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   EuG, 25.10.2011 - T-472/11   

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https://dejure.org/2011,9284
EuG, 25.10.2011 - T-472/11 (https://dejure.org/2011,9284)
EuG, Entscheidung vom 25.10.2011 - T-472/11 (https://dejure.org/2011,9284)
EuG, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - T-472/11 (https://dejure.org/2011,9284)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Schadensersatzklage - Offensichtliche Unzuständigkeit - Antrag auf eine deklaratorische Feststellung

  • Europäischer Gerichtshof

    DMA Die Marketing Agentur und Hofmann / Österreich

    Vorläufiger Rechtsschutz - Erledigung der Hauptsache

  • Europäischer Gerichtshof

    DMA Die Marketing Agentur und Hofmann / Österreich

    Schadensersatzklage - Offensichtliche Unzuständigkeit - Antrag auf eine deklaratorische Feststellung

  • EU-Kommission

    DMA Die Marketing Agentur GmbH und Axel Hofmann gegen Republik Österreich.

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuG, 14.06.2007 - T-77/07

    Di Pasquale / Italien

    Auszug aus EuG, 25.10.2011 - T-472/11
    Entsprechend der ihm übertragenen Zuständigkeiten ist das Gericht weder für die Beurteilung des Verhaltens eines nationalen Gerichts (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. Juni 2007, Di Pasquale/Italien, T-77/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) noch gegebenenfalls für die Feststellung einer Verletzung von Art. 267 Abs. 3 AEUV durch das nationale Gericht zuständig (Beschluss vom 19. Mai 2009, Delice/Erlangen und Kommission, T-528/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 14).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-234/02

    DER GEMEINSCHAFTSRICHTER IST FÜR DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE SCHADENERSATZKLAGE

    Auszug aus EuG, 25.10.2011 - T-472/11
    Nach diesen Bestimmungen ist das Gericht nur für Klagen auf Ersatz von Schäden zuständig, die durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union oder durch deren Bedienstete in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursacht wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, Slg. 2004, I-2803, Randnrn.
  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus EuG, 25.10.2011 - T-472/11
    Es ist richtig, dass der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten zum Ersatz von Schäden verpflichtet sind, die einem Einzelnen durch ihnen zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, auch dann anwendbar ist, wenn der fragliche Verstoß in einer Entscheidung eines letztinstanzlichen Gerichts besteht, sofern die verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem dem Einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht, jedoch ist es Sache der Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten zu bestimmen, welches Gericht für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten über diesen Schadensersatz zuständig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 59).
  • EuG, 24.05.2011 - T-373/08

    Nuova Agricast / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.10.2011 - T-472/11
    Hinsichtlich des Antrags der Kläger, der darauf gerichtet ist, dass das Gericht feststellt, dass die Republik Österreich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Obersten Gerichtshofs zu unterlassen hat, ist weiterhin daran zu erinnern, dass das Gericht nicht zuständig ist, deklatorische Urteile zu erlassen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 24. Mai 2011, Nuova Agricast/Kommission, T-373/08, nicht in der Sammlung veröffentlicht, Randnr. 46, sowie die dort zitierte Rechtssprechung).
  • EuG, 19.05.2009 - T-528/08

    Delice / Kommission und Erlangen - Offensichtliche Unzuständigkeit -

    Auszug aus EuG, 25.10.2011 - T-472/11
    Entsprechend der ihm übertragenen Zuständigkeiten ist das Gericht weder für die Beurteilung des Verhaltens eines nationalen Gerichts (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. Juni 2007, Di Pasquale/Italien, T-77/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) noch gegebenenfalls für die Feststellung einer Verletzung von Art. 267 Abs. 3 AEUV durch das nationale Gericht zuständig (Beschluss vom 19. Mai 2009, Delice/Erlangen und Kommission, T-528/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 14).
  • EuG, 27.11.2012 - T-672/11

    H-Holding / Parlament - Untätigkeitsklage - Schadensersatzklage - Klage, die

    Bezüglich des Antrags auf Feststellung, dass die Europäische Union "für die Einhaltung der Regeln (gegeben durch das ... Parlament und den Rat für die Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene) [zuständig ist]", ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht nicht befugt ist, Feststellungsurteile zu fällen (Beschlüsse des Gerichts vom 25. Oktober 2011, DMA Die Marketing Agentur und Hofmann/Österreich, T-472/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 10, und vom 23. März 2012, Altner/Kommission, T-535/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).
  • EuG, 02.03.2012 - T-594/11

    H-Holding / Kommission - Nichteinleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens -

    Was den Antrag der Klägerin auf Feststellung betrifft, dass die Europäische Union für die Einhaltung der (vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene erlassenen) Regeln zuständig ist, ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht nicht für den Erlass deklaratorischer Urteile zuständig ist (Beschluss des Gerichts vom 25. Oktober 2011, DMA Die Marketing Agentur und Hofmann/Österreich, T-472/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 10).
  • EuG, 14.10.2015 - T-230/15

    Lattermann / Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - Klageschrift -

    Im Übrigen ist das Gericht nicht befugt, Feststellungsurteile zu erlassen (Beschlüsse vom 25. Oktober 2011, DMA Die Marketing Agentur und Hofmann/Österreich, T-472/11, EU:T:2011:631, Rn. 10, und vom 27. Januar 2014, Stolz/Parlament und Kommission, T-582/13, EU:T:2014:69, Rn. 10).
  • EuG, 27.01.2014 - T-582/13

    Stolz / Parlament und Kommission - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage -

    Hinsichtlich des zweiten und des dritten Antrags ist festzustellen, dass das Gericht im Rahmen der gemäß Art. 263 AEUV ausgeübten Rechtmäßigkeitskontrolle weder befugt ist, Feststellungsurteile zu erlassen (Beschlüsse des Gerichts vom 25. Oktober 2011, DMA Die Marketing Agentur und Hofmann/Österreich, T-472/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 10, und vom 2. März 2012, H-Holding/Kommission, T-594/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 11), noch, den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union Weisungen zu erteilen oder sich an ihre Stelle zu setzen (Urteil des Gerichts vom 15. September 1998, European Night Services u. a./Kommission, T-374/94, T-375/94, T-384/94 und T-388/94, Slg. 1998, II-3141, Rn. 53).
  • EuG, 31.01.2012 - T-547/11

    FS Schmidt Vermögensverwaltung und Verlag / Niederlande - Schadensersatzklage -

    Angesichts dieser Zuständigkeitszuweisung ist das Gericht für die Bewertung der Handlungen eines nationalen Gerichts nicht zuständig (Beschluss des Gerichts vom 25. Oktober 2011, DMA Die Marketing Agentur und Hofmann/Österreich, T-472/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8).
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