zumindest bis zu einem Urteil in der Hauptsache eine außergewöhnlich schwere finanzielle Belastung zu tragen habe (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, II-715, Randnr. 33), seien die Kriterien der Dringlichkeit erfüllt.
  • EuG, 12.05.1995 - T-80/95
    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Die Partei, die die Aussetzung des Vollzugs einer angefochtenen Entscheidung beantragt, ist dafür beweispflichtig, daß sie die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen Schaden zu erleiden, der schwere und nicht wiedergutzumachende Folgen hätte (vgl. insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 12. Mai 1995 in den Rechtssachen T-79/95 R und T-80/95 R, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1995, II-1433, Randnr. 36).
  • EuG, 25.08.1994 - T-156/94

    Siderúrgica Aristrain Madrid SL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Da die Antragstellerin von Konkurs bedroht sei (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 26. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-231/94 R, T-232/94 R und T-234/94 R, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, Slg. 1994, II-885, Randnr. 42) oder zumindest bis zu einem Urteil in der Hauptsache eine außergewöhnlich schwere finanzielle Belastung zu tragen habe (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, II-715, Randnr. 33), seien die Kriterien der Dringlichkeit erfüllt.
  • EuG, 12.05.1995 - T-79/95
    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Die Partei, die die Aussetzung des Vollzugs einer angefochtenen Entscheidung beantragt, ist dafür beweispflichtig, daß sie die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen Schaden zu erleiden, der schwere und nicht wiedergutzumachende Folgen hätte (vgl. insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 12. Mai 1995 in den Rechtssachen T-79/95 R und T-80/95 R, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1995, II-1433, Randnr. 36).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Auszug aus EuG, 14.08.1998 - T-44/98
    Das Gericht hat in seinem Urteil vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93 (Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 92), gegen das gegenwärtig ein Rechtsmittel beim Gerichtshof anhängig ist (C-390/95 P), entschieden, daß die Durchführung der Regelung der Assoziierung der ÜLG mit der Gemeinschaft, wie sie in den Artikeln 131 bis 135 EG-Vertrag beschrieben sei, ein "dynamischer Prozeß" sei, dessen Einzelheiten gemäß Artikel 136 Absatz 2 EG-Vertrag durch einen Beschluß des Rates festzulegen waren.
  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

  • EuG, 29.09.1993 - T-497/93

    Antrag auf einstweilige Anordnung ; Pfändung von Dienstbezügen eines Beamten

  • EuGH, 21.08.1981 - 232/81

    Agricola Commerciale Olio / Kommission

  • EuGH, 12.07.1990 - C-195/90

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 11.05.1989 - C-76/89

    RTE u.a. / Kommission

  • EuGH, 17.12.1998 - C-364/98

    Emesa Sugar / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, II-3079), mit dem beantragt wird, unter Aufhebung dieses Beschlusses dem im ersten Rechtszug gestellten Antrag stattzugeben, hilfsweise, die Rechtssache zu neuer Entscheidung an das Gericht zu verweisen, und die Kommission zur Tragung der Kosten zu verurteilen, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Rechtsberater T. van Rijn als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Antragsgegnerin im ersten Rechtszug,.

    Die Emesa Sugar (Free Zone) NV hat mit Rechtsmittelschrift, die am 9. Oktober 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 50 Absatz 2 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, II-3079; im folgenden: angefochtener Beschluß) eingelegt, mit dem dieser ihren Antrag auf einstweilige Anordnung zurückgewiesen hat.

    beschlossen: 1. Der Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R (Emesa Sugar/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuG, 07.07.2006 - T-319/05

    Schweiz / Kommission - Streithilfe - Auswärtige Beziehungen - Abkommen zwischen

    Das Gleiche gelte, wenn ein Staat ein völkerrechtliches Abkommen mit der Gemeinschaft geschlossen habe (Beschluss des Gerichtshofes vom 23. Februar 1983 in den Rechtssachen 91/82 R und 200/82 R, Chris International Foods/Kommission, Slg. 1983, 417; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R, Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, II-3079, Randnrn.
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Rechtsprechung
   EuG, 06.12.2001 - T-44/98   

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https://dejure.org/2001,13670
EuG, 06.12.2001 - T-44/98 (https://dejure.org/2001,13670)
EuG, Entscheidung vom 06.12.2001 - T-44/98 (https://dejure.org/2001,13670)
EuG, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - T-44/98 (https://dejure.org/2001,13670)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Assoziationsregelung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker - Versagung von Einfuhrlizenzen - Nichtigkeitsklage - Einrede der Rechtswidrigkeit - Beschluss 97/803/EG - Irreversibilität der erzielten Ergebnisse - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Emesa Sugar / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Emesa Sugar (Free Zone) NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verordnung Nr. 2553/97 der Kommission; Beschluss 97/803 des Rates
    Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Kontingentierung der Zuckereinfuhren mit Ursprungskumulierung AKP/ÜLG - Entscheidung der Kommission über die Versagung von Einfuhrlizenzen - Als unbegründet zurückgewiesene Einreden der Rechtswidrigkeit gegen den ...

  • EU-Kommission

    Emesa Sugar (Free Zone) NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Assoziationsregelung der überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Zucker - Versagung von Einfuhrlizenzen - Nichtigkeitsklage - Einrede der Rechtswidrigkeit - Beschluss 97/803/EG - Irreversibilität der erzielten Ergebnisse - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - ...

  • Wolters Kluwer

    Assoziationsregelung der überseeischen Länder und Gebiete; Einfuhr von Zucker; Versagung von Einfuhrlizenzen; Einrede der Rechtswidrigkeit; Irreversibilität der erzielten Ergebnisse; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    Beschluss 97/803/EWG; ; Verordnung Nr. 2553/97/EWG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der auf der Grundlage des Beschlusses 91/482/EWG des Rates über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in der Fassung des Beschlusses 97/803/EG (ABl. L 329, S. 50) erlassenen Entscheidung der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 08.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

    Auszug aus EuG, 06.12.2001 - T-44/98
    Mit Urteil vom 8. Februar 2000 in der Rechtssache C-17/98 (Emesa Sugar, Slg. 2000, I-675) hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Prüfung der Vorlagefragen nichts ergeben hat, was die Gültigkeit des Beschlusses 97/803 in Frage stellen könnte.

    Die Klägerin hat mit Schreiben vom 31. März 2000 geltend gemacht, die oben in Randnummer 38 wiedergegebene Feststellung des Gerichtshofes im Urteil Emesa Sugar zur Gültigkeit des Beschlusses 97/803 beruhe auf Sachverhaltsirrtümern.

    Die Klägerin hat demgemäß beantragt, das schriftliche Verfahren in der vorliegenden Rechtssache fortzusetzen und die Verfahrensbeteiligten aufzufordern, zum Urteil Emesa Sugar in der Sache Stellung zu nehmen.

    Die Kommission und der Rat haben mit Schreiben vom 24. und 29. März 2000 erklärt, dass sich die gegen den Beschluss 97/803 erhobene Einrede der Rechtswidrigkeit erledigt habe, nachdem der Gerichtshof in dem oben in Randnummer 38 genannten Urteil Emesa Sugar die Gültigkeit des Beschlusses bestätigt habe.

    Mit Schreiben vom 24. Mai 2000 ist die Klägerin gebeten worden, zu dem oben in Randnummer 38 genannten Urteil Emesa Sugar in der Sache eine ergänzende schriftliche Stellungnahme abzugeben.

    Diese Argumentation ist bereits in dem oben in Randnummer 38 genannten Urteil Emesa Sugar zurückgewiesen worden.

  • EuG, 14.08.1998 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

    Auszug aus EuG, 06.12.2001 - T-44/98
    Im Rahmen des ersten, des zweiten und des vierten Klagegrundes wiederholt die Klägerin ihre in der Rechtssache T-43/98 (Emesa Sugar/Rat) vorgetragene Argumentation.

    Diese Klagegründe sind daher aus den Gründen zurückzuweisen, die im Urteil des Gerichts vom heutigen Tage in der Rechtssache T-43/98 dargelegt sind.

  • EuG, 29.09.2000 - T-87/98

    International Potash Company / Rat

    Auszug aus EuG, 06.12.2001 - T-44/98
    Die in Artikel 190 EG-Vertrag vorgeschriebene Begründung muss die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen die Gründe für die erlassene Maßnahme erkennen und damit ihre Rechte wahrnehmen können und dass der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (Urteil des Gerichts vom 29. September 2000 in der Rechtssache T-87/98, International Potash Company/Rat, Slg. 2000, II-3179, Randnr. 65).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-364/98

    Emesa Sugar / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.12.2001 - T-44/98
    Auf Rechtsmittel der Klägerin ist der oben in Randnummer 27 genannte Beschluss in der Rechtssache T-44/98 R mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-364/98 P(R) (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, I-8815) aufgehoben und die Sache an das Gericht zurückverwiesen worden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-26/00

    Niederlande / Kommission

    66 - Vgl. die vorstehend zitierten Rechtssachen Emesa Sugar; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-43/98 R (Emesa Sugar/Rat, Slg. 1998, II-3055), Urteil des Gerichts in der Rechtssache Emesa Sugar/Rat, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, II-3079), Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-363/98 P (R) (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, I-8787), Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-364/98 P (R) (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, I-8815), Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. April 1999 in der Rechtssache Emesa Sugar/Kommission, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 29. September 1999 in der Rechtssache T-44/98 R II (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-2815), Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-44/98 R II (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 2000, II-1941) und Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache T-44/98 (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 2001, II-3577).
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Rechtsprechung
   EuG, 29.09.1999 - T-44/98 R II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13520
EuG, 29.09.1999 - T-44/98 R II (https://dejure.org/1999,13520)
EuG, Entscheidung vom 29.09.1999 - T-44/98 R II (https://dejure.org/1999,13520)
EuG, Entscheidung vom 29. September 1999 - T-44/98 R II (https://dejure.org/1999,13520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Assoziationsregelung der überseeischen Länder und Gebiete - Beschlüsse 91/482/EWG und 97/803/EG - Verordnung (EG) Nr. 2553/97 - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Verlängerung einstweiliger Anordnungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Emesa Sugar / Kommission

  • EU-Kommission

    Emesa Sugar (Free Zone) NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Assoziationsregelung der überseeischen Länder und Gebiete - Beschlüsse 91/482/EWG und 97/803/EG - Verordnung (EG) Nr. 2553/97 - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Verlängerung einstweiliger Anordnungen.

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der zugunsten der Antragstellerin vom Präsidenten des Gerichts in seinem Beschluß vom 30. April 1999 in der Rechtssache T-44/98 R II Emesa Sugar/Kommission erlassenen einstweiligen Anordnungen; Assoziationsregelung der überseeischen Länder und Gebiete; Festlegung ...

  • Judicialis

    Beschluss 91/482/EWG; ; Beschluss 97/803/EG; ; Verordnung (EG) Nr. 2553/97

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.12.1998 - C-364/98

    Emesa Sugar / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.09.1999 - T-44/98
    Dieser Beschluß ist auf das Rechtsmittel der Antragstellerin durch Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-364/98 P (R) (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, I-8815) aufgehoben, die Rechtssache ist an das Gericht zurückverwiesen worden.
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Rechtsprechung
   EuG, 06.04.2000 - T-44/98 R II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19605
EuG, 06.04.2000 - T-44/98 R II (https://dejure.org/2000,19605)
EuG, Entscheidung vom 06.04.2000 - T-44/98 R II (https://dejure.org/2000,19605)
EuG, Entscheidung vom 06. April 2000 - T-44/98 R II (https://dejure.org/2000,19605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Emesa Sugar / Kommission

  • EU-Kommission

    Emesa Sugar (Free Zone) NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Assoziierungsregelung für die überseeischen Länder und Gebiete - Beschlüsse 91/482/EWG und 97/803/EG - Verordnung (EG) Nr. 2553/97 - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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   EuG, 30.04.1999 - T-44/98 R II   

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https://dejure.org/1999,16578
EuG, 30.04.1999 - T-44/98 R II (https://dejure.org/1999,16578)
EuG, Entscheidung vom 30.04.1999 - T-44/98 R II (https://dejure.org/1999,16578)
EuG, Entscheidung vom 30. April 1999 - T-44/98 R II (https://dejure.org/1999,16578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission

    Emesa Sugar (Free Zone) NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Assoziationsregelung der überseeischen Länder und Gebiete - Beschlüsse 91/482/EWG und 97/803/EG - Verordnung (EG) Nr. 2553/97 - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Interessenabwägung.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (9)

  • EuG, 22.12.2004 - T-201/04

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ WEIST DEN ANTRAG VON MICROSOFT AUF

    Der Antragsteller ist dafür beweispflichtig, dass er die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen solchen Schaden zu erleiden (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. Mai 1991 in der Rechtssache C-356/90 R, Belgien/Kommission, Slg. 1991, I-2423, Randnr. 23, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 30. April 1999 in der Rechtssache T-44/98 R II, Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-1427, Randnr. 128, und vom 15. November 2001 in der Rechtssache T-151/01 R, Duales System Deutschland/Kommission, Slg. 2001, II-3295, Randnr. 187).
  • EuG, 30.10.2003 - T-125/03

    Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals / Kommission

    Der Antragsteller hat darzutun, dass er die Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen derartigen Schaden zu erleiden (vgl. u. a. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 30. April 1999 in der Rechtssache T-44/98 R II, Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-1427, Randnr. 128, und vom 7. April 2000 in der Rechtssache T-326/99 R, Fern Olivieri/Kommission, Slg. 2000, II-1985, Randnr. 136).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-26/00

    Niederlande / Kommission

    Unter Hinweis auf den Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. April 1999 in der Rechtssache T-44/98 R II (47) trägt sie vor, der Gemeinschaft sei eindeutig ein hinreichender Spielraum verblieben, um bis zum Jahr 2000 gesteigerte Einfuhren von Zucker und Mischungen aus den ÜLG aufzunehmen.

    66 - Vgl. die vorstehend zitierten Rechtssachen Emesa Sugar; Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-43/98 R (Emesa Sugar/Rat, Slg. 1998, II-3055), Urteil des Gerichts in der Rechtssache Emesa Sugar/Rat, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-44/98 R (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, II-3079), Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-363/98 P (R) (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, I-8787), Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-364/98 P (R) (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, I-8815), Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. April 1999 in der Rechtssache Emesa Sugar/Kommission, Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 29. September 1999 in der Rechtssache T-44/98 R II (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-2815), Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 6. April 2000 in der Rechtssache T-44/98 R II (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 2000, II-1941) und Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache T-44/98 (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 2001, II-3577).

  • EuG, 06.12.2001 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

    Der Präsident des Gerichts hat daraufhin in der Rechtssache T-44/98 R II einstweilige Anordnungen erlassen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 30. April 1999 in der Rechtssache T-44/98 R II, Emesa Sugar/Kommission [Slg. 1999, II-1427], und vom 29. September 1999 in der Rechtssache T-44/98 R II, Emesa Sugar/Kommission [Slg. 1999, II-2815]).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-452/00

    Netherlands v Commission - Regelung über die Assoziierung der überseeischen

    Wie sich auch aus dem Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. April 1999 in der Rechtssache T-44/98 R II (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-1427, Randnr. 107) ergebe, habe die Gemeinschaft über genügend Handlungsspielraum verfügt, um steigende Zuckerimporte aus den ÜLG aufzunehmen.
  • EuGH, 14.07.2005 - C-180/00

    Netherlands v Commission - Regelung über die Assoziierung der überseeischen

    Wie sich auch aus dem Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. April 1999 in der Rechtssache T-44/98 R II (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-1427, Randnr. 107) ergebe, habe die Gemeinschaft über genügend Handlungsspielraum verfügt, um steigende Zuckerimporte aus den ÜLG aufzunehmen.
  • EuGH, 14.07.2005 - C-26/00

    Niederlande / Kommission - Regelung über die Assoziierung der überseeischen

    Wie sich auch aus dem Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. April 1999 in der Rechtssache T-44/98 R II (Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1999, II-1427, Randnr. 107) ergebe, habe die Gemeinschaft über genügend Handlungsspielraum verfügt, um bis zum Jahr 2000 steigende Zuckerimporte aus den ÜLG aufzunehmen.
  • EuG, 07.04.2000 - T-326/99

    Olivieri / Kommission und EMEA

    Dieser trägt die Beweislast dafür, daß er den Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen derartigen Schaden zu erleiden (vgl. u. a. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 30. April 1999 in der Rechtssache T-44/98 R II, Emesa Sugar/Rat, Slg. 1999, II-1427, Randnr. 128).
  • EuG, 07.06.2007 - T-346/06

    IMS / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs

    Angesichts der besonderen Umstände der vorliegenden Rechtssache und unter Berücksichtigung des gesamten Sachverhalts ist festzustellen, dass der Vollzug der streitigen Handlung geeignet ist, einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden der Antragstellerin, der ihre Existenz gefährden würde, zu verursachen, so dass die Dringlichkeit der beantragten Anordnung unbestreitbar erscheint (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. April 1999, Emesa Sugar/Kommission, T-44/98 R II, Slg. 1999, II-1427, Randnr. 131).
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