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Rechtsprechung
   EuG, 28.01.1992 - T-45/90   

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EuG, 28.01.1992 - T-45/90 (https://dejure.org/1992,6280)
EuG, Entscheidung vom 28.01.1992 - T-45/90 (https://dejure.org/1992,6280)
EuG, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - T-45/90 (https://dejure.org/1992,6280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission

    Alicia Speybrouck gegen Europäisches Parlament.

    [fremdsprachig] Bedienstete auf Zeit - Entlassung - Schutz der schwangeren Bediensteten - Begründung der Entlassungsverfügung - Kündigungsfrist - Einhaltung eines ordnungsgemäß eingeführten internen Verfahrens.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 26.02.1981 - 25/80

    De Briey / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.01.1992 - T-45/90
    Das Gericht ist daher nicht berechtigt, die Begründetheit einer solchen Ermessensentscheidung zu überprüfen, soweit nicht ein offensichtlicher Irrtum oder ein Ermessensmißbrauch festgestellt werden kann (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1981 in der Rechtssache 25/80, De Briey/Kommission, Slg. 1981, 637).
  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.01.1992 - T-45/90
    Das Gericht weist überdies darauf hin, daß selbst dann, wenn in dem Umstand, daß die Anstellungsbehörde die Kündigung der Klägerin am 12. Juli 1990, d. h. zwei Tage nach Übersendung des Schreibens an die Personalvertretung, ausgesprochen hat, eine Geringschätzung der internen Regelung des Präsidiums und eine Zweckentfremdung dieser Regelung gesehen werden müßte, die Tatsache, daß die Personalyertretung - und sei es auch noch im Verlauf der am 20. Oktober 1990 um Mitternacht abgelaufenen dreimonatigen Kündigungsfrist - nicht tätig geworden ist, auf jeden Fall beweist, daß das Verfahren, das zur Kündigung der Klägerin geführt hat, nicht anders verlaufen wäre (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 30/78, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2229, Randnr. 26, und Urteil des Gerichtes vom 27. November 1990 in der Rechtssache T-7/90, Kobor/Kommission, Slg. 1990, II-721, Randnr. 30).
  • EuG, 27.11.1990 - T-7/90

    Dorothea Kobor gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 28.01.1992 - T-45/90
    Das Gericht weist überdies darauf hin, daß selbst dann, wenn in dem Umstand, daß die Anstellungsbehörde die Kündigung der Klägerin am 12. Juli 1990, d. h. zwei Tage nach Übersendung des Schreibens an die Personalvertretung, ausgesprochen hat, eine Geringschätzung der internen Regelung des Präsidiums und eine Zweckentfremdung dieser Regelung gesehen werden müßte, die Tatsache, daß die Personalyertretung - und sei es auch noch im Verlauf der am 20. Oktober 1990 um Mitternacht abgelaufenen dreimonatigen Kündigungsfrist - nicht tätig geworden ist, auf jeden Fall beweist, daß das Verfahren, das zur Kündigung der Klägerin geführt hat, nicht anders verlaufen wäre (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 30/78, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2229, Randnr. 26, und Urteil des Gerichtes vom 27. November 1990 in der Rechtssache T-7/90, Kobor/Kommission, Slg. 1990, II-721, Randnr. 30).
  • EuGH, 08.11.1990 - 179/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund / Dansk Arbejdsgiverforening

    Auszug aus EuG, 28.01.1992 - T-45/90
    Namentlich hat der Gerichtshof in seiner Vorabentscheidung vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88 (Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark, Slg. 1990, I-3979) die Vorschriften des Artikels 2 Absätze 1 und 3 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. L 39, S. 40) dahin ausgelegt, daß die Entlassung einer Arbeitnehmerin aufgrund ihrer Schwangerschaft ebenso wie die Weigerung, eine schwangere Frau einzustellen (Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941), eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt (Randnr. 13).
  • EuGH, 20.02.1975 - 21/74

    Airola / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.01.1992 - T-45/90
    Der Gerichtshof hat mehrfach anerkannt (Urteile vom 7. Juni 1972 in der Rechtssache 20/71, Sabbatini-Bertoni/Parlament, Slg. 1972, 345; vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 21/74, Airola/Kommission, Slg. 1975, 221, und vom 20. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 75/82 und 117/82, Razzouk und Bey-doun/Kommission, Slg. 1984, 1509), daß die Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern, die bei der Gemeinschaft beschäftigt sind, im Rahmen des Beamtenstatuts gewährleistet werden muß; im letztgenannten Urteil hat er hervorgehoben, daß in den Beziehungen zwischen den Gemeinschaftsorganen einerseits und ihren Bediensteten und deren anspruchsberechtigten Angehörigen andererseits die Anforderungen, die dieser Grundsatz stellt, keineswegs auf diejenigen beschränkt sind, die sich aus Artikel 119 EWG-Vertrag oder den in diesem Bereich erlassenen Gemeinschaftsrichtlinien ergeben.
  • EuGH, 15.07.1960 - 48/59
    Auszug aus EuG, 28.01.1992 - T-45/90
    Der Gerichtshof habe in seinen Urteilen vom 15. Juli 1960 in den verbundenen Rechtssachen 43/59, 45/59 und 48/59 (Von Lachmüller u. a./Kommission, Slg. 1960, 967, 989) und vom 16. Dezember 1960 in der Rechtssache 44/59 (Fiddelaar/Kommission, Slg. 1960, 1117, 1139) unter Hinweis auf das öffentliche Interesse die Auffassung vertreten, daß die Verwaltung stets an den Grundsatz von Treu und Glauben gebunden sei und mithin ihre Kündigungsverfügungen ausdrücklich zu begründen habe.
  • EuGH, 16.12.1960 - 44/59

    Rudolf Pieter Marie Fiddelaar gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 28.01.1992 - T-45/90
    Der Gerichtshof habe in seinen Urteilen vom 15. Juli 1960 in den verbundenen Rechtssachen 43/59, 45/59 und 48/59 (Von Lachmüller u. a./Kommission, Slg. 1960, 967, 989) und vom 16. Dezember 1960 in der Rechtssache 44/59 (Fiddelaar/Kommission, Slg. 1960, 1117, 1139) unter Hinweis auf das öffentliche Interesse die Auffassung vertreten, daß die Verwaltung stets an den Grundsatz von Treu und Glauben gebunden sei und mithin ihre Kündigungsverfügungen ausdrücklich zu begründen habe.
  • EuGH, 21.04.1983 - 282/81

    Ragusa / Kommission

    Auszug aus EuG, 28.01.1992 - T-45/90
    Zum anderen sind die Organe nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofes verpflichtet, sich an die von ihnen selbst durch interne Maßnahmen geschaffenen internen Verfahren zu halten, da sie andernfalls den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen würden (Urteile des Gerichtshofes vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 148/73, Louwage/Kommission, Slg. 1974, 81, und vom 21. April 1983 in der Rechtssache 282/81, Ragusa/Kommission, Slg. 1983, 1245, Randnr. 18).
  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

    Auszug aus EuG, 28.01.1992 - T-45/90
    Namentlich hat der Gerichtshof in seiner Vorabentscheidung vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-179/88 (Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark, Slg. 1990, I-3979) die Vorschriften des Artikels 2 Absätze 1 und 3 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. L 39, S. 40) dahin ausgelegt, daß die Entlassung einer Arbeitnehmerin aufgrund ihrer Schwangerschaft ebenso wie die Weigerung, eine schwangere Frau einzustellen (Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-177/88, Dekker, Slg. 1990, I-3941), eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt (Randnr. 13).
  • EuGH, 15.07.1960 - 43/59

    Eva von Lachmüller, Bernard Peuvrier, Roger Ehrhardt gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 28.01.1992 - T-45/90
    Der Gerichtshof habe in seinen Urteilen vom 15. Juli 1960 in den verbundenen Rechtssachen 43/59, 45/59 und 48/59 (Von Lachmüller u. a./Kommission, Slg. 1960, 967, 989) und vom 16. Dezember 1960 in der Rechtssache 44/59 (Fiddelaar/Kommission, Slg. 1960, 1117, 1139) unter Hinweis auf das öffentliche Interesse die Auffassung vertreten, daß die Verwaltung stets an den Grundsatz von Treu und Glauben gebunden sei und mithin ihre Kündigungsverfügungen ausdrücklich zu begründen habe.
  • EuGH, 20.03.1984 - 75/82

    Razzouk u.a. / Kommission

  • EuGH, 09.06.1983 - 225/82

    Verzyck / Kommission

  • EuGH, 30.01.1974 - 148/73

    Louwage / Kommission

  • EuGH, 07.06.1972 - 20/71

    Bertoni / Parlament

  • EuGH, 15.07.1960 - 45/59
  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter und mit ihm das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts ist Teil der grundlegenden allgemeinen Rechtsgrundsätze der Gemeinschaft, die vom Europäischen Gerichtshof als bindende Prüfungsmaßstäbe für das hoheitliche Verhalten von Gemeinschaftsorganen entwickelt wurden (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Januar 1992 - Rs T 45/90 -, Slg. 1992 II, S. 35; Urteil vom 30. April 1996 - Rs C-13/94 -, Slg. 1996 I, S. 2159 ; Urteil vom 20. März 1984 - Rs 75 und 117/92 -, Slg. 1984, S. 1509 ; s. auch BVerfGE 73, 339 m.w.N.).
  • EuG, 08.09.2009 - T-404/06

    ETF / Landgren - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit -

    Das Gericht für den öffentlichen Dienst hat weiter ausgeführt, dass diese Auslegung in ständiger Rechtsprechung bestätigt worden sei (Urteil des Gerichtshofs vom 19. Juni 1992, V/Parlament, C-18/91 P, Slg. 1992, I-3997, Randnr. 39; Urteile des Gerichts vom 28. Januar 1992, Speybrouck/Parlament, T-45/90, Slg. 1992, II-33, Randnr. 90, vom 17. März 1994, Hoyer/Kommission, T-51/91, Slg. ÖD 1994, I-A-103 und II-341, Randnr. 27, vom 17. März 1994, Smets/Kommission, T-52/91, Slg. ÖD 1994, I-A-107 und II-353, Randnr. 24, vom 5. Dezember 2002, Hoyer/Kommission, T-70/00, Slg. ÖD 2002, I-A-247 und II-1231, Randnr. 55, vom 7. Juli 2004, Schmitt/EAR, T-175/03, Slg. ÖD 2004, I-A-211 und II-939, Randnrn.

    Insoweit sei auf das Urteil Speybrouck/Parlament (oben in Randnr. 38 angeführt) hinzuweisen, worin das Gericht entschieden habe, dass die Begründungspflicht nur im Fall einer Kündigung aus disziplinarischen Gründen nach Art. 49 BSB bestehe.

    Dieser unbeständigere Charakter ergibt sich nämlich insbesondere aus dem weiten Ermessen, über das die zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Behörde bei der Kündigung eines Zeitbedienstetenvertrags auf unbestimmte Dauer gemäß Art. 47 Buchst. c Ziff. i BSB unter Beachtung der im Beschäftigungsvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist verfügt, so dass sich die Kontrolle des Gemeinschaftsrichters auf die Prüfung der Frage beschränken muss, ob kein offensichtlicher Fehler und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteil des Gerichtshofs vom 26. Februar 1981, de Briey/Kommission, 25/80, Slg. 1981, 637, Randnr. 7, sowie Urteile Speybrouck/Parlament, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnrn.

    Auch wenn, wie die ETF und die Kommission geltend machen, entschieden worden ist, dass Entscheidungen über die Kündigung von Zeitbedienstetenverträgen auf unbestimmte Dauer nicht begründet zu werden brauchen, haben gleichwohl zu gleichen Zeit sowohl der Gerichtshof als auch das Gericht bekräftigt, dass bei einer unter Beachtung der Kündigungsfrist des Art. 47 BSB verfügten Entlassung wegen unzulänglicher fachlicher Leistungen der Gemeinschaftsrichter die Stichhaltigkeit dieser Bewertung nicht nachprüfen kann, es sei denn, dass ein offensichtlicher Irrtum vorliegt oder ein Ermessensmissbrauch nachgewiesen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile de Briey/Kommission, oben in Randnr. 162 angeführt, Randnr. 7, und Speybrouck/Parlament, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnrn.

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01

    Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes

    Dieser Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter und mit ihm das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts ist zugleich Teil der grundlegenden allgemeinen Rechtsgrundsätze des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. z.B. EuGH, Urteile vom 28. Januar 1992 - Rs T-45/90 - Slg. 1992 II S. 35 und vom 30. April 1996 - Rs C-13/94 - Slg. 1996 I S. 2143 ).
  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04

    Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und

    Die Anwendung des § 53 Abs. 5 Satz 2 BeamtVG führt zu keiner mittelbaren oder unmittelbaren Diskriminierung von Frauen im Sinne von Art. 3 Abs. 3 GG (vgl. dazu BVerfG vom 30. Januar 2002 - 1 BvL 23/96 - NJW 2002, 1256; EuGH, Urteile vom 28. Januar 1992 - Rs T-45/90 - Slg. 1992 II S. 35 und vom 30. April 1996 - Rs C-13/94 - Slg. 1996 I S. 2143 ).
  • EuGöD, 26.10.2006 - F-1/05

    Landgren / ETF - Bedienstete auf Zeit - Vertrag auf unbestimmte Dauer -

    Die Beklagte macht geltend, dass es allgemein weder in den BSB noch im Beschäftigungsvertrag der Klägerin eine Rechtsgrundlage gebe, wonach die Beklagte zur Begründung der Kündigungsentscheidung verpflichtet sei (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 18. Oktober 1977, Schertzer/Parlament, 25/68, Slg. 1977, 1729, und des Gerichts erster Instanz vom 28. Januar 1992, Speybrouck/Parlament, T-45/90, Slg. 1992, II-33).

    Diese Auslegung ist in ständiger Rechtsprechung bestätigt worden (Urteile des Gerichtshofs vom 19. Juni 1992, V/Parlament, C-18/91 P, Slg. 1992, I-3997, Randnr. 39, des Gerichts erster Instanz vom 28. Januar 1992, Speybrouck/Parlament, Randnr. 90, vom 17. März 1994, Hoyer/Kommission, T-51/91, Slg. ÖD 1994, I-A-103 und II-341, Randnr. 27, vom 17. März 1994, Smets/Kommission, T-52/91, Slg. ÖD 1994, I-A-107 und II-353, Randnr. 24, vom 5. Dezember 2002, Hoyer/Kommission, T-70/00, Slg. ÖD 2002, I-A-247 und II-1231, Randnr. 55, vom 7. Juli 2004, Schmitt/EAR, T-175/03, Slg. ÖD 2004, I-A-211 und II-939, Randnrn.

    Auch wenn das aus dem Wesen des unbefristeten Vertrags folgende feste Beschäftigungsverhältnis nicht mit dem festen Beschäftigungsverhältnis vergleichbar ist, das den Beamten durch das Statut garantiert wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Speybrouck/Parlament, Randnr. 90), da mit Bediensteten auf Zeit keineswegs ein Dauerdienstverhältnis begründet werden soll, weist die Kategorie der unbefristeten Arbeitsverträge doch unter dem Blickwinkel der Arbeitsplatzsicherheit eine spezifische Besonderheit auf, die sie wesentlich von der Kategorie der befristeten Arbeitsverträge unterscheidet.

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 2.01

    Verpflichtende Arbeitszeitkonten für Lehrer sind rechtmäßig

    Dieser Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter und mit ihm das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts ist zugleich Teil der grundlegenden allgemeinen Rechtsgrundsätze des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. z.B. EuGH, Urteile vom 28. Januar 1992 - Rs T-45/90 - Slg. 1992 II S. 35 und vom 30. April 1996 - Rs C-13/94 - Slg. 1996 I S. 2143 ).
  • EuG, 27.02.1997 - T-106/95

    Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés

    62 Das Gericht könnte zwar angesichts der Bedeutung, die ganz allgemein der Begründungspflicht der Gemeinschaftsorgane bei der Ausübung ihrer Befugnisse nach Artikel 190 des Vertrages zukommt, den vorliegenden Klagegrund als zwingend beachtlichen Klagegrund von Amts wegen prüfen (Urteil des Gerichts vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache T-45/90, Speybrouck/Parlament, Slg. 1992, II-33, Randnr. 89).
  • EuGöD, 24.02.2010 - F-89/08

    P / Parlament

    Gericht erster Instanz: 28. Januar 1992, Speybrouck/Parlament, T-45/90, Slg. 1992, II-33, Randnr. 94; 17. Oktober 2006, Bonnet/Gerichtshof, T-406/04, Slg. ÖD 2006, I-A-2-213 und II-A-2-1097, Randnr. 79.

    Gericht erster Instanz: Speybrouck/Parlament, Randnr. 94; Bonnet/Gerichtshof, Randnr. 47.

  • EuG, 02.07.1992 - T-61/89

    Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Der in Artikel 190 EWG-Vertrag verankerte Grundsatz einer ausreichend genauen Begründung gehört zu den Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts, dessen Beachtung vom Gericht sicherzustellen ist, das gegebenenfalls eine etwaige Verkennung dieser Pflicht von Amts wegen aufgreifen kann (Urteile des Gerichtshofes vom 20. März 1959 in der Rechtssache 18/57, Nold/Hohe Behörde, Slg. 1959, 89, und des Gerichts vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache T-45/90, Speybrouck/Parlament, Slg. 1992, II-33).
  • EuG, 06.06.2006 - T-10/02

    Girardot v Commission

    Il ne bénéficie pas de la stabilité d'emploi garantie à ce dernier (arrêt du Tribunal du 28 janvier 1992, Speybrouck/Parlement, T-45/90, Rec.
  • EuG, 28.09.1995 - T-95/94

    Chambre syndicale nationale des entreprises de transport de fonds et valeurs

  • EuG, 08.12.2005 - T-237/00

    Reynolds / Parlament

  • EuG, 23.01.2002 - T-237/00

    Reynolds / Parlament

  • EuGöD, 07.07.2010 - F-116/07

    Tomas / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-13/94

    P gegen S und Cornwall County Council. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen

  • EuGöD, 17.07.2012 - F-54/11

    BG / Bürgerbeauftragter - Öffentlicher Dienst - Disziplinarverfahren -

  • EuG, 22.11.2023 - T-484/22

    QN/ eu-LISA

  • EuG, 13.07.1993 - T-20/92

    Andrew Macrae Moat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGöD, 04.05.2010 - F-47/09

    Fries Guggenheim / Cedefop

  • EuG, 02.12.2008 - T-471/04

    Karatzoglou / EAR

  • EuG, 23.01.2003 - T-181/01

    Hectors / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2003 - C-111/02

    Parlament / Reynolds

  • EuG, 17.10.2006 - T-406/04

    Bonnet / Gerichtshof

  • EuG, 11.07.2002 - T-137/99

    Martinez Paramo u.a. / Kommission

  • EuG, 12.12.2000 - T-223/99

    Dejaiffe / HABM

  • EuGöD, 27.11.2008 - F-35/07

    Klug / EMEA - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Nichtverlängerung

  • EuG, 13.12.2000 - T-130/98

    Panichelli / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-450/93

    Eckhard Kalanke gegen Freie Hansestadt Bremen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-166/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Frédéric Daffix. - Beamte -

  • EuGöD, 06.03.2013 - F-41/12

    Scheefer / Parlament

  • EuG, 11.02.1999 - T-200/97

    Jimenez / HABM

  • EuG, 22.05.1992 - T-72/91

    Andrew Macrae Moat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 26.10.1999 - T-51/98

    Burrill und Noriega Guerra / Kommission

  • EuG, 01.10.1992 - T-70/91

    Jacques Moretto gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

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Rechtsprechung
   EuG, 23.11.1990 - T-45/90 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9923
EuG, 23.11.1990 - T-45/90 R (https://dejure.org/1990,9923)
EuG, Entscheidung vom 23.11.1990 - T-45/90 R (https://dejure.org/1990,9923)
EuG, Entscheidung vom 23. November 1990 - T-45/90 R (https://dejure.org/1990,9923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission

    Alicia Speybrouck gegen Europäisches Parlament.

    Beamte - Aussetzung des Vollzugs.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf einstweilige Anordnung ; Fehlende Anhörung einer Personalvertretung ; Gewährung eines Arbeitslosengeldes

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 72; ; Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 186

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.07.1984 - 141/84

    De Compte / Parlament

    Auszug aus EuG, 23.11.1990 - T-45/90
    23 Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat ( siehe zuletzt Beschluß vom 3. Juli 1984 in der Rechtssache 141/84 R, De Compte/Parlament, Slg. 1984, 2575, Randnr. 4 ), kann ein bloß finanzieller Schaden grundsätzlich dann nicht als irreparabel oder kaum wiedergutzumachen angesehen werden, wenn ein späterer finanzieller Ausgleich möglich ist.
  • EuG, 05.08.2003 - T-158/03

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission

    Weiter hat das Gericht im Verfahren der einstweiligen Anordnung unter Abwägung der jeweiligen Interessen der Parteien zu würdigen, ob der Erlass von einstweiligen Maßnahmen erforderlich ist, um einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden des Antragstellers zu verhindern (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 23. November 1990 in der Rechtssache T-45/90 R, Speybrouck/Parlament, Slg. 1990, II-705, Randnr. 36).
  • EuG, 06.12.2002 - T-275/02

    D / EIB

    Sagissant dun préjudice de cette nature, il convient de relever que, selon une jurisprudence bien établie (ordonnances du président du Tribunal du 23 novembre 1990, Speybrouck/Parlement, T-45/90 R, Rec.
  • EuG, 23.03.1993 - T-115/92

    Anne Hogan gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren des vorläufigen

    17 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 23. November 1990 in der Rechtssache T-45/90 R, Speybrouck/Parlament, Slg. 1990, II-705) kann ein bloß finanzieller Schaden grundsätzlich dann nicht als irreparabel oder kaum wiedergutzumachen angesehen werden, wenn ein späterer finanzieller Ausgleich möglich ist.
  • EuG, 29.03.1996 - T-24/96

    U gegen Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung. - Beamte -

    Nach Ansicht des Antragstellers wirft das Vorbringen, auf das die Klage gestützt ist, ernsthafte Rechtsfragen auf, die eine eingehende Prüfung verlangen, und kann nicht als völlig unbegründet angesehen werden (vgl. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 23. November 1990 in der Rechtssache T-45/90 R, Speybrouck/Parlament, Slg. 1990, II-705, Randnr. 21, und vom 25. Juni 1994 in der Rechtssache T-88/94 R, Société commerciale des potasses et de l'azote und Entreprise minière et chimique/Kommission, Slg. 1994, II-401).
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