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Rechtsprechung
   EuG, 05.09.2014 - T-471/11   

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https://dejure.org/2014,23775
EuG, 05.09.2014 - T-471/11 (https://dejure.org/2014,23775)
EuG, Entscheidung vom 05.09.2014 - T-471/11 (https://dejure.org/2014,23775)
EuG, Entscheidung vom 05. September 2014 - T-471/11 (https://dejure.org/2014,23775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Éditions Odile Jacob / Kommission

    Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Markt für Buchverlagswesen - Entscheidung, mit der der Zusammenschluss unter der Bedingung der Weiterveräußerung von Vermögenswerten für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Beschluss über die Zulassung des Erwerbers der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi Universal Publishing durch Lagardère betreffenden Rechtssache ab

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Wendel Investissement SA darf Vermögenswerte von Vivendi Universal Publishing erwerben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wendel Investissement SA darf Vermögenswerte von Vivendi Universal Publishing erwerben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erwerb von Vivendi Universal Publishing durch Lagardère

Sonstiges (2)

  • mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zum Erwerb von Vivendi Universal Publishing durch Lagardère

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der im Anschluss an die Nichtigerklärung der ursprünglichen Zulassungsentscheidung durch das Urteil des Gerichts vom 13. September 2010 in der Rechtssache T"452/04, Editions Jacob/Kommission, erlassenen Entscheidung C (2011) 3503 der Kommission vom 13. Mai ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (104)

  • EuG, 13.09.2010 - T-452/04

    Editions Jacob / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

    Auszug aus EuG, 05.09.2014 - T-471/11
    wegen Nichtigerklärung der in der Sache COMP/M.2978 - Lagardère/Natexis/VUP nach dem Urteil vom 13. September 2010, Éditions Odile Jacob/Kommission (T-452/04, Slg, EU:T:2010:385), ergangenen Entscheidung C(2011) 3503 der Kommission vom 13. Mai 2011, mit der die Kommission Wendel Investissement erneut als Erwerber der aufgrund der Verpflichtungen im Rahmen der Entscheidung der Kommission vom 7. Januar 2004 über die Genehmigung des Zusammenschlusses Lagardère/Natexis/VUP veräußerten Vermögenswerte zugelassen hat,.

    Am 8. November 2004 erhob die Klägerin vor dem Gericht Klage auf Nichtigerklärung der ersten Zulassungsentscheidung (Rechtssache T-452/04).

    Mit Urteil vom 13. September 2010, Éditions Odile Jacob/Kommission (T-279/04, EU:T:2010:384, im Folgenden: Urteil T-279/04), wies das Gericht (Sechste Kammer) die von der Klägerin erhobene Klage auf Nichtigerklärung der mit Auflagen verbundenen Genehmigung des Zusammenschlusses vom 7. Januar 2004 zurück und erklärte die erste Zulassungsentscheidung mit Urteil gleichen Datums, Éditions Odile Jacob/Kommission (T-452/04, Slg, EU:T:2010:385, im Folgenden: Urteil T-452/04), für nichtig.

    Nach Verkündung des Urteils T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) reichte Lagardère am 22. November 2010 bei der Kommission einen erneuten Antrag auf Zulassung von Wendel als Erwerber der Vermögensgegenstände von Editis ein, die Gegenstand der Übernahme waren, und legte ihr zu diesem Zweck am 20. Dezember 2010 die Bewerbung eines neuen Beauftragten vor.

    Am selben Tag legten Lagardère und die Kommission gegen das Urteil T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) Rechtsmittel ein (Rechtssachen C-553/10 P und C-554/10 P).

    Wegen des weiteren Vorgehens im Anschluss an das Urteil T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) richtete die Klägerin zwei Schreiben vom 17. Dezember 2010 und vom 11. März 2011 an die Kommission, die diese mit Schreiben vom 24. Februar und 18. April 2011 beantwortete.

    Mit Urteil vom 6. November 2012, Kommission und Lagardère/Éditions Odile Jacob (C-553/10 P und C-554/10 P, Slg, EU:C:2012:682, im Folgenden: Urteil C-553/10 P und C-554/10 P), wies der Gerichtshof die von der Kommission und von Lagardère gegen das Urteil T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) eingelegten Rechtsmittel zurück.

    Da der Erlass der angefochtenen Entscheidung die Art und Weise darstellt, in der die Kommission das Urteil T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) durchführen wollte, hat die Klägerin schon deshalb ein Interesse daran, gegen die angefochtene Entscheidung vorzugehen, weil sie Partei der Rechtssache war, in der dieses Urteil erging.

    Im Übrigen hat die angefochtene Entscheidung den gleichen Gegenstand wie die erste, vom Gericht mit dem Urteil T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) für nichtig erklärte Zulassungsentscheidung, an deren Stelle sie getreten ist.

    Im Licht der vorstehenden Erwägungen ist zu prüfen, ob die Kommission in der angefochtenen Entscheidung die zur Durchführung des Urteils T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, und in diesem Rahmen insbesondere der Frage nachzugehen, ob die Gründe dieses Urteils - wie die Klägerin vorträgt - die Kommission verpflichteten, ihre mit Auflagen verbundene Genehmigungsentscheidung vom 7. Januar 2004 zu widerrufen und das gesamte Verfahren vom 9. Februar 2004 an, dem Tag, an dem Lagardère den ersten Beauftragten benannte, wieder aufzunehmen.

    Zunächst sind der Tenor und die Gründe des Urteils T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) zu untersuchen, dem endgültig absolute Rechtskraft zukommt, nachdem der Gerichtshof die gegen dieses Urteil eingelegten Rechtsmittel zurückgewiesen hat (Urteil vom 28. Februar 2002, Cascades/Kommission, T-308/94, Slg, EU:T:2002:47, Rn. 70).

    Insoweit ist festzustellen, dass das Gericht die erste Zulassungsentscheidung für nichtig erklärte, indem es dem zweiten Klagegrund stattgab, mit dem die Klägerin geltend gemacht hatte, diese Entscheidung sei aufgrund eines Berichts erlassen worden, den ein nicht von Editis unabhängiger Beauftragter verfasst habe (Urteil T-452/04, oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385, Rn. 65).

    Mit ihren Ausführungen zum zweiten Klagegrund hatte die Klägerin insbesondere geltend gemacht, der bloße Zweifel an der Unabhängigkeit des Beauftragten reiche aus, um zur Nichtigkeit des Verfahrens betreffend die weiterveräußerten Vermögenswerte und dementsprechend der ersten Zulassungsentscheidung zu führen, denn der vom Beauftragten erstellte Bericht zur Bewertung der Bewerbung eines Käufers habe ein grundlegendes und entscheidendes Element für die Entscheidung der Kommission dargestellt, ob sie den Betreffenden zulasse oder nicht (Urteil T-452/04, oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385, Rn. 71 und 72).

    Das Gericht gab diesem Klagegrund statt, weil es erstens der Auffassung war, dass der Bericht zur Bewertung der Bewerbung von Wendel von einem Beauftragten erstellt worden sei, der nicht dem Erfordernis der Unabhängigkeit gegenüber Editis genügt habe, das in Abs. 15 der Verpflichtungszusagen von Lagardère aufgestellt worden sei (Urteil T-452/04, oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385, Rn. 107), und zweitens, dass dieser Rechtsverstoß den Inhalt der ersten Zulassungsentscheidung rechtswidrig mache, weil der Bericht des Beauftragten entscheidenden Einfluss auf diese Entscheidung ausgeübt habe (Urteil T-452/04, oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385, Rn. 110 bis 118).

    Wie die Klägerin zutreffend vorträgt, führte das Gericht zwar in Rn. 100 des Urteils T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) auch aus, dass "[d]ie Ausübung der Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds der Gesellschaft, die sämtliche Vermögenswerte von Editis hielt, durch B. [Vertreter des ersten Beauftragten] ... geeignet [war], die Unabhängigkeit zu beeinträchtigen, die der Betreffende bei der Ausarbeitung der Empfehlungen zu den erforderlichen Umstrukturierungsmaßnahmen und des Berichts, in dem die Kommission über diese Empfehlungen informiert wird, an den Tag legen musste".

    Die Kommission hatte daher zur Durchführung des Urteils T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) einen neuen Beauftragten zuzulassen, dem es oblag, einen neuen Bericht zur Bewertung der Bewerbung von Wendel auszuarbeiten und dabei auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem Lagardère bei der Kommission die Zulassung von Wendel als Erwerber dieser Vermögenswerte beantragt hatte, d. h. auf den 4. Juni 2004, um sodann, insbesondere auf der Grundlage dieses neuen Berichts, eine stattgebende oder ablehnende Entscheidung über die Zulassung von Wendel zu erlassen.

    Aus den Akten ergibt sich, dass die Kommission zur Durchführung des Urteils T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) am 11. Januar 2011 den neuen, von Lagardère vorgeschlagenen Beauftragten zuließ, der ihr am 12. Mai 2011 seinen Bericht zur Bewertung der Bewerbung von Wendel überreichte, in dem er zum einen die Situation zu dem Zeitpunkt untersuchte, zu dem Lagardère bei der Kommission die Zulassung von Wendel als Erwerber dieser Vermögenswerte beantragt hatte (d. h. am 4. Juni 2004), und zum anderen die Entwicklung der veräußerten Vermögenswerte im nachfolgenden Zeitraum, wobei er zwischen den jeweiligen Zeiträumen unterschied, in denen diese sich im Besitz von Wendel (Juli 2004 - Mai 2008) bzw. von Planeta (seit Mai 2008) befunden hatten.

    Unstreitig betraf die vom Gericht in dem Urteil T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) festgestellte Rechtswidrigkeit nur den Bericht des ersten Beauftragten und die erste Zulassungsentscheidung.

    Ferner geht aus den Rn. 62 bis 64 des vorliegenden Urteils hervor, dass das Gericht in der Rechtssache, in der das Urteil T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) ergangen ist, nur über die Frage der Unabhängigkeit des ersten Beauftragten sowie über die Auswirkungen der möglicherweise fehlenden Unabhängigkeit dieses Beauftragten auf den Bericht zur Bewertung der Bewerbung von Wendel und auf die erste Zulassungsentscheidung zu entscheiden hatte, da die Klägerin sämtliche vom ersten Beauftragten zuvor vorgenommenen Handlungen nicht in Frage gestellt hatte.

    Da die Kommission nach alledem nicht verpflichtet war, zur Durchführung des Urteils T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) die Vermögenswerte von Editis wieder in den früheren Stand zu versetzen, ist nur vorsorglich zu prüfen, ob die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit einem Widerruf der mit Auflagen verbundenen Genehmigungsentscheidung vom 7. Januar 2004 durch die Kommission entgegengestanden hätten.

    Die neue Entscheidung bezweckte nämlich, die durch das Urteil T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) beanstandete Rechtswidrigkeit zu beheben.

    Schließlich hebt die Klägerin hervor, weder der Gerichtshof noch das Gericht hätten es für erforderlich gehalten, die zeitlichen Wirkungen des Urteils T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) näher zu bestimmen, was bedeute, dass es nach Auffassung dieser Gerichte nicht erforderlich gewesen sei, die erste Zulassungsentscheidung rückwirkend wirksam zu machen.

    Der Umstand, dass weder das Gericht noch der Gerichtshof es für erforderlich gehalten haben, den Umfang der Rückwirkung des Urteils T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) zu begrenzen, bedeutet jedoch nicht, dass die Kommission nach Auffassung dieser Gerichte keine neue, rückwirkende Zulassungsentscheidung erlassen durfte.

    Dieses Auswahlverfahren, dem zufolge allein Lagardère befugt war, der Kommission einen Erwerber der Vermögenswerte von Editis vorzuschlagen, während die Kommission nur zu prüfen hatte, ob der von Lagardère ausgewählte Erwerber die in den Verpflichtungszusagen festgelegten Kriterien erfüllte, um einen wirksamen Wettbewerb auf den betroffenen Märkten aufrecht zu erhalten, ist somit nicht durch die angefochtene Entscheidung eindeutig festgelegt worden, sondern durch die mit Auflagen verbundene Genehmigungsentscheidung vom 7. Januar 2004, deren Rechtmäßigkeit die Klägerin nicht mehr in Frage stellen kann, da das Urteil T-452/04 (EU:T:2010:385) relative Rechtskraft erlangt hat (Urteil Hoogovens Groep/Kommission, oben in Rn. 117 angeführt, EU:C:1985:355, Rn. 9).

    Außerdem ergibt sich aus den Akten, dass die Kommission am 24. Februar und 18. April 2011 auf Schreiben der Klägerin geantwortet hat, die die Vorgehensweise im Anschluss an das Urteil T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) betrafen, dass hierzu am 14. Februar und 16. März 2011 Besprechungen zwischen der Klägerin und der Kommission stattgefunden haben und dass die Klägerin erneut ihre Stellungnahme zum neuen Zulassungsverfahren mit Schreiben vom 20. April 2011 an den neuen Beauftragten und mit Schreiben vom 27. April 2011 an die Kommission übersandt hatte.

  • EuG, 13.09.2010 - T-279/04

    Das Gericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Kommission vom 7.

    Auszug aus EuG, 05.09.2014 - T-471/11
    Am 8. Juli 2004 erhob die Klägerin vor dem Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der mit Auflagen verbundenen Genehmigungsentscheidung vom 7. Januar 2004 (Rechtssache T-279/04).

    Mit Urteil vom 13. September 2010, Éditions Odile Jacob/Kommission (T-279/04, EU:T:2010:384, im Folgenden: Urteil T-279/04), wies das Gericht (Sechste Kammer) die von der Klägerin erhobene Klage auf Nichtigerklärung der mit Auflagen verbundenen Genehmigung des Zusammenschlusses vom 7. Januar 2004 zurück und erklärte die erste Zulassungsentscheidung mit Urteil gleichen Datums, Éditions Odile Jacob/Kommission (T-452/04, Slg, EU:T:2010:385, im Folgenden: Urteil T-452/04), für nichtig.

    Am 24. November 2010 legte die Klägerin beim Gerichtshof gegen das Urteil T-279/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:384) Rechtsmittel ein (Rechtssache C-551/10 P).

    Mit Urteil gleichen Datums, Éditions Odile Jacob/Kommission (C-551/10 P, Slg, EU:C:2012:681, im Folgenden: Urteil C-551/10 P), wies er das Rechtsmittel der Klägerin gegen das Urteil T-279/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:384) zurück.

    Aus Abs. 10 Buchst. b der Verpflichtungszusagen geht jedoch ausdrücklich hervor, dass als Käufer der zu veräußernden Vermögenswerte auch ein Finanzinvestor ausgewählt werden konnte, was das Gericht (Urteil T-279/04, oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:384, Rn. 344 und 345) und der Gerichtshof (Urteil C-551/10 P, oben in Rn. 23 angeführt, EU:C:2012:681, Rn. 78) im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit der mit Auflagen verbundenen Genehmigungsentscheidung vom 7. Januar 2004 bestätigt haben.

    In Rn. 346 des Urteils T-279/04 (EU:T:2010:384) hat das Gericht das von der Klägerin zur Stützung ihres neunten Klagegrundes vorgebrachte Argument zurückgewiesen, die Verpflichtungszusagen von Lagardère seien mit Rn. 49 der Mitteilung über Abhilfemaßnahmen unvereinbar.

  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.09.2014 - T-471/11
    Für das Organ, das den für nichtig erklärten Rechtsakt erlassen hat, bedeutet das Nichtigkeitsurteil daher, dass es einen neuen Rechtsakt zu erlassen hat, der nicht nur den Tenor des Urteils beachtet, sondern auch die Gründe, die zu diesem geführt haben und die ihn tragen, und deshalb darauf achten muss, dass dieser neue Rechtsakt nicht die gleichen Fehler aufweist, die in dem Nichtigkeitsurteil festgestellt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. März 2003, 1nterporc/Kommission, C-41/00 P, Slg, EU:C:2003:125, Rn. 29 und 30).

    Somit verpflichtet Art. 266 AEUV das Organ, dem das für nichtig erklärte Handeln zur Last fällt, nur innerhalb der Grenzen dessen, was erforderlich ist, um das Nichtigkeitsurteil durchzuführen (Urteil Interporc/Kommission, oben in Rn. 56 angeführt, EU:C:2003:125, Rn. 30).

    Es kann jedoch in seiner neuen Entscheidung andere Gründe anführen als die, auf die es die erste Entscheidung gestützt hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil Interporc/Kommission, oben in Rn. 56 angeführt, EU:C:2003:125, Rn. 28 bis 32).

    In seiner erneuten Entscheidung kann es jedoch andere Gründe anführen als die, auf die es die erste Entscheidung gestützt hatte (Urteil Interporc/Kommission, oben in Rn. 56 angeführt, EU:C:2003:125, Rn. 28 bis 32).

  • EuGH, 06.11.2012 - C-551/10

    Der Gerichtshof weist den Antrag von Odile Jacob zurück, das Urteil des Gerichts,

    Auszug aus EuG, 05.09.2014 - T-471/11
    Mit Urteil gleichen Datums, Éditions Odile Jacob/Kommission (C-551/10 P, Slg, EU:C:2012:681, im Folgenden: Urteil C-551/10 P), wies er das Rechtsmittel der Klägerin gegen das Urteil T-279/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:384) zurück.

    Lagardère hält den zweiten Klagegrund für unzulässig, weil die mit Auflagen verbundene Genehmigungsentscheidung vom 7. Januar 2004 mit Verkündung des Urteils C-551/10 P (oben in Rn. 23 angeführt, EU:C:2012:681) bestandskräftig geworden sei und die Klägerin deren Rechtswidrigkeit seitdem nicht mehr rügen könne.

    Der Gerichtshof hat im Übrigen im Urteil C-551/10 P (oben in Rn. 23 angeführt, EU:C:2012:681) darauf hingewiesen, dass Art. 2 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 4064/89 die Kommission mit der Aufgabe betraut, sicherzustellen, dass die ihrer Kontrolle unterliegenden Zusammenschlüsse keine beherrschende Stellung begründen oder verstärken, die zur Folge hat, dass ein wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil davon erheblich behindert wird, und dass es deshalb nicht Aufgabe der Kommission ist, ein System des vollkommenen Wettbewerbs zu errichten und anstelle der Wirtschaftsteilnehmer zu entscheiden, wer auf dem Markt tätig sein soll (Rn. 66 und 67).

    Aus Abs. 10 Buchst. b der Verpflichtungszusagen geht jedoch ausdrücklich hervor, dass als Käufer der zu veräußernden Vermögenswerte auch ein Finanzinvestor ausgewählt werden konnte, was das Gericht (Urteil T-279/04, oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:384, Rn. 344 und 345) und der Gerichtshof (Urteil C-551/10 P, oben in Rn. 23 angeführt, EU:C:2012:681, Rn. 78) im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit der mit Auflagen verbundenen Genehmigungsentscheidung vom 7. Januar 2004 bestätigt haben.

  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuG, 05.09.2014 - T-471/11
    Das Verfahren zur Ersetzung einer für nichtig erklärten Handlung ist genau an dem Punkt wieder aufzunehmen, an dem die Rechtswidrigkeit eingetreten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juli 1986, Rat/Parlament, 34/86, Slg, EU:C:1986:291, Rn. 47), während die Nichtigerklärung die vorbereitenden Handlungen nicht notwendigerweise berührt (Urteil vom 13. November 1990, Fédesa u. a., C-331/88, Slg, EU:C:1990:391, Rn. 34).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann dies aber ausnahmsweise anders sein, wenn das angestrebte Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist (Urteile vom 25. Januar 1979, Racke, 98/78, Slg, EU:C:1979:14, Rn. 20, vom 30. September 1982, Amylum/Rat, 108/81, Slg, EU:C:1982:322, Rn. 4, und Fédesa u. a., oben in Rn. 58 angeführt, EU:C:1990:391, Rn. 45).

    Nach der Rechtsprechung (Urteil Fédesa u. a., oben in Rn. 58 angeführt, EU:C:1990:391, Rn. 24) liegt ein Ermessensmissbrauch vor, wenn ein Organ der Union eine Rechtshandlung ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlässt, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen.

  • EuGH, 26.04.1988 - 97/86

    Asteris / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.09.2014 - T-471/11
    Diese umfasst nicht nur den Tenor des Nichtigkeitsurteils, sondern auch die Gründe, die den Tenor tragen und daher von diesem nicht zu trennen sind (Urteile vom 26. April 1988, Asteris u. a./Kommission, 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Slg, EU:C:1988:199, Rn. 27 bis 30, vom 3. Oktober 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, C-458/98 P, Slg, EU:C:2000:531, Rn. 81, und vom 1. Juli 2009, ThyssenKrupp Stainless/Kommission, T-24/07, Slg, EU:T:2009:236, Rn. 113 und 140).

    Demgegenüber stellt die in Art. 265 AEUV vorgesehene Untätigkeitsklage den geeigneten Klageweg dar, um die rechtswidrige Unterlassung eines Organs festzustellen, die sich aus einem Urteil ergebenden Maßnahmen zu treffen (Urteil vom 19. Februar 2004, SIC/Kommission, T-297/01 und T-298/01, Slg, EU:T:2004:48, Rn. 32) oder zu klären, ob das Organ über die Ersetzung des für nichtig erklärten Rechtsakts hinaus verpflichtet war, andere Maßnahmen zu ergreifen, die im Rahmen der ursprünglichen Nichtigkeitsklage nicht angefochten worden waren (Urteile Asteris u. a./Kommission, oben in Rn. 56 angeführt, EU:C:1988:199, Rn. 22 bis 24, und vom 18. September 1996, Asia Motor France u. a./Kommission, T-387/94, Slg, EU:T:1996:120, Rn. 40).

    Ein Nichtigkeitsurteil ist notwendigerweise mit einer Rückwirkung verbunden, da die Feststellung der Rechtswidrigkeit ab dem Inkrafttreten des für nichtig erklärten Aktes wirkt (Urteil Asteris u. a./Kommission, oben in Rn. 56 angeführt, EU:C:1988:199, Rn. 30; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication, C-199/06, Slg, EU:C:2008:79, Rn. 61).

  • EuG, 04.07.2006 - T-177/04

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

    Auszug aus EuG, 05.09.2014 - T-471/11
    Hilfsweise ist darauf hinzuweisen, dass ein Unternehmen ein Interesse an der Nichtigerklärung einer Entscheidung hat, die unter bestimmten Voraussetzungen einen Zusammenschluss zwischen zwei seiner Konkurrenten erlaubt, der geeignet ist, seine geschäftliche Lage zu beeinträchtigen (Urteil vom 4. Juli 2006, easyJet/Kommission, T-177/04, Slg, EU:T:2006:187, Rn. 41).

    Auch soweit es sich um die Beurteilung handelt, ob Zusagen einzuholen sind, um die gegen ein Zusammenschlussvorhaben bestehenden ernsthaften Bedenken zu zerstreuen, darf das Gericht die von der Kommission vorgenommene Beurteilung nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen, denn es hat im Rahmen seiner Kontrolle nur zu prüfen, ob die Kommission offensichtliche Beurteilungsfehler begangen hat (Urteil easyJet/Kommission, oben in Rn. 43 angeführt, EU:T:2006:187, Rn. 128).

    Der Umstand, dass auch andere Zusagen hätten akzeptiert werden können, kann daher selbst dann, wenn diese für den Wettbewerb günstiger gewesen wären, nicht zur Nichtigerklärung der Entscheidung führen, sofern die Kommission vernünftigerweise annehmen durfte, dass die in der Entscheidung vorgesehenen Zusagen die ernsthaften Bedenken zerstreuen konnten (Urteile vom 30. September 2003, ARD/Kommission, T-158/00, Slg, EU:T:2003:246, Rn. 328 und 329, sowie easyJet/Kommission, oben in Rn. 43 angeführt, EU:T:2006:187, Rn. 128 und 129).

  • EuG, 14.04.2005 - T-141/03

    Sniace / Kommission - Staatliche Beihilfe - Beteiligungsdarlehen -

    Auszug aus EuG, 05.09.2014 - T-471/11
    3 Z 88/86">108/86, Slg, EU:C:1987:426, Rn. 10, und Urteil vom 14. April 2005, Sniace/Kommission, T-141/03, Slg, EU:T:2005:129, Rn. 22), hat das Gericht die von den Streithelferinnen erhobene Einrede der Unzulässigkeit von Amts wegen zu prüfen (Urteile CIRFS u. a./Kommission, oben in Rn. 37 angeführt, EU:C:1993:111, Rn. 23, und vom 11. Juli 1990, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, C-305/86 und C-160/87, Slg, EU:C:1990:295, Rn. 23).

    Im Fall von Zweifeln oder Einwänden hat die klagende Partei ihr Rechtsschutzinteresse nachzuweisen (Beschluss vom 31. Juli 1989, S./Kommission, 206/89 R, Slg, EU:C:1989:333, Rn. 8, und Urteil Sniace/Kommission, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2005:129, Rn. 31).

    Zur Rechtfertigung ihres Interesses an der Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung kann sie daher keine zukünftigen und ungewissen Situationen anführen (Urteile vom 17. September 1992, NBV und NVB/Kommission, T-138/89, Slg, EU:T:1992:95, Rn. 33, und Sniace/Kommission, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2005:129, Rn. 26).

  • EuG, 02.05.2006 - T-328/03

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUR VEREINBARUNG ZWISCHEN O2 UND T-MOBILE ÜBER

    Auszug aus EuG, 05.09.2014 - T-471/11
    Bei dem Erlass des ersetzenden Rechtsakts hat das Organ daher auf den Zeitpunkt zurückzugehen, an dem es den für nichtig erklärten Rechtsakt erlassen hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2006, 02 [Germany]/Kommission, T-328/03, Slg, EU:T:2006:116, Rn. 47 und 48).

    Die drei von Lagardère in ihrem Streithilfeschriftsatz angeführten Urteile des Gerichts (Urteile O2 [Germany]/Kommission, oben in Rn. 58 angeführt, EU:T:2006:116, Rn. 48, vom 27. September 2006, GlaxoSmithKline Services/Kommission, T-168/01, Slg, EU:T:2006:265, Rn. 320, und vom 9. September 2008, Bayer CropScience u. a./Kommission, T-75/06, Slg, EU:T:2008:317, Rn. 63 und 64) betreffen im Übrigen nicht die Frage der Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden individuellen Entscheidung im Anschluss an eine gerichtliche Nichtigerklärung, sondern die Frage, auf welchen Zeitpunkt das Organ, das den für nichtig erklärten Rechtsakt erlassen hat, zurückgehen muss, um die maßgeblichen Tatsachen und anwendbaren Vorschriften festzustellen.

    Nach der Rechtsprechung hat das Organ, dessen Rechtsakt für nichtig erklärt worden ist, diesen durch einen neuen Rechtsakt zu ersetzen und dabei auf den Zeitpunkt zurückzugehen, zu dem der ursprüngliche Rechtsakt erlassen worden war, und zwar auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen und maßgeblichen Tatsachen (Urteil O2 [Germany]/Kommission, oben in Rn. 58 angeführt, EU:T:2006:116, Rn. 47 und 48; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Rn. 103 angeführt, EU:T:2008:317, Rn. 63).

  • EuGH, 06.11.2012 - C-553/10

    Kommission / Éditions Odile Jacob - Rechtsmittel - Unternehmenszusammenschluss

    Auszug aus EuG, 05.09.2014 - T-471/11
    Mit Urteil vom 6. November 2012, Kommission und Lagardère/Éditions Odile Jacob (C-553/10 P und C-554/10 P, Slg, EU:C:2012:682, im Folgenden: Urteil C-553/10 P und C-554/10 P), wies der Gerichtshof die von der Kommission und von Lagardère gegen das Urteil T-452/04 (oben in Rn. 15 angeführt, EU:T:2010:385) eingelegten Rechtsmittel zurück.

    Lagardère hält den ersten Klagegrund für unzulässig, weil die Klägerin in der Rechtssache, in der das Urteil C-553/10 P und C-554/10 P (oben in Rn. 23 angeführt, EU:C:2012:682) ergangen ist, die Auffassung vertreten habe, die fehlende Unabhängigkeit des ersten Beauftragten stelle einen formellen und nicht einen materiellen Rechtsfehler dar, nunmehr aber vor dem Gericht den entgegengesetzten Standpunkt vertrete.

    Zwar ist darüber hinaus festzustellen, wie auch die Klägerin vorträgt, dass im Urteil C-553/10 P und C-554/10 P (oben in Rn. 23 angeführt, EU:C:2012:682) ausgeführt wird, die Unabhängigkeit des Beauftragten sei "Bestandteil der Verpflichtungszusagen, die Lagardère eingegangen ist und die vollständig erfüllt werden müssen"; sie sei " ex ante festgelegt [worden] und erstreck[e] sich auf sämtliche Tätigkeiten des Beauftragten" (Urteil C-553/10 P und C-554/10 P, oben in Rn. 23 angeführt, EU:C:2012:682, Rn. 42); die Ausübung der Tätigkeit als Mitglied des Vorstands von Investima 10 - jetzt Editis - durch B. sei geeignet gewesen, dessen Unabhängigkeit zu beeinträchtigen, und "diese Situation [habe] es ihm nicht erlaub[t], in voller Unabhängigkeit die Befugnisse eines unabhängigen Beauftragten im Sinne von Abs. 15 der Verpflichtungszusagen von Lagardère wahrzunehmen" (Urteil C-553/10 P und C-554/10 P, oben in Rn. 23 angeführt, EU:C:2012:682, Rn. 44).

  • EuG, 03.04.2003 - T-342/00

    Petrolessence und SG2R / Kommission

  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

  • EuG, 09.09.2008 - T-75/06

    Bayer CropScience u.a. / Kommission - Richtlinie 91/414/EWG -

  • EuGöD, 17.04.2007 - F-44/06

    C / Kommission

  • EuG, 15.10.1998 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

  • EuG, 07.05.2009 - T-151/05

    NVV u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Märkte für den Ankauf

  • EuG, 19.06.2009 - T-48/04

    Qualcomm / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Markt für

  • EuGH, 19.09.1985 - 172/83

    Hoogovens Groep / Kommission

  • EuG, 23.02.2006 - T-282/02

    Cementbouw Handel & Industrie / Kommission - Wettbewerb - Kontrolle von

  • EuGH, 05.05.1981 - 112/80

    Dürbeck / Hauptzollamt Frankfurt a. M.

  • EuGH, 01.07.2010 - C-407/08

    Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres

  • EuG, 08.10.1992 - T-84/91

    Mireille Meskens gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Nichtdurchführung eines

  • EuGH, 16.11.2000 - C-298/98

    Finnboard / Kommission

  • EuGH, 30.09.1982 - 108/81

    Amylum / Rat

  • EuG, 13.03.2003 - T-125/01

    José Martí Peix / Kommission

  • EuGH, 13.11.1963 - 98/63

    Jean Reynier und Piero Erba gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 27.11.1997 - T-224/95

    Tremblay u.a. / Kommission

  • EuGH, 25.11.1976 - 30/76

    Küster / Parlament

  • EuG, 06.06.2002 - T-342/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG,

  • EuG, 22.10.2002 - T-310/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, DURCH DIE DER

  • EuGH, 21.12.1954 - 2/54

    Italienische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

  • EuG, 18.09.1996 - T-387/94

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin Automobiles SA, Europe Auto

  • EuGH, 25.10.2007 - C-495/06

    Nijs / Rechnungshof

  • EuG, 20.09.2007 - T-136/05

    Salvat père & fils u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen zur

  • EuG, 20.11.2002 - T-251/00

    Lagardère und Canal+ / Kommission - Kostenfestsetzung

  • EuGH, 12.02.2008 - C-199/06

    CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 19.03.1997 - T-73/95

    Estabelecimentos Isidoro M. Oliveira SA gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2012 - C-553/10

    Nach Auffassung von Generalanwalt Mazák sollte die Entscheidung der Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-168/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG TEILWEISE FÜR NICHTIG, MIT DER GLAXO

  • EuGH, 07.06.2005 - C-17/03

    ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES

  • EuG, 17.09.1992 - T-138/89

    Nederlandse Bankiersvereniging und Nederlandse Vereniging van Banken gegen

  • EuGH, 15.02.2005 - C-12/03

    DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE

  • EuGH, 24.06.2010 - C-117/09

    Kronoply / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfeantrag, der

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 19.02.1991 - C-281/89

    Italien / Kommission

  • EuGH, 15.12.1961 - 19/60

    Société Fives Lille Cail und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuGH, 01.07.2008 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des

  • EuG, 20.09.2007 - T-375/03

    Fachvereinigung Mineralfaserindustrie / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 31.07.1989 - C-206/89

    S. / Kommission

  • EuGH, 07.10.1987 - 108/86

    D.M. / Rat und ESC

  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

  • EuGH, 11.07.1990 - 305/86

    Neotype Techmashexport / Kommission und Rat

  • EuG, 08.07.1999 - T-266/97

    Vlaamse Televisie Maatschappij / Kommission

  • EuGH, 11.07.1990 - 160/87
  • EuG, 27.11.1997 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission

  • EuG, 18.03.2009 - T-299/05

    Shanghai Excell M&E Enterprise und Shanghai Adeptech Precision / Rat - Dumping -

  • EuG, 19.02.2004 - T-297/01

    SIC / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentlich-rechtliche

  • EuG, 19.06.2009 - T-269/03

    Socratec / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Markt für

  • EuGH, 01.04.2008 - C-14/06

    Parlament / Kommission - Richtlinie 2002/95/EG - Elektro- und Elektronikgeräte -

  • EuG, 01.07.2009 - T-24/07

    ThyssenKrupp Stainless / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Flacherzeugnisse

  • EuGH, 30.09.1982 - 110/81

    Roquette Frères / Rat

  • EuGH, 28.02.1989 - 341/85

    Van der Stijl u.a. / Kommission

  • EuG, 12.12.2000 - T-11/00

    Hautem / EIB

  • EuGH, 22.03.1961 - 42/59

    Société nouvelle des usines de Pontlieue - Aciéries du Temple (S.N.U.P.A.T.)

  • EuGH, 12.12.1985 - 67/84

    Sideradria / Kommission

  • EuGH, 15.02.1996 - C-63/93

    Duff u.a.

  • EuGH, 11.11.2004 - C-186/02

    Ramondín und Ramondín Cápsulas / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen

  • EuGH, 29.03.2011 - C-352/09

    ThyssenKrupp Nirosta / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 09.07.1969 - 10/69

    Portelange / Smith Corona Marchant International

  • EuG, 30.06.2005 - T-347/03

    Branco / Kommission - Europäischer Sozialfonds - Kürzung des Zuschusses - Vergabe

  • EuG, 28.02.2002 - T-308/94

    Cascades / Kommission

  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

  • EuG, 29.04.1999 - T-78/98

    Unione provinciale degli agricoltori di Firenze, Unione pratese degli

  • EuGH, 03.10.2000 - C-458/98

    Industrie des poudres sphériques / Rat

  • EuG, 03.03.2010 - T-102/07

    Freistaat Sachsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Deutschland gewährte

  • EuGH, 11.03.1987 - 265/85

    Van den Bergh en Jurgens / Kommission

  • EuGH, 12.07.1962 - 14/61

    Koninklijke Nederlandsche Hoogovens en Staalfabrieken N.V. gegen Hohe Behörde der

  • EGMR, 28.10.1999 - 24846/94

    ZIELINSKI ET PRADAL & GONZALEZ ET AUTRES c. FRANCE

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuGH, 03.07.1986 - 34/86

    Rat / Parlament

  • EuG, 24.04.1996 - T-551/93
  • EuG, 13.04.2011 - T-576/08

    Deutschland / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation -

  • EuG, 30.09.2003 - T-158/00

    ARD / Kommission

  • EuG, 26.10.2010 - T-236/07

    Deutschland / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - Rechnungsabschluss -

  • EuG, 30.06.2009 - T-444/07

    CPEM / Kommission - ESF - Streichung eines Zuschusses - Bericht des OLAF

  • EuG, 09.07.2008 - T-301/01

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE

  • EuG, 10.02.2009 - T-388/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG, MIT DER DIE KOMMISSION EINER

  • EGMR, 09.12.1994 - 13427/87

    RAFFINERIES GRECQUES STRAN ET STRATIS ANDREADIS c. GRÈCE

  • EuG, 14.02.1990 - T-38/89

    Ingfried Hochbaum gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 13.02.1979 - 101/78

    Granaria / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten

  • EuG, 30.11.2011 - T-238/09

    Sniace / Kommission

  • EuGH, 28.02.1989 - 232/87
  • EuGH, 28.02.1989 - 266/86
  • EuGH, 15.12.1961 - 21/60

    Überprüfung einer stillschweigenden Entscheidung der hohen Behörde ;

  • EuGH, 26.04.1988 - 193/86
  • EuGH, 26.04.1988 - 99/86
  • EuGH - 99/63 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Reynier / Kommission der EWG

  • EuGH, 15.12.1961 - 2/61

    Überprüfung einer stillschweigenden Entscheidung der hohen Behörde ;

  • LG Regensburg, 28.11.1989 - S 206/89
  • EuGH, 28.02.1989 - 222/87
  • EuGH, 22.03.1961 - 49/59

    Anforderungen an die Form und den Inhalt eines Schreibens von der hohen Behörde;

  • EuGH, 26.04.1988 - 215/86
  • EuG, 24.11.2011 - T-471/11

    Éditions Odile Jacob / Kommission

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Drittens müssen die gegebenen Zusicherungen den geltenden Bestimmungen entsprechen (vgl. Urteil vom 5. September 2014, Éditions Odile Jacob/Kommission, T-471/11, EU:T:2014:739, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.09.2021 - T-425/18

    Das Gericht weist die Klage von Altice Europe gegen den Beschluss der Kommission

    Jedenfalls folgt der Grundsatz des Vertrauensschutzes, der zu den Grundprinzipien des Unionsrechts gehört, zwingend aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit, der gebietet, dass Rechtsvorschriften klar und bestimmt sein müssen, und der die Voraussehbarkeit der unter das Unionsrecht fallenden Tatbestände und Rechtsbeziehungen gewährleisten soll (Urteil vom 5. September 2014, Éditions Odile Jacob/Kommission, T-471/11, EU:T:2014:739, Rn. 90).

    Drittens müssen die gegebenen Zusicherungen den geltenden Vorschriften entsprechen (vgl. Urteil vom 5. September 2014, Éditions Odile Jacob/Kommission, T-471/11, EU:T:2014:739, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 21.02.2024 - T-38/21

    Inivos und Inivos/ Kommission - Öffentliche Aufträge - Verhandlungsverfahren ohne

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass ein Kläger ein Interesse an der Nichtigerklärung eines Rechtsakts hat, um vom Unionsrichter feststellen zu lassen, dass ihm gegenüber rechtswidrig gehandelt wurde, weil diese Feststellung als Grundlage einer etwaigen Klage auf angemessenen Ersatz des durch die angefochtene Handlung entstandenen Schadens dienen kann (vgl. Urteil vom 5. September 2014, Éditions Odile Jacob/Kommission, T-471/11, EU:T:2014:739, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.04.2021 - T-504/19

    Crédit lyonnais/ EZB

    Diese Vorschrift sieht eine Zuständigkeitsverteilung zwischen Justiz und Verwaltung vor, der zufolge das Organ, von dem die für nichtig erklärte Handlung ausgegangen ist, zu bestimmen hat, welche Maßnahmen zur Durchführung eines Nichtigkeitsurteils erforderlich sind (vgl. Urteil vom 5. September 2014, Éditions Odile Jacob/Kommission, T-471/11, EU:T:2014:739, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass Art. 266 AEUV dem Organ, von dem die für nichtig erklärte Handlung ausgegangen ist, eine Verpflichtung nur in den Grenzen dessen auferlegt, was erforderlich ist, um das Nichtigkeitsurteil durchzuführen (Urteile vom 6. März 2003, 1nterporc/Kommission, C-41/00 P, EU:C:2003:125, Rn. 30, und vom 5. September 2014, Éditions Odile Jacob/Kommission, T-471/11, EU:T:2014:739, Rn. 57).

    Das Verfahren zur Ersetzung einer solchen Handlung kann mithin genau an dem Punkt wieder aufgenommen werden, an dem die Rechtswidrigkeit eingetreten ist (vgl. Urteile vom 29. November 2007, 1talien/Kommission, C-417/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:733, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 5. September 2014, Éditions Odile Jacob/Kommission, T-471/11, EU:T:2014:739, Rn. 58).

  • EuG, 28.02.2024 - T-318/22

    Passalacqua/ Kommission

    À titre liminaire, il convient de rappeler que, selon la jurisprudence, le Tribunal doit interpréter les moyens d'un requérant par leur substance plutôt que par leur qualification et procéder, par conséquent, à la qualification des moyens et arguments de la requête (voir, en ce sens, arrêts du 10 février 2009, Deutsche Post et DHL International/Commission, T-388/03, EU:T:2009:30, point 54, et jurisprudence citée, et du 5 septembre 2014, Éditions Odile Jacob/Commission, T-471/11, EU:T:2014:739, point 51).
  • EuG, 12.12.2018 - T-679/14

    Teva UK u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

    Il faut tout d'abord rappeler, à cet égard, que le principe de protection de la confiance légitime constitue le corollaire du principe de la sécurité juridique, qui exige que les règles de droit soient claires et précises et vise à garantir la prévisibilité des situations et des relations juridiques relevant du droit de l'Union (arrêts du 15 février 1996, Duff e.a., C-63/93, EU:C:1996:51, point 20, et du 5 septembre 2014, Éditions Odile Jacob/Commission, T-471/11, EU:T:2014:739, point 90).

    Troisièmement, les assurances données doivent être conformes aux normes applicables (voir arrêt du 5 septembre 2014, Éditions Odile Jacob/Commission, T-471/11, EU:T:2014:739, point 91 et jurisprudence citée).

  • EuG, 26.09.2018 - T-574/14

    EAEPC / Kommission

    Diese Vorschrift sieht eine Zuständigkeitsverteilung zwischen Justiz und Verwaltung vor, der zufolge das Organ, von dem die für nichtig erklärte Handlung ausgegangen ist, zu bestimmen hat, welche Maßnahmen zur Durchführung eines Nichtigkeitsurteils erforderlich sind (vgl. Urteil vom 5. September 2014, Éditions Odile Jacob/Kommission, T-471/11, EU:T:2014:739, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese umfasst nicht nur den Tenor des Nichtigkeitsurteils, sondern auch die Gründe, die den Tenor tragen und daher von diesem nicht zu trennen sind (vgl. Urteil vom 5. September 2014, Éditions Odile Jacob/Kommission, T-471/11, EU:T:2014:739, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 21.02.2024 - T-466/16

    NRW. Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Nach der Rechtsprechung verbietet es der Grundsatz der Rechtssicherheit, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts der Union auf einen Zeitpunkt vor seinem Erlass zu legen, außer wenn ausnahmsweise das angestrebte Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, EU:C:1990:391, Rn. 45, und vom 5. September 2014, Éditions Odile Jacob/Kommission, T-471/11, EU:T:2014:739, Rn. 102 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.02.2024 - T-563/22

    VP/ Cedefop

    Ces dispositions prévoient une répartition des compétences entre l'autorité judiciaire et l'autorité administrative, selon laquelle il appartient à l'institution dont émane l'acte annulé de déterminer quelles sont les mesures requises pour exécuter l'arrêt d'annulation (voir, en ce sens, arrêt du 5 septembre 2014, Éditions Odile Jacob/Commission, T-471/11, EU:T:2014:739, point 55 et jurisprudence citée).
  • EuG, 14.12.2022 - T-312/21

    SY/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung eines

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes folgt nach ständiger Rechtsprechung zwingend aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit, der gebietet, dass Rechtsvorschriften klar und bestimmt sein müssen, und der die Voraussehbarkeit der unter das Unionsrecht fallenden Tatbestände und Rechtsbeziehungen gewährleisten soll (Urteile vom 15. Februar 1996, Duff u. a., C-63/93, EU:C:1996:51, Rn. 20, und vom 5. September 2014, Éditions Odile Jacob/Kommission, T-471/11, EU:T:2014:739, Rn. 90).

    Drittens müssen die gegebenen Zusicherungen den geltenden Vorschriften entsprechen (vgl. Urteil vom 5. September 2014, Éditions Odile Jacob/Kommission, T-471/11, EU:T:2014:739, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.05.2016 - T-693/14

    Hamr - Sport / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 17.01.2024 - T-297/21

    Troy Chemical Company und Troy/ Kommission

  • EuG, 17.02.2017 - T-14/14

    Islamic Republic of Iran Shipping Lines u.a. / Rat - Gemeinsame Außen- und

  • EuG, 16.09.2015 - T-619/14

    Bionorica / Kommission - Untätigkeitsklage - Verbraucherschutz -

  • EuG, 15.11.2023 - T-790/21

    PL/ Kommission

  • EuG, 23.11.2017 - T-423/17

    Nexans France und Nexans / Kommission

  • EuG, 03.02.2021 - T-17/19

    Moi/ Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2015 - C-186/14

    ArcelorMittal Tubular Products Ostrava u.a. / Hubei Xinyegang Steel Co.

  • EuG, 18.09.2015 - T-653/13

    Wahlström / FRONTEX

  • EuG, 27.09.2018 - T-288/15

    Ezz u.a. / Rat

  • EuG, 07.05.2020 - T-609/19

    Canon/ Kommission

  • EuG, 31.05.2018 - T-461/16

    Kaddour / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2023 - C-587/21

    DD/ FRA

  • EuG, 14.07.2021 - T-632/19

    DD / FRA

  • EuG, 25.10.2018 - T-420/18

    JPMorgan Chase u.a. / Kommission

  • EuG, 11.12.2017 - T-125/16

    Léon Van Parys / Kommission

  • EuG, 06.12.2023 - T-731/21

    Kopriva - Horák/ Kommission

  • EuG, 18.10.2023 - T-162/21

    BZ / EZB

  • EuGöD, 12.04.2016 - F-98/15

    CP / Parlament

  • EuG, 20.10.2021 - T-296/18

    Polskie Linie Lotnicze "LOT"/ Kommission

  • EuG, 18.10.2016 - T-351/13

    Crown Equipment (Suzhou) und Crown Gabelstapler / Rat

  • EuG, 20.10.2021 - T-240/18

    Das Gericht weist die Klagen der Fluggesellschaft Polskie Linie Lotnicze "LOT"

  • EuG, 16.09.2015 - T-620/14

    Diapharm / Kommission - Untätigkeitsklage - Verbraucherschutz -

  • EuG, 16.09.2015 - T-578/14

    VSM Geneesmiddelen / Kommission

  • EuG, 13.11.2014 - T-40/14

    Electrabel und Dunamenti Erőmű / Kommission

  • EuG, 13.05.2016 - T-601/15

    CEVA / Kommission

  • EuG, 14.03.2023 - T-281/22

    Xpand Consortium u.a./ Kommission

  • EuG, 12.05.2021 - T-70/20

    Metamorfoza/ EUIPO - Tiesios kreives (MUSEUM OF ILLUSIONS)

  • EuG, 04.12.2014 - T-165/13

    Talanton / Kommission

  • EuG, 17.11.2021 - T-504/20

    Soapland/ EUIPO - Norma (Manòu) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung

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Rechtsprechung
   EuG, 24.11.2011 - T-471/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17060
EuG, 24.11.2011 - T-471/11 (https://dejure.org/2011,17060)
EuG, Entscheidung vom 24.11.2011 - T-471/11 (https://dejure.org/2011,17060)
EuG, Entscheidung vom 24. November 2011 - T-471/11 (https://dejure.org/2011,17060)
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Wird zitiert von ...

  • EuG, 05.09.2014 - T-471/11

    Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi

    Mit Beschluss vom 24. November 2011, Éditions Odile Jacob/Kommission (T-471/11 R, EU:T:2011:695), hat der Präsident des Gerichts diesen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mangels Dringlichkeit zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten.
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Rechtsprechung
   EuG, 30.10.2014 - T-471/11 REC   

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EuG, 30.10.2014 - T-471/11 REC (https://dejure.org/2014,34092)
EuG, Entscheidung vom 30.10.2014 - T-471/11 REC (https://dejure.org/2014,34092)
EuG, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - T-471/11 REC (https://dejure.org/2014,34092)
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