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   EuG, 13.07.1995 - T-466/93, T-469/93, T-473/93, T-474/93, T-477/93   

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EuG, 13.07.1995 - T-466/93, T-469/93, T-473/93, T-474/93, T-477/93 (https://dejure.org/1995,1963)
EuG, Entscheidung vom 13.07.1995 - T-466/93, T-469/93, T-473/93, T-474/93, T-477/93 (https://dejure.org/1995,1963)
EuG, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - T-466/93, T-469/93, T-473/93, T-474/93, T-477/93 (https://dejure.org/1995,1963)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung zur gemeinsamen Marktorganisation und Bekämpfung der Milchproduktion; Antrag auf Nichtigerklärung einer Verordnung und Schadensersatz; Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Grundsatz des Vertrauensschutz und eines Verstoßes gegen den Gemeinschaftsvertrag; ...

  • Judicialis

    EWG Art. 215 Abs. 2; ; EWG Art. 190; ; EWG Art. 39; ; VO 816/92 Art. 1; ; VO 804/68 Art. 5 Abs. 1; ; VO 856/84 Art. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 19.03.1992 - C-311/90

    Hierl / Hauptzollamt Regensburg

    Auszug aus EuG, 13.07.1995 - T-466/93
    37 Zum legislativen Zusammenhang machen die Kläger geltend, die Verordnung Nr. 816/92 gehöre zum selben legislativen Zusammenhang wie die Verordnung Nr. 775/87 in ihrer durch die Verordnungen Nr. 1111/88 und Nr. 3879/89 geänderten Fassung, die auf eine vorübergehende Aussetzung von 4, 5 % der Referenzmengen gegen Vergütung abgezielt habe, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. März 1992 in der Rechtssache C-311/90 (Hierl, Slg. 1992, I-2061) entschieden habe.

    41 Schließlich sei es unerheblich, daß die Kläger schon in den fünf vorangegangenen Jahreszeiträumen eine Vergütung erhalten hätten, denn die durch die Verordnung Nr. 775/87 gewährte Vergütung habe immer im Zusammenhang mit der vorher vorgesehenen vorübergehenden Aussetzung gestanden und sei nicht angemessen gewesen, wie der Gerichtshof im Urteil Hierl entschieden habe.

    Das erwähnte Urteil Hierl, auf das sich die Kläger berufen, steht dem nicht entgegen.

    75 Entgegen dem Vorbringen des Beklagten bewirke die Verordnung Nr. 816/92 ein Ungleichgewicht zwischen den verschiedenen Zielen des Artikels 39 des Vertrages und trage nicht dem Charakter der Zusatzabgabenregelung als einer Gesamtregelung (Urteil Hierl, a. a. O., Randnr. 15) Rechnung.

    Die Rechtsprechung erkennt auch an, daß der Gemeinschaftsgesetzgeber auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik über ein weites Ermessen verfügt, das der politischen Verantwortung entspricht, die ihm die Artikel 40 und 43 des Vertrages übertragen (Urteile Hierl, a. a. O., Randnr. 13, und Deutschland/Rat, a. a. O., Randnr. 47).

    89 Selbst wenn man annimmt, den Klägern sei durch das Fehlen einer Vergütung für den Zeitraum 1992/93 eine Einkommenseinbusse entstanden ° dies ist nach Lage der Akte keinesfalls erwiesen °, so ergibt sich aus dem Urteil Hierl (a. a. O., Randnrn. 13 und 14), daß im Rahmen von Maßnahmen zur Beschränkung der Erzeugung, die der Rat angesichts einer Marktlage, die für längere Zeit durch hohe Strukturüberschüsse gekennzeichnet war, erlassen hat, eine Einkommenseinbusse, die eine vorübergehende Verschlechterung des Lebensstandards der betroffenen Landwirte mit sich bringen kann, in gewissem Umfang hinzunehmen ist.

    Der Gerichtshof habe im Urteil Hierl (a. a. O., Randnr. 12) festgestellt, daß die Verordnung Nr. 775/87 wegen der Zahlung einer Vergütung nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstosse; in der vorliegenden Rechtssache gebe es diese Vergütung aber nicht mehr.

    Unter diesen Umständen genüge die Verordnung Nr. 816/92 nicht den vom Gerichtshof in seinem Urteil Hierl (a. a. O., Randnr. 19) aufgestellten Anforderungen, insbesondere weil sie die besonderen Schwierigkeiten verkenne, die sich aus ihrer Anwendung für die irischen Erzeuger ergäben.

    Selbst wenn nach dem erwähnten Urteil Hierl die örtlichen Verhältnisse für die Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen Artikel 40 Absatz 3 des Vertrages vorliege, möglicherweise nicht immer maßgeblich seien, so sollten sie dies in der vorliegenden Rechtssache doch sein, weil der Rat in der Verordnung Nr. 856/84 und die Kommission in der Verordnung Nr. 1371/84 die Maßgeblichkeit der örtlichen Verhältnisse in Irland anerkannt hätten.

    117 Zur Lage von Kleinerzeugern ist daran zu erinnern, daß der Umstand, daß eine im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation getroffene Maßnahme für bestimmte Erzeuger je nach der individuellen Ausrichtung ihrer Erzeugung unterschiedliche Auswirkungen haben kann, nach den Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil Hierl (a. a. O., Randnr. 19) nicht als eine Diskriminierung angesehen werden kann, wenn diese Maßnahme auf objektiven, den Erfordernissen des gesamten Funktionierens der gemeinsamen Marktorganisation angepassten Kriterien beruht.

  • EuGH, 20.09.1988 - 203/86

    Spanien / Rat

    Auszug aus EuG, 13.07.1995 - T-466/93
    42 Der Beklagte weist darauf hin, daß die Anerkennung eines berechtigten Vertrauens der Milcherzeuger auf die zeitlich unbegrenzte Beibehaltung der Vergütung einer Anerkennung wohlerworbener Rechte auf diesem Gebiet gleichkäme, die im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung stuende (Urteile des Gerichtshofes vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache 250/84, Eridania u. a., Slg. 1986, 117, und vom 20. September 1988 in der Rechtssache 203/86, Spanien/Rat, Slg. 1988, 4563).

    In einem solchen Zusammenhang darf der Anwendungsbereich des Grundsatzes des Vertrauensschutzes nicht so weit ausgedehnt werden, daß die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Folgen von Sachverhalten schlechthin ausgeschlossen ist, die unter der Geltung der früheren Regelung entstanden sind (Urteile Spanien/Rat, a. a. O., Randnr. 19, und Campo Ebro u. a./Rat, a. a. O., Randnr. 52).

    Folglich darf grundsätzlich kein Wirtschaftsteilnehmer darauf vertrauen, daß der Rat im Rahmen der Ausgestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik die Gesamtgarantiemengen und damit die Referenzmengen der einzelnen Erzeuger künftig nicht herabsetzen wird (siehe u. a. das Urteil Spanien/Rat, a. a. O., Randnrn. 19 f.).

    Ausserdem sei zu berücksichtigen, daß das Referenzmengensystem es ermöglicht habe, trotz dieser Überschüsse höhere Milchpreise beizubehalten, während die andere den Gemeinschaftsbehörden offenstehende Möglichkeit, dieser Situation Herr zu werden, eine Senkung der Preise, weit nachteiligere Auswirkungen auf die Einkommen der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebsinhaber gehabt hätte (Urteil Spanien/Rat, a. a. O., Randnr. 14).

    Wie bereits festgestellt (oben, Randnr. 69) zielt diese Herabsetzung auf die Stabilisierung des durch strukturelle Überschüsse gekennzeichneten Milchmarktes ab und entspricht damit dem in Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe c des Vertrages ausdrücklich genannten Ziel der Stabilisierung der Märkte (Urteile Spanien/Rat, a. a. O., Randnr. 11, und Hierl, a. a. O., Randnr. 10).

    Im übrigen hätte sich, wie der Gerichtshof im Urteil Spanien/Rat (a. a. O., Randnr. 14) entschieden und der Rat zu Recht hervorgehoben hat, die Alternative zum Erlaß einer Verordnung zur Herabsetzung der Referenzmengen, nämlich eine Senkung der Interventionspreise für Milcherzeugnisse, auf das Einkommen der Landwirte weit ungünstiger ausgewirkt.

    111 Der Beklagte weist darauf hin, daß der Gerichtshof ein ähnliches Vorbringen in seinen Urteilen Spanien/Rat und Hierl (a. a. O.) bereits zurückgewiesen habe.

    Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisationen, namentlich deren Interventionsmechanismen, dürfen daher nur aufgrund objektiver Kriterien, die eine ausgewogene Verteilung der Vor- und Nachteile auf die Betroffenen gewährleisten, nach Regionen und sonstigen Produktions- oder Verbrauchsbedingungen differenzieren, ohne nach dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu unterscheiden (Urteile Spanien/Rat, a. a. O., Randnr. 25, Hierl, a. a. O., Randnr. 18, und Deutschland/Rat, a. a. O., Randnr. 67).

  • EuGH, 14.05.1975 - 74/74

    CNTA / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.07.1995 - T-466/93
    Unter diesen Umständen sei die Streichung der Vergütung ohne Ankündigung oder Übergangsmaßnahmen geeignet, die Haftung der Gemeinschaft auszulösen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Mai 1975, in der Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1975, 533, Randnr. 43).

    Der von den Klägern geltend gemachte, aus dem Urteil CNTA/Kommission (a. a. O.) abgeleitete Grundsatz sei im vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil ein zwingendes öffentliches Interesse neue Herabsetzungen der Referenzmengen rechtfertige und diese Herabsetzungen angesichts der Marktentwicklung völlig vorhersehbar gewesen seien.

    55 Aus denselben Gründen hat der Rat entgegen dem Vorbringen der Kläger durch den Erlaß der Verordnung Nr. 816/92 auch nicht gegen Grundsätze verstossen, die sich aus dem Urteil CNTA/Kommission (a. a. O.) ergeben.

  • EuGH, 11.03.1987 - 265/85

    Van den Bergh en Jurgens / Kommission

    Auszug aus EuG, 13.07.1995 - T-466/93
    47 Die Kommission als Streithelferin macht insbesondere geltend, die durch die Verordnung Nr. 816/92 vorgenommenen Änderungen seien vorhersehbar gewesen (Urteil des Gerichtshofes vom 11. März 1987 in der Rechtssache 265/85, Van den Bergh en Jurgens/Kommission, Slg. 1987, 1155).

    53 Zudem kann sich nach ständiger Rechtsprechung ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer, sofern er in der Lage ist, den Erlaß einer Gemeinschaftsmaßnahme vorauszusehen, die seine Interessen berühren kann, im Fall ihres Erlasses nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen (Urteile Van den Bergh en Jurgens/Kommission, a. a. O., Randnr. 44, Delacre u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 37, und Unifruit Hellas, a. a. O., Randnr. 51).

    Unter diesen Umständen können die Kläger nicht geltend machen, in ihrem berechtigten Vertrauen verletzt worden zu sein (Urteil Van den Bergh en Jurgens/Kommission, a. a. O., Randnr. 44).

  • EuGH, 28.04.1988 - 120/86

    Mulder / Minister van Landbouw en Visserij

    Auszug aus EuG, 13.07.1995 - T-466/93
    Der vorliegende Sachverhalt sei also mit demjenigen vergleichbar, den der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. April 1988 in der Rechtssache 120/86 (Mulder, Slg. 1988, 2321; nachstehend: Mulder I) geprüft habe, da sich die Nichtzahlung einer Vergütung weder aufgrund des Zusammenhangs der früheren Verordnungen noch aufgrund einer Änderung der objektiven Gegebenheiten habe vorhersehen lassen.

    78 Selbst wenn die Nichtgewährung einer Vergütung den Zielen des Artikels 39 widerspräche, würde nicht die ausservertragliche Haftung der Gemeinschaft ausgelöst, da diese Nichtgewährung durch das höherrangige Allgemeininteresse an der Stabilisierung eines durch starke Überschüsse geprägten Marktes gerechtfertigt wäre (Urteil Mulder II, a. a. O., Randnr. 12).

    130 Nach alledem sind die Anträge auf Entschädigung in den Rechtssachen T-466/93, T-469/93, T-473/93 und T-474/93 mangels eines schuldhaften Rechtsverstosses zurückzuweisen, und es braucht nicht geprüft zu werden, ob die von den Klägern behaupteten Verstösse gegen das Gemeinschaftsrecht als hinreichend qualifiziert im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes angesehen werden können, um die ausservertragliche Haftung der Gemeinschaft zu begründen (Urteil Mulder II, a. a. O., Randnrn. 19 bis 21).

  • EuGH - C-106/93 (anhängig)

    Cronin / Rat

    Auszug aus EuG, 13.07.1995 - T-466/93
    20 Die Kläger haben mit Klageschriften, die am 8. Februar 1993 (Herr O' Dwyer), am 15. Februar 1993 (Herr Keane), am 24. März 1993 (Herr Cronin), am 30. März 1993 (Herr Reidy) und am 13. April 1993 (Herr O' Dwyer) bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen und unter den Nummern C-36/93, C-67/93, C-106/93, C-129/93 und C-152/93 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden sind, die vorliegenden Klagen erhoben.

    21 Mit Beschlüssen vom 2. September 1993 in der Rechtssache C-67/93, vom 6. September 1993 in der Rechtssache C-36/93 und vom 8. September 1993 in den Rechtssachen C-106/93, C-120/93 und C-152/93 ist die Kommission in diesen Rechtssachen als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge des Beklagten zugelassen worden.

    22 Mit Beschlüssen vom 27. September 1993 hat der Gerichtshof die Rechtssachen C-36/93, C-67/93, C-106/93, C-129/93 und C-152/93 gemäß dem Beschluß 93/350/Euratom, EGKS, EWG des Rates vom 8. Juni 1993 zur Änderung des Beschlusses 88/591/EGKS, EWG, Euratom zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 144, S. 21) an das Gericht verwiesen.

  • EuGH - C-67/93 (anhängig)

    Keane / Rat

    Auszug aus EuG, 13.07.1995 - T-466/93
    20 Die Kläger haben mit Klageschriften, die am 8. Februar 1993 (Herr O' Dwyer), am 15. Februar 1993 (Herr Keane), am 24. März 1993 (Herr Cronin), am 30. März 1993 (Herr Reidy) und am 13. April 1993 (Herr O' Dwyer) bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen und unter den Nummern C-36/93, C-67/93, C-106/93, C-129/93 und C-152/93 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden sind, die vorliegenden Klagen erhoben.

    21 Mit Beschlüssen vom 2. September 1993 in der Rechtssache C-67/93, vom 6. September 1993 in der Rechtssache C-36/93 und vom 8. September 1993 in den Rechtssachen C-106/93, C-120/93 und C-152/93 ist die Kommission in diesen Rechtssachen als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge des Beklagten zugelassen worden.

    22 Mit Beschlüssen vom 27. September 1993 hat der Gerichtshof die Rechtssachen C-36/93, C-67/93, C-106/93, C-129/93 und C-152/93 gemäß dem Beschluß 93/350/Euratom, EGKS, EWG des Rates vom 8. Juni 1993 zur Änderung des Beschlusses 88/591/EGKS, EWG, Euratom zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 144, S. 21) an das Gericht verwiesen.

  • EuGH - C-36/93 (anhängig)

    O'Dwyer / Rat

    Auszug aus EuG, 13.07.1995 - T-466/93
    20 Die Kläger haben mit Klageschriften, die am 8. Februar 1993 (Herr O' Dwyer), am 15. Februar 1993 (Herr Keane), am 24. März 1993 (Herr Cronin), am 30. März 1993 (Herr Reidy) und am 13. April 1993 (Herr O' Dwyer) bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen und unter den Nummern C-36/93, C-67/93, C-106/93, C-129/93 und C-152/93 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden sind, die vorliegenden Klagen erhoben.

    21 Mit Beschlüssen vom 2. September 1993 in der Rechtssache C-67/93, vom 6. September 1993 in der Rechtssache C-36/93 und vom 8. September 1993 in den Rechtssachen C-106/93, C-120/93 und C-152/93 ist die Kommission in diesen Rechtssachen als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge des Beklagten zugelassen worden.

    22 Mit Beschlüssen vom 27. September 1993 hat der Gerichtshof die Rechtssachen C-36/93, C-67/93, C-106/93, C-129/93 und C-152/93 gemäß dem Beschluß 93/350/Euratom, EGKS, EWG des Rates vom 8. Juni 1993 zur Änderung des Beschlusses 88/591/EGKS, EWG, Euratom zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 144, S. 21) an das Gericht verwiesen.

  • EuGH - C-152/93 (anhängig)

    O'Dwyer / Rat

    Auszug aus EuG, 13.07.1995 - T-466/93
    20 Die Kläger haben mit Klageschriften, die am 8. Februar 1993 (Herr O' Dwyer), am 15. Februar 1993 (Herr Keane), am 24. März 1993 (Herr Cronin), am 30. März 1993 (Herr Reidy) und am 13. April 1993 (Herr O' Dwyer) bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen und unter den Nummern C-36/93, C-67/93, C-106/93, C-129/93 und C-152/93 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden sind, die vorliegenden Klagen erhoben.

    21 Mit Beschlüssen vom 2. September 1993 in der Rechtssache C-67/93, vom 6. September 1993 in der Rechtssache C-36/93 und vom 8. September 1993 in den Rechtssachen C-106/93, C-120/93 und C-152/93 ist die Kommission in diesen Rechtssachen als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge des Beklagten zugelassen worden.

    22 Mit Beschlüssen vom 27. September 1993 hat der Gerichtshof die Rechtssachen C-36/93, C-67/93, C-106/93, C-129/93 und C-152/93 gemäß dem Beschluß 93/350/Euratom, EGKS, EWG des Rates vom 8. Juni 1993 zur Änderung des Beschlusses 88/591/EGKS, EWG, Euratom zur Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 144, S. 21) an das Gericht verwiesen.

  • EuGH, 22.10.1991 - C-44/89

    Von Deetzen / Hauptzollamt Oldenburg

    Auszug aus EuG, 13.07.1995 - T-466/93
    Die in der vorliegenden Rechtssache angeordnete Herabsetzung der Referenzmengen könne daher das Eigentumsrecht der Betroffenen grundsätzlich nicht verletzen (Urteil des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1991 in der Rechtssache C-44/89, von Deetzen, Slg. 1991, I-5119 ° nachstehend: von Deetzen II °, Randnr. 27).

    99 Ausserdem ist festzustellen, daß das in der Rechtsordnung der Gemeinschaft gewährleistete Eigentum nicht das Recht zur kommerziellen Verwertung eines Vorteils umfasst, der wie die Referenzmengen, die im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation zugeteilt werden, weder aus dem Vermögen noch aus der Berufstätigkeit des Betroffenen herrührt (Urteil von Deetzen II, a. a. O., Randnr. 27, Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-2/92, Bostock, Slg. 1994, I-955, Randnr. 19).

  • EuGH, 13.12.1979 - 44/79

    Hauer / Land Rheinland-Pfalz

  • EuGH, 24.03.1994 - C-2/92

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Dennis Clifford

  • EuGH - C-129/93 (anhängig)

    Reidy / Rat

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

  • EuGH, 28.04.1988 - 61/87

    Thevenot / Centrale laitière de Franche-Comté

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

  • EuGH, 15.09.1982 - 106/81

    Kind / EEC

  • EuGH, 06.06.1990 - 119/88

    AERPO u.a. / Kommission

  • EuGH, 21.02.1990 - 285/88
  • EuGH, 21.02.1990 - 267/88

    Wuidart u.a. / Laiterie coopérative eupenoise u.a.

  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

  • EuGH, 25.10.1978 - 125/77

    Koninklijke Scholten-Honig NV u.a. / Hoofdproduktschaap voor Akkerbouwprodukten

  • EuGH, 11.07.1989 - 265/87

    Schräder / Hauptzollamt Gronau

  • EuGH, 17.05.1988 - 84/87

    Erpelding / Secrétaire d'État à l'Agriculture und à la Viticulture

  • EuGH, 10.01.1992 - C-177/90

    Kühn / Landwirtschaftskammer Weser-Ems

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

  • EuGH, 22.01.1986 - 250/84

    Eridania / Cassa conguaglio zucchero

  • EuG, 15.12.1994 - T-489/93

    Unzulässigkeit einer Klage auf Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 846/93,

  • EuG, 21.02.1995 - T-472/93

    Annäherung der spanischen Zuckerpreise und Zuckerrübenpreise an die gemeinsamen

  • EuGH - C-120/93 (anhängig)

    Doheny / Rat und Kommission

  • EuG, 22.01.1997 - T-115/94

    Opel Austria GmbH gegen Rat der Europäischen Union. - Rücknahme von

    Auf diesen Grundsatz des Vertrauensschutzes kann sich jeder Wirtschaftsteilnehmer berufen, bei dem ein Gemeinschaftsorgan begründete Erwartungen geweckt hat (vgl. u. a. Urteil des Gerichts vom 13. Juli 1995 in den Rechtssachen T-466/93, T-469/93, T-473/93, T-474/93 und T-477/93, O'Dwyer u. a./Rat, Slg. 1995, II-2071, Randnr. 48).
  • EuG, 03.02.2005 - T-19/01

    Chiquita Brands u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen -

    255 Was schließlich die angebliche Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes angeht, so kann sich auf diesen Grundsatz jeder Wirtschaftsteilnehmer berufen, bei dem ein Gemeinschaftsorgan begründete Erwartungen geweckt hat (Urteil des Gerichts vom 13. Juli 1995 in den Rechtssachen T-466/93, T-469/93, T-473/93, T-474/93 und T-477/93, O'Dwyer, Slg. 1995, II-2071, Randnr. 48).
  • EuG, 15.10.1998 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Es ist jedoch nicht erforderlich, daß in der Begründung von Verordnungen die verschiedenen, manchmal sehr zahlreichen und komplexen tatsächlichen und rechtlichen Einzelheiten dargelegt werden, die deren Gegenstand sind, wenn diese Verordnungen sich im systematischen Rahmen des Maßnahmebündels halten, zu dem sie gehören (Urteile des Gerichtshofes vom 26. Juni 1986 in der Rechtssache 203/85, Nicolet Instrument, Slg. 1986, 2049, Randnr. 10, vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 240/84, NTN Toyo Bearing u. a./Rat, Slg. 1987, 1809, Randnr. 31, und in der Rechtssache 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 39, vom 13. Oktober 1992 in den Rechtssachen C-63/90 und C-67/90, Portugal und Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5073, Randnr. 16, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-353/92, Griechenland/Rat, Slg. 1994, I-3411, Randnr. 19, sowie Urteil des Gerichts vom 13. Juli 1995 in den Rechtssachen T-466/93, T-469/93, T-473/93, T-474/94 und T-477/93, O'Dwyer u. a./Rat, Slg. 1995, II-2071, Randnr. 67).
  • EuG, 28.02.2018 - T-292/15

    Vakakis kai Synergates / Kommission - Außervertragliche Haftung - Öffentliche

    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich jeder Wirtschaftsteilnehmer, bei dem ein Organ begründete Erwartungen geweckt hat, auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen (vgl. Urteil vom 13. Juli 1995, 0'Dwyer u. a./Rat, T-466/93, T-469/93, T-473/93, T-474/93 und T-477/93, EU:T:1995:136, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-186/96

    Demand

    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, daß es um die zusätzlichen Referenzmengen nicht nur im Urteil Irish Farmers Association u. a. ging, sondern auch in den Urteilen des Gerichts vom 13. Juli 1995 in den Rechtssachen T-466/93, T-469/93, T-473/93, T-474/93 und T-477/93 (O'Dwyer u. a./Rat, Slg. 1995, II-2071) und vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache T-119/95 (Hauer/Rat und Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), in denen die Gültigkeit der Verordnung Nr. 816/92 bestritten worden war.
  • VG Karlsruhe, 24.08.2023 - 12 K 678/23

    Durchbrechung der Bestandskraft einer nach nationalem Recht erteilten

    Jedenfalls fällt eine öffentlich-rechtliche Position, wie die vom Kläger innegehabte Aufstiegserlaubnis vom 19. Dezember 1980, nicht unter das EU-Eigentumsgrundrecht, denn nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind nur solche öffentlichen Rechte von Art. 17 EUGrCH erfasst, wenn sie - jedenfalls zum Teil - auch auf Eigenleistungen des Berechtigten beruhen (vgl. EuGH, Urteile vom 22. Oktober 1991 - C-44/89, "Georg von Deetzen" - Rn. 27, und vom 9. November 1995 - C-38/94, "The Queen" - Rn. 14; EuG, Urteil vom 13. Juli 1995 - verbundene Rs. T-466/93 ff., "Thomas O'Dwyer" - Rn. 99; Calliess, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 6. Auflage 2022, EU-GRCharta, Art. 17, Rn. 8, m. w. N.).
  • BFH, 12.07.1999 - VII B 81/99

    Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Abgabe

    Er habe allerdings die Festsetzung einer Isoglukosequote, wenn sie dem Ziel der Marktstabilisierung diene, in dem Urteil vom 29. Oktober 1980 Rs. 138/79 (EuGHE 1980, 3333) als mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar erklärt und in dem Urteil vom 13. Juli 1995 Rs. T-466/93 u.a. (EuGHE II 1995, 2071) habe das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften Vertrauensschutz bei einer Kürzung der einem Betrieb zugeteilten Milchreferenzmenge verneint.
  • EuG, 17.07.1998 - T-118/96

    Thai Bicycle / Rat

    Nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung, den die Klägerin ebenfalls geltend macht, dürfen vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, eine derartige Behandlung wäre objektiv gerechtfertigt (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 51, sowie Urteile des Gerichts vom 13. Juli 1995 in den Rechtssachen T-466/93, T-469/93, T-473/93, T-474/93 und T-477/93, O'Dwyer u. a./Rat, Slg. 1995, II-2071, Randnr. 113, und NMB France u. a., Randnr. 116).
  • EuG, 11.07.1997 - T-267/94

    Oleifici Italiani / Kommission

    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß der Gemeinschaftsgesetzgeber im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik über ein weites Ermessen verfügt, das den politischen Aufgaben entspricht, die ihm die Artikel 40 und 43 des Vertrages übertragen (Urteil Crispoltoni u. a. vom 5. Oktober 1994, a. a. O., Randnr. 42; Urteil des Gerichts vom 13. Juli 1995 in den Rechtssachen T-466/93, T-469/93, T-473/93, T-474/93 und T-477/93, O'Dwyer u. a./Rat, Slg. 1995, II-2071, Randnrn.
  • EuG, 09.07.1999 - T-231/97

    New Europe Consulting und Brown / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich jeder Wirtschaftsteilnehmer, bei dem ein Gemeinschaftsorgan begründete Erwartungen geweckt hat, auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen (Urteil des Gerichts vom 13. Juli 1995 in den Rechtssachen T-466/93, T-469/93, T-473/93, T-474/93 und T-477/93, O'Dwyer u. a./Rat, Slg. 1995, II-2071, Randnr. 48).
  • EuG, 05.06.1996 - T-162/94

    NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission

  • EuG, 12.12.2006 - T-373/94

    Werners / Rat und Kommission - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1998 - C-186/96

    Stefan Demand gegen Hauptzollamt Trier. - Milch - Zusatzabgabenregelung -

  • BFH, 19.03.1996 - VII R 87/95

    Gültigkeit der Regelung in Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung

  • EuG, 07.11.1995 - T-168/95

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA und andere gegen Rat der Europäischen Union.

  • EuG, 06.12.2001 - T-196/99

    Area Cova u.a. / Rat und Kommission

  • EuG, 18.09.1996 - T-155/94

    Climax Paper Converters Ltd gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumpingzölle

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2009 - C-34/08

    Azienda Agricola Disarò Antonio u.a. - Milch und Milchprodukte - Zusatzabgabe auf

  • EuG, 14.07.1998 - T-119/95

    Hauer / Rat und Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-22/94

    The Irish Farmers Association und andere gegen Minister for Agriculture, Food and

  • EuG, 14.07.1997 - T-81/95

    Interhotel / Kommission

  • EuG, 26.02.2016 - T-507/14

    Vidmar u.a. / Kommission

  • EuG, 21.10.2004 - T-49/03

    Schumann / Kommission

  • EuG, 13.07.1995 - T-474/93

    Entscheidung zur gemeinsamen Marktorganisation und Bekämpfung der

  • EuG, 13.07.1995 - T-473/93

    Entscheidung zur gemeinsamen Marktorganisation und Bekämpfung der

  • EuG, 13.07.1995 - T-477/93

    Entscheidung zur gemeinsamen Marktorganisation und Bekämpfung der

  • EuG, 13.07.1995 - T-469/93

    Entscheidung zur gemeinsamen Marktorganisation und Bekämpfung der

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Rechtsprechung
   EuG, 13.07.1995 - T-469/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6282
EuG, 13.07.1995 - T-469/93 (https://dejure.org/1995,6282)
EuG, Entscheidung vom 13.07.1995 - T-469/93 (https://dejure.org/1995,6282)
EuG, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - T-469/93 (https://dejure.org/1995,6282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung zur gemeinsamen Marktorganisation und Bekämpfung der Milchproduktion; Antrag auf Nichtigerklärung einer Verordnung und Schadensersatz; Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Grundsatz des Vertrauensschutz und eines Verstoßes gegen den Gemeinschaftsvertrag; ...

  • Judicialis
 
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  • EuG, 13.07.1995 - T-466/93

    Entscheidung zur gemeinsamen Marktorganisation und Bekämpfung der

    Auszug aus EuG, 13.07.1995 - T-469/93
    Volltext siehe unter: EuG - 13.07.1995 - AZ: T 466/93.
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