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   EuG, 05.05.2011 - T-460/09   

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https://dejure.org/2011,33143
EuG, 05.05.2011 - T-460/09 (https://dejure.org/2011,33143)
EuG, Entscheidung vom 05.05.2011 - T-460/09 (https://dejure.org/2011,33143)
EuG, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - T-460/09 (https://dejure.org/2011,33143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    CheapFlights International / OHMI - Cheapflights (Cheapflights)

  • EU-Kommission

    CheapFlights International Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Mode

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    CheapFlights International / OHMI - Cheapflights (Cheapflights)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    CheapFlights International / OHMI - Cheapflights (Cheapflights)

  • EU-Kommission PDF (Kurzinformation)

    CheapFlights International Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 16. November 2009 - CheapFlights International/HABM - Cheapflights (Cheapflights)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebungsklage des Inhabers der nationalen und internationalen Bildmarken mit dem Wortelement "CheapFlights", der nationalen Bildmarke mit dem Wortelement "CheapFlights.ie" und der nationalen Wortmarken "CHEAPFLIGHTS" für Dienstleistungen der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 11.12.2018 - T-565/17

    CheapFlights International/ EUIPO - Momondo Group (Cheapflights)

    Mit Klageschrift, die am 16. November 2009 bei der Kanzlei des Gerichts einging, erhob die Klägerin gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 31. August 2009 eine Klage, die unter dem Aktenzeichen T-460/09 eingetragen wurde.

    Mit Urteil vom 5. Mai 2011, CheapFlights International/HABM - Cheapflights (Cheapflights) (T-460/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:198), gab das Gericht dem auf die Verwechslungsgefahr gestützten Klagegrund statt und hob die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer auf.

    Im Rahmen ihres ersten Klagegrundes wirft die Klägerin der Beschwerdekammer vor, dass sie, obwohl sie dazu nach Art. 72 Abs. 6 der Verordnung 2017/1001 verpflichtet sei, nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen habe, die sich aus dem Urteil vom 5. Mai 2011, Cheapflights (T-460/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:198), ergäben.

    Auch habe die Beschwerdekammer in ihrer Zwischenentscheidung das Urteil vom 5. Mai 2011, Cheapflights (T-460/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:198), zu Unrecht dahin ausgelegt, dass es die Eintragungsfähigkeit der angemeldeten Marke in Frage stelle.

    Im Rahmen ihres vierten Klagegrundes wirft die Klägerin der Großen Kammer zum einen vor, in Rn. 7 der angefochtenen Entscheidung den Standpunkt des Gerichts in seinem Urteil vom 5. Mai 2011, Cheapflights (T-460/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:198), als "Bestätigung des beschreibenden Charakters des Wortes "cheapflights" und der Darstellung eines Flugzeugs für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation von Reisen" zusammengefasst zu haben, und zum anderen, in Rn. 16 der angefochtenen Entscheidung im Rahmen der Kostenverteilung festgestellt zu haben, dass "die teilweise Zurückweisung der Markenanmeldung ... auf die beschreibende Bedeutung des Wortes "cheapflights" für die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen und demzufolge auf eine Begründung gestützt [war], die in gleicher Weise für die Beurteilung der Unterscheidungskraft der älteren Marke, die genau dasselbe Wort enthält, gelten würde".

  • EuG, 06.02.2013 - T-263/11

    'Bopp / HABM (Représentation d''un cadre octogonal vert)' - Gemeinschaftsmarke -

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung muss sich die Prüfung des beschreibenden Charakters der angemeldeten Marke auf jede der Waren und Dienstleistungen beziehen und muss die Entscheidung, mit der die zuständige Behörde die Anmeldung einer Marke zurückweist, grundsätzlich für jede dieser Waren oder dieser Dienstleistungen begründet sein (vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 21. März 2012, Fidelio/HABM, C-87/11 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil des Gerichts vom 5. Mai 2011, CheapFlights International/HABM - Cheapflights [Cheapflights], T-460/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).
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